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    NAK Stoffe Aktiengesellschaft i.A (Endlich wieder ne HV2020

    eröffnet am 17.11.20 08:46:15 von
    neuester Beitrag 02.02.24 07:18:33 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.334.244
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    ISIN: DE0006759004 · WKN: 675900 · Symbol: NAK
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      schrieb am 02.02.24 07:18:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nett 1 Stück brief.... wer macht sowas....
      Nak Stoffe | 0,130 €
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 06:32:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Weiter Still bei der Gesellschaft..
      Nak Stoffe | 0,120 €
      Avatar
      schrieb am 15.12.22 14:58:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibt es hier was neues ?
      Nak Stoffe | 1,060 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 16:50:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wundere mich das noch kein Delisting gekommen ist
      Nak Stoffe | 1,680 €
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 08:46:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      NAK Stoffe Aktiengesellschaft i.A.
      Augsburg
      - ISIN DE0006759004 und DE0006759038 -

      Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 21. Dezember 2020 um 10:00 Uhr im Raum Hannover bei der dzo – Dienstleistungs-Zentrum-Oldenburg GmbH & Co. KG, August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5, 26135 Oldenburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Tagesordnung
      1.
      Bestellung eines neuen Abwicklers

      Der bisherige Abwickler hat mitgeteilt, dass er sein Amt mit Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Reinhard Hock, Sängerstr. 10/1, 78647 Trossingen, zum Abwickler zu bestellen. Der Abwickler vertritt die Gesellschaft stets einzeln.

      2.
      Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Abwickler schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

      a)
      Herrn Oliver Dornisch, Bankkaufmann, Oldenburg

      Herr Dornisch übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

      b)
      Herrn Marco Herack, Kaufmann, Köln

      Herr Herack übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:


      Lena Beteiligungs AG, Oldenburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

      c)
      Herrn Philipp Steinhauer, Kaufmann, Berlin

      Herr Steinhauer übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

      Teilnahmebedingungen
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse

      NAK Stoffe AG i.A.
      c/o Trade & Value AG
      Amalienstraße 17-21
      26135 Oldenburg
      Tel. 0441/40827-0
      Fax 0441/40827-27
      E-Mail: hv@nakstoffe.de

      unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 14.12.2020 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 30.11.2020 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14.12.2020 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen dem Erhalt der Stimmrechtskarten.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

      Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

      http://www.nakstoffe.de

      zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die ehemaligen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (WKN 675903/ISIN DE0006759038) wurden bereits 1995 in Stammaktien umgewandelt und sind ebenfalls stimmberechtigt.

      Gemäß § 17 Absatz 3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

      Vertretung

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

      Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.



      Oldenburg, im November 2020


      Der Abwickler

      bundesanzeiger vom 10.11.2020
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