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    Fragen zum Mietrecht / Nebenkostenabrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.03 10:22:10 von
    neuester Beitrag 30.04.03 14:00:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 726.818
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      schrieb am 30.04.03 10:22:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:

      Beim Auszug aus einer Mietwohnung gab es Meinungsverschiedenheiten wegen der Schönheitsreparaturen, deshalb habe ich Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung nochmals geprüft und kam darauf, dass mir mein Vermieter 10 Jahre lang in der TECHEM-Heizkostenabrechnung ca. 75% der Verbrauchsmessungskosten anteilsmäßig verrechnet hat und dann zusätzlich in der Nebenkostenaufstellung des Vermieters dieselben Kosten nocheinmal nach dem Fifty-Fifty-Prinzip verrechnet hat.

      Da nach dem neuen Gesetz zu §812 BGB eine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen von 30 Jahren auf 4 Jahre verkürzt wurde, habe ich die Frage, ob diese 4 Jahre auch für doppelte Verrechnung gilt.

      Bin etwas verzweifelt, da ich keinen Mieterrechtsschutz besitze und der Vermieter "gnädigerweise" nur die Fifty-Fifty-Kosten für die 10 Jahre zurückerstatten will.

      Wie soll ich mich verhalten?
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 10:50:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nimm zunächst mal das Geld. Denn wenn dein Vermieter dir das Geld zurückerstattet, dann hat er quasi sein Versehen `offiziell` eingesatanden / anerkannt. Dann würde ich mir mal eine halbe Stunde einen Anwald mieten (Honorar vorher aushandeln) und mit ihm das ganze durchkauen. Am Ende kommt es natürlich auf den Streitwert an und wegen 1-200 Euro würde ich nicht anfangen, mit Kanonen zu schiessen, zumal du mit der Bezahlung der Mietnebenkostenabrechnungen von den letzten 10 Jahren ja auch quasi diese als rechtens anerkannt hast.
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 10:51:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo QuEngelchen,

      hier habe ich ein paar interessante Links :

      Welche Nebenkosten duerfen angesetzt werden erklaert:
      http://www.anwaltonline.com/Recht/Nebenkosten/arten.html

      Was tun, wenn der Vermieter zu spaet abrechnet (1):
      http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2002/03/18/printexperte2.…

      Was tun, wenn der Vermieter zu spaet abrechnet (2):
      http://www.geizkragen.de/redirects/link.php?id=11

      Gruß

      ps
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 11:07:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi

      Ich hatte auch mal Probleme mit meinem Vermieter und hatte auch keinen Rechtsschutz. Ich bin dann zum Mieterschutzbund gegangen der mir beraten hat. Die können Dir auch rechtliche Hinweise geben und sagen Dir was zu tun ist. Adresse findest Du bestimmt in den gelben Seiten

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:00:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zuerst mal allen ein herzliches Dankeschön!

      Ich schulde meinem Vermieter noch die letztejährigen Nebenkosten und hätte die Möglichkeit meine "Ansprüche" gegenzurechnen.

      Die Wohnung war statt wie im Mietvertrag angegeben nicht 110 qm sondern nur 104,5 qm groß.

      Der Vermieter hat mir auch 10 Jahre lang Stromkosten für einen Antennenverstärker als Pauschale zu anfänglich 30 DM und zum Schluß 40 DM abverlangt, obwohl die Stromkosten kontinuierlich von 35 Pf. / KWh auf 28 Pf. / KWh gefallen sind. Die tatsächlichen Kosten (max. 9 Watt Leistung steht auf dem Typenschild) hätten nach dem Fifty-Fifty-Prinzip maximal 14 DM beim teuersten Tarif betragen.

      Ausserdem wurden mir 40 DM pauschal Stromkosten für Dachboden, Keller und Treppenhaus in Rechnung gestellt, welche bei fiktiver Nutzung von einer Stunde täglich (ich schätze, dass es eher durchschnittlich 15 Minuten waren) und 100 Watt Birnenleistung maximal 12 DM hätte betragen dürfen. Sind alles nur Peanuts, aber auf die Jahre kommt ein schöner Patzen zusammen.

      Der Heizkosten-Verteilschlüssel wurde mit 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten abgerechnet, obwohl der Vermieter nur 2 Zimmer des Hauses beheizte und ich in der darüberliegenden Wohnung wegen der Kinder alle 8 Räume beheizen mußte. Da auch die Fenster uralt waren (werden jetzt nach meinem Auszug erneuert :cry: ) und der darüberliegende Dachraum nicht isoliert und beheizt war, sehe ich den Heizkostenschlüssel im Nachhinein als Zumutung. Da der Gesetzgeber für solche Fälle bis zu 20% mehr Grundkosten und bis zu 20% weniger verbrauchsabhängige Kosten zulassen würde.

      Wie sieht es mit Verzinsung der Ansprüche aus?

      Und zum Schluß nochmal die Frage: Nachdem der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung offensichtlich gewillt war, Schornsteinfegerkosten und Verbrauchsmessungskosten nach dem Fifty-Fifty-Prinzip abzurechnen, müßte er doch eigentlich die in der Techem-Abrechnung verbrauchsabhängig (ca. 75%) zu meinen Ungunsten abgerechneten Verbrauchsmessungskosten zurückbezahlen, oder?

      Gilt in diesem Falle (doppelt kassierte Forderungen) überhaupt die 4jährige Verjährungsfrist für überhöhte Nebenkosten?


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