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    ein paar Steuerfragen .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.00 23:52:37 von
    neuester Beitrag 27.12.00 17:09:05 von
    Beiträge: 5
    ID: 320.578
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      schrieb am 26.12.00 23:52:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem ich dieses Jahr ziemlich in den Miesen stehe, wollte ich mich erkundigen, wie die ganze Geschichte steuerlich ausschaut. Ab dem naechsten Jahr tritt das sog. Halbeinkuenfteverfahren in Kraft. Soviel ich weiss, bedeutet dies bezogen auf Boersengeschaefte, dass man nur noch die Haelfte seiner Gewinne in der Steuererklaerung ausweisen muss. Umgekehrt bedeutet dies auch, dass man ab 2001 nur noch die Haelfte seiner Verluste mit dem Gewinnen verrechnen kann. Ist das korrekt? Nunja, ist ja ganz nett, dies bedeutet ueber den Daumen gepeilt, dass man statt 50% nur noch 25% seiner Gewinne als Steuern zahlen muss.
      Ich habe noch ein paar Fragen:
      1. Ist es richtig, dass man Verluste dieses Jahres im naechsten Jahr noch voll geltend machen kann, waehrend ich 2001 meine Gewinne trotzdem nur zur Haelfte angeben muss ?
      2. Wenn ich eine Aktie dieses Jahr gekauft habe und naechstes Jahr mit Gewinn verkaufe, muss ich den Gewinn dann nach den 2000 geltenden Gesetzen angeben (also, voll, da ich die Aktie ja noch 2000 gekauft habe) oder faellt der Gewinn aus Aktien die in 2000 gekauft aber 2001 verkauft wurden, auch unter das Halbeinkuenfteverfahren.
      3. Gibt es einen `Verfallstermin` fuer Verluste ?? Wann (wieviel Jahre nach dem Anfallen) muss ich meine Verluste spaetestens in meine Steuererklaerung angegeben haben ??
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 00:47:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 08:14:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du ins Steuerforum schaust, gibt es eine Menge Threads, in denen Du die Antwort auf Deine Fragen findest.
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 17:01:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      @action : Habe aber keine Lust, in alten Threads zu graben :D:D. Deshalb habe ich ja den hier ins Leben gerufen !
      Also, kann mir jemand meine o.g. Fragen beantworten ?
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 17:09:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Am besten du stellt deine Frage hier ( http://www.ftor.de/index_boboard.htm ) nochmal im Steuern & Recht Forum. Dort wird dir sicherlich geholfen.


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