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    Steinhoff International (Seite 69)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      Avatar
      schrieb am 21.05.23 14:18:56
      Beitrag Nr. 83.938 ()
      Der nicht berücksichtigte Punkt von dir ist, das Steinhoff ebenfalls ins Risiko geht.Ist der Plan erstmal vorgelegt, hat es Steinhoff nicht mehr in der Hand, was die Richter daraus machen.
      Das heisst lehnt der Richter das ab, laufen sie auf die Insolvenz zu.Ein Zustand der nicht erwünscht ist.Wenn der Fall so glasklar ist wie du schreibst, winkt der Richter das so durch.Da gilt der mathematische Grundsatz für mich "was zu Beweisen wäre".
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 13:38:53
      Beitrag Nr. 83.937 ()
      Praxis und Theorie.

      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 13:27:18
      Beitrag Nr. 83.936 ()
      Vom gesunden Menschenverstand kann ich das nicht nachvollziehen.Wenn es um den Fortbestand geht , könnte ein Richter ja auch sagen Zinsen runter und
      Schuldenschnitt.Die Gläubiger haben die Schulden auch für die Hälfte erworben.Wieso sollen alleinig die Aktionäre alles verlieren während die HF sich dumm und dämlcih verdienen.Man verhindert eine Insolvenz welche die Gläubiger wahrscheinlich ziemlich teuer treffen würde.Wieso das alleine die Aktionäre tragen müssen erschliesst sich mir zumindest nicht.Rein rechtlich kann ich falsch liegen.Will das aber erst mal sehen, ob es sich so darstellst wie du es da unten darstellst.Man verkauft in einen laufenden Prozess plötzlich Matress.Das sind doch alles Ungereimtheiten.Dann rückt man keine Informationen raus über die Steinhoffsche Geschäftslage.Ob das Alles so unspezifisch ist, wird sich noch Beweisen.Als ich damals das Managment kritisierte war auch alles unspezifisch.Heute hat sich alles bewahrheitet.Genauso meine Aussagen zur Inflation und corona.Überall lag ich im Nachhinein richtig.
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:44:56
      Beitrag Nr. 83.935 ()
      Lockereres, unspezifisches Gerede über Enteignung bringt hier niemanden weiter.
      Kein Richter wird einer entschädigungslosen Enteignung zustimmen. Das ist so klar, daß man es nicht diskutieren muss.

      Enteignung:
      Im Fall Steinhoff ist der Vorschlag ja, hinterlistiger Weise, anders konstruiert. Die Aktionäre bekommen 20% vom Equity Value der SIHNV in Form von CVR’s. Entschädigungslose Enteignung findet somit juristisch nicht statt. Der Equity Value zum 30.6.2023 ist nach Aussage von Steinhoff wertlos, nach Aussage von SdK irgendwas oberhalb der Schulden. Eine Enteignung fände somit nicht statt, wenn die Wertangaben von Steinhoff korrekt wären. Der Richter müßte im Zuge des WHOA entscheiden ob ein CVR die Aktionäre besserstellt als mit dem (irgendwie errechneten) Wert zum 30.6.2023 und in jedem Fall besser als in der sonst fälligen Insolvenz.
      Wenn er zu dieser Überzeugung kommt, könnte er die Abstimmung der Klasse der Aktionäre überstimmen und das WHOA genehmigen.
      Andernfalls kann er den Plan ablehnen.
      Falls SH im Hearing Nachbesserungen vorschlagen würde, müßte der Richter die gleiche Abwägung erneut treffen. Auch ein Moratorium wäre denkbar, was wohl derzeit das seitens SdK angestrebte Ziel ist, bis hin zu einer Einigung außerhalb des WAOH. Dies würde dann (höchstwahrscheinlich, abhängig von der Ausgestaltung) die erneute Zustimmung der Gläubiger und für die Aktionäre diese in einer aoHV erfordern.

      Also Entscheidung offen. Die Ablehnung durch die Aktionäre ist Voraussetzung, wird wohl auch kommen, aber ist per se nicht ausreichend zur Ablehnung des WHOA-Plans.

      Klagen:
      Gegen das genehmigte WHOA ist kein Rechtsmittel zugelassen.
      Klagen der Aktionäre wären demnach nur in 2 Kategorien möglich
      A) Strafanzeige: bei Verfehlungen, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen würden. Hier ist eine Anzeige mit stichhaltigen Gründen erforderlich, die einen hinreichenden Anfangsverdacht beinhalten, damit ein Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet. Das könnte je nach Tatbestand in Südafrika, den Niederlanden, Deutschland und evtl. auch USA stattfinden.
      In den Foren wurden bisher nur Behauptungen, Beschimpfungen und Verwünschungen vorgetragen, die nicht zu einer Anklage taugen. Die SdK ist wohl auf der Suche nach seriös nachweisbaren Tatbeständen. Bei einer Verurteilung können, je nach Tatbestand, sich auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen leicht anschließen lassen.

      B) Klageerhebung: eine zivilrechtliche Klage aufgrund von fehlerhaften, grob fahrlässigen oder pflichtwidrigen Entscheidungen von SH, die zu einem nachweisbaren Schaden bei den Aktionären geführt haben. Dies würde, wenn sie erfolgreich wäre, zu einem Schadensersatzanspruch für die Klagenden führen. Kosten/Risiken wären zu berücksichtigen, nicht nur bei Sammelklage über SdK.

      Um bei einem Schuldspruch weitere massenhafte zivilrechtliche Klagen von Aktionären abzuwenden könnte SH auch ein Litigation Settlement beantragen, in dem Aktionäre pauschal abgefunden werden. (Ein lebendess Beispiel hierfür ist der SH Settlement Fund des GS, der die MPC-Altaktionäre entschädigt.) Voraussetzung dazu ist aber ein Schadensersatzanspruch, der im Rahmen des Settlements individuell vorgetragen werden müßte.

      Die gesammelte Wut der Foristen ist bisher müßig, denn: wo kein Kläger da kein Richter.
      Klage-Chancen bitte selbst ausrechnen.


      Und weil ich gerade dabei bin die Realität zu schildern:
      Eine „Entschädigung“ wird es nicht geben, auch nicht bei Nichtgenehmigung des WHOA. Woher soll sie kommen?
      a) Von Steinhoff?
      Eine Ausschüttung an Aktionäre kann eine AG nur aus dem Jahresgewinn oder den Gewinnrücklagen vornehmen. Auszahlungen aus dem Stammkapital sind nur bei Umfirmierung oder Auflösung der Firma erlaubt. (Stammkapital ist übrigens 1ct/share.) Über den Gewinn und die Gewinnrücklagen ist bei SH alles gesagt. Cash ist in der SINHV zu wenig vorhanden, eine Rechtsgrundlage für eine Ausschüttung gibt es auch nicht. Die erforderliche Zustimmung der Gläubiger ist illusorisch.
      b) Also von den Gläubigern?
      Denkbar ist ein Kaufangebot an die Aktionäre in einer Höhe, die eine Mehrheit zum Verkauf bewegt.
      Das Mehrheitserfordernis (somit den Preis) können die Gläubiger, abhängig von ihren weiteren Plänen mit 50%, 66,7% oder 95%, planen. Irgendwie bekämen sie die restlichen Aktionäre schon kaltgestellt. Auch für diesen wenig wahrscheinlichen Fall sollte man nicht zu viel erwarten, es sind HF’s.
      Der Kauf über die Börse ohne allgemeines Kaufangebot wäre beim jetzigen Kurs ebenfalls eine Option. Weil langwierig, würde es die Kreditverlängerungsoption bis Ende 2023 erfordern.

      SH war immer eine gewagte Spekulation auf die Sanierungsfähigkeit.
      Wer ab 2018 in einen Pennystock mit negativem EK und 10Mrd Schulden investiert, muß wissen was er tut. Diese beiden Parameter zu kennen, bevor man investiert, ist das minimalste Wissen, das man vor einem Kauf sich aneignen muß. Wer trotzdem so ein Zock eingeht, muß nicht das System bejammern, wenn es schiefgeht. Daß das Management den überwiegenden Teil dazu verursacht hat ist auch klar und unbestritten. Aktionäre haften nun mal auch für Missmanagement. Auch das gehört zum Börsenwissen.

      Schönen Sonntag noch.
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:40:26
      Beitrag Nr. 83.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.882.662 von silverfreaky2 am 21.05.23 12:34:47Das bestimmen dann die neuen Eigentümer, also die jetzigen Gläubiger.
      Steinhoff | 0,011 €

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      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:37:18
      Beitrag Nr. 83.933 ()
      Das heisst WHOA geht durch und Aktionäre werden enteignet.Und was ist dann mit der neuen Gesellschaft?Steinhoff verkauft dann alle Assets über der Zeit bis alles weg ist?Ist so der Plan?Das würde ja bedeuten, das zukünftige Besitzer der Töchter nur warten müssen und so den Preis drücken können wie sie wollen.Und was ist mit den CPU's sind die rechtens?
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:34:47
      Beitrag Nr. 83.932 ()
      Das heisst WHOA geht durch und Aktionäre werden enteignet.Und was ist dann mit der neuen Gesellschaft?Steinhoff verkauft dann alle Assets über der Zeit bis alles weg ist?Ist so der Plan?
      Steinhoff | 0,011 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:11:08
      Beitrag Nr. 83.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.882.545 von silverfreaky2 am 21.05.23 11:50:00Man investiert eben besser in profitable Unternehmen, dann klappt es auch mit dem Geldverdienen
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 12:01:35
      Beitrag Nr. 83.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.882.372 von buylow_sellhigh am 21.05.23 10:53:00Irgendwo ein Widerspruch.Wenn man weiss das Steinhoff nicht überleben kann, wie du selbst richtig schreibst, dann führt doch so ein Verfahren wieder genau zu dem Fall, dass die Schadensverursacher profitieren.Einen Fortschritt kann ich hier nicht erkennen.Außerdem wären die Töchter kursmässig schon längst in den Himmel gestiegen ohne diese Last.
      Steinhoff | 0,011 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.23 11:50:00
      Beitrag Nr. 83.929 ()
      Dann öffnet man dem Betrug Tür und Tor.Daraus folgt das Firmen dann genauso verfahren wie Steinhoff.Als Aktionär kann man dann beliebig enteignet werden, man braucht ja nur die Assets herschencken.Markus Krall hat das alles schon vor Jahren richtig erkannt.
      In Großkonzerne die in Schieflage sind braucht man dann nicht mehr zu Investieren.Generell muss man sich fragen, welchen Sinn dann Aktienanlagen als Privatanleger noch machen.Da lobe ich mir Gold und Silber die können wenigstens nicht direkt durch solche Betrüger direkt entwendet werden.
      Steinhoff | 0,011 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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