Nordag AG - was ist mit Aktien der ehemaligen B.U.S? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.03 17:30:07 von
neuester Beitrag 09.10.03 20:00:27 von
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was geschieht eigentlich mit den Aktien der ehemaligen B.U.S, die nach der Fusion mit Nordag in NORDAG AG N.NOTIERT umgewandelt wurden? Bleibt das bei einer eigenen WKN? Wie sieht wohl die Kursentwicklung nach der HV aus?
Wer verdient eigentlich an der geplanten Konzentration auf Teilbereiche? Der Käufer der abzustoßenden Bereiche oder der Verkäufer, also Nordag samt Ihren Aktionären? Ist das verbleibende Geschäft mit Salzschlacke, auf das die Nordag sich meines Wissens konzentrieren möchte, gewinnbringend?
Bin verunsichert.
DC
Wer verdient eigentlich an der geplanten Konzentration auf Teilbereiche? Der Käufer der abzustoßenden Bereiche oder der Verkäufer, also Nordag samt Ihren Aktionären? Ist das verbleibende Geschäft mit Salzschlacke, auf das die Nordag sich meines Wissens konzentrieren möchte, gewinnbringend?
Bin verunsichert.
DC
Ich glaube jetzt werden die geduldigen BUS-Alt-Aktionäre richtig abgefegt von diesen Gaunern.
Ich neige dazu, der Äußerung von monteton zuzustimmen. Jetzt wird richtig Kasse gemacht. Apropos Verunsicherung: ist es nicht üblich oder zwingend, der Einladung zur HV die Zahlen des Geschäftsjahres beizufügen?
Meine Taktik: Ich bleibe jedenfalls investiert bis die Aktien in die Gegend meines Kursziels von 7,50 EUR kommen. Das wird m. E. bis März 2004 der Falls sein, spätestens, wenn die ersten Sparten der ehemaligen B.U.S zum Verkauf anstehen. Totalverlust halte ich bei dem Leistungsportfolio, das Nordag derzeit anbietet, für ausgeschlossen.
Irgendwann müssen die Herren mit den Zahlen auf den Tisch, um entsprechende Klagen zu verhindern. Und die Zahlen sind substanziell nicht so übel :-)
DC
Irgendwann müssen die Herren mit den Zahlen auf den Tisch, um entsprechende Klagen zu verhindern. Und die Zahlen sind substanziell nicht so übel :-)
DC
Am 7. Juli hat Nordag HV.
Vieleicht hört man da was Neues.
MfG
Vieleicht hört man da was Neues.
MfG
12.06.03 Notierung NORDAG-Aktien
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Am 23. Mai 2003 wurde die Verschmelzung der B.U.S BERZELIUS UMWELT-SERVICE Aktiengesellschaft („B.U.S“) auf die NORDAG Aktiengesellschaft in das Handelsregister der NORDAG Aktiengesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung ist der Weg frei für eine schlanke und schlagkräftige Holding, die ihre Stellung im Markt zum Vorteil ihrer Aktionärinnen und Aktionäre nutzen wird. Der Übergang des Vermögens der B.U.S auf die NORDAG Aktiengesellschaft (vgl. § 20 I Nr. 1 UmwG) erfolgte rückwirkend zum 01. Januar 2003 (Verschmelzungsstichtag).
Die Notierung der Aktien der B.U.S (Stammaktien: ISIN DE0005285704 / WKN 528570 bzw. Vorzugsaktien: ISIN DE0005285738 / WKN 528573 ) ist mit Ablauf des 23. Mai 2003 eingestellt worden. Es ist beabsichtigt, die Zulassung der 6.412.495 neuen NORDAG-Aktien (ISIN DE0007474165 / WKN 747416), die aus der zur Durchführung der Verschmelzung mit der B.U.S erforderlichen Kapitalerhöhung stammen, zum Amtlichen Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Aktien des bisherigen Grundkapitals der NORDAG Aktiengesellschaft (ISIN DE0005546006 / WKN 554600) sollen ebenfalls vom Geregelten Markt in den Amtlichen Markt (General Standard) wechseln.
Mit der Aufnahme der Notierung im General Standard ist in der zweiten Jahreshälfte 2003 zu rechnen. Der General Standard ist ein Segment für Aktien und aktienvertretende Zertifikate innerhalb des Amtlichen Markts und Geregelten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Das Segment General Standard entstand infolge der Neustrukturierung des Akti-enmarkts an der FWB, die zum 01. Januar 2003 in Kraft trat. Unternehmen im General Standard müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen-, beziehungsweise Geregelten Markts erfüllen.
Bis zur Notierung im General Standard werden die neuen Aktien der NORDAG Aktiengesellschaft in die Preisfeststellung des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse (vgl. § 89 BörsO FWB) mit der Bezeichnung „NORDAG nicht notiert“ einbezogen. Unter dem Begriff Freiverkehr versteht man den Handel in amtlich nicht notierten Werten (vgl. § 57 BörsG). Die in diesen Handel eingeführten Wertpapiere unterliegen anderen, nicht so strengen Anforderungen wie im Amtlichen oder Geregelten Markt. Die übergangsweise Einführung der neuen Aktien der NORDAG Aktiengesellschaft in den Freiverkehr ist lediglich im Zusammenhang mit der Verschmelzung und der Aufnahme im General Standard zu sehen. Sie besagt nicht etwas über die wirkliche Qualität dieses Unternehmens selbst aus. Die Kurse (Preise) werden nach Angebot und Nachfrage festgestellt, allerdings müssen sie den Anforderungen an einen Börsenpreis (§ 24 BörsG) entsprechen.
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Am 23. Mai 2003 wurde die Verschmelzung der B.U.S BERZELIUS UMWELT-SERVICE Aktiengesellschaft („B.U.S“) auf die NORDAG Aktiengesellschaft in das Handelsregister der NORDAG Aktiengesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung ist der Weg frei für eine schlanke und schlagkräftige Holding, die ihre Stellung im Markt zum Vorteil ihrer Aktionärinnen und Aktionäre nutzen wird. Der Übergang des Vermögens der B.U.S auf die NORDAG Aktiengesellschaft (vgl. § 20 I Nr. 1 UmwG) erfolgte rückwirkend zum 01. Januar 2003 (Verschmelzungsstichtag).
Die Notierung der Aktien der B.U.S (Stammaktien: ISIN DE0005285704 / WKN 528570 bzw. Vorzugsaktien: ISIN DE0005285738 / WKN 528573 ) ist mit Ablauf des 23. Mai 2003 eingestellt worden. Es ist beabsichtigt, die Zulassung der 6.412.495 neuen NORDAG-Aktien (ISIN DE0007474165 / WKN 747416), die aus der zur Durchführung der Verschmelzung mit der B.U.S erforderlichen Kapitalerhöhung stammen, zum Amtlichen Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Aktien des bisherigen Grundkapitals der NORDAG Aktiengesellschaft (ISIN DE0005546006 / WKN 554600) sollen ebenfalls vom Geregelten Markt in den Amtlichen Markt (General Standard) wechseln.
Mit der Aufnahme der Notierung im General Standard ist in der zweiten Jahreshälfte 2003 zu rechnen. Der General Standard ist ein Segment für Aktien und aktienvertretende Zertifikate innerhalb des Amtlichen Markts und Geregelten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Das Segment General Standard entstand infolge der Neustrukturierung des Akti-enmarkts an der FWB, die zum 01. Januar 2003 in Kraft trat. Unternehmen im General Standard müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen-, beziehungsweise Geregelten Markts erfüllen.
Bis zur Notierung im General Standard werden die neuen Aktien der NORDAG Aktiengesellschaft in die Preisfeststellung des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse (vgl. § 89 BörsO FWB) mit der Bezeichnung „NORDAG nicht notiert“ einbezogen. Unter dem Begriff Freiverkehr versteht man den Handel in amtlich nicht notierten Werten (vgl. § 57 BörsG). Die in diesen Handel eingeführten Wertpapiere unterliegen anderen, nicht so strengen Anforderungen wie im Amtlichen oder Geregelten Markt. Die übergangsweise Einführung der neuen Aktien der NORDAG Aktiengesellschaft in den Freiverkehr ist lediglich im Zusammenhang mit der Verschmelzung und der Aufnahme im General Standard zu sehen. Sie besagt nicht etwas über die wirkliche Qualität dieses Unternehmens selbst aus. Die Kurse (Preise) werden nach Angebot und Nachfrage festgestellt, allerdings müssen sie den Anforderungen an einen Börsenpreis (§ 24 BörsG) entsprechen.
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der NORDAG Aktiengesellschaft - 07. Juli 2003
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 126 AktG mit, dass von Herrn Georg Klöcker am 10. Juni 2003 bei der Gesellschaft ein Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 der im elektronischen Bundesanzeiger am 30. Mai 2003 veröffentlichten Tagesordnung eingegangen ist. Dieser Gegenantrag lautet wie folgt:
Es wird vorgeschlagen, unter Tagesordnungspunkt 8 anstelle des von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlusses folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung der NORDAG Aktiengesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ab dem 01. Januar 2003 eine jährliche Vergütung in Höhe von € 25.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 30.000,00. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 27.500,00. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar."
§ 11 Abs. 2 der Satzung bleibt unverändert.
Als Begründung für diesen Gegenantrag führt Herr Klöcker an, dass es sich bei der Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats um einen satzungsändernden Beschluss handelt und insoweit die Stelle, an die die neue Bestimmung in der Satzung treten soll, genau zu bezeichnen ist. Da dieser Gegenantrag lediglich der Klarstellung dient, schließt sich die Verwaltung diesem Gegenantrag an.
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 126 AktG mit, dass von Herrn Georg Klöcker am 10. Juni 2003 bei der Gesellschaft ein Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 der im elektronischen Bundesanzeiger am 30. Mai 2003 veröffentlichten Tagesordnung eingegangen ist. Dieser Gegenantrag lautet wie folgt:
Es wird vorgeschlagen, unter Tagesordnungspunkt 8 anstelle des von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlusses folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung der NORDAG Aktiengesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ab dem 01. Januar 2003 eine jährliche Vergütung in Höhe von € 25.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 30.000,00. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 27.500,00. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar."
§ 11 Abs. 2 der Satzung bleibt unverändert.
Als Begründung für diesen Gegenantrag führt Herr Klöcker an, dass es sich bei der Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats um einen satzungsändernden Beschluss handelt und insoweit die Stelle, an die die neue Bestimmung in der Satzung treten soll, genau zu bezeichnen ist. Da dieser Gegenantrag lediglich der Klarstellung dient, schließt sich die Verwaltung diesem Gegenantrag an.
neue website für BUS - jetzt www.nordag-ag.com
Einladung
zur ordentlichen
Hauptversammlung
der NORDAG Aktiengesellschaft, Köln
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 554 600
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 747 416
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 747 415
ISIN DE 000 554 600 6
ISIN DE 000 747 416 5
ISIN DE 000 747 415 7
NORDAG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
07. Juli 2003, 10.00 Uhr,
im
Im MediaPark 7,
50670 Köln,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
2
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum
30. September 2002, des zusammengefassten Lageberichts für die NORDAG Aktiengesellschaft
und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2001/2002.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2001/2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2001/2002 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2001/2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2001/2002 Entlastung zu erteilen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2002, des zusammengefassten Lageberichts für die NORDAG
Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr
2002 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr
2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
3
7. Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit
§ 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 und Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz
1952 aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder von der Hauptversammlung nach
den Bestimmungen des Aktiengesetzes als Anteilseignervertreter und zwei von den Arbeitnehmern
zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Aufsichtsratsmitglied Magnus Wolf Swaczyna, der
sein Amt mit dem Tag seiner Bestellung zum Vorstand am 10. Juni 2002 niedergelegt
hat, Herrn Dipl.-Kfm. Günther K. Drechsler, Kaufmann, wohnhaft in 1525 Fairway Terrace,
W. Palm Beach, Florida/USA 33411, als Nachfolger zu wählen. Die Wahl erfolgt
gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt.
Herr Günther K. Drechsler ist kein Mitglied anderer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in-
und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 3
AktG).
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zustimmung zu folgender Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrates zu erteilen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ab dem 01. Januar 2003 bis auf weiteres neben
dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von € 25.000,00. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 30.000,00. Der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe
von € 27.500,00.
4
9. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2003.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 07. Januar 2005
ermächtigt, eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10
v.H. des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann innerhalb der vorbezeichneten
Höchstgrenze ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft
ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder in sonstiger Weise. Der Gegenwert für den
Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 v.H., im Falle eines öffentlichen
Kaufangebotes um nicht mehr als 20 v.H., unter- oder überschreiten. Börsenkurs
im Sinne dieser Ermächtigung ist im Falle des außerbörslichen Erwerbs der arithmetische
Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines
Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist auch ermächtigt, einmal oder mehrmals eigene Aktien ohne Kapitalherabsetzung
einzuziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien
am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht, ohne dass die Durchführung der Einziehung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand wird ermächtigt,
die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung
zu ändern.
Der Vorstand wird auch ermächtigt, eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien
einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, über die Börse oder in anderer Form des
Verkaufes vorzunehmen. Der Vorstand ist gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 2. Halbsatz,
186 Abs. 3 Satz 1 AktG ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
die Veräußerung unter folgenden Voraussetzungen erfolgt:
5
a) Als Gegenleistung für den Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung an einem
Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter;
b) im Rahmen eines Verkaufs, bei dem der Kaufpreis oder der Wert der Gegenleistung
nicht wesentlich unter dem arithmetischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie
der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten
zehn Börsentage vor dem Verkauf liegt;
c) im Zuge der Umsetzung von strategischen Kooperationen mit anderen in- und/oder
ausländischen Unternehmen;
d) an Arbeitnehmer, Mitglieder der Geschäftsführung, freie Mitarbeiter sowie mit Zustimmung
des Aufsichtsrats an Vorstände der NORDAG Aktiengesellschaft und der
mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
Bei einem Verkauf über die Börse ist die Veräußerung zum jeweils aktuellen Börsenkurs
zulässig.
Die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2002 erteilte Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung vom 29. Mai
2002) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird mit Wirksamwerden der vorstehenden, neuen
Ermächtigung aufgehoben.
11. Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert in:
AGOR AG.
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
„(1) Die Firma der Gesellschaft lautet AGOR AG.“
6
12. Beschlussfassung über die Zustimmung zur strategischen Neuausrichtung der
NORDAG
In der letzten Hauptversammlung der NORDAG Aktiengesellschaft (im Folgenden
„NORDAG“) am 19. November 2002 ist mit der erforderlichen Mehrheit die Verschmelzung
der B.U.S BERZELIUS UMWELT-SERVICE Aktiengesellschaft (im Folgenden
„B.U.S“) auf die NORDAG beschlossen worden. Die Verschmelzung ist mit Eintragung
in das Handelsregister der NORDAG am 23. Mai 2003 wirksam geworden. Nach Wirksamwerden
der Verschmelzung ist der neue NORDAG-Konzern somit vor allem in fünf
verschiedenen, voneinander unabhängigen Sparten tätig. Dabei handelt es sich um die
Sparten Salzschlacke, Sekundäraluminium, Edelstahlwerkstaub, Stahlwerkstaub und Abfallwirtschaft.
Vor diesem Hintergrund strebt der Vorstand eine strategische Neuausrichtung des Konzerns
an. Die NORDAG soll als Finanzholding ausgerichtet werden, die sich auf die
Verwaltung von renditestarken Industriebeteiligungen konzentriert. So sollen insbesondere
die Wirtschaftlichkeit und Profitabilität des Unternehmens gesteigert werden. Vor diesem
Hintergrund hält der Vorstand es aus derzeitiger Sicht für zweckmäßig, die Ressourcen
des Unternehmens auf die Sparte Salzschlacke zu konzentrieren. Der Ausbau der
Salzschlacke-Aktivitäten soll - soweit möglich und zweckmäßig - insbesondere auch
durch die Aufgabe der übrigen Sparten und Beteiligungen gezielt gefördert werden. Diese
Ausrichtung wird der Vorstand im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre stets
überprüfen und ggf. anpassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Beschlussfassung vor:
„Der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft wird zugestimmt. Die strategische
Neuausrichtung besteht in der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Finanzholding,
die renditestarke Industriebeteiligungen hält, optimiert und verwaltet. Diese Neuausrichtung
der Gesellschaft als Finanzholding kann auch durch die Aufgabe und/oder
Veräußerung der Sparten der Gesellschaft und/oder einzelner Beteiligungen oder aber
deren jeweiliger Geschäftsbetriebe oder Betriebsanlagen unterstützt werden. Der Vorstand
wird ermächtigt, die zur Durchführung zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen.
Der Vorstand wird insbesondere ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Sparten der Gesellschaft und/oder ihre Beteiligungen oder aber deren jeweiligen Ge-
7
schäftsbetriebe oder Betriebsanlagen zusammen oder getrennt an einen oder mehrere
Erwerber kurz- oder mittelfristig ganz oder teilweise zu veräußern.“
Zur Begründung:
Sowohl die NORDAG als auch die ehemalige B.U.S waren Holdingunternehmen für eine
Vielzahl von in- und ausländischen Beteiligungen. Diese Beteiligungen waren in den verschiedensten
Sparten tätig. Die mit dem umfangreichen Portfolio verbundenen Vorstellungen
früherer Vorstände von weit reichenden technologischen und wirtschaftlichen
Synergien und daraus resultierender Rentabilität konnten nicht realisiert werden. Zudem
erwies sich die rechtliche und wirtschaftliche Steuerung dieser weit verzweigten Beteiligungen
als schwierig, aufwändig und wirtschaftlich nicht vertretbar.
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDAG haben zur Verbesserung der langfristigen Ertragslage
eine grundsätzliche Änderung der strategischen Ausrichtung des neuen
NORDAG-Konzerns nach den folgenden zehn Grundsätzen beschlossen:
1. Oberstes Ziel der neuen Unternehmenskonzeption ist eine Verbesserung des Shareholder
Value, mehr Transparenz für die Aktionäre, größere Verlässlichkeit der Aussagen
und eine Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zu den Aktionären, als Basis
für einen besseren Börsenkurs und eine realistische Aussicht auf höhere Dividenden.
2. Jede Beteiligung soll mittelfristig eine Umsatzzielrendite von über 10 % vor Steuern
erwirtschaften.
3. Die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsfelder steht in Zukunft vor Technologie und
Technik im Vordergrund der Unternehmenskonzeption.
4. Die NORDAG wird Finanzholding mit starker wirtschaftlicher Renditeausrichtung.
Die Akquisition, Optimierung und Expansion wird von einem Kompetenz-Team gesteuert.
5. NORDAG wandelt ihr Image an der Börse und am Markt vom Entsorgungs- und Recycling-
Unternehmen zum Holdingunternehmen für Industriebeteiligungen.
8
6. Jede vorhandene sowie künftige Beteiligung wird äußerst kritisch auf ihre umweltpolitischen
Risiken und genehmigungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
7. NORDAG hält und erwirbt nur noch Mehrheitsbeteiligungen mit klarer eigener Entscheidungskompetenz.
8. Es soll eine Fokussierung auf Geschäftsfelder mit erheblichem Weiterentwicklungspotential
und internationalen Expansionsperspektiven erfolgen.
9. Alle Beteiligungen müssen mittelfristig bei realistischen Prämissen zuverlässig planbar
sein.
10. Die Kapitalrückflusszeit einer Investition sollte grundsätzlich unter 5 Jahren liegen.
Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wurde geprüft, ob die einzelnen Geschäftsfelder
und Beteiligungsgesellschaften noch in das geänderte strategische Konzept des neuen
NORDAG-Konzerns passen. Dabei wurde festgestellt, dass die Gesellschaften insbesondere
auf Grund ihrer Technologien wettbewerbsfähig, grundsätzlich profitabel und im
Markt gut positioniert sind. Sie verfügen auch über qualifiziertes und motiviertes Personal.
Besonders vielversprechend ist aus derzeitiger Sicht das Segment Salzschlackeaufbereitung
wegen der umweltfreundlichen Technologieführerschaft, der hohen Nachfrage am
nationalen und vor allem internationalen Markt, der geringen Anzahl von Wettbewerbern
und der erwarteten hohen Rendite.
Zur Erhaltung und zum Ausbau der Marktstellung und Rentabilität sämtlicher Beteiligungen
bedürfte es indessen erheblicher finanzieller und personeller Anstrengungen. In
der Vergangenheit konnten von ehemaligen Vorständen keine ausreichenden Management-
Ressourcen gebildet werden, um eine Holding mit sämtlichen in- und ausländischen
Beteiligungen optimal steuern zu können. Die seinerzeit angestrebten Synergieeffekte in
den unterschiedlichsten technologischen Sparten sind nicht ausreichend, um einen weiteren
Ausbau zum Recycling-Konzern wirtschaftlich vertreten zu können. Auch Forschung
und Entwicklung konnte im jeweils erforderlichen Maße kaum geleistet werden.
Um den Status Quo zu erhalten und auszubauen, wären deshalb die Akquisition von
hochqualifiziertem technischem und kaufmännischem Personal sowie Neuinvestitionen in
9
die sehr kostenintensive Forschung und Entwicklung, aber auch in zusätzliche Betriebsanlagen
in erheblichem Umfang erforderlich.
Dies kann das Unternehmen auf Grund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen
nicht in dem erforderlichen Maße umsetzen. Um die in den vorstehenden Grundsätzen
erwähnten Ziele gleichwohl erreichen zu können, hält es der Vorstand für notwendig,
die finanziellen und personellen Mittel des Unternehmens zu bündeln und in ausgewählten
Geschäftsbereichen gezielt einzusetzen.
Auf Grund der durchgeführten Prüfung entschieden sich der Vorstand und der Aufsichtsrat
grundsätzlich dazu, sich zukünftig auf das besonders profitable Salzschlacke-Geschäft
zu konzentrieren und sich von den übrigen Geschäftsfeldern kurz- oder mittelfristig zu
trennen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um das Segment Abfallwirtschaft, die
bisherigen Geschäftsfelder Sekundäraluminium, Edelstahlwerkstaub und Stahlwerkstaub
des auf die NORDAG verschmolzenen B.U.S-Konzerns sowie die 51 %-Beteiligung an
der B.U.S Umwelt-Service Transport GmbH. Das Segment Abfallwirtschaft besteht im
Wesentlichen aus der Beteiligung an der Rumpold AG, Trofaiach/Österreich (unmittelbar
100 %). Das Segment Sekundäraluminium besteht vor allem aus den Beteiligungen an
der Karl Konzelmann GmbH Metallschmelzwerke, Hannover (mittelbar 99,64 %), und
der Shanghai HuaDe Aluminium Smelting Co. Ltd., Shanghai/VR China (mittelbar 90
%). Das Segment Edelstahlwerkstaub besteht insbesondere aus den Beteiligungen an der
B.U.S Beteiligungs GmbH, Köln (unmittelbar 100 %), der B.U.S Valera S.A.S., Gravelines/
Frankreich (mittelbar 100 %), und der ScanDust A.B., Landskrona/Schweden (mittelbar
100 %). Das Segment Stahlwerkstaub besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen
an der B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH, Freiberg (unmittelbar und mittelbar
99,64 %), der B.U.S Metall GmbH, Duisburg (mittelbar 99,3016 %), der RECYTECH
S.A., Fouqières-lez-Lens/Frankreich (mittelbar 49,82 %), der Pontenossa S.p.A., Mailand/
Italien (mittelbar 39,856 %), und der B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH & Co.
KG, Freiberg, einschließlich deren Komplementärin (jeweils mittelbar 99,64 %).
Das Salzschlacke-Geschäft besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen an den operativ
tätigen Gesellschaften Aluminium-Salzschlacke Aufbereitungs GmbH, Hannover
(unmittelbar und mittelbar 99,64 %), und der Recyclage d`Aluminium Québec Inc., Baie
Comeau/Kanada (mittelbar 100 %). Es verspricht aus derzeitiger Sicht nicht nur auf
Grund der einzigartigen technologischen Erfahrungen und Kompetenzen der Aluminium-
Salzschlacke Aufbereitungs GmbH, sondern auch wegen der Rendite-Erwartungen und
10
günstigen Kapitalrückflusszeit wirtschaftlichen Erfolg. Es bietet darüber hinaus weltweite
Wachstumschancen und Expansionsmöglichkeiten.
Diese Konzentration auf das Salzschlackegeschäft wird von Vorstand und Aufsichtsrat
selbstverständlich in der Zukunft laufend auf die oben genannten Prämissen hin überprüft.
Entsprechend dem verfolgten Ziel der Gesellschaft als Finanzholding ist auch der
Erwerb weiterer profitabler Beteiligungen ohne Bindung an eine bestimmte Branche
möglich. Dabei berücksichtigt der Vorstand im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
stets die oben genannten zehn Grundsätze.
Der Vorstand beabsichtigt, die möglichen Veräußerungen im Rahmen der nachfolgenden
Eckpunkte vorzunehmen:
- Verkauf der Sparten der Gesellschaft und/oder einzelner Beteiligungen oder aber deren
Geschäftsbetriebe oder Betriebsanlagen zusammen oder getrennt an einen oder
mehrere Erwerber zu den bestmöglichen Bedingungen.
- Die Veräußerung soll voraussichtlich (jeweils) im Wege eines Barkaufs geschehen.
Die NORDAG beabsichtigt nicht, als Gegenleistung andere Gesellschaftsanteile zu
erwerben, schließt dies aber auch nicht aus.
- Die NORDAG bzw. die verkaufenden Beteiligungsgesellschaften werden voraussichtlich
die in Unternehmenskaufverträgen üblichen Garantien übernehmen. Die
NORDAG bzw. die verkaufenden Beteiligungsgesellschaften werden voraussichtlich
für diese Garantien eine Haftung übernehmen müssen, die betragsmäßig begrenzt
werden soll.
- Die NORDAG wird voraussichtlich für eine bestimmte Dauer ein Wettbewerbsverbot
akzeptieren müssen.
Die Veräußerung wird nicht vollzogen, wenn nicht jedenfalls die folgenden Voraussetzungen
vorliegen:
- Der Aufsichtsrat der NORDAG muss dem abgeschlossenen Vertrag uneingeschränkt
zustimmen.
11
- Die für die Vollziehung des Vertrages erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben
oder Genehmigungen müssen vorliegen.
In den Geschäftsräumen der NORDAG Aktiengesellschaft (Im MediaPark 8, 50670
Köln) liegen von der Einberufung an folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
- Bericht der Gesellschaft über die geplante strategische Neuausrichtung.
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der NORDAG und der B.U.S sowie deren jeweiliger
wesentlicher Konzernbeteiligungen (Karl Konzelmann GmbH Metallschmelzwerke,
B.U.S Metall GmbH, B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH, B.U.S Umwelt-
Service Transport GmbH, B.U.S Commercial Services GmbH, B.U.S Beteiligungs
GmbH, Rumpold AG und Alumium-Salzschlacke Aufbereitungs GmbH) für die letzten
drei Geschäftsjahre, soweit diese seit drei Jahren bestehen und/oder Anteile daran
gehalten werden.
- Konzernabschlüsse der NORDAG, der B.U.S und der Rumpold AG der letzten drei
Geschäftsjahre.
Die vorgenannten Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die
Aktionäre aus. Eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen wird jedem Aktionär auf
Verlangen kostenlos übersandt.
13. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende
Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
Der Gegenstand der Gesellschaft wird geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt gefasst:
„(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen,
der Erwerb anderer Unternehmen, das Halten, die Verwaltung, die Weiterentwicklung
und Optimierung sowie die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen
und Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung und der Erwerb
von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und von
12
sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen
zu diesem Zweck.“
§ 2 Abs. 2 der Satzung bleibt unverändert.
Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderung erst nach wirksamer Zustimmung
zu Tagesordnungspunkt 12 beim Handelsregister anzumelden.
14. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
§ 3 der Satzung wird geändert und wie folgt gefasst:
„§ 3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen
Bundesanzeiger.“
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, dem
02. Juli 2003, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im MediaPark 8, 50670 Köln, bei
einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank
oder bei dem nachstehend aufgeführten Kreditinstitut hinterlegt haben und bis zur
Beendigung der Hauptversammlung dort belassen: Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Sollten die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der B.U.S und nach Eintragung der Verschmelzung
jetzigen Aktionäre der NORDAG noch nicht etwaige effektive Stückaktien an der
B.U.S zum Umtausch eingereicht haben, sind sie ebenfalls zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Gesellschaft
berechtigt, wenn sie diese Aktien an der B.U.S spätestens am Mittwoch, dem 02. Juli 2003, an
den im vorstehend genannten Absatz erwähnten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und bis
zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
13
Die Hinterlegung der Aktien - auch der Aktien der B.U.S - gilt auch dann als ordnungsgemäß
vorgenommen, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle fristgerecht für diese
bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Freitag,
dem 04. Juli 2003, bei der Hauptverwaltung unserer Gesellschaft, Im MediaPark 8, 50670
Köln, einzureichen.
Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben können.
Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an: NORDAG Aktiengesellschaft,
Im MediaPark 8, 50670 Köln zu richten. Diese Adresse ist auch die Adresse, an
die Anträge von Aktionären i.S.v. § 126 AktG (neue Fassung) gerichtet werden müssen.
Köln, im Mai 2003
NORDAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand
14
Bericht an die Hauptversammlung
Zu Tagesordnungspunkt 10 erstatten wir der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ermächtigung zur Veräußerung
eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Punkt 10 der Tagesordnung)
Der Vorstand der NORDAG Aktiengesellschaft ist bereits durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. Mai 2002 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt
worden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien versetzt den Vorstand der
NORDAG Aktiengesellschaft in die Lage, eigene Aktien im Rahmen des gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG Zulässigen zu erwerben. Diese Ermächtigung endet am 30. September 2003 und
damit aller Voraussicht nach vor Stattfinden der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aus diesem Grunde halten es Vorstand und Aufsichtsrat für zweckmäßig, eine neue
Ermächtigung bis zum 07. Januar 2005 zu beschließen.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist aber aus unternehmerischer Sicht für die
Gesellschaft nur dann von wirtschaftlicher Bedeutung, wenn die erworbenen eigenen Aktien
vom Vorstand bei sich bietenden Gelegenheiten zweckmäßig verwandt werden können.
Daher sieht die beantragte Ermächtigung vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre
in bestimmten Fällen ausschließen kann. Nur so kann die Gesellschaft in ihrem eigenen
Interesse und dem Interesse der Aktionäre in die Lage versetzt werden, sich bietende Chancen
zur Durchführung zweckmäßiger Kapitalerhöhungen schnell und effizient zu nutzen. Vor diesem
Hintergrund ist zu den Fällen, in denen der Vorstand ermächtigt werden soll, einen Bezugsrechtsausschluss
zu beschließen, im Einzelnen Folgendes anzumerken:
Der in Tagespunkt 10 lit. a) enthaltene Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen soll der Gesellschaft
insbesondere die Möglichkeit einräumen, im Rahmen ihrer Akquisitionspolitik in
geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen sowie sonstige Wirtschaftsgüter
nicht nur im Wege einer Barkaufpreiszahlung, sondern unter Schonung ihrer Liquidität und
ohne Beanspruchung des Kapitalmarktes kurzfristig auch im Wege einer Sachgegenleistung
durch die Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Dies geschieht nicht
zuletzt vor dem Hintergrund, dass die NORDAG Aktiengesellschaft in nationalem und internationalem
Wettbewerb steht und daher in der Lage sein muss, schnell und flexibel handeln
15
zu können. Dazu gehört es auch, Unternehmen oder Beteiligungen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung
der Wettbewerbsposition zu erwerben. Erfahrungsgemäß können Akquisitionen
sehr häufig aufgrund der damit verbundenen Liquiditätsbelastung für den Erwerber und eventuell
negativer steuerlichen Konsequenzen für den Verkäufer nicht oder zumindest nicht ausschließlich
im Wege eines Barkaufs abgewickelt werden. Zudem bieten sich Aktien der Gesellschaft
als Gegenleistung auch an, um den Veräußerer des Unternehmens oder der Beteiligung,
der häufig auch nach der Akquisition noch im Unternehmen tätig sein soll, über die
erhaltenen Aktien an der NORDAG Aktiengesellschaft in besonderem Maße (z.B. durch Vereinbarung
einer Haltefrist) längerfristig an das Unternehmen zu binden. Aber auch über den
Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen hinaus kann im Einzelfall die Erbringung eines
sonstigen Wirtschaftsgutes (z.B. Sachgesamtheiten, Produktionsanlagen, Produktionstechnologien,
gewerbliche Schutzrechte und Forderungen) im Interesse der Gesellschaft liegen. Um
der Gesellschaft auch in diesen Fällen die zweckmäßige Flexibilität zu gewähren, wird die
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in Tagesordnungspunkt 10 lit. a) vorgeschlagen.
Der Ausgabebetrag der Aktien wird stets unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG
niedergelegten Maßstäbe festgesetzt.
Des Weiteren sieht die Ermächtigung die Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts
im Rahmen eines Verkaufs unter Tagesordnungspunkt 10 lit. b) vor, bei dem der Kaufpreis
oder der Wert der Gegenleistung nicht wesentlich unter dem Börsenkurs liegt. Auch dieser
Bezugsrechtsausschluss kann erforderlich oder zweckmäßig sein, um weitere Aktionäre, im
Interesse der Gesellschaft an der Gesellschaft im Wege der Veräußerung eigener Aktien zu
beteiligen und der Gesellschaft Liquidität zuzuführen. Auch in diesen Fällen ist somit die Ermächtigung
zum Bezugsrechtsausschluss zweckmäßig und daher sachlich gerechtfertigt. Darüber
hinaus ist diese Ermächtigung zum teilweisen Bezugsrechtsausschluss auch bereits in
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehen und damit sachlich gerechtfertigt.
Die Ermächtigung sieht unter Tagesordnungspunkt 10 lit. c) die Möglichkeit eines Ausschlusses
des Bezugsrechts im Zuge der Umsetzung von strategischen Kooperationen mit anderen
in- und/oder ausländischen Unternehmen vor. Diese Ermächtigung soll die Gesellschaft in die
Lage versetzen, im Bedarfsfall schnell reagieren zu können und Kooperationen mit strategischen
Partnern im Interesse der Gesellschaft einzugehen. Der Gesellschaft soll ermöglicht
werden, strategische Partner im Wege der Veräußerung eigener Aktien an der Gesellschaft zu
beteiligen, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Der Verkaufspreis der Aktien wird unter
Beachtung der Maßstäbe des § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG vom Vorstand festgesetzt werden,
wobei jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung der strategischen Beiträge des Partners
16
und der sich aus der Kooperation ergebenden positiven Effekt für die Gesellschaft ein moderater
Abschlag vom Wert der Aktie der Gesellschaft möglich sein kann, um im Interesse der
Gesellschaft wichtige strategische Partner an die Gesellschaft zu binden.
Weiterhin beinhaltet die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 10 lit. d) die Möglichkeit des
Ausschlusses des Bezugsrechts für die Fälle, in denen die Aktien an Arbeitnehmer, Vorstände,
Mitglieder der Geschäftsführungen sowie freie Mitarbeiter der NORDAG Aktiengesellschaft
und der mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen veräußert werden.
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll es der Gesellschaft ermöglichen,
durch die Ausgabe von Aktien in geeigneten Fällen Mitarbeitern des Unternehmens eine zusätzliche
Form der leistungsorientierten Vergütung zu gewähren und so stärker an das Unternehmen
zu binden bzw. qualifizierte neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Ein
für die Gesellschaft und ihre Aktionäre damit verbundener positiver Effekt ist die Schonung
der Liquiditätslage der Gesellschaft. Sofern von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht
wird, wird der Verkaufspreis ebenfalls unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG niedergelegten
Maßstäbe festgesetzt, wobei jedoch je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles
ein moderater Abschlag vom Wert der Aktie der Gesellschaft möglich sein kann, um die angestrebten
Ziele (Motivations- und Bindungswirkung) zu erreichen.
Bei allen aufgeführten Fällen, in denen der Vorstand zum Bezugsrechtsausschluss ermächtigt
ist, wird er im Einzelfall stets sorgfältig prüfen, ob sich andere mildere Alternativen, insbesondere
andere Finanzierungsmittel in konkretem Fall anbieten, die ebenso geeignet sind, den
im Interesse der Gesellschaft verfolgten Zweck zu erreichen.
Soweit eigene Aktien veräußert werden sollen und nicht für die vorstehend beschriebenen
Zwecke eingesetzt werden, stehen sie für den Verkauf an die Aktionäre unter Beachtung des
gesetzlichen Bezugsrechts zur Verfügung.
Der Vorstand
Köln, im Mai 2003
zur ordentlichen
Hauptversammlung
der NORDAG Aktiengesellschaft, Köln
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 554 600
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 747 416
Wertpapier-Kenn.-Nr.: 747 415
ISIN DE 000 554 600 6
ISIN DE 000 747 416 5
ISIN DE 000 747 415 7
NORDAG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
07. Juli 2003, 10.00 Uhr,
im
Im MediaPark 7,
50670 Köln,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
2
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum
30. September 2002, des zusammengefassten Lageberichts für die NORDAG Aktiengesellschaft
und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2001/2002.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2001/2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2001/2002 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2001/2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2001/2002 Entlastung zu erteilen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2002, des zusammengefassten Lageberichts für die NORDAG
Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr
2002 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr
2002.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Rumpfgeschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
3
7. Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit
§ 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 und Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz
1952 aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder von der Hauptversammlung nach
den Bestimmungen des Aktiengesetzes als Anteilseignervertreter und zwei von den Arbeitnehmern
zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Aufsichtsratsmitglied Magnus Wolf Swaczyna, der
sein Amt mit dem Tag seiner Bestellung zum Vorstand am 10. Juni 2002 niedergelegt
hat, Herrn Dipl.-Kfm. Günther K. Drechsler, Kaufmann, wohnhaft in 1525 Fairway Terrace,
W. Palm Beach, Florida/USA 33411, als Nachfolger zu wählen. Die Wahl erfolgt
gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt.
Herr Günther K. Drechsler ist kein Mitglied anderer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in-
und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 3
AktG).
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zustimmung zu folgender Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrates zu erteilen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ab dem 01. Januar 2003 bis auf weiteres neben
dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von € 25.000,00. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 30.000,00. Der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe
von € 27.500,00.
4
9. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2003.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 07. Januar 2005
ermächtigt, eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10
v.H. des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann innerhalb der vorbezeichneten
Höchstgrenze ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft
ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder in sonstiger Weise. Der Gegenwert für den
Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 v.H., im Falle eines öffentlichen
Kaufangebotes um nicht mehr als 20 v.H., unter- oder überschreiten. Börsenkurs
im Sinne dieser Ermächtigung ist im Falle des außerbörslichen Erwerbs der arithmetische
Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines
Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist auch ermächtigt, einmal oder mehrmals eigene Aktien ohne Kapitalherabsetzung
einzuziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien
am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht, ohne dass die Durchführung der Einziehung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand wird ermächtigt,
die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung
zu ändern.
Der Vorstand wird auch ermächtigt, eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien
einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, über die Börse oder in anderer Form des
Verkaufes vorzunehmen. Der Vorstand ist gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 2. Halbsatz,
186 Abs. 3 Satz 1 AktG ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
die Veräußerung unter folgenden Voraussetzungen erfolgt:
5
a) Als Gegenleistung für den Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung an einem
Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter;
b) im Rahmen eines Verkaufs, bei dem der Kaufpreis oder der Wert der Gegenleistung
nicht wesentlich unter dem arithmetischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie
der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems während der letzten
zehn Börsentage vor dem Verkauf liegt;
c) im Zuge der Umsetzung von strategischen Kooperationen mit anderen in- und/oder
ausländischen Unternehmen;
d) an Arbeitnehmer, Mitglieder der Geschäftsführung, freie Mitarbeiter sowie mit Zustimmung
des Aufsichtsrats an Vorstände der NORDAG Aktiengesellschaft und der
mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
Bei einem Verkauf über die Börse ist die Veräußerung zum jeweils aktuellen Börsenkurs
zulässig.
Die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2002 erteilte Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung vom 29. Mai
2002) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird mit Wirksamwerden der vorstehenden, neuen
Ermächtigung aufgehoben.
11. Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert in:
AGOR AG.
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
„(1) Die Firma der Gesellschaft lautet AGOR AG.“
6
12. Beschlussfassung über die Zustimmung zur strategischen Neuausrichtung der
NORDAG
In der letzten Hauptversammlung der NORDAG Aktiengesellschaft (im Folgenden
„NORDAG“) am 19. November 2002 ist mit der erforderlichen Mehrheit die Verschmelzung
der B.U.S BERZELIUS UMWELT-SERVICE Aktiengesellschaft (im Folgenden
„B.U.S“) auf die NORDAG beschlossen worden. Die Verschmelzung ist mit Eintragung
in das Handelsregister der NORDAG am 23. Mai 2003 wirksam geworden. Nach Wirksamwerden
der Verschmelzung ist der neue NORDAG-Konzern somit vor allem in fünf
verschiedenen, voneinander unabhängigen Sparten tätig. Dabei handelt es sich um die
Sparten Salzschlacke, Sekundäraluminium, Edelstahlwerkstaub, Stahlwerkstaub und Abfallwirtschaft.
Vor diesem Hintergrund strebt der Vorstand eine strategische Neuausrichtung des Konzerns
an. Die NORDAG soll als Finanzholding ausgerichtet werden, die sich auf die
Verwaltung von renditestarken Industriebeteiligungen konzentriert. So sollen insbesondere
die Wirtschaftlichkeit und Profitabilität des Unternehmens gesteigert werden. Vor diesem
Hintergrund hält der Vorstand es aus derzeitiger Sicht für zweckmäßig, die Ressourcen
des Unternehmens auf die Sparte Salzschlacke zu konzentrieren. Der Ausbau der
Salzschlacke-Aktivitäten soll - soweit möglich und zweckmäßig - insbesondere auch
durch die Aufgabe der übrigen Sparten und Beteiligungen gezielt gefördert werden. Diese
Ausrichtung wird der Vorstand im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre stets
überprüfen und ggf. anpassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Beschlussfassung vor:
„Der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft wird zugestimmt. Die strategische
Neuausrichtung besteht in der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Finanzholding,
die renditestarke Industriebeteiligungen hält, optimiert und verwaltet. Diese Neuausrichtung
der Gesellschaft als Finanzholding kann auch durch die Aufgabe und/oder
Veräußerung der Sparten der Gesellschaft und/oder einzelner Beteiligungen oder aber
deren jeweiliger Geschäftsbetriebe oder Betriebsanlagen unterstützt werden. Der Vorstand
wird ermächtigt, die zur Durchführung zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen.
Der Vorstand wird insbesondere ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Sparten der Gesellschaft und/oder ihre Beteiligungen oder aber deren jeweiligen Ge-
7
schäftsbetriebe oder Betriebsanlagen zusammen oder getrennt an einen oder mehrere
Erwerber kurz- oder mittelfristig ganz oder teilweise zu veräußern.“
Zur Begründung:
Sowohl die NORDAG als auch die ehemalige B.U.S waren Holdingunternehmen für eine
Vielzahl von in- und ausländischen Beteiligungen. Diese Beteiligungen waren in den verschiedensten
Sparten tätig. Die mit dem umfangreichen Portfolio verbundenen Vorstellungen
früherer Vorstände von weit reichenden technologischen und wirtschaftlichen
Synergien und daraus resultierender Rentabilität konnten nicht realisiert werden. Zudem
erwies sich die rechtliche und wirtschaftliche Steuerung dieser weit verzweigten Beteiligungen
als schwierig, aufwändig und wirtschaftlich nicht vertretbar.
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDAG haben zur Verbesserung der langfristigen Ertragslage
eine grundsätzliche Änderung der strategischen Ausrichtung des neuen
NORDAG-Konzerns nach den folgenden zehn Grundsätzen beschlossen:
1. Oberstes Ziel der neuen Unternehmenskonzeption ist eine Verbesserung des Shareholder
Value, mehr Transparenz für die Aktionäre, größere Verlässlichkeit der Aussagen
und eine Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zu den Aktionären, als Basis
für einen besseren Börsenkurs und eine realistische Aussicht auf höhere Dividenden.
2. Jede Beteiligung soll mittelfristig eine Umsatzzielrendite von über 10 % vor Steuern
erwirtschaften.
3. Die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsfelder steht in Zukunft vor Technologie und
Technik im Vordergrund der Unternehmenskonzeption.
4. Die NORDAG wird Finanzholding mit starker wirtschaftlicher Renditeausrichtung.
Die Akquisition, Optimierung und Expansion wird von einem Kompetenz-Team gesteuert.
5. NORDAG wandelt ihr Image an der Börse und am Markt vom Entsorgungs- und Recycling-
Unternehmen zum Holdingunternehmen für Industriebeteiligungen.
8
6. Jede vorhandene sowie künftige Beteiligung wird äußerst kritisch auf ihre umweltpolitischen
Risiken und genehmigungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
7. NORDAG hält und erwirbt nur noch Mehrheitsbeteiligungen mit klarer eigener Entscheidungskompetenz.
8. Es soll eine Fokussierung auf Geschäftsfelder mit erheblichem Weiterentwicklungspotential
und internationalen Expansionsperspektiven erfolgen.
9. Alle Beteiligungen müssen mittelfristig bei realistischen Prämissen zuverlässig planbar
sein.
10. Die Kapitalrückflusszeit einer Investition sollte grundsätzlich unter 5 Jahren liegen.
Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wurde geprüft, ob die einzelnen Geschäftsfelder
und Beteiligungsgesellschaften noch in das geänderte strategische Konzept des neuen
NORDAG-Konzerns passen. Dabei wurde festgestellt, dass die Gesellschaften insbesondere
auf Grund ihrer Technologien wettbewerbsfähig, grundsätzlich profitabel und im
Markt gut positioniert sind. Sie verfügen auch über qualifiziertes und motiviertes Personal.
Besonders vielversprechend ist aus derzeitiger Sicht das Segment Salzschlackeaufbereitung
wegen der umweltfreundlichen Technologieführerschaft, der hohen Nachfrage am
nationalen und vor allem internationalen Markt, der geringen Anzahl von Wettbewerbern
und der erwarteten hohen Rendite.
Zur Erhaltung und zum Ausbau der Marktstellung und Rentabilität sämtlicher Beteiligungen
bedürfte es indessen erheblicher finanzieller und personeller Anstrengungen. In
der Vergangenheit konnten von ehemaligen Vorständen keine ausreichenden Management-
Ressourcen gebildet werden, um eine Holding mit sämtlichen in- und ausländischen
Beteiligungen optimal steuern zu können. Die seinerzeit angestrebten Synergieeffekte in
den unterschiedlichsten technologischen Sparten sind nicht ausreichend, um einen weiteren
Ausbau zum Recycling-Konzern wirtschaftlich vertreten zu können. Auch Forschung
und Entwicklung konnte im jeweils erforderlichen Maße kaum geleistet werden.
Um den Status Quo zu erhalten und auszubauen, wären deshalb die Akquisition von
hochqualifiziertem technischem und kaufmännischem Personal sowie Neuinvestitionen in
9
die sehr kostenintensive Forschung und Entwicklung, aber auch in zusätzliche Betriebsanlagen
in erheblichem Umfang erforderlich.
Dies kann das Unternehmen auf Grund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen
nicht in dem erforderlichen Maße umsetzen. Um die in den vorstehenden Grundsätzen
erwähnten Ziele gleichwohl erreichen zu können, hält es der Vorstand für notwendig,
die finanziellen und personellen Mittel des Unternehmens zu bündeln und in ausgewählten
Geschäftsbereichen gezielt einzusetzen.
Auf Grund der durchgeführten Prüfung entschieden sich der Vorstand und der Aufsichtsrat
grundsätzlich dazu, sich zukünftig auf das besonders profitable Salzschlacke-Geschäft
zu konzentrieren und sich von den übrigen Geschäftsfeldern kurz- oder mittelfristig zu
trennen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um das Segment Abfallwirtschaft, die
bisherigen Geschäftsfelder Sekundäraluminium, Edelstahlwerkstaub und Stahlwerkstaub
des auf die NORDAG verschmolzenen B.U.S-Konzerns sowie die 51 %-Beteiligung an
der B.U.S Umwelt-Service Transport GmbH. Das Segment Abfallwirtschaft besteht im
Wesentlichen aus der Beteiligung an der Rumpold AG, Trofaiach/Österreich (unmittelbar
100 %). Das Segment Sekundäraluminium besteht vor allem aus den Beteiligungen an
der Karl Konzelmann GmbH Metallschmelzwerke, Hannover (mittelbar 99,64 %), und
der Shanghai HuaDe Aluminium Smelting Co. Ltd., Shanghai/VR China (mittelbar 90
%). Das Segment Edelstahlwerkstaub besteht insbesondere aus den Beteiligungen an der
B.U.S Beteiligungs GmbH, Köln (unmittelbar 100 %), der B.U.S Valera S.A.S., Gravelines/
Frankreich (mittelbar 100 %), und der ScanDust A.B., Landskrona/Schweden (mittelbar
100 %). Das Segment Stahlwerkstaub besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen
an der B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH, Freiberg (unmittelbar und mittelbar
99,64 %), der B.U.S Metall GmbH, Duisburg (mittelbar 99,3016 %), der RECYTECH
S.A., Fouqières-lez-Lens/Frankreich (mittelbar 49,82 %), der Pontenossa S.p.A., Mailand/
Italien (mittelbar 39,856 %), und der B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH & Co.
KG, Freiberg, einschließlich deren Komplementärin (jeweils mittelbar 99,64 %).
Das Salzschlacke-Geschäft besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen an den operativ
tätigen Gesellschaften Aluminium-Salzschlacke Aufbereitungs GmbH, Hannover
(unmittelbar und mittelbar 99,64 %), und der Recyclage d`Aluminium Québec Inc., Baie
Comeau/Kanada (mittelbar 100 %). Es verspricht aus derzeitiger Sicht nicht nur auf
Grund der einzigartigen technologischen Erfahrungen und Kompetenzen der Aluminium-
Salzschlacke Aufbereitungs GmbH, sondern auch wegen der Rendite-Erwartungen und
10
günstigen Kapitalrückflusszeit wirtschaftlichen Erfolg. Es bietet darüber hinaus weltweite
Wachstumschancen und Expansionsmöglichkeiten.
Diese Konzentration auf das Salzschlackegeschäft wird von Vorstand und Aufsichtsrat
selbstverständlich in der Zukunft laufend auf die oben genannten Prämissen hin überprüft.
Entsprechend dem verfolgten Ziel der Gesellschaft als Finanzholding ist auch der
Erwerb weiterer profitabler Beteiligungen ohne Bindung an eine bestimmte Branche
möglich. Dabei berücksichtigt der Vorstand im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
stets die oben genannten zehn Grundsätze.
Der Vorstand beabsichtigt, die möglichen Veräußerungen im Rahmen der nachfolgenden
Eckpunkte vorzunehmen:
- Verkauf der Sparten der Gesellschaft und/oder einzelner Beteiligungen oder aber deren
Geschäftsbetriebe oder Betriebsanlagen zusammen oder getrennt an einen oder
mehrere Erwerber zu den bestmöglichen Bedingungen.
- Die Veräußerung soll voraussichtlich (jeweils) im Wege eines Barkaufs geschehen.
Die NORDAG beabsichtigt nicht, als Gegenleistung andere Gesellschaftsanteile zu
erwerben, schließt dies aber auch nicht aus.
- Die NORDAG bzw. die verkaufenden Beteiligungsgesellschaften werden voraussichtlich
die in Unternehmenskaufverträgen üblichen Garantien übernehmen. Die
NORDAG bzw. die verkaufenden Beteiligungsgesellschaften werden voraussichtlich
für diese Garantien eine Haftung übernehmen müssen, die betragsmäßig begrenzt
werden soll.
- Die NORDAG wird voraussichtlich für eine bestimmte Dauer ein Wettbewerbsverbot
akzeptieren müssen.
Die Veräußerung wird nicht vollzogen, wenn nicht jedenfalls die folgenden Voraussetzungen
vorliegen:
- Der Aufsichtsrat der NORDAG muss dem abgeschlossenen Vertrag uneingeschränkt
zustimmen.
11
- Die für die Vollziehung des Vertrages erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben
oder Genehmigungen müssen vorliegen.
In den Geschäftsräumen der NORDAG Aktiengesellschaft (Im MediaPark 8, 50670
Köln) liegen von der Einberufung an folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
- Bericht der Gesellschaft über die geplante strategische Neuausrichtung.
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der NORDAG und der B.U.S sowie deren jeweiliger
wesentlicher Konzernbeteiligungen (Karl Konzelmann GmbH Metallschmelzwerke,
B.U.S Metall GmbH, B.U.S Zinkrecycling Freiberg GmbH, B.U.S Umwelt-
Service Transport GmbH, B.U.S Commercial Services GmbH, B.U.S Beteiligungs
GmbH, Rumpold AG und Alumium-Salzschlacke Aufbereitungs GmbH) für die letzten
drei Geschäftsjahre, soweit diese seit drei Jahren bestehen und/oder Anteile daran
gehalten werden.
- Konzernabschlüsse der NORDAG, der B.U.S und der Rumpold AG der letzten drei
Geschäftsjahre.
Die vorgenannten Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die
Aktionäre aus. Eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen wird jedem Aktionär auf
Verlangen kostenlos übersandt.
13. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende
Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
Der Gegenstand der Gesellschaft wird geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt gefasst:
„(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen,
der Erwerb anderer Unternehmen, das Halten, die Verwaltung, die Weiterentwicklung
und Optimierung sowie die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen
und Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung und der Erwerb
von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und von
12
sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen
zu diesem Zweck.“
§ 2 Abs. 2 der Satzung bleibt unverändert.
Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderung erst nach wirksamer Zustimmung
zu Tagesordnungspunkt 12 beim Handelsregister anzumelden.
14. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
§ 3 der Satzung wird geändert und wie folgt gefasst:
„§ 3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen
Bundesanzeiger.“
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, dem
02. Juli 2003, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im MediaPark 8, 50670 Köln, bei
einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank
oder bei dem nachstehend aufgeführten Kreditinstitut hinterlegt haben und bis zur
Beendigung der Hauptversammlung dort belassen: Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Sollten die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der B.U.S und nach Eintragung der Verschmelzung
jetzigen Aktionäre der NORDAG noch nicht etwaige effektive Stückaktien an der
B.U.S zum Umtausch eingereicht haben, sind sie ebenfalls zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Gesellschaft
berechtigt, wenn sie diese Aktien an der B.U.S spätestens am Mittwoch, dem 02. Juli 2003, an
den im vorstehend genannten Absatz erwähnten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und bis
zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
13
Die Hinterlegung der Aktien - auch der Aktien der B.U.S - gilt auch dann als ordnungsgemäß
vorgenommen, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle fristgerecht für diese
bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Freitag,
dem 04. Juli 2003, bei der Hauptverwaltung unserer Gesellschaft, Im MediaPark 8, 50670
Köln, einzureichen.
Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben können.
Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an: NORDAG Aktiengesellschaft,
Im MediaPark 8, 50670 Köln zu richten. Diese Adresse ist auch die Adresse, an
die Anträge von Aktionären i.S.v. § 126 AktG (neue Fassung) gerichtet werden müssen.
Köln, im Mai 2003
NORDAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand
14
Bericht an die Hauptversammlung
Zu Tagesordnungspunkt 10 erstatten wir der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ermächtigung zur Veräußerung
eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Punkt 10 der Tagesordnung)
Der Vorstand der NORDAG Aktiengesellschaft ist bereits durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. Mai 2002 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt
worden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien versetzt den Vorstand der
NORDAG Aktiengesellschaft in die Lage, eigene Aktien im Rahmen des gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG Zulässigen zu erwerben. Diese Ermächtigung endet am 30. September 2003 und
damit aller Voraussicht nach vor Stattfinden der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aus diesem Grunde halten es Vorstand und Aufsichtsrat für zweckmäßig, eine neue
Ermächtigung bis zum 07. Januar 2005 zu beschließen.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist aber aus unternehmerischer Sicht für die
Gesellschaft nur dann von wirtschaftlicher Bedeutung, wenn die erworbenen eigenen Aktien
vom Vorstand bei sich bietenden Gelegenheiten zweckmäßig verwandt werden können.
Daher sieht die beantragte Ermächtigung vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre
in bestimmten Fällen ausschließen kann. Nur so kann die Gesellschaft in ihrem eigenen
Interesse und dem Interesse der Aktionäre in die Lage versetzt werden, sich bietende Chancen
zur Durchführung zweckmäßiger Kapitalerhöhungen schnell und effizient zu nutzen. Vor diesem
Hintergrund ist zu den Fällen, in denen der Vorstand ermächtigt werden soll, einen Bezugsrechtsausschluss
zu beschließen, im Einzelnen Folgendes anzumerken:
Der in Tagespunkt 10 lit. a) enthaltene Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen soll der Gesellschaft
insbesondere die Möglichkeit einräumen, im Rahmen ihrer Akquisitionspolitik in
geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen sowie sonstige Wirtschaftsgüter
nicht nur im Wege einer Barkaufpreiszahlung, sondern unter Schonung ihrer Liquidität und
ohne Beanspruchung des Kapitalmarktes kurzfristig auch im Wege einer Sachgegenleistung
durch die Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Dies geschieht nicht
zuletzt vor dem Hintergrund, dass die NORDAG Aktiengesellschaft in nationalem und internationalem
Wettbewerb steht und daher in der Lage sein muss, schnell und flexibel handeln
15
zu können. Dazu gehört es auch, Unternehmen oder Beteiligungen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung
der Wettbewerbsposition zu erwerben. Erfahrungsgemäß können Akquisitionen
sehr häufig aufgrund der damit verbundenen Liquiditätsbelastung für den Erwerber und eventuell
negativer steuerlichen Konsequenzen für den Verkäufer nicht oder zumindest nicht ausschließlich
im Wege eines Barkaufs abgewickelt werden. Zudem bieten sich Aktien der Gesellschaft
als Gegenleistung auch an, um den Veräußerer des Unternehmens oder der Beteiligung,
der häufig auch nach der Akquisition noch im Unternehmen tätig sein soll, über die
erhaltenen Aktien an der NORDAG Aktiengesellschaft in besonderem Maße (z.B. durch Vereinbarung
einer Haltefrist) längerfristig an das Unternehmen zu binden. Aber auch über den
Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen hinaus kann im Einzelfall die Erbringung eines
sonstigen Wirtschaftsgutes (z.B. Sachgesamtheiten, Produktionsanlagen, Produktionstechnologien,
gewerbliche Schutzrechte und Forderungen) im Interesse der Gesellschaft liegen. Um
der Gesellschaft auch in diesen Fällen die zweckmäßige Flexibilität zu gewähren, wird die
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in Tagesordnungspunkt 10 lit. a) vorgeschlagen.
Der Ausgabebetrag der Aktien wird stets unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG
niedergelegten Maßstäbe festgesetzt.
Des Weiteren sieht die Ermächtigung die Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts
im Rahmen eines Verkaufs unter Tagesordnungspunkt 10 lit. b) vor, bei dem der Kaufpreis
oder der Wert der Gegenleistung nicht wesentlich unter dem Börsenkurs liegt. Auch dieser
Bezugsrechtsausschluss kann erforderlich oder zweckmäßig sein, um weitere Aktionäre, im
Interesse der Gesellschaft an der Gesellschaft im Wege der Veräußerung eigener Aktien zu
beteiligen und der Gesellschaft Liquidität zuzuführen. Auch in diesen Fällen ist somit die Ermächtigung
zum Bezugsrechtsausschluss zweckmäßig und daher sachlich gerechtfertigt. Darüber
hinaus ist diese Ermächtigung zum teilweisen Bezugsrechtsausschluss auch bereits in
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehen und damit sachlich gerechtfertigt.
Die Ermächtigung sieht unter Tagesordnungspunkt 10 lit. c) die Möglichkeit eines Ausschlusses
des Bezugsrechts im Zuge der Umsetzung von strategischen Kooperationen mit anderen
in- und/oder ausländischen Unternehmen vor. Diese Ermächtigung soll die Gesellschaft in die
Lage versetzen, im Bedarfsfall schnell reagieren zu können und Kooperationen mit strategischen
Partnern im Interesse der Gesellschaft einzugehen. Der Gesellschaft soll ermöglicht
werden, strategische Partner im Wege der Veräußerung eigener Aktien an der Gesellschaft zu
beteiligen, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Der Verkaufspreis der Aktien wird unter
Beachtung der Maßstäbe des § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG vom Vorstand festgesetzt werden,
wobei jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung der strategischen Beiträge des Partners
16
und der sich aus der Kooperation ergebenden positiven Effekt für die Gesellschaft ein moderater
Abschlag vom Wert der Aktie der Gesellschaft möglich sein kann, um im Interesse der
Gesellschaft wichtige strategische Partner an die Gesellschaft zu binden.
Weiterhin beinhaltet die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 10 lit. d) die Möglichkeit des
Ausschlusses des Bezugsrechts für die Fälle, in denen die Aktien an Arbeitnehmer, Vorstände,
Mitglieder der Geschäftsführungen sowie freie Mitarbeiter der NORDAG Aktiengesellschaft
und der mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen veräußert werden.
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll es der Gesellschaft ermöglichen,
durch die Ausgabe von Aktien in geeigneten Fällen Mitarbeitern des Unternehmens eine zusätzliche
Form der leistungsorientierten Vergütung zu gewähren und so stärker an das Unternehmen
zu binden bzw. qualifizierte neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Ein
für die Gesellschaft und ihre Aktionäre damit verbundener positiver Effekt ist die Schonung
der Liquiditätslage der Gesellschaft. Sofern von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht
wird, wird der Verkaufspreis ebenfalls unter Beachtung der in § 255 Abs. 2 Satz 1 AktG niedergelegten
Maßstäbe festgesetzt, wobei jedoch je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles
ein moderater Abschlag vom Wert der Aktie der Gesellschaft möglich sein kann, um die angestrebten
Ziele (Motivations- und Bindungswirkung) zu erreichen.
Bei allen aufgeführten Fällen, in denen der Vorstand zum Bezugsrechtsausschluss ermächtigt
ist, wird er im Einzelfall stets sorgfältig prüfen, ob sich andere mildere Alternativen, insbesondere
andere Finanzierungsmittel in konkretem Fall anbieten, die ebenso geeignet sind, den
im Interesse der Gesellschaft verfolgten Zweck zu erreichen.
Soweit eigene Aktien veräußert werden sollen und nicht für die vorstehend beschriebenen
Zwecke eingesetzt werden, stehen sie für den Verkauf an die Aktionäre unter Beachtung des
gesetzlichen Bezugsrechts zur Verfügung.
Der Vorstand
Köln, im Mai 2003
Montag, 7. Juli 2003 | 16:59 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]
DGAP-Ad hoc: NORDAG AG <DOO>
DGAP-Ad hoc: NORDAG AG <DOO>
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Auf der heutigen Hauptversammlung der NORDAG AG haben die Aktionäre der NORDAG AG der strategischen Neuausrichtung des Konzerns und in diesem Zuge der Umfirmierung in AGOR AG und der Änderung des Unternehmensgegenstandes zugestimmt. Kern der strategischen Neuausrichtung ist die Entwicklung der Gesellschaft zu einer Finanzholding, die renditestarke Industriebeteiligungen hält, optimiert und verwaltet. Zukünftig wird sich die AGOR AG auf das Salzschlacke-Geschäft konzentrieren und sich von den übrigen Geschäftsfeldern kurz- oder mittelfristig trennen. Ferner hat die Hauptversammlung Herrn Dipl.- Kfm. Günther K. Drechsler zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Köln, 07.07.2003
NORDAG AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.07.2003
DGAP-Ad hoc: NORDAG AG <DOO>
DGAP-Ad hoc: NORDAG AG <DOO>
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf der heutigen Hauptversammlung der NORDAG AG haben die Aktionäre der NORDAG AG der strategischen Neuausrichtung des Konzerns und in diesem Zuge der Umfirmierung in AGOR AG und der Änderung des Unternehmensgegenstandes zugestimmt. Kern der strategischen Neuausrichtung ist die Entwicklung der Gesellschaft zu einer Finanzholding, die renditestarke Industriebeteiligungen hält, optimiert und verwaltet. Zukünftig wird sich die AGOR AG auf das Salzschlacke-Geschäft konzentrieren und sich von den übrigen Geschäftsfeldern kurz- oder mittelfristig trennen. Ferner hat die Hauptversammlung Herrn Dipl.- Kfm. Günther K. Drechsler zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Köln, 07.07.2003
NORDAG AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.07.2003
Geht doch mal wieder in die richtige Richtung
Was ist eigentlich mit dem Thema "Beschlußfassung über die Gewinnverwendung" bei der HV gewesen? Habe in der Einladung kein einziges Wort hierzu gefunden. Weder etwas zu Thesaurierung noch zu Ausschüttung.
Immerhin war die BUS lange Zeit ein Unternehmen, das eine ganz anständige Dividende ausgeschüttete!
Hat in dieser Richtung irgendwer eine Info, was da so läuft??
Gruß
Festus
Immerhin war die BUS lange Zeit ein Unternehmen, das eine ganz anständige Dividende ausgeschüttete!
Hat in dieser Richtung irgendwer eine Info, was da so läuft??
Gruß
Festus
Festus, auch mich treibt diese Frage schon lange um...hast Du es mal direkt bei der Nordag versucht?
...kann mir (sturer BUS-Uraltaktionär aus MG/Schimmelbusch-Zeiten) bitte jemand erklären, was nun eigentlich mit der Nordag-Aktie passiert. Auf was ist diese Nordag-Gang aus? Es sieht beinahe so aus als ob der Kurs der Aktie irgendwann bei "0" tendiert.
Da ich keinerlei Informationen in der Finanzpresse und auch im Web entdecken konnte, wäre ich dankbar, wenn mich jemand auf diesem Wege schlau machen könnte. Jedenfalls, besten Dank im voraus. Monte
Da ich keinerlei Informationen in der Finanzpresse und auch im Web entdecken konnte, wäre ich dankbar, wenn mich jemand auf diesem Wege schlau machen könnte. Jedenfalls, besten Dank im voraus. Monte
Ist ja interessant daß noch Leute wie ich aus Schimmelbuschzeit dabei sind. Vielleicht hat Schimmelbusch auch noch Aktien.
Die Nordag heißt ja schon gar nicht mehr Nordag sondern nach der letzten HV AGOR AG.
Aber Aktien auf null da hat ja niemand etwas davon.
Ich nehme an das man mit der Kurspflegerei nach unten die letzten Aufrechten noch verjagen will.
Auserdem sind die neuen Aktien noch garnicht an der Börse notiert und sollen erst noch in den Freiverkehr in Ffm. gebracht werden.
Die Nordag heißt ja schon gar nicht mehr Nordag sondern nach der letzten HV AGOR AG.
Aber Aktien auf null da hat ja niemand etwas davon.
Ich nehme an das man mit der Kurspflegerei nach unten die letzten Aufrechten noch verjagen will.
Auserdem sind die neuen Aktien noch garnicht an der Börse notiert und sollen erst noch in den Freiverkehr in Ffm. gebracht werden.
Hallo Weimic8, vielen Dank für Deinen prompten Kommentar. Du hast mich schon insofern beruhigt, dass ich nun nicht mehr das Gefühl haben muss, der einzige verbliebene BUS-Aktionär zu sein. Dennoch wüsste ich gerne mehr über diese NORDAG-Leute - und was von denen die dahinter wirken zu erwarten ist. Aber, wie dem auch sei: verkaufen kann und werde ich zu diesen Kursen nicht. Wie sieht es bei Dir aus?Ciao, Monte
www.nordag-ag.com
Ich halte erstmal weiter. Die Produkte der B.U.S waren toll, ich konnte mich damit identifizieren und sehe die Zukunftsfähigkeit.
Die Nordag ist eine reine Beteiligungsgesellschaft mit höchstmöglichem Gewinn die meisten B.U.S-Beteiligungen verkauft. Da zählt auch für mich nur noch das Geld. Ich erwarte ein weiteres, höheres Kaufangebot im ersten Quartal 2004. Schließlich kosten die letzten Kleinaktionäre richtig Geld und hoffentlich auch Gewinnbeteiligung :-))
Den früheren Ausstieg habe ich abgelehnt, jetzt wird gepokert :-) Trotz massivem Barbestand hochspekulativ.
DC
@weimic8
Bisher sind keine aktuelleren Infos zum Thema auf der Nordag-Page zu finden.
Die Nordag ist eine reine Beteiligungsgesellschaft mit höchstmöglichem Gewinn die meisten B.U.S-Beteiligungen verkauft. Da zählt auch für mich nur noch das Geld. Ich erwarte ein weiteres, höheres Kaufangebot im ersten Quartal 2004. Schließlich kosten die letzten Kleinaktionäre richtig Geld und hoffentlich auch Gewinnbeteiligung :-))
Den früheren Ausstieg habe ich abgelehnt, jetzt wird gepokert :-) Trotz massivem Barbestand hochspekulativ.
DC
@weimic8
Bisher sind keine aktuelleren Infos zum Thema auf der Nordag-Page zu finden.
Stimmt! Meine Meinung ist die gleiche.
Was hätte die Nordag und Hintermänner davon den Karren ganz an die Wand zu fahren.
Schimmelbusch als ehemaliger Vorstandsvorsitzender und als Taufpate der B.U.S soll mit einem Sack Amerikanischer Anlegerdollars in Deutschland unterwegs sein. Vieleicht kauft er auch mal wieder B.U.S Nachfolger.
Im August 1988 sah Schimmelbusch, wie er mir persönlich sagte, die B.U.S bei 1000.- DM
Was hätte die Nordag und Hintermänner davon den Karren ganz an die Wand zu fahren.
Schimmelbusch als ehemaliger Vorstandsvorsitzender und als Taufpate der B.U.S soll mit einem Sack Amerikanischer Anlegerdollars in Deutschland unterwegs sein. Vieleicht kauft er auch mal wieder B.U.S Nachfolger.
Im August 1988 sah Schimmelbusch, wie er mir persönlich sagte, die B.U.S bei 1000.- DM
...der Kurs wird systematisch gedrückt. Das ist mir klar.
Im Plus ist jetzt mit Sicherheit niemand mehr. Diejenigen,
die die Aktie jetzt noch im Depot haben, verkaufen mit
Sicherheit auch jetzt nicht. Also, was macht es für einen
Sinn, den Kurs weiter in Richtung "0" abstürzen zu
lassen????
Im Plus ist jetzt mit Sicherheit niemand mehr. Diejenigen,
die die Aktie jetzt noch im Depot haben, verkaufen mit
Sicherheit auch jetzt nicht. Also, was macht es für einen
Sinn, den Kurs weiter in Richtung "0" abstürzen zu
lassen????
und wieder hat heute einer aufgegeben und seine 500 Stück für 2,27 hingeschmissen. Das habe ich mir geschworen: eher gehe ich auf Null, als daß ich diesen G...n den Gefallen tue, meine Stücke billig einzukassieren.
Mein break even liegt exakt bei EUR 11,59. Dies sei vorausgeschickt. Nach der Ära des Schimmelbusch, einigen Dioxin-Unfällen und der Übernahme durch die Gebrüder Löbbert wird nun bildhaft von der NORDAG vorgeführt, wie man den Aktienkurs erst richtig zum Absturz manipuliert. Aber wo ist für die "Herren", die hinter der Nordag stehen, der Reibach?????
Hallo,
hatte einige Wochen keine Zeit mehr, hier rein zu schauen. Es sind doch noch einige aktiv. Ich hatte zeitweise das Gefühl allein auf weiter Flur zu sein.
Für mich wäre schon ein Kurs von mehr als 5,90 ein Lichtblick.
Mittlerweile sehe ich es auch so, die Sache bis zum bitteren Ende auszusitzen, egal was kommt!!
Bezügl. Gewinnverwendung (siehe unten), was normalerweise Thema der HV ist, werde ich nächster Tage eine Anfrage bei Nordag starten. Mal sehen, was die antworten.
Gruß
Festus
hatte einige Wochen keine Zeit mehr, hier rein zu schauen. Es sind doch noch einige aktiv. Ich hatte zeitweise das Gefühl allein auf weiter Flur zu sein.
Für mich wäre schon ein Kurs von mehr als 5,90 ein Lichtblick.
Mittlerweile sehe ich es auch so, die Sache bis zum bitteren Ende auszusitzen, egal was kommt!!
Bezügl. Gewinnverwendung (siehe unten), was normalerweise Thema der HV ist, werde ich nächster Tage eine Anfrage bei Nordag starten. Mal sehen, was die antworten.
Gruß
Festus
Einige Fragen zum leidigen BUS-Thema:
Kann man gegen den offensichtlich runtergewürgten Kurs Klagen?
Was ist mit der Dividende, einklagen oder nicht?
Wann macht die ehemalige BUS, dann Nordag jetzt AGCOR einen vernüpftiges Kursangebot für die Aktie zum Verkauf?
Warum Wertpapierkennnummer neu 747416 (da ist man ja ausgegliedert und will die Aktinäre quasi billig loswerden) und nicht von Nordag 554600 original oder AGOR-Kennnummer 554600 origial
Kann man gegen den offensichtlich runtergewürgten Kurs Klagen?
Was ist mit der Dividende, einklagen oder nicht?
Wann macht die ehemalige BUS, dann Nordag jetzt AGCOR einen vernüpftiges Kursangebot für die Aktie zum Verkauf?
Warum Wertpapierkennnummer neu 747416 (da ist man ja ausgegliedert und will die Aktinäre quasi billig loswerden) und nicht von Nordag 554600 original oder AGOR-Kennnummer 554600 origial
Alles Fragen, die ich mir auch immer wieder stelle, ohne eine Antwort zu bekommen (wie auch...). Meine Anfrage beim Bafin vor einigen Monaten war ein Schuß in den Ofen, die muß man sicher zum Jagen tragen, sie haben ja auch ein entsprechendes Image. Auch ein Grund, warum ich es mir in Zukunft dreimal überlege, ob ich in Deutschland in eine Aktie investiere. Der Kleinaktionär ist bei uns immer der Dumme.
Was haben die vor? Ich denke, der Artikel in der Wirtschaftswoche über Squeeze-Out letzte Woche paßt sehr gut; man will uns möglichst günstig loswerden. Die Konstellation ist ja ideal gewählt: die Klasse-B Aktien kauft niemand mehr außer Nordag selbst, also gibt`s nur einen Weg: nach unten.
Ich bin ziemlich sauer, schaffe es aber nicht, mich zu einer wie auch immer gearteten Reaktion aufzuraffen. Wenn jetzt halt ein Anwalt käme wie in US und das Zauberwort "Sammelklage" sagen würde, ja, da wäre ich gleich dabei.
Was haben die vor? Ich denke, der Artikel in der Wirtschaftswoche über Squeeze-Out letzte Woche paßt sehr gut; man will uns möglichst günstig loswerden. Die Konstellation ist ja ideal gewählt: die Klasse-B Aktien kauft niemand mehr außer Nordag selbst, also gibt`s nur einen Weg: nach unten.
Ich bin ziemlich sauer, schaffe es aber nicht, mich zu einer wie auch immer gearteten Reaktion aufzuraffen. Wenn jetzt halt ein Anwalt käme wie in US und das Zauberwort "Sammelklage" sagen würde, ja, da wäre ich gleich dabei.
Hallo,
kann mir jemand erklären, ob unsere Aktien mit WKN 747416 wirklich weniger Wert sind als die mit der WKN 554600 ?
Heute wird WKN 747416 mit 2,28 Euro gehandelt und WKN 554600 mit 3,80 Euro , also 67% teurer !!!
Oder sind 554600 Stämme und 747416 nur Vorzüge bzw. dass wird noch so geregelt ?
Oder werden die 747416 irgendwann in 554600 getauscht ?
Wer kann die Fragen beantworten ?
Gruß Jürgen
kann mir jemand erklären, ob unsere Aktien mit WKN 747416 wirklich weniger Wert sind als die mit der WKN 554600 ?
Heute wird WKN 747416 mit 2,28 Euro gehandelt und WKN 554600 mit 3,80 Euro , also 67% teurer !!!
Oder sind 554600 Stämme und 747416 nur Vorzüge bzw. dass wird noch so geregelt ?
Oder werden die 747416 irgendwann in 554600 getauscht ?
Wer kann die Fragen beantworten ?
Gruß Jürgen
Hallo,
habe eben versucht eine Email-Anfrage an Nordag zu stellen bezüglich Gewinnverwendung usw.. Aber weder unter www.nordag-ag.com noch unter www.agor-ag.com wird eine Seite angezeigt! Also Verbindungsaufnahme ist fehlgeschlagen. Versuche nächste Woche nochmal.
Unter www.hv-info.de/geschaeftsberichte_detail.php4?firmaID=718 lässt sich der Geschäftsbericht per 30.9.2002 als pdf-Datei ziehen. Den werde ich mir nächste Woche mal genauer ansehen. Auf die Schnelle reingesehen: Nordag-Konzern -63,8 Mio, Nordag AG -110 Mio, BUS +6,7 Mio Gewinn. Demnach wäre es eh Essig mit Dividende!
Hat sich von Euch schon wer mit der Sache beschäftigt?
Bezüglich getrennter Notierung WKN 747416 und 554600:
Ich glaube mich zu erinnern, dass in den Unterlagen zum Umtausch in Nordag-Papiere etwas gelesen zu haben beüglich gemeinsamer Notierung unter einer WKN zu einem späteren Zeitpunkt. Allerdings finde ich die Unterlagen nicht mehr.
Gruß
Festus
habe eben versucht eine Email-Anfrage an Nordag zu stellen bezüglich Gewinnverwendung usw.. Aber weder unter www.nordag-ag.com noch unter www.agor-ag.com wird eine Seite angezeigt! Also Verbindungsaufnahme ist fehlgeschlagen. Versuche nächste Woche nochmal.
Unter www.hv-info.de/geschaeftsberichte_detail.php4?firmaID=718 lässt sich der Geschäftsbericht per 30.9.2002 als pdf-Datei ziehen. Den werde ich mir nächste Woche mal genauer ansehen. Auf die Schnelle reingesehen: Nordag-Konzern -63,8 Mio, Nordag AG -110 Mio, BUS +6,7 Mio Gewinn. Demnach wäre es eh Essig mit Dividende!
Hat sich von Euch schon wer mit der Sache beschäftigt?
Bezüglich getrennter Notierung WKN 747416 und 554600:
Ich glaube mich zu erinnern, dass in den Unterlagen zum Umtausch in Nordag-Papiere etwas gelesen zu haben beüglich gemeinsamer Notierung unter einer WKN zu einem späteren Zeitpunkt. Allerdings finde ich die Unterlagen nicht mehr.
Gruß
Festus
Langsam platzt mir der Kragen. Ich bin nicht gewillt den mir zugefügten materieller Schaden so einfach hinzunehmen und würde mich gerne einer Klage gegen die Verantwortlichen anschliessen. Deren Handlungen zu Lasten der ehemaligen BUS-Aktionäre (jetzt NORDAG n. notiert, spätere Umfirmierung in AGOR....., sic!) untersucht werden. Mich verwundert in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz nicht schon längst aktiv geworden ist. Wie gesagt, würde ich mich sofort mit Vergnügen einer Sammelklage anschliessen. Wer macht mit, wer kennt Anwälte?
Hallo,
ich habe die Unterlagen gefunden. Von einer gemeinsamen Notierung unter einer WKN stand doch nix drin. Sorry, wäre aber zu schön gewesen.
Gruß
Festus
ich habe die Unterlagen gefunden. Von einer gemeinsamen Notierung unter einer WKN stand doch nix drin. Sorry, wäre aber zu schön gewesen.
Gruß
Festus
Interessante News:
Ich bin der Sache mit der Börsennotierung unter einer einheitlichen WKN nachgegangen. Auf Anfrage hat man mir seitens der Agor AG folgendes telefonisch mitgeteilt:
>Die Aktien mit den WKN 554600 und 747416 sind von der Ausstattung her gleich. Die unterschiedliche Bewertung könne man sich wenn überhaupt nur durch die Notierung in unterschiedlichen Börsensegmenten erklären. Innerhalb eines Jahres nach dem Verschmelzungsstichtag sei man verpflichtet eine einheitliche Notierung zu beantragen. Diese Notierung im General Standard ist wohl in Arbeit. Es sei noch mit 2 bis 3 Monaten Verzögerung bis zur Realisierung zu rechnen.<
Ich habe versucht den wesentlichen Inhalt des Gespräches inhaltlich korrekt wiederzugeben.
Ab dann sollte sich auch die grasse Bewertungsunterschied von 747416 zu 554600 erledigen (und wenn auch nur 554600 sich an die andere Bewertung angleicht)!
Ich bin der Sache mit der Börsennotierung unter einer einheitlichen WKN nachgegangen. Auf Anfrage hat man mir seitens der Agor AG folgendes telefonisch mitgeteilt:
>Die Aktien mit den WKN 554600 und 747416 sind von der Ausstattung her gleich. Die unterschiedliche Bewertung könne man sich wenn überhaupt nur durch die Notierung in unterschiedlichen Börsensegmenten erklären. Innerhalb eines Jahres nach dem Verschmelzungsstichtag sei man verpflichtet eine einheitliche Notierung zu beantragen. Diese Notierung im General Standard ist wohl in Arbeit. Es sei noch mit 2 bis 3 Monaten Verzögerung bis zur Realisierung zu rechnen.<
Ich habe versucht den wesentlichen Inhalt des Gespräches inhaltlich korrekt wiederzugeben.
Ab dann sollte sich auch die grasse Bewertungsunterschied von 747416 zu 554600 erledigen (und wenn auch nur 554600 sich an die andere Bewertung angleicht)!
monteton, so einfach scheint es leider nicht zu sein, fürchte ich. Aus einer Gefühlslage heraus, die Deiner sehr ähnlich ist, habe ich mit der Kanzlei Rössner gesprochen und war danach etwas ernüchtert. Es genügt halt nicht, dem Rechtsanwalt zu sagen "ich glaube, die wollen uns das Fell über die Ohren ziehen, nu mach` mal und komme mit einer schönen Klage zurück". Ich fürchte, man muß erst mal umfangreiche Vorarbeit leisten und dem RA die Beweise sozusagen auf den Tisch legen, damit er dann aktiv wird. Das hat mich dann doch etwas zurückschrecken lassen. Sammelklagen gibt es nicht, aber es besteht die Möglichkeit, eine IG (interessensgemeinschaft) zu bilden, so wird eine Klage für den Einzelnen billiger. Rechtsschutzversicherung könnte Probleme machen, sagte er. Wenn Du die Initiative übernehmen willst (ich kann es nicht): Rotter Rechtsanwälte scheinen die längeste Erfolgsgeschichte in Sachen Anlegerschutz-Klagen zu haben (zumindest von der Publizität her), und die Kanzlei Rössner scheint mir auch einiges an Erfahrung zu haben. Beide in München, beide im Internet.
Hallo Leute,
jetzt kommt Bewegung in die Kiste. Heute habe ich Post von meiner Bank erhalten. Ihr müsstet doch auch Nachtricht von Eurer Bank bekommen haben?
Ein ehem. BUS-Aktionär aus Berlin hat beim Landgericht Köln in einem Spruchstellenverfahren Antrag auf gerichtliche Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung gestellt. Binnen 2 Monaten können eigene Anträge gestellt werden bzw. über eine Anwaltsadresse in Köln ein Sammelantrag gestellt werden.
Zum Thema Spruchstellenverfahren habe ich einen Link, wo das Thema ganz gut erklärt ist: http://www.welt.de/daten/2002/08/26/0826fi352655.htx
Hier haben wir zumindest ein Verfahren, das sich mit der Höhe des Umtauschverhältnisses in Nordag-Papiere auseinandersetzt.
Im Begleitschreiben meiner Bank steht, dass rechtskräftige Entscheidungen auch für Aktionäre gelten, die keinen eigenen Antrag gestellt haben. Dies werde ich mir aber nochmals von der Dresdner Bank bestätigen lassen.
Gruß
Festus
jetzt kommt Bewegung in die Kiste. Heute habe ich Post von meiner Bank erhalten. Ihr müsstet doch auch Nachtricht von Eurer Bank bekommen haben?
Ein ehem. BUS-Aktionär aus Berlin hat beim Landgericht Köln in einem Spruchstellenverfahren Antrag auf gerichtliche Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung gestellt. Binnen 2 Monaten können eigene Anträge gestellt werden bzw. über eine Anwaltsadresse in Köln ein Sammelantrag gestellt werden.
Zum Thema Spruchstellenverfahren habe ich einen Link, wo das Thema ganz gut erklärt ist: http://www.welt.de/daten/2002/08/26/0826fi352655.htx
Hier haben wir zumindest ein Verfahren, das sich mit der Höhe des Umtauschverhältnisses in Nordag-Papiere auseinandersetzt.
Im Begleitschreiben meiner Bank steht, dass rechtskräftige Entscheidungen auch für Aktionäre gelten, die keinen eigenen Antrag gestellt haben. Dies werde ich mir aber nochmals von der Dresdner Bank bestätigen lassen.
Gruß
Festus
29.08.2003 - 14:04 Uhr
AGOR AG
Mitteilung nach § 15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mitteilung nach § 15 WpHG
Rückkauf eigener Aktien AGOR AG ISIN DE 0007474165
Auf Grund der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2003 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10 v.H. des Grundkapitals hat der Vorstand grundsätzlich beschlossen, von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch zu machen und Aktien der AGOR AG, die aus der Verschmelzung der ehemaligen B.U.S Berzelius Umwelt-Service AG auf die NORDAG AG, die ab 5. August 2003 in AGOR AG umfirmiert ist, stammen und die bisher im Freiverkehr gehandelt werden (ISIN DE 0007474165),über die Börse zu erwerben. Wann und in welchem Umfang die Ermächtigung im Einzelfall und insgesamt ausgeübt wird, wird der Vorstand jeweils im Einzelfall entscheiden.
AGOR AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.08.2003
WKN: 554600; ISIN: DE0005546006; Index: Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Hamburg und Hannover. Freiverkehr in Frankfurt
AGOR AG
Mitteilung nach § 15 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mitteilung nach § 15 WpHG
Rückkauf eigener Aktien AGOR AG ISIN DE 0007474165
Auf Grund der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2003 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10 v.H. des Grundkapitals hat der Vorstand grundsätzlich beschlossen, von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch zu machen und Aktien der AGOR AG, die aus der Verschmelzung der ehemaligen B.U.S Berzelius Umwelt-Service AG auf die NORDAG AG, die ab 5. August 2003 in AGOR AG umfirmiert ist, stammen und die bisher im Freiverkehr gehandelt werden (ISIN DE 0007474165),über die Börse zu erwerben. Wann und in welchem Umfang die Ermächtigung im Einzelfall und insgesamt ausgeübt wird, wird der Vorstand jeweils im Einzelfall entscheiden.
AGOR AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.08.2003
WKN: 554600; ISIN: DE0005546006; Index: Notiert: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Hamburg und Hannover. Freiverkehr in Frankfurt
Hallo,
sehr interessant die Ad-hoc-Mitteilung!
Was haltet Ihr von der Geschichte mit Spruchverfahren und anschliessender Mitteilung über Aktien-Rückkauf?
Ihr habt rumgeschimpft, dass nichts passiert, wolltet Prozesse vom Zaun brechen usw.
Jetzt passiert was, aber es herrscht grosses Schweigen!?
Ich frage mich nur, ob man mit dem Rückkauf noch möglichst viele Aktien aus dem Verkehr ziehen will, damit man später auf Grund der Entscheidung des Spruchverfahres möglichst wenig Abfindungen (Bar-Ausgleiche) zahlen muss?
Bezüglich des Spruchverfahrens habe ich folgendes in Erfahrung gebracht:
Nach gleichlautender Auskunft von meiner Bank und der DSW, braucht man keinen eigenen Antrag zu stellen. Eine Entscheidung zum Spruchverfahren gilt für alle Aktionäre. Ausnahme wäre nur der Abschluss eines Vergleichs, was aber lt. DSW nur selten vorkommt. Ein Vergleich würde, falls er nicht ausdrücklich mit Geltung für alle Aktionäre abgeschlossen wird, nur für den Antragsteller gelten.
Zu beachten ist, dass bis 31.8. die Kosten des Antragstellers i.d.R. voll zu Lasten der Aktiengesellschaft gingen. Dies ist ab heute wohl anders. Also Vorsicht!
Soweit zu meinen Recherchen.
Mich würden allerdings Eure Meinungen schon interessieren.
Gruss
Festus
sehr interessant die Ad-hoc-Mitteilung!
Was haltet Ihr von der Geschichte mit Spruchverfahren und anschliessender Mitteilung über Aktien-Rückkauf?
Ihr habt rumgeschimpft, dass nichts passiert, wolltet Prozesse vom Zaun brechen usw.
Jetzt passiert was, aber es herrscht grosses Schweigen!?
Ich frage mich nur, ob man mit dem Rückkauf noch möglichst viele Aktien aus dem Verkehr ziehen will, damit man später auf Grund der Entscheidung des Spruchverfahres möglichst wenig Abfindungen (Bar-Ausgleiche) zahlen muss?
Bezüglich des Spruchverfahrens habe ich folgendes in Erfahrung gebracht:
Nach gleichlautender Auskunft von meiner Bank und der DSW, braucht man keinen eigenen Antrag zu stellen. Eine Entscheidung zum Spruchverfahren gilt für alle Aktionäre. Ausnahme wäre nur der Abschluss eines Vergleichs, was aber lt. DSW nur selten vorkommt. Ein Vergleich würde, falls er nicht ausdrücklich mit Geltung für alle Aktionäre abgeschlossen wird, nur für den Antragsteller gelten.
Zu beachten ist, dass bis 31.8. die Kosten des Antragstellers i.d.R. voll zu Lasten der Aktiengesellschaft gingen. Dies ist ab heute wohl anders. Also Vorsicht!
Soweit zu meinen Recherchen.
Mich würden allerdings Eure Meinungen schon interessieren.
Gruss
Festus
Ich sehe die Sache so:
Solang die Aktie noch nicht notiert ist bekommt man Sie sicher billiger als nach Börsennotierung. Deshalb wird der Vorstand jetzt von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Vielleicht will man später die Aktien in die Höhe treiben, denn ich glaube nicht das der ARGO- Deal die letzte Aktion der Übernehmer war.
Mit freundlichen Grüßen
weimic8
Solang die Aktie noch nicht notiert ist bekommt man Sie sicher billiger als nach Börsennotierung. Deshalb wird der Vorstand jetzt von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Vielleicht will man später die Aktien in die Höhe treiben, denn ich glaube nicht das der ARGO- Deal die letzte Aktion der Übernehmer war.
Mit freundlichen Grüßen
weimic8
Hallo,
hier rührt sich nichts mehr. Seid Ihr schon alle ausgestiegen?
Ich überlege auch! Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach. Nur ein jetztiger Ausstieg würde immer noch einen Verlust bedeuten. Viel höher werden die den Kurs aber sicher nicht treiben, da es sonst Probleme mit den 554600-Aktionären gibt.
Aber wer weiß, vielleicht birgt das Spruchverfahren doch einiges an Brisanz. Die zeitliche Abfolge von Veröffentlichung des Landgerichtes zum Spruchverfahren und die Bekanntgabe von Aktienrückkäufen ist auffällig.
Gruß
Festus
hier rührt sich nichts mehr. Seid Ihr schon alle ausgestiegen?
Ich überlege auch! Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach. Nur ein jetztiger Ausstieg würde immer noch einen Verlust bedeuten. Viel höher werden die den Kurs aber sicher nicht treiben, da es sonst Probleme mit den 554600-Aktionären gibt.
Aber wer weiß, vielleicht birgt das Spruchverfahren doch einiges an Brisanz. Die zeitliche Abfolge von Veröffentlichung des Landgerichtes zum Spruchverfahren und die Bekanntgabe von Aktienrückkäufen ist auffällig.
Gruß
Festus
Hallo Festus,
halte durch, ich tu es auch.
Wie du will auch ich mindestens Kurse ab 6 Euro sehen.
Ich würde gerne was von DC SHOES hören, ich meine der will den Kurs mindestens bei 7,50 Euro, bevor er verkaufen würde !
halte durch, ich tu es auch.
Wie du will auch ich mindestens Kurse ab 6 Euro sehen.
Ich würde gerne was von DC SHOES hören, ich meine der will den Kurs mindestens bei 7,50 Euro, bevor er verkaufen würde !
Ich hätte den Kurs lieber noch viel höher, um meinen Einstand wiederzusehen, aber da ist lediglich der Wunsch die Mutter des Gedanken!!!
Alle schweigen und freuen sich! So zumindest scheint es mir.
Aber was steckt hinter den Kurssteigerungen??
Das kann nicht allein das Aktienrückkaufprogramm sein. Zumindest habe ich noch nie solche Kursbewegungen auf Grund eines geplant und systematisch durchgeführten Rückkaufprogramms gesehen. Dann wird normalerweise wesentlich behutsamer agiert.
Warum will man jetzt mit der Brechstange möglichst viele Papiere aus dem Verkehr ziehen?
Birgt das Spruchstellenverfahren vielleicht soviel Zündstoff?
Aber was steckt hinter den Kurssteigerungen??
Das kann nicht allein das Aktienrückkaufprogramm sein. Zumindest habe ich noch nie solche Kursbewegungen auf Grund eines geplant und systematisch durchgeführten Rückkaufprogramms gesehen. Dann wird normalerweise wesentlich behutsamer agiert.
Warum will man jetzt mit der Brechstange möglichst viele Papiere aus dem Verkehr ziehen?
Birgt das Spruchstellenverfahren vielleicht soviel Zündstoff?
Ich weiß auch nicht, was es damit für eine Bewandnis hat, aber zumindest sind mir unerklärlich steigende Kurse lieber als fallende.
Fundamental ist Agor (Nordag & B.U.S) Schrott:
Am unverändert schlecht laufenden Geschäft (2001: -45,5 Mio, 2002: -11,2 Mio) kann die
aktuelle Kursentwicklung nicht liegen:
Die operativen Zahlen sind mittlerweile so schlecht, das man
sie nur noch jährlich kommuniziert.
Der Konzern hatte zum Jahresende nur noch eine EK-Quote von 7 % - bei über 280 Mio Schulden !
Der Schuldenabbau durch Verkäufe von Betriebsteilen gelingt offensichtlich
nicht - keine einzige entsprechende Meldung seit über einem Jahr.
Kein Wunder: Nach x-Insolvenzen in dem Bereich und harten Preiskampf gibt es
keine Kaufwilligen - aber jede Menge Verkaufwilliger in der Branche.
Meine Prognose:
Insolvenz innerhalb eines Jahres,
weil keine Kapitalerhöhung mehr möglich ist.
Am unverändert schlecht laufenden Geschäft (2001: -45,5 Mio, 2002: -11,2 Mio) kann die
aktuelle Kursentwicklung nicht liegen:
Die operativen Zahlen sind mittlerweile so schlecht, das man
sie nur noch jährlich kommuniziert.
Der Konzern hatte zum Jahresende nur noch eine EK-Quote von 7 % - bei über 280 Mio Schulden !
Der Schuldenabbau durch Verkäufe von Betriebsteilen gelingt offensichtlich
nicht - keine einzige entsprechende Meldung seit über einem Jahr.
Kein Wunder: Nach x-Insolvenzen in dem Bereich und harten Preiskampf gibt es
keine Kaufwilligen - aber jede Menge Verkaufwilliger in der Branche.
Meine Prognose:
Insolvenz innerhalb eines Jahres,
weil keine Kapitalerhöhung mehr möglich ist.
Festus, von was für einem Spruchstellenverfahren bzw. welcher Klage sprichst Du eigentlich, ich habe nirgends etwas gefunden und auch von der Bank nichts bekommen.
Hallo willi_bre!
Siehe mein Posting vom 28.8.2003. Ich habe an diesem Tag die Information von meiner Bank (Dresdner) erhalten. Also wird es dieses Verfahren auch geben.
Mehr weiß ich auch nicht. Falls Du nichts erhalten hast, in der Veröffentlichung des Landgerichtes Köln ist als gemeinsamer Vertreter für die, die keine eigenen Anträge stellen wollen, ein RA Dr. Albrecht M. Wenner, Belfortstr. 15, 50668 Köln genannt. Dort sollte mehr zu erfahren sein.
Gruß Festus
Siehe mein Posting vom 28.8.2003. Ich habe an diesem Tag die Information von meiner Bank (Dresdner) erhalten. Also wird es dieses Verfahren auch geben.
Mehr weiß ich auch nicht. Falls Du nichts erhalten hast, in der Veröffentlichung des Landgerichtes Köln ist als gemeinsamer Vertreter für die, die keine eigenen Anträge stellen wollen, ein RA Dr. Albrecht M. Wenner, Belfortstr. 15, 50668 Köln genannt. Dort sollte mehr zu erfahren sein.
Gruß Festus
Der Kursanstieg ist schön, mir derzeit jedoch absolut unerklärlich. Das beunruhigt.
Nachdem keine Dividende geflossen ist, die Informationspolitik der Firma nicht besonders aussagekräftig ist, und die Kurse ohne Nachrichten steigen, habe ich mich bei den aktuellen Kursen doch zum Ausstieg entschlossen und so zumindest eine Nullrunde gedreht. Zwar halte ich die 7,50 EUR aus Sicht des Produktportfolios noch für wahrscheinlich, doch das Risiko wieder abzustürzen ist mir zu hoch, da die Managementstrategie für mich nicht erkennbar ist.
Ich wünsche viel Glück weiterhin.
Adieu liebe B.U.S *schnueff*
DCShoes
Nachdem keine Dividende geflossen ist, die Informationspolitik der Firma nicht besonders aussagekräftig ist, und die Kurse ohne Nachrichten steigen, habe ich mich bei den aktuellen Kursen doch zum Ausstieg entschlossen und so zumindest eine Nullrunde gedreht. Zwar halte ich die 7,50 EUR aus Sicht des Produktportfolios noch für wahrscheinlich, doch das Risiko wieder abzustürzen ist mir zu hoch, da die Managementstrategie für mich nicht erkennbar ist.
Ich wünsche viel Glück weiterhin.
Adieu liebe B.U.S *schnueff*
DCShoes
Auch ich bin raus. Mir war der Spatz lieber, als die Taube auf dem Dach.
Auch, wenn es nicht ganz für die Null-Linie gereicht hat.
Bis das Spruchverfahren entschieden ist, können Jahre vergehen. Hat sich übrigens jemand in der Sache engagiert??
Das Thema interessiert mich trotzdem noch!
Gruß
Festus
Auch, wenn es nicht ganz für die Null-Linie gereicht hat.
Bis das Spruchverfahren entschieden ist, können Jahre vergehen. Hat sich übrigens jemand in der Sache engagiert??
Das Thema interessiert mich trotzdem noch!
Gruß
Festus
Scheint denen was Wert zu sein, die Aktie. Systematisches Abgrasen der Verkaufswilligen in 5-Cent Schritten nach oben.
Dann gibt es verschiedene Szenarien:
1. AGOR hat endlich 95% der Anteile zusammengekauft, Niemand möchte zu diesen Höchstständen kaufen, warten auf einen Squeeze - Out bei stagnierenden bis zunächst fallenden Kursen (wie lange? Monate, Jahre?)
2. AGOR hat nicht genügend Aktien für den Squeeze-Out zurückkaufen können und kein Kapital zum weiteren Rückkauf: Der Kurs fällt ins Bodenlose.
3. AGOR verkauft erfolgreich Unternehmensbereiche, der Kurs geht nach Norden, die Aktie wird rege gehandelt.
4. Der Kurs fällt ohne dass irgendwelche Unternehmensnachrichten die Anleger erreichen.
5. AGOR hat soviel Geld, daß zu Höchstkursen weiter aufgekauft wird. 20% Kurssteigerung pro Tag möglich. Hochspekulativ.
Ist das dilletantisch, alles an einem Tag aufkaufen zu wollen? Könnte billiger sein, das etwas zu verteilen. Was denkt Ihr dazu?
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit einer langandauernden Wertsteigerung der Aktie zu tun. Hätte zwar lieber heute als gestern verkauft, aber den richtigen Zeitpunkt zu treffen ist hier wohl nur Zufall. Irgendwann hören die vielleicht einfach auf mit dem Kaufen... Ich investiere lieber in attraktiv bewertete Unternehmen mit interessanten Produkten, bei denen ich beruhigt schlafen kann.
DCShoes
Dann gibt es verschiedene Szenarien:
1. AGOR hat endlich 95% der Anteile zusammengekauft, Niemand möchte zu diesen Höchstständen kaufen, warten auf einen Squeeze - Out bei stagnierenden bis zunächst fallenden Kursen (wie lange? Monate, Jahre?)
2. AGOR hat nicht genügend Aktien für den Squeeze-Out zurückkaufen können und kein Kapital zum weiteren Rückkauf: Der Kurs fällt ins Bodenlose.
3. AGOR verkauft erfolgreich Unternehmensbereiche, der Kurs geht nach Norden, die Aktie wird rege gehandelt.
4. Der Kurs fällt ohne dass irgendwelche Unternehmensnachrichten die Anleger erreichen.
5. AGOR hat soviel Geld, daß zu Höchstkursen weiter aufgekauft wird. 20% Kurssteigerung pro Tag möglich. Hochspekulativ.
Ist das dilletantisch, alles an einem Tag aufkaufen zu wollen? Könnte billiger sein, das etwas zu verteilen. Was denkt Ihr dazu?
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit einer langandauernden Wertsteigerung der Aktie zu tun. Hätte zwar lieber heute als gestern verkauft, aber den richtigen Zeitpunkt zu treffen ist hier wohl nur Zufall. Irgendwann hören die vielleicht einfach auf mit dem Kaufen... Ich investiere lieber in attraktiv bewertete Unternehmen mit interessanten Produkten, bei denen ich beruhigt schlafen kann.
DCShoes
Auch für mich heißt es Abschied nehmen, ich war mit €4,88 zufrieden. Alles Gute und noch höhere Kurse wünsche ich denen, die noch weiter pokern. Tschüss!
Hallo,
ich sehe das ähnlich wie DC. Da ohne den Rückkauf von AGOR fast kein Handel stattfand und der Kurs immer nur Richtung Süden tendierte bin ich raus. Irgendwann hören die auf mit dem Rückkauf. Ich hatte den Scheitelpunkt vergangenen Freitag bzw. Montag vermutet. Anschließend wieder kein Handel und ab in den Keller.
Was mich nur irritiert ist der Punkt, dass man mit der Brechstange versucht die 747416-Papiere vom Markt zu bekommen. Normalerweise sollte sowas mit der nötigen Zeit und professionellem Agieren wesentlich billiger für den Aufkäufer funktionieren. Also hat man Eile! Warum!
Haben die Dreck am Stecken hinsichtlich Umtauschverhältnis bei der Verschmelzung und dies wird möglicherweise bei dem Spruchverfahren aufgedeckt mit der Verpflichtung zu dicken Barabfindungen?? (Habt Ihr eigentlich auch eine Info hierzu von Eurer Bank erhalten?)
Die Sache ist einfach nur hochspekulativ. Und bei mehr als 100 Mio. Verlust in der Bilanz sehe ich kein Potential in dem Wert. Vielleich hat Merrill mit seinem Posting vom 4.9. recht!?
Gruß
Festus
ich sehe das ähnlich wie DC. Da ohne den Rückkauf von AGOR fast kein Handel stattfand und der Kurs immer nur Richtung Süden tendierte bin ich raus. Irgendwann hören die auf mit dem Rückkauf. Ich hatte den Scheitelpunkt vergangenen Freitag bzw. Montag vermutet. Anschließend wieder kein Handel und ab in den Keller.
Was mich nur irritiert ist der Punkt, dass man mit der Brechstange versucht die 747416-Papiere vom Markt zu bekommen. Normalerweise sollte sowas mit der nötigen Zeit und professionellem Agieren wesentlich billiger für den Aufkäufer funktionieren. Also hat man Eile! Warum!
Haben die Dreck am Stecken hinsichtlich Umtauschverhältnis bei der Verschmelzung und dies wird möglicherweise bei dem Spruchverfahren aufgedeckt mit der Verpflichtung zu dicken Barabfindungen?? (Habt Ihr eigentlich auch eine Info hierzu von Eurer Bank erhalten?)
Die Sache ist einfach nur hochspekulativ. Und bei mehr als 100 Mio. Verlust in der Bilanz sehe ich kein Potential in dem Wert. Vielleich hat Merrill mit seinem Posting vom 4.9. recht!?
Gruß
Festus
Brechstange total :-) Zwar nicht 20% aber 14% Steigerung heute. Da könnte man fast eine Kaufempfehlung für diese Aktie geben, wenn man nicht die Hintergründe kennen würde...
Ob denen das gefallen würde, wenn sich das Volk wieder auf die Aktie stürzt? Ich denke kaum :-)
DC
Ob denen das gefallen würde, wenn sich das Volk wieder auf die Aktie stürzt? Ich denke kaum :-)
DC
Tja, und was soll ich jetzt tun? Weiter abwarten, ob der Kurs noch weiter steigt, da ich noch fast 50% im Minus liege oder verkaufen? Wer hat eine Meinung dazu und/oder ist in einer ähnlichen Situation?
Der Gedanke an einen erneuten Einstieg hat mich auch schon geplagt. Unter der Prämisse, das AGOR solange kauft, bis man alle Papiere dieser WKN hat, könnte das sehr lukrativ sein. Nur es fehlt einfach der Hintergrund für die laufende Aktion. Also ist die Kiste hochspekulativ.
Nur warum will man die Papiere haben? Es sind schließlich keine BUS-Aktien mehr, sondern AGOR-Aktien.
Vielleicht will man auch die Kosten für die Beantragung einer einheitlichen Notierung der Papiere 554600 und 747416 sparen (siehe Posting von PMS 26.8.03).
Das Problem von D55 kann ich verstehen. Mir ging es ähnlich. Wenn Du möglichst viel von Deinem Geld wiedersehen willst, kannst Du nur zocken. Einzige Chance ist eine Absicherung über einen Stop. Nur, wenn der Rückkauf abrupt beendet würde, ist kein Handelsvolumen mehr da. Dann könntest Du trotzdem viel Pech haben und Deine Papiere erheblich unter Deinem Limit loswerden.
Gewissensentscheidung!
Gruß
Festus
Nur warum will man die Papiere haben? Es sind schließlich keine BUS-Aktien mehr, sondern AGOR-Aktien.
Vielleicht will man auch die Kosten für die Beantragung einer einheitlichen Notierung der Papiere 554600 und 747416 sparen (siehe Posting von PMS 26.8.03).
Das Problem von D55 kann ich verstehen. Mir ging es ähnlich. Wenn Du möglichst viel von Deinem Geld wiedersehen willst, kannst Du nur zocken. Einzige Chance ist eine Absicherung über einen Stop. Nur, wenn der Rückkauf abrupt beendet würde, ist kein Handelsvolumen mehr da. Dann könntest Du trotzdem viel Pech haben und Deine Papiere erheblich unter Deinem Limit loswerden.
Gewissensentscheidung!
Gruß
Festus
qFestus: Neu einsteigen würde ich, glaube ich an Deiner Stelle nicht. Es wäre schön, wenn man wenigstens etwas mehr Einblick hätte, mit welchem Hintergrund dort gekauft wird, um besser kalkulieren zu können, bis wohin man drinbleiben könnte.
vor ein paar Tagen hatte ich geschrieben, dass wir durchhalten sollen und dass ich erst ab 6.-Euro verkaufe.
Die 6.-Euro sind heute ausgeführt worden und nun steht der Kurs schon bei 6,30 Euro.
Schönen Gruß an D55 : wenn die Aktie noch 4 Handelstage je 15% schafft, dann hast du es auch geschafft : 11.-Euro am 17.09.2003 am Nachmittag Viel Glück !!!!
Die 6.-Euro sind heute ausgeführt worden und nun steht der Kurs schon bei 6,30 Euro.
Schönen Gruß an D55 : wenn die Aktie noch 4 Handelstage je 15% schafft, dann hast du es auch geschafft : 11.-Euro am 17.09.2003 am Nachmittag Viel Glück !!!!
Eine Frage beschäftigt mich noch :
Die BUS-Aktie wurde vor dem Tausch relativ lang auf exakt dem Niveau des Aufkaufangebotes gehandelt.
Wie hoch war dieser Kurs ? War das ca. 4,70 Euro ?
Wenn es für BUS je 1,5 Nordag gab, dann entspräche dies einem Nordagkurs von 3,13 Euro. - Heute steht er aber doppelt so hoch, nämlich 6,30 Euro, oder 9,45 Euro in alter BUS gerechnet.
Kann bitte einer dies Zahlenspiel mit den korrekten Werten wiederholen ?
Die BUS-Aktie wurde vor dem Tausch relativ lang auf exakt dem Niveau des Aufkaufangebotes gehandelt.
Wie hoch war dieser Kurs ? War das ca. 4,70 Euro ?
Wenn es für BUS je 1,5 Nordag gab, dann entspräche dies einem Nordagkurs von 3,13 Euro. - Heute steht er aber doppelt so hoch, nämlich 6,30 Euro, oder 9,45 Euro in alter BUS gerechnet.
Kann bitte einer dies Zahlenspiel mit den korrekten Werten wiederholen ?
Meiner Meinung nach war die Bargeldofferte € 7,40.
Gruß
Doofimschuh
Gruß
Doofimschuh
an @48 Festus,
meiner Meinung nach droht keine Pleite.
´Zwar war meiner Meinung nach das Umtauschverhältnis nicht korrekt, da Nordag nur aufgrund es Kredites von BUS in der Lage war die BUS-Aktien zu kaufen.
Auch ist die Lage jetzt schlechter, da die Eigenkapitalausstattung nun schlechter geworden ist, da beim zusammenlegen der beiden Firmen der Kredit verrechnet worden ist und die Situation jetzt ist BUS Kapital - minus ausbezahlter Aktionäre.
Trotzdem macht die BUS wieder Gewinn (und dies trotz der Bilanzpolitik). Ich kann mir vorstellen, daß die Gewinne in den Büchern verschwinden, um den Kurs unten zu halten.
Das Nordag selbst 150 Mio. verbraten hat war klar. Um an BUS heranzukommen mußten sie auch SERO und Lösch kaufen und diese beiden Firmen taugten bestenfalls zum abwickeln.
Daher die meines Erachtens einmaligen Verluste bei Nordag.
Demgegenüber stehen die günstigen Aktienkäufe bei BUS, was allerdings wie ich annehme als stille Reserven in der Bilanz gehalten werden, bis die anderen Aktionäre (also wir) aus der Firma herausgedrängt sind.
Gruß
Doofimschuh
meiner Meinung nach droht keine Pleite.
´Zwar war meiner Meinung nach das Umtauschverhältnis nicht korrekt, da Nordag nur aufgrund es Kredites von BUS in der Lage war die BUS-Aktien zu kaufen.
Auch ist die Lage jetzt schlechter, da die Eigenkapitalausstattung nun schlechter geworden ist, da beim zusammenlegen der beiden Firmen der Kredit verrechnet worden ist und die Situation jetzt ist BUS Kapital - minus ausbezahlter Aktionäre.
Trotzdem macht die BUS wieder Gewinn (und dies trotz der Bilanzpolitik). Ich kann mir vorstellen, daß die Gewinne in den Büchern verschwinden, um den Kurs unten zu halten.
Das Nordag selbst 150 Mio. verbraten hat war klar. Um an BUS heranzukommen mußten sie auch SERO und Lösch kaufen und diese beiden Firmen taugten bestenfalls zum abwickeln.
Daher die meines Erachtens einmaligen Verluste bei Nordag.
Demgegenüber stehen die günstigen Aktienkäufe bei BUS, was allerdings wie ich annehme als stille Reserven in der Bilanz gehalten werden, bis die anderen Aktionäre (also wir) aus der Firma herausgedrängt sind.
Gruß
Doofimschuh
an @50 D55
Hallo D55,
dir ist schlecht zu raten. Aufgrund der übersichtlichen Informationspolitik weis bestenfalls der Großaktiomär über die wirkliche Lage der Agor.
Das einzige was wir Wissen ist, daß die BUS zu Okon-zeiten weit mehr Wert war. Wieviel hiervon durch die Zusammenlegung mit Nordag durch das von uns nicht nachvollziehbare Umtauschverhältnis abgeschöpft wurde, weis ich auch nicht.
Was ich aber weis ist: Diese Jungs sind knallhart und waren in der Vergangenheit nicht dumm. Die werden die Kurse weiter manipulieren wie sie sie brauchen. Wir können nur verkaufen oder abwarten und entsprechend reagieren (kaufen oder verkaufen). ich erwarte jedenfalls weiter starke Achterbahnkurse. Ob nach oben oder unten kann ich nicht sagen.
Gruß
Doofimschuh
Hallo D55,
dir ist schlecht zu raten. Aufgrund der übersichtlichen Informationspolitik weis bestenfalls der Großaktiomär über die wirkliche Lage der Agor.
Das einzige was wir Wissen ist, daß die BUS zu Okon-zeiten weit mehr Wert war. Wieviel hiervon durch die Zusammenlegung mit Nordag durch das von uns nicht nachvollziehbare Umtauschverhältnis abgeschöpft wurde, weis ich auch nicht.
Was ich aber weis ist: Diese Jungs sind knallhart und waren in der Vergangenheit nicht dumm. Die werden die Kurse weiter manipulieren wie sie sie brauchen. Wir können nur verkaufen oder abwarten und entsprechend reagieren (kaufen oder verkaufen). ich erwarte jedenfalls weiter starke Achterbahnkurse. Ob nach oben oder unten kann ich nicht sagen.
Gruß
Doofimschuh
@doofimschuh: Ich glaube, dass ich nicht mehr sehr lange drinbleiben werde, mal sehen, wie die nächsten Tage so verlaufen. Mir ist die Angelegenheit zu wenig durchschaubar. Ein schönes Wochenende weiterhin an alle, die diesen Thread lesen!
Solang die Aktie noch nicht notiert ist befassen sich m.E. nur Insider mit diesem Wert.
Die neuen Eigentümer sind mit Sicherheit darum bemüht bei einer Notierung möglichtst einen hohen Kurs zu erreichen. Deshalb glaube ich daran daß wir nach einer Notierung, die ja noch in diesem Jahr erfolgen soll, noch höhere Kurse sehen werden.
Nach wie vor glaube ich noch an die Technologie von B.U.S. Noch dazu die Firma einen Fuß in der chinesischen Tür hat. Das es mit B.U.S soweit gekommen ist, daß sich Finanzjongleure mit dieser Aktie befassen, und vermutlich irgendwann die AGOR mit Gewinn wieder abstoßen wollen, muß a la long nicht negativ für den Kurs sein.
Mit freundlichen Grüßen
weimic8@web.de
Die neuen Eigentümer sind mit Sicherheit darum bemüht bei einer Notierung möglichtst einen hohen Kurs zu erreichen. Deshalb glaube ich daran daß wir nach einer Notierung, die ja noch in diesem Jahr erfolgen soll, noch höhere Kurse sehen werden.
Nach wie vor glaube ich noch an die Technologie von B.U.S. Noch dazu die Firma einen Fuß in der chinesischen Tür hat. Das es mit B.U.S soweit gekommen ist, daß sich Finanzjongleure mit dieser Aktie befassen, und vermutlich irgendwann die AGOR mit Gewinn wieder abstoßen wollen, muß a la long nicht negativ für den Kurs sein.
Mit freundlichen Grüßen
weimic8@web.de
Gucke gerade noch mal vorbei, um festzustellen, dass es heute so aussieht, als müsste ich es nicht bereuen, dass ich mich gestern bei 6,90 EUR verabschiedet habe, um noch stärker bei Plenum zu investieren. Aber wer weiss??? Vielleicht komm ich noch mal zurück, im Moment hatte ich allerdings die Sorge vor dem Heisslaufen des Kurses.
Ciao zunächst!
Ciao zunächst!
Hallo Leute,
das Umtauschverhältnis der BUS Aktien ist angefochten und keine Info mehr im Board.
Sind außer dem guten alten Doofimschuh wirklich alle ausgestiegen?
Jedenfalls ist die Anfechtung in meinen Augen der Grund für den überstürtzen Rückkauf. Wurden also wieder einmal
die überlebenden BUS-ianer geschröpft.
Da Agor schon von sich aus ca. 12 € für eine BUS - Aktie gegeben hat (Kurse bis € 7 mal Umtauschverhältnis von 1,7) bin ich mal gespannt wieviel die BUS Aktien wirklich wert sind.
Langsam beginnt wirklich der interessante Teil des Deals.
Gruß an alle die noch da sind
Doofimschuh
das Umtauschverhältnis der BUS Aktien ist angefochten und keine Info mehr im Board.
Sind außer dem guten alten Doofimschuh wirklich alle ausgestiegen?
Jedenfalls ist die Anfechtung in meinen Augen der Grund für den überstürtzen Rückkauf. Wurden also wieder einmal
die überlebenden BUS-ianer geschröpft.
Da Agor schon von sich aus ca. 12 € für eine BUS - Aktie gegeben hat (Kurse bis € 7 mal Umtauschverhältnis von 1,7) bin ich mal gespannt wieviel die BUS Aktien wirklich wert sind.
Langsam beginnt wirklich der interessante Teil des Deals.
Gruß an alle die noch da sind
Doofimschuh
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