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    Dayreading und Versteuerung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.11 16:37:03 von
    neuester Beitrag 01.12.11 21:27:40 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.170.735
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      Avatar
      schrieb am 30.11.11 16:37:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo erstmal,
      ich bin neu hier und 15 Jahre alt. Trotz meines jungen Alters habe ich diverse Aktien von meinem Vater zu meinem Geburtstag bekommen und bin eigentlich ein Anfänger in Sache "Trading". Ich interesse mich für das Thema " Daytrading ". Das heißt, dass die Aktie morgens gekauft und abends verkauft wird. Ich habe hier paar Fragen :
      -Wenn man keinen anderen Job außer dieses Traden hat, welche Abgaben muss man zahlen ( PKV und Privatrente kenne ich schon ) ? Wenn man die Abgeltungssteuer zahlt, muss man doch Provisionen an die Bank zahlen ( Welche Bank hat die günstigsten Konditionen, ich hab was von der ING-Bank mit 0,25 % und zusätzlich einer Tradingkontoverzinsung von 2,5 % gehört ? ). Oder muss man zu den Abgaben zusätzlich was zahlen ?
      -In welchen Ländern muss man auf Aktiengewinne keine Abgaben zahlen ?
      -Wie werden Daytrader vom Finanzamt geprüft ? Kann man von der gezahlten Abgeltungssteuer Sachen wie z.B Internetkosten absetzen =
      mfg
      FireTube
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:10:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, du süße/r 15-jährige/r, --- du solltest erst mal ordentlich deine Schule beenden und einen vernünftigen Beruf erlernen, und nicht mit "Papa's" Geld an der Börse zocken. Wenn du lesen kannst, kannst du auch die Geschäftsbedingungen intensiv lesen/studieren, da steht alles drin ...
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:30:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von binnichtdabei: Hallo, du süße/r 15-jährige/r, --- du solltest erst mal ordentlich deine Schule beenden und einen vernünftigen Beruf erlernen, und nicht mit "Papa's" Geld an der Börse zocken. Wenn du lesen kannst, kannst du auch die Geschäftsbedingungen intensiv lesen/studieren, da steht alles drin ...


      Nur weil ich 15 Jahre alt bin, werde ich so behandelt ? Und fragen tu ich wegen einer Reportage, die ich mir gestern angeschaut hab. Da gabs einen 45 jährigen Unternehmer in den USA, der von seinem Großvater mehrere Casinos geerbt hat ( Eig. hat es der Vater geerbt, nur wurden die Casinos an den jungen Herren übertragen ). Danach hat er die Casinos verkauft und mit diesem Geld ist er in das Aktiengeschäft eingestiegen. In diesem Zusammenhang hat mich dies interessiert. Und Papa´s Geld ist es nicht, da ich das Geld während meiner Praktikumszeit in einer deutschen Bank bekommen hab. Das Geld gab ich meinem Vater, um einen Einblick in die Börse zu erlangen.. Und mit "zum Geburtstag bekommen" meinte ich, dass ich an meinem Geburtstag über meinen Vater gehandelt habe und auch an diesem Tag die Wertepapiere gekauft habe... Und solch eine nette Begrüßung in einem Forum hatte ich nie !
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:50:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi firetube

      würde vorschlagen (falls es standardwerte sind) im depot zu belassen
      (nicht zocken),dividende kassieren und längerfristige kurszuwächse
      anzusammeln.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:52:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von oscarello: hi firetube

      würde vorschlagen (falls es standardwerte sind) im depot zu belassen
      (nicht zocken),dividende kassieren und längerfristige kurszuwächse
      anzusammeln.


      Dankeschön für deine hilfreiche Antwort. Kriegst ein Daumen Hoch von mir ! Das hatte ich auch vor. Allerdings wäre es noch besser, wenn Du mir meine oberen Fragen auch beantworten könntest.
      Mit freundlichen Grüßen
      FireTube
      1 Antwort

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      schrieb am 30.11.11 17:56:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.420.939 von firetube am 30.11.11 17:52:21Bei Diba-diba-du zahlst du mindestens 9,90 Euro pro Trade.



      Pass lieber in der Schule auf und erlerne einen guten Beruf. Das bringt auf Dauer mehr, als an der Börse Geld zu verlieren.:D
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:57:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von binnichtdabei: Hallo, du süße/r 15-jährige/r, --- du solltest erst mal ordentlich deine Schule beenden und einen vernünftigen Beruf erlernen, und nicht mit "Papa's" Geld an der Börse zocken. Wenn du lesen kannst, kannst du auch die Geschäftsbedingungen intensiv lesen/studieren, da steht alles drin ...



      ich bin auch dafür, dass der junge erst mal den hauptschulabschluß macht:laugh::laugh::laugh:


      so einen thread hatten wir doch vor kurzen schon mal:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 17:59:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von drogenfahnder: Bei Diba-diba-du zahlst du mindestens 9,90 Euro pro Trade.



      Pass lieber in der Schule auf und erlerne einen guten Beruf. Das bringt auf Dauer mehr, als an der Börse Geld zu verlieren.:D


      Pro Trade 9,90 € + 1€-XETRA und 0,25 % als Provision habe ich mitbekommen. Oder habe ich es falsch verstanden ? In der Schule passe ich ja auf und stehe in den meisten Fächern 2 auf dem Gymnasium und in der zehnten Klasse. Die Aktiensache soll als "Nebenverdienst" dienen und die Frage von eben hat mich wegen dem Amerikaner interessiert:
      Mit freundlichen Grüßen
      FireTUbe
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:01:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Peederwoogn2:
      Zitat von binnichtdabei: Hallo, du süße/r 15-jährige/r, --- du solltest erst mal ordentlich deine Schule beenden und einen vernünftigen Beruf erlernen, und nicht mit "Papa's" Geld an der Börse zocken. Wenn du lesen kannst, kannst du auch die Geschäftsbedingungen intensiv lesen/studieren, da steht alles drin ...



      ich bin auch dafür, dass der junge erst mal den hauptschulabschluß macht:laugh::laugh::laugh:


      so einen thread hatten wir doch vor kurzen schon mal:laugh::laugh:


      Irgendwie bewegegst du dich auf einer anderen Schulliga, als ich. Ich bin auf einem Gymnasium in NRW und besuche zur Zeit die zehnte Klasse. Zudem stehe ich in den meisten Fächern 2, wenn nicht dann halt ne 3. Das ist in Physik zum Beispiel der Fall. So ein unfreundliches Forum habe ich noch nie gesehen !
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:08:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie sieht es mit Deiner Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger aus ...
      Ist bestimmt cool, wenn Papa nur Gewinntrades genehmigt, die anderen nicht. So wird man vielleicht wirklich schnell reich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:15:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      firetube

      zu deinen fragen:

      wenn du aktien verkaufst (mit gewinn natürlich)fällt abgeltungssteuer
      in höhe von 25% an.nur wenn eine nv-bescheinigung deiner depotbank
      vorliegt,wird der gewinn und natürlich auch evtl.dividenden
      ohne abzug ausgezahlt,
      bei den meisten online-brokern sind kauf-u.verkauspesen je auftrag
      zwischen 5-8 euro zuveranschlagen.

      m.w.werden auch in anderen ländern aktiengewinne versteuert.
      wie daytrader vom finanzamt geprüft werden,kann ich dir nicht sagen.
      von der gezahlten abgeltungssteuer sind keine werbungskosten absetzbar,

      ich hoffe,daß ich deine fragen beantworeten konnte.

      mfg
      oscarello
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:40:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na, bei dem Notenschnitt ist doch nach dem Abi ein BWL-Sudium drin.
      Bis dahin schön den Markt beobachten. Parallel zum Studium kannst Du ja mit den geschenkten Werten rumzocken und somit praktische Erfahrungen sammeln.
      Wenns mit dem schnellen und leichten Reichtum so nicht klappt, wäre immer noch eine Karriere als Investmentbanker möglich. Damit klappt´s bestimmt! ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:42:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von oscarello: firetube

      zu deinen fragen:

      wenn du aktien verkaufst (mit gewinn natürlich)fällt abgeltungssteuer
      in höhe von 25% an.nur wenn eine nv-bescheinigung deiner depotbank
      vorliegt,wird der gewinn und natürlich auch evtl.dividenden
      ohne abzug ausgezahlt,
      bei den meisten online-brokern sind kauf-u.verkauspesen je auftrag
      zwischen 5-8 euro zuveranschlagen.

      m.w.werden auch in anderen ländern aktiengewinne versteuert.
      wie daytrader vom finanzamt geprüft werden,kann ich dir nicht sagen.
      von der gezahlten abgeltungssteuer sind keine werbungskosten absetzbar,

      ich hoffe,daß ich deine fragen beantworeten konnte.

      mfg
      oscarello

      TAUSEND DANK ! Also selbst wenn man es hauptberuflich macht, zahlt man nur die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % und keine Einkommenssteuer. Wie kriegt man eine NV-Bescheinigung ? Zahlt man mit der NV-Bescheinigung keine Abgaben, wenn man volljährig ist ? Und muss man einfach nur 5-8 Euro pro Trade zahlen ? Keine Provisionen in Höhe von 1 % des eingesetzten Kapitals, wie ich es von unserer Hausbank kenne ? Danke nochmals.
      Mit freundlichen Grüßen
      Firetube
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:45:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von BIG.M: Na, bei dem Notenschnitt ist doch nach dem Abi ein BWL-Sudium drin.
      Bis dahin schön den Markt beobachten. Parallel zum Studium kannst Du ja mit den geschenkten Werten rumzocken und somit praktische Erfahrungen sammeln.
      Wenns mit dem schnellen und leichten Reichtum so nicht klappt, wäre immer noch eine Karriere als Investmentbanker möglich. Damit klappt´s bestimmt! ;)


      Ja, ein BWL-Studium habe ich auch eigentlich geplant und genau das, was du beschrieben hast, hatte ich auch vor. Die ganzen Fragen kamen wegen dem Halbamerikaner, der aus Niedersachsen stammt.
      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 18:58:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von firetube:
      Zitat von Peederwoogn2: ...


      ich bin auch dafür, dass der junge erst mal den hauptschulabschluß macht:laugh::laugh::laugh:


      so einen thread hatten wir doch vor kurzen schon mal:laugh::laugh:


      Irgendwie bewegegst du dich auf einer anderen Schulliga, als ich. Ich bin auf einem Gymnasium in NRW und besuche zur Zeit die zehnte Klasse. Zudem stehe ich in den meisten Fächern 2, wenn nicht dann halt ne 3. Das ist in Physik zum Beispiel der Fall. So ein unfreundliches Forum habe ich noch nie gesehen !


      auch noch lüdenscheitfan:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 19:18:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Peederwoogn2:
      Zitat von firetube: ...

      Irgendwie bewegegst du dich auf einer anderen Schulliga, als ich. Ich bin auf einem Gymnasium in NRW und besuche zur Zeit die zehnte Klasse. Zudem stehe ich in den meisten Fächern 2, wenn nicht dann halt ne 3. Das ist in Physik zum Beispiel der Fall. So ein unfreundliches Forum habe ich noch nie gesehen !


      auch noch lüdenscheitfan:laugh::laugh:

      Was soll daran so lustig sein ?
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 20:13:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      zu meinem beitrag Nr.11
      hallo firetube
      eine nv-bescheinigung bekommts du bei deinem zuständigen finanzamt
      auf antrag.da du noch keine 18 bist,muss der ges.vertreter mit unter-
      schreiben.
      sochen amntrag kann jeder stellen (alter spielt keine rolle)
      wenn das zu versteuernde einkommen im Jahr nicht über ca.8000.--
      liegt(also zinsen,dividenden,kursgewinne zusammengerechnet).
      die gebühren bei den online-banken sind natürlich wesewntlich
      kostengünstiger wie bei den wie bei den herkömmlichen banken(z.b.deutsche
      bank usw.)

      grüße
      oscarello
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 20:39:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      ... wegen dem Halbamerikaner .....

      Jemand, der die zehnte Klasse eines Gymnasiums besucht, sollte schon die deutsche Grammatik soweit beherrschen, dass er weiß, dass die Präposition wegen immer den Genitiv verlangt, auch wenn in der Umgangssprache immer wieder der Dativ verwendet wird.

      Zum anderen solltest du dich mal mit dem BGB befassen und nachlesen, ob deine Geschäfts wirklich unter den § 110 BGB fallen oder ob du um eine höhere Rechtssicherheit zu haben, dir von deinem Erzeuger eine Vollmacht bezüglich aller Verfügungen über das genannte Depotkonto geben lassen solltest.

      Und noch eine Anmerkung: Bei den NC's für viele Studienfächer, solltest du daran arbeiten, deinen Notenschnitt noch zu verbessern - es zählen aber wohl nur die Punkte der Oberstufe.

      Prioritäten sezten zu können ist eine wichtige Fähigkeit, die man auch schon in der 10. Klasse im Auge haben sollte.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 20:41:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      hallo firetube,

      erstmal sorry, hier scheinen einige sehr witzige leute
      zu sein, hallo und viel freude und info hier.

      deine fragen kannst du eigentlich alle selbst im netz
      recherchieren..provisionen und gebühren sind
      sehr unterschiedlich...
      .die online banken checken...agb lesen.

      dabei vielleicht musterdepots anlegen versciedener
      strukturen und segmente...dax/stoxx/doww...
      rohstoffe/biotech/software/...

      lese und nochmals lese bilde dir eine möglichst eigene meinung
      durch info...fundamentalanalyse, charttechnik, bilanzen und guv
      verstehen.....

      bei deinem gezeigten und angedeudetem interesse, stil hast
      du ja, nicht die gedult verlieren...

      gruß
      zyperus
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 20:48:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Na ich weiß ja nicht, ob das mit der Vollmacht von Papa gehen würde.

      Was auf jeden Fall geht, ist eine Vollmacht für Papas Konto und Depot, weil es dann nicht sein Geld wäre, was er verzocken würde und Papa muss wissen, was er da macht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 20:58:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Danke erstmal fuer die info mit dem finanzamt und zu dem klugscheisser bezueglich meiner grammatik kann ich sagen,dass ich 1.) kein deutscher bin und 2.) jeder fehler macht. @zyperus: dankeschoen fuer deine hinweise und du kannst ja nichts dafuer, dass es solche mitglieder gibt. Etwas nehr gastfreundschaft zumindest fuer die ersten paar tage haette ich erwartet. Stattdessen macht ihr euch ueber meine grammatik lustig oder nimmt mich nicht ernst, weil ich noch nicht volljaehrig bin. Wenigstens bin ich ehrlich und sage auch mein alter und taeusche nicht irgendein hohes alter vor. Und wegen dieser rechtschreibung muss ich sagen, dass ich via android online war und hier das gross und kleinschreiben lange dauert. Anstatt die fehler bei anderen zu suchen, sucht sie bei euch und falls ihr sie bei mir findet, drueckt euch hoeflich aus oder schreibt einfach keine antwort. Gibt es in solch einem grossen forum keine moderator?
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 21:03:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von Geneta: Na ich weiß ja nicht, ob das mit der Vollmacht von Papa gehen würde.

      Was auf jeden Fall geht, ist eine Vollmacht für Papas Konto und Depot, weil es dann nicht sein Geld wäre, was er verzocken würde und Papa muss wissen, was er da macht.


      Die hat mein vater auch einrichten lassen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 21:10:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      Glaubst Du wirklich, dass Du als 15-Jähriger an der Börse Daytrading betreiben darfst?

      Na dann wünsche ich Dir viel Spaß damit!
      Falls Dir Dein Vater das Geld ausdrücklich zum Zocken überlassen würde, fällt das evtl. noch unter § 110 BGB, die Gewinne aus solchen Geschäften, noch dazu wenn es regelmäßige sein sollen, auf keinen Fall.

      Ich denke, in dem Alter kann man über ein kleines Konto selbst verfügen, mehr nicht. Geld muss bei Minderjährigen mündelsicher angelegt werden, sonst stellt das evtl. ein Verstoß gegen die elterliche Fürsorge da.

      Wenn Du Dich für Börse interessiert, versuche es erst einmal mit Demo-Konten und Börsenspielen. Damit kannst Du die nächsten Jahre risikolos trainieren und hast später schon ordentlich Erfahrung gesammelt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 21:13:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wie gesagt, mit dem Geld Deines Vaters und auf seinem Konto und Depot würde es möglicherweise funktionieren, mit Deinem Geld, Deinem Konto und Deinem Depot jedenfalls nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 21:25:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Es ging mir auch nicht um die Grammatik sondern eher darum, dass es für dich andere Dinge geben sollte, die wichtiger sind.

      Über Börse und Aktien etwas zu lernen ist schon sehr lobenswert - sogar schon mit 15 Jahren. Als Daytrader zocken zu wollen ist allerdings der falsche Ansatz.

      Ein Börsenspiel für Jugendliche mit einem virtuellen Depot ist schon ein ganz gutes Lernfeld.

      Solche Fragen wie Tradingkosten, Quellensteuer oder Nichtveranlagungsbescheinigung sind für mich nur nachgeordnete Fragen, die etwas mit Kapitalanlage zu tun haben.

      Du kannst dich besser mit KGV, Renditechancen, innovative Unternehmen und Branchen und ähnlichen auseinandersetzen. Über Hebelzertifikate, Calls und Puts musst du noch nicht unbedingt sehr viel wissen - lernt man dann später von ganz alleine.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 21:46:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zitat von firetube: Danke erstmal fuer die info mit dem finanzamt und zu dem klugscheisser bezueglich meiner grammatik kann ich sagen,dass ich 1.) kein deutscher bin und 2.) jeder fehler macht. @zyperus: dankeschoen fuer deine hinweise und du kannst ja nichts dafuer, dass es solche mitglieder gibt. Etwas nehr gastfreundschaft zumindest fuer die ersten paar tage haette ich erwartet. Stattdessen macht ihr euch ueber meine grammatik lustig oder nimmt mich nicht ernst, weil ich noch nicht volljaehrig bin. Wenigstens bin ich ehrlich und sage auch mein alter und taeusche nicht irgendein hohes alter vor. Und wegen dieser rechtschreibung muss ich sagen, dass ich via android online war und hier das gross und kleinschreiben lange dauert. Anstatt die fehler bei anderen zu suchen, sucht sie bei euch und falls ihr sie bei mir findet, drueckt euch hoeflich aus oder schreibt einfach keine antwort. Gibt es in solch einem grossen forum keine moderator?


      Hier kannst Du schön sehen was die Börse aus den Menschen macht. :D
      Aber geht doch noch, es hat Dich ja noch keiner direkt beleidigt. Das wird dann schon moderiert.

      Du bist hier nun mal nicht im Ponyhof-Forum, sondern in einem Aktienboard. Willkommen! :)

      @geneta
      Die Bank geht ja davon aus das der ges. Vertreter beim Brokerage die handelnde Person ist. Das wird auch so von den ges. Vertretern unterzeichnet. Wenn der Vater so frei ist, und ihm die Zugangsdaten gibt, kann er fast alles(bis auf Termingeschäfte).
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 22:06:41
      Beitrag Nr. 27 ()
      Klar mit halblegalen oder nicht legalen Methoden geht vieles.

      Wer z.B. die Kontovollmacht des Verstorbenen hatte, braucht auch keinen Erbschein. Der kann das Geld auch so abheben.

      Ähnlich ist es, wenn man Geldanlagen auf die Konten der Kinder transferiert, um deren Steuerfreibeträge auszunutzen. Geht alles, wenn sich alle einig sind, ist aber nicht legal. Sobald aber das Kind auf die Idee kommt, das Geld auf seinem Konto sei doch seins, haben die Eltern ein Problem.

      Hier gibt es das gleiche Problem:

      Zockt er mit dem Geld des Vaters, kann der bei hohen Gewinnen natürlich sagen, halt mal, ist doch mein Konto und mein Geld.

      Andererseits darf der gesetzliche Vertreter nicht mit dem Geld des Minderjährigen zocken. Also mit den Zugangsdaten des Vaters auf dem eigenen Konto zocken, ist nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 22:45:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von Geneta: Klar mit halblegalen oder nicht legalen Methoden geht vieles.

      Wer z.B. die Kontovollmacht des Verstorbenen hatte, braucht auch keinen Erbschein. Der kann das Geld auch so abheben.

      Ähnlich ist es, wenn man Geldanlagen auf die Konten der Kinder transferiert, um deren Steuerfreibeträge auszunutzen. Geht alles, wenn sich alle einig sind, ist aber nicht legal. Sobald aber das Kind auf die Idee kommt, das Geld auf seinem Konto sei doch seins, haben die Eltern ein Problem.

      Hier gibt es das gleiche Problem:

      Zockt er mit dem Geld des Vaters, kann der bei hohen Gewinnen natürlich sagen, halt mal, ist doch mein Konto und mein Geld.

      Andererseits darf der gesetzliche Vertreter nicht mit dem Geld des Minderjährigen zocken. Also mit den Zugangsdaten des Vaters auf dem eigenen Konto zocken, ist nicht.



      Moment mal. Das geht vielleicht jetzt etwas zu weit.

      Fall:
      15jähriger hat zum Geburtstag Aktien geschenkt bekommen. Er will damit traden und denkt als erstes ziemlich Deutsch. Er möchte (vorerst nur fiktive) Steuern und Kosten möglichst ausschliessen! Fundamentale- und techn. Analyse kommt später!
      Aber lassen wir das mal aussen vor.

      Er braucht ein Depot. Viele Onlinebroker bieten ja z.B. "Junior-Depots" an.
      Die ges. Vertreter können hier handeln. Auch Intraday. Auch Aktien. Ausnahme Leerverkäufe, Futures usw...

      Lassen wir die Moral mal aussen vor.
      Wie soll man das "ist nicht" kontrollieren, wenn die Eltern zulassen das er Ihre Zugangsdaten bewusst nutzt? Mir ist nicht bekannt das die Banken das kontrollieren müssen, oder? Wenn ja wie?
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 23:21:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Es geht nicht um Moral, sondern um Zivilrecht und die damit verbundenen Risiken für Streitigkeiten.

      Bsp:
      Er macht aus den 500,00 € auf seinem Juniorkonto 10.000,00 € und verzockt anschließend wieder alles.

      In Deutschland stellt sich bei einem Schaden immer die Frage, wer haftet dafür?
      Das "Kind" könnte jetzt überlegen, ob es für seine verlorenen 10.000,00 € nicht jemand haftbar machen kann, z.B. die Eltern, die das Geld nicht mündelsicher angelegt haben oder vielleicht auch die Bank, die es zugelassen hat, dass mit dem Geld des Minderjährigen wie wild gezockt wurde.

      Der Minderjährige hat da kein Problem, er hat wiederum evtl. ein Problem, wenn er Gewinne mit dem Geld seines Vaters machen würde und der die dann behalten möchte.

      PS:
      In der Praxis sind schon die besten Freundschaften bei Lotto-Tippgemeinschaften kaputtgegangen, weil der Lottoscheinabgeber die 500.000,- € Gewinn nicht mit den anderen 15 der Gemeinschaft teilen wollte. Plötzlich war das sein privater Tipp.

      Wie viele Familien sind bereits an Erbstreitigkeiten kaputt gegangen?
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 00:04:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also ich finde, der Threaderöffner hat nicht unrecht: Dieser Thread sollte mal ordentlich durchgefegt werden, weil fast alle Beiträge einschließlich die des Threaderöffners am Thema vorbei sind.

      1.: Es geht um Day-Reading!

      2.: Solange wir seine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft nicht kennen, können wir nicht wissen, welche Mentalität herrscht.

      So, dann mache ich mich mal auf zum MoneyBySleep-Gaining.;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 08:28:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      Auf alle Fälle eine NV-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen, gehe davon aus daß die Höhe der (eventuellen) Erträge nicht über den Grundfreibetrag liegen werden ausser du hast sonst noch ein Einkommen daß dann natürlich mit dazugerechnet werden müsste.

      Solltest du die NV-Bescheinigung bekommen die bei deiner Depotbank abgeben. Wird im Regelfall für 3 Jahre ausgestellt, dann Neuantrag.

      Damit fallen sämtliche Steuern flach, heisst jeder Gewinn egal mit welcher Anlageform wäre steuerfrei.

      Damit würden dann alle weiteren Fragen entfallen bzw. Abzugsfähigkeit von sonstigen Kosten, wobei die meisten ja heute schon nicht mehr abzugsfähig wären. Denn wenn du eine NV hast wirst du (ausser du hättest plötzlich ein höheres Einkommen) ja keine Steuererklärung abgeben, denn NULL bleibt NULL.

      Für die Kosten beim Kauf/Verkauf von Wertpapieren sollte man vielleicht nicht unbedingt den allerbilligsten nehmen sondern einen der auch wirklich alles bietet was du brauchst. Informationen findet man in allen Finanzforen oder über Suche im Internet. Hier kann man nicht unbedingt eine Empfehlung geben da man dann ja auch wissen müsste was du alles handeln möchtest. Wobei ich einem 15jährigen empfehlen würde sich nicht auf hochriskante Dinge einzulassen da du dann im Regelfall dir auch die NV-Bescheinigung sparen kannst, da es meistens sowieso schief geht.
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 13:11:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zitat von Geneta: Glaubst Du wirklich, dass Du als 15-Jähriger an der Börse Daytrading betreiben darfst?

      Na dann wünsche ich Dir viel Spaß damit!
      Falls Dir Dein Vater das Geld ausdrücklich zum Zocken überlassen würde, fällt das evtl. noch unter § 110 BGB, die Gewinne aus solchen Geschäften, noch dazu wenn es regelmäßige sein sollen, auf keinen Fall.

      Ich denke, in dem Alter kann man über ein kleines Konto selbst verfügen, mehr nicht. Geld muss bei Minderjährigen mündelsicher angelegt werden, sonst stellt das evtl. ein Verstoß gegen die elterliche Fürsorge da.

      Wenn Du Dich für Börse interessiert, versuche es erst einmal mit Demo-Konten und Börsenspielen. Damit kannst Du die nächsten Jahre risikolos trainieren und hast später schon ordentlich Erfahrung gesammelt.

      Regelmäßig ist es ja nicht, da ich meine Taktik nur testen wollte. Anscheinend hat es bis jetzt gut geklappt. Und Börsenspiele habe ich bereits und bin ziemlich erfolgreich ( Tagesperformance ca. 5 % ). Und ich investiere auch über das Depot meines Vaters, worauf ich eine Vollmacht habe. @fuzzy-logic : Entschuldige meine Überreaktion.. Als Daytrader anzufangen, hatte ich nicht vor. Nur bei geringem Preis einsteigen und nach einer bestimmten Grenze weiterverkaufen.. Und Recht hast du, dass ich in einem Aktienboard bin. Nur mich ernst zu nehmen wäre besser !
      Und mein Vater gibt mir zusätzlich zu meinem Taschengeld im Monat eine bestimmte Summe, mit der ich in Aktien investieren kann. Das Geld ist hier das geringste Problem. Das mit den Steuern klingt gut, dass wenn man erfolgreich ist und es hauptberuflich machen würde, keine zusätzliche Einkommenssteuer zahlen würde :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 21:27:40
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.425.042 von firetube am 01.12.11 13:11:37hallo firetube,
      Das mit den Steuern klingt gut, dass wenn man erfolgreich ist und es hauptberuflich machen würde, keine zusätzliche Einkommenssteuer zahlen würde ...

      informiere dich diesbezüglich bei einem steuerberater oder einem
      ähnlich versiertem fachmann...glaube mir.

      deine pauschale aussage beziehungsweise hast du es so verstanden...(glaube ich) ist falsch....einkommenssteuer verhähltnisse sind in deutschland
      von unendlichen spezifischen variablen abhängig.

      halte es hier eher auf aktien community und lerne daraus dein "ding"
      zu machen.

      gruß
      zyperus


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