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    neue Trinkwasserverordnung, welchen Handwerker rufen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.03 12:33:28 von
    neuester Beitrag 16.05.03 12:45:12 von
    Beiträge: 2
    ID: 732.891
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      schrieb am 16.05.03 12:33:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe wieder eine Frage, aber bitte mal das hier lesen:

      Neue Trinkwasserverordnung: "Bleifrei" gilt bald auch für den Mieter-Wasserhahn

      Seit dem 1.1.2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Die hat das Ziel, den Gesundheits- und Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Dazu gehört die Pflicht der zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen, den Verbraucher umfassend über die Trinkwasserqualität zu informieren. Gerade, wenn es um den Bleigehalt im Wasser geht.

      Bisher darf der noch 0,040 mg/l enthalten. Ab dem 1.12.2003 dürfen es nur noch 0,025 mg/l sein und in 10 Jahren - also ab dem 1.1.2013 - sogar nur noch 0,010 mg/l.

      Neues Gesetz zwingt Sie schlimmstenfalls, Ihre Bleirohre auszutauschen

      Doch nicht nur Ihr Wasseramt trifft die verschärfte Verordnung. Auch Sie als Hauseigentümer sind betroffen. Denn die Grenzwerte müssen an Ihrem Wasserhahn erreicht werden. Ist also bis zu Ihrem Haus das Wasser noch in Ordnung, ist die Behörde schon einmal fein raus.

      Überschreitet der Bleigehalt des Wassers, das aus dem Wasserhahn Ihres Mieters fließt, den Grenzwert, kann es teuer für Sie werden: Zum einen kann Ihr Mieter deswegen die Miete mindern oder sogar schlimmstenfalls wegen Gesundheitsgefährdung das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 569 BGB).

      Doch damit nicht genug: Der Mieter kann auch darauf bestehen, dass Sie dem Mangel abhelfen - also schlimmstenfalls die bleihaltigen Leitungen in Ihrem Haus austauschen!

      Zu viel Blei im Wasser gilt als Ordnungswidrigkeit

      Leider droht nicht nur von der Mieterseite Ärger, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Auch mit der Gesundheitsbehörde könnten Sie bei einer Grenzwertüberschreitung in Konflikt geraten. Denn die Abgabe von belastetem Trinkwasser ist eine Ordnungswidrigkeit!

      Noch können Sie allerdings ruhig bleiben, denn die erste Hürde - der gesenkte Grenzwert von 0,025 mg/l gilt erst ab dem 1.12.2003.

      Der Vermieter-Tipp:

      Gerade in Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind, finden sich oft noch Wasserrohre aus Blei.

      Hier sollten Sie möglichst noch vor dem Stichtag 1.12.2003 den Bleigehalt vorsorglich messen lassen - schließlich müssen Sie wissen, ob Ihnen in nächster Zeit schlimmstenfalls eine größere Modernisierung ins Haus steht oder Sie dem neuen Grenzwert ganz gelassen entgegensehen können


      So, kann mir jemand sagen, wer mir den Bleigehalt im Wasser, bzw. vom Wasserhahn messen kann. Welchen Handwerker ruft man denn da?
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      schrieb am 16.05.03 12:45:12
      Beitrag Nr. 2 ()


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