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    Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.00 23:01:32 von
    neuester Beitrag 08.10.00 13:20:59 von
    Beiträge: 3
    ID: 256.152
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      Avatar
      schrieb am 28.09.00 23:01:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi an alle!

      Habe mal eine Frage bezüglich des Steuerrechts. Wenn man in diesem Jahr Verluste realisiert und im nächsten Jahr in der Steuererklärung angibt kann man dann die gesamte Summe mit den Gewinnen aus dem nächsten Jahr verrechnen. Oder werden die Verluste aufgrund der Besteuerungänderung im nächsten Jahr nur noch mit 50% angerechnet?

      Danke für eure Antworten-
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 23:21:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi aurin,

      Spekulationsverluste in 2000 sind zunächst mit Spekulationsgewinnen in 2000 zu verrechnen. Sollte ein Verlust verbleiben, kann dieser wahlweise entweder nach 1999 zurückgetragen werden und dort mit Speku-Gewinnen verrechnet werden oder in Folgejahre vorgetragen werden. In Jahren ab 2001 steht der Verlust in voller Höhe zur Verrechnung zur Verfügung, eine 50% ige Kürzung erfolgt nicht.

      Im übrigen sind Spekulationsgewinne im Regelfall erst ab 2002 zur Hälfte steuerfrei. (Bei abweichendem Wirtschaftsjahr der betreffenden Kapitalgesellschaft sogar erst ab 2003).

      stoxfish
      Avatar
      schrieb am 08.10.00 13:20:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke erstmal.
      In wieviele Folgejahre können die Verluste denn vorgetragen werden? Gibt es ein Maximum? Ab (Januar???)2002 würde dann aber definitiv nur noch der halbe Verlust angerechnet werden, oder?


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