Schweizerische Nationalbank AG - ein Bewertungskuriosum (Seite 23)
eröffnet am 01.08.17 10:53:13 von
neuester Beitrag 19.04.24 07:43:57 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.764.542 von InvestorWissen am 15.05.18 16:25:52
Könnten Sie bitte noch eine Quellenangabe nachreichen, wo eine offizielle Vermögensbilanz der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht ist, in der die Deutsche Bundesbank mit 6 Mrd. EUR bewertet wird. Der Deutschen Bundesbank jedenfalls ist die Existenz einer derartigen Bilanz nicht bekannt!
Zitat von InvestorWissen: Deutschen Bundesbank,
die mit 6 Mrd. Euro beim deutschen Bund
bilanziert wird.
Könnten Sie bitte noch eine Quellenangabe nachreichen, wo eine offizielle Vermögensbilanz der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht ist, in der die Deutsche Bundesbank mit 6 Mrd. EUR bewertet wird. Der Deutschen Bundesbank jedenfalls ist die Existenz einer derartigen Bilanz nicht bekannt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.764.542 von InvestorWissen am 15.05.18 16:25:52Und wieso haben Sie Ihre Aktienposition abgebaut?
SNB
Mitteilung an die Aktionäre
"Vielmehr bringen die Aktionäre mit ihrem Engagement
ihre Verbundenheit mit der Institution zum Ausdruck"
https://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20180427_stj
Das sind die Worte der SNB, und genauso ist es.
Die stereotyp und klischeehaft vorgetragene Dividende ist es
gerade nicht, die den Wert der SNB bestimmt, sondern die
Verbundenheit führt zum Investment.
Und diese Zugehörigkeit besteht in der Solidität,
in der hervorragenden Führung, in der Reputation und
selbstverständlich in ihrem hohen Wert.
Und dieser hohe Wert wiederum übertrifft deutlich ihre
Börsenbewertung mit 610 Mio CHF.
Ihr Wert bemisst sich nämlich nach
Grundkapital+Rücklagen+Gewinn
und liegt deutlich höher als der der ärmeren
Deutschen Bundesbank,
die mit 6 Mrd. Euro beim deutschen Bund
bilanziert wird.
Das macht die Verbundenheit aus und nicht
die vielbemühte Dividende, die zu Missverständnissen
bei der Bewertung führen kann.
Dagegen ist eine adäquate Bewertung auf der Grundlage von
Grundkapital+Rücklagen+Gewinn
selbstverständlich im Interesse aller und ist ein
triftiger Grund für die Aktionäre,
ihre Zugehörigkeit zur SNB zu bekunden.
Allerdings stehen für diese Aktionäre nur
40.000 Aktien zur Verfügung.
Mitteilung an die Aktionäre
"Vielmehr bringen die Aktionäre mit ihrem Engagement
ihre Verbundenheit mit der Institution zum Ausdruck"
https://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20180427_stj
Das sind die Worte der SNB, und genauso ist es.
Die stereotyp und klischeehaft vorgetragene Dividende ist es
gerade nicht, die den Wert der SNB bestimmt, sondern die
Verbundenheit führt zum Investment.
Und diese Zugehörigkeit besteht in der Solidität,
in der hervorragenden Führung, in der Reputation und
selbstverständlich in ihrem hohen Wert.
Und dieser hohe Wert wiederum übertrifft deutlich ihre
Börsenbewertung mit 610 Mio CHF.
Ihr Wert bemisst sich nämlich nach
Grundkapital+Rücklagen+Gewinn
und liegt deutlich höher als der der ärmeren
Deutschen Bundesbank,
die mit 6 Mrd. Euro beim deutschen Bund
bilanziert wird.
Das macht die Verbundenheit aus und nicht
die vielbemühte Dividende, die zu Missverständnissen
bei der Bewertung führen kann.
Dagegen ist eine adäquate Bewertung auf der Grundlage von
Grundkapital+Rücklagen+Gewinn
selbstverständlich im Interesse aller und ist ein
triftiger Grund für die Aktionäre,
ihre Zugehörigkeit zur SNB zu bekunden.
Allerdings stehen für diese Aktionäre nur
40.000 Aktien zur Verfügung.
SNB baut Beteiligungen in US-Aktien erstmals ab
https://www.fuw.ch/article/snb-baut-us-aktienportfolio-erstm…
https://www.fuw.ch/article/snb-baut-us-aktienportfolio-erstm…
Gegen diese Überlegung läßt sich nichts einwenden.
Ich habe nun doch angefangen, mich etwas intensiver mit der Notenbankhistorie zu befassen und bin auf eine Literaturstelle gestoßen, welche die Dinge in ein etwas anderes Licht rückt.
Ich habe nun doch angefangen, mich etwas intensiver mit der Notenbankhistorie zu befassen und bin auf eine Literaturstelle gestoßen, welche die Dinge in ein etwas anderes Licht rückt.
@JS Aktionäre als formale Treuhänder?
Davon steht nichts im NBG. Und wenn die Liquidation in den nächsten 500+ Jahren nicht kommt, weil die Schweiz und ihr Franken die nächsten 500+ Jahre nicht liquidiert werden, bleiben die Aktionäre der SNB selbstverständlich die Eigentümer des Eigenkapitals, welches nicht ausgeschüttet wird.
Hätte man es anders haben wollen, hätte man nicht eine AG mit privaten Aktionären konstruieren dürfen. Da hätten sich viele Alternativen angeboten. Eine einfache Umwandlung der Rechtsform der SNB in die einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung qualifiziert sich nicht für die Liquidationsklausel. Diese greift, sofern sie denn überhaupt angewendet würde, wovon ich bekanntlich nicht ausgehe, allein im Falle einer echten Liquidation, also Auflösung und Neugründung.
Natürlich sufflieren Herr Studer und die von der SNB abhängige schweizerische Presse, die Kurssteigerungen seien eventuell nicht begründet. Aber ein klares Dementi sieht anders aus, als zu schreiben, in erster Linie gehen die Gewinne an die öffentliche Hand. In zweiter Linie verbleiben die verbleibenden Milliarden Gewinne in der SNB und damit (bis zur Liquidation, die nicht stattfindet) bei den Aktionären. Sogesehen sind alle Aktionäre jeglicher AG´s Treuhänder des Gesellschaftsvermögens, da sie i.d.R. nicht drankommen, weil es in der AG verbleiben soll.
Auch hat Herr Studer nicht gesagt, der SNB Kurs sei eine "Blase". Ich denke, es ging ihm lediglich darum, Erwartungen an höhere Dividenden (dazu gab es einen Antrag schweizerischer Aktionäre) und Abfindungen zu zerstreuen. Sicherlich sind ihm große Kursschwankungen ebenso unangenehm, da sie nicht zum seriösen Image einer Notenbank passen, die sich gegen Vorwürfe erwehrt, eine Art von Hedgefonds zu sein.
Davon steht nichts im NBG. Und wenn die Liquidation in den nächsten 500+ Jahren nicht kommt, weil die Schweiz und ihr Franken die nächsten 500+ Jahre nicht liquidiert werden, bleiben die Aktionäre der SNB selbstverständlich die Eigentümer des Eigenkapitals, welches nicht ausgeschüttet wird.
Hätte man es anders haben wollen, hätte man nicht eine AG mit privaten Aktionären konstruieren dürfen. Da hätten sich viele Alternativen angeboten. Eine einfache Umwandlung der Rechtsform der SNB in die einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung qualifiziert sich nicht für die Liquidationsklausel. Diese greift, sofern sie denn überhaupt angewendet würde, wovon ich bekanntlich nicht ausgehe, allein im Falle einer echten Liquidation, also Auflösung und Neugründung.
Natürlich sufflieren Herr Studer und die von der SNB abhängige schweizerische Presse, die Kurssteigerungen seien eventuell nicht begründet. Aber ein klares Dementi sieht anders aus, als zu schreiben, in erster Linie gehen die Gewinne an die öffentliche Hand. In zweiter Linie verbleiben die verbleibenden Milliarden Gewinne in der SNB und damit (bis zur Liquidation, die nicht stattfindet) bei den Aktionären. Sogesehen sind alle Aktionäre jeglicher AG´s Treuhänder des Gesellschaftsvermögens, da sie i.d.R. nicht drankommen, weil es in der AG verbleiben soll.
Auch hat Herr Studer nicht gesagt, der SNB Kurs sei eine "Blase". Ich denke, es ging ihm lediglich darum, Erwartungen an höhere Dividenden (dazu gab es einen Antrag schweizerischer Aktionäre) und Abfindungen zu zerstreuen. Sicherlich sind ihm große Kursschwankungen ebenso unangenehm, da sie nicht zum seriösen Image einer Notenbank passen, die sich gegen Vorwürfe erwehrt, eine Art von Hedgefonds zu sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.674.451 von InvestorWissen am 02.05.18 09:23:321. Wieso verbreiten Sie ständig, die SNB sei "vielgeschmäht"? Das Gegenteil ist der Fall.
2. Die Reglementierungen der Belgischen Nationalbank unterscheiden sich wesentlich von denjenigen der SNB, ein Berwertungsvergleich ist mithin unsinnig.
3. Wo wird die Deutsche Bundesbank offiziell mit 6 Mrd. EUR bewertet. Bitte um Quellenangabe.
4. Ist Ihnen schon mal aufgefallen, wie autistisch und verkrampft Sie in gebetsmühlenartigen Monologen mit viel Fettdruck Ihre überwertigen Ideen verbreiten? Dabei wird kein Börsenforum ausgelassen. So etwas nennt man unseriöse Kurstreiberei. Warum nehmen Sie sich nicht ein Beispiel z.B. an Merger-one, der hier ruhig und gelassen seine Meinung vertritt?
2. Die Reglementierungen der Belgischen Nationalbank unterscheiden sich wesentlich von denjenigen der SNB, ein Berwertungsvergleich ist mithin unsinnig.
3. Wo wird die Deutsche Bundesbank offiziell mit 6 Mrd. EUR bewertet. Bitte um Quellenangabe.
4. Ist Ihnen schon mal aufgefallen, wie autistisch und verkrampft Sie in gebetsmühlenartigen Monologen mit viel Fettdruck Ihre überwertigen Ideen verbreiten? Dabei wird kein Börsenforum ausgelassen. So etwas nennt man unseriöse Kurstreiberei. Warum nehmen Sie sich nicht ein Beispiel z.B. an Merger-one, der hier ruhig und gelassen seine Meinung vertritt?
SNB : Verbundenheit statt Dividende
SNBVerbundenheit statt Dividende, auch laut SNB
Engagement in Erwartung einer angemessenen
Börsenbewertung ihres Wertes nach
Gk+Rücklagen+Gewinn
Teilhabe des Volkes
Auch die SNB weist daraufhin, dass wohl weniger die Stimm-
und Dividenregelungen als vielmehr die Verbundenheit mit
der SNB es ist, die Aktionäre ein Engagement in die Notenbank
eingehen lässt.
Die Investition in die SNB erfolgt also eher nicht aufgrund des
dem „Privataktionär“ so häufig nachgesagten Dividendeninteresses,
sondern vielmehr in die Solidität und den Wert der viel geschmähten,
jedoch exzellenten SNB, also in Erwartung einer adäquaten
Börsenbewertung.
Und diese Bewertung erfolgt nach Grundkapital+Rücklagen+Gewinn.
Danach wird die Deutsche Bundesbank mit 6 Mrd Euro bewertet,
die belgische Notenbank mit 1,2 Mrd Euro und die schweizerische
mit 670 Mio CHF.
Allerdings ist der Wert der SNB, GK+Rücklagen+Gewinn,
deutlich höher.
Deshalb investieren „Privataktionäre“, die auch Institutionelle sind,
in die SNB, so wie es 1907 des Gesetzgeber wollte und auch heute
noch darauf verwiesen wird.
Und nun gibt es nur 40.000 Aktien für das Volk, dass seine
Verbundenheit mit einem Engagement in der nun so reichen
wie hervorragend geführten Notenbank zum Ausdruck bringen möchte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.664.194 von Merger-one am 30.04.18 17:37:59Kurz noch ein Nachtrag: Ich gehöre nicht zu denjenigen, die prophezeihen, die SNB-Aktie werde ins Bodenlose fallen. Der Aktienkurs hängt von Angebot und Nachfrage ab ... und wo sich wann welches Gleichgewicht (zwischen A und N) bilden wird, weiß ich nicht. Ich beschränke mich darauf festzustellen, dass ich die Argumentation der Spekulanten nicht teile und den Kurs für eine Blase halte. Auch darin stimme ich mit Jean Studer überein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.664.194 von Merger-one am 30.04.18 17:37:59Lieber Merger-one, meine Ansichten weichen nicht von denen des SNB-Bankratspräsidenten Studer ab, Studer wiederum wird in den verschiedenen Presseartikeln zitiert. Aus meiner Sicht entscheidend ist die politische Botschaft, die Studer vermittelt, dass man nämlich mit einem formalen Ansatz, der die SNB als gewöhnliche AG betrachtet (und z.B. Vermögenswerte der Gesellschaft den einzelnen Aktionären zuordnet), hier nicht weit kommt. Natürlich drängt sich die Frage auf, wem, wenn nicht den Aktionären, die Vermögenswerte denn überhaupt gehören können. Aus meiner Sicht lautet die Antwort: Dem Schweizer Volk. Die Aktionäre füllen eher die Rolle eines formalen Treuhänders aus. Bei einem Wechsel der Organisationsform der SNB gingen sie denn auch leer aus. Du kannst es "Enteignung" nennen, ich fände den Begriff allerdings unzutreffend, weil von offizieller Seite (auch über die Satzung) immer wieder klar zum Ausdruck gebracht worden ist, wie die Dinge zu interpretieren sind ... wenn jemandem letztlich nichts gehört, kann er nicht enteignet werden.
Die Generalversammlung hätte im Übrigen eine gute Gelegenheit ergeben, die gesamte Thematik coram publico zu diskutieren. Es verwundert mich, dass davon offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist. Und gibt es irgendein Rechtsgutachten eines seriösen Schweizer Rechtswissenschaftlers, das die Ansichten der deutschen Spekulanten teil?
In welche Richtung sich der SNB-Kurs bewegt, ist mir persönlich egal. Ich schreibe hier nur, weil mir das Gepushe von Bernecker zeitweise zu weit ging und weil InvestorWissens Beiträge nicht unkommentiert im Raum stehen sollen. Ich halte InvestorWissen durchaus für einen gebildeten Menschen, vermutlich älterer Jahrgang, hat sich intensiv mit der Materie beschäftigt, was allerdings nichts über die Validität seiner Thesen aussagt, möglicherweise kommt er aus der Düsseldorfer Gegend (mein hackende Auftraggeber weiß es garantiert, haha) ... und er ist ziemlich wahnsinnig.
Für Dich würde es mich jedenfalls freuen, wenn Dir die Schweiz einen Teil des Volksvermögens überlassen würde. Ich wäre der erste, der Dich um einen kleinen Anteil bitten würde.
PS: Die Überlegung mit dem Rechtsgutachten halte ich für sinnvoll. Ab einer gewissen Investitionssumme macht es Sinn, eine derartige Investitions- oder Spekulatonsidee rechtlich zu überprüfen bzw. - wenn möglich - zu untermauern.
Die Generalversammlung hätte im Übrigen eine gute Gelegenheit ergeben, die gesamte Thematik coram publico zu diskutieren. Es verwundert mich, dass davon offenbar kein Gebrauch gemacht worden ist. Und gibt es irgendein Rechtsgutachten eines seriösen Schweizer Rechtswissenschaftlers, das die Ansichten der deutschen Spekulanten teil?
In welche Richtung sich der SNB-Kurs bewegt, ist mir persönlich egal. Ich schreibe hier nur, weil mir das Gepushe von Bernecker zeitweise zu weit ging und weil InvestorWissens Beiträge nicht unkommentiert im Raum stehen sollen. Ich halte InvestorWissen durchaus für einen gebildeten Menschen, vermutlich älterer Jahrgang, hat sich intensiv mit der Materie beschäftigt, was allerdings nichts über die Validität seiner Thesen aussagt, möglicherweise kommt er aus der Düsseldorfer Gegend (mein hackende Auftraggeber weiß es garantiert, haha) ... und er ist ziemlich wahnsinnig.
Für Dich würde es mich jedenfalls freuen, wenn Dir die Schweiz einen Teil des Volksvermögens überlassen würde. Ich wäre der erste, der Dich um einen kleinen Anteil bitten würde.
PS: Die Überlegung mit dem Rechtsgutachten halte ich für sinnvoll. Ab einer gewissen Investitionssumme macht es Sinn, eine derartige Investitions- oder Spekulatonsidee rechtlich zu überprüfen bzw. - wenn möglich - zu untermauern.
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