Aktienrückkauf bei Daimler - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.10.00 17:23:47 von
neuester Beitrag 06.10.00 21:26:48 von
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Ich habe vor kurzem irgenwo gelesen, daß Daimler den geplanten Aktienrückkauf nicht vor November
durchführen kann.
Weiß da Jemand was genaueres?
Ich krieg das gefühl nicht los, daß Daimler künstlich tief gehalten wird, damit der Rückkauf billig wird.
Was meint Ihr dazu. Sollte das so sein dann wäre Daimler ein strong buy.
Gruß daeubi
durchführen kann.
Weiß da Jemand was genaueres?
Ich krieg das gefühl nicht los, daß Daimler künstlich tief gehalten wird, damit der Rückkauf billig wird.
Was meint Ihr dazu. Sollte das so sein dann wäre Daimler ein strong buy.
Gruß daeubi
daß die Aktie `künstlich tiefgehalten` wird, wage ich zu bezweifeln. Die fundamentalen Gründe sprechen seit Monaten gegen diesen Wert und Woche um Woche kommen neue Hiobsbotschaften hinzu. Die Aktie steht auf der Kippe und droht weiter zu fallen.
höchste zeit das der rückkauf los geht !
Das Wichtigste wäre zunächst, den Initiator dieser Pleite in die
Wüste zu jagen.
Wenn Schrempp endlich den Konzern verläßt, wird wenigstens ein
Signal gesetzt.
Jeder kleine Angestellte wird bei der geringsten Geschäftsschädigung
davongejagt.
Ein Schrempp kann Milliarden in den Sand setzen und ist immer noch
da.
Ein Hoch auf Bernecker mit seiner Treffsicherheit!
Wüste zu jagen.
Wenn Schrempp endlich den Konzern verläßt, wird wenigstens ein
Signal gesetzt.
Jeder kleine Angestellte wird bei der geringsten Geschäftsschädigung
davongejagt.
Ein Schrempp kann Milliarden in den Sand setzen und ist immer noch
da.
Ein Hoch auf Bernecker mit seiner Treffsicherheit!
Wann kann denn DC seine Aktien jetzt zurückkaufen?
Ich hab gehört erst ab Nov. 2000 wegen eines amerikanischen Gesetzes.
Weiß da Jemand was darüber????????
Gruß daeubi
Ich hab gehört erst ab Nov. 2000 wegen eines amerikanischen Gesetzes.
Weiß da Jemand was darüber????????
Gruß daeubi
Wann kann denn DC seine Aktien jetzt zurückkaufen?
Ich hab gehört erst ab Nov. 2000 wegen eines amerikanischen Gesetzes.
Weiß da Jemand was darüber????????
Gruß daeubi
Ich hab gehört erst ab Nov. 2000 wegen eines amerikanischen Gesetzes.
Weiß da Jemand was darüber????????
Gruß daeubi
Zu dem Aktienrückkaufprogramm:
- Offensichtlich hat DCX jetzt kein Interesse an einem steigendem Aktienkurs, warum weiß der Teufel...
- Allein die Ankündigung von Aktienrückkäufen wäre ein Zeichen von Stärke, von Überzeugung bzgl. des eigenen Unternehmens. Diese Überzeugung vermittelt Daimler konsequent nicht!
- Die Geschichte mit dem frühestmöglichen Aktienrückkauf in 11/00 konnte ich nicht verifizieren.
- Auf der HP kann man folgendes zu dem Thema nachlesen:
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird bis zum 18. Oktober 2001 ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um
Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen einzuführen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, oder
Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu können oder
sie Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und weiteren Führungskräften der Gesellschaft und dieser verbundenen Unternehmen (alle zusammenfassend nachfolgend: "die Führungskräfte") im Rahmen des zu Punkt 8 der Tagesordnung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplans zum Bezug anzubieten oder
sie einzuziehen.
b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 256.000.000, beschränkt, das sind knapp 10 % des Grundkapitals am 31.12.1999 von EUR 2.564.797.050,36. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.
c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch den Eröffnungskurs im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % überschreiten und nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlussauktionspreis im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebotes um nicht mehr als 20 % über und unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen zu verwenden, an denen sie nicht zum Handel zugelassen sind.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran anzubieten.
f) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
g) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft Führungskräften im Rahmen des unter vorstehendem Punkt 8 der Tagesordnung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplans in Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu übertragen. Soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat der Gesellschaft.
h) Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d), e), f) und g) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) an solchen Börsen eingeführt werden bzw. zu dem sie gemäß der Ermächtigung in lit. e) an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am Tag der Börseneinführung bzw. der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
i) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d), lit. e) und lit. g) verwandt werden.
Grüße
P.S. Sind DCX bei 43 ein Kauf?
- Offensichtlich hat DCX jetzt kein Interesse an einem steigendem Aktienkurs, warum weiß der Teufel...
- Allein die Ankündigung von Aktienrückkäufen wäre ein Zeichen von Stärke, von Überzeugung bzgl. des eigenen Unternehmens. Diese Überzeugung vermittelt Daimler konsequent nicht!
- Die Geschichte mit dem frühestmöglichen Aktienrückkauf in 11/00 konnte ich nicht verifizieren.
- Auf der HP kann man folgendes zu dem Thema nachlesen:
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird bis zum 18. Oktober 2001 ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um
Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen einzuführen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, oder
Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu können oder
sie Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und weiteren Führungskräften der Gesellschaft und dieser verbundenen Unternehmen (alle zusammenfassend nachfolgend: "die Führungskräfte") im Rahmen des zu Punkt 8 der Tagesordnung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplans zum Bezug anzubieten oder
sie einzuziehen.
b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 256.000.000, beschränkt, das sind knapp 10 % des Grundkapitals am 31.12.1999 von EUR 2.564.797.050,36. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.
c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch den Eröffnungskurs im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % überschreiten und nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlussauktionspreis im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebotes um nicht mehr als 20 % über und unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen zu verwenden, an denen sie nicht zum Handel zugelassen sind.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran anzubieten.
f) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
g) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft Führungskräften im Rahmen des unter vorstehendem Punkt 8 der Tagesordnung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplans in Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu übertragen. Soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat der Gesellschaft.
h) Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. d), e), f) und g) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. d) an solchen Börsen eingeführt werden bzw. zu dem sie gemäß der Ermächtigung in lit. e) an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs im XetraHandel (oder einem an die Stelle des XetraSystems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am Tag der Börseneinführung bzw. der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
i) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d), lit. e) und lit. g) verwandt werden.
Grüße
P.S. Sind DCX bei 43 ein Kauf?
@Brüller
Hallo vielen Dank für Deine Antwort. Das mit Nov 2000 soll anscheinen daher kommen, daß es laut
amerikanischem Gesetz erst 2 Jahre nach Geschäftsübernahme möglich ist Aktien zurückzukaufen.
Blos ganz sicher ob das stimmt bin ich mir leider auch nicht.
Gruß daeubi
Hallo vielen Dank für Deine Antwort. Das mit Nov 2000 soll anscheinen daher kommen, daß es laut
amerikanischem Gesetz erst 2 Jahre nach Geschäftsübernahme möglich ist Aktien zurückzukaufen.
Blos ganz sicher ob das stimmt bin ich mir leider auch nicht.
Gruß daeubi
Also ich denke bei 50 sollte der Boden gefunden sein.
Heute ging´s ja ganz schön aufwärts.
mfg
perkins
Heute ging´s ja ganz schön aufwärts.
mfg
perkins
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