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    Ist diese Police steuerfrei?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.04 08:55:24 von
    neuester Beitrag 19.05.04 15:20:55 von
    Beiträge: 14
    ID: 861.665
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      schrieb am 19.05.04 08:55:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze seit ca. 25 Jahren eine Kapitallebensversicherungs-Police.Ursprüngliche Laufzeit war ca.40 Jahre.
      Ich habe die Police in meine Baufinanzierung eingebracht.Vor 5 Jahren (1999)habe ich die Laufzeit verkürzt, so dass sie im Jahr 2011 fällig geworden wäre.
      Die Versicherungssumme reduzierte sich dadurch entsprechend.
      Da die Police schlecht läuft, beabsichtige ich, diese zu kündigen und die Hypothek damit abzulösen.
      Jetzt meine Frage: Wird die Police jetzt steuerpflichtig, da ich bei der Laufzeitverkürzung die 12 Jahresfrist nicht eingehalten haben? Mein Vericherungsvertreter meint "JA".
      Ich habe aber auch schon andere Meinungen gehört.Kann mir jemand die richtige Antwort geben?
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:03:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Fidelity.

      ......da ich bei der Laufzeitverkürzung die 12 Jahresfrist nicht eingehalten habe...

      Was soll das genau bedeuten?


      Grundsätzlich: 5 Jahren regelmäßig einzahlen und Laufzeit 12 Jahre, dann sind die Auszahlungen steuerfrei.

      Was die Versicherung bei vorzeitiger Kündigung auszahlt bzw. weniger auszahlt ist eine ganz andere Sache. Normalerweise dürfte die Verzinsung bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages gegen Null oder sogar deutlich ins Minus gehen.

      Gruß lowkatmai
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:06:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      :confused:Hää? Wenn Du die seit 25 Jahren hast, und vor 5 Jahren die Laufzeit verkürzt hast, ist die 12 Jahresfrist doch längst rum:rolleyes: Kapier ich nicht.

      Eine LV zu kündige ist doch Mist - bevor Du das machst, such Dir lieber eine Firma, welche bestehende Lebensversicherungen ankauft. Ist wesentlich lukrativer für Dich ;) Der Handel mit alten Lebensversicherungen (Kapital LV)boomt immer mehr. Ist echt die beste Lösung - bei einer vorzeitigen Kündigung zieht Diche Deine Gesellschaft garantiert über den Tisch !
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:09:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein Versicherungsvertreter argumentierte damit, dass bei einer Laufzeitverkürzung die Police steuerrechtlich wie ein neuer Vertrag gesehen wird und somit die 12 Jahresfrist von vorne beginnen würde.Die Versicherungssumme hat sich durch die verkürzte Laufzeit reduziert.
      Da ich dem Mann nichtso richtig glaube, mir aber nicht 100% sicher bin, habe ich die Sache ins Board gestellt.
      Bei der Rendite ändert sich bei dieser Police nicht viel.Habe die Hochrechung bis zum Laufzeitende erhalten.
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:09:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.barwert.de/index2.html

      Weiß allerdings nicht wie die sind - eventuell hat der eine oder andere hier im Board auch schon seine Policen verkauft.

      Einfach mal Anfrage starten !;)

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      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:35:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo fidelity!

      Versuche es mal mit folgendem link:
      http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/Novation.…

      oder gib bei google einfach "Lebensversicherung Novation" ein.

      So wie ich das sehe wäre bei einer Kündigung nach derzeitiger Gesetzeslage der Teil der LV von 1999 an nicht steuerfrei ("Novationstheorie"). Die Auffassung ist allerdings bei einer reinen Laufzeitverkürzung sehr umstritten (sofern eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird).

      Also am besten beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen.

      Gruß

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:44:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Meinst Du beim Finanzamt gibts korrekte Anworten?
      Die haben doch selbst keine Ahnung!

      Gruß lowkatmai
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 09:44:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber der Ansicht, dass die Versicherung steuerfrei bleibt.

      Nach koordiniertem Ländererlass vom 22.08.2002
      (IV C 4 - S-2221 - 211/02)
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 10:09:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 10:20:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      #4: Scheint mir Kundenverarsche zu sein.

      Es heißt auch, daß bei jeder Dynamik (Anpassung) einer neuer Vertrag zu Stande kommt.

      Damit wollen die Versicherungen aber die viel zu hohen Kosten rechtfertigen... auch Kundenverarsche.

      Anscheinend ist jede noch so kleine Änderung plötzlich ein ganz neuer Vertrag.

      D.h. eigentlich ist gar keine LV steuerfrei :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 12:38:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Erstmal danke für die Antworten.
      Laut Anlage von K1 müsste meine Police steuerfrei sein?!
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 12:53:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bei einer Laufzeit > 12 Jahre. ... Ja....
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 14:34:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich denke, nach dem 2. Durchlesen, dass sie steuerfrei ist, da ich wesentliche Vertragsbestandteile vermindert bzw. gesenkt habe (Laufzeit/Versicherungssumme).Eine gewisse Unsicherheit bleibt aber doch noch.
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 15:20:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich meine, aus Randziffer 43 des BMF-Schreibens vom 22.08.2002 ergibt sich, dass der Vetrag steuerlich als "alter Vertrag" gilt.


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