Heidelberger Leben / MLP - kein Stornoabschlag mehr bei classic Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.02.15 21:28:32 von
neuester Beitrag 16.02.15 23:18:42 von
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Hallo Community!
Heute bekam ich ein krasses Schreiben der Heidelberger Lebensversicherung, mit folgenden Inhalt:
__________________________________________________________
Betreff: Vertragsinformation zur Anwendung der BGH Urteile aus 2012 und 2013
...Die Regelungen zum Stornoabzug haben wir ersatzlos gestrichen und nehmen bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsreduktion keinen Abzug vor.
__________________________________________________________
==> Ich kann diese Formulierung nur derart verstehen, dass die bisherige Stornogebühr von 1% der ausstehenden Beitragssumme wegfällt und die Versicherungsbranche den langjährig verteidigte Stornoabschlag aufgegeben hat. Das würde doch bedeuten, dass ab jetzt eine Kündigung komplett "kostenfrei" abläuft...
Ich würde mich freuen, wenn mich ein Fachkundiger mal aufklären könnte - Besten Dank!
Heute bekam ich ein krasses Schreiben der Heidelberger Lebensversicherung, mit folgenden Inhalt:
__________________________________________________________
Betreff: Vertragsinformation zur Anwendung der BGH Urteile aus 2012 und 2013
...Die Regelungen zum Stornoabzug haben wir ersatzlos gestrichen und nehmen bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsreduktion keinen Abzug vor.
__________________________________________________________
==> Ich kann diese Formulierung nur derart verstehen, dass die bisherige Stornogebühr von 1% der ausstehenden Beitragssumme wegfällt und die Versicherungsbranche den langjährig verteidigte Stornoabschlag aufgegeben hat. Das würde doch bedeuten, dass ab jetzt eine Kündigung komplett "kostenfrei" abläuft...
Ich würde mich freuen, wenn mich ein Fachkundiger mal aufklären könnte - Besten Dank!
Erkenne...,
Experte bin ich nicht, aber der Unterschied zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert bleibt ja wohl bestehen. Eine kostenlose Kündigung ist das für mich nicht.
Experte bin ich nicht, aber der Unterschied zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert bleibt ja wohl bestehen. Eine kostenlose Kündigung ist das für mich nicht.
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