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    Einladung zur HV am 15.05.2006 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.06 18:50:22 von
    neuester Beitrag 17.05.06 17:31:34 von
    Beiträge: 36
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      schrieb am 04.04.06 18:50:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Original aus dem elektronischen Bundesanzeiger http://www.ebundesanzeiger.de:


      Mediasource AG
      Hilden
      Verwaltungsanschrift: 40213 Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15
      - Wertpapier-Kenn-Nummer 539 190 –
      Einladung zur Hauptversammlung

      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur Hauptversammlung am 15. Mai 2006 um 10.00 Uhr im Mercure Hotel am Stresemannplatz, Am Stresemannplatz 1, 40210 Düsseldorf ein.

      Die Aktionärin EX change Investors N.V., Amsterdam (nachfolgend Minderheitsaktionärin genannt), hat von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt eine Hauptversammlung mit der nachfolgenden Tagesordnung einzuberufen.

      Die Verwaltung, d.h. der Vorstand sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates schließen sich den nachfolgenden Beschlussvorschlägen an.

      Tagesordnung

      1. Wahlen zum Aufsichtsrat
      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie nach der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind sämtlich vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf bestellt. Die Minderheitsaktionärin schlägt vor
      Herrn Arno Lampmann,
      Rechtsanwalt in der Kanzlei Lampmann, Rosenbaum & Ziegelmayer, Köln
      und
      Herrn Christian Behn,
      Rechtsanwalt in der Kanzlei Behn, Hamburg
      und
      Herrn Alexander Wagner,
      Börsenmakler, Nürnberg
      zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 nebst dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2001
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002 nebst dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates.

      6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      7. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      8. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 nebst dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates.

      9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      10. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      11. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 nebst dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates.

      12. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      13. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      14. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 nebst dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates.

      15. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      16. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.


      Die noch nicht festgestellten Jahresabschlüsse, die Lageberichte sowie die im Entwurf vorliegenden Berichte des Aufsichtsrates liegen während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der MediaSource AG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Wunsch zugeleitet.

      17. Neufassung der Satzung
      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor, die bestehende Satzung insgesamt aufzuheben und insgesamt neu zu fassen, wobei neben der Sitzverlegung nach Düsseldorf (§ 1 Ziffer 2) ein genehmigtes Kapital (§ 5 Abs. 4) geschaffen werden soll.
      Danach soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.04.2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmal oder mehrmals insgesamt jedoch um höchstens 300.000 EUR zu erhöhen. Grundsätzlich steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Dies kann nur in den genau aufgeführten Fällen ausgeschlossen werden. Hierzu hat der Vorstand den am Ende der Satzungsänderung beigefügten Bericht nach §§ 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG erstattet.
      Die Minderheitsaktionärin schlägt daher vor die bestehende Satzung aufzuheben und insgesamt wie folgt neu zu fassen:

      I. Allgemeine Bestimmungen
      § 1
      Firma und Sitz
      1. Die Firma der Gesellschaft lautet
      Mediasource AG
      2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.
      § 2
      Geschäftsjahr

      Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
      § 3
      Gegenstand

      Die Bereitstellung von Internet-Leistungen an national und internationale Medien, freie Journalisten, Behörden, Verbänden und Unternehmen sowie verwandte Leistungen einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens und der An- und Verkauf von Immobilien, sofern dies für den Betrieb der Gesellschaft erforderlich ist. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen E-Commerce-Leistungen im Rahmen seiner Tätigkeit der Bereitstellung und des Handels mit Urheber- und Nutzungsrechten.
      § 4
      Bekanntmachungen

      Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger.

      I. Grundkapital und Aktien
      § 5
      Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 600.000 ( in Worten: EURO sechshunderttausend). Es ist in einer Globalurkunde über 600.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Der auf die einzelnen Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1 EURO.
      2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
      3. Der Anspruch auf Verbriefung ist ausgeschlossen.
      4. Die Gewinnverteilung neuer Aktien kann abweichend von § 60 AktG festgesetzt werden.
      5. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.April 2011 durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuer Aktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 300.000,-- (in Worten: EURO dreihunderttausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
      Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Er ist weiterhin berechtigt bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, das Bezugsrecht auszuschließen.
      Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens oder einem Dritten übernommen werden, mit der Maßgabe sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt die Fassung der Satzung entsprechend der Ausübung des genehmigten Kapitals zu ändern.

      II. Vorstand
      § 6
      Zusammensetzung des Vorstandes, Vertretung der Gesellschaft
      1. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die konkrete Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Im Falle des § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG kann der Vorstand auch aus einer Person bestehen.
      2. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
      3. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
      4. Der Aufsichtsrat kann, wenn mehr als ein Vorstand bestellt ist, einen Vorsitzenden des Vorstandes bestimmen .
      § 7
      Bestellung des Vorstandes

      Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Er kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

      III. Aufsichtsrat
      § 8
      Zusammensetzung des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
      § 9
      Dauer der Amtszeit
      1. Die Aufsichtsratsmitglieder werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an seiner Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
      2. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern kann für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Sind Ersatzmitglieder gewählt, so tritt das Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle.
      3. Die Teilnahme von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates an Aufsichtsratssitzungen ist nicht gestattet.
      § 10
      Vorsitz des Aufsichtsrates
      1. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen. Ihre Amtszeit richtet sich nach der Dauer des Aufsichtsratsamtes.
      2. Der Stellvertreter wird anstelle des Vorsitzenden tätig, wenn dieser verhindert ist.
      § 11
      Einberufung des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat ist von seinem Vorsitzenden mündlich, fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich, mittels Telefax, E-mail oder telegraphisch einzuberufen.
      § 12
      Beschlußfassung des Aufsichtsrates
      1. Die Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
      2. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung, sofern keine Mehrheit an Mitgliedern eine abweichende Art der Abstimmung verlangt.
      3. Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen per Telefax, per E-Mail oder fernmündlich sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
      § 13
      Erklärungen des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsratsvorsitzende ist befugt, Erklärungen des Aufsichtsrates in dessen Namen abzugeben.
      § 14
      Erstattung von Auslagen, Vergütung

      Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf ein Sitzungsgeld und Erstattung ihrer Auslagen, soweit sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften. Die Hauptversammlung beschließt alljährlich über die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
      § 15
      Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat kann sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung geben.

      IV. Hauptversammlung
      § 16
      Einberufung der Hauptversammlung

      Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie findet in Düsseldorf oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.
      § 17
      Leitung der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Der Aufsichtsrat kann auch einen Dritten als Versammlungsleiter bestimmen.
      2. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung können mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Stimmen gefasst werden, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.
      § 18
      Teilnahme an der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gem. § 18 Abs. 2 anzumelden haben, einzuberufen.
      2. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung in Textform ( § 126 b) BGB in deutscher Sprache bei der Gesellschaft oder einem in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften angemeldet haben.
      3. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist eine Textform (§ 126 b) BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder einen in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung beziehen.“
      § 19
      Stimmrecht

      In der Hauptversammlung gewährt je eine Stückaktie eine Stimme.

      V. Jahresabschluß und Gewinnverteilung
      § 20
      Jahresabschluß und Gewinnverteilung

      Der Vorstand hat den Jahresabschluß aufzustellen und dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes vorzulegen. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluß, ist dieser festgestellt. Hernach hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

      VI. Schlussbestimmungen
      § 21
      Fassungsänderung

      Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.





      Der Vorstand befürwortet den Vorschlag der Minderheitsaktionärin auf Satzungsänderung, aus diesem Grunde berichtet der Vorstand gemäß §§ 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4

      Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 über die Gründe des Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht, der Bestandteil der Einladung der Hauptversammlung ist.

      Die Minderheitsaktionärin schlägt vor ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von € 300.000,00 zu schaffen. Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, sowie das Bezugsrecht auszuschließen für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich um ggf. ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglichst durch Verkauf für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft setzt diese in die Lage schnell und flexibel im Interesse ihrer Aktionäre handeln zu können. Hierzu gehört die Option Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzelfall darin, den Erwerb eines Unternehmens, dem Teil eines Unternehmens oder einer Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss unsere Gesellschaft die Möglichkeit haben eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar.

      Konkrete Erwerbsvorhaben für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Allerdings wird der Vorstand - wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb konkretisieren - sorgfältig prüfen, ob er vom genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- und Beteiligungserwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen.

      Den Aktionären kann auch ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt werden, wenn ein Kreditinstitut oder einem diesem gleichgestelltes Unternehmen bzw. ein Dritter die Aktien zeichnen, sich aber verpflichten sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. In diesen Fällen wird die Durchführung der Kapitalerhöhung vereinfacht und ihre Eintragung erleichtert. Sofern ein Dritter die Aktien zeichnet wird vertraglich und faktisch sichergestellt, dass dieser seiner Verpflichtung nachkommt und die neuen Aktien den übrigen Aktionären zum Bezug anbietet. Der Dritte wird dann verpflichtet auf seine Verfügungsmacht über die Aktien solange zu verzichten, bis alle Bezugsanforderungen der Aktionäre erfüllt sind.

      Hinsichtlich des Ausgabebetrages wird sich der Vorstand am wirklichen Wert des Unternehmens orientieren.


      Düsseldorf / Hilden, im März 2006
      Der Vorstand


      Teilnahmebedingungen


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder beim Bankhaus Neelmeyer, Bremen, während der Geschäftsstunden hinterlegten und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle (Bankhaus Neelmeyer) für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gehalten werden.

      Die Hinterlegung muss spätestens am 7. Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen (letzter Hinterlegungstag, dies ist Montag, der 08. Mai 2006).

      Die Gesellschaft weist daraufhin, dass das Stimmrecht auch durch einen Vertreter beispielsweise eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut ausgeübt werden kann. Sie weist weiter daraufhin, dass Anträge von Aktionären an folgende Anschrift zu richten sind.
      Mediasource AG
      Graf-Adolf-Platz 15
      40213 Düsseldorf
      Telefax: 01212-6-22 333 112

      Diese werden ggf. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.


      Düsseldorf/Hilden im April 2006


      Ein paar zusammenhanglose Kommentare zu der Einladung:

      Die Adresse in Düsseldorf ist in einem Business Center - macht Sinn, nicht wieder die Schirmerstr. 54 aufzuwärmen, die ist zu bekannt ;)

      Die Faxnummer ist wie üblich bei Web.de, da wäre auch mal eine Innovation fällig (die Vorwahl 01212 ist an Web.de für neue Telekommunikationsdienste vergeben).

      Sitz der Gesellschaft ist m.W. Hilden - ob die Einladung so paßt? Eigentlich müßte das Problem aus der Einladung zur Mallorca Lifestyle HV bekannt sein ...

      Die Minderheitsaktionärin aus den Niederlanden bereitet mir noch ein wenig Kopfzerbrechen, die muß ich noch suchen - keine Angst, ich weiß schon, wie ich die finde.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 19:25:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist irgenwie luschtig, dass in diesem thread aus dem Jahr 2001 zu der Gesellschaft heute schon 27 Leute gelesen haben (2 mal ich) :D

      http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?&t…


      Und da kommen dann wieder altbekannte IDs hoch, ts,ts,ts

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:09:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann gehe ich mal vorbei zur Einsichtnahme in die Jahresabschlüsse.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 13:56:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auch eine interessante Lektüre ist dieser Thread hier: Thread: Mediasource AG - Kaufangebot

      Leider hat es bislang nicht geklappt, ihn hier zu verlinken.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 13:58:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.085.130 von Euro2006 am 05.04.06 13:56:41Etwa so:

      http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?&t…

      :D

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      Avatar
      schrieb am 06.04.06 20:27:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nachdem ich es bereits in dem anderen Thread gepostet habe - für all die, die hier reinschauen, um Informationen zu bekommen:

      Seit dem 25.10.2005 heißt der Alleinvorstand Frank Scheunert aus Düsseldorf. Er löste den seit 2003 amtierenden Vorgänger ab.

      Über die AR-Kandidaten RA Lampmann und RA Behn habe ich noch folgende Links gefunden (in einer der Dateien sind auch Bilder der Herren):

      http://www.impulse.de/the/ste/264279.html?PHPSESSID=05d23600…

      http://www.go-limited.de/acononCMS/upload/seminarbroschuere_…

      http://www.london-consulting.org/download/england_b.pdf
      Avatar
      schrieb am 18.04.06 15:55:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      wann sollte man rein?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.04.06 15:56:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      wo kann man eine Bilanz einsehen?
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 02:45:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Börsennotierung beantragen und schon kann man für seine - wegen Vermögenslosigkeit der Gesellschaft - vorher völlig wertlosen Aktien über 1 € pro Stück bekommen???
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 10:34:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.233.524 von fraxinetum am 19.04.06 02:45:58

      Wie pflegte er zu singen: Laß Dich überraschen ...

      ... und überraschte Gesichter sind manchmal eine Augenweide.
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 22:08:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie ich eben schon im Thread: Mediasource AG - Kaufangebot anmerkte (unbedingt lesenswert, aber leider nicht hier verlinkt):


      Raider heißt jetzt Twix - sonst ändert sich nix!

      Und EO Investors NV heißt jetzt EXchange Investors NV - womit ich denke, daß der Minderheitsaktionär, der die HV einberufen lies, Peter Eck heißt. Womit sich also hier nichts ändert, denn Hr. Eck scheint es ja egal zu sein, wer unter ihm Vorstand ist breites Grinsen

      Achso, fast vergessen:

      Glaubhaftmachung: http://www.kvk.nl/handelsregister/zoekenframeset.asp?url=htt… in das Feld "Handelsnaam" den Suchbegriff "Investors N.V." ohne die \'"\' eingeben, und auf "Zoeken" drücken - das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die Adresse zu ändern.
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 14:25:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.074.056 von Eustach_I. am 04.04.06 19:25:58Hallo Eustach_I.,

      hast wohl auch schon sehr lange bei dieser Kellerleiche?;)
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 14:53:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.225.156 von Paris03 am 18.04.06 15:56:12Ich habe mal die beiden Rechtsanwälte und Anwärter zum Aufsichtsrat angerufen. Da scheinen wohl die Herren nicht besonders begeistert zu sein und da kann man doch nicht gleich einen Geschäftsbericht fodern! Der Spass hat mir damals pro Aktie nur 9,30 Euro gekostet!:cry: Damals wurden 150000 Stück zu 9,30 Euro = 1,395 Millionen Euro eingenommen. Mich würde es auch interessieren wo meine Asche geblieben ist!:mad:





      Nachfolgend ein HV mit den berüchtigten Herrn Peter Eck! Man achte bitte auf den Ort der HV und wie man so eine Firma erreicht(siehe unten)!

      http://www.gsc-research.de/public/contents/Article.cfm?PosFN…



      Mallorca Lifestyle AG (WKN: 513610)
      Strasse: Schirmerstr. 54 Segment: Unnotiert
      PLZ / Ort: D-40211 Düsseldorf Telefon: 0180 / 222 88 99
      Land: Deutschland Fax: 0211 / 30 12 22 00
      Branche: Touristik Homepage:
      IR: e-Mail: info@mallorca-ag.de

      HVBerichte: HV-Bericht Mallorca Lifestyle AG Artikel drucken

      Nach einer Pause von fast drei Jahren fand am 6.12.2004 wieder eine Hauptversammlung der Mallorca Lifestyle AG statt. Entsprechend umfangreich war die Tagesordnung, auf der unter anderem die Jahresabschlüsse 2001, 2002 und 2003 vorgelegt wurden. Außerdem wurde über eine komplette Neufassung der Satzung beschlossen, die unter anderem eine Änderung der Firmierung und des Geschäftsgegenstandes sowie eine Sitzverlegung umfasste. Die Geschäftstätigkeit, die ursprünglich auf den Betrieb einer Diskothek auf Mallorca abgestellt war, hat die Gesellschaft schon lange eingestellt.

      Eröffnet wurde die Veranstaltung im Mercure Hotel in Düsseldorf um 10 Uhr überraschend von Peter Eck, der zwar bis zum 05.02.2001 im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten war, zum Zeitpunkt der Hauptversammlung aber keine Funktion ausübte. Bekannt ist Eck dagegen vielen HV-Besuchern als "kritischer Aktionär".

      Eck informierte die rund 20 versammelten Aktionäre, dass der Aufsichtsrat des Unternehmens komplett zurückgetreten sei. Offenbar hatten einige Aktionäre die Staatsanwaltschaft informiert, dass die Herren hier anzutreffen wären und gegebenenfalls festgenommen werden könnten, so dass die betreffenden Personen es vorzogen, nicht mehr zu erscheinen. Zunächst musste also ein Versammlungsleiter gewählt werden. Laut Gesetz wäre dies der älteste anwesende Aktionär und damit eine Dame aus der hinteren Reihe gewesen. Nachdem sich auf Anfrage aber kein Widerspruch dagegen erhob, übernahm dann Herr Eck diese Position.

      Als erstes betonte er, er werde keine ähnlich turbulente Hauptversammlung wie beim letzten Mal zulassen, als es zu "Ausschreitungen" gekommen sei, und sich nicht scheuen, nötigenfalls Saalverweise auszusprechen. Sodann erläuterte er die Formalien und wies darauf hin, dass die Stimmkarten nicht rechtzeitig angekommen seien. Behelfsweise wurden daher Notizzettel des Hotel Mercure mit Filzstift und einer Signatur mit "1", "2" etc. als solche ausgehändigt. Ähnlich rustikal wurde die Präsenzliste handschriftlich mit Kugelschreiber auf Hotelpapier angefertigt.

      Auf Nachfrage aus dem Plenum, ob es denn keinen Geschäftsbericht gebe, antwortete Herr Eck, man sei nicht auf eine Aushändigung desselben eingerichtet; die Jahresabschlüsse lägen jedoch zur Einsicht aus. Steuerbescheinigungen werde man auf Wunsch nach der HV zusenden.

      Ferner wies er auf einen Gegenantrag zur Tagesordnung hin, der zwar außerhalb der gesetzlichen Frist zugegangen sei, den "wir aber selbstverständlich zulassen" und den er auch allen Aktionären, die die Jahresabschlüsse angefordert hatten, zugesandt habe. Schließlich stellte Herr Eck die erste Präsenz mit 59.100 der insgesamt 1 Mio. Aktien (= 5,9%) fest und fragte, ob es Wortmeldungen zu der Tagesordnung gebe. Ein Bericht vom anwesenden Alleinvorstand Reiner Biesen war nicht vorgesehen.


      Allgemeine Aussprache

      In der ersten Fragerunde meldeten sich die Aktionäre Henrik von Lukowicz und Rechtsanwalt Toni Riedel zu Wort. Dabei blieb es auch für die restliche Diskussion, da die Rednerliste von Herrn Eck gleich wieder geschlossen wurde und er trotz wiederholtem Protest aus dem Aktionariat nur noch Nachfragen derselben zwei Aktionäre, aber keine zusätzlichen Fragen mehr zuließ.

      Beantwortet wurden die Fragen allesamt von Herrn Eck. Der Vorstand ließ über den Vorsitzenden lediglich mitteilen, dass er sich alle Antworten zu Eigen mache, äußerte während der ganzen Versammlung sonst jedoch kein Wort. Herr Eck seinerseits verwies während seiner Antworten immer wieder darauf, dass nahezu alle Geschäftsunterlagen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden seien und er aus diesem Grund viele Detailfragen nicht beantworten könne.

      Herr Riedel richtete seine Fragen direkt an den Vorstand und bat darum, erst einmal den gesamten Vorgang rund um die Übernahme der Bollmark S.A. und die Diskothek Chic Palace zu erläutern. Insbesondere wollte er wissen, ob die Diskothek nun gekauft wurde oder nicht und wie die Beziehungen zu Organen und von diesen kontrollierten oder ihnen nahestehenden Gesellschaften aussehen, vor allem der immer wieder auftauchenden Aktiv Bau. Auch wollte er wissen, wer überhaupt für die Gesellschaft handelte und beispielsweise Kontovollmacht besitzt.

      Herr von Lukowicz beschwerte sich zunächst, dass die Unterlagen nicht, wie in der Tagesordnung angegeben, vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegen haben. Überhaupt war ihm nicht klar, wo sich die Geschäfträume überhaupt genau befinden. Wie Herr von Lukowicz den ortsfremden Aktionären erklärte, befindet sich in der angegebenen Schirmerstraße 54 nämlich der ehemalige Güterbahnhof und es sitzen dort Dutzende von Unternehmen. Ein Namensschild oder eine Klingel waren dort nach seiner Information nicht aufzufinden. Auch fragte er, warum die HV zum Teil jahrelang außerhalb der gesetzlichen Frist stattfindet und warum die Einladung nur im elektronischen und nicht satzungsgemäß im Print-Bundesanzeiger erschien.

      Den Fragen bezüglich Chic Palace schloss er sich an und bat den Vorstand zudem darum, den im Jahresabschluss versäumten Lagebericht nachzuholen. Auch fragte er nach dem Grund der Umbuchung der Bollmark S.A. von "Anteile an verbundenen Unternehmen" in "Wertpapiere des Umlaufvermögens" in der Bilanz und wie es möglich war, schon am 23.11.2001 über die Gewinnverwendung des Jahres 2001 zu beschließen. Weiter wollte er wissen, warum der Kauf der Bollmark S.A. rückabgewickelt wurde und ob die Aktiv Bau tatsächlich insolvent sei.

      Ferner bedauerte er, dass der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Sir Robert Goodman nicht persönlich anwesend war und fragte stattdessen den Vorstand, warum man diesem ein Darlehen gab und dieses teilweise abgeschrieben werden musste. Auch die Abwesenheit des Herrn Rüger bedauerte er, denn dieser habe die Aktionäre beim letzten Mal belogen. Zudem wurden schriftliche Antworten bis 15. Januar 2001 versprochen, auf die man heute noch warte. Schließlich fragte er noch nach dem Portal mallorca-ag.de und dessen Einstellung, den Terminen der AR-Sitzungen, den Bezügen der Organe und den anhängigen Klagen.

      In seiner Antwort erklärte Herr Eck, dass die Gesellschaft unter dieser Adresse in Düsseldorf nur postalisch zu erreichen ist. Deshalb solle auch eine Sitzänderung nach Geldern beschlossen werden, wo der Vorstand wohnhaft ist. "Es macht schließlich wenig Sinn, wenn der Vorstand, der für seine Tätigkeit kein Gehalt bezieht, auch noch jeden Tag nach Düsseldorf fährt und dort nichts tut", erläuterte er die Sachlage. Die Unterlagen waren nach seiner Aussage bei einem befreundeten Unternehmen unter der gleichen Anschrift ausgelegt. Wie die Aktionäre diese Räumlichkeiten genau finden sollen, konnte er nur sehr vage erklären und gab diese nach langem Überlegen mit "rechts neben Kultur + Trend" an.

      In die gleiche Richtung zielte die Frage von Herrn Riedel und Herrn von Lukowicz nach den ladungsfähigen Anschriften der Aufsichtsratsmitglieder, da insbesondere der ehemalige Vorsitzende Sir Robert Goodman in England praktisch nicht zu erreichen sei. Herr Eck bestätigte, dass dies sicher nicht einfach sei, die geforderten Anschriften wollte er aber nicht herausgeben. Ihm erschien dies auch nicht nötig, nachdem der Aufsichtsrat ja komplett zurückgetreten war. Er schlug als Alternative vor, nach erfolgter Wahl die ladungsfähigen Anschriften der neuen Aufsichtsratsmitglieder mitzuteilen, womit sich die Aktionäre aber natürlich nicht zufrieden gaben.

      Herr Riedel verlangte dann nach näheren Informationen zu dem Angebot des nun zurückgetretenen Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Goodman, der den Aktionären für ihre Papiere in einem im Bundesanzeiger vom 12.2.2003 veröffentlichten Angebot 0,01 Euro geboten hat. In dieser Veröffentlichung stand auch, dass die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb wohl eingestellt habe. Da die Mittelung vom Vorstand unterschrieben war, müsse dieser Kenntnis haben. Er forderte eine Stellungnahme.

      Wie Herr Eck nach Rücksprache mit dem Vorstand ausführte, erfolgte diese Veröffentlichung nicht in Abstimmung mit der Gesellschaft und der Vorstand distanziert sich von diesem Angebot. Er habe dieses auch nicht unterschrieben, sondern sei in dem Schreiben ohne sein Wissen lediglich erwähnt worden. Weitere Angaben machte Herr Eck zu diesem Thema nicht. "Da müssen Sie schon Herrn Goodman fragen, was er mit diesem Angebot bezweckt hat", so der Versammlungsleiter.

      Von großem Interesse für die beiden Redner waren ferner Geschäftsbeziehungen zwischen der Mallorca Lifestyle AG und verschiedenen anderen Unternehmen, mit denen, so die Vermutung, diverse für das Unternehmen nachteilige Verträge geschlossen worden waren. Speziell angesprochen wurden die Firmen Net Incubator, Mediasource und Gastro AG sowie das Darlehen einer "Geldtransit".

      Wie Herr Eck in seiner Antwort erklärte, gab es mit all diesem Unternehmen keine geschäftlichen Beziehungen mit Ausnahme der Zur-Verfügung-Stellung von Büroräumen durch Net Incubator für rund neun Monate. Auch diese geschah allerdings unentgeltlich, es ist kein Geld geflossen. Mit der Mediasource AG hätten zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen bestanden und es hätte auch keinerlei Geldflüsse zwischen diesen Gesellschaften gegeben, betonte Eck.

      Wie er auf entsprechende Nachfrage weiter ausführte, sind der Gesellschaft auch keine Verträge mit Organmitgliedern bekannt und es hat auch keine diesbezügliche Anfrage gegeben. Befragt nach einem Darlehen der Gesellschaft an Herrn Goodman, das, wie Herr von Lukowicz aus dem Jahresabschluss zu erkennen meinte, nur zum Teil zurückgeführt wurde, betonte der Versammlungsleiter, dass die Rückzahlung vollumfänglich erfolgt ist.

      Auf die Anmerkung aus dem Aktionariat, dass es sich hierbei doch auch um einen Vertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied handelt, ging er nicht ein. Auch Herr von Lukowicz erhielt zu seiner Anmerkung, dass laut Geschäftsbericht eindeutig Abschreibungen auf dieses Darlehen vorgenommen wurden, keine Stellungnahme. Herr Eck verwies lediglich immer wieder auf die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen.

      Im weiteren Verlauf der Diskussion sprach Herr Eck später auch von einem Darlehen der Firma Gastro an die Mallorca Lifestyle AG. Zu den Aktionären dieses Unternehmens konnte er keine Angaben machen, unterzeichnet war der Vertrag, wie er nach Rücksprache mit Vorstand Biesen mitteilen konnte, aber vom ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Rüger. "Hätten wir dieses Darlehen nicht erhalten, wäre die Mallorca Lifestyle längst insolvent", verdeutlichte er den Sinn dieser Ausleihung.

      Zum von knapp 20 Aktionären eingeleiteten Verfahren hinsichtlich Prospekthaftung konnte Herr Eck auf eine entsprechende Anfrage nicht viel sagen. Wie er die Anwesenden informierte, ruht das Verfahren derzeit, bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die ehemaligen Organmitglieder aufgrund verschiedener Anzeigen zu einem Ergebnis gekommen sind.

      Von Herr Lukowicz wurde Herrn Eck mehrfach zu einer Stellungnahme aufgefordert, ob er im Internet unter dem Pseudonym "Zorrozocker" massiv für den Kauf der Mallorca-Lifestyle-Aktie geworben habe. Herr Eck erklärte hierzu nur, dass das Thema nichts mit der Hauptversammlung zu tun habe. Ebenfalls mehrfach fragte der Aktionär, wie sich der Vorstand die Zukunft der Gesellschaft vorstelle. Er konnte nicht erkennen, wie es mit der Mallorca Lifestyle weitergehen soll. Auf dieses Thema wurde jedoch nicht eingegangen.

      Ein weiterer Themenkomplex behandelte die Diskothek "Chic Palace" auf Mallorca, die sich laut Aussage des Vorstands von der letzten Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindet. Wie Herr von Lukowicz ausführte, ist dies laut den jetzt vorliegenden Unterlagen aber nicht der Fall. Danach besaß die Mallorca Lifestyle AG lediglich eine Option auf den Erwerb der Aktien der Betreiberfirma Bollmark S.A.. Er konnte nicht begreifen, dass nur für eine Option ein Preis von 255.000 Euro gezahlt wurde. Zudem erkundigte er sich nach dem vereinbarten Kaufpreis.

      In seiner Antwort versuchte Herr Eck, die vertragliche Gestaltung dieses Geschäfts darzustellen. Danach hat die Mallorca Lifestyle AG von der Aktiv Bau AG eine Option auf den Kauf der spanischen Firma Bollmark S.A. erworben. Diese Firma ist im dortigen Grundbuch als Eigentümerin des Chic Palace eingetragen. Nach Auffassung des damaligen Vorstands Kuhlmann war dies für die Mallorca Lifestyle AG der kostengünstigste und risikoärmste Weg, diesen Grundbesitz zu erwerben. Für die gezahlten 255.000 Euro erhielt er das auf zwei Jahre befristete Recht, die Aktien der Bollmark S.A. komplett zu erwerben und den Geschäftsbetrieb auf Mallorca zu führen. Auf Nachfrage erfuhren die Aktionäre, dass Robert Goodman der Generalbevollmächtigte bei der Bollmark S.A. war.

      Allerdings war er mangels finanzieller Mittel nicht möglich, die Option dann auch auszuüben. Ein Grund war das gescheiterte Internetportal, in das "nicht unerhebliche Beträge" investiert wurden. Die geplante Weiterentwicklung dieser Plattform war nicht möglich, da die vorgesehenen Mittel aus dem Börsengang nicht vereinnahmt werden konnten. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt schon sehr negativen Presse und auch der schon deutlich eingetrübten Stimmung an der Börse war das IPO nicht mehr durchzuführen.

      Aus diesem Grund fehlten dann auch die Mittel, um die Option auszuüben, so dass die 255.000 Euro verloren gingen und wertberichtigt werden mussten. Der Vorstand habe zwar noch versucht, das Geschäft auf Mallorca so weit hochzufahren, dass die finanziellen Mittel aus dem operativen Geschäft hätten generiert werden können, auch dies ist aber nicht gelungen. Den vereinbarten Kaufpreis konnte Herr Eck nicht nennen - die Unterlagen liegen schließlich bei der Staatsanwaltschaft. Er schätze den Betrag aber auf 1,4 Mio. Euro.

      In einer Nachfrage erkundigte sich Herrn von Lukowicz, wieso die Aktien der Bollmark S.A. im Jahresabschluss aufgeführt wurden, obwohl sie sich offenbar nie im Besitz der Gesellschaft befunden haben. Herr Eck erklärte dies damit, dass die Optionen als Wertpapiere gebucht worden seien.

      Alle diese Fragen wurden in drei Runden mehrfach gestellt und nach Ansicht der Gesellschaft dann auch ausreichend beantwortet. Dieser Feststellung von Herrn Eck widersprachen Herr von Lukowicz und Herr Riedel allerdings entschieden. Andere Aktionäre waren auch unzufrieden, sie durften wie eingangs geschildert aber überhaupt keine Fragen stellen. Die beiden Redner gaben daraufhin eine lange Liste mit Fragen als unbeantwortet zu Protokoll des Notars.


      Abstimmungen

      Die Präsenz wurde vor den Abstimmungen mit 62.550 Aktien oder 6,26 Prozent des Grundkapitals bekannt gegeben. Frau Beatrix Bereths, die wie der Vorstand und Herr Eck in Geldern wohnt, vertrat mit einer Vollmacht über 47.250 Aktien dabei deutlich die Mehrheit. Wie Herr Eck auf Nachfrage bekannt gab, hält die Verwaltung, die ja nach dem Rücktritt des Aufsichtsrats mit Herrn Biesen auch nur noch aus einer Person besteht, keine Aktien.

      Abgestimmt wurde dann unter TOP 1 bis TOP 12 zunächst über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Jahre 2001, 2002 und 2003 und den Vortrag des Bilanzverlusts auf neue Rechung für die jeweiligen Jahre. Herr von Lukowicz hatte zu den Entlastungen jeweils Gegenanträge eingereicht. Trotzdem wurden alle Punkte gegen die Stimmen aller anwesenden Kleinaktionäre bei 48.500 Jastimmen beschlossen. Mehrere Aktionäre gaben Widerspruch zu Protokoll des Notars. Bei der ersten Beschlussfassung verweigerte Herr Eck sogar die Stellung eines Gegenantrags.

      Unter TOP 13 war vorgeschlagen, auf die Wahl eines Abschlussprüfers aus Kostengründen zu verzichten. Herr von Lukowicz hielt eben dieses nach den Geschehnissen der letzten Jahre allerdings für zwingend geboten und stellte einen entsprechenden Gegenantrag. Zudem sieht die Satzung einen Prüfer vor. Mit den Stimmen von Frau Bereths wurde aber auch dieser Punkt im Sinne der Verwaltung beschlossen. Diverse Widersprüche waren die Folge.

      TOP 14 beinhaltete die Aufhebung der Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung aus 2001. Einige Aktionäre hatten diese Beschlüsse wie angekündigt (siehe Bericht) angefochten und erreicht, dass sie vom Gericht für nichtig erklärt wurden. Weiterhin wurde unter Unterpunkt a und b vorgeschlagen, neu über die Entlastung für das Jahr 2000 abzustimmen. Trotz Gegenantrag von Herrn von Lukowicz wurde auch dieser Punkt gegen 14.350 Aktien aus den Reihen der Kleinaktionäre allein mit den Stimmen von Frau Behrets beschlossen.

      Es folgte mit TOP 15 die komplette Neufassung der Satzung. Wesentliche Punkte waren die Umfirmierung in "BA 6 AG", die Änderung des Unternehmensgegenstandes dahingehend, dass das Unternehmen künftig Holding- und Managementaufgaben übernehmen sowie das eigene Vermögen verwalten soll und die Verlegung des Hauptversammlungsortes, die künftig in einem Umkreis von höchstens 100 km um Geldern oder am Sitz einer Wertpapierbörse stattfinden soll.

      Insbesondere zum letzten Punkt äußerte Herr von Lukowicz Bedenken. Schließlich bedeute dieser Passus, dass das nächste Aktionärstreffen auch in Holland stattfinden könnte. Seiner Meinung nach wäre die Satzungsänderung eindeutig zum Nachteil der Kleinaktionäre. Er fragte auch nach der Bedeutung des vorgeschlagenen Firmennamens. Wie Herr Eck ausführte, handelt es sich bei "BA 6" um das Börsenkürzel der Gesellschaft, das nun auch als Firmierung gewählt werden soll, um sich von dem stark negativ vorbelasteten Namen "Mallorca Lifestyle" zu trennen.

      Allerdings, so fuhr Herr Eck, nachdem er wie gewünscht die neue Satzung verlesen hatte, fort, hatte Herr Scheunert ebenfalls einen Gegenantrag eingereicht. Nach dessen Vorschlag sollte die Firmierung nicht in "BA 6", sondern in "BA Investors AG" geändert werden. Weitere Fragen zu diesem Thema ließ der Vorsitzende nicht zu, sondern begann sogleich mit der Abstimmung. Zuvor gab er die Präsenz neu mit 118.680 Aktien oder 11,87 Prozent des Grundkapitals fast doppelt so hoch wie zuvor an.

      Mehrere Aktionäre widersprachen dieser plötzlichen Stimmenvermehrung, schließlich hatte offensichtlich kein zusätzlicher Aktionär den Versammlungsraum betreten. Wie sich bei einem Blick in die Präsenzliste herausstellte, vertrat plötzlich der auch schon vorher anwesende Frank Scheunert in Vollmacht 55.830 Stimmen. Bei der folgenden Abstimmung wurde die ursprünglich geplante neue Satzung einstimmig abgelehnt und die nach Vorschlag von Herrn Scheunert veränderte Fassung gegen die Stimmen aller Kleinaktionäre bei 14.350 Nein- und 104.330 Jastimmen mit deutlich mehr als den erforderlichen 75 Prozent beschlossen. Die Firmierung lautet nun also, sollte die Satzungsänderung eingetragen werden, auf "BA Investors AG".

      Als letzter Punkt stand unter TOP 16 die Neuwahl des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Laut Beschlussvorlage waren die Herren Pfaff, Sommer und Goodman vorgesehen, die alle nicht anwesend waren. Wie Her Eck miteilte, stand Herr Goodman auch nicht mehr zur Verfügung. Zu diesem Punkt gab es gleich zwei Gegenvorschläge. Der von Herrn von Lukowicz lautete auf die Herren Gerwig, Wahler und ihn selbst, der von Herrn Scheunert auf die Herren Rolle und Eck sowie Frau Bereths.

      Genannt werden müssen vor der Wahl die Mandate, die die Kandidaten in ähnlichen Gremien besetzen. Herr Eck musste dabei sehr lange überlegen; erst durch Mithilfe der anwesenden Aktionäre gelang es ihm, das Mandat bei der CBB Holding zu nennen. Außerdem gab er ein Aufsichtsratsmandat bei der Mediasource AG an. Wie angesichts der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten, wurden dann letztere drei Personen mit den Stimmen von Herrn Scheunert und Frau Bereths mit einer Zustimmung von 104.330 Stimmen gewählt.

      An dieser Stelle wollte Herr von Lukowicz noch einen Antrag auf Sonderprüfung stellen, der auch von den übrigen Kleinaktionären unterstützt wurde. Herr Eck ließ diesen aufgrund von formalen Mängeln allerdings nicht zu. Nachdem der Notar alle Widersprüche ins Protokoll aufgenommen hatte, schloss er die Hauptversammlung kurz vor 14 Uhr.


      Fazit

      Bei der Mallorca Lifestyle AG herrscht das totale Chaos: Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt, nachdem das Geld fast komplett verschwunden ist (im Jahresabschluss 2003 beläuft sich die Bilanzsumme nur noch auf 2.158 Euro!), der Aufsichtsrat ist komplett zurückgetreten, da er fürchten musste, noch auf der Hauptversammlung verhaftet zu werden und der Vorstand sagte während der gesamten Hauptversammlung kein einziges Wort. Alle Ausführen tätigte Herr Peter Eck, der nun nach fast dreijähriger Pause auch wieder dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört.

      Einmalig ist sicherlich, dass ein Versammlungsleiter, der nicht Organ der Gesellschaft ist, so tiefe Kenntnisse der entsprechenden Gesellschaft besitzt. Genauso einmalig ist, dass ein Vorstand keinerlei Angaben macht oder Fragen beantwortet. Biesen antwortete auch auf direkt an ihn gestellte Fragen nicht und die Aktionäre fragten sich, ob er überhaupt Deutsch versteht. Bemerkenswert erscheint auch die Form der Versammlungsleitung durch Peter Eck; die nach Ansicht des Autors begangenen diversen Verstöße gegen das Aktienrecht dürften gerade ihm eigentlich nicht passieren, da er ja sonst bei Hauptversammlungen auf der Aktionärsseite sitzt und versucht, der Verwaltung die Regeln zu erklären.

      Wie die Investoren um Peter Eck, deren Beteiligungshöhe nicht klar ist, sich die Zukunft der Gesellschaft vorstellen, ist völlig offen. Auf entsprechende Fragen wurde mit keinem Wort eingegangen. Allgemein wurden vom Vorsitzenden überhaupt nur sehr wenige Fragen zugelassen und noch weniger beantwortet. Durchaus von Vorteil für die Verwaltung war hierbei, dass nahezu alle Geschäftsunterlagen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

      Die Diskussion wurde vom Vorsitzenden bereits kurz nach Eröffnung wieder abgebrochen, was nach Ansicht des Autors allein schon ein Anfechtungsgrund ist. Folglich sind viele Fragen zur unrühmlichen Vergangenheit der Mallorca Lifestyle AG noch unbeantwortet. Antworten werden die geschädigten Aktionäre, nachdem sich die ehemaligen Organe mit Ausnahme des marionettenhaften Vorstands abgesetzt haben, wohl nicht mehr erhalten.

      Alles in allem bleibt das traurige Fazit, dass eine Zukunft für die Gesellschaft, von der auch die freien Aktionäre etwas haben könnten, nicht erkennbar ist. Eine Insolvenz dürften die Investoren zwar zu verhindern versuchen, um vielleicht wenigstens die Verlustvorträge nutzen zu können, die sich immerhin auf 1,6 Mio. Euro belaufen. Das dürfte aber auch der einzige noch denkbare Wert bei der Mallorca Lifestyle AG sein, die künftig als BA Investors AG firmieren wird. Mangels Börsennotierung ist dem Mantel kein Wert beizumessen. Ob sich auf dem Klageweg noch Schadersatz- oder ähnliche Zahlungen für die geschädigten Aktionäre ergeben könnten, wird sich zeigen.


      Kontaktadresse

      Mallorca Lifestyle AG
      Schirmerstraße 54
      40211 Düsseldorf

      Tel.: n.bek.:eek:
      Fax: n.bek.:eek:

      Email: n.bek.:eek:
      Internet: n.bek.:eek:
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      schrieb am 02.05.06 16:23:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das Thema ist zwar abgegriffen, aber trotzdem spannend. Scheunert Vorstand? Einer der bestehenden Aufsichtsräte weiß nicht einmal etwas davon! Kann sich man eigentlich ohne Geschäftssitz und operatives Geschäft listen lassen? Wer testiert denn so etwas?
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 21:59:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.403.997 von Dead.Line am 02.05.06 16:23:51Jedenfalls hat Frank Scheunert die Lageberichte 2001-2005 am 31. März 2006 gezeichnet und das, obwohl der eigentliche Jahresabschluss 2002 von Peter Sommer gezeichnet ist und der für 2001 von Volker Hoebel.

      Immerhin gab es für 2001 sogar noch einen Prüfungsbericht und dem Prüfer lag eine Vollständigkeitserklärung vor.

      Mein Eindruck, der amtierende Vorstand möchte tun, was zu tun ist, und die Vergangenheit im wahrsten Sinne des Wortes abschließen.


      Keine Rechts-Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:10:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.409.847 von habsburg123 am 02.05.06 21:59:17Mein Eindruck, der amtierende Vorstand möchte tun, was zu tun ist, und die Vergangenheit im wahrsten Sinne des Wortes abschließen.

      Das wäre doch sehr löblich so im Ganzen:look:
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:41:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.403.997 von Dead.Line am 02.05.06 16:23:51
      Scheunert Vorstand? Einer der bestehenden Aufsichtsräte weiß nicht einmal etwas davon!

      Wenn Du Dir die Satzung anschaust, die eingetragen wurde , ist das immerhin denkbar. Und es ist auch denkbar, dass trotzdem eine wirksame Bestellung besteht.

      Zunächst ist der AR-Vorsitzende befugt, Erklärungen des Aufsichtsrates in dessen Namen abzugeben. (§ 14 der Satzung). Ich habe noch nicht überprüft, ob eine Bestellungserklärung , die der AR-Vorsitzende gem. § 14 der Satzung abgibt, auch dann zur wirksamen Vorstandsberufung führt, falls dem keine entsprechende Beschlussfassung des AR zugrunde lag. Ich kann derzeit nicht völlig ausschließen, dass das so ist, wobei dies dann wohl Haftung auslösen würde. Das möchte ich hier nicht weiter ausführen, allein dazu könnte man ein Buch schreiben. Aber im Ergebnis wäre denkbar, dass diese Haftung dem Grund nach mangels Schaden ohne Folgen bliebe.

      Die derzeit geltende Satzung sieht in § 12 der Satzung auch die mündliche Einberufung oder die per e-mail vor. Nehmen wir also an, es erfolgt eine Einberufung per e-mail. Dann kann sogar per e-mail abgestimmt werden. Die Beschlussfassung per e-mail wäre zulässig, wenn niemand diesem Verfahren widerspricht. Vielleicht ist jemand in Urlaub, vielleicht werden bei einem anderen automatisch alle eingegangenen e-mail nach 24 Std. gelöscht, egal ob gelesen oder nicht.

      Ein Beschluß ist dann gefaßt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt. ( § 13 Ziff 1 der Satzung) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.(aaO).
      Im Ergebnis kann also m.E. kein Beschluss gegen den Willen des AR-Vorsitzenden gefaßt werden.

      Da das nun einmal so ist - auch wenn ich persönlich da das Registergericht nicht verstehe - wäre also auch bei ordnungsgemäßer Beschlußfassung immer dann jemand wirksam zum Vorstand bestellt worden, wenn es der AR-Vorsitzende so wollte.

      Und nun kommen wir zurück zur oben dargestellten Haftung und dem hypothetischen Verlauf der Ereignisse ohne Verletzung von Formalien.

      Ergebnis: IMMER entscheidet der AR-Vorsitzende, wer Vorstand wird. Wie kann es also logischerweise dann zu einem Schaden kommen, falls er die Prozedur der Beschlussfassung "überspringt" und eben gleich jemanden nach § 14 zum Vorstand erklärt.

      Wie gesagt, ich glaube Register zu kennen, die diese Satzung beanstandet und nicht eingetragen hätten. Aber so ist es hier nicht und die Satzung nimmt zumindest den öffentlichen Glauben des Handelsregisters für sich in Anspruch.

      Also sollten wir davon ausgehen, dass Frank Scheunert wirksam zum Vorstand bestellt wurde.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:47:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.410.065 von gsx1100e am 02.05.06 22:10:38Es ist in Ordnung, ja.

      Wer diesen Mantel verwenden möchte, muss wohl auch so vorgehen.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung, sondern persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:53:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.403.997 von Dead.Line am 02.05.06 16:23:51Wer testiert denn so etwas?


      Ich glaube, auf das "wer" kommt es (Dir) nicht an. Lies die Bescheinigungen, was darin steht und was nicht.

      Persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 13:10:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      Danke für die exellenten Ausführungen, Habsburg. Dann ist ja alles gut. Habe schon gedacht, es würde sich wieder um so eine "schlimme Finger" Bude alla "Mallorca Lifestyle" handeln.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 13:15:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Habe schon gedacht, es würde sich wieder um so eine "schlimme Finger" Bude alla "Mallorca Lifestyle" handeln.

      Was nicht ist, kann noch werden. Es handeln hier Personen, die auch im Malle-Umfeld keine Unbekannten sind.

      Für mich deutet die Verlegung des Versammlungsortes noch auf etwas anderes hin, nicht nur auf ein großes Interesse der Aktionäre: die alte Adresse war eigentlich nicht korrekt angegeben, so daß man möglichen Nichtigkeitsgründen durch die Verlegung ganz elegant aus dem Weg gehen konnte, ohne eingestehen zu müssen, den gleichen Fehler wieder gemacht zu haben. :D
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 13:20:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.443.753 von Euro2006 am 05.05.06 13:15:04Vergleiche doch mal die Satzungen;).
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 17:51:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Gladbacher Maßarbeit. War da nicht mal was mit Borussia? Jedenfalls scheint der Notar eine eine enge Bindung zu pflegen. Mit Allemann zum Ballermann und über Hilden zurück.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 18:58:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      :cool: ;)
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 23:43:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.449.103 von Euro2006 am 05.05.06 18:58:16Schon ins plaza geschaut?
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:24:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Eintrittskarten sind an verschiedenen Stellen da.

      Gruß
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 14:34:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      scheinen nun doch sehr billig zu sein:eek::eek::eek::eek:

      Wann kommen die Zocker?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 17:54:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.537.836 von Paris03 am 12.05.06 14:34:58Am Montag werden wir sehen, wie viele persönlich kommen oder sich vertreten lassen.

      Ich persönlich hab noch mal nachgekauft, was mir aber bitte niemand als Anlageberatung auslegen soll.

      Wird möglicherweise eine HV der Extraklasse, lies mal diese Einladung, die Satzung, Registerunterlagen und die zur Verfügung gestellten Unterlagen! Wir werden es erleben.

      Keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 13.05.06 14:55:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.537.836 von Paris03 am 12.05.06 14:34:58KZ 2,80 - 3,40 ;););) passt mal auf.
      Avatar
      schrieb am 13.05.06 15:01:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.552.030 von Zottelviech am 13.05.06 14:55:20Bist Du Pessimist ?;)

      Keine Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 00:57:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich kann leider nicht zur HV kommen.

      Trotzdem möchte ich hier meine Gedanken wiedergeben:

      Mögliche Anfechtungsgründe wegen Fehlern in der Einladung:
      1. Die HV soll von der Aktionärin EX change Investors N.V., Amsterdam verlangt worden sein.
      Hierzu muss ich anmerken, dass ein Unternehmen mit dieser Firmierung nicht existiert. Es existiert ein Unternehmen mit der Firmierung EXchange Investors N.V. (es existiert kein Leerzeichen zwischen "EX" und "change" ).
      Das Unternehmen mit der Firmierung "EXchange Investors" hat folgende Anschrift: den Osse 127, 4318TP Brouwershaven.

      2. Zum Aufsichtsrat soll ein Herr Arno Lampmann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Lampmann, Rosenbaum & Ziegelmayer, Köln gewählt werden.
      Hierzu muss ich anmerken, dass die Kanzlei entgegen den Angaben auf der HV-Einladung Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum GbR heisst. So ist dies auch im Impressum der GbR vermerkt: http://lampmann-behn.de/impressum.html

      3. Zum Aufsichtsrat soll ein Herr Christian Behn, Rechtsanwalt in der Kanzlei Behn, Hamburg gewählt werden.
      Hierzu muss ich anmerken, dass die Kanzlei entgegen den Angaben auf der HV-Einladung Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum GbR heisst und in ihren Sitz in Köln hat. So ist dies auch im Impressum der GbR vermerkt: http://lampmann-behn.de/impressum.html


      Dieses Posting geht per Fax an GSC Research, an die SdK und an die DSW.
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 01:15:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      Mögliche Fragen für die Hauptversammlung:

      1. Leitet jemand die Mediasource AG aus dem Hintergrund?
      2. Findet eine Postweiterleitung in die Karmeliterstr. 13, 47608 Geldern statt?
      3. Gehen die an die Gesellschaft gerichteten Faxnachrichten im web.de-Account petereck@web.de ein?
      4. Laufen Strafverfahren gegen den Vorstand oder gegen Unternehmen, bei denen er als Geschäftsführer tätig ist?
      4. Die Mediasource AG genutzt offensichtlich einen Büroservice. Welche Dienstleistungen werden hier im Einzelnen in Anspruch genommen? Über welchen Zeitraum wurde ein Vertrag abgeschlossen?
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 17:24:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      HV = :look:
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 19:30:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Für ICG-Mitglieder ist der HV-Bericht im plaza eingestellt.


      Gruß

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 15:59:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      17.05.06 09:00
      Autor: import DGAP.DE (© DGAP)
      zur Originalnachricht
      zu allen Artikeln des Autors


      EXchange Investors / Börsengang

      17.05.2006

      Corporate-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Aktien der EXchange Investors werden seit Mittwoch, 17. Mai 2006 an der Frankfurter Börse (Deutschland) gehandelt.

      EXchange Investors ist das erste an einer deutschen Börse gelistete
      Unternehmen für Hedge Fonds Management mit Fokussierung auf den deutschen Markt.

      Unternehmensprofil
      EXchange Investors ist der führende Anbieter für Hedge Fonds Management und investigative Kapital-Strategien mit Fokussierung auf Deutschland. Das Unternehmen bietet exzellente Lösungen für Hedge Fonds Management speziell für den deutschen Markt an. Die Aktivitäten reichen von klassischen Hedge Fonds-Strategien bis hin zu Activism-Strategies. Weitere Informationen unter www.exchange-investors.com.

      Stammdaten
      Name: EXchange Investors
      Branche: Hedge Fonds Management
      ISIN: NL0000187912
      WKN: A0JD8H
      Kürzel: E8O
      Instrumentenart (Gattung): Aktien
      Streubesitz: 40%
      Geschäftsjahr: 1.1 - 31.12

      Kontakt
      EXchange Investors
      CEO Frank Scheunert
      Orlyplein 85
      1043 DS Amsterdam
      Netherlands
      Phone +31 20 4037-485
      Fax +31 20 4037-486
      E-Mail info@exchange-investors.com
      Internet www.exchange-investors.com

      Name: EXchange Investors
      Branche: Hedge Fonds Management
      ISIN: NL0000187912
      WKN: A0JD8H
      Kürzel: E8O
      Börse Frankfurt (Deutschland)




      DGAP 17.05.2006
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: EXchange Investors
      Orlyplein 85
      1043 DS Amsterdam Niederlande
      Telefon: +31 20 4037-485
      Fax: +31 20 4037-486
      Email: info@exchange-investors.com
      WWW: www.exchange-investors.com
      ISIN: NL0000187912
      WKN: A0JD8H
      Indizes:
      Börsen: Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 17:31:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.593.325 von habsburg123 am 15.05.06 19:30:04Kleine Ergänzung zum Bericht:

      Den Aktionären wurden Parkgebühren pauschal erstattet in Höhe von 5.- €. Ich habe von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht.

      Habsburg


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