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    Doppelüberweisung meines damaligen Onlinebrokers - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.00 23:07:58 von
    neuester Beitrag 05.01.01 14:27:17 von
    Beiträge: 80
    ID: 309.711
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      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:07:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im März diesen Jahres hat mein damaliger Online-Broker, nachdem ich dort mein Depot aufgelöst hatte, versehentlich einen Betrag in Höhe von circa 600 DM doppelt überwiesen. In den Verwendungszwecken der Doppelüberweisung haben sie einmal Geldsicherheiten und zum anderen mal Restübertrag geschrieben, dadurch kam dieser Fehler seitens des Online-Brokers zustande.

      Vor einen paar Tagen erhilet ich einen Brief von meinem damaligen Onlinebroker (wohlgemerkt nach 6 Monaten der Doppelüberweisung), dass ihnen aufgefallen wäre, dass sie einen Betrag doppelt überwiesen haben und nun bitten sie mich den Betrag wieder auf ihr Konto zu überweisen

      Jetzt meine Frage:

      "Muß ich diesen Betrag zurückerstatten, ja oder nein?"

      Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage, mit Erklärung der rechtlichen Situation beantworten könnte.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:23:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wißt ihr auch nicht, was man in so einem Fall machen soll?
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:31:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bitte helft mir :(
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:32:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du musst zurück zahlen. Da bin ich mir sicher. Und schon alles verzockt?
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:36:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nein, ich könnte das Geld theoretisch zurückzahlen, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass mein damaliger Onlinebroker rechtlich nichts gegen mich unternehmen kann. Im Internet habe ich zumindest bislang nichts gefunden, dass sagt, dass ich gegen das Gesetz verstoße.

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      schrieb am 29.11.00 23:38:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich recht informiert bin, sind fehlgeleitete Überweisungen zur Not zwei Jahre lang einklagbar.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:40:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde denen einfach nicht antworten und auch nicht zurückzahlen. Nachteile können Dir durch solches Verhalten IMHO nicht entstehen. Und wegen 600 Mark werde die wohl auch nicht alle Hebel in Gang setzen.

      Wenn Du ürbiges schon sowas wie eine Schlussrechnung oder Auflösebestätigung hast, also das Depot gar nicht mehr existiert, solltest Du sogar im Recht sein.

      Einfach mal locker bleiben und quer stellen. Andersherum würde sich die Bank ja auch querstellen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:43:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mein Depot habe ich ja Ende März bereits aufgelöst, von dieser Seite können die mir also nichts :)
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:43:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nicht nur das man fehlgeleitete Überweisungen zurück zahlen muß,kann dich dein Broker falls du die Asche nicht mehr hast,wegen Unterschlagung anzeigen.Ist natürlich bei diesem Taschengeld mehr als unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 23:57:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich hatte zuerst 6000,-- gelesen! Was soll das? Zahl´s zurück, mußt Du sowieso. 600,-- schmeiß ich normalerweise weg.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 00:04:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      mein Gott, schicks zurück, gehört Dir nicht.
      Oder schicks mir, ich stecks in die Musikbox.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 00:06:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls du nicht zahlst, beauftragt der Onlinebroker ein Inkassobüro mit der Geldeintreibung. Zahlst du dann immer noch nicht(übrigens + Zinsen + Inkassoprovision) schicken Sie den Schwarzen Mann, der dich überall hin verfolgt(auch aufs Klo). Sitzt du dann immer noch auf der Kohle kommt die Russenmafia und dann ist Schluß mit lustig.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 00:08:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Eine komische Moral!
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:16:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Rainolaus
      600 DM sind auch viel Geld und freiwillig rück ich die nicht raus.

      Ich weiß aber immer noch nicht ganz genau, ob mein damaliger Online-Broker nun im Recht ist. Ich glaube aber nicht.

      Jemand hat mir heute gesagt, dass nach dem Ablauf des Quartals (3 Monate), nachdem die Doppelbuchung stattfand, der Online-Broker das Geld nicht mehr einklagen kann und ich bin mir sicher, dass das stimmt.

      Naja, solange sie mir keine rechtlichen Schritte androhen, warte ich mal ab was passiert.

      @NOBODY
      Was bitteschön ist Moral? Kenne ich net!
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:25:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      FelixFaker: Schau mal ins BGB.. glaube §812... ungerechtfertigte Bereicherung... hoffe, das hat deine Frage beantwortet.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:30:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      auf jeden fall zurückzahlen, hättest du gleich machen sollen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:36:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      ist das doof, jeder sagt was anderes. Dies hat mir jemand aus einem anderen Forum erzähl:

      Noch vor ablauf eines quartales kann sich die bank ohne weiteres das geld wieder zurückholen, danach benötigt sie die zustimmung des kontoinhabers. so sieht die rechtslage aus, wenn jemandem unrechtmässig geld gutgeschrieben worden ist. (gilt zumindestens innerhalb einer bank und von eigenen kunden)

      Ist doch deren Irrtum, und es gibt gewisse Fristen, an die man sich halten muss, ein quartal halte ich für viel zu lange meiner meinung nach haben die höchstens einen monat zeit, das geld zurückzuverlangen (rechtlich begründet).

      Was sie jetzt noch machen können ist "bitten" mehr können die nicht machen, denn wie gesagt ist das deren fehler. den sie schon viel früher hätten bemerken müssen. behalt die kohle !
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:46:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn sie Dir keine Frist gesetzt haben, lege das Schreiben doch erstmal auf Wiedervorlage.
      (Notfalls hast Du es eben nicht erhalten....)
      Dann abwarten, welchen Schritt sie als nächstes einleiten.
      Vielleicht hat der Azubi bis dahin die Abteilung gewechselt...;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 14:55:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Genauu, ich warte erstmal ab. Solange die mir keine gerichtliche Vorladung schicken ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 15:05:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aber hoffentlich schicken die nicht ihre Schläger, die mich solange durchprügeln werden bis ich die überwältigende Summe von 600 DM gezahlt habe :(
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 15:08:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Und wenn Du ausversehen 1 Mio DM bekommen hättest?
      Du meinst wirklich die dürften nur bitten?
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 15:11:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Rainolaus
      Wenn du das nächste mal auf die Idee kommst 600 Mark weg zuschmeissen,kannst du sie ruhig mir schenken...
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 15:14:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ein Inkassobüro wird sich in ein paar Monaten bei dir melden und freundlich nach 700 DM + nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 16:48:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ach was, das zweifle ich stark an, dass bald ein Inkassobüro nachfragen wird, um 700 DM abzukassieren. Ich habe rechtlich gesehen die besseren Karten :)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:11:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ecke64

      Bei 1 Million DM hätte ich mich natürlich sofort auf den Weg zu meiner Bank gemacht und das Geld zurücküberwiesen, aber bei 600 DM kann ich es ruhig riskieren, mehr als zurückzahlen muß ich am Ende auch nicht und solange sie mir nicht rechtlich drohen, lasse ich es drauf ankommen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:19:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bei einer Million hätte ich mich längst auf die Bahamas abgesetzt :D:D:D Soviel ist sicher - hättest ja 6 Monate Zeit gehabt :D
      Wegen 600 DM würde ich nicht lange streiten, zahl`s zurück, sind Peanuts. Bevor es noch irgendwann Ärger mit Schufa gibt etc. - wer weiß was die Banken weiterleiten ?
      Bei 1 Mio würde ich`s verstehen :D
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:22:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Du musst das Geld zurückzahlen.
      Schau mal in § 812 BGB.

      Du warst beim Empfang weder gutgläubig noch hast Du das Geld zwischenzeitlich ohne Gegenleistung ausgegeben.

      Fazit: Geld zurück!

      Verjährungsfrist 30 Jahre
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:23:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Dein Broker verkauft deine Forderung und du wirst wegen 600 Kröten noch einen schönen Schufa-Eintrag kriegen.

      Rechtlich gibt es einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach BGB, der noch nicht verjährt ist.

      Aber wenn es die 600 Kröten wert sind..

      Viel Spass beim Handyvertrag etc. mit deiner Schufa
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:23:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wieso seit ihr alle der Ansicht, dass 600 DM Peanuts sind? Also für mich ist das eine Menge Knete, schon bei 100 DM hätte ich Probleme, die Kohle wieder zurückzuüberweisen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:28:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      :laugh: gestern hat meine oma ihre handtasche mit ihrer
      rente bei mir vergessen muss ich ihr die 1000 mark
      jetzt wiedergeben? wird schon nicht verhungern......
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 17:30:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ja und hat jemand meinen Goldfisch gesehen?
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 19:12:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ihr Witzbolde, das ist eine ernste Angelegenheit. Mein Egoismus und meine Geldgier verbieten es mir diese 600 DM kampflos zurückzuüberweisen. Auge um Auge, Zahn um Zahn ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 19:14:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wart auf Aufforderung per Einschreiben.
      Ab da wirst Du zahlen müssen.
      Jetzt wirft Dir niemand was vor. Später ist es siehe §...
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 19:26:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ecke64
      Sobald sie mich schriftlich auffordern das Geld zurückzubuchen, da mir ansonsten rechtliche Schritte drohen würden, werde ich das selbstverständlich auch machen.

      Aber momentan besteht diesbezüglich noch kein Handlungsbedarf. Sie "bitten" mich derzeit nur das Geld zurückzuzahlen und eine Frist bis wann ich zurückzahlen soll haben sie auch nicht gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 19:35:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Felix
      Berufe dich auf Entreicherung nach § 818 Absatz 2 BGB.
      Sag du hättest damals nicht gewußt, daß das Geld dir nicht zusteht, und das
      Geld sei mittlerweile ausgegeben beziehungsweise verzockt.
      Wichtig: Es muß für überflüssigen Blödsinn ausgegeben worden sein, du darfst keine andere Aufwendung aus deinem übrigen Vermögen erspart haben.
      Sollte klappen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 20:26:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      @cherub
      Meine Güte, das ist ja ein ganz neuer Aspekt. ABer ich glaube nicht, das es so weit kommen wird. Wenn es nun richtig hart kommt zahl ich züruck.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 20:55:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      Vielleicht hast du mich falsch verstanden...
      "Entreicherung" heißt nicht, daß du pleite sein mußt, sondern
      das du diese spezifischen 600 .- nicht mehr hast.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 20:57:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      § 818 Absatz 3, nicht Absatz 2.
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 21:30:57
      Beitrag Nr. 39 ()
      § 818
      (1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstandes erwirbt.

      (2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.

      (3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatze des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

      (4) Von dem Eintritte der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften

      Aha, danke für diesen Hinweis ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 22:30:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wäre schon, wenn vielleicht ein Anwalt die rechtliche Lage erläutern könnte. Ist hier vielleicht zufällig einer anwesend?
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 16:12:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      Möchte mir vielleicht noch jemand einen gutgemeinten Rat geben?
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 16:29:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Mir ist das selbe passiert:
      Ich werde anwaltlich gegen das Bundesamt für Zivildienst
      vertreten damit ich nicht mein Studium wegen denen velassen muß.
      Die Hatten mich schon fast, so daß ich mir in einem Krankenhaus
      ne Stelle gesucht hatte.
      Mein Anwalt verhinderte dann das ich da anfangen mußte ich bekam
      jedoch meinen Ersten
      Lohn überwiesen auch ca 600DM nach einiger Zeit so drei Monate
      Kam die Aufforderung daß Geld zurück zu zahlen.
      Ich hatte mich aber schon entreichert jedoch sagte mein Anwalt mir das
      ich auf jedenfall zahlen müsse.
      Da hier ein klarer Fall von §812 (ungerechtvertigte Bereicherun) vorliegt.
      Das einfache verplempern des Geldes bringt dir also nichts.
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 16:56:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      hallo jungs!

      ich muss jetzt auch mal meinen senf abgeben :)

      §812(1)Satz 1 ist also wirksam!

      cherub schlug vor, dass du behaupten solltest, du hättest das Geld bereits ausgegeben! n. §818(3)

      nun meine Frage:

      §818(3) ist wirksam, wenn du "nicht mehr bereichert" bist! wenn du aber etwas kaufst, dann bist du meiner Meinung nach weiterhin bereichert, womit §818(3) nicht wirksam wäre!

      Meiner Meinung nach wäre es also am besten, wenn du sagen würdest, du hättest das Geld einigen Musikern an der Straßenecke gegeben hast. Somit wärst du "nicht mehr bereichert" und $818(3) wäre wirksam!

      guter vorschlag oder irre ich mich da???

      mfg,

      experte
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 17:14:53
      Beitrag Nr. 44 ()
      Da irrst du dich.
      Und zwar weil du nicht schützenswert bist wenn du nicht
      glaubhaft machen kannst daß du nicht arglistig warst.
      Und da man normalerweise 600DM nicht einfach so verschenkt
      wirst du das nicht hinkriegen.
      Denke nicht daß sich die Banken nicht um die 600DM kümmern.
      Was meinst du wie oft das vorkommt. Das leppert sich zusammen
      und deshalb werden sie dich notfalls anzeigen und dann kanns
      teurer werden.
      Wenn du den schrieb nicht per Einschreiben bekommen hast
      dann kannst du sagen du hättest ihn nicht bekommen.
      Aber in spätestens einem Monat hast du ein Einschreiben
      daheim.
      Das mit dem Schufa-Eintrag würde ich auch ernst nehmen.
      Bei Milliardenkrediten prüfen die Banken vielleicht nicht
      so toll nach aber bei uns OTTO-Normalos schauen die nach jedem
      Scheiß
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 17:37:20
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wirklich eine verwirrende Angelegenheit ist das mit dieser Doppelüberweisung. Ich warte erst mal auf das Einschreiben, wenn es denn mal irgendwann kommen sollte.
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 20:14:15
      Beitrag Nr. 46 ()
      Vielleicht geht der Online-Broker ja auch sowieso in den nächsten Tagen pleite ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 20:51:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      Möchte vielleicht noch jemand irgendetwas bezüglich meines Problemes hinzusteuern?
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 21:19:50
      Beitrag Nr. 48 ()
      noch ne meinung (eines juristen in ausbildung kurz vorm examen, also wenn ich es jetzt nicht weiß, dann habe sowieso probleme)

      1. es liegt ein kondiktionsverhältnis nach § 812I 1. 1.Alt. vor, du hast durch leistung der bank 600 dm ohne rechtsgrund erlangt.
      grundsätzlich kann die bank daher nach 812 I.1.1.Alt. die 600 von dir herausverlangen.

      2. du könntest dich auf entreicherung nach 818 III berufen, wenn du zum zeitpunkt, zu dem du das geld ausgibst (theoretisch, du hast es ja noch) und dich entreicherst (nur luxusaufwendungen, die du sonst nicht tätigen würdest) in gutem glauben bist, d.h. überzeugt , einen anspruch auf das geld zu haben.

      3. da du aber wußtest, das dir das geld `nicht zusteht` unterliegst du ab dem zeitpunkt, da du dies weißt der verschärften haftung nach 819 I und kannst dich, wenn du das geld nach kenntnis des rechtlichen mangels der bereicherung, trotzdem ausgibst nicht auf entreicherung berufen.

      ergo mußt du leider zahlen...:(

      für mich wären 600 übrigens auch eine stange geld, jeder der hier behauptet, er hätte das geld nicht nötig ist ein alberner aufschneider ohne stil!
      frei nach dem motto der hanseaten: `geld hat man, aber man prahlt nicht damit!`

      schönen abend noch, nendaz
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 10:45:12
      Beitrag Nr. 49 ()
      Och nö, ich will die Kohle aber lieber behalten. Vielleicht melden die sich ja auch gar nicht mehr bei mir.
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 10:53:56
      Beitrag Nr. 50 ()
      Was nendaz sagt ist korrekt.
      Du mußt das Geld für Luxusaufwendungen ausgegeben haben.
      Und du mußt gutgläubig gewesen sein.
      Gutgläubig heißt:
      Du mußt ohne grobe Fahrlässigkeit angenommen haben, daß Geld gehört dir.
      Kannst ja selber überlegen, ob du das glaubhaft machen kannst.
      QUerstellen kannst du dich auf jeden Fall.
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 12:09:29
      Beitrag Nr. 51 ()
      @nendaz:
      Wenn jemand sagt, daß 600 DM Peanuts sind, ist das noch lange kein "Aufschneider".
      Frage mich persönlich eigentlich nur, was Leute an der Börse suchen, die "schon Schwierigkeiten hätten, 100 DM zurückzuerstatten" ( Sorry, Felix war glaube ich Dein Spruch )

      Bin persönlich auch kein Großverdiener ( öffentlicher Dienst, und auch ich mußte mir seit ich 15 bin, vom ersten Moped an alles selbst erarbeiten ) - wenn ich mir meine alleinstehenden Kollegen ansehe, die ständig jammern sie hätten zuwenig Kohle, frage ich mich aber oft, was diese Leute mit ihrem Verdienst machen.

      Bei mir reicht es zumindest locker zum Spekulieren mit Geld, das ich die nächsten Jahre garantiert nicht brauche !
      Nebenbei kann ich mir trotzdem noch Urlaub gönnen ( habe in den letzten 2 1/2 Jahren die Malediven, London, Marokko, Thailand, Korfu und Lanzarote kennengelernt und diesen Winter geht`s nach Mexico ) und gehe regelmäßig zum Essen aus - scheiß Großkotz was :laugh: - gut, bis auf Thailand und die Malediven waren es jeweils nur Kurzurlaube ( 1 Woche )

      Möchte damit nur klarstellen was ich meine ! Es kommt nicht darauf an wieviel man verdient, sonder darauf , wie man sich seine Kohle einteilt !
      Wer natürlich in jungen Jahren schon anfängt, monatliche Raten von 600 - 700 DM ( ewig lange Laufzeit :D) in einen Wagen zu stecken, nur um `nen neuen Audi A3 zu fahren ( macht `ne Kollegin von mir :D [ 24 J.]), dazu noch 800 - 1000 DM Miete zahlt ( man möchte den anderen ja zeigen, daß man sich `ne große Wohnung leisten kann :D, wird nie im Leben auf einen grünen Zweig kommen.

      Außerdem, wenn man gleich in den ersten anderthalb Jahren in der man an der Börse ist , durch einen Crash fast 70 % seines Einsatzes verliert, sieht man das alles RELATIV ! Hätte davon gut 1 1/2 bis 2 Jahre in Thailand sehr gut leben können ! Klar kotzt mich das an, aber Kostolany und andere waren Anfangs auch schon mal Pleite:D

      Werde halt ein paar Monate warten , und dann wieder nachlegen.

      Ihr könnt mich jetzt ruhig weiter als Prolo, Großkotz etc. beschimpfen - das Problem liegt denke ich einfach daran, daß viele Junge Leute ( besonders auch Studenten ) nie gelernt haben, mit Geld umzugehen. Sehe ich in meinem Freundeskreis immer wieder ! Arztsohn, der Medizin studiert ( aber er läßt sich ewig Zeit, denn er will es ja nach seiner Aussage "richtig gut lernen ":D:D) , 1000 DM im Monat von seinen Eltern bekommt, und nicht einmal seinen Wagen selbst finanzieren muß - WIE, FRAGE ICH EUCH, WIRD SO JEMAND NACH DEM STUDIUM MIT GELD UMGEHEN KÖNNEN ?????????( der hat doch noch nicht einmal erfahren, was Arbeit überhaupt ist ! )

      Mir zumindest reicht auch eine kleinere Wohnung, mein Wagen Bj. 93 läuft einwandfrei und ich bin trotzdem flexibel, Designerklamotten brauche ich nicht ( Ein Joop - Hemd macht Dich auch nicht schöner ! ).

      Um es genau zu sagen, ich habe ALLES was ich brauche und bin zufrieden.
      Man muß sich nur hin und wieder überlegen, ob es wirklich schon wieder ein neues Handy, ein neuer Videorekorder, das neuste Modell von Audi o.ä. sein muß, oder ob es das bewährte nicht doch noch einpaar Jahre tut.
      :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 13:33:18
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ich kann sehr gut mit Geld umgehen, deswegen stelle ich michjetzt ja auch quer, weil ich die Kohle nicht einfach so züruckzahlen möchte.
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 14:24:02
      Beitrag Nr. 53 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 14:42:35
      Beitrag Nr. 54 ()
      Drauf anlegen würde ich es nicht ! Du hast glaube ich keine Ahnung, was das für Nachteile bringt, einen negativen Schufaeintrag zu riskieren !
      Hätte die Bank den Fehler nicht bemerkt, fände ich Deine Reaktion noch o.K - nachdem sie sich aber schon bei Dir gemeldet hat, halte ich es für äußerst riskant.

      Auch wenn sie für 600 DM vielleicht keinen Prozeß anstrengen werden - wer sagt Dir denn, daß sie nicht die Geschäftsbeziehung mit Dir kündigen ?
      Lies mal Deinen Vertrag der Konto bzw. Depoteröffnung durch :D Könnte sehr aufschlußreich sein :D

      Könnte dann etwas schwieriger werden, ein neues Depot bei einer anderen Bank zu eröffnen !

      Wie oben schon einer sagte, das beginnt schon bei Lapalien wie einem Handyvertrag, zieht sich fort über Kredite und Baudarlehen und Endet bei Aktienkäufen auf Kredit (was ich ohnehin für Unsinn halte ).
      Stell Dir nur mal vor, Du hälst Aktien auf Kredit, hast wie viele andere plötzlich Kursverluste und auf einmal steht in Deiner Schufaakte ein negativer Eintrag - bei wem denkst Du fängt die Bank zuerst an anzumahnen bzw. droht mit Zwangsverkäufen bei mangelnder Liquidität ?????


      etc. etc. etc.
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 14:53:56
      Beitrag Nr. 55 ()
      Na ihr rechtsnassen:

      §812 BGB ff.

      Ungerechtfertigte Bereicherung................

      Wie du selber erklärst ist es dir bewußt gewesen, also wirst du dich nicht darauf berufen können, das geld "guten glaubens" ausgegeben zu haben.


      Meine Meinung:
      Du mußt zurückzahlen.

      Nendaz hat völlig Recht, bei der Gelegenheit, schöne grüße von einem fachwirtler der dieselben dummen prüfunsfälle lernen darf...
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 15:02:33
      Beitrag Nr. 56 ()
      Alles scheiße :(
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 17:54:59
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ich will die Kohle aber behalten! Ich will, ich will, ich will.....
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 18:43:42
      Beitrag Nr. 58 ()
      go
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 18:44:04
      Beitrag Nr. 59 ()
      go
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 18:49:35
      Beitrag Nr. 60 ()
      @appendix75
      nicht persönlich nehmen, bin wahrscheinlich noch zu geschockz über meinen `zeitlich vielleicht nicht ganz so geschickten` einstieg in em.tv...

      @net-trader
      812ff ist wohl ziemlich das bekloppteste, was sich die brüder bei schaffung des bgb einfallen ließen (nicht die grundidee, aber das ganz so schwammig zu lassen, daß ganze lehrbuchsammlungen zu dem thema erschienen sind)

      gruß, nendaz
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 19:47:54
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo Ihrs, BGB Prinzip: Das speziellere Recht verdrängt das allgemeine Recht, deswegen stimmt §812, wir haben auch so einen Spezifall gehabt, statt DM 2.900 hat die Gute einfach noch ne Null daran gehängt, mein Chef fand das erst mal gut, nach einem Monat hat sie es dann wiederbekommen!
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 20:25:09
      Beitrag Nr. 62 ()
      Das ist alles so kompliziert......
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 22:17:33
      Beitrag Nr. 63 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 22:53:22
      Beitrag Nr. 64 ()
      Das ist ganz einfach.
      Du schreibst denen, du hättest deren Überweisung übersehen,
      (-->Gutgläubigkeit)
      und hättest das Geld, was auf deinem Konto war, in der Zwischenzeit für Urlaub, Eiscreme, irgendwas flüchtiges, überflüssiges, ausgegeben.
      (-->Entreicherung)
      Mal kucken was passiert.
      Und ich nehme an, du warst gutgläubig, oder ?
      Sonst hätte ich dich ja jetzt zu einem Betrug angestiftet...
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 10:06:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      Ich war auch bis vor ein paar Tagen der Ansicht, dass das Geld wirklich mir gehören würde und ausgegeben habe ich es ja schon vor ein paar Tagen, in dem Glauben, dass ich einen Anspruch auf das Geld hätte. Meine Güte, dass ganze Geld habe ich für mein Lieblingshobbie, dass Go-Kart fahren ausgegeben.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 10:30:01
      Beitrag Nr. 66 ()
      Am besten wärs, wenn dir gar nicht aufgefallen wäre, das da eine zusätzliche Überweisung war.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 10:45:05
      Beitrag Nr. 67 ()
      Da wird jetzt sicherlich ein Räderwerk anlaufen. Großbetriebe reagieren da wie eine Behörde und je mehr Leute bei denen in den Büros arbeiten, desto mehr "verbeamtet" ist u. reagiert der Apparat. Es ist so, als wenn das Finanzamt dir etwas ungerechtfertigterweise überwiesen hätte oder eine Verbindlichkeit (StVo-Strafe) gegenüber dem Verkehrsamt bestünde : Die kriegen ihr Geld!
      Es läuft normalerweise so ab :
      Schreiben mit 2 Wo.-Zahlungsfrist
      1.Mahnschreiben firmenintern
      2.dto.
      1. Anwaltsschreiben 2 Wo.Frist
      2. dto.
      Mahnbescheid beim Amtsgericht gegen dich mit 14 Tagen Einspruchsfrist mit 2 Möglichkeiten :
      1. Du machst nichts - Der Online Broker hat den Schuldtitel nach Verstreichung der Frist und kann sofort pfänden.
      2. Du erwirkst Einspruch (muß nicht begründet sein) und es kommt zum Gerichtstermin.

      Vor Gericht und auf hoher See weiß man zwar nie, wie`s ausgeht, aber deine Chancen, den Kopf aus der Schlinge zu bekommen stehen denkbar schlecht.
      Die werden also ihr Geld bekommen und dir auch noch alle Nebenkosten der Eintreibung aufdrücken! Das kann gut und gerne am Ende das Doppelte der ursprünglichen Forderung ausmachen. Wenn du dann immer noch nicht zahlst, kommt als nächstes der Offenbarungseid : Du mußt die Hosen runterlassen.

      Falls du also i.M. nicht so liquide bist, die 600 DM sofort abzudrücken, würde ich denen den Sachverghalt schildern und um Ratenzahlung bitten. Spar die die Schufa....
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 10:50:36
      Beitrag Nr. 68 ()
      Mensch Felix 66 Postings und alle sagen Dir in etwa das gleiche !




      ------Nu iss gut, ne--------------( Geh Go Kart fahren :D;) )


      Mach was Du denkst !














      Denke es ist unnötig, hier weiter zu posten!:D
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:50:33
      Beitrag Nr. 69 ()
      Das schöne Geld......:(
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 23:13:04
      Beitrag Nr. 70 ()
      hab mal ne ganz andere frage:

      ich schaue vor ein paar tagen in mein depot und dabei habe ich festgestellt, dass mir ein fremder mit dem ich nichts zutun habe (wahrscheinlich hat er bei der überweisung eine stelle vertauscht)dm 10.000,-- überwiesen hat.

      wie ist hier die rechtliche situation!! der betrag ist ja nicht fehlgeleitet worden, sondern auf seiner überweisung stand meine kontonummer und nicht die, von demjenigen, dem er das geld eigentlich überweisen wollte??

      weiss das jemand??

      ps.: nicht, dass ich das geld nicht zurückzahlen würde. aber mich interessiert die rechtliche lage!!

      danke im voraus!!
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 23:24:07
      Beitrag Nr. 71 ()
      @Bill Geiz
      ist mir auch schon 2 mal passiert, daß ich eine Fehlüberweisung auf meinem Konto hatte. Nach einiger Zeit, hat die Bank es dann eigenmächtig zurückgebucht.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 23:48:52
      Beitrag Nr. 72 ()
      @BillGeiz
      Lies dir doch die Beiträge genauer durch, dann findest du bestimmt des Rätsels Lösung ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 13:26:11
      Beitrag Nr. 73 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 14:45:59
      Beitrag Nr. 74 ()
      Lt. meinen Infos beträgt die Verjährungsfrist:
      Kaufleute=> Privat, 4 Jahre.

      Gruß
      Börsenanalyst
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 20:30:01
      Beitrag Nr. 75 ()
      Naja, bislang hat sich mein damaliger Onlinebroker nicht wieder gemeldet ;)
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 15:46:16
      Beitrag Nr. 76 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 23:41:23
      Beitrag Nr. 77 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 23:27:23
      Beitrag Nr. 78 ()
      Heute hat mein Ex-Broker mir per E-Mail mitgeteilt, dass er ein Mahnverfahren gegen mich einleiten wird, wenn ich mich nicht bis Dienstag bei ihm, betreffend der Doppelüberweisung, melde :(

      Naja, zahl ich die Kohle eben, aber ein Versuch war es wert!
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 01:50:00
      Beitrag Nr. 79 ()
      @börsenanalyst:

      kaufmann an privat: verjährungsfrist 2 jahre

      kaufmann an kaufmann: verjährungsfrist 4 jahre

      grüsse,

      andi
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 14:27:17
      Beitrag Nr. 80 ()
      Also falls es jetzt noch jemanden interessiert, ich habe das Geld zurücküberwiesen. Zwar hasse ich es Geld anderen Leuten in den Rachen zu werfen, aber ich hatte halt keine andere Wahl und wegen den paarhundert Euro eventuell eine Anzeige zu riskieren, das war es mir nicht wert.


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      Doppelüberweisung meines damaligen Onlinebrokers