MEHMET:"ÖZDEMIR ist mein VORBILD" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.07.02 19:21:29 von
neuester Beitrag 30.07.02 11:43:13 von
neuester Beitrag 30.07.02 11:43:13 von
Beiträge: 14
ID: 610.790
ID: 610.790
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 846
Gesamt: 846
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
25.04.24, 13:40 | 4665 | |
vor 56 Minuten | 3798 | |
vor 47 Minuten | 2139 | |
heute 01:10 | 1835 | |
vor 5 Minuten | 1665 | |
vor 3 Minuten | 1602 | |
vor 43 Minuten | 1364 | |
20.04.24, 12:11 | 1357 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 17.901,07 | -1,26 | 118 | |||
2. | 1. | 8,2900 | +4,94 | 94 | |||
3. | 6. | 180,33 | -1,61 | 89 | |||
4. | 3. | 2.285,71 | -2,37 | 55 | |||
5. | 13. | 716,45 | -16,58 | 37 | |||
6. | 12. | 3,7000 | +0,54 | 35 | |||
7. | 4. | 0,9650 | +16,27 | 30 | |||
8. | 5. | 66,23 | -2,49 | 29 |
mehmet:
"der grüne özdemir ist mein vorbild.
der hat auch nix gelernt,arbeitet nicht und hat soviel geld.
ich gratuliere ihm zu seinem schmarotzerleben."
joschka fischer:
"özdemir ist der beweis,dass die integration türkischer mitbürger unter grüner federführung ein erfolg ist.
jetzt freue ich mich auf mehmet."
"der grüne özdemir ist mein vorbild.
der hat auch nix gelernt,arbeitet nicht und hat soviel geld.
ich gratuliere ihm zu seinem schmarotzerleben."
joschka fischer:
"özdemir ist der beweis,dass die integration türkischer mitbürger unter grüner federführung ein erfolg ist.
jetzt freue ich mich auf mehmet."
Au schön, jetzt gibt es eine Neiddiskussion.
Watt denn ??? will Mehmet etwa auch einen günstigen Kredit bei Hunzinger abstauben ???
Neid würde ich nicht sagen, aber wen jetzt noch nicht Wut und Haß gepackt haben, der muß abgestumpft sein und das ist nicht gut !!!
Denn haben aber schon mehr als Vorbild
Och, Mensch, Mehmet ist doch nur ein PERMANENTSTRAFTÄTER, ja CEM ÖTZDEMIR, der verdient doch nich genuch, ausserdem hatte er Steuerschulden.
Deutschland, reich Land. Alle Armen rein, damit wir auch arm werden. Besser arm dran, als Arm ab.
Verdienende aller Länder, vereinigt EUCh, wir sind ja nur noch so wenich!!!!!
Deutschland, reich Land. Alle Armen rein, damit wir auch arm werden. Besser arm dran, als Arm ab.
Verdienende aller Länder, vereinigt EUCh, wir sind ja nur noch so wenich!!!!!
# baggerkralle
"... und hat soviel Geld."
Ich dachte, er hat zu wenig und musste sich was leihen.
Er hat doch so viel gespendet und musste dann auch noch
Steuern zahlen.
Damit konnte er allerdings nicht rechnen.
"... und hat soviel Geld."
Ich dachte, er hat zu wenig und musste sich was leihen.
Er hat doch so viel gespendet und musste dann auch noch
Steuern zahlen.
Damit konnte er allerdings nicht rechnen.
Kalle?
Dir hamse wohl den Bagger geklaut?
Macht nix!
Für so ne "Kalles" ham wir immer ne Schaufel über...
Dir hamse wohl den Bagger geklaut?
Macht nix!
Für so ne "Kalles" ham wir immer ne Schaufel über...
#4 hab grade vor wut und hass ne flasche wein geöffnet und mach jetzt frustsaufen
und dann werd ich hoffentlich auch wieder richtig spitz
und dann werd ich hoffentlich auch wieder richtig spitz
Der Weg durch die Instanzen
Der Fall erregte auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil zum ersten Mal ein ausländischer Jugendlicher in seine Heimat abgeschoben wurde, obgleich seine Eltern in Deutschland bleiben dürfen.
Doch Mehmets Anwalt Alexander Eberth beschritt den Rechtsweg. Während das Verwaltungsgericht München entschied, die Stadt München habe Mehmet zu Recht die Aufenthaltserlaubnis verweigert und seine Abschiebung in die Türkei sei rechtmäßig gewesen, entschied auf die Berufung von Mehmets Anwalt hin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im vergangenen November, die Stadt München sei verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Gegen diese Entscheidung legte die Stadt München Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ein und ist jetzt unterlegen. Die Bundesrichter befanden, Mehmet sei „faktisch Deutscher“, da er hier geboren sei. Eine Abschiebung wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn er wegen schwerer oder besonders schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt worden wäre. Doch da liegt der Hund begraben: Da Mehmet nahezu alle seine – wenn auch zum Teil schweren – Straftaten im Zustand der Strafunmündigkeit begangen hat, konnte er auch nicht verurteilt werden. Und die eine Straftat, so die Bundesrichter, die Mehmet mit 14 Jahren beging, sei nicht schwer genug, um eine Abschiebung zu rechtfertigen. Zudem sei diese Verurteilung noch nicht rechtskräftig (das Verfahren soll allerdings nach Mehmets Rückkehr wieder aufgenommen werden). Mit anderen Worten: In den Augen des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Serientäter Mehmet so unbescholten wie ein neugeborenes Kind!
Wovon deutsche Jugendliche nur träumen können
Neben dieser wohlfeilen juristischen Bewertung stützten sich die Bundesrichter auf ein Gutachten des Münchner Professors Dr. Norbert Nedopil, der Mehmet bescheinigt, im Augenblick gehe keine ernsthafte Gefahr von ihm aus und er sei gewillt, ein gesetzestreues Leben zu führen. Allerdings, so schränkte Nedopil sein Gutachten ein, sei eine Straffreiheit von Mehmet wahrscheinlich nur zu erwarten, wenn er bei seiner Rückkehr einen „sozialen Empfangsraum“ geboten erhalte. Gemeint sind damit u. a. eine Wohnung, Betreuung durch Sozialarbeiter, Qualifizierungsmaßnahmen und ein sicherer Arbeitsplatz. Von einer solchen staatlichen Fürsorge können übrigens gesetzestreue deutsche Jugendliche nur träumen.
Mehmet lungerte offenbar die vergangenen vier Jahre in der Türkei nur herum, ohne in eine Schule zu gehen oder einen Beruf zu erlernen. Er hat immer noch keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Eine Wohnung in Deutschland muss ihm erst beschafft werden, nachdem er nicht zu seinen Eltern zurückkehren wird. Der „soziale Empfangsraum“ muss also entsprechend groß sein. Die Stadt München rechnet mit Kosten für Mehmet von täglich mindestens 170 Euro. Die frühere Betreuung Mehmets hat den Steuerzahler bereits rund 50.000 Euro gekostet.
Mehmet habe bei der Nachricht, dass er wieder nach Deutschland kommen darf, einen Luftsprung gemacht, berichtet sein Anwalt stolz. Dass er immer noch nicht gelernt hat, wie man sein Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen kann, wird den Burschen kaum stören. Notfalls kann er ja wieder auf seine kriminellen Fähigkeiten zurückgreifen. Und damit wäre er in der bayerischen Landeshauptstadt nicht allein. Derzeit sind der Polizei in München 38 jugendliche Intensivtäter bekannt, davon 22 Ausländer (wie viele von den „deutschen Tätern“ zudem eingebürgerte Ausländer sind, war nicht zu erfahren). In dieser Rubrik werden jugendliche Serientäter geführt, die schon 20 und mehr Straftaten begangen haben. Es sollen noch „krassere Fälle“ als Mehmet darunter sein. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können sie sich nun ale vor einer Abschiebung sicher wähnen. Die multikulturelle Gesellschaft – ist sie nicht herrlich?
Der Fall erregte auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil zum ersten Mal ein ausländischer Jugendlicher in seine Heimat abgeschoben wurde, obgleich seine Eltern in Deutschland bleiben dürfen.
Doch Mehmets Anwalt Alexander Eberth beschritt den Rechtsweg. Während das Verwaltungsgericht München entschied, die Stadt München habe Mehmet zu Recht die Aufenthaltserlaubnis verweigert und seine Abschiebung in die Türkei sei rechtmäßig gewesen, entschied auf die Berufung von Mehmets Anwalt hin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im vergangenen November, die Stadt München sei verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Gegen diese Entscheidung legte die Stadt München Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ein und ist jetzt unterlegen. Die Bundesrichter befanden, Mehmet sei „faktisch Deutscher“, da er hier geboren sei. Eine Abschiebung wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn er wegen schwerer oder besonders schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt worden wäre. Doch da liegt der Hund begraben: Da Mehmet nahezu alle seine – wenn auch zum Teil schweren – Straftaten im Zustand der Strafunmündigkeit begangen hat, konnte er auch nicht verurteilt werden. Und die eine Straftat, so die Bundesrichter, die Mehmet mit 14 Jahren beging, sei nicht schwer genug, um eine Abschiebung zu rechtfertigen. Zudem sei diese Verurteilung noch nicht rechtskräftig (das Verfahren soll allerdings nach Mehmets Rückkehr wieder aufgenommen werden). Mit anderen Worten: In den Augen des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Serientäter Mehmet so unbescholten wie ein neugeborenes Kind!
Wovon deutsche Jugendliche nur träumen können
Neben dieser wohlfeilen juristischen Bewertung stützten sich die Bundesrichter auf ein Gutachten des Münchner Professors Dr. Norbert Nedopil, der Mehmet bescheinigt, im Augenblick gehe keine ernsthafte Gefahr von ihm aus und er sei gewillt, ein gesetzestreues Leben zu führen. Allerdings, so schränkte Nedopil sein Gutachten ein, sei eine Straffreiheit von Mehmet wahrscheinlich nur zu erwarten, wenn er bei seiner Rückkehr einen „sozialen Empfangsraum“ geboten erhalte. Gemeint sind damit u. a. eine Wohnung, Betreuung durch Sozialarbeiter, Qualifizierungsmaßnahmen und ein sicherer Arbeitsplatz. Von einer solchen staatlichen Fürsorge können übrigens gesetzestreue deutsche Jugendliche nur träumen.
Mehmet lungerte offenbar die vergangenen vier Jahre in der Türkei nur herum, ohne in eine Schule zu gehen oder einen Beruf zu erlernen. Er hat immer noch keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Eine Wohnung in Deutschland muss ihm erst beschafft werden, nachdem er nicht zu seinen Eltern zurückkehren wird. Der „soziale Empfangsraum“ muss also entsprechend groß sein. Die Stadt München rechnet mit Kosten für Mehmet von täglich mindestens 170 Euro. Die frühere Betreuung Mehmets hat den Steuerzahler bereits rund 50.000 Euro gekostet.
Mehmet habe bei der Nachricht, dass er wieder nach Deutschland kommen darf, einen Luftsprung gemacht, berichtet sein Anwalt stolz. Dass er immer noch nicht gelernt hat, wie man sein Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen kann, wird den Burschen kaum stören. Notfalls kann er ja wieder auf seine kriminellen Fähigkeiten zurückgreifen. Und damit wäre er in der bayerischen Landeshauptstadt nicht allein. Derzeit sind der Polizei in München 38 jugendliche Intensivtäter bekannt, davon 22 Ausländer (wie viele von den „deutschen Tätern“ zudem eingebürgerte Ausländer sind, war nicht zu erfahren). In dieser Rubrik werden jugendliche Serientäter geführt, die schon 20 und mehr Straftaten begangen haben. Es sollen noch „krassere Fälle“ als Mehmet darunter sein. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können sie sich nun ale vor einer Abschiebung sicher wähnen. Die multikulturelle Gesellschaft – ist sie nicht herrlich?
Na, ob das dem Ruf des Anwalts förderlich ist,
stelle ich hier mal in Frage.
Wahrscheinlich irgendein Winkeladvokat der sich
in die Schlagzeilen hieven will.
"Ist der Ruf erst ruiniert, verteidigt es sich
völlig ungeniert", oder so ähnlich
stelle ich hier mal in Frage.
Wahrscheinlich irgendein Winkeladvokat der sich
in die Schlagzeilen hieven will.
"Ist der Ruf erst ruiniert, verteidigt es sich
völlig ungeniert", oder so ähnlich
Das stellt ein schwachsinniger JU`ler namens baggerkalle Phantasiegespinste aus seinem Minihirn ins board und darüber wird auch noch diskutiert.
Schämt Euch!
Gruß
dickdiver
Schämt Euch!
Gruß
dickdiver
Kinski
Wo ist denn dein Text her?
Wo ist denn dein Text her?
Die Bonus-Meilen für den Flug Türkei-Deutschland reichen aber nicht weit ...
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
118 | ||
94 | ||
89 | ||
55 | ||
37 | ||
35 | ||
30 | ||
29 | ||
25 | ||
21 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
21 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 | ||
13 | ||
13 | ||
12 | ||
11 |