Unfall mit geliehenem Kfz - wer muss löhnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.12.02 21:55:11 von
neuester Beitrag 13.12.02 09:34:16 von
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Hi zusammen,
kleine Frage, wer hat Ahnung?!:
Ich kaufe mir bei einem Händler eine grössere Menge an Waren, für dessen Transport er mir seinen LKW leiht. Nun fahre ich eine Beule in den Wagen. Jetzt meint der Händler, ich müsse den Schaden über meine Versicherung versuchen abzuwickeln oder selber löhnen... stimmt das?
Über (positive :-) ) Tipps wäre ich dankbar!
kleine Frage, wer hat Ahnung?!:
Ich kaufe mir bei einem Händler eine grössere Menge an Waren, für dessen Transport er mir seinen LKW leiht. Nun fahre ich eine Beule in den Wagen. Jetzt meint der Händler, ich müsse den Schaden über meine Versicherung versuchen abzuwickeln oder selber löhnen... stimmt das?
Über (positive :-) ) Tipps wäre ich dankbar!
fahrzeuge von händlern die verliehen werden sind zu 95% vollkaskoversichert
also keep cool
also keep cool
Ich würde sagen: ja! Das gebietet die Fairness!
bulli...obacht...kein wagenhändler
nauti
Hey,
wenn Du keinen Miet-bzw. Leihvertrag unterschrieben hast,
in diesem eine Selbstbeteiligung etc. vereinbart wurde,
haftet Dein Händler, der das Fahrzeug ausgeliehen hat.
Gruss Jarina
wenn Du keinen Miet-bzw. Leihvertrag unterschrieben hast,
in diesem eine Selbstbeteiligung etc. vereinbart wurde,
haftet Dein Händler, der das Fahrzeug ausgeliehen hat.
Gruss Jarina
Der Händler meint nun natürlich, wenn er sowas seiner Versicherung meldet und dadurch hochgestuft wird, könnte er sich solche Geschäfte ja gleich sparen.
Aber ist das nicht eigentlich sein Pech? Eigentlich kann man ihn doch darauf sitzen lassen... dann soll er seinen Wagen halt nicht an Fremde verleihen...
#3: Was "Ja"? Wer soll fair sein?
Aber ist das nicht eigentlich sein Pech? Eigentlich kann man ihn doch darauf sitzen lassen... dann soll er seinen Wagen halt nicht an Fremde verleihen...
#3: Was "Ja"? Wer soll fair sein?
ups stimmt
was für nen händler war das?
mach dich mal bei ihm schlau,wegen vollkasko
was für nen händler war das?
mach dich mal bei ihm schlau,wegen vollkasko
#8: Getränkehändler
Getränkehändler
mach dich bei ihm schlau,ich weiss es nicht.
ich verkaufe autos und verleih sie nicht
mach dich bei ihm schlau,ich weiss es nicht.
ich verkaufe autos und verleih sie nicht
bulli...eben..
...deutsches recht: wenn du dem händler schuldhaft einen schaden verursacht hast, dann bist du dafür prinzipiell schadenersatzpflichtig, ausser...
zu klären wäre nur, ob "ausser" hier zutrifft. hast du dem was unterschrieben? gibt es einen schriftlichen vertrag über das ausleihen? ist der wagen vollkaskoversichert? dann tritt die versicherung unabhängig vom fahrer in vorleistung, du wist aber dann evtl. vom händler für die sb und die prämienmehrkosten rangenommen. da gibts einiges zu beachten.
geh und frag nen anwalt. kost nich viel, bei bestehender rechtsschutzversicherung sogar garnix...
zu klären wäre nur, ob "ausser" hier zutrifft. hast du dem was unterschrieben? gibt es einen schriftlichen vertrag über das ausleihen? ist der wagen vollkaskoversichert? dann tritt die versicherung unabhängig vom fahrer in vorleistung, du wist aber dann evtl. vom händler für die sb und die prämienmehrkosten rangenommen. da gibts einiges zu beachten.
geh und frag nen anwalt. kost nich viel, bei bestehender rechtsschutzversicherung sogar garnix...
ne rechtschutz hat meistens ne selbstbteiligung,karl
und ich denke ..das müssen die mit sich selbst ausmachen.
und ich denke ..das müssen die mit sich selbst ausmachen.
also ich kann nur aus erfahrung sprechen
nen kumpel von mir hatte ne rd 500 power valve und wollte sie verkaufen
der angebliche käufer hat das ding zersägt und die kosten sind bei meinem kumpel
hängengeblieben.
also sollte dir nix passieren
nen kumpel von mir hatte ne rd 500 power valve und wollte sie verkaufen
der angebliche käufer hat das ding zersägt und die kosten sind bei meinem kumpel
hängengeblieben.
also sollte dir nix passieren
Es ist ganz klar ein Leihvertrag zustande gekommen, auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Grundsätzlich ist die Schriftform nicht notwendig. Wenn der Verleiher also vor Gericht geht, sind Deine Chancen ziemlich schlecht.
bj2
bj2
@börsenjunkie2
???
wenn man ihm fahrlässigkeit oder mutwilligkeit nachweissen kann , hat er vielleicht nen problem.
ansonsten hat er nix zu befürchten
???
wenn man ihm fahrlässigkeit oder mutwilligkeit nachweissen kann , hat er vielleicht nen problem.
ansonsten hat er nix zu befürchten
Wenn man sich etwas ausleiht, haftet man natürlich für einen entstandenen Schaden an dem entliehenen Gegenstand! Hier hat Fahrlässigkeit und Verschulden keinen Einfluß. Gegenstand kaputt ---> Mieter zahlt Schaden!
bj2
bj2
mieter???
hat der geschädigte nen nachweiss das das fahrzeug oder vermietet verliehen wurde???
ich kann mein cabrio auch kaputt fahren und sagen xyz wars
hat der geschädigte nen nachweiss das das fahrzeug oder vermietet verliehen wurde???
ich kann mein cabrio auch kaputt fahren und sagen xyz wars
junkie...das würd ich etwas differenzierter betrachten.es kann so sein wie du sagst ,aber es kann auch anders ausgelegt werden.es kam kein schriftlicher mietvertrag zustande...mündlich ist hier nicht relevant .
die tatsache ,dass er sich den wagen geliehen hat ist zweifellos,aber es kann die absprache mit dem halter getroffen worden sein ,dass der wagen VK hat und somit die versicherung bei einem evtl.schaden einspringt.
die hochstufung, und was auch sonst noch für rennereien sind, mal außer acht gelassen.
streitfähig wäre es auf jeden fall.
die tatsache ,dass er sich den wagen geliehen hat ist zweifellos,aber es kann die absprache mit dem halter getroffen worden sein ,dass der wagen VK hat und somit die versicherung bei einem evtl.schaden einspringt.
die hochstufung, und was auch sonst noch für rennereien sind, mal außer acht gelassen.
streitfähig wäre es auf jeden fall.
Finde die Fragestellung schon unanständig,ein Moralisches Spiegelbild unserer Gesellschaft.Bei eine hilfestellung muss man mit DocTobi also vorher einen Vertrag machen,dir sollte niemand mehr etwas leihen
es ist definitiv ein Mietvertrag zustande gekommen! Oder was sagt der Mieter sonst zum Richter? Dass er den Wagen gestohlen hat? Oder geschenkt bekommen?
@nautiker:
Diese Absprache müßte aber dann der Mieter beweisen! Dürfte ihm aber ziemlich schwer fallen.
bj2
@nautiker:
Diese Absprache müßte aber dann der Mieter beweisen! Dürfte ihm aber ziemlich schwer fallen.
bj2
@oktopodius
rate mal wer nix verleiht was mehr mehr als 2500€ kostet
junkie,wir brauchen das hier nicht auszuklamüsern.ein freundschaftlicher gefallen fällt nicht unter einem mietvertrag(z.b.)sind zeugen bei der mündlichen vereinbarung dabeigewesen,sieht die sache sowieso anders aus.
streitfähig.....ich war nicht dabei,würde aber auf alle fälle alle möglichkeiten in betracht ziehen.
so u.U: ...die ware wurde günstig(teurer) bekommen ,wenn der käufer dafür den wagen des verkäufers nutzen kann...u.s.w
streitfähig.....ich war nicht dabei,würde aber auf alle fälle alle möglichkeiten in betracht ziehen.
so u.U: ...die ware wurde günstig(teurer) bekommen ,wenn der käufer dafür den wagen des verkäufers nutzen kann...u.s.w
ich will mich darüber auch nicht weiter unterhalten.
Die Sachlage ist klar! Es ist kein freundschaftlicher Gefallen! Und Zeugen brauche ich hier keine.
Es ist trotzdem besser sich außergerichtlich zu einigen, denn die Gerichtskosten kommen sonst auch noch dazu.
Aber wenn keine Einigung zustande kommt übernehme ich gerne die Vertretung des Vermieters
bj2
Die Sachlage ist klar! Es ist kein freundschaftlicher Gefallen! Und Zeugen brauche ich hier keine.
Es ist trotzdem besser sich außergerichtlich zu einigen, denn die Gerichtskosten kommen sonst auch noch dazu.
Aber wenn keine Einigung zustande kommt übernehme ich gerne die Vertretung des Vermieters
bj2
gut ..wir sehen uns vor gericht ,junkie
ok nautiker
#7 #3 #1
Wenn ich mir Sachen von fremden Leuten leihe, halte ich es für normal, daß man den Gegenstand genauso zurückbringt, wie er ausgeliehen wurde! Kategorischer Imperativ eben!
Wenn ich mir Sachen von fremden Leuten leihe, halte ich es für normal, daß man den Gegenstand genauso zurückbringt, wie er ausgeliehen wurde! Kategorischer Imperativ eben!
#20 endlich mal einer, der den Nagel auf den Kopf trifft. Schließe mich Dir vollinhaltlich an.
schließe mich # 20 an.
Wenn Du was ausleihst, dann bring es verdammt noch mal wieder so zurück, wie du das Teil bekommen hast. Hättest die Kiste ja nicht ausleihen müssen, wenn Du jetzt nicht blechen willst.
Wenn Du was ausleihst, dann bring es verdammt noch mal wieder so zurück, wie du das Teil bekommen hast. Hättest die Kiste ja nicht ausleihen müssen, wenn Du jetzt nicht blechen willst.
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