Banküberweisung - wie & bis wann kann man Geld zurücküberweisen lassen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.09.04 10:43:55 von
neuester Beitrag 08.09.04 12:07:30 von
neuester Beitrag 08.09.04 12:07:30 von
Beiträge: 34
ID: 901.126
ID: 901.126
Aufrufe heute: 2
Gesamt: 62.649
Gesamt: 62.649
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
25.04.24, 13:40 | 1320 | |
gestern 18:36 | 362 | |
heute 01:05 | 233 | |
gestern 22:51 | 180 | |
gestern 23:57 | 144 | |
03.05.11, 22:20 | 144 | |
gestern 20:53 | 122 | |
gestern 22:12 | 108 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.899,00 | -1,43 | 120 | |||
2. | 2. | 179,99 | -1,80 | 83 | |||
3. | 4. | 3,6925 | +0,27 | 59 | |||
4. | 3. | 8,2900 | +4,94 | 57 | |||
5. | 5. | 0,1935 | -0,77 | 41 | |||
6. | 6. | 6,6740 | -2,23 | 30 | |||
7. | 8. | 57.484,13 | -4,49 | 26 | |||
8. | 9. | 0,9650 | +16,27 | 25 |
Hallo liebes Board.
Kann mir mal bitte jemand erklären, wie ich eine BankÜberweisung rückgängig machen kann?
Bei Lastschrift kann man das Geld auf Kosten des Anderen bis 6 Wochen nach Einzug problemlos zurücküberweisen lassen.
Wie sieht es aber mit einer normalen Überweisung aus. Gibt es da große Unterschiede? Wo steht etwas dazu im Gesetzestext/ Banken GB?
Danke, Olsi
Ps: Das Bankgeheimnis wird gelüftet um die Terroristen aufzuspühren, da sollte der Staat auch mal etwas zu gunsten der "kleinen Leute" machen.
Kann mir mal bitte jemand erklären, wie ich eine BankÜberweisung rückgängig machen kann?
Bei Lastschrift kann man das Geld auf Kosten des Anderen bis 6 Wochen nach Einzug problemlos zurücküberweisen lassen.
Wie sieht es aber mit einer normalen Überweisung aus. Gibt es da große Unterschiede? Wo steht etwas dazu im Gesetzestext/ Banken GB?
Danke, Olsi
Ps: Das Bankgeheimnis wird gelüftet um die Terroristen aufzuspühren, da sollte der Staat auch mal etwas zu gunsten der "kleinen Leute" machen.
rückgängig geht nicht, wenn die kohle abgebucht ist beim täglichen buchungslauf der bank, wars das
Ein Überweisungsrückruf kann nur dann erfolgen, wenn der Empfänger der Überweisung noch keine Kenntnis vom Eingang auf dem Konto hat.
Sobald also der Empfänger via Kontoauszug vom Geldeingang informiert ist, kann die Überweisung nicht mehr zurückgefordert werden.
Bedeutet also -> Du musst sehr schnell sein!
Sobald also der Empfänger via Kontoauszug vom Geldeingang informiert ist, kann die Überweisung nicht mehr zurückgefordert werden.
Bedeutet also -> Du musst sehr schnell sein!
Auch ein Überweisung kann man zurückholen.
Ruf bei Deiner Bank an .... die machen das für Dich.
Musst aber schnell machen. Ist auch mit Kosten verbunden.
Mit ca. 10 Euro musst rechnen.
Grüße
emuc
Ruf bei Deiner Bank an .... die machen das für Dich.
Musst aber schnell machen. Ist auch mit Kosten verbunden.
Mit ca. 10 Euro musst rechnen.
Grüße
emuc
#3
Falsch - in dem Moment, wo das Geld auf dem Konto ist, ist der Zug abgefahren... Ob der Empfänger das weiß oder nicht spielt keine Geige !
#4
Wie gesagt, wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers ist...
Falsch - in dem Moment, wo das Geld auf dem Konto ist, ist der Zug abgefahren... Ob der Empfänger das weiß oder nicht spielt keine Geige !
#4
Wie gesagt, wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers ist...
Denke die Banken können eine fehlerhafte Überweisung wieder rückgängig machen!
---------------------------------
Mir wurden auch einmal 29,99€ auf meinem Konto gut geschrieben, von einer mir unbekannten Person, durch Überweisung!
Ca 4 Tage später holte es sich die andere Bank, durch die gleiche Art und Weise wie bei einer Lastschrift das Geld zurück!
Die 29,99€ wurden ohne ein Einverständnis meinerseits wieder abgebucht!
MfG
---------------------------------
Mir wurden auch einmal 29,99€ auf meinem Konto gut geschrieben, von einer mir unbekannten Person, durch Überweisung!
Ca 4 Tage später holte es sich die andere Bank, durch die gleiche Art und Weise wie bei einer Lastschrift das Geld zurück!
Die 29,99€ wurden ohne ein Einverständnis meinerseits wieder abgebucht!
MfG
# 5
Genauso ist es.
Genauso ist es.
denke ich mir auch mal, warum sollte das nicht möglich sein? die bank holt sich das geld zurück udn wenn der andere keinen einsruch einlegt ist die sache gegessen.
wir leben doch im zeitalter der gläsernen menschen, buchgeld ist sicheinlage.. solange ich nicht zuviel aufs finanzamt überweisen habe, oder einer partei kommts sicher wieder auf mein konto zurück!!
-das war keine spende, sondern ein versehen...
wir leben doch im zeitalter der gläsernen menschen, buchgeld ist sicheinlage.. solange ich nicht zuviel aufs finanzamt überweisen habe, oder einer partei kommts sicher wieder auf mein konto zurück!!
-das war keine spende, sondern ein versehen...
#6
Dieses Verhalten war rechtlich nicht haltbar !!! Klar, man kann dann zwar über den gleichen Betrag eine Lastschrift machen...aber wie gesagt: RECHTLICH ist das nicht haltbar - eigentlich hättest Du die "gegnerische" Bank dafür haftbar machen können !!!
Dieses Verhalten war rechtlich nicht haltbar !!! Klar, man kann dann zwar über den gleichen Betrag eine Lastschrift machen...aber wie gesagt: RECHTLICH ist das nicht haltbar - eigentlich hättest Du die "gegnerische" Bank dafür haftbar machen können !!!
#6: Lies mal im Kleingedruckten deiner Bank nach! Die Bank darf das nicht zurückbuchen. Wenn du widersprichst, muß dir die Bank das Geld wieder gutschreiben.
Das heißt natürlich trotzdem nicht, daß du rechtmäßiger Eigentümer des fehlerhaft überwiesenen Betrages geworden bist. Nur muß dann derjenige, dem das Geld gehört, seine Ansprüche geltend machen und auch durchsetzen.
Nicht daß ich der Ansicht wäre, daß man sich so verhalten sollte. Ein vernünftiger (anständiger?) Mensch wird eine Rüchbuchung ohne weiters zulassen und die Sache vergessen.
Das heißt natürlich trotzdem nicht, daß du rechtmäßiger Eigentümer des fehlerhaft überwiesenen Betrages geworden bist. Nur muß dann derjenige, dem das Geld gehört, seine Ansprüche geltend machen und auch durchsetzen.
Nicht daß ich der Ansicht wäre, daß man sich so verhalten sollte. Ein vernünftiger (anständiger?) Mensch wird eine Rüchbuchung ohne weiters zulassen und die Sache vergessen.
Nach den Zahlugsverkehrsabkommen der Kreditwirtschaft ist bei Verbuchung der Überweisung, auch auf einem falschen Konto, der zug für einen Überweisungsrückruf abgefahren. Allerdings hat der Auftraggeber einen Herausgabenspruch an den Nichtberechtigten Empfänger.
Bete, daß der Glückspilz (der Deine Kohle bekommen hat) nicht in Zahlungsschwierigkeiten - sprich: solvent - ist; wenn dies nicht der Fall ist, dann hast DU die A-Karte gezogen! Glaub mal ja nicht, daß die kontoführende Bank die Kohle wieder herausrückt!
@ #6
Der Einzug war nicht rechtens!
@ all
Was ist wenn das in #6 genannte Beispiel bei der gleichen Bank passiert? Das heißt beide Konten sind bei der gleichen Bank?
Der Einzug war nicht rechtens!
@ all
Was ist wenn das in #6 genannte Beispiel bei der gleichen Bank passiert? Das heißt beide Konten sind bei der gleichen Bank?
.
es geht doch um das Posting Nr. 1
# 1 @ DieOlsenbande
Was ist nun? Kannst die Überweisung zurückholen?
Schon mit der Bank telefoniert?
Wir sind neugierig
es geht doch um das Posting Nr. 1
# 1 @ DieOlsenbande
Was ist nun? Kannst die Überweisung zurückholen?
Schon mit der Bank telefoniert?
Wir sind neugierig
Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutete auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
http://www.zahlungsverkehr-faq.de/ueberweisung.html
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutete auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
http://www.zahlungsverkehr-faq.de/ueberweisung.html
Mirbel: cool !!
Bei mir ist die Ausbildung halt schon ein paar Jährchen her
#15
Und was sagt uns das ? Der Thread hätte schon nach #5 geschlossen werden können!
Und was sagt uns das ? Der Thread hätte schon nach #5 geschlossen werden können!
Brauchtumspfleger
Von den 110 Threads von "dieolsenbande" sind mind. 60% Threads "Hilferufe" oder "Probleme".
Sein bester Thread KLAGT NICHT, TRADET !
.... aber er selber klagt nur
Sein bester Thread KLAGT NICHT, TRADET !
.... aber er selber klagt nur
Userinfo
Username: Dorfsheriff
Registriert seit: 27.08.2004 [ seit 12 Tagen ]
User ist momentan: Offline
Letztes Login: 07.09.2004 14:55:48
Threads: 0
Postings: 48 [ Durchschnittlich 4,1533 Beiträge/Tag ]
Postings der letzten 30 Tage anzeigen
Interessen: keine Angaben
und wer ist der User "Dorfsheriff" ???
Ein Mod in Zivil ??
Ein an der Börse gescheiterter Polizeibeamter
(eher ländlich strukturiert )
Fragen über Fragen
Username: Dorfsheriff
Registriert seit: 27.08.2004 [ seit 12 Tagen ]
User ist momentan: Offline
Letztes Login: 07.09.2004 14:55:48
Threads: 0
Postings: 48 [ Durchschnittlich 4,1533 Beiträge/Tag ]
Postings der letzten 30 Tage anzeigen
Interessen: keine Angaben
und wer ist der User "Dorfsheriff" ???
Ein Mod in Zivil ??
Ein an der Börse gescheiterter Polizeibeamter
(eher ländlich strukturiert )
Fragen über Fragen
Ich habe einen Überweisungsauftrag an die Sparkasse Aachen übertragen, möchte ihn jetzt aber wieder löschen. Wie führe ich die Stornierung durch?
Überweisungen, die Sie online an uns übertragen haben, können Sie nur dann löschen, wenn es sich um terminierte Überweisungen handelt. Auf unserer Internetbanking-Seite https://rrp3.sparkasse-banking.de/sparkasse-ac/ geben Sie bitte Ihre Kontonummer und PIN ein und klicken auf das Thema "Aufträge". Unter "Auftragsanzeige terminiert" wählen Sie Ihren zu löschenden Überweisungsauftrag aus und autorisieren den Vorgang mit einer neuen TAN aus Ihrer Liste. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Löschung noch vor dem Tag der Ausführung durchführen.
http://www.sparkasse-aachen.de/pages/privatkunden/sparkassen…
Überweisungen, die Sie online an uns übertragen haben, können Sie nur dann löschen, wenn es sich um terminierte Überweisungen handelt. Auf unserer Internetbanking-Seite https://rrp3.sparkasse-banking.de/sparkasse-ac/ geben Sie bitte Ihre Kontonummer und PIN ein und klicken auf das Thema "Aufträge". Unter "Auftragsanzeige terminiert" wählen Sie Ihren zu löschenden Überweisungsauftrag aus und autorisieren den Vorgang mit einer neuen TAN aus Ihrer Liste. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Löschung noch vor dem Tag der Ausführung durchführen.
http://www.sparkasse-aachen.de/pages/privatkunden/sparkassen…
#22
Den Anweisungen der Spasskasse folgen, wenn es eine terminierte Überweisung war, sofort anrufen, wenn es eine normale Überweisung war und hoffen, dass sie noch nicht dem Empfänger gutgeschrieben wurde...
Den Anweisungen der Spasskasse folgen, wenn es eine terminierte Überweisung war, sofort anrufen, wenn es eine normale Überweisung war und hoffen, dass sie noch nicht dem Empfänger gutgeschrieben wurde...
Bei einem Autokauf vor 3 jahren zahlte ich per Überweisung, den KfZ-Brief erhielt ich erst nach 14 Tagen, mit den Hinweis des Autohauses, das ich bei Überweisung das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Übwerweisung zurückholen könnte, da ich dies nicht glaubte fragte ich meine Bank, meine Bank bestätigte mir dies damals.
@Mirbel: Für diese Beleidigung "Ein Mod in Zivil ??" müsste ich Dich normalerweise melden
Userinfo
Username: Mirbel
Registriert seit: 14.01.2002 [ seit 967 Tagen ]
User ist momentan: Online seit 07.09.2004 08:15:01
Threads: 71 [ 113 - Verhältnis Postings zu Threads ]
Alle Threads von Mirbel anzeigen
Postings: 8016 [ Durchschnittlich 8,2896 Beiträge/Tag ]
Postings der letzten 30 Tage anzeigen
Interessen: Freidenker - oder so ...
und wer ist User "Mirbel"???
Ein Mod in Zivil??
Ein an der Börse gescheiteter, der bei 8016 Postings kein Reallife und kein Freunde haben kann
...und jemand der sich die Postings von "Olsenbande" nicht im Überblick angeschaut hat
Userinfo
Username: Mirbel
Registriert seit: 14.01.2002 [ seit 967 Tagen ]
User ist momentan: Online seit 07.09.2004 08:15:01
Threads: 71 [ 113 - Verhältnis Postings zu Threads ]
Alle Threads von Mirbel anzeigen
Postings: 8016 [ Durchschnittlich 8,2896 Beiträge/Tag ]
Postings der letzten 30 Tage anzeigen
Interessen: Freidenker - oder so ...
und wer ist User "Mirbel"???
Ein Mod in Zivil??
Ein an der Börse gescheiteter, der bei 8016 Postings kein Reallife und kein Freunde haben kann
...und jemand der sich die Postings von "Olsenbande" nicht im Überblick angeschaut hat
#24
Sorry - aber dann hatte Dein Bank-Fuzzi keine Ahnung!
WENN, dann meinte er vielleicht einen SCHECK, und den kann man auch nur 10 Tage lang zurückholen!
Sorry - aber dann hatte Dein Bank-Fuzzi keine Ahnung!
WENN, dann meinte er vielleicht einen SCHECK, und den kann man auch nur 10 Tage lang zurückholen!
# 22 @ Nataly
das ist klar - geht auch nicht online!
Du musst bei der Bank anrufen
das ist klar - geht auch nicht online!
Du musst bei der Bank anrufen
wenn ich bis 14.00 Uhr meine Bank anrufe stornieren die die Überweisung kostenlos.Danach geht nichts mehr.
#28
Das mag wohl bei DEINER Bank stimmen, wenn die alle Überweisungen des Tages sammeln, und dann erst auf einen Schlag verbuchen.
Es gibt aber auch fortschrittlichere Banken, die buchen sofort, wenn die Überweisung reinkommt!
Das mag wohl bei DEINER Bank stimmen, wenn die alle Überweisungen des Tages sammeln, und dann erst auf einen Schlag verbuchen.
Es gibt aber auch fortschrittlichere Banken, die buchen sofort, wenn die Überweisung reinkommt!
@ sheriff
gutes Re
gutes Re
# 29 von Dr. Ecksau
auch dann ist es möglich - z.B. beim Telefonbanking.
Dort wird eine Überweisung sofort ausgeführt.
Auch dann ist es möglich eine Überweisung zurückzuholen. Unabhängig davon, ob die Überweisung an die gleiche Bank ging oder nicht
Nur eins ist klar - schnell muss man schon sein.
auch dann ist es möglich - z.B. beim Telefonbanking.
Dort wird eine Überweisung sofort ausgeführt.
Auch dann ist es möglich eine Überweisung zurückzuholen. Unabhängig davon, ob die Überweisung an die gleiche Bank ging oder nicht
Nur eins ist klar - schnell muss man schon sein.
Der Überweisungsvertrag ist in §§ 676a bis 676 c BGB geregelt, die Kündigung durch den Überweisenden in § 676 a Abs. 4 BGB:
(4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der
Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem
Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem
der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf
dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von
Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits
von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr
gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche
Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu
veranlassen.
(4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der
Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem
Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem
der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf
dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von
Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits
von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr
gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche
Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu
veranlassen.
@mirbel:
traden wir nicht alle, auch auf arbeit (wer welche hat)?
jeder mensch brauch mal hilfe, und da hier soviele hilfsbereite menschen rumsitzen und zeit haben sich zu belidedigen können sie ich auch mal sinnvol betätigen. allgemeinwissen aufzubessern schadet außerdem auch nicht. viele hilferufe gehen auch auf hilfbsdürftige freunde zurück, die nicht als Idioten dastehen wollen
die kleine bankangestellte meinte, das geld können sie nicht so einfach zurückholen. sie kontaktiert aber die andere bank.
ansonsten sollte ich einfach zur polizei gehen und dort mal bei hilfsbereiten und kompetenten menschen nachfragen. bissle rechtsdruck, von seiten des Staates der fleißig meine Steuern kassiert und das als Einkommen verbucht, schadet nicht..
Der therad ist auch für all die eBay user gedacht gewesen, die geld überweisen und niemals etwas per post bekommen!!
Aber diese user getrauen sich ja nicht zu Fragen oder zur Polizei zu gehen. Ich habe in den eBay AGBs auch nichts dazu gefunden. zwecks Rückruf oder was eBay machen würde. Rein Interesse halber: das Internet ist wohl immernoch ein rechtsfreier raum :O
jeder mensch brauch mal hilfe, und da hier soviele hilfsbereite menschen rumsitzen und zeit haben sich zu belidedigen können sie ich auch mal sinnvol betätigen. allgemeinwissen aufzubessern schadet außerdem auch nicht. viele hilferufe gehen auch auf hilfbsdürftige freunde zurück, die nicht als Idioten dastehen wollen
die kleine bankangestellte meinte, das geld können sie nicht so einfach zurückholen. sie kontaktiert aber die andere bank.
ansonsten sollte ich einfach zur polizei gehen und dort mal bei hilfsbereiten und kompetenten menschen nachfragen. bissle rechtsdruck, von seiten des Staates der fleißig meine Steuern kassiert und das als Einkommen verbucht, schadet nicht..
Der therad ist auch für all die eBay user gedacht gewesen, die geld überweisen und niemals etwas per post bekommen!!
Aber diese user getrauen sich ja nicht zu Fragen oder zur Polizei zu gehen. Ich habe in den eBay AGBs auch nichts dazu gefunden. zwecks Rückruf oder was eBay machen würde. Rein Interesse halber: das Internet ist wohl immernoch ein rechtsfreier raum :O
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
120 | ||
82 | ||
59 | ||
57 | ||
41 | ||
30 | ||
26 | ||
25 | ||
24 | ||
23 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
21 | ||
16 | ||
14 | ||
14 | ||
13 | ||
13 | ||
13 | ||
12 | ||
11 |