freistellungsauftrag und bank - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.02 20:54:56 von
neuester Beitrag 25.11.02 21:36:19 von
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ID: 664.985
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folgender fall:
eheleute haben eine gemeinsame anlage mit geldmarktfonds und entsprechendem freistellungsuaftrag.
einer der eheleute verstirbt und die anlage bleibt weiterhin unverändert bestehen.
die zinsen werden im november ausgeschüttet und jetzt werden die zinsen mit 30% und 5,5% soli versteuert.
aussage des bankers ist: wenn einer verstirbt gilt der freistellungsauftrag automatisch nicht mehr, obwohl vorher beide dafür unterschrieben hatten. (gilt für das ganze jahr nicht mehr!)
er kann es auch nicht mehr ändern und wenn er es ändern sollte, dann will er 20 euro plus mwst., da es eine nachträgliche änderung ist und die firma die dies macht soviel in rechnung stellt.
frage:
hätte der freistellungsauftrag nicht weiterhin gelten sollen? zumindest in halber höhe (hätte auch ausgereicht).
und könnte er es auch ohne gebühr rückgängig machen?
danke.
eheleute haben eine gemeinsame anlage mit geldmarktfonds und entsprechendem freistellungsuaftrag.
einer der eheleute verstirbt und die anlage bleibt weiterhin unverändert bestehen.
die zinsen werden im november ausgeschüttet und jetzt werden die zinsen mit 30% und 5,5% soli versteuert.
aussage des bankers ist: wenn einer verstirbt gilt der freistellungsauftrag automatisch nicht mehr, obwohl vorher beide dafür unterschrieben hatten. (gilt für das ganze jahr nicht mehr!)
er kann es auch nicht mehr ändern und wenn er es ändern sollte, dann will er 20 euro plus mwst., da es eine nachträgliche änderung ist und die firma die dies macht soviel in rechnung stellt.
frage:
hätte der freistellungsauftrag nicht weiterhin gelten sollen? zumindest in halber höhe (hätte auch ausgereicht).
und könnte er es auch ohne gebühr rückgängig machen?
danke.
Hallo,
ich habe ja schon viel gehört aber so eine Mist noch nicht.
Der Fresitellungsauftrag gilt für beide bis Ende des Jahres. Gebühren dürfen keine verlangt werden. Und was für eine Firma soll das denn bearbeiten? Das darf nur die Bank.
ich würde da noch mal vorsprechen und mich an jemand kompetenteren wenden.
Gruß
ich habe ja schon viel gehört aber so eine Mist noch nicht.
Der Fresitellungsauftrag gilt für beide bis Ende des Jahres. Gebühren dürfen keine verlangt werden. Und was für eine Firma soll das denn bearbeiten? Das darf nur die Bank.
ich würde da noch mal vorsprechen und mich an jemand kompetenteren wenden.
Gruß
Du brauchst ne neue Bank...Tips von mir als BM!
@knownreason
sehe ich ähnlich.
was heisst bm?
sehe ich ähnlich.
was heisst bm?
@knwonreason
Darf ich raten?
SEB????
Darf ich raten?
SEB????
Der gemeinsame Freistellungsauftrag bleibt bis zum Jahresende bestehen. Der Freistellungsauftrag greift aber nicht mehr bei den Konten des Mannes (werden ja eh umgeschrieben,..) oder bei gemeinsamen Konten der Eheleute. Ab kommenden Jahr gilt dann der Freibetrag der Ehefrau (1601 Euro).
Würde im nächsten Jahr dann schnellstmöglichst die Steuererklärung machen, denn dann gibt es die zuviel gezahlten Zinsen zurück; wenn der Sparerfreibetrag ausreichend ist...
Würde im nächsten Jahr dann schnellstmöglichst die Steuererklärung machen, denn dann gibt es die zuviel gezahlten Zinsen zurück; wenn der Sparerfreibetrag ausreichend ist...
@ace
d.h. die ausschüttung wurde zu recht versteuert?
d.h. die ausschüttung wurde zu recht versteuert?
@ Aktienhan!BM = Board Mail (will ja keine Werbung machen)
@ Wassili! SEB ist OK, aber nicht meint Tip.
@ Wassili! SEB ist OK, aber nicht meint Tip.
danke,
habe schon eine gute gefunden. wollte eh weg von der alten.
bräuchte eher tips, ob die aussage des bankers so richtig ist oder nicht.
habe schon eine gute gefunden. wollte eh weg von der alten.
bräuchte eher tips, ob die aussage des bankers so richtig ist oder nicht.
Yepp, gilt halt nur bis zum Todestag ... Eine Frage bleibt natürlich offen, nämlich warum das mit dem Berater nicht sofort (bei Abwicklung Erbfall etc.) besprochen worden ist.
Aber wie angedeutet: Die Zinsabschlagsteuer (30%) ist lediglich eine Vorabsteuer, damit Vater Staat auf jeden Fall auch ein paar Euro abbekommt. Mit der Einkommenssteuer bekommt man die erstattet, oder muss noch mehr zahlen - aber dann hat man ehh genug Kohle
Aber wie angedeutet: Die Zinsabschlagsteuer (30%) ist lediglich eine Vorabsteuer, damit Vater Staat auf jeden Fall auch ein paar Euro abbekommt. Mit der Einkommenssteuer bekommt man die erstattet, oder muss noch mehr zahlen - aber dann hat man ehh genug Kohle
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