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    Gebrauchwagenkauf - Was ist ein "Unfall"? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.03 13:07:49 von
    neuester Beitrag 15.04.03 13:40:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 720.854
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      Avatar
      schrieb am 14.04.03 13:07:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe von privat einen gebrauchten Pkw gekauft. Der Verkauf wurde über einen Standard ADAC-Kaufvertrag dokumentiert. Der Wagen wurde als unfallfrei und frei von "sonstigen Beschädigungen" verkauft. Unmittelbar nach dem Kauf habe ich festgestellt, bzw. feststellen lassen, dass mind. die Motorhaube komplett lackiert und teilweise gespachtelt wurde und ebenfalls sind beide Kotflügel neu (und nicht sehr profesionell) lackiert worden.

      Den Mangel sieht man zwar nur auf dem zweiten Blick, aber wenn man die Fehler kennt, kann man es immer sehen :(

      Die Teile scheinen aber nicht ausgetauscht worden zu sein und der Verkäufer beharrt darauf, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei sei. Gleichzeitig ist dieses auch durch den Kaufvertrag schriftlich garantiert worden.

      Meine Fragen sind nun:

      - ab wann spricht man von einem Unfall, bzw.
      - von einer "sonstigen Beschädigung"?

      Der Kaufvertrag wurde bereits angefochten.

      Für Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!

      Grüsse aus dem sonnigen Ostfriesland :cool:

      Stephan
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 15:35:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mein Beileid zu dem Wagen. Aber man lernt ja auch dazu (positiv denken).
      Unfallfrei, ist wenn an der Karosse nix geschweißt und zurechtgebogen werden mußte. Anbauteile dürfen aber ersetzt worden sein egal wieso. Kotflügel und Motorhaube sind idR Anbauteile, weil fast immer geschraubt. Hätte der Verkäufer die 3Sachen ( +Lampen u. den Plastdreck) vernünftig ersetzt, dann wäre die Karre unfallfrei. In deinem Fall sieht das ganze bisher nach schlechterem Allgemeinzustand aus, außer a)du findest doch was verbogenes/gescheißtes an der Karosse ( dann nix mehr unfallfrei) oder b)du findest defekte Aggregatehalterungen/Kühlerhalterungen/ Leuchtweitenregelmechanik, was bei Pfuschreparaturen eigentlich der Fall ist (Funktionsmängel u. sonstige Beschädigungen). Wenn du das soweit rausgefunden hast, dann mußt du , so glaube ich ,dem Privatverkäufer noch nachweisen, das er das bewußt "vergessen" hat mit diesen Mängeln zu erwähnen, um ihn richtig rüberzuholen (Juristenfrage).
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 16:45:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Am besten Du machst den ADAC Gebrauchtwagen Check.
      Die finden raus, ob es ein Unfallwagen ist.
      Kostet zwar einiges aber die checken wirklich alles.
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 13:40:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      ob der grund für die mängel ein unfall ist, entscheiden in so einem fall sachverständige.
      hier sollte die beschreibung aus # 2 hinkommen.

      den kaufvertrag selbst anzufechten macht allerdings nur sinn, wenn der wahre wert des wagens unter der hälfte des kaufpreises liegt, oder die unfall bzw. vorschadenfreiheit als wesentliche bedingung für den abschluss des kaufvertrages in diesem angeführt wurde.

      falls nicht hast du einen anspruch auf preisminderung in der höhe der wertminderung durch die vorschäden, wenn der vorbsitzer diese mängel kannte oder - bei erforderlicher sorgfalt - hätte kennen müssen. (was hier wohl zu bejahen ist.)


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