Aktienrückkaufprogramm von Gedys - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.06.00 11:49:54 von
neuester Beitrag 08.06.00 20:47:44 von
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ID: 150.523
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ISIN: DE0005273007 · WKN: 527300
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Hi Leute, auf der Tagesordnung der HV vom 21. 6. findet man folgendes:
7. Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
"Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 20. Dezember 2001 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des
derzeitigen Grundkapitals über die Börse zu erwerben. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen
Aktien erfolgen. Für die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Gegenwert für den Erwerb
dieser Aktien darf von dem Börsenkurs um nicht mehr als fünf vom Hundert nach oben oder unten abweichen. Als
maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt dabei der Mittelwert der an der Frankfurter
Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft während der letzten
fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder
mehrfach ausgeübt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der erworbenen eigenen
Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die
erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft
gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein wesentliches
Unterschreiten wird angenommen, wenn der Abschlag vom Börsenkurs 5 % übersteigt. Diese Ermächtigung
beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft und findet insoweit
keine Anwendung, als der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung, das Grundkapital
durch Schaffung eines genehmigten Kapitals zu erhöhen, durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß
Gebrauch gemacht hat (nachfolgend "10 %-Grenze"). Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden
Regelungen gilt der Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten
Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung während der letzten fünf Börsentage vor der
Veräußerung der Aktien.
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluß ganz oder teilweise einzuziehen.
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die
Einhaltung der 10 %-Grenze bleibt hiervon unberührt. Diese kann nicht mehrmals ausgenutzt werden."
Das sollte dem ziemlich verhagelten Kurs doch etwas auf die Beine helfen. oder? Wie ist eure einschätzung??
gruß
woof
7. Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
"Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 20. Dezember 2001 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des
derzeitigen Grundkapitals über die Börse zu erwerben. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen
Aktien erfolgen. Für die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Gegenwert für den Erwerb
dieser Aktien darf von dem Börsenkurs um nicht mehr als fünf vom Hundert nach oben oder unten abweichen. Als
maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt dabei der Mittelwert der an der Frankfurter
Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft während der letzten
fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder
mehrfach ausgeübt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der erworbenen eigenen
Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die
erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft
gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein wesentliches
Unterschreiten wird angenommen, wenn der Abschlag vom Börsenkurs 5 % übersteigt. Diese Ermächtigung
beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft und findet insoweit
keine Anwendung, als der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung, das Grundkapital
durch Schaffung eines genehmigten Kapitals zu erhöhen, durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß
Gebrauch gemacht hat (nachfolgend "10 %-Grenze"). Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden
Regelungen gilt der Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten
Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung während der letzten fünf Börsentage vor der
Veräußerung der Aktien.
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluß ganz oder teilweise einzuziehen.
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die
Einhaltung der 10 %-Grenze bleibt hiervon unberührt. Diese kann nicht mehrmals ausgenutzt werden."
Das sollte dem ziemlich verhagelten Kurs doch etwas auf die Beine helfen. oder? Wie ist eure einschätzung??
gruß
woof
@woof
Der Boden ist gefunden. Gedys springt halt sehr viel. Wenn der Markt jetzt tatsächlich drehen sollte, ist das ATH wieder nahe!
@diós, Toddy!
Der Boden ist gefunden. Gedys springt halt sehr viel. Wenn der Markt jetzt tatsächlich drehen sollte, ist das ATH wieder nahe!
@diós, Toddy!
Aktuelles Research der Norddeutschen Landesbank stuft GEDYS auf "KAUFEN"!
Kursziel 23 EURO.
gruß
woof
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