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    Abgemachter Immobilienverkauf geplatzt ... kann man was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.03 23:09:55 von
    neuester Beitrag 11.11.03 09:17:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 792.285
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      Avatar
      schrieb am 03.11.03 23:09:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hab da mal eine Frage.

      Habe eine Immobilie zum Verkauf ... hatte 3 Interessenten von denen nach zähen Verhandlungen einer den Zuschlag erhalten hat. Er hat auf mehrmaliges Nachfragen immer wieder seine Kaufabsicht bekräftigt u. mit einer "kleinen" Anzahlung zum Ausdruck gebracht. Ich habe den anderen beiden Interessenten abgesagt u. einen Notartermin vereinbart. Nun ruft mich der potentielle Käufer 2 Tage vor Notartermin an u. springt vom Kauf mit fadenscheinigen Gründen ab. Die anderen beiden haben nun natürlich auch kein Interesse mehr.

      Kann man gegen so ein unfaires Verhalten vorgehen oder eine Entschädigung einklagen?

      Bitte um Infos, vielen Dank im voraus.

      Gruß Freddy
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 01:07:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Freddy,
      theoretisch könntest Du einen Schadensersatzanspruch (sog. culpa in contrahendo inzw. gesetzl.geregelt§§311 II, 241 II BGB) haben, es dürfte mind. schwer sein, zu beweisen, daß die anderen Interessenten sonst gekauft hätten. Soweit Dir Kosten bezüglich des Notartermines o.ä. entstanden sind und die andere Partei diese schuldhaft verursacht hat, dürftest Du - sofern belegbar - Erfolgsaussichten haben.

      Das dauert aber alles und bringt Dich kein Stück weiter. Neue Interessentensuche??? Schont die Nerven und bringt dem Ziel Immoverkauf näher....

      Gruss

      lukoil
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 06:45:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Freddy, Du bist auf den ältesten Käufertrick der Welt eingestiegen. Der Interessent will den Preis unfair drücken.

      Normalerweise passiert das spätestens beim Notar, wo diese Nummer zwecks Neueröffnung der Feilscherei läuft.

      Das Nächstemal mit 2 Erwerbern bis zum Notar parallel verhandeln.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 13:36:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Mr.Lukoil,

      vielen Dank für Deine Info!

      Vorab mal ... bist/warst Du denn in Lukoil investiert? Ich war über lange Jahre hinweg im ganzen russischen Markt investiert ... von der Russlandkrise `98 bis Sommer diesen Jahres :-)

      Nun nochmal zum Thema ...
      Also, die Partei die den Zuschlag bekommen hat, hat eine Anzahlung (sehr geringer Betrag!) geleistet um seine Kaufabsicht zu bekräftigen. Außerdem war ein Notartermin schon vereinbart. Von der Partei, der ich abgesagt habe, habe ich ein Schriftstück vorliegen worin Sie uns zu den genannten Bedingungen Ihre Kaufabsicht bestätigen!

      Meinst Du das reicht für eine erfolgreiche Schadensersatz Klage? Was für Kosten kommen dann eigentlich bei so einer Klage zum Ansatz?

      Vielen Dank mal im voraus

      Gruß

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 00:45:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo startrader,
      ja, war auch 98 dabei. erst mitten in der Krise. Bin immer gut rausgekommen und habe ein paar Euro mitgenommen. Am Boden habe ich noch ein paar eingesammelt und dann irgendwo mitten in den 50ern verkauft.
      Zu Deiner juristischen Frage: das Problem ist, dass Du den Schaden plausibel machen musst. Ob die bei Dir vorliegenden Unterlagen genügen sollte ein Anwalt beurteilen. Zur Not kannst Du vorab auch nur einen kleinen Teil einklagen, um die Kosten niedrig zu halten (geht nach Streitwert). Es kann Dir passieren, dass behauptet wird, Du könntest ja immer noch zu dem Preis verkaufen etc..

      Meine favorisierte Lösung wäre weiterhin wirklich ein einfacher Verkauf an eine andere Partei...

      Die Aussichten einer Klage solltest Du von einem (engagierten) Anwalt prüfen lassen. Das ist zu umfangreich, um das hier ad hoc zu machen, ohne die kpl Sachlage zu kennen.

      Also viel Glück

      gruss
      lukoil

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      Avatar
      schrieb am 10.11.03 14:17:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wäre die nur geäußerte Kaufabsicht bereits rechtswirksam, so bräuchte man keinen Notar mehr. Ersatzpflichtig kann daher nur noch ein entstandener Schaden sein, der aber nachweisbar sein muss. Der Verbleib der Immobilie im Besitz des Verkäufers ist kein solcher Schaden, die Immobilie wird deswegen (nur wegen der Absage) ja nicht weniger wert.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 21:46:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank ...

      Käufer suchen ist einfacher gesagt als getan ... ich habe ein dreivierteljahr gesucht, habe viel Zeit mit "Neugierigen" vergeudet u. bin zigmal mit dem Preis runtergegangen bis ich endlich "richtige" Interessenten hatte, um genau zu sein 3 Stück. Und nun sitze ich hier u. hab 0 Stück interessenten. D.h. ich kann evtl. ein weiteres Jahr auf mein Geld warten, zig hundert €uro an Inseratkosten ausgeben u. evtl. nochmal mit dem Preis runtergehen um die Bude endlich loszuwerden. Na ja aber wies scheint wird mir nix anderes übrigbleiben.

      Vielen Dank nochmal u. Gruß

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 09:17:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen, den potentiellen Käufer möglichst frühzeitig auf seine Zahlungsfähigkeit hin abzuklopfen, d.h. ihn nach seiner Finanzierung zu fragen, denn eine Immobilie muß in aller Regel finanziert werden. Deshalb würde ich mich in aller Freundlichkeit nach der finanzierenden Bank und dem Sachbearbeiter erkundigen und meine eigene Bank bitten, dort einmal nachzufragen.

      Viel Glück beim 2. Anlauf!


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