Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Überlassungsvertrag? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.01 22:41:08 von
neuester Beitrag 06.09.01 09:29:22 von
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Ich will es wissen, auch wenn es nicht direkt in das Forum passt. Die Frage bezeiht sich auf den Erwerb einer Immobilie.
Sagt der Name schon Überlassugnsvertrag.
Schau mal im BGB nach. Oder mach einfach einen Internetsuche.
Schau mal im BGB nach. Oder mach einfach einen Internetsuche.
Kaufvertrag=besitzen
Überlassungsvertrag=nicht besitzen
Überlassungsvertrag=nicht besitzen
@seppl2: Wenn man von Jura nichts versteht, sollte man nichts dazu schreiben.
@ NATALY
nicht kritisieren,besser machen !!!
edib
nicht kritisieren,besser machen !!!
edib
Der Begriff "Überlassungsvertrag" ist weiter. Darunter können Kauf-, Miet- und Werkverträge fallen.
Möglicherweise ist auch eine Besonderheit des Rechts in den neuen Bundesländern gemeint : Siehe Art. 233 § 2a EGBGB.
Von einem Überlassungsvertrag wird oft auch gesprochen, wenn z.B. die Mutter ihr Grundstück an die Kinder überträgt gegen Einräumung eines Nießbrauchs.
@Mouse: Kannst du nähere Angaben machen? Wozu brauchst du die Antwort?
Am besten bringst du die Frage morgen nochmal im Forum "Recht und Steuern". Da werden sich die Fachleute eher melden als in "Neuer Markt".
Werde die Frage noch einmal unter "Recht und Steuern" stellen.
Danke für das Interesse.
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