Steinhoff International (Seite 57)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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@Zockerfreak
Die SDK hat doch die Herausgabe der ganzen WHOA Dokumente dadurch bewirkt und die Hedgis aus der Deckung geholt. Alles gut! Die wissen genau was sie tun, EY und Wirecard können da ein Liedchen von singen. Und in Stellenbosch wird die Melodie der SDK auch immer beliebter, don't you worry!
Die SDK hat doch die Herausgabe der ganzen WHOA Dokumente dadurch bewirkt und die Hedgis aus der Deckung geholt. Alles gut! Die wissen genau was sie tun, EY und Wirecard können da ein Liedchen von singen. Und in Stellenbosch wird die Melodie der SDK auch immer beliebter, don't you worry!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.943.507 von DerBeobachter1 am 02.06.23 04:03:31Und das wusste die SDK nicht? Also leider wird auf Ariva viel erzählt wenn der Tag lange ist 🙄
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.942.019 von buylow_sellhigh am 01.06.23 19:13:09
Wir wissen heute auch nicht, aus welchem Grund der Richter abgelehnt hat, weil ihm die Vorgeschlagenen nicht ausreichend erschienen, ob er der Meinung war, die Observer können das ebenso gut, ob er den Zeitdruck berücksichtigt, oder sonstiges.
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Ich stelle mal aus dem Ariva-Forum die Erklärung für die Entscheidung des Richters (Ablehnung des Restrukturierungsexperten) ein. Er hatte wohl gar keine andere Wahl als diesen abzulehnen.
Beobachter und Restrukturierungsexperte
Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen.....
Ausgangspunkt der vorliegenden Verordnung ist, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können.
Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option.
Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird.
Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und ist bereits ein Beisitzer bestellt, endet die Bestellung des Beisitzers in jedem Fall.
Wir wissen heute auch nicht, aus welchem Grund der Richter abgelehnt hat, weil ihm die Vorgeschlagenen nicht ausreichend erschienen, ob er der Meinung war, die Observer können das ebenso gut, ob er den Zeitdruck berücksichtigt, oder sonstiges.
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Ich stelle mal aus dem Ariva-Forum die Erklärung für die Entscheidung des Richters (Ablehnung des Restrukturierungsexperten) ein. Er hatte wohl gar keine andere Wahl als diesen abzulehnen.
Beobachter und Restrukturierungsexperte
Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen.....
Ausgangspunkt der vorliegenden Verordnung ist, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können.
Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option.
Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird.
Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und ist bereits ein Beisitzer bestellt, endet die Bestellung des Beisitzers in jedem Fall.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.942.019 von buylow_sellhigh am 01.06.23 19:13:09Ja ok....dann hatte ich dich da falsch verstanden oder eingeschätzt.
Ich glaube an kein wunder .... dazu bin ich schon zu lange dabei und habe genug firmen abwicklungen erlebt ... trotzdem würde ich mich hier über einen positiven ausgang für die aktionäre freuen.
Ich glaube an kein wunder .... dazu bin ich schon zu lange dabei und habe genug firmen abwicklungen erlebt ... trotzdem würde ich mich hier über einen positiven ausgang für die aktionäre freuen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.941.638 von ZockerFreak am 01.06.23 18:19:12
Wenn du meine Beiträge gelesen hast, würdest du wissen, daß ich immer gesagt habe der WHOA-Hearing Termin ist der einzig entscheidende und die Entscheidung des Gerichts ist offen und wird knapp, (mit Widersprüchen einiger Foristen dazu.)
Daß SdK einen verfahrenstechnischen Zwischenschritt versucht, war bis vor kurzem nicht bekannt und ist bei der Rolle des Sanierungsexperten tatsächlich zweitrangig, (es ist kein Sonderprüfer). Auch wenn das einige überbewertet haben, siehe Zock von gestern.
Wir wissen heute auch nicht, aus welchem Grund der Richter abgelehnt hat, weil ihm die Vorgeschlagenen nicht ausreichend erschienen, ob er der Meinung war, die Observer können das ebenso gut, ob er den Zeitdruck berücksichtigt, oder sonstiges.
Übrigens der nächste Zock startet zum 14.6.2023.
Zitat von ZockerFreak: Auf einmal keine rolle mehr ... jetzt soll es wieder das WHOA richten ... na ja man kann sich auch einiges schönreden
Wenn du meine Beiträge gelesen hast, würdest du wissen, daß ich immer gesagt habe der WHOA-Hearing Termin ist der einzig entscheidende und die Entscheidung des Gerichts ist offen und wird knapp, (mit Widersprüchen einiger Foristen dazu.)
Daß SdK einen verfahrenstechnischen Zwischenschritt versucht, war bis vor kurzem nicht bekannt und ist bei der Rolle des Sanierungsexperten tatsächlich zweitrangig, (es ist kein Sonderprüfer). Auch wenn das einige überbewertet haben, siehe Zock von gestern.
Wir wissen heute auch nicht, aus welchem Grund der Richter abgelehnt hat, weil ihm die Vorgeschlagenen nicht ausreichend erschienen, ob er der Meinung war, die Observer können das ebenso gut, ob er den Zeitdruck berücksichtigt, oder sonstiges.
Übrigens der nächste Zock startet zum 14.6.2023.
Gut, haben sie scheinbar den Richter gekauft
Am 15. gilts dann. 14 Tage Zeit für Verhandlungen mit der SDK. Und selbst wenn, Tekkie hat's vor gemacht und da war Steinhoff auch bissig.
Schauen wir mal wer hier zuletzt lacht.
Am 15. gilts dann. 14 Tage Zeit für Verhandlungen mit der SDK. Und selbst wenn, Tekkie hat's vor gemacht und da war Steinhoff auch bissig.
Schauen wir mal wer hier zuletzt lacht.
Naja, ich würde mch ja gerne auch mal täuschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.941.518 von buylow_sellhigh am 01.06.23 18:00:39Auf einmal keine rolle mehr ... jetzt soll es wieder das WHOA richten ... na ja man kann sich auch einiges schönreden
Der "Restrukturierungsvorschlag" liegt doch auf dem Tisch. Es geht um dessen Bewertung.
Diejenigen, die beim Hearing heute dabei waren, können evtl. nun besser die Sicht der Observer und des Gerichts einschätzen. Ich traue mir das, nur auf Grund der Ablehnung des Experten, nicht zu.
Daß es knapp wird und nicht eindeutig ist, müßte jedem klar sein, der sich mit den Unterlagen befasst hat.
Die Argumente von SDK und AMS sind ja nachvollziehbar. Ob das Gericht sie auch so bewertet?
Diejenigen, die beim Hearing heute dabei waren, können evtl. nun besser die Sicht der Observer und des Gerichts einschätzen. Ich traue mir das, nur auf Grund der Ablehnung des Experten, nicht zu.
Daß es knapp wird und nicht eindeutig ist, müßte jedem klar sein, der sich mit den Unterlagen befasst hat.
Die Argumente von SDK und AMS sind ja nachvollziehbar. Ob das Gericht sie auch so bewertet?
Ich dacht es geht um ein Sanierungsprogramm?
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