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    Gibt es hier Leute, die ihre Spekluationsgewinne aus dem Neuen Markt angeben und mir eine Frage bean - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.00 16:47:15 von
    neuester Beitrag 30.10.01 22:24:14 von
    Beiträge: 42
    ID: 184.336
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:47:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich mit Aktien 30% im Minus bin, an den Wert aber weiterhin glaube und jetzt schon weiss, das ich diese trotzdem kein ganzes Jahr halten werde, folgende Frage:

      Ich verkaufe jetzt -realisiere Spekulationsverluste- und kaufe in 10 Minuten wieder.
      Sind doch eigentlich ordentlich anrechenbare Spekulationsverluste, oder?
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:50:05
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:50:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:50:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      nein.

      ich denke das geht nicht. jemand hat hier bereits gepostet. bevor in den wert erneut investierst, muß
      eine bestimmte zeit vergehn, also mit 10 minuten ist da nichts zu machen, die verluste kannst du nicht
      gegenrechnen.

      gruß
      ptaszek
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:51:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      So einfach ist das nicht. Soviel ich weiß muß man einen erneuten Kauf, der nach kurzer Zeit statt findet schon begründen können, etwa durch gute Unternehmensmeldungen.

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      schrieb am 13.07.00 16:51:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      @germanasti,

      ja, genau

      nur solltest du der einfachheit alle verkaufen

      gruß krahl
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:52:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Verluste sind Verluste.Ob man sie in 10 min. oder 10 Jahren macht!
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:53:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nein, das gilt als Gestaltungsmißbrauch. Du mußt wenigstens ein paar Wochen warten, es sei denn, Du belegst (Meldungen aufheben!), dass du auf Grund einer geänderten Nachrichtenlage wieder eingestiegen bist.

      Beispiel Edel: gestern vwd-Meldung, heute Dementi. Wenn Du gestern verkauft hast und heute wieder einsteigst, wäre das ok. Aber hebe die Meldung auf!

      Einen Trick gibt es aber: 2 Depots. M.W. wird das noch nicht abgeglichen.

      Ciao, walrus
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:54:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Alles verkaufen ist klar.

      Der professionelle Daytrader handelt doch auch oft im Sekundentakt und wird wohl seine Verluste mit den Gewinnen verrechnen.

      d.h. ich brauche keine Verluste aussitzen, sondern kann daraus noch Kapital ziehen. Zusatzkosten gibt es auch nicht, da die Transaktionsgebühren sowieso abgesetzt werden können.

      Wo ist da der Haken ???
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:54:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe mal in einer Zeitschrift mal gelesen, daß der Wert erst wieder empfohlen werden muß. Diese Empfehlung kann man dann dem Finanzamt als Erklärung des Wiedereinstiegs vorlegen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:54:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      es bringt natürlich nichts, wenn Du das mit den Gewinnen derselben Aktie machen möchtest
      Angenommen Du hast für 100 gekauft, verkaufst und kaufst bei 80 und verkaufst für 110 einige Monate später. Es bleibt bei zu versteuernden 10 - genau wie wenn Du die Aktie gehalten hättest (abzüglich der Gebühren), denn Du verrechnest die 20 Verlust mit den anschließenden 20 Gewinn.
      Man tut es jedoch, um mit bei anderen Aktien erzielten Gewinnen zu verrechnen, die man aus irgendwelchen Gründen innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen muss (zB., weil der Kurs fällt). Nach Wiederkauf sollte man aber ein Jahr halten.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:55:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zwischen Verkauf und Neukauf sollten ca. 2 Tage liegen; dann kannst Du dem Finanzamt getrost
      "ins Auge" sehen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:56:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Könnte uns hier vielleicht mal die W:0-Redaktion helfen. Vielleicht wissen die mehr.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:57:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      was sind denn Steuern....??
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:57:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi,
      würde mich auch interessieren ! Zumindest ein Neukauf am nächsten Tag dürfte doch eigentlich keine Probleme bereiten, oder ? :confused:
      Schließlich wird unsereiner ja schon dadurch bestraft, daß die Spekulationsfrist erneut anfängt zu ticken. Ganz schon ärgerlich, bei den Werten, die kurz vor Ablauf der vorherigen Spek-Frist aus steuerlichen Gründen glattgestellt werden sollten.
      Gruß, R&B
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 16:58:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn du andauernd am Traden bist, dann kannst du diese Verluste auch mit den Gewinnen verrechnen. Habe ich mit dem Finanzamt schon so abgerechnet und es ist auch so akzeptiert worden. War gar kein Problem. Es erfolgten auch keine Rückfragen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 17:04:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      physik:

      Hast Du recht?

      Rechenbeispiel:
      Kauf für 1000,--
      Verkauf für 500,--
      Kauf für 500,--
      Wiederverkauf für 2000,-- (Innerhalb der Spekulationsfrist.

      Ohne Zwischenverkauf/kauf = 1000,-- Spek-gew.

      Mit Zwischenverkauf/kauf = 1500,-- Spek-gew.
      500,-- Spek-verl.

      Kommt das gleiche bei raus. :(

      Dann bringt es eh nix, ausser ich verkaufe an einem guten Tag, um den nächsten schlechten zum Wiederkauf zu nützen.


      Das mit den 2 Wochen Abstand zwischen den Transaktionen gilt nur dann, wenn ich anschliessend die Aktie über ein Jahr lang halte.
      Das weiss ich.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 17:08:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Leute,
      habe dazu auch mal eine Frage.
      Habe vor ein paar Wochen meine geliebten Rambus abends um 16.30 Uhr
      für 240 Euro verkauft, total die Nerven verloren und sie am nächsten
      Morgen für 270 Euro wieder gekauft. Der ursprüngliche Kaufpreis be-
      trug 90 Euro. Also keine 24 Stunden dazwischen. Muß ich da dann
      Spekulationssteuer bezahlen, auch wenn ich wieder in den gleichen
      Wert und sogar teuerer investiert habe?
      Vielen Dank für eure Antworten.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 17:10:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Vor einiger Zeit habe ich mal ein Interview mit einem höheren Tier vom
      Finanzamt gelesen. Der meinte, dass in solchen Fällen 3-4 Tage zw. Verkauf und Kauf liegen sollten. Allgemeingültige Richtlinien scheint es aber nicht zu geben. Auch dürfte klar sein, dass Intradaytrader anders behandelt werden als Langfristanleger. Wenn das Dein einziger Intradayzock im Jahr ist, wird Dich das Fin.amt kaum als Trader betrachten.
      Letzthin habe ich mal einen Bekannten, der Finanzbeamter ist, zu dieser ganzen Thematik befragt. Antwort:"Keine Ahnung, es gibt sowieso keiner seine Spekulationsgewinne an." :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 17:15:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es soll offziell festgeschrieben sein, das es geht!
      "sonstige Einkünfte §23 Abs. 3 Satz 6 private Veräußerung Geschäfte.
      und Satz 7"

      Ich habe mir das heute nacht ausgedacht und heute den ganzen Tag nur noch von den Millionen geträumt, die ich mit meinen Verlusten verdiene...grrrrr....

      Anzuwenden ist dies wohl nur, wenn man von einem Wert überzeugt ist, momentan aber noch nicht weiss ob der Tiefpunkt bereits erreicht wurde, wie z.B. bei IHU.
      An freundlicheren Tagen mit großen Verlusten raus und gleich mit einem stop-buy die Versicherung abschliessen, das der Kurs jetzt nicht davon läuft.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:16:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Leute,
      könnte mir bitte jemand auf meine Frage, die ich um 17.08 Uhr
      hier gestellt habe, antworten?
      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:34:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo migaben,
      ja, Du mußt Spekusteuer zahlen (außer, Du kannst mit Verlusten gegenrechnen), da es sich ja um um ein n e u e s Geschäft handelt.
      Ob Du den gleichen Wert nochmals kaufst, oder aber einen anderen, ist dem Finanzamt relativ egal.
      Gruß Hiddix
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:45:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo,

      was ist denn nun, wenn man 2 Depots hat. Kann ja mal vorkommen, wenn man verschiedene
      Broker testet.
      Das sind doch dann unabhängige Geschäfte, oder?
      Also mein Ziel ist es, in Depot 1 Verluste zu realisieren, um sie mit anderen Gewinnen
      zu verrechnen. Gleichzeitig kaufe ich dieselbe Aktie für Depot 2, um sie dort dann
      aber mindestens 1 Jahr liegen zu lassen.
      Außerdem sind die Anleger ja doch die Dummen. Wenn ich mich von einer Aktie, die
      dick im Minus ist, nicht trennen will, weil ich glaube, dass sie sofort nach
      meinem Verkauf in die Höhe schießt und ich diese Aktie länger als 1 Jahr halte, bin
      ich doch blöd, wenn ich nicht versuche, die Verluste zu realisieren,wenn ich denn
      Spekugewinne gemacht habe.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:45:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Hiddix,
      vielen Dank für deine Antwort. Das ist ja mal wieder ganz toll
      vom Finanzamt. Wenn ich einen Velust ausweisen will, muß ich
      (lt. den Meinungen hier) entweder eine gewisse Zeit warten oder
      den erneuten Kauf begründen.
      Beim Einkassieren gehts dann wohl etwas schneller.
      Das ärgert mich natürlich rießig, da ich sowieso so einen blöden
      Fehler gemacht habe.
      Wie groß ist eigentlich das Risiko, daß das Finanzamt micht er-
      wischt und wenn ja, was blüht mir dann?
      Gruß
      Migaben
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:51:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Schaut mal unter dem Steuer-Board nach. Dort gibt es einen älteren Thread von SMUL.
      Das Thema wurde dort breit behandelt.
      Für alle, die es kurz lieben: 10 Minuten = § 42 AO = Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten = wird nicht anerkannt.

      Tut mir leid.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:52:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      Habe Steuerfachangestellter gelernt !

      Völliger blödsinn mit der Zeit.
      Kauf oder Verkauf, egal wann. Verluste sind Verluste.

      Steuerhinterziehung : Freiheitsstrafe 5 Jahre

      Meistens handhabung : Zinsen auf die hinterzogenen Steuern zahlen und die Steuern an sich.
      Bei Wiederholung drohen härtere Strafen.

      Wie erwischt werden : Eine Anfrage für mehere bei Brokern ist erlaubt.

      Bankgeheimnis soll geändert werden.

      Meine Meinung : Nichts angeben bringt nichts, nur Ärger .

      MfG

      PS : Hast ja 999,99 DM als Freigrenze, bei mehr Steuergewinn wird alles, also die gesamte Summe versteuert !
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:55:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      @axle.
      Vorsicht Kumpel. Finanzamt hört und liest mit.
      Und ich bezweifle, ob WO nicht deine Identität preisgeben MUSS, wenn das Finanzamt es will.
      Weil Verdacht auf Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 21:03:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Upper !

      Was Du zur Strafe schreibst ist (tut mir leid) Kappes !
      Es bleibt jedem Richter wie bei jeder Straftat in einem gewissen Rahmen freigestellt, wie hoch die Strafe ausfällt. Für 5 Jahre mußt Du schon Millionen hinterziehen.
      Der Großteil der Hinterzieher landet im Übrigen garnicht vor dem Kadi.
      Das wird schon auf der Strafsachenstelle des Finanzamtes geregelt.
      IMMER gilt: Zu zahlen sind die Steuern und die Zinsen (1 % der Steuerschuld /Monat).
      Hinzu kommt die festzusetzende Geldstrafe.
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 21:08:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Vielen Dank für eure Antworten.
      Habe noch eine Frage.
      Also den Gewinn muß ich dann bei meiner Lohn- oder Einkommens-
      steuererklärung angeben.
      Wie machen es aber z.B. Rentner, die keine Steuererklärungen
      mehr abgeben und dürfen Jugendliche auch schon Aktien kaufen?
      Gruß
      Migaben
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 21:02:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Mr. Upper,
      nach meinem Kenntnisstand kann ich Verluste nur dann gegenrechnen,
      wenn ich ich das entsprechende Papier noch kein Jahr gehalten habe.
      Ist diese Info wirklich falsch?

      Hallo Migaben,
      eine Möglichkeit, um Spekuverluste zu realisieren:
      Du hast Anteile einer Aktie X, die bedauerlicherweise ziemlich
      `runtergekommen ist. Suche Dir doch einen ebenfalls stark geprügelten Wert Y, von dem Du Dir etwas versprichst, und ``tausche``!
      Habe heute DCX mit Verlust versilbert, und ThyssenKrupp gekauft.
      Zumindest war es für meine Steuererklärung o.K.!
      Grüße von Hiddix
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 21:23:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Also, aus meiner Sicht (die hoffentlich richtig ist) ist gegen die 10 min an sich nichts einzuwenden. Der Gestaltungsmißbrauch bezieht sich doch explizit auf das Dividenden-Stripping.
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 21:38:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ Werhamster
      Das ist falsch. Du mußt es dem Finanzbeamten begründen. Bei 10 Minuten ist Deine Absicht offensichtlich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 21:50:20
      Beitrag Nr. 33 ()
      es gibt keine Zeitgrenze, aber bei sofortigem Wiederkauf setzt das FA voraus,
      daß du es nur aus steuerrechtlichen Gründen so gemacht hast.
      Grundsätzlich ist aber auch zu sagen, daß du in deiner Spekuliste ja nur die
      Geschäfte aufführst, die zur Spekusteuer führen. Somit ist es müßig zu lamentieren,
      ob ich angeben muß oder nicht, denn der neue Kauf fällt ja wohl erst im nächsten Jahr
      in der Spekusteuer mit an. ICH hätte da keine Probleme - ich kaufe sie sofort wieder.
      Das Finanzamt erhält zunächst die allererste Kaufabrechnung und eben auch die
      erste Verkaufsabrechnung - wo soll das Problem sein.....
      100 % ig fragt der Finanzer auch nicht: " ehhhh....frage, diese Aktie die Sie da mit
      Verlust verkauft haben, haben sie die nicht wieder gekauft?"
      Insofern halte ich es auch für müßig, über so etwas zu diskutieren.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 22:47:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Hiddix,

      vielen Danke für deine ( eure ) Antworten. Aber irgendwie verstehe ich das noch nich so ganz. Warum gelten bei der Realisierung von Gewinn und Verlust offensichtlich verschiedene Masstäbe?

      Zu meiner gestrigen Frage noch einmal: Wie siehts bei Rentner, Studenten oder auch Schülern (auch unter 18) aus?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 23:10:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich hätte dazu auch eine Frage. Wenn ich in einem Jahr nur Verluste
      gemacht habe, muss ich das auch in der Steuererklärung angeben ?
      Danke für eine Antwort.

      PS wenn nicht, was ist dann wenn ich im Nächsten Jahr Plus habe und den Verlust aus dem Vorjahr verrechnen möchte, kann ich denn das auch nachträglich
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 23:29:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      es ist doch ganz einfach :)

      man kaufe sich ein steuergesetz und lese nach (kleiner scherz):)

      Ob man nun Student, Rentner oder sonst was ist. sobald ich etwas mehrfach tue mit dem hintergrund der gewinnerzielung bzw.
      den lebensunterhalt zu bestreiten ist es einkommen das versteuert werden muß. zu beachten sind nur einkommensgrenzen die eh steuerfrei
      sind. ansonsten muß jeder steuern zahlen.

      und minusaktien die man mehr als ein jahr hat kann man nicht mehr verrechenen mit spekugewinnen.



      so das in kürze

      gruß nili
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 23:52:52
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hi,

      verkauft ist verkauft, egal ob Du die Aktien gleich wieder kaufst.

      Schließlich muss man Spekgewinne auch angeben, auch wenn ich die Aktie gleich wieder kaufe, weil sie wieder runter gegangen ist.
      Gewinn ist auch Gewinn!

      Susan
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 07:56:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      In der Tat kann das FA bei kurzfristigen Kauf/Verkauf/Kauf-Geschichten einen Gestaltungsmißbrauch vermuten.

      Man muß sie dann vom Gegenteil überzeugen. Das Problem ist nur, daß bei bestimmten "Anlage"strategien (insb. charttechnischen oder Momentum) die Entscheidungsgrundlagen wirklich innerhalb von Minuten anders sein können. Auch die fundamentale Einschätzung kann sich bei Technologiewerten in Minuten ändern. Unsere Beamten verstehen das alles natürlich überhaupt nicht. Also wird irgendwann die Finanzgerichtsbarkeit diese Sache regeln müssen.

      Anmerkung: Trotz der (guten) Steuerreform ist das Steuerrecht in diesem Land ein Skandal. Ich will das nicht in epischer Breite besprechen, aber allein bei dem obigen Thema: Es ist doch ALLEIN MEINE ENTSCHEIDUNG und MEIN PERSÖNLICHES RISIKO wenn ich eine Aktie verkaufe oder kaufe. Sie kann ja nach dem Rückkauf immer weiter bis auf Null fallen. Das da irgendwelche beamteten Wegelagerer entscheiden dürfen, ob meine Handlung nun GNADE findet oder nicht ist ein typischer Ausdruck für diesen paternalistischen Sch...staat, der mit seiner unbeständigen und ungleichen Gesetzgebung ebenso willkürlich auf die paar Bekloppten die noch arbeiten einschlägt wie eine ordinäre Räuberbande.
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 13:15:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      up
      :)
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 13:36:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      @germanasti

      ja, es geht, und der Zeitraum des Rückkaufes spielt da keine Rolle.

      B1B2 ;)
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 22:14:31
      Beitrag Nr. 41 ()
      Du warst mal von IHU überzeugt???????

      :eek::eek::eek:

      hahaha

      KK
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 22:24:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      Kläuschen:

      Was kramste in meiner Vergangenheit? :mad:

      Jo, damals habe ich IHU verkauft und alsbald zurückgekauft. Das habe ich noch zweimal gemacht und so weitere anrechenbare Spekulationsverluste kreiert. Danach hatte ich die Schauze voll. :D


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