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    Comroad: oder wie man das Vertrauen zur dt. Justiz verliert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.02 13:46:20 von
    neuester Beitrag 30.11.02 10:38:56 von
    Beiträge: 22
    ID: 667.029
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      schrieb am 29.11.02 13:46:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich führe derzeit eine Klage gegen die Comroad AG.
      Wie ich heute von der von mir beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erfahren habe, wurde über Vermögenswerte der Familie Schnabel in Höhe von 18 Mio. € der Verfall angeordnet. Dies heißt, das dieses Geld in das Eigentum des Staates übergeht und den geschädigten Aktionären nicht zur Verfügung steht. Es bleibt ein Betrag von ca. 2-3 Mio. €, bei dem sich die Comroad AG den " Arrest " schneller gesichert hat als die Staatsanwaltschaft. Dieses Geld kann eventuell an geschädigte Aktionäre ausgezahlt werden. Bei der Schadenssumme die dort entstanden ist, wird der Schadensersatz aber vermutlich noch nicht einmal die Kosten der Klage decken.
      Meine Rechtanwaltskanzlei prüft derzeit eine Verfassungsklage gegen diese Entscheidung.
      Da dies aber mit sehr hohen Kosten verbunden ist und sich ein grossteil der von dieser Kanzlei vertretenen Mandanten daran beteiligen müssten, gehe ich davon aus, dass solch eine Klage nicht stattfinden wird.

      Ich frage mich wirklich, wie es in einem " Rechtsstaat " zu solchen Urteilen kommen kann. Wenn ich das richtig interpretiere, war der Staat beim Zugriff auf das Vermögen der Schnabels " schneller " als die geschädigten Aktionäre, daher verfällt das Vermögen an den Staat. Da jedoch dem Staat keinerlei Vermögensschaden entstanden ist, sollten doch zunächst einmal die Aktionäre entschädigt werden, den " Rest " kann ja gerne der Staat bekommen, um zu verhindern, dass die Schnabels von diesem Betrug noch profitieren. ( Es fehlen übrigens immer noch etwa 10 Mio. € von Bodo`s Vermögen, diese sind unauffindbar ).

      In den meisten anderen Fällen von Kursbetrug, sind die Vorstände ja ungeschoren davongekommen und in diesem einmaligen Fall, wo ein Arrest über das Vermögen verhängt wird, gehen die geschädigten trotzdem leer aus.
      In Zukunft kann man sich solche Klagen wohl grundsätzlich ersparen und muss damit leben,
      dass man als Aktionär kriminellen Vorständen schutzlos ausgeliefert ist.
      ( Man kann natürlich rechtzeitig verkaufen, aber nachher ist man immer schlauer ).
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 13:53:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      willkommen im richtigen Leben
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 13:57:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei comroad wird noch der restliche cash-Bestand verbraten, und dann wird dichtgemacht.
      Deutschland 2002....
      Wer hätte das gedacht, das wir in einer Bananenrepublik leben.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 14:13:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine sehr schöne Seite zum Thema "Betrug" und "Rechtsstaat"
      http://www.immobilienbetrug.de
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 14:16:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bodo ist immerhin zu 7 Jahren Knast verurteilt worden. Dagegen werden die beiden Haffa-Gauner mit gösster Wahrscheinlichkeit ungeschoren davon kommen, weil - man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen - ausgerechnet Rot-Grün das Gesetz zu Gunsten der Haffas geändert hat und in einem Strafprozess immer das Gesetz zur Anwendung kommt, welches für den Angeklagten günstiger ist. :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

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      schrieb am 29.11.02 14:17:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ hasenbrot

      kann mich deiner meinung nur anschliesen.

      wenn ich mir überlege, welche aktien es da gegeben hat, und nicht der staat hat verloren, sondern die aktionäre.

      aber der staat wird auf dauer viel mehr verlieren.

      anfangen von turbodyne über metabox,infomatec,comroad usw.

      wie gesagt, zuerst verlieren die aktionäre, weil der staat nicht die rahmenbedingungen schafft, die wir in unserer zeit bzw. unserem land haben sollten.

      ich würde versuchen die sache an die bildzeitung zu bringen. evtl. noch ins fernsehen. tut euch alle zusammen und probierts.

      evtl. war ja eine amerikaner unter den aktionären, dann lass dem eine klage einreichen - das funktioniert bestimmt.

      so kanns nicht weitergehen.

      in amerika sind sammelklagen usw. möglich, aber in der bananenrepublik deutschland wird man noch schuldig gesprochen, weil man die frechheit hatte in eine firma zu investieren und mit den versprechungen der vorstände geld verdienen wollte. so etwas gehört sich doch nicht!

      ich schätze auswandern ist zur zeit das beste, was übrig bleibt.

      ich wünsche dir noch viele erfolg -
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 14:31:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3 derzeit werden bei Comroad ca. 500.000,-€ monatlich verbraten.
      Und das, bei vermutlich 6-8 Mitarbeitern, die keinerlei Umsätze erzielen.
      Von den 20 Mio. € die Comroad noch besitzt, darf vermutlich jeder Mitarbeiter nach
      Feierabend " eine Tüte voll " mit nach Haus nehmen.

      #6 ich denke, ich gebe mich geschlagen, da meine RSV ein grossteil der Kosten für die Klage trägt,
      hält sich die zusätzliche Belastung für mich in Grenzen. Die Zeiten in denen Urteile bei uns
      " im Namen des Volkes " gesprochen werden, sind wohl schon seit langem vorbei. Es ist vermutlich besser man wechselt irgendwann selbst einmal die Seiten. Für die dt. Justiz scheint der Täterschutz ohnehin wichtiger als der Opferschutz zu sein.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 14:39:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ hasenbrot


      ist ja interessant, daß deine rsv einen teil übernimmt.

      sollte ich bei meiner auch einmal nachfragen, dann würden auch ein, zwei firmen etwas bekommen.

      haste eine besondere rsv?

      ich dachte immer, die rsv übernimmt solche kosten nicht?

      danke für die antwort.

      trotzdem viel erfolg - evtl. geht ja doch noch was.

      bild machts evtl. möglich - würde doch in die stimmung gegen die regierung passen!
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 15:07:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      @DmComeBack, normalerweise übernimmt eine RSV solche Klagen auch nicht, da bei
      allen Versicherungen Spekulationsgeschäfte ausgeklammert sind.
      Da ich jedoch schon sehr lange rechtsschutzversichert bin und diese nur sehr selten in
      Anspruch genommen habe, hat man dieser Fall wohl aus Kulanz übernommen. Da es aber auch schon ziemlich
      viel Ärger gab, würde ich mir dieses aber auch kein 2. mal antuen. Obwohl ich auch eeeeiiiinniiigggeee
      Unternehmen hätte, die ich zusätzlich verklagen könnte.
      Aber wenn man bei Comroad keinen Erfolg hat, erübrigt es sich wohl bei allen anderen AG`s auch.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 16:17:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist kein Spekulationsgeschäft, im übrigen ist nach alteren ARB nur die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Spiel- und Wettverträgen" ausgeschlossen. Nach neueren ARB (z.B. ARB 2002 der AdvoCard) ist ausgeschlossen "die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften." (§ 3 Abs. 2 f ARB 2002). Auch bei diesen ARB stellt der Erwerb von Aktien kein "Termin- oder vergleichbares Spekulationsgeschäft" dar.
      Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung (z.B. Betrug, Kursbetrug, sonstigen Straftaten) fallen unter den Rechtsschutz (Schaenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a ARB 2002.
      Demnach handelt es sich bei der Annahme von DmCome Back,Klagen gegen Comroad seien vom Rechtsschutz ausgeschlossen, wohl um ein Gerücht).
      @Hasenbrot: Deine RS-Versicherung zahlt, weil sie dazu verpflichtet ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 17:03:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      @NATALY, ich weiß nicht, ob Du mit dieser Einschätzung richtig liegst.
      Ich habe schon kurz nachdem Schnabel verhaftet wurde, Kontakt mit meiner Versicherung aufgenommen.
      Dies war im März/April, dort habe ich der Rechtsabteilung meinen Fall geschildert und mir wurde gesagt,
      dass es sich um ein Spekulationsgeschäft handelt und daher kein Rechtsschutz gewährt wird.
      Einige Monate später habe ich hier auf WO gelesen, dass es eine Schiedsstelle gibt, über die
      Fälle geklärt werden, deren Vertragsschutz strittig ist. Daraufhin habe ich mich nochmals mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt, dort wurde mir der Rechtsschutz wiederum verweigert. Erst nachdem ich mich mit der Hauptverwaltung meiner Versicherung nochmals ich Verbindung gesetzt habe, wurde mir Rechtsschutz gewährt. Daher war ich eigentlich der Meinung, dies macht meine Versicherung aus Kulanz. Da Rechtsschutz ja zunächst mehrmals verweigert wurde, hätte dies meine Versicherung ja Deiner Meinung nach zu Unrecht getan.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 17:17:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      sorry @NATALY; Du scheinst doch Recht zu haben. Tante Google weiß alles:

      Tilp & Kälberer Rechtsanwälte zu LG München I: Rechtsschutzversicherer müssen Klagen wegen fehlerhafter Kapitalmarktpublizität
      finanzieren

      Mit Urteil vom 28.03.2002, AZ 4 O 18021/01, hat das Landgericht München I die Rechtsschutz Union Versicherung AG zur Übernahme der Kosten
      einer Klage der Kanzlei Tilp & Kälberer gegen die Deutsche Telekom AG verurteilt.

      Das Urteil wurde von unserer Kanzlei erstritten. Geklagt hatte ein Anleger, für den wir im Juni 2001 beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die
      Deutsche Telekom AG erhoben haben wegen Prospekthaftungs- und Deliktsansprüchen aus der Emission der zweiten und dritten Tranche. Die
      Rechtsschutzversicherung des Anlegers hatte Deckungszusage verweigert mit Argumenten, die stereotyp auch von einigen anderen
      Rechtsschutzversicherern in diesen Fällen gebracht werden.

      Dieses - soweit ersichtlich in diesem Kontext erste - Urteil eines Landgerichtes hat erhebliche Bedeutung für sämtliche Klagen gegen Unternehmen,
      die ihre Publizitätspflichten verletzt haben, also insbesondere auch für Klagen gegen Neue Markt Unternehmen. Zutreffend weist das Landgericht alle
      von der Rechtsschutz Union Versicherung AG ins Feld geführten Argumente zurück: Auch Aktienkäufe in beträchtlicher Höhe seien dem privaten
      Bereich zuzuordnen, und nicht gewerblich oder freiberuflich. Der Ausschlussgrund "Recht der Handelsgesellschaften" liege nicht vor. Ebenso wenig der
      Ausschlussgrund "Spekulationsgeschäfte". Auch der Einwand der Vorvertraglichkeit greife nicht, da der Kläger zum einen Deliktsansprüche geltend
      mache und zum anderen Ansprüche aus Börsenprospekthaftung gesetzliche Schadensersatzansprüche darstellen würden.

      Schließlich habe die vom Kläger beim Landgericht Frankfurt erhobene Klage unserer Kanzlei gegen die Deutsche Telekom AG auch hinreichende
      Aussicht auf Erfolg. Das sorgfältig begründete Urteil des LG München I ist ein großer Erfolg für die Verwirklichung von Anlegerrechten. Häufig sind
      geschädigte Kapitalanleger wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, Prozesskostenrisiken einzugehen. Da das deutsche Recht eine Sammelklage nicht
      kennt und gerade in den Haftungsfällen am Neuen Markt kurze Verjährungsfristen bestehen, sind finanzschwache Anleger oftmals faktisch schutzlos.
      Den rechtsschutzversicherten Anlegern hat das Gericht nunmehr zur Finanzierung verholfen. Auch bejaht es für die Sache selbst - Klage der Kanzlei
      Tilp & Kälberer gegen die Deutsche Telekom AG - hinreichende Erfolgsaussicht.


      Da das Urteil erst Ende März gesprochen wurde, war die Ablehnung damals vermutlich berechtigt.
      Bei meinem 2. Versuch habe ich vermutlich zunächst mit einem " Azubi " gesprochen, dieser lehnte den Rechtsschutz wie bisher ab, aber sein Chef stimmt zu.

      Quelle: http://www.rws-verlag.de/presse-2002/02tilp03.htm
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 20:49:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hasenbrot, du bist mit deiner RSV sehr milde. Auch wenn vor dem Urteil Kostenübernahme abgelehnt wurde, war das eben nicht berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 21:13:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      @hasenbrot: Welche Suchworte hast du eingegeben?

      Übrigens: schon vor langer Zeit, als nach den damaligen ARB Spiel- und Wettverträge vom Rechtsschutz ausgeschlossen waren, konnte man Rechtsschutz erlangen, wenn durch Betrug Schaden entstanden war.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 21:17:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      http://www.rws-verlag.de/presse-2002/02rott06.htm

      Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Erwerb von Kapitalanteilen fällt nicht unter die Ausschlußregelung der allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen, wenn beim Streit keine gesellschaftsrechtlichen Belange im Vordergrund stehen. Der Kauf von Aktien stellt kein vergleichbares Spekulationsgeschäft im Sinne der ARB dar. (LG München I, Urteil vom 28.03.2002 - 4 O 18021/01 (nicht rechtskräftig))
      http://www.ra-blachowski.de/kanzlei016.htm
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 21:24:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu #9: Hasenbrot, du schreibst ja, dass du schon sehr lange rechtsschutzversichert bist. Ich vermute stark, dass bei deinen ARB die "Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäfte" gar nicht ausgeschlossen sind. Schaust du mal in deinen ARB nach?
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 21:39:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      @hasenbrot
      Mich würde interessieren: Bist Du auch bei der ARAG versichert?
      Gruß Incitatus
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 21:48:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Hasenbrot ;)

      Wenn ich lese, wie es dir ergangen ist, geht mir "das Messer in der Tasche auf"- wie es so schön heißt.
      Wahrscheinlich bist du ein exemplarisches Beispiel für viele , die aber leider in der Anonymität bleiben.
      Mich wundert es schon lange,daß dieses ganze " Abzocke mit behördlicher Genehmigung" bisher nicht irgendeinen durchgeknallten Kleinanleger auf den Plan gerufen hat, der sein erlittenes Unrecht selbst regeln möchte.
      Ich hab mir schon mal eine Adresse besorgt für Vorstände, die " wegen guter Führung" vorzeitig entlassen werden, oder die erst garnicht vor Gericht kommen.
      Ich hoffe, daß ich sie nicht beutzen muss: :D
      http://www.russisch-inkasso.de :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 22:32:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      WIR DÜRFEN UNS DAS NICHT GEFALLEN LASSEN.
      Ich habe den Glauben in unsere Demokratie verloren. Wenn ich schon lese ,dass es keine Geschädigte gibt.Wenn ich Geld durch Betrug verliere bin ich dann nicht geschädigt? Ist doch eine elendige SAUEWREI, was da abgeht.
      Meine RSV bezahlt ebenfalls. Ich versuche weiter zu klagen.
      Wir müssen in dieser Sache nachsetzten. Auf in den Kampf!!!
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 23:05:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      :cry:
      Ich fürchte fast, gegen Politik und Gesetzgebung kommt man als Normalbürger nicht an. Die einzige legale Macht dagegen ist wohl noch die Presse....
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 01:38:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Hasenbrot

      Falls es Dir nichts ausmacht, beantworte mir bitte folgende Fragen :

      Wer ist der Rechtsanwalt?

      Welche Kosten wird er Dir in Rechnung stellen ?

      Vielen Dank

      Der Umbrianer
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 10:38:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      @NATALY,@alzwo im Frühjahr als Schnabel verhaftet wurde, hat es ja auch verschiedene Threads zum Thema Klage gegen die Comroad AG gegeben. Damals haben auch andere User versucht, Rechtsschutz zu erhalten, soweit ich mich erinnern kann, wurde dieser in allen Fällen abgelehnt. Als ich Ende August meine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragte meine Interessen in diesem Fall zu vertreten, stand auf deren Homepage noch, dass " die Haltung der Rechtsschutzversicherungen hinsichtlich der Kostenübernahme nicht einheitlich ist, daher ist nicht endgültig absehbar, ob die RSV eine Deckungszusage erteilt". Als ich eine Deckungszusage erhielt, war meine Kanzlei darüber doch sehr verwundert, da es wohl bei insgesamt ca. 500 Mandanten, die diese Kanzlei allein im Fall Comroad vertritt, nur wenige dabei waren, die " freiwillig " eine Deckungszusage erteilten.

      @ Nataly, das mit den Suchworten hat sich wohl erledigt, da die URL in #15 dem Urteil in #12 entspricht. Meine RSV exsistiert seit etwa 20 Jahren, Anfang der 90er wurde hier jedoch eine Änderung vorgenommen, daher habe ich einen neuen Versicherungsvertrag bekommen.
      Hierin ist ein Versicherungsschutz bei " Spekulationsgeschäften " ausgeklammert.

      @ Incitatus, nein ich bin nicht bei der ARAG versichert.


      @umaster, das scheint mir auch die einzige Möglichkeit zu sein, in D scheint die Gerechtigkeit nur noch dann zu siegen, wenn man Selbstjustiz betreibt.
      Einige der hier lebenden Kulturkreise praktizieren die ja schon seit Jahren, so langsam kann ich mich damit auch anfreunden.


      @Schorsch°, meine Kanzlei erwägt ja eine Verfassungsklage, da diese jedoch sehr kurzfristig erfolgen muss, besteht wohl nicht mehr die Möglichkeit mit der RSV abzuklären, ob diese die Kosten dafür trägt. Da mir hier die Aussicht auf Erfolg doch sehr gering erscheint, werde ich mich dieser wohl nicht anschließen. Wie man sonst noch zu seinem Recht kommen kann wüsste ich im Moment auch nicht.
      Selbst bei den 2-3 Mio. € von Schnabels Vermögen, welches jetzt in den Besitz von Comroad geht, ist ja nicht sicher, ob dies an die Geschädigten ausgezahlt wird. Comroad besitzt ja derzeit auch noch 20 Mio. € Cash, hat sich aber geweigert, dies an die Aktionäre auszuzahlen.
      Daher befürchte ich, das man auch diese 2-3 Mio. € die man jetzt noch bekommt, verfrühstücken wird.


      @Umbrianer: Boardmail


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