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    FORIS hat Humor - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.00 21:23:19 von
    neuester Beitrag 27.07.00 22:25:22 von
    Beiträge: 5
    ID: 198.178
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      Avatar
      schrieb am 27.07.00 21:23:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, FoF.

      Habt ihr schon die Links bei FORIS angesehen (angeblich über 2000 !).

      Es gibt auch einen Bereich mit Humor.

      http://foris.midat.de/current/foris.links.link_derefer?what=…

      Mfg Hjoseb.
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 21:28:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beispiel :

      Sehr beliebt in Rechtsstreitigkeiten ist das Tier:



      A. Kein Umgangsrecht mit einem Hund

      1. Für die Zuweisung des gemeinsamen Hundes ist das Familiengericht
      zuständig.

      2. Haustiere gelten als Hausrat im Sinne der Hausratsverordnung.

      3. Dem Antrag eines Ehegatten auf ein Umgangsrecht mit dem
      gemeinsamen Hund kann nicht stattgegeben werden (OLG Schleswig,
      Beschluß vom 21.04.1998).

      Aber, so mancher Amtsrichter scheint dies nicht zu wissen...

      Das Amtsgericht Bad Mergentheim hat nämlich einem Ehemann ein
      Umgangsrecht für einen Pudel zugebilligt und entsprechend dem
      Umgangsrecht für Kinder die Besuchszeiten in einen zweiwöchigen
      Turnus festgelegt. Der Richter hatte beim Termin feststellen können,
      daß das von der Leine gelassene Tier sofort zu dem Ehemann gelaufen
      sei, sich auf dessen Schoß gesetzt habe und zum Zeichen des
      Wohlgefallens dem Herrchen das Gesicht geleckt habe.

      B. Teurer Protest einer Tierschützerin

      Eine Tierschützerin protestierte mit nacktem Busen und einem
      abgebalgten Fuchspelz im Arm vor einem Münchner Pelzgeschäft. Sie
      begründete ihre Aktion damit, daß das Tragen von Pelzen für sie
      Raubmord sei und sie auch in Bayern das Bewußtsein für das Recht
      der Tiere auf ihr Leben weiterentwickeln wolle.

      Ihr Fehler: Sie hatte die Demonstration nicht angemeldet. Das
      Amtsgericht München verurteilte sie daher zu einer Geldstrafe von
      1.200,- DM.



      C. In aller Kürze:

      Der Halter eines Tieres muß für den Schaden einstehen, den dieses
      aufgrund seiner Unberechenbarkeit anrichtet. Hierzu zählt auch das
      Decken einer Hündin! (BGHZ 67,129.)

      Zur Rettung eines Wellensittichs ist die Überschreitung der zulässigen
      Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h nicht gerechtfertigt (OLG
      Düsseldorf, 2 Ss(OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 11).

      Die vorformulierte mietvertragliche Erlaubnis des Vermieters zur
      Tierhaltung in der Mietwohnung bezieht sich nur auf das Halten
      üblicher Haustiere wie Hunde, Katzen und Vögel, nicht jedoch auf das
      Halten exotischer Tiere wie Gift- und Würgeschlangen (AG
      Charlottenburg, 10 C 166/88).

      Ein behaupteter Wildschaden auf Grund eines Zusammenstoßes mit
      einem Hasen ist nicht bewiesen, wenn die am PKW gefundenen Haare
      einer Katze zuzuordnen sind (OLG München, in Zeitschrift für
      Schadensrecht 1991, 24)

      Mfg Hjoseb.
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 21:33:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Link zu http://www.mein-recht.de/witze.htm

      Ein reicher Mann liegt auf dem Sterbebett. Er möchte sein Vermögen mit ins Grab nehmen. In seiner letzten Stunde lässt er einen Pfarrer, einen Arzt und seinen Anwalt zu
      sich rufen. Jedem übergibt er 50.000,- DM und lässt sich versprechen, dass bei der Beerdigung alle drei das Geld in sein Grab legen.

      Bei der Beerdigung treten nacheinander der Pfarrer, der Arzt und der Anwalt an das Grab und werfen jeder einen Briefumschlag hinein.

      Auf dem Nachhauseweg bricht der Pfarrer in Tränen aus: "Ich habe gesündigt. Ich muss gestehen, dass ich nur 40.000,- DM in den Umschlag gesteckt habe. 10.000,- DM
      habe ich für einen neuen Altar in unserer alten Kirche genommen." Darauf sagt der Arzt: "Ich muss zugeben, dass ich sogar nur 30.000,- DM ins Grab geworfen habe.
      Unsere Klinik braucht dringend neue Geräte, dafür habe ich 20.000,- DM abgezweigt." Der Anwalt erwidert: "Meine Herren, ich bin erschüttert! Selbstverständlich habe ich
      dem Verstorbenen über die volle Summe einen Scheck ins Grab gelegt."



      Ein LKW-Fahrer kommt auf seiner Tour jeden Tag durch einen kleinen Ort und dort am Gericht vorbei. Sein Hobby ist es, jedesmal einen der Anwälte, die vor dem Gericht
      rumlaufen, zu überfahren.

      Eines Tages steht vor dem Ort ein Pfarrer und bittet, mitgenommen zu werden. Der LKW-Fahrer lässt ihn einsteigen und fährt in den Ort. Als er am Gericht vorbeikommt
      und die Anwälte vor dem Gericht rumlaufen sieht, will er wie immer einen Anwalt überfahren. Im letzten Moment entsinnt er sich, dass ein Pfarrer neben ihm sitzt. Er kann
      gerade noch den Lenker herumreissen. Trotzdem hört man einen dumpfen Schlag. Im Rückspiegel sieht er einen Anwalt auf der Strasse liegen. Der Fahrer sagt zum
      Pfarrer: "Ich schwöre, ich bin an ihm vorbeigefahren!" "Macht nichts", antwortet der Pfarrer, "ich habe ihn noch mit der Beifahrertüre erwischt."


      Wer gehört nicht in diese Reihe:

      Rotkäppchen - der Papst - ein ehrlicher Anwalt - Donald Duck ?

      (Natürlich der Papst. Ihn gibt es wirklich, alle anderen sind Phantasiegestalten)

      Mfg Hjoseb.
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 21:37:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bisher der beste LINK

      http://www.sakowski.de/heiter/h00.html

      Mfg Hjoseb.
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 22:25:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kein Scherz ! Aber die Sichtweise von Juristen erhellend !

      Prüfungsfrage bei Juristen:

      "Was sieht ein Jurist wenn er auf einen Turm steigt?"

      Personen und Sachen !

      Mehr gibt es für Juristen nicht !!
      Übrigens :ein Hund ist eine Sache, da keine Person !

      Was ist eigentlich ein Aktionär , von oben betrachtet...
      (ein armer Hund ?)

      :)


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