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    +++Riester-Rente!! Alles zurückzahlen! Wer den Lebensabend im Ausland.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.01 07:52:48 von
    neuester Beitrag 17.11.02 17:55:59 von
    Beiträge: 31
    ID: 498.094
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      Avatar
      schrieb am 02.11.01 07:52:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      und nicht in Deutschland verbringt, und z.
      B. nach Mallorca auswandert, muss die gesamte staatliche Zulage zur Riester-Rente
      zurückzahlen.
      Das gilt auch für Ausländer, die als Rentner zurück in die Heimat gehen.

      http://www.bild.de/service/archiv/2001/nov/02/boerse/rente/r…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bild.de/service/archiv/2001/nov/02/boerse/rente/r…

      :ODas ist ja wohl der Hammer!!!:O


      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:14:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist doch schon lange bekannt.

      Die Riester-Rente hat eine Reihe von Nachteilen.

      1. Die Vertragssumme steigt langsam an; von 1% auf 4% des brutto-Einkommens bis 2008. Dadurch ist anfangs die Relation zwischen Gebühren und Vertragssumme schlecht.

      2. Die Riesterrente hebt die Durchschnittsrente gerade mal von ca. 50% des letzten netto-Einkommens auf ca. 55-60% an, je nach Güte des Vertrags, behebt also nicht das Rentenproblem.

      3. Durch viele Einschränkung, etwa Garantie der Auszahlung der Beiträge, kann die Riesterrente die Kapitalmärkte nicht renditeorientiert ausschöpfen. Der Aktienanteil ist von vorneherein stark beschränkt. Lebensversicherungsartige Verträge werden stark bevorzugt.

      4. Nur für Anleger mit vielen Kindern kann sich die Riesterrente vielleicht lohnen. Die meisten würden besser fahren, wenn sie einfach einen normalen Fondssparplan abschließen. Dies wäre auch steuerlich günstiger.

      5. Die Riesterrente hebt den zu versteuernden Anteil der Rente so stark an, daß viele Rentner, die heute bei gleicher Rentenhöhe ihre Renten steuerfrei verzehren, in Zukunft steuerpflichtig wären. Das ist beim Riesteranteil der Rente zwar wegen der nachgelagerten Besteuerung logisch, hebt aber auch andere Anteile der Bezüge im Alter in die Steuerpflicht, die vielleicht vorher nicht steuerpflichtig gewesen wären.

      6. Der Riesterzuschuß ist damit über Steuern im Alter teiweise zurückzuzahlen. Damit erweckt der aktuelle Zuschuß eine falsche Vorstellung von der Höhe der staatlichen Förderung.

      7. Es hat keine Absenkung der Lohnnebenkosten gegeben, die den Menschen mehr Spielraum für eine private Altersvorsorge gegeben hätte. Die Riesterrente und die jetzigen Renten müssen die gleichen Bürger finanzieren. Eine Kürzung der aktuellen Rente erfolgte nicht.

      8. Einfacher wäre es gewesen, einfach den Steuerfreibetrag für Vorsorgeaufwendungen zu erhöhen und ihn auf langlaufende Fondssparpläne auszudehnen. Den Rest hätten die Bürger dann schon von sich aus gemacht. Zuschüsse in Form negativer Steuern für die, die zuwenig Steuern zahlen und abhängig von der Kinderzahl hätten dann die soziale Komponente erbracht.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:20:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu 2.: Vorausrechnung der Versicherungswirtschaft für 2030.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:25:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      @for4zim

      Du scheinst dich ja auszukennen.
      KAnnst du mir mal verraten, warum Rentner, die ins Ausland
      wollen ihre Staatszulagen zurückzahlen müssen!!

      Nachdem die Mauer weg ist, auch ne Möglichkeit die Leute
      einzusperren, oder waS???


      MFG
      PERKINS
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:29:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      was habt ihr denn alle,
      ist doch super wenn der steuerzahler den lebensabend
      der rentner in spanien finanziert :mad:

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      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:31:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @TACCER

      Es ist ja wohl meine Entscheidung, wo ich leben will!!

      Daß ich mich erst freikaufen muß, ist für mich Diktatur.

      Anscheinend haben ihier viele ein anderes Verständnis von Freihelt!

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:31:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Weil Leute, die im Ausland leben, nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind. Meine Vermutung als Laie. Und da ja nachgelagert besteuert werden soll, ist die Steuerpflicht in Deutschland eine notwendige Bedingung für die Riesterrente.

      Man sollte halt jetzt wissen, ob man in 30 Jahren im Ausland leben will und wie hoch die Steuerlast im Alter ist, damit man berechnen kann, ob sich die Riesterrente für einen lohnt. ;)

      Aber gutmeinende Leute sagen ja, es wäre immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Bei einem Schritt pro Wahlperiode und 100 Schritten zu gehen eine aufbauende Perspektive. ;)

      Sorry für die Polemik.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:32:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Zulagen werden vom deutschen Steuerzahler finanziert. Sie dienen als zusätzliche Alterssicherung und damit auch der gesellschaft, denn wer im Alter für seinen Unterhalt nicht sorgen kann, liegt ebenfalls dem Steuerzahler zur Last.
      Und nun verrat mir bitte, welche Verpflichtungen denn die Gesellschaft übernehmen soll für Leute, die nicht einmal in Deutschland im Alter leben wollen? Nebenbei bemerkt: Wer auswandert, bekommt seine in der Berufszeit angesammelten Ansprüche aus der rentenversicherung ausgezahlt; das gilt auch für Ausländer. Das war immer so und bleibt so; was wegfällt, sind die Zulagen der Riester-Rente. Seh überhaupt keinen grund, diejenigen mit Zulagen zu subventionieren, die sowohl gut genug gestellt sind als auch mit ihrer Knete, sobald in Rente, verschwinden. Du freilich musst Deine Pawlowschen Reflexe mal wieder ausleben; wie gesagt, Reflexe ersetzten bewußtes Denken und Handeln.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:35:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Taccer, nach Deiner Logik müßte ja jeder Rentner darauf achten, daß er sein Geld immer wieder der Volksgemeinschaft zukommen läßt, aus der sie geflossen ist. ;)

      Renten ergeben sich aus Beiträgen. Die mögen steuerlich begünstigt sein, da ja die Gemeinschaft davon profitiert, daß jemand Altersvorsorge betreibt. Er könnte sich ja auch auf die Sozialhilfe verlassen. Trotzdem sind die Renten das Eigentum des Rentners. Selbstverständlich kann er damit auch im Ausland leben.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:35:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      @perkins

      damit wir uns nicht falsch verstehen, jeder kann da
      wo er will seinen frieden finden, nur wenn der staat
      das ganze mit steuergelder finanziert, sollte man sich
      auch an ein paar spielregeln halten,

      genauso gut könnte der staat demnächst eigenheimzulage
      für die schöne neubau finca an der costa blanca mit 8 x
      5.000,-DM jährlich + 8 x 1.500,-DM jährlich baukindergeld
      pro kind fördern,

      wo ist da der unterschied, oder hab ich da was falsch verstanden :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:36:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      @for4zim

      es kommt zwar selten vor, aber heute muß ich Dir einfach mal recht geben.

      Crash
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:38:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Neemann

      Deine Frechheiten kannst du für dich behalten.
      Du scheinst kein Problem damit zu haben, dass der Staat dir
      sagt wo du zu leben hast!!!

      Für mich ist das eine Beschränkung meiner Freiheit und eine UNVERSCHÄMTHEIT!!!
      Ebenso wie deine blödsinnigen Bemerkungen über PAWLOW!!

      Übrigens könnte man dir denselben Reflex unterstellen.
      Nämlich wenn du die ID "Perkins" liest.

      Also quatsch nicht von Kuchen, du Krümel!! :D

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:38:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da ist ein Unterschied, Taccer. Es spielt keine Rolle, wo ein Rentner seine Rente ausgibt. Es geht nur darum, daß er eine hat. Die Vorsorge für die Rente wird in Deutschland gefördert, weil dies für die Gesellschaft vorteilhaft ist, wenn jemand sich auch im Alter selbst versorgen kann. Dadurch kann aber nicht das Verfügungsrecht über die Rente dem Rentner genommen werden und ihm indirekt das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:41:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @TACCER

      Wenn ich mein Leben in Deutschland verbracht habe, hier meine
      Steuern bezahlt habe und dann als Ruhesitz ins Ausland ziehe!!
      ist es doch meine eigene Entscheidung.
      Wenn mir der Staat finanziell die den Schwitzkasten ansetzt,
      empfinde ich das als Beschränkung meiner Freiheit!

      Und das ist es auch!!

      mnfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:45:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      @for4zim

      wieso einschränkung der freizügigkeit, jeder kann
      tun und lassen was er will, es hat halt nur steuerliche auswirkungen,
      wer vorher von der wertegemeinschaft steuervorteile in form der völlig hirnrissigen Riesterrente genossen hat, sollte seine steuervorteile bei ausscheiden aus der wertegemeinschaft auch zurückzahlen müssen :)

      mit deinen punkten 4,5 und 8 ist eigentlich alles gesagt ;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:51:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Perkins,
      das merkt hier jeder - und ich guck allenfalls in jeden 10. deiner tollen Threads rein. Du nimmst jeden Krümel als Anlaß, ohne jeden Sinn und Verstand rumzumosern.

      Der Staat schreibt mir nicht vor, wo ich zu leben habe. ich kann jederzeit gehen, mit allem, was ich besitze und mir im Laufe der Zeit an Vermögen zugelegt habe, auch mit meinen Rentenansprüchen. Was ich nicht kann, ist jede Subvention, die ich in Anspruch nehme, ungeniert mitnehmen. Du kapierst überhaupt nicht, worum es bei den Zulagen geht und welche Schwierigkeiten sich mit den verschiedenen Ansätzen zur vor- oder nachgelagerten besteuerung ergeben.
      Wer mit Beginn seines Ruhestandes ins Ausland geht und sich dort niederläßt, hat mehr oder weniger einen batzen seines Lebenseinkommens unversteuert erhalten - ab einem gewissen Einkommenslevel bestehen die "Zulagen" aus nichts anderem als aus dem Rausrechnen eigener Einkünfte aus der Steuerbemessungsgrundlage. Im Gegenzug muss er dann dieses unversteuerte Einkommen tw. bei der Auszahlung versteuern. geht er ins Ausland und entzieht sich dem Fiskus, ist es steuersystematisch vollkommen korrekt, die ehemals erhaltene Steuerfreistellung gestrichen zu bekommen; dies wäre nicht nur steuersystematisch, sondern auch in Hinblick auf die Intention der geförderten Privatvorsorge geboten, denn, wie gesagt, es geht darum, eigene Vorsorgemaßnahmen deswegen zu fördern, damit niemand im Alter dieser gesellschaft noch dadurch zur last fällt, indem er für sich selbst nicht sorgen kann. Dieser Aufgabe braucht sich die gesellschaft nicht zu stellen, wenn die Leute ohnehin verschwinden.

      Und Deine Polemik bzgl. "-..sagt, wo ich zu leben habe" ist Schwachsinn hoch 3 - dass wird allen sauer aufstossen, die tatsächlich mal in einem Staat leben mussten, der einem sagte, wo man zu sein hatte. Diese finanzpolitisch völlig gewöhnliche Ausgestaltung damit zu vergleichen zeugt nur, dass Du gelinde gesagt einen Sockenschuss hast. Red nur weiter so - je mehr, desto weniger ernst nimmt dich der Rest des Boards, der überhaupt noch hinguckt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:52:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      @perkins

      wir reden anscheinend einander vorbei,
      du setzt steuervorteile mit freizügigkeit gleich,
      ich nicht, unabhängig davon ist die riesterrente
      ein einziger beschiss, nur die versicherer lachen sich `n ast ab
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:55:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Taccer, das ist nachvollziehbarer Zynismus, den Du da vorführst ;), aber trotzdem ist es wohl eine Überreaktion, beim Wegzug ins Ausland gleich alle Zuschüsse zurückzufordern (und ob ich in Mallorca lebe oder meine ganzen Konsumartikel aus Spanien beziehe, ist ja volkswirtschaftlich gleich, aber einmal wird es bestraft und das andere Mal nicht). Aber wie ich schon sagte, diese Konsequenz der nachgelagerten Besteuerung ist nur eine und noch nicht einmal die ärgerlichste Facette der Riesterrente. Es gab ja auch Zeiten, da hat sich die BfA generell quergestellt, wenn man die Rente ins Ausland haben wollte. Zum Glück ist man da heutzutage vernünftiger. Aber wohl leider noch mit Ausnahmen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:01:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Nemmann
      :laugh:
      Danke!! :D

      Und dass ist allen bekannt??

      ;)

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:03:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      @for4zim
      entschuldige meinen zynismus, ich bin wohl zu oft mit
      steini zusammen, das färbt anscheinend ab :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:05:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      @TACCER
      ;)

      So hätte ich das nie ausgedrückt!!! :rolleyes:

      Und Neemann hat´s jetzt auch gecheckt!!
      Das war´s wert!!:D

      :laugh:

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:16:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nein, Taccer, entschuldige Dich nicht. Im Grunde hast Du ja recht. :)
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:19:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      habe da eine fragen:

      wie sieht das mit der beamtenpensionen-versteuerung aus, wenn der pensionär die meiste zeit im jahr sich im ausland aufhält.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 09:40:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Genauso, wie bei Boris Becker, wenn er im Ausland lebt oder dem normalen Rentner, wenn er sich für immer ans Mittelmeer verfügt: Steuerpflicht im Ausland. Was den Millionären recht ist, kann den Rentnern und Pensionären nur billig sein. :)
      Avatar
      schrieb am 03.11.01 07:02:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das Desaster geht weiter:
      Soziale Verantwortung ist ja ein Lieblingsbegriff altgedienter Sozialdemokraten!

      Vielleicht kann mir jemand erklären, was das dann bedeutet:

      Vermögenseinkünfte (z. B. Zinsen, Mieten) schmälern die Witwenrente.


      Witwenrente=Sozialhilfe????

      http://www.bild.de/service/archiv/2001/nov/03/boerse/rente/r…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.bild.de/service/archiv/2001/nov/03/boerse/rente/r…

      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 13:04:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Lifetrader

      Hier isser!
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 13:43:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      ... les ich heute zum ersten Mal. Die ganze Angelegenheit bekommt aber vor dem Hintergrund einer möglichen „Zwangsverreisterung“ einen ganz neuen drive. :look:
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 14:03:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      Noch nicht bekannt?
      Sämtliche Kosten aus Investitionstätigkeiten, auch in Immobilien durch Privatleute, sind von der Steuer absetzbar, sofern eine "renditeorientiertes Ivestitionsverhalten" nachgewiesen werden kann. Diesen wenig beachteten Passus haben die Türkischen Interessensverbände in nichtparlamentarischen Gremien und folgenden Rechtsauslegungen durchgesetzt. Oder glaubt Ihr wirklich das eine Kebabbude langfristig an dem Gemeinwohl der Deutschen interessiert ist. Nein, auf Kosten der Allgemeinheit finanzieren wir auch noch die Bauindustrie in der Türkei!

      Unsere Herren Faustgrüsser empfinden diese Nennung von Fakten sicher als Ausländerfeindlichen Akt.
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 14:16:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aufregung um Zwangsrente

      Berlin (dpa) - Auf Kritik und Ablehnung sind Äußerungen von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) gestoßen, die vom Staat geförderte Riester-Rente bei Bedarf in eine Zwangsversicherung umzuwandeln. Ein Sprecher Schmidts wies die Kritik am Samstag zurück und betonte, es gebe keinerlei Planungen in diese Richtung. Führende Sozialexperten erhöhten den Druck auf die Bundesregierung, zur Stabilisierung des Systems eine neue Rentenreform anzupacken.

      Die Vorschläge zielen langfristig auf eine Anhebung des Ruhestandsalters, höhere Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und geringere Zuwächse für Rentner. «Wir haben mit der Riester-Rente den Einstieg in die private Zusatzrente geschafft. Jetzt müssen wir gucken, wie sich das entwickelt», sagte Schmidt dem Magazin «Focus». Sollte sich herausstellen, dass die Förderung von zu wenig Menschen in Anspruch genommen wird, «muss man stärkere Anreize setzen oder darüber nachdenken, ob die kapital-gestützte Säule verpflichtend werden muss». Über einen solchen Schritt sei später zu entscheiden.

      Die Union sprach von einem «verhängnisvollen Irrweg». Fraktionsvize und Sozialexperte Horst Seehofer (CSU) sagte der dpa, es wäre eine «fehlerhafte Lösung, das, was nicht funktioniert, den Leuten durch Zwang aufzuerlegen». Wenn das Ministerium von solchen Überlegungen abrücke, sei das nur zu begrüßen. Rot-Grün müsse dafür sorgen, dass die «kleinen Leute» stärker gefördert und die Riester- Regeln entbürokratisiert werden.

      Der CDU-Sozialexperte Andreas Storm sagte der dpa: «Die Einführung einer neuen Zwangsabgabe für ein Zusatzsystem mit gravierenden Mängeln wäre der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brächte.» Der CDU-Justizexperte Rupert Scholz sagte der «Welt am Sonntag»: «Eine Riester-Zwangsrente verstößt gegen die bürgerlich-rechtliche Vertragsfreiheit und gegen das Grundgesetz.»

      Der künftige Vorsitzende der Sozialreform-Kommission der Regierung, Bert Rürup, äußerte sich ebenfalls kritisch. In der «Bild am Sonntag» nannte er Schmidts Überlegungen «eindeutig verfrüht». Der Sprecher Schmidts, Klaus Vater, wies die Vorwürfe zurück: Die Äußerungen der Ministerin stellten «keine Pläne für ein Obligatorium» dar.

      Nach «Focus»-Informationen erwägt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Reform der Riester-Rente, um Überregulierungen abzubauen. So sollen die Auszahlungsbedingungen vereinfacht werden - etwa bei einer Vererbung oder bei einem Bezug der Rente im Ausland. Auch der Name «Riester-Rente» solle verschwinden.

      Nach Rürup hält es auch der Freiburger Sozialexperte Bernd Raffelhüschen für unumgänglich, von 2010 an das Rentenalter schrittweise anzuheben. «Die heute 30- bis 50-Jährigen werden länger arbeiten müssen und weniger Rente bekommen. Das ist sicher», sagte Raffelhüschen der dpa. Kurzfristig könnte zudem die Rentenformel so geändert werden, dass Beitragserhöhungen künftige Rentenzuwächse stärker mindern als bisher, um auch die heutigen Rentner einzubinden. «Das wäre gerecht.»

      Deutliche Kritik übte Raffelhüschen an dem Notpaket der Regierung zur Rente, das den Anstieg des Beitrags auf 19,5 Prozent begrenzen soll. «Das Notpaket ist Flickwerk und zielt in die völlig falsche Richtung.» Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze «stopft zwar kurzfristig ein kleines Loch, reißt aber langfristig viel größere Löcher in den Rentenkassen auf». So bekämen die Arbeitnehmer, die als Folge heute höhere Beiträge zahlen müssten, später auch mehr Rente.

      Rürup forderte erneut einen grundlegenden Umbau des Sozialsystems. Ein Beitragspunkt in der Sozialversicherung weniger bedeute 100 000 Arbeitsplätze mehr, sagte er dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». er forderte, die Rentenformel von 2011 an um einen neuen demographischen Faktor zu ergänzen. Dies würde künftige Rentenerhöhungen stärker beschneiden.

      -----------------------------------------------------------

      ... von der öffentlichen Meinung getrieben und überrollt, sieht man wohl inzwischen auch im Kanzleramt Handlungsbedarf! :p
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 14:56:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wozu regt Ihr Euch auf ???
      Riester Rente soll doch sowieso Pflicht werden :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 17:55:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      @#28. hast du eine quelle dafür? würde mich mal interessieren. vielen dank schon mal.
      rh


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