Steinhoff International (Seite 54)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.333 von buylow_sellhigh am 06.06.23 20:07:02
Was die -nicht an der Abstimmung teilgenommen- Aktienanzahl und deren Halter angeht, da sind wir allerdings sehr unterschiedlicher Meinung. Das macht aber nix, schließlich haben wir beide keine harten, gesicherten Daten vorliegen.
Du schreibst, selbst wenn viele Aktien bei den Gläubigern lägen, was ich nicht glaube, dürften sie, wie alle Aktionäre mit Stimmrecht, ihre Interessen in der Abstimmung vertreten (und hätten evtl. schon in der HV den Sack mit 8.1. zumachen können.) Warum sollten sie nicht teilnehmen und den Kleinaktionären ohne Gegengewicht den Sieg gönnen? Die sind doch sonst nicht so.
In dem Punkt macht’s m.E. keinen Sinn weiter zu diskutieren, da wir beide von vollkommen unterschiedlichen Annahmen -hinsichtlich der von den sog. Gläubigern gehaltenen Aktien- ausgehen und das mit dem „Sack zumachen“ sehe ich übrigens auch ganz anders (insbesondere sehe ich es nicht so locker für die sog. Gläubiger, die sich gleichzeitig als „dick investierte“ Aktionäre outen würden). Aber sei’s drum, eh alles nur Spek…….
Ich denke wir warten jetzt mal den 15.06.23 ab und dann sehen wir weiter.
Besten Dank für deine Antwort und eine gute Zeit
MfG
hase54
Das Abstimmungsprozedere …
… und die Ergebnisse stelle ich nicht in Frage. Da bin ich ganz bei dir.Was die -nicht an der Abstimmung teilgenommen- Aktienanzahl und deren Halter angeht, da sind wir allerdings sehr unterschiedlicher Meinung. Das macht aber nix, schließlich haben wir beide keine harten, gesicherten Daten vorliegen.
Du schreibst, selbst wenn viele Aktien bei den Gläubigern lägen, was ich nicht glaube, dürften sie, wie alle Aktionäre mit Stimmrecht, ihre Interessen in der Abstimmung vertreten (und hätten evtl. schon in der HV den Sack mit 8.1. zumachen können.) Warum sollten sie nicht teilnehmen und den Kleinaktionären ohne Gegengewicht den Sieg gönnen? Die sind doch sonst nicht so.
In dem Punkt macht’s m.E. keinen Sinn weiter zu diskutieren, da wir beide von vollkommen unterschiedlichen Annahmen -hinsichtlich der von den sog. Gläubigern gehaltenen Aktien- ausgehen und das mit dem „Sack zumachen“ sehe ich übrigens auch ganz anders (insbesondere sehe ich es nicht so locker für die sog. Gläubiger, die sich gleichzeitig als „dick investierte“ Aktionäre outen würden). Aber sei’s drum, eh alles nur Spek…….
Ich denke wir warten jetzt mal den 15.06.23 ab und dann sehen wir weiter.
Besten Dank für deine Antwort und eine gute Zeit
MfG
hase54
PWC-Bericht. Da er immer mal wieder zitiert wird, auch wenn er jetzt im WHOA keine Rolle spielt.
Steinhoff hat im März 2019 eine (Vorab-) Management Summary des PWC-Berichts veröffentlicht. Dem Gericht in SA liegt der komplette Bericht vor.
6,5Mrd€ wurden zwischen 2009 und 2017 versenkt und Assets aufgehübscht.
Die Quelle für die, die Geschichtsforschung betreiben wollen:
https//www.steinhoffinternational.com/downloads/2019/overview-of-forensic-investigation.pdf
Steinhoff hat im März 2019 eine (Vorab-) Management Summary des PWC-Berichts veröffentlicht. Dem Gericht in SA liegt der komplette Bericht vor.
6,5Mrd€ wurden zwischen 2009 und 2017 versenkt und Assets aufgehübscht.
Die Quelle für die, die Geschichtsforschung betreiben wollen:
https//www.steinhoffinternational.com/downloads/2019/overview-of-forensic-investigation.pdf
@silverfreaky
Das mit den 30k Kleinanlegern war doch genau so gelogen wie der ganze andere Mist den de Preez von sich gegeben hat. Die anderen Mrd Aktien liegen bei den H7, anders kann es gar nicht sein.
Das mit den 30k Kleinanlegern war doch genau so gelogen wie der ganze andere Mist den de Preez von sich gegeben hat. Die anderen Mrd Aktien liegen bei den H7, anders kann es gar nicht sein.
De Preez sprach von 30 000 Aktionären.Dann müssten die Restaktien aber auf Kleinanleger aufgeteilt sein.
Diejenigen wo gestimmt haben, hatten naturgemäß groessere Bestände.(etwa 2000? Stimmen)
Aber selbst wenn ich die restlichen 2 Milliarden dann durch die 28000 teile erschliesst sich das mir nicht.
Das sind jetzt natürlich sehr grobe Angaben.Trotzdem kann ich mir das der Tendenz schwer vorstellen, das so viele einfach nichts machen und sich nicht zu Wort melden.Wenn die nur im 10 Cent Bereich gekauft hätten, käme im Schnitt da schon einiges an Verlust zusammen.Oder habe ich die Anzahl der Stimmberechtigten falsch im Kopf?
Diejenigen wo gestimmt haben, hatten naturgemäß groessere Bestände.(etwa 2000? Stimmen)
Aber selbst wenn ich die restlichen 2 Milliarden dann durch die 28000 teile erschliesst sich das mir nicht.
Das sind jetzt natürlich sehr grobe Angaben.Trotzdem kann ich mir das der Tendenz schwer vorstellen, das so viele einfach nichts machen und sich nicht zu Wort melden.Wenn die nur im 10 Cent Bereich gekauft hätten, käme im Schnitt da schon einiges an Verlust zusammen.Oder habe ich die Anzahl der Stimmberechtigten falsch im Kopf?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.063 von hase54 am 06.06.23 19:29:18Die letzten Details des WHOA kenne ich auch nicht.
Wo die Aktien liegen wird den Richter m.E. nicht sonderlich interessieren, solange nicht Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung vorgetragen werden.
Die Abstimmung ist nach den gleichen Regeln wie in einer HV erfolgt. Alle Aktionäre hatten über EQS und die Depotbanken die Info bekommen und konnten, wenn auch mit leichten Verwirrungen (Termin, Bankbestätigung zunächst in Englisch gefordert), teilnehmen, nur mit Bankbestätigung und Prüfung durch Computershare. Das Ergebnis ist zudem (oder trotzdem) so eindeutig, daß der Richter keinen Grund hätte es in Frage zu stellen. Selbst wenn viele Aktien bei den Gläubigern lägen, was ich nicht glaube, dürften sie, wie alle Aktionäre mit Stimmrecht, ihre Interessen in der Abstimmung vertreten (und hätten evtl. schon in der HV den Sack mit 8.1. zumachen können.) Warum sollten sie nicht teilnehmen und den Kleinaktionären ohne Gegengewicht den Sieg gönnen? Die sind doch sonst nicht so.
Die nicht Teilnehmenden waren m.E. eher Kleinanleger und Zocker die keinen mehr Bock auf Abstimmung mit Anforderung von Depotbestätigung samt Kosten hatten. Aber wie du schon sagst, sicher können Außenstehende es nicht wissen, denn der Aktienbesitz und Aktienhandel ist per System anonym, mit sehr geringen Ausnahmen als Meldepflichten.
Wo die Aktien liegen wird den Richter m.E. nicht sonderlich interessieren, solange nicht Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung vorgetragen werden.
Die Abstimmung ist nach den gleichen Regeln wie in einer HV erfolgt. Alle Aktionäre hatten über EQS und die Depotbanken die Info bekommen und konnten, wenn auch mit leichten Verwirrungen (Termin, Bankbestätigung zunächst in Englisch gefordert), teilnehmen, nur mit Bankbestätigung und Prüfung durch Computershare. Das Ergebnis ist zudem (oder trotzdem) so eindeutig, daß der Richter keinen Grund hätte es in Frage zu stellen. Selbst wenn viele Aktien bei den Gläubigern lägen, was ich nicht glaube, dürften sie, wie alle Aktionäre mit Stimmrecht, ihre Interessen in der Abstimmung vertreten (und hätten evtl. schon in der HV den Sack mit 8.1. zumachen können.) Warum sollten sie nicht teilnehmen und den Kleinaktionären ohne Gegengewicht den Sieg gönnen? Die sind doch sonst nicht so.
Die nicht Teilnehmenden waren m.E. eher Kleinanleger und Zocker die keinen mehr Bock auf Abstimmung mit Anforderung von Depotbestätigung samt Kosten hatten. Aber wie du schon sagst, sicher können Außenstehende es nicht wissen, denn der Aktienbesitz und Aktienhandel ist per System anonym, mit sehr geringen Ausnahmen als Meldepflichten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.962.728 von buylow_sellhigh am 06.06.23 15:37:25
Dass das Aktienregister nicht öffentlich ist und nur die AG und Ermittlungsbehörden Zugriff darauf haben war mir schon bekannt.
Was ich aber nicht weiß ist, ob der WHOA-Richter in seiner Funktion (Zuständigkeit, Kompetenz, Verantwortung) der richtige Adressat (Entscheider) ist.
Muss es den WHOA-Richter überhaupt interessieren?
Weißt du das?
MfG
hase54
Guten Abend buylow_sellhigh,
Vielen Dank für deine Antwort!Dass das Aktienregister nicht öffentlich ist und nur die AG und Ermittlungsbehörden Zugriff darauf haben war mir schon bekannt.
Was ich aber nicht weiß ist, ob der WHOA-Richter in seiner Funktion (Zuständigkeit, Kompetenz, Verantwortung) der richtige Adressat (Entscheider) ist.
Muss es den WHOA-Richter überhaupt interessieren?
Weißt du das?
MfG
hase54
Man muss jetzt wirklich keine Raketenwissenschaft studiert haben, um nachzufragen, wieso man sich als Aktionär widerspruchslos enteignen lässt.Diese ganzen Behörden sind doch Witzveranstaltungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.962.176 von hase54 am 06.06.23 14:11:54
Das Aktienregister ist nicht öffentlich.
Nur die AG und Ermittlungsbehörden können Zugriff haben.
Die Verwendung durch die AG ist auf ihre Stimmrechtsprüfung und Informationspflichten begrenzt. Ansonsten gelten die Datenschutzverordnungen. Daher ist auch das Auskunftsrecht auf den eigenen Eintrag beschränkt.
Zitat: §67 AktG Abs1
Namensaktien sind unabhängig von einer Verbriefung unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und einer Postanschrift sowie einer elektronischen Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Der Aktionär ist verpflichtet, der Gesellschaft die Angaben nach Satz 1 mitzuteilen.
P.S. nach deutschem Recht!
Zitat von hase54: Fazit: Ohne Zugriff auf das „SNH-AKTIENREGISTER“ werden wir keine -belastbaren Zahlen/Daten/Fakten - bei Gericht vorlegen können.
Zu deiner Frage: Muss die Aktionärsstruktur offengelegt werden?
Das Aktienregister ist nicht öffentlich.
Nur die AG und Ermittlungsbehörden können Zugriff haben.
Die Verwendung durch die AG ist auf ihre Stimmrechtsprüfung und Informationspflichten begrenzt. Ansonsten gelten die Datenschutzverordnungen. Daher ist auch das Auskunftsrecht auf den eigenen Eintrag beschränkt.
Zitat: §67 AktG Abs1
Namensaktien sind unabhängig von einer Verbriefung unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und einer Postanschrift sowie einer elektronischen Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Der Aktionär ist verpflichtet, der Gesellschaft die Angaben nach Satz 1 mitzuteilen.
P.S. nach deutschem Recht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.959.578 von silverfreaky2 am 06.06.23 06:08:20
Dies sind aber -bedauerlicher Weise- die einzigen Fakten die wir z.Z. haben.
Mit Glauben, Einschätzung oder sonstigen Spekulationen kommen wir da auch nicht weiter. Übrigens gehe ich davon aus, dass die sog. Gläubiger mindestens 2 Mrd. oder aufgeführten Aktien besitzen (siehe z.B. meine Beiträge nach der HV, …).
Fazit: Ohne Zugriff auf das „SNH-AKTIENREGISTER“ werden wir keine -belastbaren Zahlen/Daten/Fakten - bei Gericht vorlegen können.
Zu deiner Frage: Muss die Aktionärsstruktur offengelegt werden?
Wo kein Kläger, da kein Richter! (und ich habe keine Ahnung, ob die SdK das Thema auf dem Schirm hat)
MfG
hase54
Nur belastbare Fakten bringen uns bei diesem Thema weiter!
Fakt ist, dass 2,57 Mrd. Aktien (ca. 60,24% aller SNH-Aktien) an der WHOA -Abstimmung NICHT teilgenommen haben. Ein ähnliches Ergebnis hatten wir auch bei der letzten HV (ca. 2,46 Mrd., ca. 57,68%). Dies sind aber -bedauerlicher Weise- die einzigen Fakten die wir z.Z. haben.
Mit Glauben, Einschätzung oder sonstigen Spekulationen kommen wir da auch nicht weiter. Übrigens gehe ich davon aus, dass die sog. Gläubiger mindestens 2 Mrd. oder aufgeführten Aktien besitzen (siehe z.B. meine Beiträge nach der HV, …).
Fazit: Ohne Zugriff auf das „SNH-AKTIENREGISTER“ werden wir keine -belastbaren Zahlen/Daten/Fakten - bei Gericht vorlegen können.
Zu deiner Frage: Muss die Aktionärsstruktur offengelegt werden?
Wo kein Kläger, da kein Richter! (und ich habe keine Ahnung, ob die SdK das Thema auf dem Schirm hat)
MfG
hase54
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.959.578 von silverfreaky2 am 06.06.23 06:08:20Ja der atitlan behauptet viel .... drüben auf Ariva schreibt jetzt einer von 16 mrd aktien.
Ob hier naked short selling oder richtig fail to deliver stattfindet oder stattfand kann keiner sagen. Wenn dann eher im geringen umfang. Es gibt ja offiziell 4,3 mrd aktien ... sollte ausreichen
Ob hier naked short selling oder richtig fail to deliver stattfindet oder stattfand kann keiner sagen. Wenn dann eher im geringen umfang. Es gibt ja offiziell 4,3 mrd aktien ... sollte ausreichen
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