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    Steuererklärung 2002 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.04 12:41:21 von
    neuester Beitrag 28.01.04 13:17:48 von
    Beiträge: 16
    ID: 813.756
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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 12:41:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ist das?
      Wenn ich eigentlich eine Steuerklärung für 2002 machen müsste, aber es aufgrund zu hoher Kosten bisher immer verdrängt habe. Fallen jetzt zusätzliche Kosten(Strafe) an?
      Bzw., muss ich nicht voher dazu aufgefordert werden?
      Im Prinzip hab ich ja nicht mal die Formulare gescickt bekommen? Was meint ihr, sollte ich die Erklärung noch vor der Aufforderung machen, oder erst abwarten was passiert?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 12:47:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du "normaler" Arbeitnehmer bist, mußt du in den meisten
      Fällen gar keine Steuererklärung machen.

      Du hättest für die 2002er bis zum 31.12.2004 Zeit.

      Lohnen kann sich das, wenn du über die Werbekostenpauschale
      kommst oder du eine Gehaltssteigerung hattest.

      Wenn du sie nicht machst, passiert gar nichts, außer dass der
      Fiskus sich freut, weil er dir nichts zurückzahlen braucht...

      Wie gesagt, alles unter der Vorraussetzung, dass du nicht
      zu einer Abgabe verpflichtet bist...
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 12:52:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ortaki

      Danke für Deine Antwort!
      Leider bin ich dazu verpflichtet, zu einen dass ich Fahrtkosten auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag eingetragen hab und zum anderen, da ich den ein oder anderen Spekulationsgewinn zu verzeichnen hatte.
      Wie sieht es denn in dem Falle aus? Bzw. was kann passieren, wenn ich auf eine Aufforderung warte?
      Müssen Gewinne aus ausländischen Aktien die in Deutschland gekauft wurden eigentlich auch komplett versteuert werden?
      Ich merk schon, Fragen über Fragen...

      mesa
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 12:58:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na, wenn du dazu verpflichtet warst, wundert es mich dass sich
      noch niemand gemeldet hat ;)
      Abgabetermin wäre dann nämlich der 31.05.2003 gewesen?

      Ich kenn mich mit den Versäumniszuschlägen und so nicht genau
      aus, aber ich würd sie auf jeden Fall vor einer Aufforderung
      machen, dann kommst du wahrscheinlich um weitere Kosten herum?
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 13:01:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      manche dinge erledigen sich von selbst durch abwarten

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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 13:30:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, abwarten ist nicht immer eine gute Sache. Wenn Du zur Abgabe verpflichtetbist, hätte Deine Steuererklärung bis zum 31.5.2003 beim Finanzamt sein müssen. Da wie ich denk Du keine Fristverlängerung beantragt hast, würde die Erklärung somit beim FA verspätet eingereicht. Das FA kann allerdings einen Verspätungszuschlag festsetzen. Tip: ggf. einen Steuerberater beauftragen die Erklärung zu machen, der kann event. Fristverlängerung bis 28.2.04 nochrausschlagen oder selber beim FA eine Fristverlängerung beantragen.

      Auf die Aufforderungung des FA zu warten oder gar zu hoffen, gar nichts abgegeben zu müssen ist da kein guter Rat.

      Also in diesem Sinne, ran an die Erklärung oder ein wenig Nervenkitzel ob und wann das FA nachfragt.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 13:47:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hmmm, irgendwie weiss ich jetzt ähnlich viel wie vorher!
      Was können denn da für Strafen anstehen? Gibts da irgendwelche festgelegten Beträge?
      Und wie ist das nun mit den Ausländischen Aktien, weiss das jemand?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:39:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also zu den Strafen: Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10% der festgesetzten Steuer gem § 152 Abs. 2 AO festsetzen. Ist eine Ermessensfrage. Hängt auch davon ab, wieviel verspätet die Abgabe war.Kann also ziemlich teuer werden.

      Gewinne aus ausländischen Aktien: Sofern Du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, d.h. du hast einen Wohnsitz in D, dann bist Du mit Deinem gesammten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Da spielt es keine Rolle, ob Du mit inländischen oder ausländischen Aktien handelts. Der Ort des Handels spielt auch keine Rolle. D.H. wenn Du ein Depot in Sonstewo unterhälst und Aktien in Haste-nicht-gehört kaufst und verkaufts sich diese Gewinne in D steuerpflichtig ebenso wie Dividenden, die Du daraus erhälst. GGf. ausländische Steuern auf die Erträge sind auf Deine deutsche Einkommensteuer anrechenbar.

      :eek:

      Wenn noch Fragen, dann jederzeit hier einstellen:)
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 19:15:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Wenn ich eigentlich eine Steuerklärung für 2002 machen müsste, aber es aufgrund zu hoher Kosten bisher immer verdrängt habe."

      Was für Kosten meinst du?
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 19:58:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vermutlich ist eine Nachzahlung fällig.....:look:
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 06:53:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      @flughund
      erstmal danke für Deine ausführliche Antwort!
      Das heisst wenn ich warte mit meiner Steuererklärung gehe ich quasi kein höheres Risiko ein, wie wenn ich sie direkt mache, da meine Abgabe ohnehin verspätet wäre und der Verspätungszuschlag wohl fällig wird? Kann der nie größer 10% ausfallen, oder gelten die 10% pro Jahr Verspätung?

      Zu den ausländischen Aktien: Also ich habe in 2002 unter anderem mit Udate etwa 20000€ Gewinn erzielt. Ich habe Udate in Fra gekauft, an sich ist Udate jedoch ne ausländische Aktie.
      Da ich sie nicht länger als ein Jahr in meinem Depot hatte, muss ich Spekulationssteuer dafür bezahlen. Allerdings weiss ich nicht wieviel? Gilt in diesem Fall das gleiche wie bei Inländischen Aktien? Muss ich die hälfte versteuern, oder alles?

      @Nataly
      Mit Kosten meine ich, die Nachzahlungen die ich machen muss. Schließlich sind das ja einige tausend Euro.
      Kann es eigentlich sein das man vergessen wird?
      Habe zuletzt meinen Steuerfreibetrag für 2004 eintragen lassen und niemand ist etwas aufgefallen.
      Desweiteren habe ich einen Nebenerwerb mit meinen Geschwistern zusammen, die alle ihren Teil ja schon versteuert haben, im Prinzip müssten die doch bemerkt haben, dass noch etwas fehlt!?
      Aber ich hab nicht mal die Unterlagen zugesendet bekommen damals.

      Hat vielleicht jemand nen guten Tipp, was ich alles absetzen könnte? Hab 2002 auch ein Haus gebaut und jede Menge Rechnungen über, was kann man denn da am günstigsten verrechnen und wie tarnt man das ganze am besten?

      Danke Euch allen!
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 10:21:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      @mesa81

      Die Spekulationsgewinne (ob ausländisch oder inländisch) sind zur Hälfte zu versteuern.
      Steuersatz ist Dein für das Jahr 2002 individueller Steuersatz.

      Irgendwie hast Du etwas "nebulöse" Fragen: Ich habe ein Haus gebaut und jede Menge Rechnungen. Was kann man da verrechnen ? Auf diese Fragen kann niemand seriös antworten.
      Wohnst Du darin oder hast Du es vermietet?
      Was willst Du tarnen?
      Vielleicht täte es die Mini-Investition in ein Einkommensteuer-Sparbuch um Dir mal Grundsätzliches zu vermitteln ?
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 10:28:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      @(s)pecunia
      Das ist doch schon mal eine gute Nachricht, dann wirds nicht ganz so teuer!
      Aber gabs nicht mal ne Regelung das Gewinne aus ausländischen Aktien komplett zu versteuern sind?
      Egal, mir ist Deine Antwort so lieber!

      Sorry das ich etwas seltsame Fragen hab. Aber ich dachte vielleicht kann ich irgendwie ein Arbeitszimmer abschreiben oder sonst irgendetwas. Keine Ahnung aber das mit dem Buch ist ein guter Tipp

      mesa
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 10:33:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Da ich sie nicht länger als ein Jahr in meinem Depot hatte, muss ich Spekulationssteuer dafür bezahlen."

      Das ist nicht sicher. In diesem Quartal soll noch das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Speku-Gewinnen ergehen.
      Möglicherweise fällt dadurch die Speku-Steuer weg.
      Auch für ausländische Aktien gilt das HEV.
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 16:49:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Je länger `mesa81` wartet, desto eher wird er sich hier wieder melden :D

      Finanzamt und etwas vergessen :rolleyes:

      Da würde ich keine Wetten drauf abschließen :eek:

      Die komplette Rechnung wirst DU (`mesa81`) zahlen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 13:17:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sehe ich genauso wie Zitterpartei. Einfach Einspruch den Bescheid, mit Hinweis auf das BFH Verfahren einlegen.
      So kommst Du Deiner Erklärungspflicht nach und hälst Dir alles offen;)


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