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    Strafanzeige gegen Intertainment erfolglos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.01 12:16:59 von
    neuester Beitrag 06.01.01 13:46:17 von
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      schrieb am 05.01.01 12:16:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mitte November hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Münschen Strafanzeige gegen Intertainment gestellt und den Text meiner Anzeige hier im Board veröffentlicht. Heute kam der Einstellungsbescheid. Geschäftsnummer 322 Js 52167/00, datiert 22.12.2000, den ich Euch (vor allem denen, die an meiner Integrität gezweifelt haben) nicht vorenthalten möchte.

      Bescheid

      Der Anzeige des Anzeigeerstatters K. wird gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.

      Gründe:

      Der Anzeigenerstatter hat am 20.11.2000 bei der Staatsanwaltschaft München I eingegangen am 24.11.2000, Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden und die PR-Managerin der Intertainment AG, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning, gestellt.

      Der Anzeige war keine Folge zu leisten, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme einer verfolgbaren Straftat nicht vorlagen.

      Der Anzeigenerstatter ist Aktionär der Intertainment AG. Nach einem negativen Kursverlauf der am Neuen Markt notierten Aktie der Intertainment AG bekam er auf Nachfrage bei der Intertainment AG Anfang November per e-mail folgende Information: "Was die Quartalszahlen III/2000 betrifft, so hält Intertainment die im Halbjahresbericht kommunizierten Prognosen weiterhin aufrecht." Der Anzeigenerstatter kaufte am 16.11.2000 weitere Aktien der Intertainment AG, die am 17.11.2000 Kursverluste hinnehmen mußten, weil das am kommenden Tag kommunizierte Quartalsergebnis nicht den Prognosen entsprach. Der Anzeigeerstatter sieht in der zitierten e-mail eine gezielte Irreführung der Anleger.

      Eine Täuschung im Sinne eines Betrugsvorwurfs kann in der zitierten e-mail Information nicht gesehen werden. Aus der e-mail kann keineswegs die Aussage gezogen werden, daß die Zahlen "mindestens so gut wie die Vorhersagen" sein sollen. Vielmehr wird lediglich eine Prognose aufrechterhalten. Bei einer Prognose handelt es sich der natur der Sache nach um vorläufige Zahlen, die zudem auf einer subjektiven Einschätzung beruhen.

      Die weiter in der Anzeige enthaltenen Verdachtsmomente beruhen auf Vermutungen des Anzeigeerstatters. Vermutungen allein sind jedoch nicht geeignet, strafrechtliche Ermittlungen zu stützen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 12:58:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Amerikanische Staatsanwälte würden das anders sehen ! :(
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 22:08:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehr fundiert scheint die Antwort, die du bekommen
      hast meiner Meinung nach nicht zu sein!
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 22:37:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sehe ich als Jurist ebenso - deshalb bitte in Beschwerde gehen, muss sich die Generalstaatsanwaltschaft München dann mit beschäftigen !

      Gruß Naschi
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 22:53:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Naschi,

      schon den kleinen Strafrechtschein bestanden?

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      Avatar
      schrieb am 05.01.01 23:07:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      No comment - wundert Dich wohl, dass nicht nur Schüler und Studenten an Bord sind ! Abi schon bestanden oder Wiederholer ?
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 23:17:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Naschi,

      besteht überhaupt die Aussicht, das gegen Intertainment ein Verfahren eröffnet wird. Ich hatte immer das Gefühl, das bei der Kapitalerhöhung die Zahlen absichtlich schön gefährt wurden und die Ergebnisse wurden sehr schnell nach der KE nach unten korrigiert.(Gilt hier nicht Pospekthaftung) Außerdem ist der Kurs von ITN bereits zwei Tag vor Veröffentlichung der Quartalszahlen in erheblichen Maßen unter Druck geraten! Bei EM.TV wurde ja auch ein Verfahren eröffnet, warum wurde dieses bis jetzt nicht auch bei ITN gemacht?

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 06.01.01 12:00:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ganz einfach , weil hier Äpfel mit Birnen veglichen werden.

      Nach der KE wurden keine Zahlen korrigiert und die Gründe für die Absenkung einen Tag vor den 9 Moantszahlen sind auch hinlänglich bekannt.
      Dass aufgestellt Prognosen auch bei schlechtem Geschägftsverlauf mal verfehlt werden,liegt in der Natur der Sache, sonst wären es keine Prognosen !

      Baeres hätte sich nicht viel anders verhalten können, vor der Korrektur, jedoch muss man ihm vorhalten, dass er sich danach etwas offener hätte präsentieren müssen.
      Alle Aktionäre würden sich sicher eine offenere Informationspolitik wünschen, doch auch hier muss man der Geschäftsführung zu Gute halten, dass zum Zeitpunkt der Präsentation der Zahlen sicher schon Nachforschungen über den Betrug seitens Franchise stattfanden und wer bitte schön legt denn seine Karten vor der gesamten Öffentlichkeit auf den Tisch,wenn er noch bei der Beweisfindung und Feststellung ist.

      Ich kann jeden enttäuschten Aktionär verstehen,ich selbst hab auch nicht wenig in ITN investiert, doch sollte man mal ein bisschen objektiv und nüchtern aan die Sache gehen und nicht mit Klagen um sich scheissen,weil man sich verschaukelt fühlt.
      Auch das war zwar das gute Recht,aber ich bin froh, dass sie als unbegründet zurückgewiesen wurde.
      Bei EMTV sieht die Lage ganz anders aus.Hier ermittelt auch bereits das BAWe wegen Insiderhandel.Mit Sicherherit wurde auch ITN dahingehend hinterfragt und die Tatsache, dass in der Presse rein gar nichts über Klagen bekannt wurde, zeigt auch deren Haltlosigkeit.
      Ich möchte hier nicht näher auf das Verfahren gegen Hernn Haffa eingehen, da es mit ITN nichts zu tun hat und in den Thread von EMTV gehört.

      Auch wird hier immerwieder vorgehalten, Baeres hätte gegen die Prospekthaftung verstossen, wer diese Anschuldigungen aufstellt, sollte doch mal bitte aufzeigen, wo gegen das Prospektgesetz verstossen wurde.Wahrscheinlich haben diese Herrschaften das Gesetz noch nichtmal gelesen !

      Immer fair bleiben, auch wenn`s manchmal schwer fällt !
      Avatar
      schrieb am 06.01.01 13:46:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe selbst das erste juristische Staatsexamen hinter mir und mir war auch bei Einreichung der Anzeige klar, daß ein Betrugsvorwurf nur dann in Betracht käme, wenn man dem Unternehmen eine GEZIELTE Irreführung nachweisen könnte. Dies kann aber nur die Staatsanwaltschaft machen, indem sie Fragen stellt. Und da hat es sich meiner Meinung nach die Staatsanwältin etwas einfach gemacht.
      Andererseits wollte ich mit der Anzeige auch eine aktienrechtliche Überprüfung herbeiführen, weil mir die paar Paragraphen im AktienG, die strafbewehrt sind, nicht so richtig klar sind. Und eine solche Überprüfung scheint überhaupt nicht stattgefunden zu haben.

      Ich denke aber momentan, daß ich selbst keine Beschwerde einlegen werde. Jedoch bin ich am überlegen, ob ich das Ding einfach mal der DSW zukommen lassen soll.

      Ich selbst habe natürlich auch kein Interesse daran, daß ITN noch mehr negative Schlagzeilen produziert, aber ich bin nach wie vor der Meinung, daß diese Sache krumm gelaufen ist.


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