Diskussion zu GUB Investment Trust
eröffnet am 27.09.19 10:18:50 von
neuester Beitrag 23.03.24 22:12:23 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.460.962 von mistery01 am 15.03.24 12:43:55Es fühlt sich schon komisch an, wenn der Bestand nicht mehr im Depot der Bank geführt wird.
Wie bisher kommt einmal im Jahr nach der HV ein Rückkaufangebot.
Die Drohung ist, dass es nie wieder Dividende geben wird.
Wie bisher kommt einmal im Jahr nach der HV ein Rückkaufangebot.
Die Drohung ist, dass es nie wieder Dividende geben wird.
@inthesummer: inwiefern kann den massiv !! Auf die verbliebenen Aktionäre eingewirkt werden? Auch Angst zu schüren ?? Wie sollte das geschehen??
Es wird massiv auf die verbliebenen Fremdaktionäre eingewirkt und Angst geschürt. Das sollte niemand mit sich machen lassen. Ich halte meine Anteile,
Der Preis liegt leicht über dem NAV. Insofern ist das schon mal ein Anfang. Ich hoffe die SDK schaut dem Glasauer weiter auf die Finger.
Es kam mal wieder ein Kaufangebot über 1900 Euro pro Aktie.
Wie denkst du darüber?
Wie denkst du darüber?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.977.018 von catocencoris am 16.12.23 20:58:15Von den 2% dürfte nichts übrig bleiben, oder?
Diese Tagesordnung ist eine Ohrfeige für jeden freien AKtionär ! Ich hoffe die SDK geht hin !
Das geht gar nicht!!!!
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Schwäbisch Hall
Einladung zur Versammlung der Aktionäre gemäß §§ 118, 121 AktG
Die GUB Management GmbH, mit Sitz in Rorschacherberg, lädt in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin zu der am 09.02.2024 um 10:00 Uhr im Notariat Klaus Fuchs unter der Adresse Am Spitalbach 20, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden Hauptversamlung der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Schwäbisch Hall, ein.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Einziehung Eigener Aktien durch Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG und Zusammenlegung der Aktien sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Das Grundkapital der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Schwäbisch Hall, in Höhe von derzeit 52.500 Euro soll durch die Einziehung Eigener Aktien herabgesetzt werden, der hierdurch freiwerdende Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt und die Einteilung des Grundkapitals der Namensaktien geändert werden. Die Aktionärin Gemeinnützige Glasauer Stiftung für Kunst, Entwicklungshilfe, Wissenschaft und Forschung, mit Sitz in Plauen, schlägt hierzu vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.1.
Das Grundkapital in Höhe von derzeit 52.500 Euro wird durch Einziehung von 1.500 Stück Eigenen Aktien um 1.500 Euro auf 51.000 Euro herabgesetzt. Das Grundkapital ist in 51 Stück auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) in Höhe von 1.500 Euro zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrages in die freie Kapitalrücklage. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden.
1.2.
§ 5 Absatz (1) der Satzung wird geändert und erhält den folgenden Wortlaut:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 51.000 Euro. Es ist in bar und in Sacheinlagen erbracht. Das Grundkapital ist in 51 Stück auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt.“
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die 1.500 Eigenen Aktien wurden in den Vorjahren aufgrund einer Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin erworben. Die Ermächtigung zur Einziehung ist zwischenzeitlich abgelaufen, sodass die Einziehung dem notariell zu beurkundenden Beschluss bedarf. Ohne eine Zusammenlegung beträgt der rechnerische Anteil einer Stückaktie am Grundkapital nach erfolgter Einziehung der Eigenen Aktien entgegen den gesetzlichen Bestimmungen weniger als 1 Euro. Durch die Zusammenlegung ist sichergestellt, dass der rechnerische Anteil einer Stückaktie am Grundkapital nach erfolgter Kapitalherabsetzung 1.000 Euro beträgt. Konkret soll die Kapitalherabsetzung in Höhe von 1.500 Euro durch Einziehung der Eigenen Aktien erfolgen. Das sodann verbliebene Grundkapital in Höhe von EUR 51.000 Euro ist in 51 Stück Namensaktien eingeteilt. Etwaige Spitzen werden von der Gesellschaft bzw. von der durch sie beauftragten Landesbank ausgeglichen. Die Verwertung der Spitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder kann freihändig vorgenommen werden.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse Danziger Str. 28, Obersulm, spätestens zum 02.02.2024 zugehen. Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung als Aktionär registriert sind.
Schwäbisch Hall, 02.01.2024
GUB Management GmbH,
in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Von meinem iPhone gesendet
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Schwäbisch Hall
Einladung zur Versammlung der Aktionäre gemäß §§ 118, 121 AktG
Die GUB Management GmbH, mit Sitz in Rorschacherberg, lädt in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin zu der am 09.02.2024 um 10:00 Uhr im Notariat Klaus Fuchs unter der Adresse Am Spitalbach 20, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden Hauptversamlung der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Schwäbisch Hall, ein.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Einziehung Eigener Aktien durch Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG und Zusammenlegung der Aktien sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Das Grundkapital der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Schwäbisch Hall, in Höhe von derzeit 52.500 Euro soll durch die Einziehung Eigener Aktien herabgesetzt werden, der hierdurch freiwerdende Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt und die Einteilung des Grundkapitals der Namensaktien geändert werden. Die Aktionärin Gemeinnützige Glasauer Stiftung für Kunst, Entwicklungshilfe, Wissenschaft und Forschung, mit Sitz in Plauen, schlägt hierzu vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.1.
Das Grundkapital in Höhe von derzeit 52.500 Euro wird durch Einziehung von 1.500 Stück Eigenen Aktien um 1.500 Euro auf 51.000 Euro herabgesetzt. Das Grundkapital ist in 51 Stück auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) in Höhe von 1.500 Euro zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrages in die freie Kapitalrücklage. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden.
1.2.
§ 5 Absatz (1) der Satzung wird geändert und erhält den folgenden Wortlaut:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 51.000 Euro. Es ist in bar und in Sacheinlagen erbracht. Das Grundkapital ist in 51 Stück auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt.“
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die 1.500 Eigenen Aktien wurden in den Vorjahren aufgrund einer Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin erworben. Die Ermächtigung zur Einziehung ist zwischenzeitlich abgelaufen, sodass die Einziehung dem notariell zu beurkundenden Beschluss bedarf. Ohne eine Zusammenlegung beträgt der rechnerische Anteil einer Stückaktie am Grundkapital nach erfolgter Einziehung der Eigenen Aktien entgegen den gesetzlichen Bestimmungen weniger als 1 Euro. Durch die Zusammenlegung ist sichergestellt, dass der rechnerische Anteil einer Stückaktie am Grundkapital nach erfolgter Kapitalherabsetzung 1.000 Euro beträgt. Konkret soll die Kapitalherabsetzung in Höhe von 1.500 Euro durch Einziehung der Eigenen Aktien erfolgen. Das sodann verbliebene Grundkapital in Höhe von EUR 51.000 Euro ist in 51 Stück Namensaktien eingeteilt. Etwaige Spitzen werden von der Gesellschaft bzw. von der durch sie beauftragten Landesbank ausgeglichen. Die Verwertung der Spitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder kann freihändig vorgenommen werden.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse Danziger Str. 28, Obersulm, spätestens zum 02.02.2024 zugehen. Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung als Aktionär registriert sind.
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