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    Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.00 18:22:58 von
    neuester Beitrag 05.03.01 16:57:57 von
    Beiträge: 5
    ID: 318.890
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      Avatar
      schrieb am 20.12.00 18:22:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      weiß jemand genaueres wie sich die Sache mit dem Halbeinkünfteverfahren verhält.

      Gilt dieses Verfahren auch für Aktien die ich schon ewig habe oder bleiben diese nach wie vor steuerfrei?

      Danke.
      Gruß
      TM
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 20:19:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren betrifft nur Aktien, die innerhalb
      der Spekulationsfrist (12 Monate) verkauft werden. Gewinne
      aus Verkäufen außerhalb der Spek.frist sind nach wie vor
      steuerfrei.
      Hoffentlich gibt es das einmal wieder (ich meine Gewinne).

      :cry: :cry: :cry:

      reigei
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 17:36:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Tigermonster,

      nachdem mein Vorgänger dir nun die sog.
      "Spekulationssteuer" erklärt hat,
      komme ich einmal zu deiner Frage.

      Das Halbeinkünfteverfahren besteuert ab
      1.1.2001 nur noch die Hälfte der
      an eine natürliche Person ausgeschütteten
      Gewinne (in diesem Fall Dividende) einer
      Kapitalgesellschaft.

      Was heißt das jetzt im Klartext für dich?

      Du mußt in deiner Steuererklärung nur noch die
      Hälfte der erhaltenen Dividenden ab 2001
      angeben. Wenn also die ABC AG 10 Euro an dich
      ausschüttet, dann mußt du nur noch 5 Euro versteuern
      (natürlich nur, wenn du über deinen Freibetrag für
      Kapitalerträge bist, z. Z.t 3100,- DM).

      Das hat nichts mit der Spekulationssteuer zu tun,
      die Gewinne aus Spekulationsgeschäften besteuert
      (z.B. wenn du innerhalb eines Jahres (nicht Kalender-
      jahr) eine Aktie kaufst und dann mit Gewinn wieder
      verkaufst). Dann mußt du die Hälfte des
      Gewinnes abzüglich aller Verluste aus Spekulationsgeschäften
      innerhalb des gleichen Kalenderjahres versteuern.
      (oder ggf. Verlustvorträge/Verlustabzüge verrechnen).

      Wenn du aber mehr dazu wissen willst, kann ich dir
      nur weitergehende Steuerliteratur empfehlen.

      MFG
      DirtyOlli
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 16:52:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke an alle.
      Hat mir sehr weitergeholfen!
      SCHÖNE WEIHNACHTEN.
      Gruß
      Tigermonster
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 16:57:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Halbeinkünfteverfahren - Besteuerung von Dividendenerträgen

      Nach der Verabschiedung der Steuerreform stellen sich für die Anleger viele Fragen:

      Welchen Anlegertyp stellt die Steuerreform besser?
      Von welchem Einkommensteuergrenzsatz an werden Dividendenzahlungen für den Anleger aus steuerlicher Sicht attraktiver?
      Der Steuersatz der Körperschaftsteuer, den die Aktiengesellschaften auf ihren Gewinn zahlen, sinkt. Die Steuergutschrift entfällt.


      Das Halbeinkünfteverfahren sorgt dafür, dass zwar Dividendeneinkünfte nicht aber Zinseinkünfte bei den Anlegern nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen werden müssen.



      Derzeit ist der nach der Anrechnung von Körperschaft- und Kapitalertragsteuer gut geschriebene und dann zurückgezahlte Betrag umso höher, je niedriger der Einkommensteuergrenzsatz ist.
      Die Steuergutschrift der Körperschaftsteuer entfällt mit der Steuerreform von 2002 an. Die Besteuerung der Ausschüttung auf Unternehmensebene mit einem Körperschaftsteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% ist definitiv. Beispiel: Besteuerung auf Unternehmensebene
      Ausgeschütteter Gewinn
      100,00

      - 25 % Körperschaftsteuer
      25,00

      - 5,5 % Solidaritätszuschlag
      1,38

      Bruttodividende
      73,63

      - 20 % Kapitalertragsteuer
      14,73

      - Solidaritätszuschlag
      0,81

      Nettodividende
      58,09


      Beispiel: Besteuerung auf Anlegerebene - Einkommensgrenzsteuersatz 30 %
      Zu versteuerndes Einkommen

      36,81
      (50 % der Bruttodividende)

      Einkommensteuer
      11,04


      + Solidaritätszuschlag
      0,61


      - Gutschrift Kapitalertragsteuer und Soli
      15,53


      Verbleibende Steuerschuld
      - 3,88


      Nettodividende
      58,09


      - verbleibende Steuerschuld
      - 3,88


      Nettoertrag
      61,97






      Bei dem Beispiel wird unterstellt, dass der Sparerfreibetrag des Anlegers bereits ausgeschöpft ist.

      Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens wird der Sparerfreibetrag insofern geschont, da zukünftig 6.000 DM bzw. 12.000 DM an Dividenden bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags steuerfrei vereinnahmt werden können.
      Wer allerdings bislang Dividenden und Zinsen in einer Höhe erhielt, die niedriger als der Freibetrag sind, ist zukünftig schlechter gestellt, weil auf Unternehmensebene die körperschaftsteuerliche Belastung auf den Ausschüttungsbetrag in Höhe von 25% erfolgt, die sich der Aktionär nicht vom Finanzamt zurückholen kann (Definitivbesteuerung).

      Das Halbeinkünfteverfahren findet auch Anwendung bei Spekulationsgewinnen, die aus Geschäften erzielt werden, bei denen Aktien nach weniger als zwölf Monate wieder veräußert werden. Diese Spekulationsgewinne mussten bisher in voller Höhe als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer unterworfen werden. Vom Jahr 2002 an muss nur noch auf die Hälfte der Spekulationsgewinne Einkommensteuer gezahlt werden.

      Die Gewinner der Steuerreform sind Anleger mit hohen Dividendeneinkünften und hohem Einkommensteuergrenzsatz, die ihre Kursgewinne schnell realisieren.


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