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    Neuer Markt: Aufschub der Penny-Stock-Regelung gefordert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.01 09:42:06 von
    neuester Beitrag 13.12.01 13:39:08 von
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      schrieb am 09.12.01 09:42:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neuer Markt: Aufschub der Penny-Stock-Regelung gefordert
      Aktionärsvertreter und Fondsmanager fordern eine für alle Firmen verbindliche Rechtslage
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      Frankfurt - Nachdem inzwischen rund 20 am Neuen Markt gelistete Unternehmen einen Aufschub der seit Oktober geltenden Penny-Stock-Regelung erwirkt haben, fordern Aktionärsvertreter und Fondsmanager eine für alle Firmen verbindliche Rechtslage. "Das Vertrauen in den Neuen Markt kann nur dann wieder hergestellt werden, wenn eine einheitliche Rechtssituation herrscht", sagte Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Er forderte die Börse auf, ungeachtet des Ausgangs des für den 11. Dezember terminierten Berufungsverfahrens gegen die Foris AG, die geänderten Regeln generell erst ab April 2002 anzuwenden. Foris hatte im August vor Gericht einen Aufschub der Delisting-Regeln von sechs Monaten erwirkt. Die Börse legte bei Foris wie auch bei Prout und Teamwork Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung ein.
      "Wegen der unterschiedlichen Regelungen an ein und demselben Marktsegment herrscht für den Anleger eine sehr unklare Situation", sagte Straub. Die uneinheitliche Rechtslage verwirre nicht nur den Investor, sondern auch mögliche Börsenkandidaten, fügte er hinzu. Straub hält es daher für sinnvoll, die Gültigkeit der Delisting-Regeln, die unter bestimmten Kriterien den Ausschluss von am Neuen Markt gelisteten Firmen vorsieht, generell auf April 2002 zu verschieben. Denn selbst wenn die Börse erfolgreich das Berufungsverfahren gegen Foris bestreite, hätte das Urteil keine bindende Wirkung für andere Firmen.

      Auch Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), bewertet die gegenwärtige Situation für den Anleger als "absolut intransparent und unbefriedigend". Seiner Ansicht nach würde eine allgemeine Verschiebung der Delisting-Regeln auf April für die Börse nur dann Sinn machen, wenn das Oberlandesgericht Frankfurt eine klare Entscheidung zu Gunsten der Foris AG treffe. Denn dann hätte die Entscheidung Signalcharakter für andere betroffene Firmen. Auf längere Sicht plädiert Heise für eine einheitliche Regelung der Neuen-Markt-Richtlinien au Grund des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes. Dann sei eine Regelwerksänderung seitens der Börse für alle am deutschen Wachstumssegment gelisteten Firmen künftig bindend.

      Schädler: "Allein durch Gesetze kann die Qualität des Neuen Marktes jedoch nicht verbessert werden"

      Auch Marc Schädler, Fondsmanager bei Nordinvest, befürwortet eine einheitliche Rechtslage. "Ein für alle Firmen verbindliches Datum würde sicherlich die Transparenz erhöhen", sagte Schädler. Prinzipiell sieht er die Penny-Stock-Regelung als Schritt in die richtige Richtung, um die Qualität des Wachstumssegmentes zu erhöhen. "Allein durch Gesetze kann die Qualität des Neuen Marktes jedoch nicht verbessert werden", sagte Schädler. "Die fundamentalen Daten der Unternehmen müssen Appetit auf ein Investment machen."

      Um das verloren gegangene Vertrauen in das deutsche Wachstumssegment wieder zurückzugewinnen, hatte die Deutsche Börse im Sommer das Regelwerk für den Neuen Markt verschärft. Die seit Oktober geltende Neuregelung sieht vor, Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Mill. Euro (275 Mill. S) liegt, vom Neuen Markt auszuschließen. Auch sollen insolvente Firmen vom Wachstumssegment verbannt werden.

      Weitere 20 Firmen haben Aufschub von Penny-Stock erwirkt

      Mitte August hatte die Foris AG gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse eine einstweilige Verfügung und damit einen Aufschub der Regelung von einem halben Jahr erwirkt. Inzwischen erwirkten weitere 20 Firmen ebenfalls einen Aufschub der Penny-Stock-Regelung von mindestens sechs Monaten. Über die Anträge weiterer sechs Firmen verhandelt das Landgericht am 19. Dezember. Die Deutsche Börse hatte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder betont, an der Umsetzung der Delisting-Regeln zum 1. Oktober festhalten zu wollen. Dabei vertrat sie die nicht von allen Beteiligten geteilte Auffassung, dass sie das Regelwerk des Neuen Marktes auf Grundlage des Börsenrechts einseitig ändern könne.

      Bisher sind die insolventen Firmen Kabel New Media, Management Data, mb Software, Infomatec und Lipro vom Neuen Markt ausgeschlossen worden. Am Freitag waren nach Reuters-Berechnung 19 Firmen vom Ausschluss aus dem Wachstumssegment bedroht, weil sie die erforderlichen Grenzwerte seit mindestens 30 Handelstagen nicht erreicht haben. Davon haben neun Unternehmen einen Aufschub der Delisting-Regeln bis April 2002 erwirkt. (APA/Reuters)




      junkstro
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 13:22:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      N E U E R M A R K T

      Platzverweis für Zwerge

      Der Neue Markt baut ab. Wer angesichts geschrumpfter Kurse keine 20 Millionen Euro Börsenwert mehr besitzt, muss den Nemax verlassen. Doch kaum eine AG hält sich dran.


      © [M] DPA; mm.de


      Seit dem 1. Oktober gelten am Neuen Markt neue Spielregeln: Liegt der Gegenwert aller Aktien eines Unternehmens (Marktkapitalisierung) über mehr als 30 Börsentage unter 20 Millionen Euro und dümpelt der Kurs außerdem unter einem Euro, kommt die AG auf die Gefährdeten-Liste: Dann verbleiben ihr noch 90 Börsentage, um sich zu erholen.

      Tage und Kurse bestimmen über den Abstieg

      In dieser Zeitspanne muss die Marktkapitalisierung für mindestens 15 aufeinanderfolgende Tage über die 20-Millionen-Marke steigen. Zweites Kriterium ist ein Kurs, der in dieser Frist stetig über einem Euro liegt.

      Soweit die Theorie. In der Praxis hat sich die Deutsche Börse AG mit dem Regelwerk allerdings in eine peinliche Situation manövriert: 21 Unternehmen, die sich von einem Ausschluss bedroht sahen, bleiben trotzdem auf dem Spielfeld: Sie haben gegen die Entscheidung geklagt, Recht bekommen und zumeist einen Aufschub von mehreren Monaten erreicht (siehe Artikel: Alles Verhandlungssache).

      In einer manager-magazin.de-Umfrage unter vom Delisting bedrohten Nemax-Unternehmen äußerte sich unter anderem Elmar Bob, Vice President Investor Relations von Matchnet, kritisch: "Wenn man schon stringentere Regeln einführt, sollte man sich am Klassenprimus (Nasdaq) orientieren und nicht versuchen, irgendwelche abstrusen, völlig willkürlichen numerischen Benchmarks einzuführen, die sich irgendein realitätsfremder Bürokrat ausgedacht hat." Bob spricht von "Kinderkrankheiten", die er "gelassen" sehe.

      Wird mit dreierlei Maß gemessen?

      Rechtsanwalt Klaus Nieding, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), spricht von einer "fatalen Situation".

      Nieding gegenüber manager-magazin.de: "Offensichtlich gibt es unterschiedliche Verträge mit den verschiedenen Firmen im Nemax-Segment, was nun dazu geführt hat, dass wir drei Klassen von Unternehmen haben: Einige halten sich an das Regelwerk und verlassen den Neuen Markt, sobald sie die Kriterien nicht mehr erfüllen, andere verschaffen sich mit einer Einstweiligen Verfügung einen Aufschub, und wieder andere hebeln das Regelwerk ganz aus."

      Kurszuwachs als Spontan-Effekt

      Weil das kein Dauerzustand sein darf, klagt die Deutsche Börse jetzt gegen die ersten Urteile für die Penny-Stocks. Rainer Riess, Chef des Neuen Marktes: "Wir werden Rechtsmittel einlegen." Riess rechnet sich Chancen aus, weil die Ausschlussregeln durch das seit Jahrzehnten gültige Börsengesetz gerechtfertigt gewesen seien.

      Doch das stoppt einen Spontan-Effekt nicht: Nahezu alle Nemax-Penny-Stocks profitierten von kräftigen Kurszuwächsen, sobald sie erfolgreich gegen das Delisting vorgegangen waren. Mit dem Gerichtsentscheid sprangen die Kurse um 20 und mehr Prozent an.

      Die weitere Entwicklung in Sachen Delisting-Praxis scheint offen. Wenn die Verwirrung sich allerdings legt, sollte das dem Nemax-Index zu mehr Stabilität verhelfen. An der Nasdaq, der US-Wachstumsbörse, werden ähnliche Delisting-Regeln seit Jahren angewandt. Dass ein Unternehmen den Index verlässt, gehört hier zum Alltag - und kann keine Kurskapriolen mehr auslösen.

      Christian Buchholz
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 13:24:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rüdiger von Rosen (DAI): Einigung von EU und SEC notwendig
      Frankfurt (vwd) - Die Europäische Kommission muss dringend auf eine Einigung mit der US-Wertpapieraufsichtskommission SEC hinarbeiten, die sich bislang beharrlicht weigert, Überleitungen anzuerkennen. Das forderte Rüdiger von Rosen, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Aktienindistitut (DAI), am Montag in Frankfurt auf dem DAI-Seminar "Neue Publizitätsvorschriften für börsennotierte Unternehmen" mit Blick auf die notwendige Entwicklung hin zu einheitlichen Rechnungslegungsstandards.



      Die Richtung aus deutscher Sicht sei eindeutig, sagte von Rosen weiter. Die am Gläubigerschutz orientierte Rechnungslegung wird in Zukunft durch eine angelsächsisch geprägte Bilanzierung ersetzt; der Grundsatz des "True-and-Fair-Value" und die Orientierung an Marktwerten werden zum Standard. Die IAS werden ab 2005 die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards für konsolidierte Abschlüsse aller börsennnotierten Unternehmen in der EU sein, wenn, wie zu erwarten, der Ecofin-Rat am Donnerstag seine Zustimmung zu der Richtlinie geben wird.



      Ob die ausschließliche Verpflichtung zur IAS-Bilanzierung hingegen sinnvoll ist oder ob nicht auch die US-GAAP zugelassen werden müssten, dies ist eine andere diskussionswürdige Frage, fügte von Rosen hinzu. Gerade Unternehmen mit einem Doppellisting in den USA würden so nämlich ab 2005 gezwungen, drei verschiedene Rechnungslegungsmodelle im Unternehmen zu führen: HGB-Bilanzierung für die Steuerbilanz der Einzelunternehmen und auf Konzernebene IAS und US-GAAP. Da eine schnelle Annäherung nicht erkennbar ist, so die Begründung von Rosens für seine Forderung, müssen zumindest Überleitungsrechnungen zugelassen werden. +++ Hans Hutter


      vwd/10.12.2001/hu/apo

      10. Dezember 2001, 12
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 13:39:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein sehr interessanter Beitrag, vielen Dank. Also warten wir bis April 2002.


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