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eröffnet am 23.02.02 13:25:58 von
neuester Beitrag 27.02.02 14:18:50 von
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ID: 555.756
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Neuer Markt - Allzeit bereit
Am 12. Februar kündigte das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel (BaWe) ein Rundschreiben an
börsennotierte Aktiengesellschaften an. Darin wird auf die
Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von
potenziell kursbeeinflussenden Nachrichten per
Ad-hoc-Mitteilung hingewiesen. Die Ermahnung fand unter
Fachleuten breite Zustimmung.
Die Behörde hatte ermittelt, dass im Jahr 2001 ca. 60 Prozent
aller Ad-hoc-Meldungen montags bis freitags zwischen 7.00
und 9.00 Uhr verbreitet werden. Die Verpflichtung zur
unverzüglichen Ad-hoc-Meldung bestehe jedoch unabhängig
von den Börsenhandelszeiten, klärte das BaWe auf. Die
Vorgabe sei beispielsweise nicht erfüllt, wenn Emittenten
eine am Vortag nach Börsenschluss eingetretene Tatsache
erst am nächsten Morgen vor Beginn des Börsenhandels
melden. Trete die Ad-hoc-Tatsache während der
Handelszeiten ein, dürfe nicht bis zum Ende des
Börsenhandels mit der Veröffentlichung gewartet werden.
Man kann das Rundschreiben als Reaktion auf einen
zunehmenden Insiderhandel, vor allem am Neuen Markt
interpretieren. Anfang des Jahres hatte das
Bundesaufsichtsamt berichtet, dass die Zahl der
eingeleiteten Insiderverfahren in 2001 Rekordniveau erreicht
hat. Auch in den vergangenen Wochen konnte man eine
Reihe von auffälligen Kursbewegungen vor der
Veröffentlichung von Pflichtmitteilungen beobachten.
Quelle: stock world
Am 12. Februar kündigte das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel (BaWe) ein Rundschreiben an
börsennotierte Aktiengesellschaften an. Darin wird auf die
Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von
potenziell kursbeeinflussenden Nachrichten per
Ad-hoc-Mitteilung hingewiesen. Die Ermahnung fand unter
Fachleuten breite Zustimmung.
Die Behörde hatte ermittelt, dass im Jahr 2001 ca. 60 Prozent
aller Ad-hoc-Meldungen montags bis freitags zwischen 7.00
und 9.00 Uhr verbreitet werden. Die Verpflichtung zur
unverzüglichen Ad-hoc-Meldung bestehe jedoch unabhängig
von den Börsenhandelszeiten, klärte das BaWe auf. Die
Vorgabe sei beispielsweise nicht erfüllt, wenn Emittenten
eine am Vortag nach Börsenschluss eingetretene Tatsache
erst am nächsten Morgen vor Beginn des Börsenhandels
melden. Trete die Ad-hoc-Tatsache während der
Handelszeiten ein, dürfe nicht bis zum Ende des
Börsenhandels mit der Veröffentlichung gewartet werden.
Man kann das Rundschreiben als Reaktion auf einen
zunehmenden Insiderhandel, vor allem am Neuen Markt
interpretieren. Anfang des Jahres hatte das
Bundesaufsichtsamt berichtet, dass die Zahl der
eingeleiteten Insiderverfahren in 2001 Rekordniveau erreicht
hat. Auch in den vergangenen Wochen konnte man eine
Reihe von auffälligen Kursbewegungen vor der
Veröffentlichung von Pflichtmitteilungen beobachten.
Quelle: stock world
Obs hilft ? Und vor allem, was passiert denn mit denen die sich nicht dran halten ?
Traurig ist doch dass man anhand der Kursbewegungen bei Firmen, die man einigermassen kennt, fast schon das Datum der nächsten ad-hoc vorhersagen kann.
Traurig ist doch dass man anhand der Kursbewegungen bei Firmen, die man einigermassen kennt, fast schon das Datum der nächsten ad-hoc vorhersagen kann.
gute frage sharky ....
100 € strafe ?
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