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    Aktienrückkaufprogramm von Gedys - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.00 11:49:54 von
    neuester Beitrag 08.06.00 20:47:44 von
    Beiträge: 3
    ID: 150.523
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      Avatar
      schrieb am 04.06.00 11:49:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute, auf der Tagesordnung der HV vom 21. 6. findet man folgendes:

      7. Beschlußfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      "Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 20. Dezember 2001 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des
      derzeitigen Grundkapitals über die Börse zu erwerben. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen
      Aktien erfolgen. Für die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder
      Unternehmensbeteiligungen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Gegenwert für den Erwerb
      dieser Aktien darf von dem Börsenkurs um nicht mehr als fünf vom Hundert nach oben oder unten abweichen. Als
      maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt dabei der Mittelwert der an der Frankfurter
      Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft während der letzten
      fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder
      mehrfach ausgeübt werden.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der erworbenen eigenen
      Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die
      erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft
      gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein wesentliches
      Unterschreiten wird angenommen, wenn der Abschlag vom Börsenkurs 5 % übersteigt. Diese Ermächtigung
      beschränkt sich auf insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft und findet insoweit
      keine Anwendung, als der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung, das Grundkapital
      durch Schaffung eines genehmigten Kapitals zu erhöhen, durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß
      Gebrauch gemacht hat (nachfolgend "10 %-Grenze"). Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden
      Regelungen gilt der Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten
      Schlußkurse der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung während der letzten fünf Börsentage vor der
      Veräußerung der Aktien.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren
      Hauptversammlungsbeschluß ganz oder teilweise einzuziehen.

      Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die
      Einhaltung der 10 %-Grenze bleibt hiervon unberührt. Diese kann nicht mehrmals ausgenutzt werden."


      Das sollte dem ziemlich verhagelten Kurs doch etwas auf die Beine helfen. oder? Wie ist eure einschätzung??

      gruß
      woof
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 00:51:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      @woof

      Der Boden ist gefunden. Gedys springt halt sehr viel. Wenn der Markt jetzt tatsächlich drehen sollte, ist das ATH wieder nahe!

      @diós, Toddy!
      Avatar
      schrieb am 08.06.00 20:47:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aktuelles Research der Norddeutschen Landesbank stuft GEDYS auf "KAUFEN"!
      Kursziel 23 EURO.

      gruß
      woof


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