checkAd

    Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.08 06:52:50 von
    neuester Beitrag 31.03.08 11:02:03 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.138.171
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 34.830
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 06:52:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe für meine selbstbewohnte Eigentumswohnung einen Immobilienkredit aufgenommen, mit 15-jähriger Zinsbindung, den ich seit 5 Jahren abbezahle. Nun möchte ich den Kredit vorzeitig kündigen, also nicht erst nach 10 Jahren, um die Wohnung belastungsfrei verkaufen zu können, was – wenn ich richtig informiert bin - ein Grund für eine vorzeitige Kündigung ist, den die Banken akzeptieren müssen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wäre für mich kein Problem. Den Verkaufserlös möchte ich für den Umbau einer anderen Immobilie verwenden, die ich erben werde. Um einen möglichst guten Preis zu erzielen, möchte ich mir bei dem Verkauf zum einen Zeit lassen, zum anderen könnte es sein, dass sich die Erbschaft (oder auch Schenkung) noch um einige Zeit verzögert. Letztendlich wäre es auch nicht völlig ausgeschlossen, dass sich meine Pläne diesbezüglich ändern.
      Dies würde bedeuten, dass ich möglicherweise erst viele Monate nach der von mir beabsichtigten Kreditkündigung den Grund, den ich dafür geltend gemacht habe, realisieren würde – vielleicht sogar gar nicht. Anders ausgedrückt: es könnte sein, dass ich den Kredit mit der Begründung „Verkauf des Objekts“ kündige und dieses gar nicht verkaufe.
      Meine Frage ist nun, ob sich daraus für mich irgendwelche Nachteile ergeben könnten bzw. ob die Bank den von mir behaupteten beabsichtigten Verkauf nachprüfen kann und dies auch üblich ist.
      Vielen Dank für die Hilfe.


      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 07:12:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.545 von KILLminusNEUN am 06.02.08 06:52:50Tja,
      soweit ich informiert bin, müssen die Banken überhaupt keinen Grund als vorzeitige Kündigung akzeptieren.
      In der Regel zahlen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie Sie bereits erwähnt haben, die dürfte bei einer 15 jährigen Laufzeit, bei der erst 5 jahre abgelaufen sind, extrem hoch sein! Sie werden ohne Probleme den Kredit kündigen können, allerdings nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die höhe wird Verhandlungsbasis sein. Wenn Sie wieder eine Finanzierung bei der gleichen Bank abschließen, gibts evtl. die Möglichkeit einer Umschuldung, bei der der gleiche Vertrag dann weiter läuft. Ansonsten sehe ich hier keine Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten aus dem Vertrag raus zu kommen!
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 07:12:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.545 von KILLminusNEUN am 06.02.08 06:52:50DieBank wird bei einer vorzeitigen Kündigung wohl eine Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages (der ja wohl nicht vorliegt) verlangen und die Löschung davon abhängig machen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 07:58:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      erstmal vorweg: die vorfälligkeitsentschädigung ist bei einer Laufzeit von noch 5 Jahren sehr hoch ..

      - ich wohne in einer Reihenhaussiedlung, hier haben sich einige scheiden lassen und was ich gehört habe war, dass sie summen um die 20-30 Tausend zahlen mussten (bei einer Kreditsumme von ca. 250.000 €).

      Laufzeit von noch 5 jahren, denn als verbraucher hast du ein einseitiges Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren gegenüber der Bank.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 08:03:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      hatte nicht zu ende gelesen:

      wenn du kündigst und die geforderte vorfälligkeitsentschädigung zahlst und die kreditsumme bezahlst, ist der fall erledigt.

      mfg nsn

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Der geheime Übernahme-Kandidat?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 08:13:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Threaderöffner

      Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ja, wie der Name schon sagt, eine Entschädigung für die Bank für die vorzeitige Ablösung (Kündigung des Kredites). Von daher sollte bei Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung kein Problem entstehen.

      Ich geb mal einen Link, wo man sich die Höhe der Vorfääligkeitsentschädigung ziemlich genau berechnen lassen kann (zur Prüfung der Zahlen von der Bank ;) )

      http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?cmd=showVfE…

      Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

      Gruß
      C1
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 08:40:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.714 von neversaynever47 am 06.02.08 08:03:56@neversaynever47

      Vielen Dank. Genau das habe ich gehofft.
      Ich will zwar wirklich verkaufen, und zwar eine Immobilie die unbelastet ist. Aber ich möchte auch einen guten Preis erzielen und das kann dauern. Im Moment sieht die Lage auf dem Immo-Markt nicht sehr rosig aus. Und wenn ich dann doch nicht verkaufe, weil ich diesen Preis nicht erzielen kann, möchte ich halt' keine Probleme bekommen.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:22:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.545 von KILLminusNEUN am 06.02.08 06:52:50Hi Killminusneun,
      ich habe das gleiche spiel mit der LBBW durch. Die Vorfälligkeitsentschädigung deckt nur einen kleinen Zinsverlust der Bank ab. Dahingehend wird die vorzeitige Auflösung des Kredites nur für den Verkauf der Whg. gewährt. Solltest Du diese Auslösen wollen und eventuell doch nicht verkaufen, werden sdie Banken Dich schwer aus dem Vertrag lassen oder Du wirst BLUTEN.
      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:24:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.892 von KILLminusNEUN am 06.02.08 08:40:56Hallo k-9,

      die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank berechnet sich nur bis zum 10ten Jahr der Zinsfestschreibung, da der Kredit nach Ablauf der 10 Jahre von dir gekündigt werden kann. Das Haus kannst du jedem belastungsfrei anbieten, da dich die Bank bei Verkauf aus dem Kredit rauslassen muss (gegen Vorfälligkeit)und mit dem Verkaufserlös die Restdarlehenssumme getilgt wird und somit einer Löschung der Grundschuld vor Eigentümerwechsel nichts mehr im Wege steht. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach deinem vereinbarten Festzins, dem Refi-zins der Bank und der Laufzeit bis zum 10ten Jahr der Festschreibung (mögliche Sondertilgungen müssen von der Bank per 01.01. eines jeden Jahres berücksichtigt werden).

      gruss,

      providea
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:34:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.892 von KILLminusNEUN am 06.02.08 08:40:56tja, vielleicht hab ich die argumentation nicht ganz verstanden!!!

      die höhe des verkaufserlöses hat nichts mit im grundbuch eingetragenen belastungen zu tun!! das interessiert den markt gar nicht. die belastungen in der 2. abteilung im grundbuch gehen ja gerade NICHT auf den erwerber über. daher kein zusammenhang. anders wäre es, wenn du eine super günstige finanzierung hast und ein erwerber diese übernhmen möchte.

      kannst also ganz entspannt einen käufer suchen. die VFE wir so oder so fällig.

      wenn du noch fragen hast, dann los...
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:54:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.545 von KILLminusNEUN am 06.02.08 06:52:50Ich denke es ist nicht klug einen bestehenden Kredit zu kündigen. Wenn du mit dem Verkauf den geschuldeten Betrag sicher zurückzahlen kannst, kannst du ihn immer noch kündigen und vielleicht übernimmt ja der Käufer den alten Vertrag. Einen neuen Kredit zu bekommen ist heutzutage wesentlich schwieriger geworden, als noch vor einigen Jahren, trotz tiefer Zinsen und billigen Geldes. Für Objekte im tiefen Osten kriegst du überhaupt keinen Kredit mehr, es sei denn, du hast vor Baubeginn dein Haus oder alle Wohnungen komplett vermietet un somit Sicherheiten bestellt. Trotzdem, viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 10:13:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      ist der allg. Dahrlehenszins seit deinem damaligen Abschluß noch mal deutlich gefallen, wird die Entschädigung nicht ganz so schlimm, war bei mir auch noch akzeptabel.
      Ist er aber gestiegen, was ich mir vorstellen könnte, wird es teuer.

      Aber es gibt Urteile zur Vorfälligkeitsentschädigung, man hat die Verbraucher/Kreditnehmer vor einiger Zeit etwas besser gestellt glaube ich, mal googeln!
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 10:23:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      p.s.: stimme Vorredner zu, nichts übereilen, alles genau überdenken und abwägen. :)


      "Ich denke es ist nicht klug einen bestehenden Kredit zu kündigen. Wenn du mit dem Verkauf den geschuldeten Betrag sicher zurückzahlen kannst, kannst du ihn immer noch kündigen und vielleicht übernimmt ja der Käufer den alten Vertrag. Einen neuen Kredit zu bekommen ist heutzutage wesentlich schwieriger geworden, als noch vor einigen Jahren, trotz tiefer Zinsen und billigen Geldes. Für Objekte im tiefen Osten kriegst du überhaupt keinen Kredit mehr, es sei denn, du hast vor Baubeginn dein Haus oder alle Wohnungen komplett vermietet un somit Sicherheiten bestellt. Trotzdem, viel Erfolg bei deinem Vorhaben."
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 10:50:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zur Vorfälligkeitsentscheidung kann ich keine Angaben machen, jedoch dazu, dass es für einen Käufer, wie hier auch schon ausgeführt, keine Rolle spielt, ob ursprüngliche Anschaffungsdarlehen des Veräußerers grundschuldbesichert sind.

      Entgegen der Angabe des Vorposters finden sich Eintragungen über Grundschulden/ Hypotheken in Abteilung III des Grundbuches, diese werden nach Vorlage der Löschungsbewilligungen der Banken gelöscht, so dass der Erwerb durch den Käufer insofern lastenfrei sein wird.

      Anders sieht es mit Eintragungen in Abteilung II der Grundakte aus, hier sind Rechte zugunsten von Grundstücksnachbarn, der Öffentlichen Hand oder anderen Berechtigten eingetragen, und diese gehen auch auf den Erwerber über.

      Dies hat zwar nichts mit der Frage nach vorfälliger Tilgung zu tun, aber schien mir angebracht wegen der unterschiedlichen Abteilungen der Grundakte und der Relevanz der Eintragungen dort.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 13:04:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo nochmal,

      zunächst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
      Der Kern meiner Frage ist aber nicht immer verstanden worden – liegt wohl an meiner Darstellung.
      Deshalb noch mal ganz kurz und knapp:
      Ich habe mich natürlich über die Höhe der von mir zu leistenden Beträge schlau gemacht:
      Die fällige Summe ist nicht das Problem und auch die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht das Problem. Beides ist definitiv kein Thema.

      Die eigentliche Unklarheit liegt in 2 Fragestellungen:
      1.
      Reicht es der Bank, wenn ich als Grund für eine vorzeitige Kreditkündigung „Verkauf“ (dies ist ein gesetzlich geregelter Grund für eine vorzeitige Kündigung) angebe oder muß ich den Verkauf - wie auch immer – belegen ? Oder anders: Wird die Bank einer Kreditkündigung zustimmen bevor ich die Wohnung verkaufe ?
      2.
      Kann mir die Bank, wenn ich den Kredit gekündigt habe und ich verkaufe dann doch nicht – was ich nicht will, was aber unter bestimmten Umständen passieren könnte - irgend wie einen Strick daraus drehen ?


      Nochmals Danke.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 14:36:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.282.721 von KILLminusNEUN am 06.02.08 13:04:17Hallo K-9,
      sofern Du die ETW verkaufst (die als Besicherung/Kreditzweck für den Kredit dient), hast Du einen Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung Deines Kredites gegenüber der Bank (und nur dann).
      Die Bank kann aber natürlich die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
      Die Bank wird in aller Regel den Nachweis des Verkaufes (also Notarvertrag) verlangen.

      Bevor die ETW verkauft wird, kannst Du den Kredit nur mit Zustimmung Deiner Bank vorzeitig zurückzahlen.
      Wenn die Bank damit nicht einverstanden ist, musst Du warten, bis Du die ETW tatsächlich verkauft hast.
      Ist die Bank einverstanden, wird natürlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart werden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 15:24:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn als Grund zur Tilgung vor Fälligkeit der Verkauf des Sicherungsgegenstandes gesetzlich oder individualvertraglich anerkannt ist - ich kenne mich da nicht aus, wird die Bank keinen Anlass zu einer wie auch immer gearteten Vereinbarung mit Dir haben, durch die sie sich generell mit der vorzeitigen Darlehensrückführung einverstanden erklärt.

      Warum soll sie das tun, wenn Kündigungsgrund und seine Rechtsfolgen von vorneherein geregelt sind?

      Für mich stellt sich eher die Frage, welches Ziel Du verfolgst bzw. warum Du Dir um ungelegte Eier Gedanken machst?

      Wenn es zum Verkauf kommt, ist es Aufgabe des Notars -bei Abwicklung über Anderkonto, den Verkaufserlös nach dessen Eingang zu verteilen und nach Vorlage der Bewilligungen die Löschung der Belastungen beim Grundbuchamt zu beantragen.

      Das ist ein üblicher, fast standardisierter Vorgang, da muss man im Vorfeld nichts regeln.

      Selbst wenn die Bank eine entsprechende Abrede mit Dir träfe und sich mit einer vorfälligen Tilgung und damit Ablösung des Darlehens einverstanden erklärte, entließe sie Dich bzw. das Grundstück aber doch erst dann aus der Haftung, wenn das Darlehen tatsächlich durch Zahlungseingang abgelöst ist.

      Das ist dann ein Strick, den man Dir drehen könnte, weil man das Grundstück nicht aus der Haftung entläßt.

      Geht es etwa darum, dass die oder eine andere Bank die Finanzierungszusage für ein neues Objekt abhängig macht von der Tilgung des alten Darlehens?
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 15:42:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ReneBanker:

      vielen Dank - eine klare Antwort.

      @W116:

      Danke.
      Ganz im Ernst: ich will weder umschulden noch irgendjemand irgendwie linken. Ich wollte nur ganz neutral und ohne Hintergedanken wissen, ob es mir möglich ist, erst den Kredit abzulösen und danach die Wohnung zu verkaufen.
      Ich frage das als Laie und ganz emotionslos: wenn die Antwort 'ja' ist, ist es schön. Wenn nicht, ist es auch gut.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 12:55:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      @k-9,
      eine Bekannte will ihre ETW in Kassel verkaufen. Die Geschichte mit Anderkonto kostet ja was. Deshalb wollte sie die Hypothek jetzt schon vorzeitig tilgen. Vorfälligkeitsentschädigung ist klar. Die Eurohypo will aber erst über den Notar beim wirklichen Verkauf die Hypothek tilgen und löschen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 14:32:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.294.661 von Heckenrose am 07.02.08 12:55:48@Heckenrose

      Danke ...... ist aufschlußreich.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 15:46:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      frag doch einfach mal deinen banker direkt :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.03.08 10:40:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      jetzt mal eine etwas dämliche Frage ich kannn meine Tilgung auf 10 Prozent hochsetzen wenn ich möchte dann wäre aber statt wie von der Bank geplant nicht nach 10Jahren Schluss bzw Anschlussfinanzierung sondern ich wäre nach 8,5 Jahren fertig mit diesem Teil ich muss doch dann keine Vorfälligkeitsenntschädigung zahlen oder .

      mfg
      Avatar
      schrieb am 31.03.08 11:02:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      @boy,
      Vorfälligkeitsentschädigung wird nur fällig, wenn das Darlehen vor der geplanten Fälligkeit zurückgezahlt wird. Mit Sondertilgungsrecht ist bei dir eine schnellere Tilgung bereits eingeplant. Deshalb haben Darlehen mit sondtilgrecht von vornherein meist eine etwas höhere Verzinsung.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen