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    Steinhoff International (Seite 55)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      schrieb am 06.06.23 10:01:29
      Beitrag Nr. 84.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.959.560 von DerBeobachter1 am 06.06.23 05:21:18Nicht die Masse zählt, sondern die Qualität.
      Einige wirklich gut begründete Schreiben würden natürlich nicht schaden. Allerdings glaube ich nicht, daß ein deutscher Rechtsanwalt in der kürze der Zeit noch bessere Argumente liefern könnte, als Robert van Moorsel in dem Gutachten von Corporate and Recovery Legal für AMS und SdK.
      Gleiches gilt für die Wertermittlung der Assets durch das Gutachten von Riley.Faber und die abgeleiteten Argumente von AMS/SdK dazu.
      Wenn jemand ein wirklich bisher nicht gesehenes Argument liefern kann, dann, klar doch, bitte sofort an das Gericht und sinnvollerweise an die SdK.
      Steinhoff | 0,012 €
      Avatar
      schrieb am 06.06.23 06:08:20
      Beitrag Nr. 84.077 ()
      Mich würde mal interessieren, was ihr glaubt wer diese Restaktien noch hält, die nicht in Kleinanlegerbesitz sind.Es gibt ja diesen atitlan der behauptet das viel mehr Aktien in Umlauf sind als registriert.
      Unabhängig davon muss ja selbst die reguläre Zahl noch im Milliardenbereich sein.Muss die Aktionärsstruktur offengelegt werden?
      Weiss das jemand.Seltsam ist das schon.
      Steinhoff | 0,012 €
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.23 05:21:18
      Beitrag Nr. 84.076 ()
      Also wenn ich das richtig verstehe, kann jeder Steinhoff-Aktionär mit Hilfe seines Rechtsanwalts (auf eigene Kosten natürlich) zusätzlich zur SdK die mit den AMS-Anwälten ja ohnehin dabei ist, noch bis 13.6. um 12:00 Anträge auf Ablehnung des WHOA stellen. Jetzt frag ich mich natürlich: ist es von Vorteil wenn möglichst viele Aktionäre davon Gebrauch machen würden ? Bringt es was oder wird dadurch nur das Gericht "verärgert" ? (zusätzliche Arbeit) Ich stell mir auch die Frage, wenn z.B. 15-20 Anwälte zusätzlich zu SdK/AMS einen Antrag stellen, reicht dann evtl. schon ein einziger (besonders gut begründeter !) Antrag eines Anwalts aus, um das ganze WHOA zu kippen ? Falls ja, dann müsste es ja für ALLE gelten und logischerweise nicht nur für den Aktionär, den dieser Anwalt dann vertritt. Und natürlich dann auch für die Gläubiger 😉 Wenn das so wäre, dann wiederum wäre es gut, wenn möglichst viele Aktionäre ihren Anwalt beauftragen würden, einen Antrag auf Ablehnung zu stellen. Denn je mehr Anträge bei Gericht eingehen, umso größer die Chance dass vielleicht ein "Volltreffer" dabei ist. Dagegen wiederum spricht die Kürze der Zeit, die Komplexität und natürlich auch die Kosten, die in der Regel selbst getragen werden müssen . Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass ein paar Anträge bei Gericht reinflattern werden (wenn auch keine 15-20 vermutlich).
      Steinhoff | 0,012 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.06.23 17:22:16
      Beitrag Nr. 84.075 ()
      Newsletter 24 | Steinhoff International Holdings N.V. Anhörung am 15. Juni 2023

      Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in Newsletter 23 angekündigt, wird am 15. Juni 2023 um 10:00 Uhr am Amsterdamer Gericht eine Anhörung im WHOA-Verfahren der Steinhoff International Holdings NV stattfinden.

      Es ist allen Aktionären die (passive) Teilnahme vor Ort oder via Webstream gestattet. Die Steinhoff International Holdings NV hatte bereits letzten Freitag die Details zur Anmeldung veröffentlicht. Das Gericht ist heute auf unsere Anwälte zugekommen und hat darum gebeten, dass die Abwicklung über die Anwälte bzw. die SdK erfolgt, da die enorm hohe Anzahl der Anfragen von Gerichtsseite aus nur schwer abgewickelt werden könnte. All diejenigen Aktionäre, die virtuell an der Anhörung teilnehmen wollen, sollen sich daher nicht mehr an das Gericht wenden.

      Wir werden vorab den Zugangslink über diesen Newsletter veröffentlichen. Sofern Sie planen, persönlich vor Ort zu erscheinen, geben Sie uns bitte bis Freitag, 9. Juni 2023 12:00 Uhr unter info@sdk.org kurz Bescheid, wir geben dies dann an das Gericht weiter. Betroffene Aktionäre können ebenfalls bis zum 13. Juni 2023 um 12:00 Uhr einen Antrag auf Zurückweisung des Restrukturierungsplans einreichen. Dieser muss bis zum genannten Datum beim Gericht in Rotterdam, zu Händen Herrn F. Damsteegt eingereicht werden. Unserer Kenntnis nach kann ein solcher Antrag jedoch nur über einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die SdK wird hierzu auch noch einmal eine Stellungnahme über die Anwälte von AMS einreichen.

      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 05.06.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 05.06.23 17:06:54
      Beitrag Nr. 84.074 ()
      Eine kurze Zusammenfassung, wo stehen wir heute in Bezug auf das Hearing am 15.6.
      Die Positionen sind bezogen. Alle Unterlagen liegen dem Gericht vor.
      Der Richter hat das Wort und er hat mehre Möglichkeiten (abhängig von den jeweils notwendigen Bedingungen dazu.)
      1.1 Er kann den Plan genehmigen.
      1.2 Er kann Änderungen am Plan vorschlagen, damit er genehmigungsfähig wird.
      1.3 Er kann den Plan ablehnen.

      Im Falle der Ablehnung haben die Gläubiger
      2.1 die Möglichkeit der Verlängerungsoption zuzustimmen und mit SIHNV zusammen freiwillig einen geänderten Plan vorzuschlagen. Oder
      2.2 die SIHNV ohne Kreditverlängerung in die Insolvenz zu schicken.

      Alle Anstrengungen der SdK laufen momentan noch auf Punkt 1.3 zu, mit dem Risiko der Genehmigung. Zu 1.2 oder 2.1 gibt es bislang, zumindest offiziell, von beiden Seiten keine Vorschläge.

      In den Unterlagen ist auf Steinhoff Dokumenten die Aussage enthalten, z.B. über Linklaters, der Plan ist WHOA-konform und genehmigungsfähig.
      Die SdK sagt, am deutlichsten über AMS mit dem van Moorsel-Gutachten, der Plan ist fehlerhaft, nicht gesetzeskonform und daher nicht genehmigungsfähig.

      Als zweite Baustelle gibt es noch die unterschiedlichen Gutachten zum Wert der Assets, die der Richter bewerten muß, sofern er das WHOA als gesetzlich zulässig erachtet und die Checkpoints als erfüllt ansieht.
      Ich bin bisher von der Zulässigkeit des WHOA ausgegangen und habe mir bisher hauptsächlich die Bewertungsseite angesehen, die Gutachten von BFI und von Riley Faber. (s. frühere Posts)

      Die Zulässigkeit und Gesetzeskonformität des WHOA kann ich nicht beurteilen und überlasse das dem Gericht. Ist ja nicht mehr lang.

      Natürlich ist nicht auszuschließen, daß sich beide Seiten vorher noch bewegen. Für wahrscheinlich halte ich das nicht, da die Gläubiger auch bei Ablehnung noch alle weiteren Entscheidungen, samt möglicher Kompromisse, in der Hand haben.
      Steinhoff | 0,011 €

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      Avatar
      schrieb am 04.06.23 22:54:04
      Beitrag Nr. 84.073 ()
      Steinhoff | 0,012 €
      Avatar
      schrieb am 04.06.23 22:52:42
      Beitrag Nr. 84.072 ()
      Steinhoff | 0,012 €
      Avatar
      schrieb am 04.06.23 22:51:22
      Beitrag Nr. 84.071 ()
      Wheeeeeeeeeeeeeeeeee
      Exhibit 2 – 9 (PDF 17 MB)
      www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
      sind wie Balsam auf meine Seele.
      Hatte ich gar nicht gesehen zwischen all diesen doppelt und dreifach kopierten "Gutachten" unserer Gegenüber.
      Danke für den Hinweis, da habe ich wohl vorschnell den 407er bestiegen.
      Nebelkerze halt;)
      Auf Eingaben werde ich wohl verzichten können bei so starker Lobby.
      Steinhoff | 0,012 €
      Avatar
      schrieb am 04.06.23 06:55:42
      Beitrag Nr. 84.070 ()
      Vor 5 Jahren habe ich immer und immer wieder die Frage gestellt wer hält die Restaktien.Jetzt lese ich das beim WHOA die Aktienstruktur offengelegt werden muss.Kann das jemand bestätigen?Steinhoff hat sir noch nicht offengelegt.
      Steinhoff | 0,012 €
      Avatar
      schrieb am 03.06.23 19:57:34
      Beitrag Nr. 84.069 ()
      Damit sollte die ADK das WHOA zum Scheitern bringen können, oder zumindest eine Sonderuntersuchung durchsetzen:
      "
      Finally, the agreement must show a sufficient degree of certainty that none of the creditors or shareholders in a category involved will be worse off because of the agreement than in the event of bankruptcy."
      Steinhoff | 0,012 €
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