Eine kleine steuerrechtliche Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.00 23:41:44 von
neuester Beitrag 27.09.00 00:35:40 von
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So wie ich es hier wahrnehme gibt es zahlreiche Mitinhaber an dem Unternehmen Metabox, die einfach daran glauben, daß die Prophezeiungen des Vorstands des Unternehmens eintreffen. Weil nun nichts anderes als der - am schnöden Mammon ausgerichtete - Glauben noch den Kurs der Aktie einigermaßen über Wasser hält, stellen sich für mich folgende Fragen:
Warum kommt das Geschäft von Metabox nicht so richtig in Gang? Gibt es überhaupt das angekündige Nachfragevolumen für künftige MBX-Produkte?
Warum kommt das Geschäft von Metabox nicht so richtig in Gang? Gibt es überhaupt das angekündige Nachfragevolumen für künftige MBX-Produkte?
danke für diesen interessanten neuen mb - thread.
Irgendwie ist bei meinem Posting etwas durcheinander gekommen. Also bei der steuerrechtlichen Frage ging es um folgendes:
Es gibt ja bestimmte Institutionen bzw. Organisationen, die wegen der Art ihrer Tätigigkeit steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Dazu gehören etwa gemeinnützige Organisationen ( wie der ADAC oder das Deutsche Rote Kreuz - warum überhaupt?), die Steuerprivilegien in Anspruch nehemn dürfen. Auch bei den Kirchen ist das der Fall. Auch diejenigen Personen, die an diese Organisationen Spenden entrichten, haben Steuervorteile.
Mich interessiert nun, ob solche Steuervorteile auch für die Eigentümer des Unternehmens Metabox gewährt werden. Das ist nunmal gar nicht so abwegig, da - wie die Anhänger einer Religionsgemeinschaft - auch die Aktionäre von MBX an den jüngsten Tag glauben. Er ist dann eingetreten, wenn ein gewisser Herr D. glaubhaft macht, daß angekündigte Großaufträge realisiert wurden. Wenn die Verkündigungen des Propheten D. nicht eintreffen, dann könnte der Glaube seiner Jünger allerdings Schaden nehmen
Nun ist es aber noch nicht so weit; der jüngste Tag läßt noch auf sich warten. Das ist auch gut so. Noch können Steuervorteile von der Glaubensgemeinschaft der Metabox-Aktionäre geltend gemacht werden.
Oder etwa doch nicht?
Es gibt ja bestimmte Institutionen bzw. Organisationen, die wegen der Art ihrer Tätigigkeit steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Dazu gehören etwa gemeinnützige Organisationen ( wie der ADAC oder das Deutsche Rote Kreuz - warum überhaupt?), die Steuerprivilegien in Anspruch nehemn dürfen. Auch bei den Kirchen ist das der Fall. Auch diejenigen Personen, die an diese Organisationen Spenden entrichten, haben Steuervorteile.
Mich interessiert nun, ob solche Steuervorteile auch für die Eigentümer des Unternehmens Metabox gewährt werden. Das ist nunmal gar nicht so abwegig, da - wie die Anhänger einer Religionsgemeinschaft - auch die Aktionäre von MBX an den jüngsten Tag glauben. Er ist dann eingetreten, wenn ein gewisser Herr D. glaubhaft macht, daß angekündigte Großaufträge realisiert wurden. Wenn die Verkündigungen des Propheten D. nicht eintreffen, dann könnte der Glaube seiner Jünger allerdings Schaden nehmen
Nun ist es aber noch nicht so weit; der jüngste Tag läßt noch auf sich warten. Das ist auch gut so. Noch können Steuervorteile von der Glaubensgemeinschaft der Metabox-Aktionäre geltend gemacht werden.
Oder etwa doch nicht?
Laßt Metabox doch in Frieden ruhen.
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