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    AG für chemische Industrie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.01 02:45:27 von
    neuester Beitrag 17.04.12 15:12:01 von
    Beiträge: 229
    ID: 335.534
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      Avatar
      schrieb am 30.01.01 02:45:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Threaderöffnung !
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 02:49:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer sich für diese AG interessiert, kann ja mal was posten. Ich werde regelmäßig nachschauen und vielleicht in ca. 2 Monaten detailiertere Infos reinstellen.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 20:04:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      wieso müssem wir denn so lange warten. gebe dir aber recht ist ne interessante sache die man zum barwert kaufen kann und manchmal auch wieder bei 2,3 verkaufen kann :)

      freue mich auf einen info austausch !
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 14:43:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi snoopy,
      weil ich zur Zeit sehr viel um die Ohren habe und: gut Ding braucht Weil.
      Ich steh bezügl. der Infosammlung noch ganz am Anfang und ich weiß noch gar nicht,
      wieviel ich überhaupt zusammenkriege. Wenn aber meine ersten Vermutungen aufgehen, dann
      sollte der Kurs langf. deutlich über dem akt. Niveau liegen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 22:34:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Um es gleich vorweg zu nehmen:
      Ich war ganz schön großspurig. Tatsache ist, daß ich sehr viel Schwierigkeiten habe, Infos zu bekommen. Dies liegt wohl auch daran, daß ich die Bedeutung der räumlichen Trennung zur ACI (Hamburg vs. Hameln) unterschätzt habe. Zumal die Vogeley KG (VKG) nicht gerade viel Wert auf Internetpräsenz legt (siehe u.a. www.vogeley.de).

      Außerdem bin ich davon ausgegangen, daß die HV in der ersten Aprilwoche 2001 stattfinden sollte (NebenwerteJournal vom 18.1.2001), was natürlich auch angesichts des zu erwartenden Geschäftsberichts durchaus informativ hätte werden können. Nun soll die HV jedoch lt. ACI erst "irgendwann im Sommer" stattfinden.

      Hier nun das kümmerliche Ergebnis meiner Suche, wobei ich davon ausgehe, daß Euch die letzten beiden HV-Berichte von Oliver Wiederhold www.gsc-research.de bekannt sind und Folgendes eher als Ergänzung zu verstehen ist. Das Meißte düfte dem Interessierten wohl schon bekannt sein :

      Die Familie Vogeley hält seit 1998 80% der ACI.

      Die KG Adolf Vogeley dient als Obergesellschaft der Unternehmensgruppe Vogeley (100% Familienbesitz).
      Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Herstellung v. Lebensmitteln, insbesondere Süßspeisen sowie Suppen und Saucen, die in BRD sowie dem angrenzenden europ. Ausland über einen eigenen Direktvertrieb an Großverbraucher (Altenheime, Krankenhäuser, Mensen, etc)verkauft werden.
      Ferner ist die Gesellschaft im Immobiliengeschäft tätig.
      Während die betrieblichen Aktivitäten auf des Jahr 1892 zurückgehen, besteht die KG seit 1982.
      1998 hielt diese Gesellschaft 85% der damals börsennotierten Stixi AG (ehemals Artur Baustert GmbH). Diese wurde im Oktober 1998 mittels eines freiwilligen Übernahmeangebots zu 94,5% übernommen und bald darauf in die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH nach nur 11 Jahren Börse umbenannt.

      Begründet wurde das Delisting mit dem "ruinösen Wettbewerb" in der Branche (Feinbackwaren) und einer Neuausrichtung als Immobiliengesellschaft (Stixi selbst besaß Grundbesitz in Limburg und Ensdorf).
      Reizvoll war wohl damals auch der hohe Verlustvortrag (32 Mio.DM), dem ein EK von GK=13Mio + Kap.Rückl.=29 Mio gegenüberstand.
      Kaufpreis: 80 DM je 50DM-Aktie, bei einem letzten Kurs vor Bekanntgabe von 68,20 DM (Kassa, 22.9.1998) .

      Die ACI wurde in der Vergangenheit konsequent auf den Börsengang vorbereitet. Gleichzeitig wurde sie leergeräumt,sodaß sie nach der letzten HV im Dez.2000 led. aus 12 Mio cash besteht.
      Lt. HV-Bericht von GSC soll die ACI zukünftig wohl auf den Immo-Bereich ausgerichtet werden. Besonders bemerkenswert finde ich die in den HV-Berichten von Oliver Wiederhold (GSC) gemachten Aussagen von Hans-Wilhelm Vogeley:
      -,daß man momentan "nichts an die große Gocke hängen" will,
      -,daß das Zulassungsverfahren schwieriger verlaufen wäre, wenn bereits Planungen für Kapitalmaßnahmen (zwecks.Beteiligungen)bestehen würden.
      - man sich "bemühen will durch andere Geld zu verdienen um es der Gesellschaft"(deren Aktionäre sich "noch eine Weile gedulden müssen")"zugute kommen zu lassen".

      Offenbar verfügt die Fam. Vogeley nach über 100 Jahren Unternehmertum über ordentlichen Immo- und Grundbesitz. Angesichts der gerade erwachenden Attraktivität von Immo-AG´s sowie der geänderten Gesetzgebung zur Besteuerung von Beteiligungen halte ich es für möglich, daß hierfür die ACI vorgesehen ist. Anders macht der ganze Aufwand keinen rechten Sinn.
      Allerdings wird ja laut Wiederhold-Bericht auch die Ilka AG von Vogeley auf den Börsengang vorbereitet. Wie es da weitergeht ist zu beobachten.
      Offenbar scheint es sich bei Fam. Vogeley um eine durchaus seriöse Kaufmannsfamilie zu handeln, (was sie in der Vergangenheit wohl schon bewiesen hat), sodaß der Streubesitz nicht befürchten muß ausgebootet zu werden oder irgendwelchen tolkühnen Projekten zum Opfer zu fallen.

      So, jetzt seit Ihr sicher etwas enttäuscht.
      Aber vielleicht findet sich hier ja auch bald Oliver Wiederhold ein oder der ein oder andere mit hamelner Heimvorteil sodas die Infos zunehmen.
      Ich werde jedefalls versuchen auf der nächsten HV präsent zu sein um mir ein genaueres Bild machen zu können (insbesondere von den Protagonisten).


      Gruß unicum

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      schrieb am 06.06.01 16:08:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Einladungen zur HV sind verschickt worden, der Geschäftsbericht kann ebenfalls bestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 18:48:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      hast du ne adresse für mich ?
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 20:17:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einladung lt. Bundesanzeiger Nr.94 v.19.5.2001
      HV am 29.6.2001 um 14:00 Dorint-Hotel 164er Ring 3 31785 Hameln
      ACI-Telefon: 05151/4004-905 oder 4004-82.
      Oder was meinst Du mit Adresse?
      Ich glaube, wir sollten erstmal nicht zuviel von der HV erwarten, ACI steht ja noch am Anfang.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 08:41:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      danke
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 18:06:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      eigentlich dachte ich bis zum nächsten umsatz dauert es noch wochen. aber offensichtlich war ich heute der marketmaker :-)
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 09:37:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aktiengesellschaft für chemische Industrie 31785 Hameln Wallbaumstr. 1 7994 Aktiengesellschaft für chemische Industrie 31785 Hameln, Wallbaumstraße 1 Tel. 0 51 51/40 04-9 05, Fax 0 51 51/40 04-89 - Wertpapier-Kenn-Nrn. 542 200 und 542 203

      Einladung an die Stamm-und Vorzugsaktionäre zu der am 29. Juni 2001 um 14.00 Uhr im Dorint Hotel, 164er Ring 3, 31785 Hameln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 01. 10.-31. 12. 2000.
      2. Beschlußfassung über die Gewinnverwendung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von DM 822 703,86 mit DM 813 136,32 zur Ausschüttung einer Bardividende von 0,13 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (WKN 542 203) und von 0,10 je dividendenberechtigter Stammaktie (WKN 542 200) zu verwenden, bezogen auf insgesamt 4 000 000 Stückaktien im Wert von je 1,00, und die verbleibenden DM 9567,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
      3. Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Rumpfgeschäftsjahr 01. 10.-31. 12. 2000 Entlastung zu erteilen.
      4. Beschlußfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals. Es wird vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 30. 06. 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 2 000 000,00 (Euro zwei Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Aufgrund dieser Ermächtigung dürfen auch auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht mit einem nachzahlbaren Vorzugsgewinnanteil und einer Mehrdividende gegenüber den Stamm-Stückaktien ausgegeben werden; der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt dieser Aktienrechte, insbesondere den nachzahlbaren Vorzugsgewinnanteil, die Mehrdividende sowie die Bedingungen der Ausgabe von Vorzugs-Stückaktien festzulegen. Für den Fall, daß bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals bereits Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien ausgegeben sind, ist der Vorstand außerdem ermächtigt, bei der Ausgabe der Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien der jeweiligen Gattung zu beschränken. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern.
      5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2001. Der Aufsichtsrat schlägt vor, PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 66955 Pirmasens zum Abschlußprüfer zu wählen. Nach º 20 der Satzung unserer Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien spätestens am 22. Juni 2001 bei der Gesellschaftskasse, bei einer Niederlassung der Deutschen Bank AG, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank in den üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Ausübung des Stimmrechts steht nur den Stammaktionären zu. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören. º 135 Abs. 4 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Hameln, den 16. Mai 2001 Aktiengesellschaft für chemische Industrie Der Vorstand.
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 20:00:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi zusammen,

      die für den 29.06.01 einberufene HV wird auf einen späteren
      noch zu bestimmenden Termin verschoben.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 07:47:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      woher hast du die info?
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 07:55:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi cranberry,

      Bundesanzeiger vom 23.06.2001, Seite 12.554.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 19:55:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Da ich einen sehr kleinen Posten dieser Aktie halte (zur HV) und eigentlich zur HV wollte, kann ich die Aussage vom Geringsten bestätigen, denn ich habe das Schreiben im Briefkasten gehabt.
      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 19:12:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      was tut sich da? plötzlicher kurssprung?!
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 20:02:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Liebe Interessierte an den Vogeley-AG´s Ilka AG und ACI !
      Heute fanden die HV´s beider Gesellschaften statt. Ich war anwesend und kann Euch (völlig kostenlos !!! :)) einen Kurzbericht im Telegrammstil liefern.
      Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr, mein Bericht ist subjektiv und von meiner Meinung gefärbt. Grammatik, etc nachlässig.
      Wie schon besprochen, wurden die HV´s kurzfristig verschoben. Der Grund lag auf Seiten der ACI. Meine ursprünglichen Vermutungen haben sich im Wesentlichen bestätigt:

      Ilka AG um 11:00

      Anwesend: 68,52% St., 1,556% Vz. (max. 30 Personen).
      Alle TOP´s einstimmig angenommen.
      Börseneinführung: "Gewehr bei Fuß", "in Kürze". Freiverkehr oder entsp.europ. Börsensegm. (Wien, "Dritter Markt").
      Jahresabschluß: Rumpfjahr: uninteressant(meine Meinung)
      Aktionärsstruktur: neben Fam.Vogeley Pakete von max 3%.
      Zukünftige Ausrichtung: Die Baumaßnahmen für d. Seniorenpflegeheim sollen nach dem Winter beginnen.Standort: Hameln, Rutenstr.2, Weserufer, 8000qm ehem. Holzhandlung, max 180 Betten, Finanzierung über Leasing o. FK.
      Ilka wird Mitbetreiber oder nur Vermieter, Vertragspartner sind/ist? gefunden.


      Mittagessen vor Ort inkl. offener Unterhaltung mit den sehr integeren Herren H.-W.-Vogeley und Dublinski an den Tischen.


      ACI 14:00

      Vom Vs und AR offenbar nicht erwartet, gab es doch eine etwas andere Teilnehmerschaft gegü. 11:00. Neben einem Großteil der "Auch-Ilka-Aktionären" kamen zusätzl. Personen(insg. ca. 50).
      Hervorzuheben wäre die Teilnahme der Allertal-Werke (Schneider) und 3 Personen von Areal AG (Urbatsch). Areal und Allertal traten offensichtlich koordiniert auf.
      Anwesend: St.67,3%, Vz.16,42%
      Bericht des Vs und AR: uninteressant (meine Meinung)
      Anschließend erläuterte H-W Vogeley den Grund der HV-Verschiebung. Die Vogeley-Familie beabsichtigt ihr Paket an die Areal AG zu veräußern. Preis:"unter Börsenkurs"
      (Anm. der Buchwert der Aktie liegt ben ca. 1,35 Euro, wobei es kaum Bewertungsspielraum gibt). Zum Zeitpunkt des ursprügl. HV-Termin waren die Verhandlungen n.n. abgeschlossen.
      Antworten auf Fragen aus dem Forum:
      Areal will sich n.n. dazu äußern, was mit ACI geschehen soll.
      Vogeley verkauft, weil seine Familie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Verwendung des Verlustvortages der ACI auf eine AG (Ilka) konzentrieren will.
      TOP´s: Alle einstimmig angenommen, außer TOP 4. Dieser wurde nach einer Diskussion über die juristisch etwas unsaubere Formulierung bezüg. VZ auf Antrag v. Schneider einstimmig ersatzlos v.d.Tagesordnung genommen.

      Fazit:
      Den prognostizierten Weg wird nun die Ilka gehen.
      Für die ACI ergibt sich eine neue Situation. Bedenken sollte man jedoch den schon sehr hohen Börsenkurs. Wer lieber bei der Familie Vogeley bleiben will, sollte sich Ilka´s zulegen. Er ist hier in einem integeren, soliden Umfeld gut aufgehoben. Allerdings dürfte sich die Kursfantasie in Grenzen halten. Fraglich ist jedoch, was Vogeley mit dem ACI-Erlös vorhat.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 29.09.01 08:24:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi unicum, vielen Dank für deinen kostenlosen! HV-Bericht. Ich habe die Geldkurse der letzten zeit genutzt, meinen Gewinn mit ACI zu realisieren (leider in vielen Teilausführungen). Ich glaube, ich werde jetzt erst mal abwarten, was sich jetzt mit areal ergibt. grüße zomby
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 19:55:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Leute !

      Mit der heutigen Ausgabe berichtet auch das NWJ von den Hauptversammlungen.
      Allerdings wurde meiner Meinung nach bezügl. ACI eine Ungenauigkeit begangen. Es wurde von einer "vorhandenen Liquidität" von 1,50 Euro je Aktie geschrieben. Jedoch sollte berücksichtigt werden, daß ACI nicht nur aus EK besteht.
      Nach der Gewinnausschüttung beträgt das NAV der Cashbestände lediglich 1,359 Euro je Aktie. Selbst wenn als stille Reserve immerhin 50% der Rückstellungen dazugerechnet werden, kommt man lediglich auf 1,404 Euro. Allerdings ist mir der Ursprung der Rückstellungen entfallen.
      Somit ergibt sich bei einem Kurs von 1,85 Euro eine saftige Prämie von 36% auf den Anteil des EK an der Liquidität.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 12:41:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      wenn das mal kein abgekarter deal war. über 53000 stück zu 1.72. das sind ca. 1.5% der gesamten aktien.
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 11:08:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi zusammen,

      im heutigen BAnz wird mitgeteilt, daß die InnoSelect AG,
      Karlsruhe, mehr als 75% der Aktien hält.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 05.03.02 18:26:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi zusammen,

      heute wieder ein größerer Blocktrade bei den Stämmen:

      186.600 Stück zu 1,68 €.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 20:08:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ all

      In Gesprächen habe ich festgestellt, daß offenbar noch nicht jeder NW-Freak weiß, daß ACI nicht mehr zur AREAL gehört. Den Anteil hatte InnoSelect übernommen. Vorstand ist jetzt Michael Petersen AR-Vorsitzender Dr. Barnim Jeschke. Für ACI sind Kapitalmaßnahmen vorgesehen. Man erwirbt demnächst ein Aktienpaket der Elsbett AG, welche Umrüstsätze für Dieselmotoren zum Betrieb mit Pflanzenöl entwickelt, fertigt und vertickt. http://www.elsbett.de.
      ACI hat nun einen eigenen Internetauftritt: http://www.win-ag.com. (naja mich überzeugt das neue Geschäftsmodell nicht gerade).

      ILKA AG:

      Diese Gesellschaft gehört nach wie vor zur Vogeley-Familie. Die Aktien sind mittlerweile an der Stuttgarter Börse unter WKN 613590 und 613593 handelbar.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 22:18:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die Stämme sind heute um 70% eingebrochen. Kein Wunder. Man hat schon eine Beteiligung an der nächsten Öko-Klitsche übernommen den Namen habe ich nicht parat. Ist eine GmbH und hat ein biologisches Abwasserreinigungssystem entwickelt - macht natürlich wie Elsbett AG offenbar ebenso keine Gewinne. Die Vorzüge sollen in Stämme umgewandelt werden, somit verliert man die Garantiedividende.
      Die Vogeley-Zeiten waren sicherlich besser.
      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 12:25:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zur Elsbett-AG gibt es im Forum "Vorbörsliche Werte" ebenfalls einen Thread.
      Für die HV am 30.8. entsteht m.E. erheblicher Informationsbedarf.
      Offenbar möchten die neuen Eigentümer erst auf der HV den Minderheitsaktionären die Möglichkeit einräumen, sich über die neuen Beteiligungen zu informieren. Dies wäre dann aber eine sehr einseitige Darstellung (wenn man überhaupt Geschäftszahlen erhalten wird).
      In einem HV-Bericht von www.gsc-research.de über die HV der AREAL AG ist zu lesen, daß AREAL Forderungen in Höhe von 225.478,38 Euro gegenüber der InnoSelect abschreiben mußte. Hier werfen sich natürlich weitere Fragen auf.

      Ich kann jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt nur dringend davon abraten, in ACI bzw. ab September WIN AG zu investieren. Und zwar unabhängig davon, daß die Martkkapitalisierung deutlich unterhalb des Buchwerts vom 31.12.2001 liegt.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 11:26:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bundesanzeiger Nummer 160 vom 28.08.2002, Seite 20.702:

      Die auf den 30.08.02 anberaumte HV wird abgesagt. Der
      Vorstand hat am 22.08.02 einen Insolvenzantrag gestellt.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 00:19:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      Damit dürfte auch die Kapitalerhöhung der Elsbett gescheitert sein: Aus der Insolvenzmasse der ACI dürften reichlich fast geschenkte Elsbett-Aktien zu erhalten sein.
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 15:25:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      AG für chemische Industrie

      Hameln

      WKN 542 200

      WKN 542 203

      Bekanntmachung

      1.
      Nach dem Rücktritt des früheren Vorstandes Michael Petersen wurde durch Beschluss
      des — damals noch amtierenden — Aufsichtsrats vom 28. August 2002 Herr Dr. jur.
      Christoph Reusch, 56581 Melsbach, als neuer Vorstand bestellt.
      2.
      Der neue Vorstand hat den vom früheren Vorstand am 22. 08. 2002 gestellten
      Insolvenzantrag mit Schreiben vom 04. 09. 2002 zurückgenommen. Die vom AG
      Karlsruhe am 22. 08. 2002 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden durch
      Beschluss dieses Gerichts vom 08. 10. 2002 — Az.: IN 573/02 — aufgehoben.
      3.
      Im Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich folgende Veränderungen ergeben: Die
      Herren Dr. Barnim Jeschke, Dr. Martin Faoro und Dr. Dieter Daniels sind aus dem
      Aufsichtsrat ausgeschieden. An ihrer Stelle wurden die Herren Philip Moffat, Hamburg,
      Delf Ness, Hamburg, und Constantin Dietrich, Hamburg, gerichtlich zu Mitgliedern des
      Aufsichtsrats bestellt.
      4.
      Die Gesellschaft plant, die im September 2002 abgesagte Hauptversammlung im 1.
      Quartal 2003 nachzuholen.




      Im Januar 2003

      AG für chemische Industrie

      Der Vorstand


      Aus dem Bundesanzeiger von heute. Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich...:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 19:32:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      AG für chemische Industrie
      Hameln
      Verwaltung: Im Wiesengrund 12, 56581 Melsbach
      Telefon: 02634-943344: Telefax: 02634-943343
      WKN 542 200
      WKN 542 203
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem 27. März 2003, um 14.00 Uhr im „Hotel zur Börse“, Osterstraße 41 a, 31785 Hameln, stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

      I. Tagesordnung

      1. Anzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG (Verlust der Hälfte des Grundkapitals)

      Der Vorstand zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass für das Geschäftsjahr 2002 (01.01. – 31.12.2002) ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.



      2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001



      3. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 80.000,00 mit € 9.812,15 zur Ausschüttung einer Bardividende von € 0,05 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (WKN 542 203) zu verwenden und die verbleibenden € 70.187,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

      Ein Aktionär unserer Gesellschaft, der über insgesamt 328.575 Vorzugsaktien verfügt, hat uns vorab mitgeteilt, dass er auf einen Dividendenanspruch und damit auf die Ausschüttung einer Dividende von € 0,05 pro Aktie auf seinen anteiligen Aktienbesitz verzichtet.



      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Kalenderjahr 2001 keine Entlastung zu erteilen.



      5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Kalenderjahr 2001 keine Entlastung zu erteilen.



      6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat

      Das Amtsgericht Hameln hat nach dem Rücktritt der von ihm am 28.12.2001 und am 28.06.2002 gem. § 104 AktG zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellten Herren Dr. Barnim Jeschke, Dr. Martin Faoro und Dr. Dieter Daniels durch Beschluss vom 09.01.2003 bis zur Wahl durch die Hauptversammlung gem. § 104 Abs. 2 AktG folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt: a) den Kaufmann Philip Moffat, Hamburg,

      b) den Kaufmann Delf Ness, Hamburg,

      c) den Kaufmann Constantin Dietrich, Hamburg.



      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, diese Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

      Der Vorgeschlagene zu a) ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats bei der Deichtorhallen Ausstellungs-GmbH, Hamburg.



      7. Vergütung des Aufsichtsrats

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben mitgeteilt, dass sie für das laufende Geschäftsjahr auf eine Vergütung verzichten.



      8. Beschlussfassung/Sitzverlegung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Hameln nach Hamburg zu verlegen und dementsprechend § 1 Abs. 2 der Gesellschaftsatzung wie folgt neu zu fassen: „(2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.“





      9. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 4 der Satzung um einen Abs. 5 wie folgt zu ergänzen:

      „(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 26.03.2008 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 2.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien zu erhöhen. Ausgegeben werden dürfen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: ― für Spitzenbeträge;

      ― soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts zustehen würde;

      ― wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;

      ― sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt;

      ― soweit der nominelle Betrag der neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, nicht 10 v.H. des Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.“





      10. Beschlussfassung über Forderungserlass

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Gesellschaft erklärt gegenüber der InnoSelect AG, vertreten durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Ernestus, den Erlass der Forderung von € 5.608.828,00 nebst Zinsen von 4 % p.a.

      Erläuterung:

      Der Gesellschaft stand per 31.12.2002 eine Forderung in Höhe von € 5.608.828,00 nebst 4 % Zinsen p.a. gegen die InnoSelect AG zu. Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, AZ: 2 IN 680/02, vom 01.01.2003 wurde über das Vermögen der InnoSelect AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Daraus folgt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten mit Ausnahme der Kosten des Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist nicht damit zu rechnen, dass aufgrund einer mit weiteren Kosten verbundenen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eine auch nur geringe Befriedigung der Forderung erfolgen wird. Darüber hinaus wurde die Forderung im Geschäftsjahr 2002 schon aufgrund des Insolvenzantrags der InnoSelect AG vollständig abgeschrieben.

      Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung ausführlich zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.



      11. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2002

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Scholz & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2002 zu wählen.



      12. Verschiedenes




      II. Bericht des Vorstands (§ 203 Abs. 1 u. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG)

      Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Häufig ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in diesen Fällen aktiv werden zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen.

      Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.

      Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.

      Letztlich ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, Aktien übernimmt mit der Verpflichtung, sie allen Aktionären zum Bezug anzubieten. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können.

      Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gem. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der nominelle Ausgabebetrag 10 v.H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Börsenpreis nicht wesentlich unterschritten wird. Aus heutiger Sicht wird sich ein Abschlag gegenüber dem Börsenkurs der letzten 10 Handelstage vor Ausgabe der neuen Aktien auf nicht mehr als 5 v.H. belaufen.




      III. Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragsstellung sind nach § 20 der Satzung der AG für chemische Industrie nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 21. März 2003 ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Zahl- und Hinterlegungsstelle der Gesellschaft,

      dem Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen,


      hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellenden Bescheinigung spätestens am 24. März 2003 bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Ausübung des Stimmrechts steht nur den Stammaktionären zu.

      Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder wel-cher Teil dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören. § 135 Abs 4 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptver-sammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

      Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge nach § 126 AktG sind ausschließlich an die obengenannte Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird solche Anträge unter www.ACI.GBKOM.de zugänglich machen.




      Hameln/Melsbach, im Februar 2003

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:33:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wieso man auf die Forderung gegenüber der Innoselect verzichten will (immerhin so hoch wie die Bilanzsumme 01 der Gesellschaft) halte ich für sehr erklärungsbedürftig.

      Es stellt sich die Frage, ob hier ein großer Beschiss über den HV-Beschluss nachträglich legalisiert werden soll. Die Nichtentlastung ist eh für die Katz.

      Ich gehe davon aus, daß die SdK auf der HV anwesend sein wird.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:51:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      ich halte die Erklärung eigentlich aus Sicht des Mantelkäufers für durchaus nachvollziehbar (siehe fett). Die ausführliche Stellungnahme des Vorstands wird aber sicher interessant werden....


      Der Gesellschaft stand per 31.12.2002 eine Forderung in Höhe von € 5.608.828,00 nebst 4 % Zinsen p.a. gegen die InnoSelect AG zu. Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, AZ: 2 IN 680/02, vom 01.01.2003 wurde über das Vermögen der InnoSelect AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Daraus folgt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten mit Ausnahme der Kosten des Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist nicht damit zu rechnen, dass aufgrund einer mit weiteren Kosten verbundenen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eine auch nur geringe Befriedigung der Forderung erfolgen wird. Darüber hinaus wurde die Forderung im Geschäftsjahr 2002 schon aufgrund des Insolvenzantrags der InnoSelect AG vollständig abgeschrieben.

      Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung ausführlich zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:02:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Matthias,

      das kann nicht der Grund sein, warum man auf die Forderung verzichten soll. Es liegt im Übrigen im Ermessensraum der Verwaltung, in wie weit es kaufm. sinnvoll ist, den Aufwand einer Forderungseintreibung nachzugehen (welcher im Übrigen nicht hoch sein muß). Die Aussichten spielen hier m.E. ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Warum das Aufrechthalten der Forderung zu Nachteilen führen soll, müßte man mir ausführlich erklären, ein Grund fällt mir da nicht ein - mit der Verwertbarkeit des Mantels hat dies jedenfalls nichts zu tun.

      Gruß aus Hamburg
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:29:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hi zusammen,

      für interessanter halte ich die Frage, ob nicht durchsetz-
      bare und werthaltige Schadensersatzansprüche gegen die
      handelnden Personen der InnoSelect AG bestehen, gegebenen-
      falls auch in Verbindung mit strafrechtlich relevantem
      Handeln derselben.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:37:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo unicum,

      allein schon die Anmeldung der Forderung würde Kosten in nicht unerheblicher Höhe mit sich bringen - und die machen keinen Sinn, wenn keinerlei Aussicht auf eine Quote besteht. Meldet man die Forderung aber nicht an, entspricht dies einem Verzicht, den man (angesichts der theoretischen wirtschaftlichen Dimension) von der HV genehmigen lassen sollte. So jedenfalls verstehe ich es.

      Ob und wie Ex-Organe aufgrund strafrechtlich relevanter Handlungen haftbar gemacht werden können, hängt damit m.E. nicht zusammen. Ich denke aber, genau dieses Thema wird zentraler Diskussionspunkt sein auf der HV - von der GSC Research natürlich gewohnt ausführlich berichtet ;)

      Gruß Matthias
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 18:08:43
      Beitrag Nr. 35 ()
      Na, wir werden sehen. Die HV dürfte jedenfalls interessant werden. Es besteht ja erheblicher Infobedarf.
      Schön, dass GSC berichten wird.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 18:37:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Matthias S.

      Wieso kostet die Anmeldung der Forderung so viel Geld. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Eintrag in die Gläubigertabelle eines Insolvenzverwalters nix kostet.

      Gruß unicum

      AG für chemische Industrie

      Hameln

      - WKN 542 200 -
      - WKN 542 203 -

      Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG, § 25 Abs. 1 WpHG

      Herr Philip Moffat aus Hamburg hat der AG für chemische Industrie mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der
      Gesellschaft die Schwelle von 50 % überschritten hat und ihm per 14.02.2003 60,5% der Stammaktien und 77,5% der
      Vorzugsaktien gehören.



      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 20:37:08
      Beitrag Nr. 37 ()
      @unicum: meine Erfahrung ist, dass dafür eine Gebühr fällig wird (in Abhängigkeit von der Forderungshöhe) - habe allerdings zugegebenermaßen zum Glück erst einmal dieses Vergnügen gehabt. Das war zwar kein sonderlich hoher Betrag, der sich aufgrund der zu erwartenden Quote auf jeden Fall gelohnt hat, ich könnte mir aber vorstellen, dass es bei 5 Mio. EUR anders aussieht....

      Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung, wird sicher auf der HV auch näher erklärt.

      Gruß Matthias
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 14:43:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      Heute ein bemerkenswerter block trade iHv 730.000 Stämmen
      oder 18,25% des Grundkapitals zu 6 Cent.


      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 20:11:17
      Beitrag Nr. 39 ()
      habe ich bei www.aci.gbkom.de gefunden:

      <Anfang>

      "Bekanntmachung (Zugänglichmachen) gem. § 126 Abs. 1 in der Fassung von Art. 1 Nr. 13 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl I., Seite 2681 ff.)
      Der Vorstand veröffentlicht nachfolgend den Brief eines Aktionärs der Gesellschaft, Herr Oliver Wiederhold, Weilburger Str. 6, D-61250 Usingen, mit Gegenanträgen zu einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung am 27. März 2003 sowie mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gem. § 122 Abs. 2 AktG:



      AG für chemische Industrie
      z.Hd. des Vorstands Hr. Dr. Reusch
      Im Wiesengrund 12
      56581 Melsbach
      Usingen, 5. März 2003

      Hauptversammlung ACI am 27.3.03

      Sehr geehrter Herr Dr. Reusch,

      zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der AG für chemische Industrie am 27.3.2003 stelle ich nachfolgende Gegenanträge und beantrage die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes. Depotauszüge über meinen Aktienbestand füge ich bei.

      Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

      Über die Entlastung des Vorstandes wird nach Abschluss der zu beschließenden Sonderprüfung Beschluss gefasst.

      Begründung:
      Eine Beurteilung, ob Pflichtverletzungen des Vorstands vorliegen, die eine Nichtentlastung zur Folge hätten, kann erst nach Abschluss der Sonderprüfung erfolgen.

      Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

      Über die Entlastung des Aufsichtsrates wird nach Abschluss der zu beschließenden Sonderprüfung Beschluss gefasst.

      Begründung:
      Eine Beurteilung, ob Pflichtverletzungen des Aufsichtsrates vorliegen, die eine Nichtentlastung zur Folge hätten, kann erst nach Abschluss der Sonderprüfung erfolgen.

      Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über Forderungserlass

      Dem Erlass der Forderung über rd. 5,6 Mio. EUR gegen die InnoSelect AG wird nicht zugestimmt.

      Begründung:
      Für den vorgeschlagenen Forderungserlass gibt es weder einen konkreten Anlass noch eine rechtliche Grundlage. Die Forderungen, die ausweislich der Bilanz nahezu 100% des Aktivvermögens ausmachen, bestanden ursprünglich gegenüber der Vogeley-Gruppe. Erst durch den mehrfachen Austausch des Schuldners im Rahmen mehrerer Verkäufe der Aktienmehrheit wurde die InnoSelect AG Schuldner der genannten Forderung. Es obliegt allein dem Vorstand, eine notwendige Wertberichtigung auf die Forderung vorzunehmen.

      Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz ist folgender Gegenstand zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der AG für Chemische Industrie am 27.03.2003 bekanntzumachen:

      Tagesordnungspunkt 13

      Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Absatz 1 Aktiengesetz zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung

      Die Hauptversammlung möge beschließen, einen Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 Aktiengesetz zu bestellen, mit der Maßgabe, für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 zu prüfen,

      ob Vorstand und Aufsichtsrat ihren aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Vergabe von Darlehen, insbesondere an verbundene Unternehmen in vollem Umfang nachgekommen sind, insbesondere ob bei der Genehmigung der Schuldübernahme die Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns beachtet wurden,
      ob Vorstand und Aufsichtsrat ihre Aktionäre zeitnah, sachlich zutreffend und hinreichend umfänglich über die Lage und Aussichten der Gesellschaft unterrichtet haben,
      Zum Sonderprüfer soll bestellt werden:
      Jakob & Löber Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Baunatal

      Der Sonderprüfer erfüllt die persönlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Sonderprüfer nach § 143 AktG. Der Sonderprüfer kann sich zur Durchführung seines Prüfungsauftrags geeigneter mitwirkender Hilfspersonen bedienen.

      Mit dem Sonderprüfer wird ein entsprechender Sonderprüfungsvertrag abgeschlossen, zu dessen Abschluss der Vorstand, hilfsweise der Vorsitzende des Aufsichtsrats, äußerst hilfsweise der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats ermächtigt und verpflichtet wird.


      Mit freundlichem Gruß

      gez. Oliver Wiederhold



      --------------------------------------------------------------------------------

      Bekanntmachung (Zugänglichmachen) gem. § 126 Abs. 1 in der Fassung von Art. 1 Nr. 13 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl I., Seite 2681 ff.)
      Der Vorstand teilt mit, dass der Aktionär Oliver Wiederhold seinen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt 13 (Bestellung eines Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 AktG) aufgrund der schriftlichen Zusicherung des Vorstandes, die Vorgänge, die zu dem Verlust des Grundkapitals geführt haben, anwaltlich überprüfen zu lassen, zurückgezogen hat.

      Wegen der Einzelheiten wird auf den nachfolgenden Schriftverkehr vom 10. März 2003 verwiesen.

      Melsbach/Hamburg, 10. März 2003

      Der Vorstand



      AG für chemische Industrie, Im Wiesengrund 12, 56581 Melsbach

      Herrn
      Oliver Wiederhold
      ...
      ...


      Melsbach, 10. März 2003

      Ihr Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der HV am 27.03.2003
      Unsere Telefonate

      Sehr geehrter Herr Wiederhold,

      vereinbarungsgemäß bestätige ich Ihnen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat sowie dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, dass die AG für chemische Industrie beabsichtigt, unverzüglich rechtliche Schritte gegen die früheren Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaft einzuleiten. Insbesondere werden wir anwaltlich prüfen lassen,

      ob Vorstände und Aufsichtsräte ihren aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Vergabe von Darlehen, vor allem an verbundene Unternehmen, in vollem Umfang nachgekommen sind und ob bei der Genehmigung von Schuldübernahmen die Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns beachtet wurden,

      ob Vorstände und Aufsichtsräte ihre Aktionäre zeitnah, sachlich zutreffend und hinreichend umfänglich über die Lage und Aussichten der Gesellschaft sowie über alle wirtschaftlich bedeutsamen Maßnahmen pflichtgemäß unterrichtet haben und

      ob die bei der Vergabe von Darlehen und der Zustimmung zu Forderungsabtretungen durch die Darlehensschuldner getroffenen Entscheidungen der jeweils amtierenden Vorstände und Aufsichtsräte nicht eines Beschlusses der Hauptversammlung bedurft hätten.
      Je nach dem Ergebnis dieser anwaltlichen Überprüfung werden wir ggf. gegen die betreffenden Mandatsträger Klage auf Schadensersatz erheben.

      Die für die Prüfung solcher möglichen Schadenersatzansprüche erforderlichen finanziellen Mittel werden bis zu einem Betrag von EUR 3.600,00 durch den Hauptaktionär der Gesellschaft und bis zu EUR 400,00 durch Sie bereit gestellt. Entsprechende Erklärungen liegen der Gesellschaft vor. Bei geringeren Kosten erfolgt die Aufteilung anteilig nach diesem Verhältnis. Im Fall des Entstehens höherer Kosten, insbesondere zur Aufbringung des anwaltsüblichen Kostenvorschusses bei einer Klageerhebung, wird sich der Vorstand bemühen, weitere Aktionäre der Gesellschaft zu einer Kostenbeteiligung zu veranlassen und/oder weitere Geldquellen für diesen Zweck zu erschließen.

      Ich werde auf der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Stand dieser Angelegenheit und die bis zu diesem Zeitpunkt veranlassten Maßnahmen unter dem Tagesordnungspunkt 12 (Verschiedenes) berichten.

      Wie besprochen, werden Sie aufgrund dieser Zusicherung Ihren Antrag im Schreiben vom 5. März 2003 auf Ergänzung der Tagesordnung zurücknehmen, was wir dann, zusammen mit diesem Schreiben, auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. jur. Christoph Reusch
      Vorstand



      per E-Mail:

      Von: "Oliver Wiederhold" <...>
      Antworten an: <...>
      Datum: Mon, 10 Mar 2003 18:22:26 +0100
      An: "Dr. Christoph Reusch" <...>
      Betreff: Mein Antrag zur Hauptversammlung der ACI am 27.3.03

      Sehr geehrter Herr Dr. Reusch,

      mit obenstehender Vereinbarung erkläre ich mich einverstanden. Da die Gesellschaft die von mir beanstandeten Vorgänge anwaltlich prüfen lassen wird, ist die von mir vorgeschlagene Sonderprüfung entbehrlich. Ich ziehe daher meinen Antrag vom 5.3.03 auf Erweiterung der Tagesordnung um einen TOP "Sonderprüfung" zurück.

      Mit freundlichem Gruß

      gez. Oliver Wiederhold"

      <Ende>


      Die ACI könnte eine der interessantesten Börsenstories in diesem Jahr werden.

      Warum?

      Nun - wer ist denn hier neuer Aufsichtsratvors. und zugleich Großaktionär?

      Genau: Hr. Philip Moffat (Hamburg), vielen noch von der Sparta AG bekannt.
      Er betreibt nun das Mantelgeschäft auf "eigene Faust",
      wobei ihm der Erfolg recht gibt.

      Letztes Jahr richtete er die ehem. Sauter AG als Mantel neu aus & verkaufte diesen dann (die AG heißt nun Realtos AG).

      Von nur wenigen bemerkt stieg die Aktie von Mitte 2002 bis heute von € 0,50 auf € 11,--...
      ... und der Kurs kommt nicht `runter!

      Was wird aus der ACI???

      Lassen wir uns doch einfach mal überraschen.


      p.s.: Seit einigen Tagen gibt es übrigens keine Briefseiten mehr...
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 18:15:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      Tach allerseits !

      Unter http://www.gsc-research.de/public/contents/home.cfm befindet sich der sehr lesenswerte HV-Bericht (kostet 3 Euro). Hier wird etwas Licht in die Machenschaften gebracht. Außerdem hat das Nebenwerte Journal mit seiner heutigen Ausgabe angekündigt, ebenfalls von der HV zu berichten.

      Obwohl sich Moffat bezüglich der Zustimmung zum Forderungsverzicht enthielt, wurde dieser mit 600.000 Ja-Stimmen angenommen. Interessant wäre, wo diese herkommen. Wahrscheinlich aus dem Moffat-Umfeld, denn schließlich wurde der Nicht-Entlastung der Vorstände und AR (inkl. InnoSelect-Klan) auch mit diesen Stimmen gemäß Vorschlag zugestimmt. Das ist dann aber vollkommen unlogisch!!

      Der Forderungsverzicht für mich grundsätzlich nicht nachvollziehbar, da durch die Aufrechterhaltung und Standardeintreibung kein Pfennig an Kosten entstehen würde!!! Hier folge ich den Vermutungen von Wiederhold und Thelen. Ganz übel ist auch das scheinheilige Aufteten vom ACI-Vorstand Dr. Reusch. Man wird wohl kaum davon ausgehen können, dass mit diesem Kerl eine Kapitalerhöhung mit dem Streubesitz druchsetzbar ist (das wäre der beste Aprilscherz seit Jahren).
      Bezüglich der Verfolgung der ehemaligen und aktuellen (=Reusch) Protagonisten kommt der Streubesitz wohl nicht umhin mit der neuen Riege zukünftig hart am Wind zu segeln. Es sei noch angemerkt, dass die ACI mit einer traditionell hohen Aufmerksamkeit in der Szene beobachtet wird. Dies ist eigentlich ein großer Vorteil für eine börsennotierte AG. Andererseits können sich die Protagonisten so durch falsches Verhalten für einige Zeit selbst ins Abseits stellen. Und -zumindest für Nachfragen- wird meinerseits auf den nächsten HV`s gesorgt sein.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 18:50:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      Deutschland - und seine Aktien-UNKULTUR:

      30 Mio Euro, >99 des Kapitals in Rekordzeit verbrannt.
      Ein Vorstand (Dr. Reusch), der das Geld von einem seiner Unternehmen an sein anderes verleiht,
      ohne das es ihm auffällt.

      Ein Aufsichtsrat, dem angeblich nichts auffällt.
      Und alle finden nichts daran, trotz Risikovermeidungsgebot
      >99 des Kapitals an Miniklitschen ohne Absicherung zu verleihen.

      Und was passiert - letzlich ?
      NICHTS ! Wetten, das keiner bestraft wird.


      Lieber Kanzler Schröder: Wenn du Aktien & Fonds als Alterssicherung durchsetzen willst,
      solltest du die Personalstärke von BAFIN und der Staatsanwaltschaften verzehnfachen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 19:15:52
      Beitrag Nr. 42 ()
      Nach meinem Rechtsempfinden stehen auch Dublinski und Urbatsch neben Petersen in der Verantwortung. Sie hätten jeweils als Vorstand der Gesellschaft dafür Sorge tragen müssen, dass beim Verkauf des Darlehens Sicherheiten für ACI bestehen. Jedenfalls kann sich keiner der beiden darauf berufen,daß zu seiner Amtszeit alles o.k. war (war es ja eben nicht, da sie aus Sicht der ACI u.a. die Kreditwürdigkeit der Areal bzw. Innoselect nicht geprüft hatten, zumal es sich hier um das gesamte Vermögen der ACI handelte).Gleiches gilt natürlich auch für die AR-Mitglieder. Vogeley kann ja wohl als ACI-ARV kaum ausschließlich die Interessen seiner KG verfolgen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:34:20
      Beitrag Nr. 43 ()
      Halloooooooo!!!! Ist noch ein Chemiker an Board??
      Kann jemand was sachdienliches über den Stand bei der ACI ins board stellen?? Wäre wirklich toll. Danke!!!
      meralda
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 17:23:19
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hier gehts auch zu wie im Taubenschlag. Mal sehen was den ACI-Aktionären als nächstest blüht. Bin mal gespannt wie es mit der Verfolgung der Vermögensvernichter durch den Vogeley-Areal-Innoselect-Deal steht.

      Aus dem heutigen elektronischen Bundesanzeiger:

      AG für chemische Industrie
      Hamburg
      Bekanntmachung über Änderung im Aufsichtsrat
      gem. § 106 AktG
      Am 17. Oktober 2003 haben die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

      Das Amtsgericht Hamburg hat daraufhin auf Antrag des Vorstandes mit Beschluss vom 1. Dezember 2003 die folgenden neuen Aufsichtsratsmitglieder gem. § 104 Abs. 1 AktG bestellt:

      1. Herrn Hans-Jürgen Bausewein, Kaufmann;

      Wohnhaft: Reinbeker Weg 29, 21029 Hamburg-Bergedorf;

      2. Herrn Dr. Lászlo Urbán, Kaufmann;

      Wohnhaft: Balaton Utca 23, 2. Etage, 1055 Budapest, Ungarn;

      3. Herrn Hans Peter Moser, Betriebsökonom;

      Wohnhaft: Steigstraße 62, 8200 Schaffhausen, Schweiz.





      Hamburg, den 9. Januar 2004

      AG für chemische Industrie

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 16:53:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Bekanntmachung:

      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 22.01.2004


      Suchergebnis Neue Suche




      Veröffentlichungstext:



      AG für chemische Industrie
      Hamburg
      Bekanntmachung
      Gemäß § 20 Abs. 6 AktG machen wir hiermit bekannt, dass uns mitgeteilt worden ist:

      1. von Herrn Philip F. Moffat nach § 20 Abs. 5 AktG, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung oder ein den vierten Teil übersteigender Teil der Aktien der Gesellschaft nicht mehr gehört;

      2. von der RSJ Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, nach §§ 20 Abs. 1 bzw. 4 AktG, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.





      Hamburg, den 20.01.2004

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 18:59:11
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Moser hat ja hoffentlich nicht mit dem Australien-Moser zu tun, der mit etlichen Werten verbandelt ist, z.B. mit Union Capital und vielen anderen Pennystocks. Könnte ja ein Bruder sein. Hat jemand Kenntnisse?
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 21:04:32
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ist ja mächtig was los hier.
      Kennt denn jemand von Euch eine Internetadresse? Mein Wühlen in google hat nichts gebracht.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 21:29:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      Wenn hier heute 37 Leute reingeschaut haben, dann muss es doch Interessenten geben.......
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 21:36:07
      Beitrag Nr. 49 ()
      Siffnik,

      na, man weiß ja nicht was drin steht, in dem Sräd. Deshalb klickt man ihn halt an ;)

      Die Internetadressen der ACI sind gelöscht: aci.gbkom.de und win-ag.com

      Lt. NebenwerteJournal soll im Juni eine HV stattfinden. Die neuen Hauptaktionäre arbeiten an einem Konzept.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 12:44:09
      Beitrag Nr. 50 ()
      Danke dir, unicum.
      Du bist im Vorteil, du hast das NJ schon, ich kann erst heute Abend reinschauen. Meine mich aber auch zu erinnern -aus threads der früheren Jahren - dass du ohnehin profunde Kenntnisse von der Szene hast.

      Gruß
      Siffnik
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 12:49:28
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hi Siffnik,

      unicum meinte die Februar-Ausgabe des NWJ.
      Seite 48 unter "Kurz & Bündig".

      Gruß,
      der_geringste
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 18:07:05
      Beitrag Nr. 52 ()
      Jau, danke dir. Richtig, das waren Planungsdaten. Habe ich vergessen, wohl weil es so unverbindlich war. Warten wir mal ab.

      P.S.
      Heute habe ich übrigens zum ersten mal in 10 Jahren mein NJ n i c h t pünktlich bekommen........
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 18:14:20
      Beitrag Nr. 53 ()
      Tröste Dich, meines kam auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 19:55:16
      Beitrag Nr. 54 ()
      Mein NWJ kam auch NICHT - wohl ein kleiner Aprilscherz???:D
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 13:14:03
      Beitrag Nr. 55 ()
      Also, ich weiß ja nicht. Aber, egal wo ich wie suche, weder eine Anschrift noch irgendwelche Nachricten/notizen sind übdre die Ag f. Chemische zu finden. Ist sich von Euch euiner sicher, dass es die wirklich "aktiv" gibt? Einen Vorstand sollen sie ja haben, einen bunten AR auch. Wer hat eine Anschrift?????
      Avatar
      schrieb am 09.05.04 12:09:00
      Beitrag Nr. 56 ()
      Zum Vorstand Matthäus Ebinal gibt es immerhin einen Buchhinweis (wenn er es denn ist, so häufig dürfte der Name aber auch nicht sein):

      Das Russland-Geschäft: betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Investoren
      Published: 1992
      Autor: Matthäus Ebinal


      Vielleicht ein Hinweis auf die künftige Ausrichtung.
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 21:51:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      Halllo..lo..lo....o...o..........
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 16:48:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Hamburg
      Wertpapierkennnummer 542200 (Stammaktien), 542203 (Vorzugsaktien)
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 12. August 2004 um 10.00 Uhr in den Räumen des Novotel Hamburg City Süd, Amsinckstr. 53, 20097 Hamburg, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.


      Tagesordnung:
      1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Scholz & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2003 zu wählen.


      2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates


      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 keine Entlastung zu erteilen.


      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2002

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 keine Entlastung zu erteilen.


      5. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Das Amtsgericht Hamburg hat nach dem Rücktritt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder am 17. Oktober 2003 bis zur Wahl durch die Hauptversammlung gemäß § 104 Abs. 1 AktG folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt:

      a) Herrn Hans-Jürgen Bausewein, Kaufmann, Hamburg

      b) Herrn Dr. László Urbán, Kaufmann, Budapest/Ungarn

      c) Herrn Hans Peter Moser, Betriebsökonom, Schaffhausen/Schweiz.


      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei ausschließlich von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die genannten derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates zu Mitgliedern des neuen Aufsichtsrates zu wählen. Herr Hans-Jürgen Bausewein und Herr Dr. László Urbán gehören keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an. Herr Hans Peter Moser gehört den Verwaltungsräten folgender Unternehmen in der Schweiz an: Simplex AG, Beringen; Spider Estate AG, Tägerwilen; LSS Life Support System AG, Zürich; Concret AG, Neuhausen; Red Line Video AG, Schaffhausen; Breitweg AG, Neuhausen; Bothli-Trade AG, Neuhausen; Media Intercom AG, Neuhausen, Robisys AG, Neuhausen; Trigon Invest AG, Neuhausen; Alpropin AG, Neuhausen; Lafrati AG, Neuhausen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      6. Beschlussfassung über die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien

      a) Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dadurch in Stammaktien mit Stimmrecht umzuwandeln, dass der in §§ 4 Abs. 3, 26 der Satzung bestimmte Vorzug der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aufgehoben wird.

      b) Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

      aa) § 4 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

      "Es ist eingeteilt in Stück 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien."

      bb) § 4 Abs. 3 wird aufgehoben.

      cc) § 4 Abs. 4, 5 werden zu § 4 Abs. 3, 4.

      dd) § 22 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

      "Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme".

      ee) § 22 Abs. 2 wird aufgehoben.

      ff) § 22 Abs. 3 wird zu § 22 Abs. 2.

      gg) § 22 Abs. 4 wird zu § 22 Abs. 3. S. 2 dieser Bestimmung erhält folgende neue Fassung:

      "Bei gleicher Stimmzahl im zweiten Wahlgang steht dem Leiter der Hauptversammlung, sofern dieser Aktionär ist, andernfalls dem an Lebensjahren ältesten Aktionär unter den von den Anteilseignern bestellten Aufsichtsratsmitgliedern, hilfsweise dem an Lebensjahren ältesten an dem Wahlgang teilnehmenden Aktionär, der Stichentscheid zu".

      hh) § 26 Abs. 1, 2 und 3 werden aufgehoben. § 26 wird wie folgt neu gefasst:

      "Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns".




      7. Sonderbeschlussfassung der Stammaktionäre über die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dass der gemäß Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Umwandlung von stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien mit Stimmrecht durch Sonderbeschluss der bisherigen Stammaktionäre gemäß § 179 Abs. 3 AktG zugestimmt wird.


      8. Beschlussfassung über alte Ansprüche

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Vorstand stellt seine Bemühungen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen ehemalige Gesellschafter und Organmitglieder wegen der Uneinbringlichkeit von Forderungen, die gegen Gesellschaften der "Vogeley-Gruppe" bestanden haben, ein und konzentriert seine Aktivitäten voll auf anstehende Strukturmaßnahmen und auf die Wiederaufnahme eines operativen Geschäfts durch die Gesellschaft.



      9. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das sich nach Aufhebung der Vorzüge gemäß den oben stehenden Tagesordnungspunkten 5 und 6 aus Stück 4.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammensetzt, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um € 3.900.000,00 auf € 100.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 40:1 durch Zusammenlegung von je Stück 40 alten auf eine neue Aktie. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu regeln.

      b) § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

      "(1) Das Grundkapital beträgt € 100.000,00.

      (2) Es ist eingeteilt in Stück 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien."




      10. Satzungsänderung

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

      In § 3 werden die Worte „nur im Bundesanzeiger“ gestrichen und ersetzt durch die Worte „durch die Gesellschaftsblätter“.



      11. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates



      12. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem gegenwärtigen Mitglied des Vorstandes, Herrn Matthäus Ebinal, für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Herrn Dr. Christoph Reusch keine Entlastung zu erteilen.



      13. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2003

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen Aufsichtsmitgliedern, den Herren Hans-Jürgen Bausewein, Dr. Laszlo Urbán und Peter Moser, für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 keine Entlastung zu erteilen.



      Teilnahmeberechtigung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 20 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 6. August 2004 während der Geschäftsstunden bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Aktien können bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei der Zahl- und Hinterlegungsstelle der Gesellschaft, dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, hinterlegt werden.

      Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 6. August 2004 bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Ausübung des Stimmrechts steht nur den Stammaktionären der Gesellschaft zu.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge nach § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Anschrift der Gesellschaft zu richten: Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Neuer Dovenhof/Brandstwiete 1, 20457 Hamburg, Fax: 040-5300 3033. Die Gesellschaft wird solche Anträge, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingehen, unter www.acicom.de zugänglich machen.




      Hamburg, den 29. Juni 2004

      Aktiengesellschaft für Chemische Industrie

      Der Vorstand



      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



      Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Hamburg
      Wertpapierkennnummer 542203 Vorzugsaktien
      ISIN DE0005422034
      Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 12. August 2004 um 15.00 Uhr in den Räumen des Novotel Hamburg City Süd, Amsinckstr. 53, 20097 Hamburg, stattfindenden gesonderten Versammlung eingeladen.



      Tagesordnung:
      Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre zu dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. August 2004 über die Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien gemäß § 140 Abs. 1, 3 AktG

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den folgenden Beschluss gemäß § 141 Abs. 1, 3 AktG zu fassen:

      Die Vorzugsaktionäre der AG für chemische Industrie erteilen hiermit ihre Zustimmung zum Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom heutigen Tage, die bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dadurch in Stammaktien mit Stimmrecht umzuwandeln, dass der in §§ 4 Abs. 3, 26 der Satzung bestimmte Vorzug der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aufgehoben wird. Daher wird folgenden Satzungsänderungen zugestimmt:

      aa) § 4 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

      "Es ist eingeteilt in Stück 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien."

      bb) § 4 Abs. 3 wird aufgehoben.

      cc) § 4 Abs. 4, 5 werden zu § 4 Abs. 3, 4.

      dd) § 22 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

      "Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme".

      ee) § 22 Abs. 2 wird aufgehoben.

      ff) § 22 Abs. 3 wird zu § 22 Abs. 2.

      gg) § 22 Abs. 4 wird zu § 22 Abs. 3. S. 2 dieser Bestimmung erhält folgende neue Fassung:

      "Bei gleicher Stimmzahl im zweiten Wahlgang steht dem Leiter der Hauptversammlung, sofern dieser Aktionär ist, andernfalls dem an Lebensjahren ältesten Aktionär unter den von den Anteilseignern bestellten Aufsichtsratsmitgliedern, hilfsweise dem an Lebensjahren ältesten an dem Wahlgang teilnehmenden Aktionär der Stichentscheid zu".

      hh) § 26 Abs. 1, 2 und 3 werden aufgehoben. § 26 wird wie folgt neu gefasst:

      "Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns".


      Teilnahmeberechtigung
      Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 20 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 6. August 2004 während der Geschäftsstunden bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Aktien können bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei der Zahl- und Hinterlegungsstelle der Gesellschaft, dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, hinterlegt werden.

      Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 6. August 2004 bei der Gesellschaft einzureichen.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge nach § 126 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Anschrift der Gesellschaft zu richten: Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Neuer Dovenhof/Brandstwiete 1, 20457 Hamburg, Fax: 040-5300 3033. Die Gesellschaft wird solche Anträge, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingehen, unter www.acicom.de zugänglich machen.



      Hamburg, den 29. Juni 2004

      Aktiengesellschaft für Chemische Industrie

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 18:56:24
      Beitrag Nr. 59 ()
      Die Neuen sind ja wohl nicht Abgesandte von Innoselect, die hier auf billigem Wege eine Schuld von 5 Mio. tilgen, sich dann auflösen und Innoselect weiterleben lassen????
      Ist Schwachsinn, nicht?
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:41:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      "AktG § 175 Einberufung
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 18.05.2004

      (1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns , bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.

      (2) Der Jahresabschluß, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen......"

      Dann müsste ja wohl auch der GB 2003 auf der Homepage veröffentlicht sein!
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 20:04:28
      Beitrag Nr. 61 ()
      HV - wer auch hin?
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 22:28:27
      Beitrag Nr. 62 ()
      Aha, niemand! Es werden aber wieder viele hier reinschauen. Schaut auch mal ein wenig bei Google rein und sucht euch interessante Hinweise auf die neuen ARe an. Die HV wird bestimmt spannend und die Leut` sind vielleicht doch von Vogeley bezahlt......................
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 00:12:43
      Beitrag Nr. 63 ()
      Was meinst Du mit "von Vogeley bezahlt"? Mir sieht das Ganze eher nach einem "Go East"-Mantelspektakel aus, wobei sich bisher nirmand dafür zu interessieren scheint.

      Bin gespannt, wie`s ausgeht...
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 08:01:47
      Beitrag Nr. 64 ()
      Billionaire, in #59 hatte ich ja die Frage gestellt, ob die ARe von InnoSelect entsandt seien.
      Nun ist offensichtlich die Rechtswidrigkeit der Geschäfte (Weitergabe der Ausleihe) von Vogeley an Areal und dann an InnoSelect festgestellt worden; ansonsten würden wir ja über einen Verfolgungsverzicht gegenüber InnoSelect zu beschließen haben und nicht gegenüber Vogeley.
      Auf Ost-Geschäfte hatte ich ja auch schon getippt unter Hinweis auf die schriftstellerischen Tätigkeiten des Vorstands. Die AR-Kombination Schweiz-Ungarn finden wir bei einigen der Firmen, in denen H P Moser aktiv ist. Allerdings auch einen Hinweis auf Aktivitäten in Russland (Falkon GmbH), über deren Geschäfte (im Internet gefunden) Radio Free Europe ausführlich und unerfreulich berichtet hatte.

      Auf jeden Fall gehen wir Donnerstag in die HV und verlassen sie mit einem gevierzigstelten Aktienbestand. Spannend wird das bestimmt, zumal das eine typische „Aktionär Karl Freitag-Connection-HV“ werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 21:15:10
      Beitrag Nr. 65 ()
      "....ansonsten würden wir ja über einen Verfolgungsverzicht gegenüber InnoSelect zu beschließen haben......" - das haben wir ja schon letztes Jahr beschlossen, auf Intention von Moffat. Bestätigt aber nur die Vermutung zur Rechtswidrigkeit.
      Nicht angesprochen ist im GB die Sonderprüfung mit anderem Namen auf Dringen von Wiederhold.

      In der Tat: es w i r d spannend!
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 15:57:52
      Beitrag Nr. 66 ()
      Der Entwurf eines GB 2003 ist auch schon da.
      Avatar
      schrieb am 10.08.04 18:33:07
      Beitrag Nr. 67 ()
      ....und jetzt gabs den Entwurf auch noch nach Hause!
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 19:25:05
      Beitrag Nr. 68 ()
      Heute Skandal-HV der ACI !

      Auf Antrag der Anwaltskanzlei des neuen Großaktionärs wurde entgegen dem Vorschlag der Verwaltung Vorstand und AR entlastet :eek::eek::eek: Dies soll am Schluß aus heiterem Himmel gekommen sein.

      Dazu hat sich offenbar herausgestellt, dass Philip Moffat auf der letzten HV entgegen seinem Versprechen mit dem notwendigen Teil seiner Aktien für den Forderungsverzicht gestimmt haben soll.

      Hallo Phillip Moffat, Du liest hier ja mit. Ich werde Dich bei Deinen zukünftigen Geschäften wie ein Schatten verfolgen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 19:58:01
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich hatte vielmehr den Eindruck, dass P. M. ( vielleicht in Kenntnis des Ergebnisses der Steuerprüfung) den guten RSJ über den Tisch gezogen hat und der sich jetzt tüchtig veralbert fühlt. Ich denke mir, dass P.M. künftig keine guten Mantelgeschäfte mehr macht.

      RSJ hat sich aber in den AR wählen lassen und dürfte inzwischen schon dessen Vorsitzender sein.

      Wenn Widersprüche nicht zu Klagen führen sollten, dann geht es bergauf, sonst in die Insolvenz.

      Anwesend waren auch Allerthals Dr. Issels und der bekannte - und Hameln-Insider - Hahn. Eine überaus erlebnisreiche HV - wie erwartet.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 20:21:01
      Beitrag Nr. 70 ()
      Hallo Siffnik,

      na klar dürfte sich RSJ von Moffat veralbert vorkommen, Deine Vermutung bezüglich der Steuernachzahlung teile ich.

      Aber ganz hinterfurzig ist doch das mutmaßliche Stimmverhalten von Moffat auf der letzten HV.

      Dazu hatte der Kerl noch verkündet: Zitat aus dem GSC-HV-Bericht:

      "Hierzu erklärte Herr Moffat, dass die Aktionäre über die Ergebnisse der Untersuchungen natürlich auf dem Laufenden gehalten werden sollen. Die aktuellen Ergebnisse werden immer zeitnah auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden."

      Das ist zu keinem Zeitpunkt umgesetzt worden.

      Moffat dürfte in der Szene ausgespielt haben.



      Wie RSJ bei dem dubiosen Vehalten Aktionäre über eine KE gewinnen will, ist mir absolut schleierhaft.

      Übrigens:
      Ebinal und Bausewein sollen sich von ihrer Zeit bei Reemtsma kennen. Bausewein soll dort für den Aufbau des Nicht-Tabak-Geschäftes zuständig gewesen sein (Davidoff-Kaffee, Klamotten, etc. das wurde dann aber eingestampft und Bausewein noch vor der Übernahme durch Imperial das Unternehmen verlassen haben.

      Ebinal war angeblich als Controller für das Russlandgeschäft zuständig (Russlanddeutscher), wurde anschließend irgendwann in der Reemtsma-Zentrale abgestellt und im Zuge des Personalabbaus weg. Imperial gekündigt.

      Jetzt fehlt nur noch, dass RSJ auch mit Reemtsma zu tun hatte. Dann wären die drei sicherlich alte Bekannte.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 21:12:49
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hallo unicum, das mit Reemtsma wäre allerdings eine tolle Geschichte. Das würde m.E. noch mehr Fundament in die n e u e Geschichte bringen.
      Es muss wohl ein gentlemen-agreement gegeben haben zum Befrieden der alten AR und des Vorstands, um Ruhe in den Laden zu kriegen. Nach Aussagen des aktuellen Vorstands und des AR gibt es keine Verbindung (privat + geschäftlich) mit den (offensichtlichen) Vogeley-Ganoven (?), die sich auf biligen Weg 12 Mio. DM indie Tasche gelöffelt haben könnten (?).
      Die Zukunft zählt auch hier.
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 16:06:30
      Beitrag Nr. 72 ()
      Siffnik,

      Die Garnoven sind nicht Vogeley. Die sind nur doof. Die Garnoven sind der jetzige AR und Großaktionär.
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 18:54:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Nur gibt es dafür überhaupt keinen Hinweis. Auch du wirst nicht deutlich machen können, was der jetzigen Verwaltung tatsächlich vorgeworfen werden kann.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 16:46:35
      Beitrag Nr. 74 ()
      Siffnik, das ist doch nicht Dein Ernst, oder?
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 12:05:56
      Beitrag Nr. 75 ()
      Doch, meine ich.
      Da ich nicht sicher weiß, was der Robert Shattler-Jones vorhat, kann ich zunächst einmal nicht behaupten, hier würde ein krummes Ding geplant. Vorausgesetzt, die Aussagen auf der HV treffen zu (z.B. zu Verbindungen zu Vogeley (der V. ist nicht doof)). Du hast mir auch noch keine Begründung für den Vorwurf des Ganoventums gebracht.

      Der HV-Bericht von gsc-research ist seit gestern auch draußen, allerdings ein wenig durcheinanderich.

      Außerdem: es gibt offensichtlich Abrundungskäufe und jedenfalls keine Panikverkäufe derjenigen, die an der HV teilgenommen haben.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 12:46:37
      Beitrag Nr. 76 ()
      Siffnik

      Dir das fiese Ding von RSJ, Moffat und Co jetzt nochmal lang und breit zu erläutern habe ich wirklich keine Lust. Träum weiter.

      @all
      Der Mann heißt übrigens richtig Robert Michael Tobias Shetler-Jones und ist stark im Russland-Geschäft engagiert (von Hotels bis Erdgas). Dabei operiert er regelmäßig von Zypern aus.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 13:14:58
      Beitrag Nr. 77 ()
      Falsch, unicum, du hättest nicht n o c h e i n m a l lang und breit erläutert. Bisher findet sich in diesem thread überhaupt kein Hinweis auf RSJ.und ob der Michael und Tobias (ist gar so sehr englisch) heißt ist doch eigentlich auch egal. Der Hinweis auf Zypern war schon interessanter.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 13:43:35
      Beitrag Nr. 78 ()
      Siffnik,

      ich verstehe Deine Postings nicht.

      1)
      Shetler-Jones ist Brite. Auch wenn es einen Michael Schumacher gibt, ist der Name nicht für Deutsche reserviert.

      2)
      Was schließt Du denn aus dem Zypern-Hinweis?

      3)
      Nochmal exklusiv für Dich. Aus rechtlichen Gründen folgendes alles mutmaßlich:

      -Vogeley verkauft ACI an Areal, die sind zu blöde, die Forderung der ACI abzusichern.

      -Areal verkauft an Innoselect, die sind zu blöde, die Forderung der ACI abzusichern.

      Jetzt beginnt die üble Tour:

      -Innoselect geht unmittelbar nach der Übenahme pleite, die Umstände liegen im Dunkeln. Petersen und Reusch waren als Vorstände der ACI zuvor für Innoselect tätig, Reusch sogar zeitgleich. Es wurde versucht, der ACI kurz zuvor wertlose Beteiligungen reinzuwürgen um sie mit der Forderung zu verrechnen.

      - ACI geht pleite.

      -Moffat holt sich den Mantel. Absolut erstaunlich: er will umbedingt, dass auf die Forderung verzichtet wird, obwohl es gute Möglichkeiten gibt, divere Personen in die Haftung zu nehmen. Moffat drückt die Entscheidung sogar mutmaßlich entgegen seiner eigenen Aussage auf der vorletzten ACI-HV durch, indem er seine Stimmen splittet. Mit dem einen Teil enthält er sich, mit dem anderen stimmt er wie von ihm geplant für den Forderungsverzicht. Reusch setzt das Aktionariat nicht selbst in Kenntnis darüber, dass er auf Seiten der Innoselect die Verträge teilweise selbst unterschrieben hatte, stattdessen kritisiert er den ehem. Vorstand der ACI diese Verträge abgeschlossen zu haben :D

      -ACI-Paket wandert zu einem horrenden Preis weiter an RSJ, welche ebenfalls unbedingt die Einstellung der Forderungsverfolgung durchsetzten wollen und scheuen nicht davor zurück, weiteres Geld für die rechtliche Prüfung mit dem Urteil auszugeben, dass sich eine Klage lohen würde. Die ACI wird dabei vom selben Personal jur. beraten, wie der dubiose Shetler-Jones (recherchier einfach mal ein bisschen). Stattdessen wird (natürlich) nicht geklagt.

      -Auch auf dieser HV wieder: Entgegen der ursprünglichen TOP (deren Ansetzung ja letztlich vom Großaktionär bestimmt wird) wird nun aus heiterem Himmel die Entlastung der Organe durchgeboxt.



      Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis hier die Staatsanwaltschaft ermittelt.

      Viel Spass mit Deinen neuen Freunden!
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 18:49:20
      Beitrag Nr. 79 ()
      Wer ist Michael Schumacher? War jedenfalls nicht auf der HV angemeldet, wie du weißt.

      Was sagt mir Zypern? Mafia-Hochburg, neben der türkischen Mittelmeerküste und Südspanien.
      RSJ hat da gerade seine Arcadea Investment Fund Ltd. gegründet.

      Deine Nr. 3) ist bekannt, gibt rechtlich aber nichts her.Abgesehen davon, dass ich nicht an die Blödheit der Areals und InnoSelects glaube, sondern an die Gierigkeit der Vogel-eyer.
      Die Staatsanwaltschaft einschalten kann jeder Geschädigte, wenn du dich also – zu Recht – geschädigt fühlst, marschiere zur Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt wird sich aber nicht um die jetzigen Protagonisten kümmern. Und ob neben einer evtl. strafrechtlichen Verfolgung auch eine finanzielle Befriedigung herauskommt wage ich zu bezweifeln. Die auf der HV ja richtigerweise gestellte Frage, weshalb keine Strafanzeige – gegen Unbekannt – erfolgte, wurde vom Juristen Bausewein mit dem Fehlen eines Anfangsverdachtes begründet. Die Klärung dieser Frage ist aber Aufgabe der StA und nicht des Anzeigeerstatters. Darauf ist aber niemand eingegangen, du auch nicht. Ich nicht, weil es m.E. überhaupt nichts bringt, wenn wir nicht den Vogeley in Anspruch nehmen könnten – wenn er denn etwas Böses gemacht hat -, dort ist die einzige Stelle mit Geld. Die Sinalco-Nachfolgegesellschaft hat – wohl – nichts und InnoSelect – wohl – auch nicht.

      Das Argument, ein Schadenersatzklageverfahren kommt für die Gesellschaft nicht in Frage, weil kein Geld da ist, klingt schlüssig. Dass – nach zweieinhalb Rechtsgutachten – der gute Michael Tobias für ein solches Verfahren kein Geld spenden will, schon nicht mehr so deutlich. Aber dennoch: machen kannste nix, solange du nur mutmaßt und nicht belegen kannst.
      Neue Freunde habe ich in Hamburg nicht gefunden, ich kannte dort vorher und nachher niemand.
      Hagenbeck war aber klasse, Planten un Blomen auch, aber, das muss ich dir nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 19:56:25
      Beitrag Nr. 80 ()
      Heute morgen um 0.00 Uhr lief die Klagefrist gegen HV-Beschlüsse ab. Mal schauen, ob was kommt.
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 19:09:42
      Beitrag Nr. 81 ()
      Und die Homepage haben sie jetzt auch hübsch neu gemacht.
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 13:28:12
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ich habe mal meine Geschäftsberichte bis 1990 zurück verfolgt, Klaus Hahn war in der Zeit bis zuletzt immer Stellv. AR-Vorsitzender, neben Wilhelm dem Großen.
      Hahn war ja auch in Hamburg, wohl um zu hören, wie es weiter geht. Als die schwierigen Punkten erledigt waren, brach er auf.
      Hier bietet sich vielleicht jemand für Schadenersatzforderungen an.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 13:53:44
      Beitrag Nr. 83 ()
      Kann mir bitte noch einmal jemand die email-Adresse von ACI geben. Ich habe Probleme. Danke.
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 15:26:46
      Beitrag Nr. 84 ()
      DGAP-News: AG für chem. Industrie

      AG für chemische Industrie berücksichtigt die Interessen der Kleinaktionäre

      Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Presseinformation
      Hamburg, den 10. März 2005


      AG für chemische Industrie berücksichtigt die Interessen der Kleinaktionäre


      Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie (ACI) hat mit den Klägern gegen
      die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12. August 2004 (Allerthal-Werke AG,
      Martin Helfrich, Oliver Wiederhold) folgende Einigung erzielt:

      Die Beschlussfassung der Hauptversammlung sah den Verzicht auf die Verfolgung
      und Durchsetzung von Ansprüchen gegen ehemalige Gesellschafter und
      Organmitglieder wegen der Uneinbringlichkeit von Forderungen gegen die
      "Vogeley-Gruppe" vor. Dieser Beschluss wird für unwirksam erklärt. Die
      Gesellschaft wird sich vielmehr bemühen, möglicherweise bestehende Ansprüche
      im Vergleichswege oder gerichtlich geltend zu machen.

      Die auf der Hauptversammlung vorgeschlagene ordentliche Kapitalherabsetzung im
      Verhältnis 40:1 auf Euro 100.000 wird für unwirksam erklärt und seitens der
      Gesellschaft nicht weiterverfolgt. Zur erforderlichen bilanziellen Sanierung
      soll einer kommenden Hauptversammlung ein Kapitalschnitt maximal im Verhältnis
      4:1 vorgeschlagen werden. Somit ist gewährleistet, dass die Altaktionäre in
      entsprechendem Umfang an dem künftigen Unternehmenserfolg sowie an möglichen
      Rückflüssen aus den Ersatzansprüchen partizipieren können.

      Die Gesellschaft wird ihre neue Geschäftstätigkeit im Bereich des
      internationalen Chemiehandels unverzüglich aufnehmen.

      Die Gesellschaft sichert zu, künftig eine transparente Informationspolitik zu
      betreiben und ihre Aktionäre zeitnah über die Entwicklung des Unternehmens zu
      unterrichten.


      AG für chemische Industrie
      Brandstwiete 1
      20457 Hamburg
      Tel.: +49 (40) 5300 30-0
      Fax: +49 (40) 5300 30-33
      E-Mail: info@acicom.de
      Internet: http://www.acicom.de

      Ende der Mitteilung, (c)DGAP 10.03.2005

      WKN: 542200; ISIN: DE0005422000; Index:
      Notiert: Freiverkehr in Berlin-Bremen, München und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:02:32
      Beitrag Nr. 85 ()
      Herzlichen Glückwunsch und Dank an Oliver Wiederhold, Martin Helfrich und die Allerthal-Werke AG, Respekt den Protagonisten bei ACI AG. Wer hätte das gedacht? Ich nicht.

      Sitzen die Ganoven nicht doch eher in Hameln, als in Hamburg, unicum?
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 19:41:55
      Beitrag Nr. 86 ()
      Kennt schon jemand den Termin der HV?
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 15:51:47
      Beitrag Nr. 87 ()
      Neue Aufsichtsräte.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 16:10:25
      Beitrag Nr. 88 ()
      Damit es nicht verloren geht. Aus dem elektr. Bundesanzeiger von heute:



      AG für chemische Industrie
      Hamburg
      Bekanntmachung gemäß § 106 AktG
      Anstelle der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Dr. László Urbán, der sein Amt mit Wirkung zum 21.04.2005 niedergelegt hat, Hans Peter Moser, der sein Amt mit Wirkung zum 21.04.2005 niedergelegt hat und Robert Shetler-Jones, der sein Amt mit Wirkung zum 02.06.2005 niedergelegt hat, wurden durch Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg vom 28.06.2005 die Herren Michael Conrad, Steuerberater, Hamburg, Jürgen Schmidt, Kaufmann, Horst / Holstein und Herr Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt, Hamburg, gemäß § 104 Abs. 2 AktG zu Aufsichtsratsmitgliedern unserer Gesellschaft bestellt.




      Hamburg, im Juli 2005

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 15:55:20
      Beitrag Nr. 89 ()
      Schon wieder "Verzicht" der Forderung. Mal sehen wie lange das Spielchen noch geht:

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Hamburg
      - ISIN DE0005422000 -
      (Wertpapier-Kenn-Nr. 542200)
      Einladung zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Hamburg, ein.

      Sie findet statt am Donnerstag, dem 18. August 2005, um 10:00 Uhr, im Hotel CROWNE PLAZA Hamburg, Saal Senator II,
      1. Obergeschoss / 1. Etage, Graumannsweg 10, 22087 Hamburg.



      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Änderung der Satzung im Hinblick auf den Gesellschaftszweck
      Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 2 die Regelungen über den Gegenstand des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Gegenstand des Unternehmens auf den Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen zu erweitern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hierzu folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Regelung in § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠2
      Gegenstand des Unternehmens
      (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie-, Handels-, und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere aus den Bereichen der Chemie-, Bio-, und Genforschung, Kosmetik, Elektronik und Kommunikation und sonstigen Bereichen der Investitions- und Konsumgüterindustrie sowie der Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen.“

      5. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, Hameln und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Die Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, war bis November 2001 Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft für chemische Industrie. Im Zuge der Veräußerung und Übertragung ihrer Mehrheitsbeteiligung wurde auch die Verpflichtung der Vogeley-Gruppe gegenüber der Aktiengesellschaft für chemische Industrie von den Käufern übernommen. Durch insolvenzbedingten Ausfall des nachfolgenden Erwerbers konnte die Forderung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie nicht mehr realisiert werden. In diesem Zuge wurden Schadensersatzansprüche gegen den Altgesellschafter, die Vogeley-Gruppe sowie gegen die damaligen Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die Herren Hans Wilhelm Vogeley, Volker Schlagmann und Klaus Hahn geprüft. Vor dem Hintergrund, dass sich die Aktiengesellschaft für chemische Industrie der Fortentwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten widmen und sich nicht mit einer zeit- und kostenintensiven Rechtsverfolgung belasten will, deren Erfolgsaussichten ohnehin nicht sicher sind, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, einem Vergleich zuzustimmen und zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, einen Vergleich zwischen der Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie abzuschließen.
      Der Vergleich soll folgenden (wesentlichen) Inhalt haben: a) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich, die Nachzahlung aus der Steuerprüfung, die in der Bilanz 2003 der Aktiengesellschaft für chemische Industrie in Höhe von 529.000,00 € berücksichtigt wurde sowie alle künftig anfallenden Steuernachzahlungen gegen die Aktiengesellschaft für chemische Industrie für die Zeit bis zum 30. November 2001 zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich, der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH alle diesbezüglichen relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
      b) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich weiterhin, der Aktiengesellschaft für chemische Industrie eine Kompensation in Höhe von 150.000,00 € zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich im Gegenzug keinerlei weiteren Ansprüche an die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und deren Gesellschafter zu stellen.
      c) Des Weiteren werden im Gegenzug die Organe (Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder) der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die bis November 2001 tätig waren, aus einer etwaigen Haftung entlassen.


      6. Wahl des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft für chemische Industrie setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 , 101 Abs.1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Michael Conrad, Steuerberater, Hamburg,
      b) Herrn Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt, Hamburg,
      c) Herrn Jürgen Schmidt, Kaufmann, Horst / Holstein

      bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Die genannten Herren gehören keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

      7. Wahl des Abschlussprüfers
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.

      8. Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“
      Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ ist aufgrund von Widersprüchen und Anfechtungsklagen von Aktionären bisher nicht eingetragen worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ getroffenen Beschluss aufzuheben.

      9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
      Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG-RegEntw) verabschiedet, welches am 1. November 2005 in Kraft treten soll. Hierzu hat der Bundesrat am 18. Februar 2005 seine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesregierung hat am 14.03.2005 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Zur Anpassung der Satzung an das UMAG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, vorbehaltlich des Inkrafttretens des UMAG, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. a) § 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, zu veröffentlichende Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger, wobei der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag nicht mitzurechnen sind.“
      Zurzeit lautet § 19 Abs. 2 der Satzung:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag (§ 20 Abs.1 ) zu veröffentlichende Bekanntmachung, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hinterlegung nicht mitzurechnen sind.“
      b) § 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      㤠20
      Teilnahme an der Hauptversammlung
      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.
      (2) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (record date) vor der Hauptversammlung beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. In der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Bestätigung verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.
      (3) Fällt der letzte Anmeldetag oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Aktienbesitzes beziehen muss, auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so tritt der letzte diesem Tag vorhergehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages.

      Zurzeit lautet § 20 der Satzung:


      㤠20
      Hinterlegung der Aktien
      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung angegebenen Stelle ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
      (2) Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder auf einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit dem letzten diesem Tag vorangehenden Werktag. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen."

      c) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen nach vorstehenden Buchstaben a) und b) nur und erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des UMAG-RegEntw als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der verkündeten Fassung und der Fassung des UMAG-RegEntw Abweichungen bestehen, können die Satzungsänderungen gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn es sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands der Gesellschaft um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.



      Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung in der Hauptversammlung sind nach § 20 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, 12. August 2005, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachfolgend aufgeführten Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Hinterlegungsstelle ist:

      Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft zur Teilnahme einzureichen.



      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem eine Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mit pauschaler Weisung oder Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne eine Weisung zu allen Tagesordnungspunkten ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Auf dem Eintrittskartenformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden. Dies gilt auch für die Erteilung der Vollmacht per E-Mail, der das Vollmachts- und Weisungsformular in digitalisierter Form beizufügen ist. Schriftliche, per Telefax oder E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 17. August 2005, 24:00 Uhr bei der unten genannten Adresse bzw. unter der dort genannten Telefax-Nr. oder E-Mail Adresse der Gesellschaft eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden.

      Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich unter der unten stehenden Anschrift mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge von Aktionären nach § 126 AktG sind schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschließlich an die nachstehende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Erdmannstraße 10, 22765 Hamburg,
      Telefax-Nr.: 040 5300 3033, E-Mail: nasdala@acicom.de .

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.acicom.de unverzüglich zugänglich gemacht.




      Hamburg, im Juli 2005

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 15:56:52
      Beitrag Nr. 90 ()
      Stand Bio-und Genforschung auch schon vorher in der Satzung :confused: ;)


      Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Hamburg
      - ISIN DE0005422000 -
      (Wertpapier-Kenn-Nr. 542200)
      Einladung zur
      ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Hamburg, ein.

      Sie findet statt am Donnerstag, dem 18. August 2005, um 10:00 Uhr, im Hotel CROWNE PLAZA Hamburg, Saal Senator II,
      1. Obergeschoss / 1. Etage, Graumannsweg 10, 22087 Hamburg.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

      4. Änderung der Satzung im Hinblick auf den Gesellschaftszweck
      Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 2 die Regelungen über den Gegenstand des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Gegenstand des Unternehmens auf den Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen zu erweitern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hierzu folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Regelung in § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠2
      Gegenstand des Unternehmens
      (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie-, Handels-, und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere aus den Bereichen der Chemie-, Bio-, und Genforschung, Kosmetik, Elektronik und Kommunikation und sonstigen Bereichen der Investitions- und Konsumgüterindustrie sowie der Handel mit chemischen oder anderen Erzeugnissen.“

      5. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, Hameln und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie
      Die Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH, war bis November 2001 Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft für chemische Industrie. Im Zuge der Veräußerung und Übertragung ihrer Mehrheitsbeteiligung wurde auch die Verpflichtung der Vogeley-Gruppe gegenüber der Aktiengesellschaft für chemische Industrie von den Käufern übernommen. Durch insolvenzbedingten Ausfall des nachfolgenden Erwerbers konnte die Forderung der Aktiengesellschaft für chemische Industrie nicht mehr realisiert werden. In diesem Zuge wurden Schadensersatzansprüche gegen den Altgesellschafter, die Vogeley-Gruppe sowie gegen die damaligen Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die Herren Hans Wilhelm Vogeley, Volker Schlagmann und Klaus Hahn geprüft. Vor dem Hintergrund, dass sich die Aktiengesellschaft für chemische Industrie der Fortentwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten widmen und sich nicht mit einer zeit- und kostenintensiven Rechtsverfolgung belasten will, deren Erfolgsaussichten ohnehin nicht sicher sind, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, einem Vergleich zuzustimmen und zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, einen Vergleich zwischen der Vogeley-Gruppe, vertreten durch die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und der Aktiengesellschaft für chemische Industrie abzuschließen.
      Der Vergleich soll folgenden (wesentlichen) Inhalt haben:
      a) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich, die Nachzahlung aus der Steuerprüfung, die in der Bilanz 2003 der Aktiengesellschaft für chemische Industrie in Höhe von 529.000,00 € berücksichtigt wurde sowie alle künftig anfallenden Steuernachzahlungen gegen die Aktiengesellschaft für chemische Industrie für die Zeit bis zum 30. November 2001 zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich, der Vogeley Lebensmittelwerk GmbH alle diesbezüglichen relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
      b) Die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH verpflichtet sich weiterhin, der Aktiengesellschaft für chemische Industrie eine Kompensation in Höhe von 150.000,00 € zu zahlen. Die Aktiengesellschaft für chemische Industrie verpflichtet sich im Gegenzug keinerlei weiteren Ansprüche an die Vogeley Lebensmittelwerk GmbH und deren Gesellschafter zu stellen.
      c) Des Weiteren werden im Gegenzug die Organe (Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder) der Aktiengesellschaft für chemische Industrie, die bis November 2001 tätig waren, aus einer etwaigen Haftung entlassen.

      6. Wahl des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft für chemische Industrie setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 , 101 Abs.1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      a) Herrn Michael Conrad, Steuerberater, Hamburg,
      b) Herrn Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt, Hamburg,
      c) Herrn Jürgen Schmidt, Kaufmann, Horst / Holstein
      bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Die genannten Herren gehören keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

      7. Wahl des Abschlussprüfers
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.

      8. Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“
      Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ ist aufgrund von Widersprüchen und Anfechtungsklagen von Aktionären bisher nicht eingetragen worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Tagesordnungspunkt 9 „Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals“ getroffenen Beschluss aufzuheben.

      9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
      Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG-RegEntw) verabschiedet, welches am 1. November 2005 in Kraft treten soll. Hierzu hat der Bundesrat am 18. Februar 2005 seine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesregierung hat am 14.03.2005 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Zur Anpassung der Satzung an das UMAG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, vorbehaltlich des Inkrafttretens des UMAG, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
      a) § 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, zu veröffentlichende Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger, wobei der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag nicht mitzurechnen sind.“
      Zurzeit lautet § 19 Abs. 2 der Satzung:
      „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch eine mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag (§ 20 Abs.1 ) zu veröffentlichende Bekanntmachung, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hinterlegung nicht mitzurechnen sind.“
      b) § 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠20
      Teilnahme an der Hauptversammlung

      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.
      (2) Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (record date) vor der Hauptversammlung beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. In der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Bestätigung verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.
      (3) Fällt der letzte Anmeldetag oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Aktienbesitzes beziehen muss, auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so tritt der letzte diesem Tag vorhergehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages.

      Zurzeit lautet § 20 der Satzung:
      㤠20
      Hinterlegung der Aktien

      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung angegebenen Stelle ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
      (2) Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder auf einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit dem letzten diesem Tag vorangehenden Werktag. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen."

      c) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen nach vorstehenden Buchstaben a) und b) nur und erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des UMAG-RegEntw als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der verkündeten Fassung und der Fassung des UMAG-RegEntw Abweichungen bestehen, können die Satzungsänderungen gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn es sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands der Gesellschaft um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.


      Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung in der Hauptversammlung sind nach § 20 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, 12. August 2005, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachfolgend aufgeführten Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Hinterlegungsstelle ist:
      Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen sonnabends, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft zur Teilnahme einzureichen.


      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem eine Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mit pauschaler Weisung oder Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne eine Weisung zu allen Tagesordnungspunkten ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Auf dem Eintrittskartenformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden. Dies gilt auch für die Erteilung der Vollmacht per E-Mail, der das Vollmachts- und Weisungsformular in digitalisierter Form beizufügen ist. Schriftliche, per Telefax oder E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 17. August 2005, 24:00 Uhr bei der unten genannten Adresse bzw. unter der dort genannten Telefax-Nr. oder E-Mail Adresse der Gesellschaft eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden.

      Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Gesellschaft die Fragen möglichst vor der Hauptversammlung schriftlich unter der unten stehenden Anschrift mitzuteilen. Die Fragen können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

      Anträge von Aktionären nach § 126 AktG sind schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschließlich an die nachstehende Anschrift der Gesellschaft zu richten:
      Aktiengesellschaft für chemische Industrie, Erdmannstraße 10, 22765 Hamburg,
      Telefax-Nr.: 040 5300 3033, E-Mail: nasdala@acicom.de .

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.acicom.de unverzüglich zugänglich gemacht.



      Hamburg, im Juli 2005

      Aktiengesellschaft für chemische Industrie

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 16:02:26
      Beitrag Nr. 91 ()
      Durch den Vergleich wäre das Eigenkapital komplett wieder hergestellt deswegen geht der Kurs wohl auch schon in Richtung dieser Marke...:eek:
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 16:19:11
      Beitrag Nr. 92 ()
      Nein, um das ursprüngliche "Eigenkapital" wieder komplett herzustellen, müßten (wenn ich es noch richtig freihändig auf der Matte habe) 5,6 Mio. EUR zufließen. Soviel hatte man seinerzeit an Vogeley verliehen. Zurück kommen aber nur 150.000 EUR. Wie kommst Du auf Deine Aussage?
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 16:22:32
      Beitrag Nr. 93 ()
      Sorry, Denkfehler. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist dadurch weg, ist natürlich was völlig anderes, aber wird offensichtlich genauso positiv gesehen...:look:
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 00:10:10
      Beitrag Nr. 94 ()
      Nun hatte ich ja gedacht, unicum, du würdest Asche auf dein Haupt schütten, mir in allen Punkten Recht geben und deine Fehleinschätzung zur ausschließlichen Lasterhaftigkeit der Hamburger mit Inbrunst bereuen. Aber nix da.

      Die Hamburger haben die Hamelner - zugegeben sehr milde - am Schlawittchen gepackt. Und das konnten sie wohl nur deshalb, weil die Hamelner die besonders Üblen im Spiel sind.
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 12:55:26
      Beitrag Nr. 95 ()
      Der GB ist auf der HP eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 21:56:18
      Beitrag Nr. 96 ()
      @Unicum

      Mich wuerde Deine Einschaetzung der Lage und die weiteren Aussichten sehr interessieren.
      Koennte der 18.8. einen Neuanfang markieren?
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 19:36:22
      Beitrag Nr. 97 ()
      Jetzt kommt ja mal ein wenig Bewegung in den Kurs. Ich denke bis zur HV am 18.08. ist CHI kein Pennystock mehr.
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 17:03:45
      Beitrag Nr. 98 ()
      Schon mal die Einschätzung von Herrn Moffat unter
      Börsenmantel.com gelesen:


      Zitat:

      ....ACI ist ein sehr guter Mantel (Ich kenn ihn ja selber) und ich könnte
      mir vorstellen, daß hier ausnahmsweise mal "schlaue" Leute endlich
      die Neuausrichtung im financial services Bereich durchführen werden.
      Avatar
      schrieb am 12.09.05 21:01:59
      Beitrag Nr. 99 ()
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 11:45:58
      Beitrag Nr. 100 ()
      Bevor dieser Zweig "historisch" wird, ein paar Infos zum Hauptaktionär:

      robert shetler jones : 26 01 2006 - 13:22

      so who, namely, is in cahoots with russian oligarchs and shadowy transnational intermediaries in the rosenergo deal?



      robert shetler jones : 15 06 2005 – 12:28


      ukraine and russia have long been a magnet for westerners seeking fame and fortune, and british-born robert shetler-jones stands out as one of the richest and most influential among them, at least he says so.

      jet-setting between ukraine, russia and europe, shetler-jones claims to be owner of two highly-prized industrial businesses privatized during former president leonid kuchma’s last years in office.

      along with top executives of russian gas giant gazprom and its affiliates, he serves as an “advisor” to rosukrenergo, a company which acts as an intermediary in the multi-billion dollar business of supplying turkmen gas to ukraine.

      it’s a position which puts him side-by-side with some of the most influential executives involved in lucrative gas dealings between ukraine, russia and turkmenistan. anyone who knows a little bit about the gas trading business in the former soviet union understands that it’s a very secretive business, to which only a select few are invited.

      that’s why polish diplomats stationed in kyiv travel regularly to ashgabat.

      in an april 1 interview with the post, shetler-jones, who first came to ukraine in the soviet days through a student exchange program, would not clearly explain where he got the funding and clout to be involved in such projects.

      but shetler-jones, who has also been involved in real estate projects in the region, is without a doubt well-connected and worth talking to.

      in early 2004, a company he owns acquired a controlling stake in the lucrative crimean soda plant (crimsoda), in krasnoperekopsk, crimea.

      hamburg-registered rsj erste early last paid $70 million for crimsoda. last year, rsj erste established a joint venture with ukraine’s government, which gave rsj nearly half of krymsky titan, a lucrative titanium business.

      “i am the owner of rsj erste. i have no other partners in the business,” he said, adding that he acquired the factories using credit lines. he says rsj erste invested tens of millions into the business – and will investment more in the future.

      shetler-jones claims to have received financing for both acquisitions from respected institutions. he refused to identify them, claiming that it would be damaging, as press reports in ukraine and russia have linked businesses he has been involved with to reputed mobsters.

      facing off with russia’s richest

      having avoided press inquiries for nearly two years, shetler-jones is now turning to the press.

      he wants to express his dissatisfaction with attempts by ukraine’s new administration to reverse his lucrative acquisitions – part of ongoing privatization reviews of alleged shadowy sales by the country’s previous government.

      “i think it is fair to say that most private businessmen operating in these parts of the world – the former ussr – don’t believe in fundamentally informing the press about everything we do whenever we do it,” shetler-jones said.

      “nevertheless, there comes a time when certain actions are taken that are not in the interest of the company and have to be brought to the attention of the international press.”

      shetler-jones claims that the business empire of ukrainian-born viktor vekselberg, reputedly one of russia’s richest men, is lobbying ukraine’s government to reverse his acquisitions in the hopes that they acquire an interest in the businesses. if that’s true, shetler-jones is battling one of the most influential businessmen in the region.

      “it has come to our notice recently that there is a considerable amount of pressure, supported by one or two internal documents within the cabinet of ministers, that the joint venture that we have with the state property fund in krymsky titan is coming under intense scrutiny as to its legality,” shetler-jones said.

      “this appears part of the general reprivatization checks which are going on at the moment. above and beyond this we do believe that viktor vekselberg and his group have an active interest in acquiring this asset. to acquire this asset they have to remove us from the joint venture with the state property fund,” shetler-jones said.

      volodymyr sokolovsky, general director of tako, a subsidiary of vekselberg’s revnova holding, doesn’t hide his company’s interest in titan, nor his suspicion that rsj’s acquisition of titan was “illegally” sanctioned by a decree from former ukrainian president leonid kuchma.

      sokolovsky said tako has big plans to develop the assets of titan, which he claims could be become a major supplier of titanium to boeing, airbus and other manufacturers of modern technology.

      shetler-jones insists his investments in crimsoda and krymsky titan are legal.

      ukraine’s richest ex-pat?

      challenging the business interests of viktor vekselberg and advising on lucrative gas dealings aren’t usual activities for most ex-pats in ukraine.

      wolfgang putschek, an executive at austria’s raiffeisen investment, which controls half of rosukrenergo along with gazprom affiliates, said shetler-jones was chosen as an advisor because he has good connections.

      putschek said shetler-jones was nominated as an advisor due to his past experience with gas companies and because he speaks “perfect russian.”

      at rosukrenergo, a business which has the potential to earn billions of dollars in revenues annually, raiffeisen partly represents the interests of a ukrainian entity, according to putschek.

      putschek’s inability, due to contractual obligations, to identify the ukrainian entity only intensifies the aura of mystery around rosukrenergo and shetler-jones’ role.

      who is this little-known yet influential british businessman?

      shetler-jones first came to ukraine as a british university student in the late 1980s to study russian at kyiv’s institute of foreign languages.

      he returned to ukraine in the early 1990s in search of business opportunities, spending time consulting foreign investors. he soon found a niche in kyiv’s real estate business. for a while, he worked for phil hudson, owner of kyiv’s jones east realtor, then moved in search of real estate opportunities to moscow before coming back to ukraine.

      the post contacted hudson, who was surprised to hear that shetler-jones was today owner of two prized ukrainian factories like crimsoda and krymsky titan.

      “i am extremely surprised that he owns such big assets; i don’t think he is a man of money,” hudson said, adding that he believed shetler-jones actually owns the assets on behalf of someone else.

      “i have not spoken with robert for some 4 years, but heard he spent some time in moscow doing real estate.

      “he would have been in contact with people with money, but i don’t know for certain. when i knew robert, he wasn’t a man of great resources, but i just don’t know. he was always an employee, not a principal, as far as i know,” hudson added.

      shetler-jones was in recent years been involved in a handful of real estate projects in ukraine and russia, for which tens of millions of dollars of investments were raised. yet most of the projects, such as one multi-million dollar project in russia that was bankrolled by yukos affiliates, never proceeded.

      a tangled web

      shetler-jones appears to have had direct links with the shadowy hungarian-registered firm eural trans gas, which was replaced by rosukrenergo this year as the supplier of turkmen gas to ukraine.

      a report produced by moscow-based hermitage capital management, itself a minority shareholder in gazrpom, lists shetler-jones as director of companies which are shareholders in etg.

      shetler-jones told the post earlier this year that he no longer has any affiliation with etg, which has been linked by press reports to ukrainian-born reputed mobster semion mogilevich. mogilevich is wanted by the fbi on money laundering, racketeering and fraud charges.

      several of the media outlets that alleged those links were forced to retract their claims after they lost lawsuits brought against them by etg.

      shetler-jones said he refuses to reveal which financial institutions funded his ukraine acquisitions for fear of unfairly linking them to mogilevich, whom he claims not to have met or worked for.

      “no matter how much disclosure, there will be an automatic association,” shetler-jones said.

      while etg has denied links with mogilevich, it has never clearly laid out its beneficiary shareholder structure. and the bad press led gazprom last year to replace the company as a gas supply intermediary with the newly established rosukrenergo, 50/50 owned by affiliates of gazprom and raiffeisen investment.

      interestingly, shetler-jones’s clout didn’t dissipate with the ouster of etg, as he serves as an advisor to rosukrenergo.
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 11:17:37
      Beitrag Nr. 101 ()
      Der neue Geschäftsbericht ist auf der Homepage (acicom.de) verfügbar.
      2,4 Mio Umsatz, kein Gewinn, Plan 2006 10 Mio Umsatz, ausgeglichenes Ergebnis, Umbenennung in AFKEM soll auf der HV am 21.6.06 beschlossen werden. Ein zweiter Vorstand wurde berufen. Etwas mehr als eine Handelsdrehscheibe für Titandioxid wird schon noch daraus werden, aber da muß man wohl noch Geduld haben.
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 13:19:13
      Beitrag Nr. 102 ()
      Klingt in der Summe gar nicht mal so schlecht, scheinen die richtigen Leute am Ruder zu sitzen.

      Sollte nicht noch eine HV stattfinden :confused:

      Heute gehen sogar mal ein paar Stücke um :)
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 15:21:30
      Beitrag Nr. 103 ()
      HV am 21.6. wie gesagt. Allemal besser als die früheren Bemühungen!
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 08:05:06
      Beitrag Nr. 104 ()
      Kann jemand ein paar Zeilen über die HV berichten?
      Vorab: danke schön.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:25:17
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.216.914 von Huppfeld am 22.06.06 08:05:0633 haben bisher hier reingeschaut, keiner war offensichtlich beimder HV. Alles Zocker also, das ist nicht gut.

      P.S. Ich war letztes Jahr in Hamburg.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 14:45:23
      Beitrag Nr. 106 ()
      Ich drücke schon permanent die "F5"-Taste, weil es nicht sein kann, dass hier bei w:o niemand etwas zu berichten weiß und auch die AFKEM-Seite wie dahin geschieden aussieht. Kein Leben, hier wie dort!
      Dabei war doch auf jeden Fall O.W. in Hamburg, nehme ich an, so dass doch wenigstens etwas gesagt werden können müsste. Oder war es so grausam? Aber, dann würdet Ihr, die Ihr in Hamburg wart, doch alle verkaufen.

      GEBT MIR EIN LEBENSZEICHEN.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 20:07:33
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.298.098 von Huppfeld am 27.06.06 14:45:23Hallo Huppfeld

      ich war zwar nicht da, aber vielleicht ist ja auch gar nichts Großartiges passiert. Das würde auch meinen Erwartungen am ehesten entsprechen.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 21:55:08
      Beitrag Nr. 108 ()
      Ich danke dir jedenfalls für ein Lebenszeichen, unicum.
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 13:00:50
      Beitrag Nr. 109 ()
      Dann schreibe ich mir halt selbst.
      Hi, huppfeld, es ist immer mal wieder interessant, alte Seiten zu besuchen. Vielleicht habe ich es bisher nur überlesen, aber unser Groß-, Haupt- und Mehrheitsaktionär hat auf seiner Unternehmensseite zu den Beteiligungen folgendes stehen - und da finde ich den letzten Satz interessant:

      "AG für chemische Industrie
      Erfolg im Chemiemarketing

      Ein weiterer Baustein in der Beteiligungsstruktur von RSJ ist die AG für chemische Industrie – oder kurz: AG. Das Handelsunternehmen mit Sitz in Hamburg geht auf eine 1872 in Köln gegründete chemische Fabrik zur Produktion von Soda und anderen Chemikalien zurück. Neben weiteren chemischen Erzeugnissen vertreibt die AG Adipinsäure, Ammoniak und Soda.

      Mit schlanken Strukturen und einer effizienten Organisation ist die AG beispielhaft für die renditestarken Investitionen von RSJ. Damit ist das Unternehmen auch allen zukünftigen Anforderungen gewachsen. Und es kann Marktschwankungen robust überstehen. Die Risiken sind minimiert.

      Für RSJ ist diese Mehrheitsbeteiligung eine konsequente Abrundung des Chemie-Engagements. Das Handelsgeschäft der AG zeigt äußerst positive Wachstumsraten. Zusätzliches Wachstum soll aber nicht nur organisch generiert werden. Zukäufe sind eine konkrete Option für die weitere Entwicklung von der AG. Die gegebenenfalls erforderliche Kapitalerhöhung ist bereits in Planung."
      Avatar
      schrieb am 09.07.06 12:44:44
      Beitrag Nr. 110 ()
      Schade, dass keine News anstehen...
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 12:50:20
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.476.331 von mondstein81 am 09.07.06 12:44:44Kannste mir deine drei Punkte erklären?
      Steckt da Wissen hinter, dass es doch etwas gibt oder hattest du nur eine zittrige Hand?
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 13:53:11
      Beitrag Nr. 112 ()
      Meine Güte, was ist das mühsam, mal 400 Stück, heute 800. Der Mehrheitsbesitz kann dauern.
      Sonst ist ja tote Hose hier.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 00:00:14
      Beitrag Nr. 113 ()
      Hallo Huppfeld,

      damit Du nicht dauerhaft Dir selbst schreiben musst, stell' ich mal 'nen Beitrag ein ;)
      Ich war auf der HV, einer von rund einem Dutzend Teilnehmern (oder waren's nur 10...?) - insgeamt 78,74 % der Aktien (was nicht an mir lag;). Lief alles sehr ruhig und gesittet ab, RSJ war vertreten (ohne dass ich deren Mandat einem der Anwesenden zuordnen konnte).
      Für 2006 hat Ebinal einen Umsatz von 10 Mio E in Aussicht gestellt, in den ersten fünf Monaten ist man bereits auf 5,1 Mio E gekommen. Die AG hat inzwischen sechs Mitarbeiter und zwei Vorstände, Harry Schindler machte auf mich einen ordentlichen Eindruck, fand ihn insgesamt "solider" und "bodenständiger" als Ebinal (rein subjektiver Eindruck) - letzterer betonte noch seine herkunftsbedingt guten Kontakte nach Osteuropa.
      Interessant fand ich noch die Anmerkung Ebinals, dass RSJ ursprgl. tatsächlich geplant hat, in den AG-Mantel Teile seines Osteuropa-Geschäftes einzubringen - das Thema sei aber inzwischen erledigt, ACI/AFKEM setze nun ganz auf Chemie wie etwa die Vermarktung von Titandioxid in Dt.

      Soweit mein Kurzeindruck (ach ja: die belegten Brötchen waren zumindest nicht trocken ;) - ansonsten scheint mir nach den Eindrücken dieses Vormittags das Thema Mantelspekulation genauso erledigt wie Komplettübernahme durch RSJ. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 07:53:21
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.393.457 von joseluis am 11.08.06 00:00:14Danke, joeluis (für einen Boxer fehlt dir ein "o", oder?), ich finde es sehr nett, dass du Mitleid mit mir hast und vielleicht den anderen Leseratten, die nichts posten.

      Also, ich mag den Ebinal, kenne ihn aber auch nur von der letztjährigen HV, aus einem Telefonat und einer mail. Er scheint (man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken) mir eine ehrliche Haut zu sein. Und das ist doch auch schon mal etwas.

      Das Thema Mantelspekulation ist natürlich raus, dafür ist ja auch ein neues Geschäft drin. Und wenn die bei einem GK von 4 Mio. einen Umsatz von zunächst 10 und dann auch noch einen Gewinn machen ist das schon viel, viel mehr als das, was die Vogeleys und Nachfolger davor geschafft haben. Warum die natürlich zwei Vorstände brauchen weiß ich nicht, möglicherweise ist das Geschäft mit Titanoxid (www.wikipedia.de hilft, wenn das Wissen aus dem Chemieunterricht nicht mehr reicht - obwohl ich mich an solche Begrifflichkeiten in meiner Schulzeit nicht erinnern kann) und Soda etc. aber doch so ausbaufähig.

      Hoffen wir mal.
      Schönes Wochenende und nochmals danke für deine persönlichen Eindrücke.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 07:54:34
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.394.266 von Huppfeld am 11.08.06 07:53:21Ups, ein "s" zu wenig, dann vergiss das mit dem Boxer.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 14:58:28
      Beitrag Nr. 116 ()
      @ Huppfeld
      Schindler ist ja für Marketing und Vertrieb zuständig - wobei ich denke, dass er vor allem für letzteres an Bord geholt worden ist wg. seiner langjährigen (fast 30 Jahre) Erfahrungen im internationalen Chemiemarkt. Und, vor den Kopp geguckt: Der Mann scheint mir hier genau der Richtige, jedenfalls hat er eine angenehm bodenständige Ausstrahlung - und das kann in diesem Geschäft ja nicht schaden (schließlich werden hier keine schmierigen Versicherungsgeschäfte gemacht ;)
      Das Titangeschäft (es handelt sich übrigens um TitanDIoxid - aber das findest Du bei wikipedia sicher auch ;)) ist wohl in der Tat die lukrativste Angelegenheit für ACI, da haben sie mit Crimean Titan auch einen Lieferantenvertrag abgeschlossen zwecks Vermarktung von Titandioxid in Deutschland.
      Ja, die Zahlen scheinen tatsächlich auf einem guten Weg - insofern könnte sich da eine ganz solide Anlage entwickeln (auch wenn ich dem erhofften Mantel-Deal noch ein wenig hinterhertrauere...)
      Ebenfalls ein schönes Wochenende - und hoffen wir auf steigende Umsätze (in jeder HInsicht...:)
      Avatar
      schrieb am 19.08.06 00:27:27
      Beitrag Nr. 117 ()
      Heute gab es UMSATZ.
      Und in Berlin sogar ansprechende Kurse, den halben Tag

      Times & Sales (19.08.2006 von 09:02:27 bis 21:06:15)
      Zeit Umsatz Volumen Geld (Bid) Geldvolumen Brief (Ask)Briefvolumen
      21:06:15 - - 1.417,57 0 1.732,47 0
      21:00:03 - - 1.417,57 0 1.732,47 0
      14:51:09 - - 1.417,57 0 1.732,47 0
      09:02:27 1,15 0 - - - -
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 16:22:07
      Beitrag Nr. 118 ()
      Auf der letztjährigen HV waren einigebekannte Aktionäre, einschließlich Oliver W. und Allerthal. Daneben ein Aktionär, der meinte, er müsse jetzt mal richtig Dampf ablassen, nölte rum (z.T. selbstverständlich - damals - zu Recht), dieses Jahr war es ruhig, schreibt joseluis.

      Und hier im Board ist auch die absolute Ruhe.

      Ebenso wie auf der Homepage, die bis zur HV noch mit Aktualität aufwartete, gibt es nichts Neues, oder einen Halbjahresbericht.
      Ich finde das eigenartig.
      Auch auf mails gibt es - anders als noch vor einigen Monaten - keine Antwort mehr.

      Hat jemand Infos?
      Avatar
      schrieb am 12.09.06 23:19:54
      Beitrag Nr. 119 ()
      Tja, bei der Informationspolitik kann man sich auch jeglichen Kommentar ersparen...:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 22:19:59
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.901.199 von mondstein81 am 12.09.06 23:19:54Das ist wohl wahr.
      Alerdings haben hier gestern mehr als 30 Interessierte rein gesehen und heute wieder. Ist wohl doch ein harter Kern, der liest, aber keine Infos abgibt, abgeben will. Das stimmt mich vorsichtig optimistisch. Nur, dass die AG keine mails beantwortet, das ärgert mich doch sehr.
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 22:31:01
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.920.265 von Huppfeld am 13.09.06 22:19:59Ist wohl doch ein harter Kern, der liest, aber keine Infos abgibt, abgeben will.

      Das Problem ist wohl eher, daß es keine Infos gibt
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 22:38:20
      Beitrag Nr. 122 ()
      Infos wären z.B. die Halbjahreszahlen, zum 1.Q wurden ja auch Daten veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 17.09.06 16:35:37
      Beitrag Nr. 123 ()
      Meine Meinung:
      Kurs wird unter 1 Euero gedrückt, dann kommt die KE 2:1 zu 1,05, die kein Kleiner mitmacht, dann hat RSJ die 75 % und später kommt der Squeeze Out.
      Kein Kapitalschnitt vor einem Jahr nach Intervention einiger Aktionäre? Das hat sich dann für Shelter-Jones auch noch gelohnt. Cleveres Kerlchen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.06 18:39:18
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.996.795 von Huppfeld am 17.09.06 16:35:37Warum sollten sie einen SO anstreben?
      Avatar
      schrieb am 17.09.06 23:25:38
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.001.249 von MFC500 am 17.09.06 18:39:18Warum machen Unternehmen einen Squeeze out? Um die Kleinaktionäre los zu werden und vielleicht eine andere, genehmere Aktionärsstruktur zu gestalten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 08:11:17
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.011.816 von Huppfeld am 17.09.06 23:25:38Ich wollte nicht wissen, warum Unternehmen dies tun, das ist schon klar. Ich sehe nur keinen Anhaltspunkt für derartige Absichten bei ACI. Daher meine Frage.
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 10:43:56
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.013.860 von MFC500 am 18.09.06 08:11:17Hatte mich auch schon gewundert.

      Ich sehe nur keinen Anhaltspunkt für derartige Absichten bei ACI.

      Den hatte ich bisher ja auch nicht gesehen. Jetzt aber gibt es - seit der HV, an der ich diese Jahr nicht teilnehmen konnte, weshalb ich mich über joseluis' Notizen über die HV gefreut habe (der EINZIGE, der sich überhaupt ausgelassen hat) - aber keinerlei Nachrichten mehr aus dem Untermnehmen, und keine Kommunikation mit den Aktionären. Stichwort 2 Quartal.
      Dafür wird es einen Grund geben.

      Außerdem ist das Einknicken beim beabsichtigten Kapitalschnitt 400 zu 1 nach Intervention einiger Aktionäre verwunderlich, einem Schnitt von 40 zu 1 hätte niemand widersprochen. Der vollständige Verzicht ist m.E. schon erstaunlich.

      Es muss Gründe geben.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 17:54:12
      Beitrag Nr. 128 ()
      Ein Letztes noch. Erst werden 5000 Stück zu 1,05 angeboten, die habe ich genommen. Dann werden zwei Tage später 6000 angeboten, aber nicht - da die ersten ja abgefischt wurden - zu einem mindestens gleich hohen Kurs, sondern zu 1,03.
      Das macht man nur, um den Kurs mit Umsätzen zu dürcken.

      Jetzt sage ich mal nix mehr, in Kürze soll es Unternehmensnachrichten geben.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 18:29:53
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.045.992 von Huppfeld am 19.09.06 17:54:12in Kürze soll es Unternehmensnachrichten geben

      Quelle? Welche Art von News?
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 07:32:07
      Beitrag Nr. 130 ()
      1. Quelle? 2. Welche Art von News?

      1. Wurde mir so gesagt.

      2. Wohl einfach eine Wasserstandsmeldung. Wenn ich den Inhalt konkreter kennen würde, ständen entweder die 6000 im ask nicht mehr oder ich hätte das ask selber aufgefüllt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 11:24:27
      Beitrag Nr. 131 ()
      Wer sagt es denn? 20.000 Stück zu 1,01. Leider nicht ich.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 11:34:48
      Beitrag Nr. 132 ()
      Ein Letztes noch. Erst werden 5000 Stück zu 1,05 angeboten, die habe ich genommen. Dann werden zwei Tage später 6000 angeboten, aber nicht - da die ersten ja abgefischt wurden - zu einem mindestens gleich hohen Kurs, sondern zu 1,03.
      Das macht man nur, um den Kurs mit Umsätzen zu dürcken.


      Du mußt Dich schon entscheiden; wird der Kurs nun gedrückt oder nicht? Oder ist hier ein Magier am Werke? Am Ende sogar Warren Buffett?

      Wer sagt es denn? 20.000 Stück zu 1,01. Leider nicht ich. Wohl einfach eine Wasserstandsmeldung. Wenn ich den Inhalt konkreter kennen würde, ständen entweder die 6000 im ask nicht mehr oder ich hätte das ask selber aufgefüllt.


      Ganz ehrlich, Deine Beiträge sind hinsichtlich ihres Kontextes einigermaßen verworren.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 12:22:45
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.058.332 von unicum am 20.09.06 11:34:48Du mußt Dich schon entscheiden; wird der Kurs nun gedrückt oder nicht?

      Wenn der Kurs auf der ask-Seite von 1,05 auf 1,03 gesenkt wird, obwohl zum ersten Kurs ein Umsatz stattfand, dann ist das wohl ein Kursdrücken, oder meinst du nicht?


      Wer sagt es denn? 20.000 Stück zu 1,01. Leider nicht ich. Wohl einfach eine Wasserstandsmeldung. Wenn ich den Inhalt konkreter kennen würde, ständen entweder die 6000 im ask nicht mehr oder ich hätte das ask selber aufgefüllt.

      Ganz ehrlich, Deine Beiträge sind hinsichtlich ihres Kontextes einigermaßen verworren.


      Noch verworrener werden sie natürlich, wenn du zwei Postings ohne Trennung hintereinander legst und dann noch in der falschen zeitlichen Abfolge.
      Aber ich will es gerne für dich entwirren:

      Wohl einfach eine Wasserstandsmeldung. Wenn ich den Inhalt konkreter kennen würde, ständen entweder die 6000 im ask nicht mehr oder ich hätte das ask selber aufgefüllt. heißt:

      AFKEM wird wohl zum bisherigen Verlauf des Jahres etwas sagen. Wasserstandsmeldung deshalb, damit MFC500 nicht übertriebene Erwartung in eine Meldung setzt; also keine Adhoc.

      Wenn ich den Inhalt konkreter kennen würde, ständen entweder die 6000 im ask nicht mehr oder ich hätte das ask selber aufgefüllt.
      heißt:
      Wenn ich den Inhalt der Unternehmensveröffentlichung kennen würde und er wäre positiv, dann hätte ich die 6000 Stück gekauft.
      Wenn ich den Inhalt kennen würde und er wäre negativ, dann hätte ich selbst durch eilige Verkaufsaufträge das ask selbst von 6000 auf deutlich mehr erhöht; ich würde dann verkaufen wollen.

      Wer sagt es denn? 20.000 Stück zu 1,01. heißt:
      Das ist für mich dann doch eine gute Meldung, wenn jemand 20000 Euro investiert, es gibt Nachfrage.

      Leider nicht ich. heißt:
      Leider habe ich nicht mehr die 20000 Euro auf dem Konto, um derart einzusteigen.

      Ganz toll wäre gewesen, liebes unicum, wenn du - anstatt nur rumzunölen - eine eigene Einschätzung abgegeben hättest.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 12:44:35
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.059.183 von Huppfeld am 20.09.06 12:22:451.) Nein.
      2.) Müßte eigentich klar gewesen sein.
      Für den Rest gilt: Keinerlei brauchbare Informationen Deinerseits. Insofern sehe ich auch keinen Anlass irgendeine neue Einschätzung abzugeben, zumal sie sich substatiell nicht geändert hat. Alles andere ist Phantasieren.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 13:26:32
      Beitrag Nr. 135 ()
      Dann solltest du einfach noch mal deine Einschätzung lesen, die immerhin schon aus Mitte 2004 stammt. Du hast seinerzeit von Skandal-HV geschrieben (nicht völlig zu Unrecht wegen der überraschenden Entlstung der Ex-Pfeifen, entgegen dem Verwaltungsvorschlag, initiiert von Shatler-Jones), gegen Moffat gewettert und das baldige Einschreiten der Staatsanwaltschaft erwartet.
      Wenn sich deine "Einschätzung substantiell nicht geändert hat" (verwirrt mich aber) ist das überraschend. In der HV war zu hören, dass der Umsatz dieses Jahr mit 10 Mio. erwartet wird, u.a. durch Titan di oxid). Da hätte vor zwei Jahren niemand dran geglaubt.

      Aber gut, ist ja deine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 13:43:29
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.060.252 von Huppfeld am 20.09.06 13:26:32Ich halte von Ebinal und Shetler Jones nicht viel. Das muss ich nicht ständig wiederholen. 10 Mio. EUR Umsatz ist auch ein alter Hut und stand schon im GB. Was Du an der ACI-Entwicklung so sensationell findest, ist mir unerklärlich.
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 16:04:55
      Beitrag Nr. 137 ()
      Was Du an der ACI-Entwicklung so sensationell findest

      Eine schöne Feststellung, aus meinen Postings kann die aber niemand herauslesen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 13:02:04
      Beitrag Nr. 138 ()
      Das war kurz, kurze Dienstzeit und kurzer Vorstandsname, dafür aber mit 6 Wochen Zeitverzögerung:


      "01.09. 2006
      Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds

      Harry Schindler, Vorstandsmitglied der AFKEM AG, Hamburg, hat sich entschieden, aus persönlichen Gründen zum 31.08.2006 von seinem Posten zurückzutreten.

      Der Aufsichtsrat dankt Herrn Schindler für seine in der Vergangenheit geleistet Arbeit. Die Bereiche Marketing und Vertrieb werden vom Vorstand, Matthäus Ebina, übernommen."
      Avatar
      schrieb am 18.10.06 15:07:55
      Beitrag Nr. 139 ()
      Die Gesellschaft wird ihre neue Geschäftstätigkeit im Bereich des internationalen Chemiehandels unverzüglich aufnehmen. Die Gesellschaft sichert zu, künftig eine transparente Informationspolitik zu betreiben und ihre Aktionäre zeitnah über die Entwicklung des Unternehmens zu unterrichten.

      Das ist zwar unter dem 9.3.2005 veröffentlicht worden, aber 'ne Zusicherung wars dennoch.
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 13:50:35
      Beitrag Nr. 140 ()
      DJ DGAP-News: AFKEM AG liefert gute Umsatzzahlen im 3. Quartal 2006

      AFKEM AG / Quartalsergebnis/Sonstiges

      19.10.2006

      Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
      EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      In den ersten 9 Monaten des Jahres hat die AFKEM AG einen Umsatz in Höhe
      von 9,5 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Der Aufbau der
      Gesellschaft zu einem wichtigen Partner für chemische Unternehmen in
      Deutschland geht voran. Die Gesellschaft beschäftigt fünf
      Mitarbeiter. Der
      Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in der Vermarktung und Distribution von
      Titandioxid des ukrainischen Werkes 'Crimea Titan". Das Werk in der Ukraine
      produziert verschiedene Typen von Titandioxid, die in der Lack- und
      Farbenindustrie sowie bei der Herstellung von Papier und Kunststoffen
      eingesetzt werden. Das Titandioxid von 'Crimea Titan" aus der ukrainischen
      Stadt Armjansk hat inzwischen hohe Qualitätsstandards erreicht. Neben
      Titandioxid vermarktet die AFKEM AG auch Harnstoff, Adipinsäure, leichte
      und schwere Soda. In diesem Jahr wird mit einem Gesamtumsatz von 12,5 Mio.
      EUR gerechnet.

      Das Amtsgericht Hamburg hat am 29. September 2006 den neuen Namen der
      Gesellschaft 'AFKEM AG" im Handelsregister eingetragen. Der neue Name
      ersetzt die alte Bezeichnung der traditionsreichen Gesellschaft
      'Aktiengesellschaft für chemische Industrie". Die Namensänderung
      wurde bei
      der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft im Juni beschlossen.

      Kontakt: AFKEM AG,
      Vorstand, Matthäus Ebinal, Tel.: (040) 5300 300


      DGAP 19.10.2006
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: AFKEM AG
      Erdmannstraße 10-12
      22765 Hamburg Deutschland
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 14:31:18
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.719.916 von xxt am 19.10.06 13:50:35nur schade, dass keine Aussage hinsichtlich der Ergebniserwartung gemacht wird
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 16:06:06
      Beitrag Nr. 142 ()
      Man sollte natürlich nicht immer nur rumnölen!

      Man sollte das Positive wenigstens auch erwähnen.

      Wichtig ist doch, dass die Umsatzerwartung seit der HV um weitere 25 % angehoben worden ist. Und der Ebinal hängt sich nicht so weit aus dem Fenster, wenn er nicht fest mit 12,5 Mio. Umsatz rechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 16:29:45
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.723.025 von Huppfeld am 19.10.06 16:06:06eine positive Umsatzentwicklung ist leider nichts wert, wenn diese nicht gewinnbringend ist. Insofern betrachte ich meine Kritik als angebracht und nicht als "rumnoelen". Ausserdem haette die Anhebung der Unsatzprognose auch entsprechend deutlich kommuniziert werden koennen (sollen)
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 16:48:53
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.723.025 von Huppfeld am 19.10.06 16:06:06Ebinal & Co. sind dafür mitverantwortlich, dass die Altaktionäre in Sachen ACI ihr gesamtes Vermögen unwiederbringlich verloren haben. Aber es gibt immer wieder Unterwürfige, die dem Fürsten dankbar dafür sind, dass ihnen 5% ihrer eigenen Ernte gnädigst gelassen werden. Das sieht man ja auch bei der Givag.
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 17:48:58
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.724.141 von unicum am 19.10.06 16:48:53Wie man nur so viel Frust los lassen müssen...........

      Was hat das wohl mit Unterwürfigkeit zu tun, wenn ich den Ebinal nicht so einschätze wie du. Der ist mein Angestellte, jedenfalls zu meinem Anteil.

      Was soll der Schwachsinn mit den fürstlichen 5 %? Hast du 95 % deines Einsatzes verloren? Dann verstehe ich deinen kindischen Frust.

      Alles Ebinal? Klar, der hat ja auch das Sagen...........

      Bist du bei Givag investiert, oder was soll der Hinweis. Meine Beteiligung ist jedenfalls lange her.

      Vielleicht haben sie den zweiten Vorstand, der alleine ohnehin nicht voll umfänglich Handlungsfähig war, auch geschasst, weil der die Infos nicht rüberbrachte, die ja inzwischen schon etwas älter sind.

      MFC500,
      Ausserdem haette die Anhebung der Unsatzprognose auch entsprechend deutlich kommuniziert werden koennen (sollen) ,

      warum, um den Kurs zu treiben? Die Investierten haben es doch gemerkt, oder?
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 17:55:32
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.725.479 von Huppfeld am 19.10.06 17:48:58Was soll der Schwachsinn mit den fürstlichen 5 %? Hast du 95 % deines Einsatzes verloren? Dann verstehe ich deinen kindischen Frust.

      Nein 100 Prozent. Hast Du Dir mal die Mühe gemacht und in die Bilanzen der letzten Jahre geschaut?
      Avatar
      schrieb am 19.10.06 21:56:46
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.725.634 von unicum am 19.10.06 17:55:32Doch, doch, ich beobachte ACI schon ein paar Jahre, mir liegen auch die Bilanzen (in Form von sparsamen Geschäftsberichten) der letzten 10 Jahre vor. ACI war ja quasi nebenan, sowohl in Hameln wie auch in Detmold.
      Ich meine ja auch nur deinen Frust gegen die jetzigen Protagonisten, ab Moffat, aber das hatten wir ja schon mal.

      Lassen wir also die künftigen Zahlen sprechen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 23:08:46
      Beitrag Nr. 148 ()
      Wenigstens eine Umfirmierung die gewisse Phantasie weckt...
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 10:44:00
      Beitrag Nr. 149 ()
      Jetzt ist die "AG für chemische Industrie" ganz von der AFKEM-Hoempage verschwunden; abgesehen vom abgebildeten Aktienmantel unter "Unternehmen".
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:20:53
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.790.945 von mondstein81 am 22.10.06 23:08:46.....und der Umsatz von eben mit 35000 Stück in einem Geschäft auch.
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 23:18:50
      Beitrag Nr. 151 ()
      Etwas Umsatz und tolle Kurstaxen beim ask in Berlin:

      21:00:38 1,00
      Umsatz 18:57:13 0,90 3.475
      12:55:00 1,00
      12:49:07 0,89
      12:47:17 1,25
      12:47:05 4,00
      12:46:46 0,89
      12:46:17 0,97
      12:46:14 1,00
      Umsatz 12:46:14 0,90 1.000
      12:46:06 1,00
      12:45:32 0,97
      12:33:20 0,89
      12:31:20 0,90
      09:02:45 1,06
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 14:18:36
      Beitrag Nr. 152 ()
      Damit das Heer von AFKEM-Aktionären nicht nur einen historischen Thread zu bieten hat, lassen wir ihn hiermit weiter leben.
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 20:20:14
      Beitrag Nr. 153 ()
      Homepage stellt nicht mehr den russischen Text ein!?
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 10:53:20
      Beitrag Nr. 154 ()
      Bei 0,70 konnte ich nicht widerstehen...
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 08:57:01
      Beitrag Nr. 155 ()
      Verdammt ruhig geworden....
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 11:25:11
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.339.457 von trojanerin am 17.03.07 08:57:01Hat jemand mal den 10 oder 20 jahres-chart? Hier ist ja offensichtlich eine Kapitalmaßnahme von statten gegangen!??

      Wäre nett. Die waren doch mal auf 10 cents, oder? 1:10 wäre ja dann 1 Euro. Danke!
      Avatar
      schrieb am 03.05.07 17:50:49
      Beitrag Nr. 157 ()
      18.04.07

      Gemeinsam mit dem Titandioxidhersteller „Crimea Titan“ wird AFKEM auf der weltweit führenden Messe der Farben- und Lackindustrie, der EUROPEAN COATINGS SHOW vom 8.-10. Mai 2007 in Nürnberg vertreten sein.
      Besuchen Sie uns auf dem Stand 3-346 in Halle 3.

      http://www.afkem.de/c_news/news_2007.04.18.htm

      19.04.07


      AFKEM wird den Vertrieb von Titandioxid in diesem Jahr ausbauen. Nach der erfolgreichen Vermarktung der Produkte des Ukrainischen Werkes „Crimea TITAN“ im letzten Jahr wurde AFKEM zum offiziellen Vertriebspartner des Werkes auf dem deutschen Markt ernannt. Titandioxid wird vor allem in der Lack- und Farbenindustrie, Papierindustrie sowie bei der Kunststoffherstellung eingesetzt. Die nach dem Sulfatverfahren hergestellten Weißpigmente von „Crimea TITAN“ erfüllen hohe Qualitätsanforderungen.

      Bei dem Ausbau des Vertriebs wird die AFKEM mit dem Hamburger Unternehmen Tradicon GmbH zusammenarbeiten.

      http://www.afkem.de/c_news/news_2007.04.19.htm
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 13:21:25
      Beitrag Nr. 158 ()
      Vermutlich müssen sich die ACI-Aktionäre auf solche Ergebnisgrößen langfristig einstellen.

      DGAP-News: AFKEM AG (deutsch)

      Bericht zum Geschäftsjahr 2006

      AFKEM AG / Jahresergebnis


      31.05.2007

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Im Jahr 2006 hat die AFKEM AG ihre Stellung als Vermarkter von chemischen Erzeugnissen weiter ausgebaut. Die Beziehungen zu den osteuropäischen Produzenten von chemischen Erzeugnissen wurden gefestigt.

      Die AFKEM AG hat das Jahr mit einem Gewinn in Höhe von EUR 29.781,90 abgeschlossen. Gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr konnte das Ergebnis geringfügig gesteigert werden. Mit dem zügigen Aufbau des Vertriebs stieg auch der Umsatz. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 452% auf EUR 13.200.135,73. Die Personalkosten betrugen EUR 386.850,56. Die Abschreibungen auf die Büroausstattung betrugen EUR 22.448,70. Sonstige betriebliche Aufwendungen beliefen sich auf EUR 320.398,58. Das Finanzergebnis in Höhe von EUR 17.563,91 geht hauptsächlich auf die Verzinsung der Steuerrückstellungen und Steuerforderungen zurück. Das Rohergebnis stieg entsprechend der Umsatzentwicklung. Die Rohertragsmarge ist aber nach wie vor unbefriedigend, da die Verkaufspreise im Absatzgebiet der AFKEM AG unter erheblichem Wettbewerbsdruck stehen.

      Titandioxid war das wichtigste Produkt für die AFKEM. Mit EUR 10 Mio. trug Titandioxid rund 75% zum Gesamtumsatz in 2006 bei. Titandioxid wird vor allem in der Lack- und Farbenindustrie, Papierindustrie sowie bei der Kunststoffherstellung eingesetzt. Das Produkt wird in der Ukraine bei Crimea Titan hergestellt. Die nach dem Sulfatverfahren hergestellten Weißpigmente des Ukrainischen Werkes erfüllen hohe Qualitätsanforderungen. Crimea Titan hat AFKEM für das Jahr 2007 zum offiziellen Vertriebspartner des Herstellers auf dem deutschen Markt ernannt. Soda war mit rund 21% das zweitwichtigste Produkt und wurde auf den Märkten des Mittelmeerraumes verkauft. Es wird ebenfalls in der Ukraine vom Crimean Soda Plant bezogen.

      Beim Ausbau der zukünftigen Vertriebsaktivitäten kommen der Gesellschaft ihre engen Beziehungen zu den ukrainischen Soda- und Titandioxid-Produzenten zugute. Die Produktqualität der aus der Ukraine bezogenen Waren ist einwandfrei und hat im Geschäftsjahr 2006 zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Der Verbesserung der Rohertragsmarge gilt das besondere Augenmerk des Vorstands. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der hart umkämpften Märkte für Soda und Titandioxid in Europa keine einfache Aufgabe.


      AFKEM AG Vorstand, Matthäus Ebinal, Tel (040) 5300 300

      DGAP 31.05.2007
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 14:00:30
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.555.472 von unicum am 31.05.07 13:21:25Bei der absoluten Größe des Gewinns wäre auch mal schnell eine Verdopplung des Gewinns drin, aber das würde auch nicht viel ändern.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 16:40:38
      Beitrag Nr. 160 ()
      der Geschäftsbericht ist auf der HP verfügbar
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 17:11:37
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.451.066 von MFC500 am 02.07.07 16:40:38Interessant ist folgende Passage aus dem GB:

      ..."Positives Eigenkapital

      Durch die Einstellungen des Hauptgesellschafters
      von insgesamt EUR 1.127.000,00 in die Kapitalrücklagen
      konnte das negative Kapital der AFKEM
      AG im Laufe des Jahres ausgeglichen
      werden und erstmals wieder ein positives
      Eigenkapital ausgewiesen werden.
      Das Eigenkapital der Gesellschaft
      betrug zum Ende des Geschäftsjahres
      2006 EUR 688.967,58. Das nun positive
      Eigenkapital wird eine gute Grundlage
      für die weitere Entwicklung der Gesellschaft
      sein."...
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 17:22:35
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.451.622 von Muckelius am 02.07.07 17:11:37auf derselben Seite:

      "Die Bezugspreise der AFKEM AG für Titaniumdioxid konnten im Mai 2007 reduziert werden und werden den zukünftigen Materialaufwand spürbar entlasten."

      Und laut Ausblick erwartet AFKEM für 2007 einen Umsatz in Höhe von 16 Mio sowie ein positives Ergebnis, über dessen Höhe man sich allerdings nicht auslässt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:40:55
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.451.822 von MFC500 am 02.07.07 17:22:35Hallo, anbei die Links zu den Internetseiten der unmittelbaren und mittelbaren Hauptaktionäre. (könnte sein, dass die Links schon einmal gepostet wurden, habe aber keine Lust den ganzen Thread durchzugehen)


      http://www.ostchem-group.com/
      http://www.rsj-group.com/start.htm
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 19:39:09
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.453.233 von Muckelius am 02.07.07 18:40:55zumindest "ostchem" scheint relativ neu zu sein, jedenfalls sind viele Menüpunkte "Under Construction".

      Dies schreibt Mehrheitsaktionär RSJ zu AFKEM (der markierte Passus hat mich sehr amüsiert):

      "Ein weiterer Baustein in der Beteiligungsstruktur von RSJ ist die AG für chemische Industrie...Mit schlanken Strukturen und einer effizienten Organisation ist die AG beispielhaft für die renditestarken Investitionen von RSJ. Damit ist das Unternehmen auch allen zukünftigen Anforderungen gewachsen. Und es kann Marktschwankungen robust überstehen. Die Risiken sind minimiert.

      Für RSJ ist diese Mehrheitsbeteiligung eine konsequente Abrundung des Chemie-Engagements. Das Handelsgeschäft der AG zeigt äußerst positive Wachstumsraten. Zusätzliches Wachstum soll aber nicht nur organisch generiert werden. Zukäufe sind eine konkrete Option für die weitere Entwicklung von der AG. Die gegebenenfalls erforderliche Kapitalerhöhung ist bereits in Planung."

      Aus dem zweiten Abschnitt könnte im Fall praktischer Umsetzung durchaus Phantasie resultieren. Man wird sehen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 11:41:17
      Beitrag Nr. 165 ()
      afkem hat den Umsatz um 452 % gesteigert, macht aber keine Gewinne.
      75 % der Umsätze resultieren aus dem Verkauf von Titanoxid. Lieferant ist die ukrainische Firma Crimea Titan, die AFKEM zu ihren Hauptvertreiber ernannt hat.
      Die ausbleibenden Gewinne begründet AFKEM mit dem erheblichen Wettbewerbsdruck.
      Ich vermute, AFKEM wird noch lange keine Gewinne erwirtschaften. Sie erscheinen mir als Marionette von Crimea Titan, die lediglich versucht, über AFKEM zu Dumpingpreisen ihre Produkte auf den deutschen Markt loszuwerden.
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 18:23:15
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.610.853 von wolfffi am 10.07.07 11:41:1710000 Stück zu 0,80 Euro im Brief.

      Von der Homepage:


      News




      06.07.2007
      Umsatzzahlen im 1. Halbjahr


      news 06.07.07

      Die Umsatzerlöse der AFKEM AG betrugen im ersten Halbjahr dieses Jahres 6,7 Mio. EUR. 85% des gesamten Umsatzes entfiel dabei auf den Verkauf von Titanoxid. Der Rest setzt sich hauptsächlich zusammen aus den Verkäufen von Soda und der Adipinsäure. Der geplante Umsatz der Gesellschaft für das gesamte Jahr 2007 beträgt 16,0 Mio. EUR
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 18:57:21
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.658.099 von Muckelius am 12.07.07 18:23:15merci für´s Einstellen, da sind sie bei AFKEM ja wirklich von der schnellen Truppe. Bedauerlicherweise wieder kein Hinweis auf die Ertragslage. Enttäuschend.
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 12:59:47
      Beitrag Nr. 168 ()
      Vielleicht sollte man die Vermutung von Wolffi nicht unbeachtet lassen. Der Großaktionär, der ja erst die Kleinen rauskloppen wollte, denkt sich mögliocherweise "wenn Ihr Euch schon querstellt, dann müsst Ihr eben mit diesen Zahlen leben".
      Mal schauen, was die HV ergibt.
      Wie die ARe einzuschätzen sind.
      Avatar
      schrieb am 15.10.07 17:02:34
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.709.884 von Siffnik am 16.07.07 12:59:47Ich denke es ist mal wieder Zeit etwas zur AFKEM zu schreiben.

      Die Homepage der Ostchem Holding ist mittlerweile mit weiteren Inhalten gefüllt worden

      http://www.ostchem-group.com/


      Der interessierte User wird bemerken, das die Ostchem Holding mittlerweile ebenfalls von einer "GDF" übernommen wurde

      http://www.groupdf.com/


      Damit ist die AFKEM eine kleiner Teil in einem miliardenschweren Firmenimperium......
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 16:55:15
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.002.584 von Muckelius am 15.10.07 17:02:34In der Tat, das ist interessant. Aber ist das ein Argument zum Eintstieg oder zum Aufstocken? Wie sind hier die Meinungen?
      m
      Avatar
      schrieb am 14.02.08 13:51:22
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.807 von meralda am 06.12.07 16:55:15Hallo, kein Aktionär mehr da? Bin ich allein?
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 18:30:41
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.367.002 von meralda am 14.02.08 13:51:22...diese lange nachrichtenlose Zeit ist einfach unerträglich. Hoffentlich kommt bald das "Hallo-Wach" :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 15:05:46
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.058.406 von Muckelius am 08.05.08 18:30:41aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      AFKEM AG
      Hamburg
      ISIN DE0005422000, WKN 542 200
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, den 15. Juli 2008, um 10:00 Uhr
      im Steigenberger Hotel Hamburg, 1. Geschoss, Raum Galeria I + II,
      Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung


      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung von § 4 (3) der Satzung (Grundkapital)


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      Da die bisherige satzungsmäßige Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen (genehmigtes Kapital) gemäß § 4 Abs. (3) der Satzung ausgelaufen ist, wird § 4 Abs. (3) der Satzung wie folgt neu gefasst:


      „(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juli 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Euro 2.000.000,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen mit der Maßgabe, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung zu übernehmen sind, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen,

      a)

      soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen,
      b)

      bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 400.000,-- gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet,
      c)

      bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 2.000.000,00, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden.


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. (3) der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals anzupassen.“




      Bericht des Vorstands gem. § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 4:


      Zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 15. Juli 2008 soll, da die Ermächtigungsfrist der bisherigen satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen (genehmigtes Kapital) abgelaufen ist, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, womit die Verwaltung in die Lage versetzt wird, zum Zweck der Beschaffung weiterer finanzieller Mittel, zur Akquisition von Unternehmen und Beteiligungen oder sonst aus Gründen des Gesellschaftsinteresses Aktien auszugeben, ohne dass jeweils die Hauptversammlung befasst werden muss. Damit die Verwaltung diese Möglichkeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend optimal und flexibel nutzen kann, soll der Beschluss für verschiedene in dem Beschlussvorschlag benannte Zwecke eine Ermächtigung vorsehen, das Bezugsrecht auszuschließen:


      Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Buchstabe a) der Ermächtigung (Ausschluss von Spitzen) dient dem Zweck, ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis bei Kapitalerhöhungen zu ermöglichen, wodurch die Abwicklung der Kapitalmaßnahmen erleichtert wird. Die Spitzenbeträge werden jeweils bestmöglich, mindestens aber zum Bezugskurs verwertet.


      Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen unter Buchstabe b) der Ermächtigung soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen nehmen wegen der jeweils zu treffenden organisatorischen Maßnahmen und zu wahrenden Bezugsfrist sehr viel mehr Zeit in Anspruch als Platzierungen unter Bezugsrechtsausschluss. Auch können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen Abschläge vermieden werden. Die Eigenmittel der Gesellschaft können daher bei Ausschluss des Bezugsrechts in einem größeren Maße gestärkt werden, als dies bei einer Bezugsrechtsemission der Fall wäre. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erklärt den Bezugsrechtsausschluss unter den Voraussetzungen von Abschnitt b) des vorgeschlagenen Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 4 gerade auch aufgrund dieser Erwägungen für zulässig. Der Umfang einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist allerdings auf 10 % des Grundkapitals beschränkt. Durch diese Beschränkung ist eine Verwässerung der alten Aktien und ein Einflussverlust für die Aktionäre praktisch nicht zu befürchten.


      Die in Buchstabe c) des vorgeschlagenen Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 4 vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft insbesondere den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen gegen Gewährung von Aktien ermöglichen. Dies ist eine immer üblicher werdende Form der Akquisition. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung insbesondere für die Veräußerung ihrer Anteile oder eines Unternehmens die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Grundkapital unter Umständen sehr kurzfristig gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Außerdem wird es der Gesellschaft durch die Möglichkeit, ihre Aktien als „Akquisitionswährung" zu nutzen, ermöglicht, Unternehmen, Beteiligungen sowie sonstige Vermögensgegenstände von hohem Wert zu erwerben, ohne dabei über Gebühr die eigene Liquidität in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei könnte die Gesellschaft im Einzelfall für größere Übernahmen (insbesondere ihrerseits bereits börsennotierter Unternehmen) oder insgesamt ein sehr erhebliches Volumen an jungen Aktien benötigen, womit sich der beträchtliche Umfang des mit der Ermächtigung ermöglichten Bezugsrechtsausschlusses rechtfertigt. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss bei sich konkretisierenden Erwerbsmöglichkeiten Gebrauch machen soll. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien an der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.


      Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in allen drei Fällen in den umschriebenen Grenzen erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten.


      Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


      Dieser Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Punkt 4 der Tagesordnung liegt in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.


      5.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.


      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, dem 8. Juli 2008, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10 – 12, 22765 Hamburg) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:


      AFKEM AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Kirchstraße 35
      73033 Göppingen

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (record date) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Dienstag, den 24. Juni 2008, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder (z.B. eine Aktionärsvereinigung), deren Bevollmächtigung nach § 135 AktG hiervon befreit ist. Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Auf dem Eintrittskartenformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen teilnahmeberechtigende Aktien müssen bis zum 14. Juli 2008, 12:00 Uhr bei der unten genannten postalischen Adresse der Gesellschaft eingehen.

      Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:


      AFKEM AG
      Erdmannstraße 10 – 12
      22765 Hamburg

      Ausschließlich an die vorgenannte Adresse sind auch Anträge von Aktionären zur Tagesordnung innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten; diese können auch fernschriftlich, ausschließlich an die Telefax-Nr. 040 / 53 00 30 33, bzw. in elektronischer Form, ausschließlich an die E-Mail-Adresse nasdala@afkem.com, an die Gesellschaft gerichtet werden. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

      Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10 – 12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:


      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 nebst Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


      Der Bericht des Vorstands gem. § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 4

      Die genannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

      Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes teilen wir mit:

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 4.000.000,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit insgesamt 4.000.000 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.



      Hamburg, im Juni 2008

      AFKEM AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 22:43:01
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.254.842 von Muckelius am 06.06.08 15:05:46finde auf www.afkem.com keine Unterlagen...
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 15:52:33
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.258.724 von fredolin22 am 06.06.08 22:43:01...Homepage wurde nun aktualisiert.....
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 13:45:50
      Beitrag Nr. 176 ()
      Sehr aufwendiger GB für eine Gesellschaft die im Wesentlichen aus einem Chemiewertedepot von 160 TEUR besteht und noch Riesenverlustvorträge hat...:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 14:03:51
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.297.108 von schaerholder am 13.06.08 13:45:50Wie ist denn da das Mittagessen dann würde ich mir auch noch 1 Aktie zulegen !
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 22:03:19
      Beitrag Nr. 178 ()
      Habe afkem seit einiger Zeit auf der WL.
      Aber ich finde 0,5...0,6 € einfach noch zu teuer.
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 18:12:21
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.442.604 von fredolin22 am 04.07.08 22:03:19Stücke im Brief zu 0,35 Euro. Bis zur "Null-Linie" ist es nicht mehr weit.....
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 19:39:26
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.024 von Muckelius am 17.11.08 18:12:21...der nächste Jahresabschluss wird wohl Abschreibungsbedarf bei den vorhandenen Wertpapieren beinhalten und somit gar nicht gut ausfallen....
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 18:58:52
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.375.376 von Muckelius am 14.01.09 19:39:26die Aktie bzw. Firma ist noch mehr als in früheren Jahren zur absoluten Black Box mutiert......
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 15:05:22
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.777.233 von Muckelius am 16.03.09 18:58:52Geschäftsbericht für 2008 ist mittlerweile online:


      http://afkem.de/d_investor/images/GB_Afkem_2008.pdf
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 16:03:21
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.687.208 von Muckelius am 31.07.09 15:05:22Der Laden ist komplett heruntergewirtschaftet.
      Beim Blick in das Wertpapierdepot kann ich keinen Investmentansatz erkennen, außer der, dass Ebinal schwerpunktmäßig in Chemieaktien investiert (Kann man damit heutzutage Verlustvorträge erhalten?) Mantelwert = Null, Perspektive = Null. Keine Ahnung wie die Börse auf einen Wert von 0,35 Euro/Aktie kommt.
      Avatar
      schrieb am 07.08.09 15:13:38
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.687.872 von unicum am 31.07.09 16:03:21AFKEM AG
      Hamburg
      ISIN DE0005422000, WKN 542 200
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Mittwoch, den 16. September 2009, um 09:00 Uhr
      in den Räumen der Gesellschaft, der AFKEM AG, 2. Etage,
      Erdmannstraße 10 – 12, 22765 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, dem 9. September 2009, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10 – 12, 22765 Hamburg) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

      AFKEM AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Kirchstraße 35
      73033 Göppingen

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (record date) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Mittwoch, den 26. August 2009, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder (z.B. eine Aktionärsvereinigung), deren Bevollmächtigung nach § 135 AktG hiervon befreit ist. Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Auf dem Eintrittskartenformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen teilnahmeberechtigende Aktien müssen bis zum 15. September 2009, 12:00 Uhr bei der unten genannten postalischen Adresse der Gesellschaft eingehen.

      Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:

      AFKEM AG
      Erdmannstraße 10 – 12
      22765 Hamburg

      Ausschließlich an die vorgenannte Adresse sind auch Anträge von Aktionären zur Tagesordnung innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten; diese können auch fernschriftlich, ausschließlich an die Telefax-Nr. 040 / 53 00 30 33, bzw. in elektronischer Form, ausschließlich an die E-Mail-Adresse nasdala@afkem.com, an die Gesellschaft gerichtet werden. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

      Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10 – 12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:


      Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 nebst Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Die genannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

      Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes teilen wir mit:

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 4.000.000,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit insgesamt 4.000.000 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.



      Hamburg, im August 2009

      AFKEM AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.09.09 13:29:24
      Beitrag Nr. 185 ()
      War jemand bei der HV und kann etwas berichten?
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 11:32:31
      Beitrag Nr. 186 ()
      Sehr löblich: Die Abstimmungsergebnisse stehen auf der Homepage. Und sind interessant für den der rechnen kann.

      Aber das liest hier ja wohl niemand.
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 16:03:46
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.165.160 von Baldei am 13.10.09 11:32:31...was soll daran interessant sein?
      Avatar
      schrieb am 14.10.09 08:53:13
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.167.702 von Muckelius am 13.10.09 16:03:46..dass beim Vorstand 75 % der Aktien liegen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:05:58
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.172.025 von Baldei am 14.10.09 08:53:13...Aktienkurs bei 0,33 Euro und 10000 Stück im Brief. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 16:45:16
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.404.700 von Muckelius am 17.11.09 18:05:58heute Umsatz zu einem Kurs von 0,18 Euro am Handelsplatz Stuttgart :(
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 16:53:29
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.967.895 von Muckelius am 18.02.10 16:45:16Ich hoffe, du bist bei diesem Schrott nicht mehr investiert...
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 16:38:59
      Beitrag Nr. 192 ()
      Wir wissen nicht, ob Muckelus noch bei AFKEM - vielleicht als ehemaliger AG für chemische Industrie Altaktionär - investiert ist.
      Ich bins noch.
      Avatar
      schrieb am 13.04.10 17:40:13
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.995.002 von Baldei am 23.02.10 16:38:59heute einmal größerer Umsatz. In Frankfurt bisher über 26000 Stück. Allerdings bei niedrigem Kursen...
      Avatar
      schrieb am 13.04.10 23:34:07
      Beitrag Nr. 194 ()
      Tja, wäre ich flüssiger hätte ich die 20T auch gerne genommen, zu d e m Kurs!
      So grottenschlecht ist der GB ja auch wieder nicht. Leerer Mantel mit Verlustvortrag und etwas Knete, kaum noch Schulden.........
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 16:57:30
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.328.690 von Baldei am 13.04.10 23:34:07...habe ich ja garnicht mitbekommen, dass der GB für 2009 schon veröffentlicht wurde...
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 23:21:44
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.255 von Muckelius am 14.04.10 16:57:30Pardon.Hätte ich hier reingesetzt, wenn ich denn noch irgendwo Interesse vermutet hätte.
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 15:31:09
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.337.457 von Baldei am 14.04.10 23:21:44aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      AFKEM AG
      Hamburg
      ISIN DE0005422000, WKN 542 200
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, den 25. Mai 2010, um 10:00 Uhr
      in den Räumen der Gesellschaft, der AFKEM AG, 2. Etage,
      Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Aufsichtsrats

      Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt. Von der Hauptversammlung sind daher die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.

      Der Aufsichtsrat der AFKEM AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder
      a)

      Herrn Dr. Klaus Matzen, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Dr. Matzen & Partner, Hamburg,
      b)

      Herrn Michael Conrad, Steuerberater und Partner der CONRAD & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
      c)

      Herrn Jürgen Schmidt, Kaufmann und Geschäftsführer der Jürgen Schmidt Chemievertretung GmbH, Horst/Holstein

      bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.
      5.

      Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a.

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 4.000.000,00, eingeteilt in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00, wird nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um Euro 3.500.000,00 auf Euro 500.000,00, eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00, herabgesetzt. Das Herabsetzungsverhältnis beträgt 8:1. Die Herabsetzung erfolgt, um zunächst Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie den danach verbleibenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils acht auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 8:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen.
      b.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.
      c.

      In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende neue Fassung:
      „1.

      Das Grundkapital beträgt Euro 500.000,00 (in Worten: Euro fünfhunderttausend).
      2.

      Es ist eingeteilt in Stück 500.000 (in Worten: fünfhunderttausend) auf den Inhaber lautende Stückaktien.“
      6.

      Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals an die Kapitalherabsetzung und über die Anpassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene ordentliche Kapitalherabsetzung vor, wie folgt zu beschließen:
      a.

      Die von der Hauptversammlung mit Beschlussfassung vom 15. Juli 2008 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, das Grundkapital bis zum 14. Juli 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt jedoch höchstens um Euro 2.000.000,00 zu erhöhen, wird dahingehend beschränkt, dass der Betrag, bis zu dem das Grundkapital höchstens erhöht werden darf, auf Euro 250.000,00 reduziert wird. Die darüber hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben.

      Ferner wird die von der Hauptversammlung mit Beschluss vom 15. Juli 2008 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen, bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 400.000,00 gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet, dahingehend beschränkt, dass ein derartiger Bezugsrechtsausschluss nur noch bis zu einem Betrag von insgesamt Euro 50.000,00 zulässig ist. Insoweit wird die darüber hinausgehende Ermächtigung aufgehoben.

      Schließlich wird die von der Hauptversammlung mit Beschluss vom 15. Juli 2008 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen, bis zu einem rechnerischen Nennbetrag von insgesamt Euro 2.000.000,00, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, dahingehend beschränkt, dass ein derartiger Bezugsrechtsausschluss nur noch bis zu einem Betrag von insgesamt Euro 250.000,00 zulässig ist. Insoweit wird die darüber hinausgehende Ermächtigung aufgehoben.

      Im Übrigen bleibt die Ermächtigung des Vorstands mit Hauptversammlungsbeschuss vom 15. Juli 2008 unberührt.
      b.

      In Anpassung an den vorstehenden Beschluss wird § 4 Abs. (3) der Satzung wie folgt neu gefasst:

      „(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juli 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Euro 250.000,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen mit der Maßgabe, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung zu übernehmen sind, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen,

      a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen;

      b) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 50.000,00 gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet,

      c) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 250.000,00, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. (3) der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals anzupassen.“
      c.

      Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 6 a. und b. (Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals an die Kapitalherabsetzung und über die Anpassung der Satzung) erst beim Handelsregister zur Eintragung einzureichen, wenn die Durchführung des Beschlusses der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung) in das Handelsregister eingetragen worden ist.

      Vorsorglicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6

      Mit dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 wird keine neue Ermächtigung zu einem Bezugsrechtsausschluss erteilt, sondern lediglich eine bereits erteilte Ermächtigung der Höhe nach an das unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende neue Grundkapital angepasst. Vor diesem Hintergrund wird dieser Bericht rein vorsorglich unterbreitet.

      Die unter Tagesordnungspunkt 6 beantragte Anpassung des genehmigten Kapitals an die Kapitalherabsetzung soll die Verwaltung unter Berücksichtigung der herabgesetzten Grundkapitalziffer weiterhin in die Lage versetzen, zum Zweck der Beschaffung weiterer finanzieller Mittel, zur Akquisition von Unternehmen und Beteiligungen oder sonst aus Gründen des Gesellschaftsinteresses Aktien auszugeben, ohne dass jeweils die Hauptversammlung befasst werden muss. Damit die Verwaltung diese Möglichkeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend optimal und flexibel nutzen kann, soll der Vorstand ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für verschiedene konkret benannte Zwecke das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

      Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Buchstabe a) der Ermächtigung (Ausschluss von Spitzen) dient dem Zweck, ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis bei Kapitalerhöhungen zu ermöglichen, wodurch die Abwicklung der Kapitalmaßnahmen erleichtert wird. Die Spitzenbeträge werden jeweils bestmöglich, mindestens aber zum Bezugskurs verwertet.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen unter Buchstabe b) der Ermächtigung soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen nehmen wegen der jeweils zu treffenden organisatorischen Maßnahmen und zu wahrenden Bezugsfrist sehr viel mehr Zeit in Anspruch als Platzierungen unter Bezugsrechtsausschluss. Auch können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen Abschläge vermieden werden. Die Eigenmittel der Gesellschaft können daher bei Ausschluss des Bezugsrechts in einem größeren Maß gestärkt werden, als dies bei einer Bezugsrechtsemission der Fall wäre. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erklärt den Bezugsrechtsausschluss unter den Voraussetzungen von Buchstabe b) der Ermächtigung gerade auch aufgrund dieser Erwägungen für zulässig. Der Umfang einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist allerdings auf 10 % des Grundkapitals beschränkt. Durch diese Beschränkung ist eine Verwässerung der alten Aktien und ein Einflussverlust für die Aktionäre praktisch nicht zu befürchten.

      Die in Buchstabe c) vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft insbesondere den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen gegen Gewährung von Aktien ermöglichen. Dies ist eine immer üblicher werdende Form der Akquisition. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung insbesondere für die Veräußerung ihrer Anteile oder eines Unternehmens die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben ihr Grundkapital unter Umständen sehr kurzfristig gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Außerdem wird es der Gesellschaft durch die Möglichkeit, ihre Aktien als „Akquisitionswährung“ zu nutzen, ermöglicht, Unternehmen, Beteiligungen sowie sonstige Vermögensgegenstände von hohem Wert zu erwerben, ohne dabei über Gebühr die eigene Liquidität in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei könnte die Gesellschaft im Einzelfall für größere Übernahmen (insbesondere ihrerseits bereits börsennotierter Unternehmen) oder insgesamt ein sehr erhebliches Volumen an jungen Aktien benötigen, womit sich der beträchtliche Umfang des mit der Ermächtigung ermöglichten Bezugsrechtsausschlusses rechtfertigt. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss bei sich konkretisierenden Erwerbsmöglichkeiten Gebrauch machen soll. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien an der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.

      Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in allen drei Fällen in den umschriebenen Grenzen erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten.

      Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

      Dieser vorsorgliche Bericht liegt in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
      7.

      Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 („Einberufung der Hauptversammlung“) und § 20 („Teilnahme an der Hauptversammlung“) der Satzung

      Zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an die Neufassung der aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

      §§ 19 und 20 der Satzung werden vollständig aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
      㤠19 Einberufung der Hauptversammlung
      Die Hauptversammlung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung vom Vorstand oder in den im Gesetz vorgeschriebenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. Die Mindestfrist des Satzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 20 Abs. 1 der Satzung. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit den gesetzlich erforderlichen Angaben.
      § 20 Teilnahme an der Hauptversammlung
      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei dieser oder einer für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen sein. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.
      (2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Kreditinstitut erstellten besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.“
      8.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Dienstags, dem 18. Mai 2010, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

      AFKEM AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Kirchstraße 35
      73033 Göppingen
      Fax: 0 71 61 / 96 93 17

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Dienstag, den 4. Mai 2010, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

      Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

      Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
      Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:

      AFKEM AG
      Erdmannstraße 10–12
      22765 Hamburg
      Fax: 040 / 53 00 30 33
      E-Mail: nasdala@afkem.com

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

      Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen
      Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:


      Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009


      Der vorsorgliche Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6

      Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.



      Hamburg, im April 2010

      AFKEM AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 18:27:38
      Beitrag Nr. 198 ()
      Oh je, jetzt auch noch Kapitalschnitt aus 8 wird 1 Aktie.
      Schlimmer gehts nimmer...
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 18:39:08
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.352.811 von ooy am 16.04.10 18:27:38...ich frage mich: Wieso wird das geade jetzt gemacht? Der Bilanzverlust ist ja schön länger in diesen Dimensionen!
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 12:15:19
      Beitrag Nr. 200 ()
      War jemand auf der gestrigen HV? Und könnte hier seine Eindrücke kurz berichten? Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 10:57:06
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.584.614 von joseluis am 26.05.10 12:15:19Anpfiff Punkt 10 Uhr.
      SdK und DSW waren vertreten.
      AR komplett und V Ebinal sowie Frau Nasdala.
      8 Aktionäre.
      Verammlung fand im Eingangsbereich der Ostchem als Großaktionärin statt.
      Offensichtlich gab es für die frühen Gäste etwas zu knabbern und Kaffee.
      Sonst nix Spannendes. Ebinal gab ie gewohntfreundlich Auskunft, die TOpunkte wurden alle ohne Gegestimmen und/oder Enthaltungen durchgewunken.
      Vorstand bekommt weiterhin kein Geld, ist Vorstand bei der Ostchem, ARe erhalten insgesamt 9T Euro im Jahr. Fixkosten halten sich in engen Grenzen, das Wertpapierdepot hat aktuell in diesem Jahr 6 % verloren.
      Das Wichtigere: Ein Investor soll noch nicht gefunden sein, angesprochene potenzielle Interessenten hätten aber wg der Bilanz abgewunken. Deshalb die Bereinigung.
      Auf die Frage, ob die Kapitalreduzierung von 8:1 gerichtsfest sei (wg alter Vereinbarung) sagte Ebinal, die hierzu befragten TRechtsanwälte sähen das so.
      Die SdK/DSW-Vertreter zeigten sich verwundert, dass neben der Reduzierung nicht gleich auch eine KE zu beschließen sei. Hierzu gäbe es aktuell, so Ebinal, keine Veranlassung. Man wolle auch nicht gleich zu viel beschließen.

      Im Übrigen werde gespart, wo es geht.

      11.05 Uhr waren wir durch, ohne Verlesungen der zu beschließenden TOpunkte wäre es schneller gewesen. Für drei Stunden Fahrt also arg wenig aufregend. Ich hatte allerdings auch gedacht, der eine oder andere Ex-Aktionär (Allerthal, Oliver W. u.a.) hätten sich gezeigt - wegen der 4:1-Vereinbarung, oder vielleicht der eine oder andere Räuberische Aktionär, aber für die ist der Laden wohl zu unbedeutend.

      Fazit: Nach Umsetzung der Beschlüsse haben wir einen Mantel mit einem kleinen Wertpapierdepot und einer absolut sauberen Bilanz.
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 16:48:21
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.591.319 von Baldei am 27.05.10 10:57:06Besten Dank für den HV-Bericht! Und für uns heißt es dann wohl weiter abwarten und hoffen... hat Ebinal denn angedeutet, ob nach dem Schnitt Gespräche mit Interessenten anstehen?
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 11:35:22
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.594.199 von joseluis am 27.05.10 16:48:21Nein, das hat er eben nicht. Vielmehr hat er - so habe ich es aufgenommen - eher angedeutet, dass keine konkreten Gespräche anstehen.
      Weiß ich nicht. Glaube ich so aber auch nicht. Die Umsetzung der Beschlüsse kann doch nur als Vorlage für (ehemalige) Gesprächspartner gedeutet werden. Wenn es denn tatsächlich so war, dass Interesse bestanden hat, "aber bei der Bilanz...".
      Avatar
      schrieb am 03.06.10 14:03:30
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.598.761 von Baldei am 28.05.10 11:35:22....wobei der Kaufwunsch zu 5 Cent natürlich ein dummes Spässchen ist. Allein der Aktienbestand hat ja einen deutlich höheren Wert. Mit der Zusammenlegung 8:1 soll auf jeden Fall ein Kurs von weit über 1 Euro angestrebt werden, so dass ein Angebot zu 20 Cent die Untergrenze darstellen sollte.
      Bei einem sauberen, schuldenfreien Mantel mit 500.000 Aktien müsste ein hoher Kurs möglich sein, abhängig natürlich vom eingebrachten Geschäft.
      Schaeun wir mal.
      Avatar
      schrieb am 03.06.10 14:05:29
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.627.005 von Baldei am 03.06.10 14:03:30Auf was man alles achten muss.
      Letzter Beitrag ist keine Kauf-, Verkaufs- oder Haltensempfehlung. Ich kaufe derzeit ja auch nicht, selbst zu 17 Cent nicht. Das hat allerdings mein Kontostand zu verantworten.
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 19:50:04
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.627.015 von Baldei am 03.06.10 14:05:29Warum 17 Cent pro Aktie ausgeben?

      10 Cent tun's scheinbar auch... :confused:

      Es steht ein heißer Sommer bevor - aber der nächste Winter kommt bestimmt, und dann wünscht man sich ein warmes Mäntelchen. ;)

      Im Ernst: Ein (mit zukünftig 500k Aktien) ausgezeichneter Börsenmantel (Bilanz, Aktionärsstruktur, Tradition); nur reichlich Geduld sollte man mitbringen... :)
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 20:32:32
      Beitrag Nr. 207 ()
      Eine Frage hätte ich noch: Weiß jemand, wieviel Prozent des Grundkapitals die Ostchem exakt hält (mehr als 50 ist klar)?

      Ich konnte auf die Schnelle leider keine entsprechenden Angaben finden.
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 21:49:34
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.635.159 von Mister_Shake am 04.06.10 20:32:32Habe mir gerade die Abstimmungsergebnisse der HV 2009 angesehen:
      3.175.632 Stimmen waren anwesend.
      166.041 Stimmen waren bzg. TOP 2 (Entlastung des Vorstandes) stimmberechtigt.
      Also müßte die Ostchem per 06.10.2009 3.009.591 Aktien gehalten haben - dies entspricht 75,2 % des Grundkapitals. :)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 16:30:51
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.635.598 von Mister_Shake am 04.06.10 21:49:34...heute früh war ja richtig Leben im Handel mit der Aktie! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 19:35:57
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.642.353 von Muckelius am 07.06.10 16:30:51Ich war's nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.06.10 21:06:06
      Beitrag Nr. 211 ()
      Die 8:1-Kapitalherabsetzung wurde gestern im Handelsregister eingetragen... :)
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 15:38:14
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.693.984 von Mister_Shake am 16.06.10 21:06:06aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      AFKEM AG
      Hamburg
      - ISIN DE0005422000 -
      Bekanntmachung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals

      Die ordentliche Hauptversammlung der AFKEM AG, („Gesellschaft“) vom 25.05.2010 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 4.000.000,00 um Euro 3.500.000,00 auf EUR 500.000,00, eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt, um zunächst Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie den danach verbleibenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen. Zur Wahrung des anteiligen Mindestbetrags je Aktie (§ 8 Abs. 3 Satz 3 AktG) werden hierzu die Stückaktien im Verhältnis von 8:1 zusammengelegt, d.h. es werden jeweils acht auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses festzulegen.

      Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg am 15. Juni 2010 ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

      Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.

      Am 12. Juli 2010 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 8:1 zusammengelegt. Für je 8 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN: DE0005422000) werden unsere Aktionäre eine neue konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (DE000A1EMBS3) erhalten. Die neuen konvertierten Stückaktien werden in einer neuen Globalurkunde verbrieft, welche bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Sie sind mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2010 ausgestattet. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen (DE000A1EMBR5) bemühen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.



      Hamburg, 06.07.2010

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 16:52:54
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.800.012 von Muckelius am 09.07.10 15:38:14Herabsetzung des Grundkapitals wurde planmäßig umgesetzt. Zur Zeit stehen 10000 Aktien zum Kurs von 1,01 Euro im Geld
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 16:56:50
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.820.722 von Muckelius am 14.07.10 16:52:54Geldkurs mittlerweile bei 1,20 Euro
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 17:02:42
      Beitrag Nr. 215 ()
      Eine ganz entscheidende Frage für die weitere Nutzung des Mantels dürfte neben der Bereinigung der Bilanz durch den durchgeführten Kapitalschnitt die steuerliche Situation sein. Ist bekannt, wann die letzten Betriebsprüfungen stattgefunden haben und welche Zeiträume diese umfassen?

      Wie hoch sind die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge. Sollte es allerdings zu einem Eigentümerwechsel im Rahmen der Mantelnutzung kommen (Wechsel größer 25 % bzw. grüößer 50%) dann würden die Verlustvorträge teilweise oder ganz verfallen.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 16:48:11
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.882 von Kaderli am 24.07.10 17:02:42Geldkurs bei 2,01 Euro. :confused:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 17:37:54
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.392.967 von Muckelius am 26.10.10 16:48:11heute mal Umsatz von 500 Aktien zum Kurs von 2,10 Euro
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 19:59:19
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.401.309 von Muckelius am 27.10.10 17:37:54die AFKEM sollte 2010 wohl mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen haben. Alles andere würde wohl an Unfähigkeit des Vorstands grenzen: Viele (aber nicht alle) der zum 31.12.2009 im Bestand befindlichen Aktien (Siehe GB 2009) notieren zwischenzeitlich deutlich höher...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.04.11 18:34:34
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.865.792 von Muckelius am 14.01.11 19:59:19gelegentlich gibt es Umsatz in der Aktie. Heute z.B bei 2 Euro. In nährere Zukunft wird der Geschäftsbericht veröffentlicht werden....Im letzten Jahr wurde der GB so mitte April online gestellt...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 10:08:30
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.305.846 von Muckelius am 01.04.11 18:34:34Geldkurs bei 2,01 Euro....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 00:44:21
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.312.210 von Muckelius am 04.04.11 10:08:30Der Geschäftsbericht scheint sich in diesem Jahr zu verzögern. Hoffentlich ist das kein schlechtes Zeichen. Der Handel ist auch vollständig zum erliegen gekommen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.11 16:43:40
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.523.749 von Kaderli am 19.05.11 00:44:21der Geschäftsbericht für 2010 ist online. Es hat für einen geringen JÜ gereicht...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.11 07:37:23
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.783.096 von Muckelius am 13.07.11 16:43:40Sieht doch gar nicht so schlecht aus. Ein Gewinn von 0,08 EUR je Aktie wurde erzielt und das ausgewiesene Eigenkapital je Aktie hat sich auf 1,44 EUR erhöht. Wenn ich den Geschäftsbericht richtig lese hat es zudem eine Einigung über offene steuerliche Fragen mit dem Finanzamt gegeben. Sollte dies bedeuten, dass es keine steuerlichen Themen bzw. Risiken aus der Vergangenheit mehr gibt, ist ein weiterer wichtiger Schritt getan worden, um die Gesellschaft wiederbeleben zu können.

      Derzeit handelt es sich quasi um einen Aktienfonds mit europäischen Standartwerten (Depotvolumen 742 Tsd. EUR per 30.06.2011) nebst Optionsschein auf eine Wiederbelebung der Gesellschaft. Sollte letztere irgendwann geschehen, wird sich der Aktienkurs deutlich nach oben bewegen. Dabei sollte nicht übersehen werden, dass die Muttergesellschaft ein größeres Firmengeflecht in Osteuropa aufweist, das eventuell in die AFKEM eingebracht werden kann. Dies halte ich gar nicht für so unwahrscheinlich, zumal für diesen Fall die sicherlich vorhandenen Verlustvorträge genutzt werden können.

      Denkbar wäre aber auch, dass andere Firmen aus Osteuropa den Mantel der AFKEM für einen Börsengang nutzen. Immerhin hat der Vorstand der AFKEM im vergangenen Jahr auf zumindeste einer Konferenz über den indirekten Gang osteuropäischer Firmen an die Börse referiert via Mantelgesellschaft referiert.
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 07:34:13
      Beitrag Nr. 224 ()
      aus dem elektr. Bundesanzeiger von gestern. Kurze Tagesordnung


      AFKEM AG
      Hamburg
      ISIN DE0005422000, WKN 542 200
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Mittwoch, den 31. August 2011, um 10:00 Uhr
      in den Räumen der Gesellschaft, der AFKEM AG, 2. Etage,
      Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Mittwochs, dem 24. August 2011, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

      AFKEM AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Fax: 0 71 61 / 96 93 17

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Mittwoch, den 10. August 2011, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

      Die Aktionäre, werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

      Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:


      AFKEM AG
      Erdmannstraße 10–12; 22765 Hamburg
      Fax: 040 / 53 00 30 33, E-Mail: nasdala@afkem.com

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

      Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen

      Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:


      Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.



      Hamburg, im Juli 2011

      AFKEM AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 09:13:57
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.833.722 von Muckelius am 23.07.11 07:34:13Schade, nix Neues in der Pipeline...
      Avatar
      schrieb am 24.11.11 19:39:11
      Beitrag Nr. 226 ()
      War jemand auf der HV und hat vielleicht am Rande erfahren, wie es hier evtl. weitergehen könnte? Denn derzeit scheint ja alles sehr ruhig zu sein...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.12 15:36:13
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.396.117 von joseluis am 24.11.11 19:39:11Geschäftsbericht für 2011 ist verfügbar:

      http://www.afkem.de/d_investor/images/AF_GB_2011.pdf
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 20:41:47
      Beitrag Nr. 228 ()
      Ich habe mir den Geschäftsbericht einmal angesehen. Aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren wurden Verluste von rund Tsd. EUR 190 realisiert. Gleichzeit wurden Dividenden von Tsd. EUR 24 vereinnahmt, so dass in Summe rund Tsd. EUR 165 Verlust mit den Wertpapieren eingefahren wurden. Kein berauschendes Ergebnis, allerdings nicht wirklich erstaunlich, da Finanzaktien relativ stark gewichtet waren.
      Im neuen Jahr dürfte man dezeit mit ca. Tsd. EUR 120 vorne liegen.

      Das rechnerische Eigenkapital liegt per 31.12.2011 bei ca. 1,10 EUR pro Aktie, aktuell dürfte es bei ca. 1,25 EUR liegen. Die Differenz zum Börsenkurs ist somit akzeptabel, handelt es sich doch um einen lupenreinen Mantel der ohne viel Aufwand sofort genutzt werden kann.

      Interessant Seite 7: Hier heißt es, dass derzeit geprüft werde, das Beratungsgeschäft auszubauen (Tsd. EUR 60 wurden im abgelaufenen Jahr vereinnahmt).

      Am Rande sei erwähnt, dass die Homepage der Muttergesellschaft Ostchem vom Netz gegangen ist und somit keine Informationen vorliegen.

      Insgesamt also nicht viel allzuviel Neues, wenn auch ein kleines Lebenszeichen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 15:12:01
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.997.440 von Kaderli am 03.04.12 20:41:47aus dem Bundesanzeiger:

      AFKEM AG
      Hamburg
      ISIN DE000A1EMBS3, WKN A1EMBS
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, den 29. Mai 2012, um 10:00 Uhr
      in den Räumen der Gesellschaft, der AFKEM AG, 2. Etage,
      Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Dienstag, dem 22. Mai 2012, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

      AFKEM AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Fax: 0 71 61 / 96 93 17

      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Dienstag, den 8. Mai 2012, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

      Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

      Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
      Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:


      AFKEM AG
      Erdmannstraße 10–12; 22765 Hamburg
      Fax: 040 / 53 00 30 33,
      E-Mail: nasdala@afkem.com

      Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

      Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen
      Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:


      Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.



      Hamburg, im April 2012

      AFKEM AG

      Der Vorstand


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