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    Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.00 13:22:07 von
    neuester Beitrag 24.08.00 19:15:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 222.897
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      Avatar
      schrieb am 24.08.00 13:22:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hätte mal eine kurze Frage wegen der Spekusteuer, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:

      Wenn ich im Jahr 1999 insgesamt Verluste angeben kann, diese aber nicht in der Steuererklärung angebe, wie lange könnte ich das noch nachholen mit der späteren Angabe?

      Mein Problem ist dieses:

      Wenn ich die Verluste angebe, dann gebe ich ja dem Finanzamt preis, dass ich an der Börse spekuliere und in den nächsten Jahren kommen immer wieder Anfragen, was mit eventuellen Gewinnen ist.
      Aber da ich noch nicht abschätzen kann, was bei mir in diesem und in den nächsten Jahren an der Börse abgehen wird, möchte ich natürlich auch nicht die Option verlieren, meine schon realisierten Verluste aus 1999 in den nächsten Jahren eventuell zu verrechnen.

      Ein wenig kompliziert, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.

      Danke schon mal im voraus!

      MfG maschendrahtzaun
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 13:32:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verluste willst Du steuerlich geltend machen aber wenn Du Gewinne
      machst soll keiner was erfahren?
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 13:34:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 13:51:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du mußt Spekuverluste angeben, bevor die Steuererklärung für das entsprechende Jahr rechtskräftig geworden ist, ansonsten ist der Zug für Dich abgefahren. Es sei denn, Du könntest belegen, daß Du nicht gewußt hast, daß Du Spekuverluste hattest (dürfte schwierig sein ;)), dann natürlich Aufhebung, Neuerklärung.

      Erkläre die Verluste besser, die FAs rüsten auf und machen es zunehmend riskant, nicht zu deklarieren. Mit dem Halbeinkünfteverfahren wird das Spekulieren ab 2002 sowie deutlich lukrativer.
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 19:15:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich sehe das ziemlich unproblematisch. Du gibst ganz normal Deine Steuererklärung ab, ohne die Verluste zu deklarieren. Irgendwann bekommst Du dann einen Steuerbescheid, dem Du innerhalb von 4 Wochen widersprechen kannst. Innerhalb dieser Widerspruchsfrist kannst Du das `Versäumnis` dann immer noch nachholen, z. B. weil Du eigentlich `nie wieder in Aktien investieren wolltest und die Angabe mangels Verrechnungsmöglichkeiten sinnlos wäre` o. ä.


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