checkAd

    Frage zu unverlangt zugesandten Waren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.04 19:46:56 von
    neuester Beitrag 15.03.04 12:08:02 von
    Beiträge: 28
    ID: 834.204
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 838
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 19:46:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. Akt

      Über den FID-Verlag beziehe ich den Börsenbrief von Martin
      Weiss " Sicheres Geld" . Ein Brief, den ich sehr schätze, weil
      er sich bisher sehr positiv auf den Stand meines Depots
      ausgewirkt hat.

      Vor einigen Tagen bokomme ich das Angebot für einen Börsenreport.
      Auszug aus dem Text:

      " Dieses Angebot wird Ihnen überreicht im Rahmen Ihres Sicheres
      Geld Abonnements. Sie behandelt hoch-spannende Anlage-Chancen
      im Rohstoff-Sektor, in Gold - und auch in Deutsch-
      land. Wenn Sie kein Interesse an diesem Angebot haben, brauchen
      Sie nichts weiter zu tun als unserer Service-Nummer 01805-003588
      anzurufen. Sollten wir bis zum 5.3.2004 nichts von
      Ihnen hören, senden wir Ihnen diese exclusive Sonderanalyse
      zum einmaligen Sonderpreis von 99 Euro 14 Tage lang zur Ansicht
      zu. Unser Kundendienst steht Ihnen jederzeit für Fragen zur
      Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sandra Witscher"


      Also, um das Ding nicht zu bekommen soll
      ich eine Mehrwertnummer, hinter der ja garantiert ein Call-
      Center steht, anrufen. Call-Center sind nicht dafür bekannt,
      sich um niedrige Verbindungsentgelte zu bemühen. Sie leben
      schließlich davon.

      Bleibt noch zu erwähnen, daß der Briefbogen weder eine
      " normale" Telefonnummer noch eine Mailadresse enthielt.


      Zweiter Akt:

      Habe mir die Mailadresse des Verlages aus dem Internet be-
      sorgt und eine geharnischte Mail versandt. Habe klarge-
      stellt, daß ich den Report auf keinen Fall haben will und
      angekündigt, daß ich diesen, falls er doch an mich verschickt
      würde, nicht zurücksenden werde.


      Dritter Akt:

      Heute hatte ich den Report im Briefkasten. Nebst Rechnung über
      99,00 Euro.

      Wobei der Text der Rechnung verblüffend war.

      Ich zitiere auszugsweise:

      Wenn Sie in 2004 überdurchschnittliche Gewinne an den Börsen
      erzielen wollen, behalten Sie einfach die Studie und bezah-
      len die beiliegende unverbindliche Ansichtsrechnung.
      Falls sie auf diese wichtigen Informationen für Geldanleger
      wider Erwarten lieber verzichten wollen, würden Sie uns einen Gefallen tun, wenn Sie die Studie einfach portofrei
      an uns zurücksenden.

      Herzliche Grüße
      Sandra Witscher
      Herausgeberin

      Zitat Ende.

      Ich bin nun kein Jurist und muß gestehen, den Begriff " un-
      verbindliche Ansichtsrechnung" habe ich noch nicht gehört.
      Bisher waren Rechnungen die ich erhalten habe alles andere
      als unverbindlich und schon gar nicht nur zur Ansicht.

      Sondern absolut ernst gemeint.

      Und wie interpretiere ich " ...würden Sie uns einen Gefallen tun,..." ? Heißt das, wenn nicht ist auch egal?

      Wie seht ihr das?
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 19:55:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist ja wirklich ein schlechter Witz:rolleyes: :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 19:56:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schätze Dich glücklich ;)

      § 241 a BGB regelt genau Deinen Fall der unbestellten Ware. Du darfst die Waren behalten und bist auch nicht verpflichtet, diese zurück zu schicken.
      Diese Vorschrift wurde eingeführt um die Verbraucherrechte bedeutend zu stärken. In Konsequenz wird der "Verkäufer":laugh: rechtelos gestellt. (Nur bezahlen solltest Du nicht ;)



      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 19:58:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kniebeisser,


      danke für den Tip. :)
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 19:59:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      BGB § 241a Unbestellte Leistungen *)

      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

      (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

      (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Der geheime Übernahme-Kandidat?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 20:11:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zur Vollständigkeit nachfolgend noch der Text der unter
      "Zweiter Akt" angesprochenen Mail.

      " Sehr geehrte Frau Witscher,

      gestatten Sie vorab eine Frage. Sind Sie noch bei Trost?

      Mit Schreiben vom 24.2. bieten Sie mir die o.a. Studie an.
      Sollte ich sie nicht haben wollen soll ich Ihnen dies über
      eine 0180er Nummer, also mit nicht vorhersehbarem Kosten-
      aufwand mitteilen. Auch ohne dies ausprobiert zu haben,
      hinter dieser Nummer steckt doch todsicher ein Callcenter.
      Und die leben bekanntlich nicht davon, Gebühren niedrig zu
      halten.

      Klingt für mich wie Gebührenschinderei. Geht es dem Verlag
      so schlecht?

      Befremdlich auch, daß Sie mir auf einem Briefbogen schreiben,
      der weder eine " normale" Telefonnummer noch eine Mail-Adresse
      enthält.

      Um es ganz klar zu sagen, ich will diese Studie nicht. Sollten
      Sie sie mir trotzdem schicken werde ich sie nicht zurück-
      schicken sondern hier zur Abholung für Sie bereithalten. Sollten
      Sie den " Sonderpreis" von meinem Konto abbuchen werde ich der
      Abbuchung widersprechen und sämtliche laufenden Abonnements
      kündigen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Name, Adresse und Kundennummer"

      Ich denke, eindeutiger kann man doch wohl nicht formulieren,
      oder?

      Mein Wille müßte doch eigentlich jedem der das liest klar
      sein.
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 20:16:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      gestatten Sie vorab eine Frage. Sind Sie noch bei Trost?

      :laugh: GOIL:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 20:23:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, Dein Wille kommt klar genug zum Ausdruck :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 21:12:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Diese Frau gibt es bestimmt gar net.

      Sell Dir mal vor, alle würden das so machen. Unternehmen schicken Dir unaufgefordert Waren zu und sagen, solange Du dich net meldest (wobei Dir ja auch unaufgedordert Kosten entstehen), kommt dann ein Kaufvertrag zustande.

      Das wäre ein arme Welt.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 21:17:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo, also ich hätte mir die ausgabe zusenden lassen - wegen der zu erzielbaren "überdurchschnittlichen Gewinne an den Börsen 2004" - um die ausgabe dann direkt von sandra witscher abholen zu lassen. vielleicht hättet ihr beide dann das irgendwie geregelt - aber wer weiss, ob sich hinter ihr tatsächlich das verbirgt, was man erwartet. :cool: bluemax999, der sich ein wenig wundert, wie unseriös und lächerlich einige verlage vorgehen
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 21:18:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      "kostenlso zur abholung" :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 21:48:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ware die man nicht bestellt hat,darf man behalten,muß sie nicht zurück schicken und erst recht nicht bezahlen!

      Gruß Heidchen
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 22:09:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      NewMax,

      falls du andeuten willst, mein Posting wäre ein Fake, muß
      ich dem entschieden widersprechen. Es hat sich exact so
      abgespielt wie von mir beschrieben. Alle zitierten Text-
      passagen sind bis auf´s Komma authentisch!


      bluemax999,

      wie schon geschrieben, der Report liegt neben mir auf dem
      Schreibtisch. Daß Frau Witscher hier zur Abholung erscheint
      halte ich allerdings für unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 22:26:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mit deiner mail hast du dir schon deutlich mehr Arbeit gemacht als notwendig.
      Bei mir wandern solche Sachen ohne jede weiter Reaktion in den Papierkorb.
      Jede Sekunde investierte Zeit, jede Briefmarke, jedes Telefonat für solches unseriöses Gesindel ist des guten zuviel.
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 22:41:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      quotiks,

      grundsätzlich hast du natürlich recht. Aber wie schon
      dargelegt beziehe ich Produkte des Investor-Verlages.
      Mit denen ich übrigens keineswegs unzufrieden bin.

      Die Abo-Kosten werden mittels Bankeinzug beglichen. Und
      natürlich wollte ich vermeiden, daß die Kosten des Reports
      im Falle meines Schweigens einfach abgebucht werden. Das
      würde weitaus mehr Aufwand bedeuten als eine Mail. Um
      einer solchen Abbuchung zu widersprechen müßte ich persön-
      lich bei meiner Bank erscheinen und einen entsprechenden
      Auftrag unterschreiben.

      Bedingt durch meinen Umzug beträgt die Entfernung zu meiner
      Bank jetzt ca. 60 km. Auf eine solche Aktion wäre ich erst
      recht nicht scharf. Da lieber eine Mail.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 07:36:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      ganz so richtig ist die formulierung "darfst du behalten" oder der rat "in den papierkorb" aber nicht. wenn ich mich richtig entsinne, behält auch der "unaufgefordert sendende" sein eigentumsrecht. da du ja nicht zahlst und auch nicht zahlen willst, bleibst du lediglich besitzer und der eigentümer behält den rückgabeanspruch.

      ich erinnere mich äusserst dunkel daran, dass es irgendeine frist von 14 tagen gibt, in der du zumindest den gegenstand verwahren musst und dem eigentümer - auf dessen verlangen (und kosten) rückübereignen musst.

      y
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 08:46:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      die Frist zur Aufbewahrung der Ware beträgt ein halbes Jahr
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 09:58:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16: Das ist mir bekannt, aber darauf würde ich es schon ankommen lassen, denn der Lieferant hat keinen Anspruch darauf, daß ihm die unverlangt verschickten Waren zurückgeschickt werden. Es muß diese vielmehr selbst abholen.
      Den Verlag möchte ich sehen, der einen Menschen bei mir vorbeischickt um eine Zeitschrift oder einen Report oder was auch immer bei mir abzuholen.
      Und falls er das entgegen jeder Lebenserfahrung doch tun wollte: Wie würde er es schaffen einen Abholtermin mit mir zu vereinbaren? Auf schriftliche Anfragen würde ich nicht reagieren, und ich würde micht einfach weigern mit den Leuten am Telefon zu sprechen. Mit Gesindel spreche ich nicht. Sollen einfach so oft vorbeikommen bis ich mal zu Hause bin.
      Kein sehr realistisches Szenario.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 10:07:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 danke, kann gut sein.......ist schon lange her ;)

      #18
      klar, im prinzip hast du recht, man sollte es solchen ganoven so schwer und unangenehm wie möglich machen.

      mit meinem statement wollte ich goldless auch nur "davor bewahren" das ding einfach wegzuschmeissen und das dem verlag womöglich auch noch mitzuteilen.

      y
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:23:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      goldless,
      zum Widerspruch eines Lastschrifteinzugs muß man nicht persönlich erscheinen - ein Anruf bei der Zweigstelle, wo man bekannt ist, genügt. Ersatzweise ein Brief, ist immer noch billiger als 2 km Autofahrt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 17:49:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also ich würde sofort die Einzugsermächtigung für den ersten Börsenbrief wiederrufen, dann evtl. einzeln überweisen, zumindest für eine gewisse Zeit.
      Und denen dann, wenn sie nachfragen, sagen wieso.
      So bist du auch für den Fall einer "irrtümlichen" Abbuchung auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 18:37:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      @yulbrunner

      Die Vorschrift des § 241 a BGB (in # 5) ist relativ neu. Sie wurde erst durch Gesetz vom 27.6.00 in das BGB eingefügt.

      Wie sich aus dem Wortlaut des Abs. I "wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. " ergibt, sollen alle Ansprüche ausgeschlossen sein. Das gilt auch für den Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer! Man spricht insofern von dem dauernden Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz! Diese Vorschrift ist deshalb im deutschen Recht eine absolute Ausnahme!
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 19:15:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #15: Wenn die Entfernung zu deiner Bank Probleme macht, würde ich sie wechseln.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:21:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23 NATALY,

      die Entfernung macht keine Probleme und es gibt gute Gründe
      sie nicht zu wechseln.
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 09:26:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      @kniebeisser #22

      danke und, wow, das ist aber `mal eine schon beinahe revolutionäre neubestimmung! da schaut man `mal kurz nicht hin... ;)

      y
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 12:36:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zu #22: Da wird ja der Eigentümer ins Knie gebissen!
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 15:25:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Wer sein Knie halt so schön präsentiert :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:08:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nur zur Vervollständigung: FID gehört zur Verlagsgruppe Norman Rentrop, die ja bekannt sind für diverse seltsame Angebote (u.a. Zürich Club)

      Gruppe und Geschwister


      Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG gehört zur Verlagsgruppe Rentrop und bündelt rund Zweidrittel des Gruppenumsatzes. Dank der langfristig orientierten Geschäftspolitik hat sich aus dem Kerngeschäft der Beratung von Existenzgründern und Selbstständigen eine international operierende Verlags- und Mediengruppe entwickelt. Das Wachstum erfolgte dabei stets aus eigener Kraft ohne Fremdfinanzierung und Zukäufe.

      Insgesamt gehören neun Verlage, Unternehmen und Medienbeteiligungen zur Rentrop Verlagsgruppe. In sieben Staaten ist die Gruppe aktiv. In Osteuropa wurden durch Joint Ventures erfolgreiche Verlagsunternehmen aufgebaut. Gemeinsam mit lokalen Partnern haben wir erprobte Medienkonzeptionen auf die dortigen Verbraucherbedürfnisse übertragen. Die Gruppe unterstützt Verleger mit tragfähigen Geschäftsideen durch Expansionskapital und Know-how in Werbung und Controlling.

      Am Firmensitz in Bonn-Bad Godesberg sind rund 310 Mitarbeiter in den deutschen Unternehmen der Gruppe tätig. Neben dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG sind dies unser Schwesterverlag, der Fachverlag für Informationsdienste (FID), der Presse-Service Bonn und die Prisma Werbeagentur. Der FID Verlag publiziert in erster Linie Medien für Endkunden zu den Themen Investment, Gesundheit und Glück. Ein Sonderzweig sind Brancheninfodienste für den Versandhandel. Der Presse-Service Bonn betreut einen Großteil unserer eigenen und Abonnenten anderer Verlage. Die Prisma Werbeagentur managt unsere Mediaschaltungen.

      Lesenwert ist allerdings das investor daily mit seinen ab nd zu "verquerten Denke" (Newsletter unter http://www.investor-verlag.de/ bestellbar)

      PS: Bin weder für den Verlag tätig noch mit einem Mitarbeiter verwandt, verschwägert, verlobt oder sonst irgendetwas (soweit ich es weiß :) )


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu unverlangt zugesandten Waren