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    GEZ, viertes Anschreiben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.04 12:11:52 von
    neuester Beitrag 11.01.04 14:32:12 von
    Beiträge: 29
    ID: 809.399
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      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:11:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Obwohl das schon in anderen Threads erörtert wurde: hatte heute (wieder mal :( ) Post von der GEZ im Briefkasten. Bekam davor drei (?) Aufforderungen Geräte anzumelden.
      "Sehr geehrter Herr xy,

      Sie haben uns nicht geantwortet. Haben Sie unser Schreiben vom xy.xy.03 übersehen?.........
      ......
      Dann antworten Sie bitte bis zum xy.Januar 2004. Sie vermeiden damit eventuelle Sanktionen."

      Was soll denn das werden?
      Ist das jetzt Einschüchterung? Irgendwie habe ich keine Lust 0,55 Euro für eine Briefmarke auszugeben, zumal ich eh keinen Fernseher oder Radio habe. Wofür gibts DSL und DVD?
      Wie soll ich mich verhalten?

      Danke!

      Arisaka
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:19:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ähnliches ist mir auch widerfahren, ein Anruf und die Sache war erledigt!

      Gruß:cool:Nuukman
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:21:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      wie schon x mal erörtert einfach ignorieren und weiter machen;)
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:24:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ganz einfach: anmelden & zahlen.:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:26:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wo liegt denn Dein Problem?

      Wenn Du kein Fernsehgerät/Radio hast (ehrlich?), dann melde doch schlicht und einfach "Null" Geräte an und, wenn es denn unbedingt sein muß, schreib dann noch auf das Briefkuvert "Porto zahlt Empfänger" und dann ab damit.

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      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:33:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Problem hatte ich auch und das als armer Schüler ;-)
      Ich hab einfach angerufen und schon hatte sich das Problem erledigt und der Mensch am anderen Ende der Leitung hat sich auch ganz brav entschuldigt.
      :lick:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:33:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Tja, ganz so einfach ist die Sache nicht. Ich habe derartige Schreiben auch lange ignoriert, bis dann ein netter Herr der GEZ vor der Türe stand. Den habe ich natürlich nicht reingelassen - bin ja nicht blöd. Wollte aber nicht ganz so unfreundlich sein und ihn brüsk wegschicken - dachte also, ich mache es besonders schlau und sage, ich bräuchte kein angeschlossenes Fernsehgerät und Radio. Wozu es denn Compis und DSL gäbe?

      Zack, schon war die Falle zugeschnappt. Denn laut neuer Gebührenordnung zählt ein auch nur zeitweise mit dem Internet verbundener Computer als voll empfangsfähiges Rundfunkgerät.

      Habe zwar Einspruch gegen die folgende Gebührenrechnung eingelegt -allerdings leider erfolglos :(

      Gruß, Cynopter
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:36:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      @7

      mit solchen scheisshausfliegen spricht man doch nicht!:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:47:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ all
      ich kann nur sagen, als nebenberuflicher GEZ Geldeintreiber weiß ich genau bescheid!! Nachts beobachten wir die Fenster der Säumigen, sehen alles, jedes Flimmern, höhren jedes Geräusch und dann kommen wir!!! Erst mal als Berater für irgendwas und dann beim freundlichen Hausbesuch zeigen wir unseren GEZ-Ausweis vor. Von der Eintreiberprovision kaufe ich mir dann nen gebrauchten Porsche. :) Ich krieg euch alle! Euer Boot, Garage, Auto, Flugzeug, Gartenhaus... irgendwo ist doch ein Radio versteckt!! Na wartet! Nu Pagadi! :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:50:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      @9

      wer lässt denn einen unbekannten berater ins haus? du komiker!:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:54:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ 10
      Ich vermittel nebenbei noch Kedite ohne Selbstauskunft, da wird jeder Säumige schwach!!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:58:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @11

      gute strategie! brauchste noch nen mitarbeiter?:D
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:08:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank euch allen!

      @7) Computer mit DSL sind anmeldepflichtig? Dachte das gilt erst in ein paar Jahren?
      @5) ehrlich. Meine Freundin hat Radio und Fernseher, diese bezahlt sie auch. Also keines das auf mich entfällt.

      Naja, soll ruhig kommen, der gute Mann. Einen wildfremden würde ich eh nie in die Wohnung lassen.

      Arisaka
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:11:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      hallo allerseits,

      die sache sieht folgendermaßen aus:

      1. du hast irgendwann schon mal ein gerät bei den idis angemeldet gehabt - dann bist du tatsächlich auskunftspflichtig. schreib´ in diesem fall einen brief, dass du kein empfangsfähiges rundfunkgerät vorhältst. basta.

      2. du hattes noch NIE was angemeldet. dann bist du auch nicht auskunftspflichtig und kannst folglich dieses und alle weiteren (dürfte dann aber ohnehin das letzte sein) ignorieren.

      ist zwar ´ne seltsame regelung - passt aber damit sehr gut zum gesamtkunstwerk gebührenordnung.

      nix für ungut

      h:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:13:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      "dieses und alle weiteren schreiben IGNORIEREN", sollte es natürlich heissen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:13:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ 12
      Ja in Ordnung!! Ich suche noch Mitarbeiter für den äußeren Außendienst :laugh:. Das Aufgabenfeld erstreckt sich auf die Arbeitsplätze und Büros!! Manche glauben echt mit einer Gebühr wärs schon getan!! Ne Ne :D
      Wir wollen keine Gebührenerhöhung sondern die Doppelt und Dreifachgebühr. :cry:
      Im übriegen zahle ich leicht unterhalb des Mindestlohnes. Bei über 4 Mill. Arbeitslosen kann ich mir das leisten. :lick:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:15:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ 13

      In der Gebührenordnung sind "Personalcomputer" explizit aufgeführt. Immer dann, wenn Du damit auch nur theoretisch "Rundfunkprogramme" empfangen kannst. Sobald also Internetverbindung und Softwareplayer installiert sind. :(
      Das muss kein Moviestreaming sein, Webradio reicht völlig :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:15:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es gibt noch eine letzte Möglichkeit, falls der GEZ Mann es über die Tüschwelle geschafft hat und man als Schwarseher entlarvt ist.


      1. Den Mann freundlich rein bitten.
      2. Tasse Kaffee anbieten.
      3. Dann laut Brüllen. " Nein, nein ... nicht den Fernseher, nicht... !!!.
      4. Fernseher nehmen und aus dem Fenster werfen.
      5. Polizei anrufen und GEZ Mann abführen lassen :D


      So einfach.

      Gruss BE
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:45:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      haha, die GEZ ist krass drauf, hab heute auch mal wieder post bekommen von dem verein nachdem vor ca. 4 wochen ein GEZ´ler an meiner tür klopfte. die GEZ ist total machtlos wenn man sich streubt auskunft zu geben. also einfach immer schön alles ignorieren und eine menge kohle sparen. :lick:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 13:55:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,
      weiß jemand, ob Studenten eigentlich grundsätzlich gebührenfrei sind und wieviel darf man nebenbei verdienen?

      Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

      Grüße
      TT6
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:06:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      studenten sind grundsätzlich befreit wenn diese bei ihren zahlenden eltern wohnen. die geräte in der eigenen studentenbude müssen angemeldet, und voll bezahlt werden. soweit das einkommen jedoch unter dem örtlichen sozialhilfesatz liegt kann sich der student im sozialamt auf antrag freistellen lassen.

      aber wie gesagt, einfach das maul halten und sich kohle und stress sparen!:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:11:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Weiß jemand von Euch, ob Premiere seine Kundenliste an die GEZ verkauft?
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:51:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      wurde auch lange von der gez genervt. wir zahlen die gebühren zwar schon seit jahren, aber immer wieder kriege ich post (meine frau hat ihren nachnamen behalten), ich verweise dann auf unsere kundennummer und wochen später war der nächste brief da.

      die lösung bestand in der rücksendung des bis auf den namen unausgefüllten formulars mit dem hinweis auf vorherige beantwortete schreiben - briefumschlag ohne absender und dem vermerk: gebühr bezahlt empfänger.

      seitdem habe ich ruhe.

      cosecha
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:52:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wer sich ein wenig mehr schlau machen will, sollte die folgenden Links mal lesen. Viel Spaß dabei :laugh:


      Datenkrake GEZ / Der Inkasso-Riese mit dem Stasi-Image
      http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273563,00.h…

      Datenkrake GEZ: Jagd mit Fangarmen und Fangfragen
      http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273697,00.h…

      Datenkrake GEZ: Der Pantoffelzähler geht, der Rasterfahnder naht http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273827,00.h…

      Leserreaktionen auf GEZ-Serie: "Willkür erzeugt schlicht Hass" http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,274349,00.h…

      Viele Grüße
      Nitrilo
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:59:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      @1!
      Wie siehst du dir denn deine DVD`s an wenn du keinen Fernseher hast??? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:00:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      #18 #12 etc. LOL, meine Güte seid ihr drauf :D :D :D
      Liege immer noch lachend am Boden...:)

      Ich liebe dieses Forum!

      Danke euch allen.

      Arisaka
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:04:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      #25 Apple Cinema Display :D Mit dem Soundsystem fast besser als ein normaler Fernseher.

      Zumindest meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:36:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      ach du blöde Kacke!:eek::eek: Compi&DSL zählt als Rundfunkgerät? Ich hoffe bei uns in Österreich ist das nicht so
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:32:12
      Beitrag Nr. 29 ()

      Rundfunkgebührenstaatsvertrag
      Artikel 4
      § 5a Rundfunkwiedergabe aus dem Internet
      Bis zum 31. Dezember 2004 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich
      über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten.


      Soviel zum Thema Rundfunkgebühren für Internetpcs.

      Grüße
      giffyd


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