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    6. Aktionärsbrief der MMC Embedded Internet Technology AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.05.01 23:46:06 von
    neuester Beitrag 10.05.01 10:09:01 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 07.05.01 23:46:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heidenheim, den 7.5.2001


      Sehr geehrte Aktionäre der MMC Embedded Internet Technology AG

      Wir möchten Sie heute, am 7. Mai 2001 mit unserem sechsten Aktionärsbrief im Jahr 2001 über die Entwicklung der MMC Embedded Internet Technology AG informieren.

      Es war geplant, daß der sechste Aktionärsbrief am 25.5.2001 veröffentlicht wird, aber aus aktuellem Anlaß ziehen wir die Veröffentlichung vor.


      Stellungnahme zu dem vom Vorstand Benz gemeldeten Großauftrag über DM 306 Mio.

      In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft nochmals daraufhin, dass Herr Benz nicht berechtigt ist, Meldungen oder Aktionärsbriefe der Gesellschaft zu veröffentlichen.

      Herr Benz veröffentlichte am 2.5.2001 ohne Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Ad-Hoc Meldung. Diese Ad-Hoc Meldung entsprach nicht den Tatsachen.

      Herr Benz veröffentlichte diese Meldung ohne vorherige Zustimmung der Truck 24 AG. Aufgrund dieser falschen Meldung ist es zu erheblichen Irritationen bei der Truck 24 AG gekommen. Die Truck 24 AG drohte mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehungen, falls Herr Benz die Ad-Hoc Meldung nicht den Tatsachen entsprechend ändert. Herr Benz korrigierte daraufhin seine Ad-Hoc Meldung.

      Sowohl für den Vorstand Reich als auch für den Aufsichtsrat ist es völlig unverständlich, wie sich Herr Benz derart unseriös und ohne Rücksicht auf die Interessen der Truck 24 AG verhalten konnte.

      Bereits am 8.12.2000 meldete Herr Benz ebenfalls ohne vorherige Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat der Öffentlichkeit einen Großauftrag über EUR 900.000. Bis heute wurde keine Mark Umsatz mit diesem "Auftrag" erzielt. Sie können sich also selbst ein Bild ma-chen, welchen Wahrheitsgehalt Aussagen von Herrn Benz haben.

      Die Truck 24 AG hat mit Schreiben vom 4.5.01 die Stornierung des Auftrags und die Beendigung der Geschäftsbeziehungen mitgeteilt. Folgende Gründe wurden hierfür angeführt:

      1) Herr Benz hat in seiner Ad-Hoc Meldung von einen Auftrag mit einem Phantasievolumen von DM 306 Mio. berichtet. Dadurch erlitt die Truck 24 AG eine beträchtliche Rufschädigung
      2) Herr Benz hat den Vorstand der Truck 24 AG über seine Vertretungsbefugnis getäuscht.
      3) Die Truck 24 AG hat Informationen erhalten, dass die Gesellschafter und Vorstände uneins sind und ein Antrag auf Auflösung der Gesellschaft gestellt wurde.
      Dies zeigt, dass sich Herr Benz ein weiteres Mal widerrechtlich verhalten hat. Herr Benz ist offensichtlich schon soweit, dass er nicht nur seinen Vorstandskollegen Reich und den Auf-sichtsrat täuscht und belügt, sondern sogar gegenüber Geschäftspartnern diese Methoden an-wendet.

      In diesem Zusammenhang muß klar festgestellt werden, dass Herr Benz die Schuld für das Scheitern der Geschäftsbeziehungen mit der Truck 24 AG trägt. Aber auch durch den Antrag der Schnigge-AHAG venture capital AG und der independent capital Unternehmensbeteiligungen AG sind der MMC AG für künftige Geschäftsbeziehungen erhebliche Steine in den Weg gelegt worden.


      Vorstand Benz boykottiert weiterhin

      Der Vorstand Benz informiert weder den Vorstand noch den Aufsichtsrat über seine beabsichtigte Geschäftspolitik. Herrn Benz war unfähig, in den vergangenen 10 Monaten Mitarbeiter für den Vertrieb zu finden.

      Der bisherige Geschäftsverlauf der MMC AG ist katastrophal. Dafür trägt allein Herr Benz die Verantwortung.


      Vorstand Benz plant bereits, eine eigene Gesellschaft zu gründen / Trennung von Herrn Benz wird erfolgen

      Nach uns jetzt vorliegenden Informationen plant Herr Benz bereits seit einiger Zeit, eine eigene Gesellschaft zu gründen. Herr Benz nahm mit mehreren Venture Capital Gesellschaften Beteiligungsgespräche auf. Es muß festgestellt werden, dass Herr Benz nicht mehr die Inte-ressen der MMC AG vertritt. Der Vorstand Reich fordert daher die sofortige Abberufung und fristlose Kündigung von Vorstand Benz. Aufgrund der vielen Verfehlungen wird sich die Gesellschaft von Herrn Benz trennen.


      Stellungnahme zu dem von der Schnigge-AHAG AG und der independent capital AG gestelltem Antrag auf Auflösung der Gesellschaft.

      Die Schnigge-AHAG AG und die independent capital AG haben den Vorstand der Gesellschaft aufgefordert, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. In dieser Haupt-versammlung soll nach Wunsch dieser Gesellschaften die Auflösung der MMC AG beschlossen werden.

      Die MMC AG hat bereits mehrfach mitgeteilt, dass der Vorstand der MMC AG keine außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird. Wie bereits mitgeteilt, wird die ordentliche Hauptversammlung im August 2001 stattfinden.

      Es ist für die MMC AG unverständlich, dass die AHAG Wertpapierhandelsbank AG den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft unterstützt. Durch einen Auflösungsbeschluß würde jeder Aktionär nur ca. EUR 3,50 je Aktie zurückerhalten.

      Die Antragsteller haben sich für EUR 5,-- an der MMC AG beteiligt. Nach unseren Informationen trennte sich bereits eine Gesellschaft von einem Teil Ihrer Aktien. Daher würden die Antragsteller nur einen geringen Verlust bzw. sogar einen kleinen Gewinn erwirtschaften.
      Umsatz für das erste Quartal enttäuscht

      Die Umsatzentwicklung, für die allein der Vorstand Benz, zuständig für Entwicklung, Marketing und Vertrieb verantwortlich ist, ist absolut enttäuschend. Im ersten Quartal wurde ein Umsatz von ca. EUR 36.000 erzielt. Die von Herrn Benz zu Jahresbeginn prognostizierten Umsätze in Höhe von EUR 94.500 für das erste Quartal 2001 wurden somit wieder deutlich verfehlt.

      Die hohen liquiden Barmittel wurden vom zuständigen Vorstand Reich zum großen Teil als Festgeld angelegt. Die Gesellschaft erwirtschaftete durch diese Anlageform ca. EUR 31.000 an Zinsen. Die Gesellschaft tätigte keine Aktiengeschäfte und plant dies auch nicht für die Zukunft.

      Der Verlust für das erste Quartal liegt unter EUR 50.000.


      Handel mit Aktien der MMC AG

      Die Gesellschaft plant in den kommenden Monaten, wieder einen Handel mit Aktien der Gesellschaft zu gewährleisten. Hierzu werden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft und Gespräche mit Anbietern von Handelshäusern geführt.


      Gründung einer Aktiegesellschaft

      Die MMC AG hat eine Aktiengesellschaft gegründet. Es ist geplant, dass die Gesellschaft eine außerbörsliche Emissions- und Handelsplattform anbieten wird, worüber möglicherweise auch der Handel der MMC Aktien erfolgen könnte.

      Weitere Informationen erhalten unsere Aktionäre in den nächsten Aktionärsbriefen.


      Informationen für Aktionäre

      Es hatten in der Vergangenheit nicht alle Aktionäre den gleichen Informationsstand, was wir sehr bedauern. Um allen Aktionären in der Zukunft zur gleichen Zeit Informationen zukommen lassen zu können, lassen Sie sich bitte bei uns registrieren, indem Sie uns ein Fax (07321-959060) oder eine E-Mail reich@mmc-ag.com mit Ihrer kompletten Adresse, auch E-Mail Adresse zukommen lassen.



      Mit freundlichen Grüßen

      Wolfgang Reich
      - Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 00:05:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auflösung ist schon das beste, auch wenn dann der Spaßfaktor hier im Board fehlt :D.


      >Die MMC AG hat bereits mehrfach mitgeteilt, dass der Vorstand der
      >MMC AG keine außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird.

      *** Gröhl *** Klein Bubi sollte mal im Aktiengesetz (hoffentlich weiß er überhaupt was das ist) nachschauen, so irgendwo bei §122 ... Da der Scherzkeks das bestimmt nicht findet hier der Wortlaut:

      § 122 AktG - Einberufung auf Verlangen einer Minderheit

      (1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an den Besitz eines geringeren Anteils am Grundkapital knüpfen. § 147 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

      (2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.

      (3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.


      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 00:13:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      @MMCReich

      "Durch einen Auflösungsbeschluß würde jeder Aktionär nur ca. EUR 3,50 je Aktie zurückerhalten."

      Junge, was besseres könnte eurer Komikertruppe doch gar nicht passieren: Wundersame Geldvermehrung der Einlage trotz größter Unfähigkeit.

      Aber, wie bereits in einem anderen MMC-Ulk-Thread angemerkt: Das müßte euch doch peinlich sein.

      Der einzige akzeptable Weg wäre eine Rückzahlung der Beträge aus der Kapitalerhöhung an die Zeichner!

      @Alle
      Lasst uns die HV im August bzw. die aoHV zu eine der "interessantesten" machen, die wir erlebt haben. Schreibt alle euch bekannten Schutzvereinigungen und Finanzzeitschriften an, mit Hintergrundinformationen und Bitte um Teilnahme.

      Ein paar vitaminreiche Tomaten helfen uns sicher, das Possenspiel zu genießen. (Natürlich zur Stärkung! Oder was dachtet ihr?? :) )

      Gruß
      Baerenjaeger
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 09:26:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und Alle:

      Dann tanzen alle Puppen,
      macht auf der Bühne Licht,
      macht Musik bis der Schuppen
      wackelt und zusammenbricht!





      Gute Geschäfte wünscht

      M@D M@X
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 10:24:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Halllloooo??????

      Wollte da nicht jemand mal Jura studieren??

      Ist das so das man im ersten (halben) Semester lernt sich
      über Gesetze hinweg zusetzten??

      Cool!

      Dann lernt man ja im BWL-Studium sofort Steuerhinterziehung!
      Das habe ich dann wohl verpasst!
      Schade....

      Gruss to all

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      Avatar
      schrieb am 08.05.01 11:00:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Bärenjäger:

      Kann man auch hartgekochte Eier mit zur HV bringen oder untersagt dies das Aktiengesetz?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 11:46:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Aktiengesetz wird man dazu keine konkrete Aussage finden. Mit gekochten Eiern für den persönlichen Verzehr dürfte man sogar durch jede Sicherheitskonrolle auf Flughäfen kommen.

      Sollten VERSEHENTLICH faule Eier dabei sein, wäre es angenehm, wenn die Schale zunächst noch unbeschädigt ist.

      Gruß
      Baerenjaeger :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 12:27:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Exklusiv auf der Aktienmesse unter http://www.aktienmesse.de:

      Stellungnahme der Truck24 AG

      [email]redaktion@aktienmesse.de[/email]
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 18:16:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gründung einer Aktiegesellschaft

      Die MMC AG hat eine Aktiengesellschaft gegründet. Es ist geplant, dass die Gesellschaft eine außerbörsliche Emissions- und Handelsplattform anbieten wird, worüber möglicherweise auch der Handel der MMC Aktien erfolgen könnte


      muss ich doch nochmal im emissionsprospekt nachschauen, ob dies geplant war und im unternehmenszweck so festgehalten ist. kann ich mich nicht mehr dran erinnern :)

      gut dass ich zumindest bei dieser emission nicht mitgegangen bin ! allerdings ist der unterhaltungswert doch enorm !

      SF
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 14:08:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Heißt dies, daß die sich geschäftlich völlig neu orientieren wollen - weg von der Technologie ? Kann ich mir nicht vorstellen, zumal im Prospekt ausschließlich von der Embedded-Technologie gesprochen wurde. Geht dies so `mirnichtsdirnichts` ?
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 14:33:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mit der sog. adhoc-Meldung des Herrn M. Benz - seines Zeichens Mitvorstand der MMC AG - sieht es ja noch schlimmer aus, als ursprünglich gedacht. Hier die Stellungnahme von Truck24 lt. `www.aktienmesse.de`:

      `Bewährter Hardware-Partner der Truck24 AG ist die Firma Höft & Wessel in Hannover.
      Die MMC Embedded Internet Technology AG hat sich bei der Truck24 AG vor einigen Wochen erstmals vorgestellt. Die MMC hat von Truck24 einen Auftrag zur kostenlosen Erstellung eines Prototypen erhalten. Ein fester Auftrag wurde nicht vergeben. Truck24 hat aufgrund dieser Falschmeldung die Geschäftsbeziehungen zu MMC abgebrochen.`

      Also nochmals: Von der `kostenlosen (nochmals zum Mitschreiben - k o s t e n l o s e n) Erstellung eines (e i n e s) Prototypen auf einen fest zugesagten Auftragseingang in Höhe von DM 306 Mio. zu kommen (mit Angabe `Fax vom ... Uhrzeit ...) und dies als adhoc-Meldung herauszugeben, ist schon ein ganz starkes Stück. Bin mal gespannt, wie und mit welchen Konsequenzen dies weitergeht.
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 10:09:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kann mir mal jemand sagen, warum diese 2 Typen noch frei herumlaufen? Hier schrillen doch alle Glocken für einen von vorneherein geplanten Anlagebetrug! Warum greift hier keine Aufsichtskommision ein und sperrt Reich und Benz ein? Was kann man sich denn eigentlich alles auf Kosten anderer erlauben? Und dann sind die noch so gescheit und breiten ihre "Vorstandsarbeit" noch vor allen im Internet aus; nachvollziehbar bis ins kleinste Detail!

      Deutschland wo sind wir denn hingekommen? Bevor es nicht deutlich schärfere Gesetze gibt, die solche Leute sofort und rigeros bestraft, werde ich keine Mark (oder Euro) mehr in den Kapitalmarkt investieren!


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