checkAd

    Unfall mit geliehenem Kfz - wer muss löhnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.02 21:55:11 von
    neuester Beitrag 13.12.02 09:34:16 von
    Beiträge: 29
    ID: 672.553
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 705
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 21:55:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      kleine Frage, wer hat Ahnung?!:
      Ich kaufe mir bei einem Händler eine grössere Menge an Waren, für dessen Transport er mir seinen LKW leiht. Nun fahre ich eine Beule in den Wagen. Jetzt meint der Händler, ich müsse den Schaden über meine Versicherung versuchen abzuwickeln oder selber löhnen... stimmt das?

      Über (positive :-) ) Tipps wäre ich dankbar!
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:05:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      fahrzeuge von händlern die verliehen werden sind zu 95% vollkaskoversichert
      also keep cool
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:06:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde sagen: ja! Das gebietet die Fairness!
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:08:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      bulli...obacht...kein wagenhändler;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:09:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      nauti:confused:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:09:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey,

      wenn Du keinen Miet-bzw. Leihvertrag unterschrieben hast,
      in diesem eine Selbstbeteiligung etc. vereinbart wurde,
      haftet Dein Händler, der das Fahrzeug ausgeliehen hat.

      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:10:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Händler meint nun natürlich, wenn er sowas seiner Versicherung meldet und dadurch hochgestuft wird, könnte er sich solche Geschäfte ja gleich sparen.
      Aber ist das nicht eigentlich sein Pech? Eigentlich kann man ihn doch darauf sitzen lassen... dann soll er seinen Wagen halt nicht an Fremde verleihen...

      #3: Was "Ja"? Wer soll fair sein?
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:11:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      ups stimmt:(
      was für nen händler war das?
      mach dich mal bei ihm schlau,wegen vollkasko
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:15:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8: Getränkehändler
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:33:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Getränkehändler:eek::D
      mach dich bei ihm schlau,ich weiss es nicht.
      ich verkaufe autos und verleih sie nicht
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:34:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      bulli...eben..;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:40:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...deutsches recht: wenn du dem händler schuldhaft einen schaden verursacht hast, dann bist du dafür prinzipiell schadenersatzpflichtig, ausser... ;)
      zu klären wäre nur, ob "ausser" hier zutrifft. hast du dem was unterschrieben? gibt es einen schriftlichen vertrag über das ausleihen? ist der wagen vollkaskoversichert? dann tritt die versicherung unabhängig vom fahrer in vorleistung, du wist aber dann evtl. vom händler für die sb und die prämienmehrkosten rangenommen. da gibts einiges zu beachten.

      geh und frag nen anwalt. kost nich viel, bei bestehender rechtsschutzversicherung sogar garnix...
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:43:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      ne rechtschutz hat meistens ne selbstbteiligung,karl
      und ich denke ..das müssen die mit sich selbst ausmachen.;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:48:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      also ich kann nur aus erfahrung sprechen
      nen kumpel von mir hatte ne rd 500 power valve und wollte sie verkaufen
      der angebliche käufer hat das ding zersägt und die kosten sind bei meinem kumpel
      hängengeblieben.
      also sollte dir nix passieren
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 22:54:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es ist ganz klar ein Leihvertrag zustande gekommen, auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Grundsätzlich ist die Schriftform nicht notwendig. Wenn der Verleiher also vor Gericht geht, sind Deine Chancen ziemlich schlecht.

      bj2
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:00:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      @börsenjunkie2
      ???
      wenn man ihm fahrlässigkeit oder mutwilligkeit nachweissen kann , hat er vielleicht nen problem.
      ansonsten hat er nix zu befürchten
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:05:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn man sich etwas ausleiht, haftet man natürlich für einen entstandenen Schaden an dem entliehenen Gegenstand! Hier hat Fahrlässigkeit und Verschulden keinen Einfluß. Gegenstand kaputt ---> Mieter zahlt Schaden!

      bj2
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:11:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      mieter???
      hat der geschädigte nen nachweiss das das fahrzeug oder vermietet verliehen wurde???
      ich kann mein cabrio auch kaputt fahren und sagen xyz wars
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:12:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      junkie...das würd ich etwas differenzierter betrachten.es kann so sein wie du sagst ,aber es kann auch anders ausgelegt werden.es kam kein schriftlicher mietvertrag zustande...mündlich ist hier nicht relevant .
      die tatsache ,dass er sich den wagen geliehen hat ist zweifellos,aber es kann die absprache mit dem halter getroffen worden sein ,dass der wagen VK hat und somit die versicherung bei einem evtl.schaden einspringt.
      die hochstufung, und was auch sonst noch für rennereien sind, mal außer acht gelassen.
      streitfähig wäre es auf jeden fall.;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:20:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Finde die Fragestellung schon unanständig,ein Moralisches Spiegelbild unserer Gesellschaft.:O Bei eine hilfestellung muss man mit DocTobi also vorher einen Vertrag machen,dir sollte niemand mehr etwas leihen:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:22:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      es ist definitiv ein Mietvertrag zustande gekommen! Oder was sagt der Mieter sonst zum Richter? Dass er den Wagen gestohlen hat? Oder geschenkt bekommen?



      @nautiker:

      Diese Absprache müßte aber dann der Mieter beweisen! Dürfte ihm aber ziemlich schwer fallen.

      bj2
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:26:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      :D
      @oktopodius
      rate mal wer nix verleiht was mehr mehr als 2500€ kostet:p
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:34:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      junkie,wir brauchen das hier nicht auszuklamüsern.ein freundschaftlicher gefallen fällt nicht unter einem mietvertrag(z.b.)sind zeugen bei der mündlichen vereinbarung dabeigewesen,sieht die sache sowieso anders aus.
      streitfähig.....ich war nicht dabei,würde aber auf alle fälle alle möglichkeiten in betracht ziehen.

      so u.U: ...die ware wurde günstig(teurer) bekommen ,wenn der käufer dafür den wagen des verkäufers nutzen kann...u.s.w
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:41:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      ich will mich darüber auch nicht weiter unterhalten.

      Die Sachlage ist klar! Es ist kein freundschaftlicher Gefallen! Und Zeugen brauche ich hier keine.

      Es ist trotzdem besser sich außergerichtlich zu einigen, denn die Gerichtskosten kommen sonst auch noch dazu.

      Aber wenn keine Einigung zustande kommt übernehme ich gerne die Vertretung des Vermieters

      bj2
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:43:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      gut ..wir sehen uns vor gericht ,junkie;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 23:46:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      ok nautiker ;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 00:15:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      #7 #3 #1

      Wenn ich mir Sachen von fremden Leuten leihe, halte ich es für normal, daß man den Gegenstand genauso zurückbringt, wie er ausgeliehen wurde! Kategorischer Imperativ eben!
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 08:53:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      #20 endlich mal einer, der den Nagel auf den Kopf trifft. Schließe mich Dir vollinhaltlich an. :)
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 09:34:16
      Beitrag Nr. 29 ()
      schließe mich # 20 an.

      Wenn Du was ausleihst, dann bring es verdammt noch mal wieder so zurück, wie du das Teil bekommen hast. Hättest die Kiste ja nicht ausleihen müssen, wenn Du jetzt nicht blechen willst.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Unfall mit geliehenem Kfz - wer muss löhnen?