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    Bafin sperrt Phoenix- Konten, 600 Mio Schaden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.05 12:37:18 von
    neuester Beitrag 05.04.05 10:56:28 von
    Beiträge: 34
    ID: 964.308
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      schrieb am 11.03.05 12:37:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sollte sich nachfolgendes als wahr abzeichnen, dürfte das ein gewaltiger Schlag in die Managed Account Scene sein:

      BaFin sperrt Phoenix-Konten - möglicherweise 600 Millionen Euro Schaden
      11.03.2005


      Phoenix in der Asche - Managed Account wird von BaFin erst mal dicht gemacht. Wie FONDS professionell recherchieren konnte, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Betreibern des Phoenix Managed Accounts nicht nur den Vertrieb ihres Produkts untersagt; derzeit kann die in Frankfurt ansässige Betreiberin Phoenix Kapitaldienst GmbH weder Ein- noch Auszahlungen vornehmen. Auf einer gestern Nachmittag (10.3.05) im Anschluss an einen Besuch der Geschäftsleitung bei der BaFin eilig einberufenen Betriebsversammlung haben die Geschäftsführer Detlef J. Amonath, Norbert Przibilla und Elvira Ruhrauf ihren Mitarbeitern mitgeteilt, dass es - offenbar über Jahre hinweg - zu Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und dem Hauptbroker Man Financial in London gekommen ist. Kontounterlagen wurden offenbar gefälscht, um die tatsächliche Situation im Managed Account zu vertuschen. Bis in den späten Abend hinein wurde der für das Produkt zuständige Chef-Mathematiker Michael Milde laut Unternehmensangaben von der Kriminalpolizei verhört und dann in Untersuchungshaft genommen. Milde steht unter dem Verdacht über sieben Jahre hinweg Unterlagen gefälscht haben, um erlittene Verluste zu vertuschen. Die Phoenix-Geschäftsleitung hat heute Morgen nach Informationen aus dem Umkreis des Unternehmens bei der BaFin Anzeige nach Paragraph 46b KWG wegen Überschuldung des Instituts erstattet.

      Nachdem die Phoenix-Leute über die vergangenen drei Jahre hinweg das Volumen der von ihnen verwalteten Gelder mehr als verdoppelt hatten, stand der Gesamtwert der Managed Accounts zuletzt bei rund 800 Millionen Euro. Von diesem Volumen könnten - so die bisher nicht bestätigten Zahlen - etwa drei Viertel, also 600 Millionen Euro, verloren sein.

      Sollten sich alle Verdachtsmomente bestätigen, käme dieser Zusammenbruch nicht völlig unerwartet, rund um Phonix gab es seit Jahren immer wieder Gerüchte über Unregelmäßigkeiten. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit stets beteuert, dass alle Verdächtigungen unbegründet seien (siehe dazu auch das Interview aus der Printausgabe 3/2003 von FONDS professionell). In Bedrängnis geraten könnte nun auch der Wirtschaftsprüfer Dr. Godehard Puckler, der die ordnunsgemäße Abwicklung im Phoenix-Produkt über Jahre hinweg attestiert hatte. Sollte sich herausstellen, dass die nun vorliegenden Anschuldigungen wahr sind, wird er sich wohl mit der Frage konfrontiert sehen, warum er nicht schon früher etwas bemerkt hat.

      Auf der Kundenseite sind rund 30.000 Anleger betroffen, die sich auf Werbeaussagen verlassen hatten, die ihnen eine durchschnittliche Rendite von 8 bis 12 Prozent versprochen hatten. Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Vermittlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz wäre im Fall eines tatsächlichen Betrugsfalls äußerst negativ betroffen. Nach bisher unbestätigten Angaben waren das rund 60 Hauptvertriebspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland sind das ausnahmlos nach Paragraph 32 oder Paragraph 64 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenen Vermögensverwalter, denn nur diesen von der BaFin lizensierten Vertreibern war das Produkt zugänglich. Diese Vertriebe sollen aber rund 500 Untervermittler - so genante "tied agents" - unter ihrem jeweiligen Haftungsdach beschäftigt haben. Es ist zu befürchten, dass auch etliche Vertriebspartner von Phoenix von ihren Kunden belangt werden - die Gesellschaft hatte überdurchschnittlich hohe Vertriebs- und Bestandsprovisionen bezahlt. (hh)

      Quelle: FONDS professionell www.fondsprofessionel.at
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 13:42:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      "die ihnen eine durchschnittliche Rendite von 8 bis 12 Prozent versprochen hatten"

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 15:30:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist da etwa jemand schadenfroh? diese Entwicklung zeigt doch im Grunde, dass z.b. von heute auf Morgen auch eine Fondsgesellscaht oder eine Versicherung nicht geschützt ist, da in diesem Fall das BAfin sowie WP und andere Prüfungseinrichtungen voll versagt haben

      lachen ist hier fehl am Platz...diejenigen die Gelder rausgezogen hatten haben auch bis quasi Februar immer die Rendite erwirtschaftet...
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 01:54:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das stimmt nicht. Die BAFIN war VOLL am BALL!

      Siehe:

       
      BVerwG 6 C 2.02 (VG Frankfurt am Main 9 E 4788/00<V>;)
      24.04.2002
      11:45 h
       

       


      Phoenix Kapitaldienst GmbH, Gesellschaft für die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen – RA Graf Praschma & Partner, Frankfurt am Main – ./. Bundesrepublik Deutschland

      Die Klägerin betreibt unter anderem ein von ihr als „Managed Account“ bezeichnetes Geschäftsfeld. Auf im Namen der Klägerin für gemeinsame Rechnung der Anleger, die durch Kundenreferenznummern identifizierbar bleiben, geführte „Gemeinschaftstreuhandkonten“ bei einer Bank und einer Sparkasse werden Beträge eingezahlt, welche die Klägerin verwaltet und für Termingeschäfte verwendet. Der „Finanzpool“ wird getrennt von übrigem Geld der Klägerin und Kunden anderer Geschäftsfelder gehalten.

      Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gab der Klägerin auf, die Verwendung der Kundengelder im Rahmen des „Managed Account“ im eigenen Namen und für fremde Rechnung einzustellen, soweit die Kundengelder nicht unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens und von anderen Kundengeldern auf Treuhandkonten bei einem Einlagenkreditinstitut verwahrt werden.

      Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.

      Das Bundesverwaltungsgericht wird sich in dem Verfahren über die Sprungrevision der Klägerin erstmals mit der Auslegung des Wertpapierhandelsgesetzes vom 26. Juli 1994 zu befassen haben.
      Avatar
      schrieb am 13.03.05 11:26:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu Phoenix gibt es einen ausführlichen Thread:

      Thread-Nr.: 854081

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      Avatar
      schrieb am 14.03.05 12:39:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Staatsanwaltschaft befasst sich mit Phoenix Kapitaldienst

      Frankfurt/Main (dpa) - Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat sich wegen des Untreue-Vorwurfs gegen die Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst in den Fall eingeschaltet. Bereits am Donnerstag hatte die deutsche Finanzaufsicht (BaFin) der Firma den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt.

      Denn es habe Unklarheiten über den Verbleib von Anlegergeldern gegeben. «Es wurde Strafanzeige erstattet, und die Polizei wird die Akten an die Staatsanwaltschaft weitergeben», sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Montag. «Wir befassen uns damit. Ein Ermittlungsverfahren gibt es bisher aber nicht.»

      Laut Medienberichten geht es um einen Schaden von bis zu 600 Millionen Euro. Phoenix Kapitaldienst war am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Nach Angaben des Oberstaatsanwaltes wurde Strafanzeige wegen Untreue gegen einen Angestellten der Firma gestellt. «Ende der vergangenen Woche haben wir keinen dringenden Tatverdacht gesehen und keinen Haftbefehl gegen den Manager beantragt», sagte Bechtel.

      Die Phoenix Kapitaldienst GmbH galt laut Zeitungsberichten als Geheimtipp unter Anlegern und hat jahrelang überdurchschnittlich hohe Renditen ausgewiesen. Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft verlautete, soll die Firma schon häufiger im Visier der Fahnder und Gegenstand von Ermittlungen wegen Anlagebetrugs gewesen sein.


      Quelle: news.de
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 14:08:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für alle, die sich betroffen und betrogen fühlen, insbesondere durch Phoenix-vertreibende ("vertriebene") Finanzdienstleister: In der Dezemberausgabe 2002 " Finanztest" wurde bereits ausdrücklich vor Phoenix gewarnt. Wer solche Verlautbarungen nicht weitergibt, vielemehr frisch und fröhlich weiter vertreibt, handelt " grob fahrlässig". Da dürfte solche Kerle auch nicht die Tatsache schützen, daß man sich (wie üblich) Unterschriftleistungen einholt unter ein Schriftstück, " daß man jegliche Haftung ausschließt und auf die Risikohaftigkeit einer solchen Anlage hingewiesen habe" . Also, rücksichtslos ran an die Geier, die dto. rücksichtlos von Provisionen leben, egal, was mit dem Ersparten (oder Erspekuliertem) der Anleger passiert. Noch was zum Phoenix Management direkt: Wenn von ursprünglich 800 Mio. Euro ca. 600 Mio. Euro einfach verschwunden sind, "dann gute Nacht schöne Gegend ...". Wann genießen solche Kerle endlich mal genügend lange "gesiebte Luft" ? Anschließend auf Bewährung freilassen, 3 Jahre zum Hinternabputzen in ein Altersheim schicken, damit die Kerle mal ahnen, warum sie auf diesem Planeten herumspazieren.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 18:13:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      SdK: Zum Finanzskandal Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) begrüßt das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH; Frankfurt. Wie die BaFin mitteilt, wurde der Geschäftsbetrieb der Phoenix Kapitaldienst GmbH mit sofortiger Wirkung gestoppt.

      Schneeballsystem – Phoenix schon lange in Kritik

      Die Phoenix Kapitaldienst warb mit einer 27-jährigen Erfahrung am Optionsmarkt sowie durchschnittlichen jährlichen Anlageerfolgen von über 10 Prozent im sog. „Managed Account“. Durch die Vermittlung von völlig überteuerten und unseriösen Optionsgeschäften war Phoenix bereits mehrfach negativ aufgefallen.
      Wie am Freitag bekannt wurde sind jetzt offensichtlich Anlegergelder in Höhe von 600 Mio. Euro verschwunden.

      Entgegen den Behauptungen des Phoenix-Managements, der Chefhändler des Unternehmens habe Fälschungen von Kontounterlagen vorgenommen, hat die SdK einen anderen Verdacht: „Es deutet viel darauf hin, dass es sich beim angebotenen Managed Account um ein geplantes, betrügerisches Schneeballsystem handelt“, so Christoph Öfele, Sprecher der SdK.
      Die SdK weist in ihrem Anlageschutzarchiv http://www.anlageschutzarchiv.de durch mehrere Warnhinweise bereits seit Jahren auf die unseriösen Praktiken der Phoenix Kapitaldienst GmbH hin.

      Anleger sollen schnell reagieren

      Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte sich nach Meinung der SdK gegen das von der Phoenix GmbH beauftragte Brokerhaus Man Financial in London richten. Zudem ist zu prüfen, ob Anlegern Ansprüche aus der Mitgliedschaft der Phoenix GmbH in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zustehen. In erster Linien wird jedoch zu ermitteln sein, wie die Einzahlungen der Anleger verschwunden sind und wer Begünstigter ist.
      Zahlreich Betroffene haben sich bereits an die SdK gewandt. Die SdK unterstützt geschädigte Anleger unter der Hotline 089-29165043 sowie unter der E-Mail-Adresse info@sdk.org .
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 18:36:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auch interessant:

      In der "Euro am Sonntag" lese ich heute unter "Laden dichtgemacht", daß die BAI einen Antrag von Phoenix auf Mitgliedschaft abgelehnt hat. Grund: Mangelnde Transparenz.

      Diese mangelnde Transparenz scheint die Bafin und den Wirtschaftsprüfer jedoch nicht weiter gestört zu haben.

      Aus bvai.de :



      Der Bundesverband Alternative Investments e.V. stellt sich vor.



      Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) wurde von namhaften Marktteilnehmern am 4. Juli 1997 in Bonn gegründet.

      Der Kreis der Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts rekrutieren, ist zwischenzeitlich auf mehr als 95 Unternehmen und Personen angewachsen, mit steigender Tendenz.

      Ziele des Verbandes
      Der Verband hat es sich zur satzungsmäßigen Aufgabe gemacht, die Belange der im professionellen Alternative Investment Geschäft tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von alternativen Anlagestrategien als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden, mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. In diesem Sinne hält der Verband engen Kontakt zu wichtigen Institutionen im Finanzsektor wie etwa dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Darüber hinaus soll ein Forum für Kontakte, Diskussionen und Meinungsaustausch zugunsten der Mitglieder geschaffen werden. Der Verband ist bemüht, unseriösen Marktpraktiken entgegenzuwirken. Aus diesem Grunde ist eine Mitgliedschaft an vergleichsweise strenge Kriterien geknüpft, die vom jeweiligen Antragsteller zu erfüllen sind.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:31:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      frisch von der www.bafin.de Seite

      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      Vorläufiges Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet

      Am Montag hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der BaFin das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Phoenix nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die BaFin hatte bereits vergangene Woche das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen.

      Die Finanzaufsicht sah sich zu dem Insolvenzantrag veranlasst, nachdem sie von der neuen Phoenix-Geschäftsleitung über Unregelmäßigkeiten informiert worden war, die diese aufgedeckt hatte. Dabei geht es um das Bestehen eines Kontos bei einem Londoner Broker. Über diesen Broker hat Phoenix Finanzgeschäfte für Kunden abgewickelt.

      Die Unregelmäßigkeiten blieben bis Anfang März 2005 unentdeckt; die bei Phoenix vorhandenen Kontounterlagen, die ein Guthaben von mehr als 600 Millionen Euro vortäuschten, waren offenbar manipuliert. Die Phoenix-Geschäftsführung hat vergangene Woche auf Anraten der BaFin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

      Es besteht die Gefahr, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Die BaFin wird umgehend den Entschädigungsfall feststellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Die EdW wird dann über die Berechtigung der Ansprüche entscheiden.

      Für Anleger hat die BaFin eine Informations-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0228-4108-1010 erreichbar ist. Auch die EdW steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 030-203699-5626 bereit.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 12:13:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aus der FTD vom 15.3.2005
      Phoenix-Skandal schlägt auf BaFin zurück
      Von Reinhard Hönighaus, Frankfurt

      Nach der Aufdeckung des mutmaßlichen Anlagebetrugs durch die Frankfurter Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst werfen Anwälte und Anlegerschützer den Behörden schwere Versäumnisse vor. Nach bisherigen Erkenntnissen sind Anlegergelder von bis zu 600 Mio. Euro verschwunden.


      "Dass die Finanzaufsicht BaFin und die Staatsanwaltschaft Frankfurt so lange zugesehen haben, ist mir ein Rätsel", sagte der Münchner Anwalt Werner Meier. Sein Düsseldorfer Anwaltskollege Jens Graf sagte: "Bei diesen Warenterminbuden ist über die Jahre viel Geld kaputt gemacht worden. Ich frage mich, wie Phoenix so lange existieren konnte."

      Seit Montag ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betrugsverdachts gegen einen Mitarbeiter der Phoenix Kapitaldienst. Das örtliche Amtsgericht leitete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Wertpapierhandelsbank ein. Am Donnerstag hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Phoenix-Konten gesperrt und den Vertrieb des Termingeld-Sammelkontos Phoenix Managed Account untersagt.



      Hoch spekulatives Produkt vom grauen Kapitalmarkt


      Der Managed Account ähnelt einem Hedge-Fonds und handelt mit Optionen an den internationalen Terminmärkten. Die Händler setzen darauf, was Öl, Kaffee, Devisen oder Aktienindizes zu einem vorher festgelegten Termin an der Börse wert sind. Das hoch spekulative Produkt aus dem nicht staatlich kontrollierten grauen Kapitalmarkt wurde mit traumhaften Renditeversprechen beworben und gegen saftige Gebühren von mehr als der Hälfte des eingesetzten Geldes über Telefon und Vermittler in der Provinz vertrieben. Es handelt sich aber nicht um einen Fonds nach deutschem Recht, sondern um ein Treuhandkonto.


      Nach Angaben der Phoenix Kapitaldienst hat ihr langjähriger Chefhändler Michael Milde den Anlegern falsche Angaben über den wahren Wert der Phoenix-Konten bei dem Londoner Broker Man Financial gemacht. "Die Unregelmäßigkeiten blieben bis Anfang 2005 unentdeckt. Die bei Phoenix vorhandenen Kontounterlagen, die ein Guthaben von mehr als 600 Mio. Euro vortäuschten, waren offenbar manipuliert", teilte die BaFin am Montag mit.



      "Tür und Tor für Manipulationen geöffnet"


      Die Firma war den Behörden allerdings schon länger bekannt. Bereits 2002 habe das Bundesverwaltungsgericht das Sammelkonto bei Man Financial für illegal erklärt, sagte Rechtsanwalt Meier. "Die Bundesrichter urteilten damals, dass ein solches Konto, auf dem die Gelder aller Phoenix-Kunden ohne jede Trennung angesammelt wurden, durch seine Intransparenz Manipulationen Tür und Tor öffnet", sagte er. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat noch einen anderen Verdacht: "Es deutet viel darauf hin, dass es sich um ein geplantes, betrügerisches Schneeballsystem handelt", sagte ein Sprecher.


      "Das war ein absolut irrer Laden", sagte ein früherer Phoenix-Mitarbeiter, der seinen Namen aus Angst vor ehemaligen Kollegen nicht in der Zeitung lesen wollte. "Da wurde man animiert, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, bis sie nichts mehr haben."


      Die BaFin will umgehend den Entschädigungsfall feststellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Von dort ist möglicherweise aber nicht viel zu holen: "Einen Fall in dieser Höhe könnten wir nicht abdecken", sagte Rudi Röglin, Handlungsbevollmächtigter bei der EdW. Laut Anwalt Meier bestehen aber gute Aussichten, ManFinancial in Haftung zu nehmen.



      © 2005 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 17:00:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Quelle: yahoo.de :

      dpa-afx
      BaFin-Sonderprüfung bei Phoenix schon 2002
      Dienstag 15. März 2005, 16:44 Uhr


      BONN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die deutsche Finanzaufsicht (BaFin) hat bereits im Jahr 2002 eine Sonderprüfung bei der Frankfurter Phoenix Kapitaldienst vorgenommen. Damals sei aber keine Notwendigkeit zum Handeln entdeckt worden, sagte BaFin-Sprecherin Sabine Reimer am Dienstag der dpa. Sie trat damit indirekten Vorwürfen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) entgegen, zu spät tätig geworden zu sein.
      Die Unterlagen bei der Sonderprüfung seien "so exzellent gefälscht" gewesen, dass es schwierig
      gewesen wäre, sie als solche zu erkennen. "Vor krimineller Energie ist auch die beste Behörde nicht gefeit", sagte die Bafin-Sprecherin. Ihre Behörde habe am vergangenen Donnerstag nach Vorlage der Unterlagen sofort reagiert und das Unternehmen aufgefordert, die Geschäfte ruhen zu lassen.

      Die BaFin habe der Phoenix Kapitaldienst am Donnerstag nahe gelegt, Strafanzeige bei der Frankfurter Polizei zu stellen, sagte Reimer. Das tat das Unternehmen auch. Am Montag hatte das Amtsgericht Frankfurt auf Antrag der BaFin ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Kapitaldienst GmbH eröffnet./wä/DP/he
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 11:11:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich war selbst im Unternehmen kurzfristig tätig und bin heute froh, rechzeitig den Absprung geschafft zu haben. Natürlich mache ich mir Sorgen, ob ich im Nachhinein als Verkäufer in die Beraterhaftung genommen werden kann?

      Ich bin weiter im Telefonverkauf in Sachen Kapitalanlagen tätig und erfahre täglich, das man langfristig in dieser Branche seriös und sehr gut arbeiten kann.

      Über die oben beschriebene Problematik würde ich mich gern mit Exkollegen über Boardmail oder in anderer Weise austauschen.

      Ich würde mich auf euren Kontakt sehr freuen und sichere natürlich jede Diskretion zu.

      daniel
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 12:13:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      es gibt da so ein urteil, dass auch angestellte telefonverkäufer im optionshandelsbereich haften:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 12:15:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schadenersatz für Börsengeschäfte vom Telefonverkäufer und dem VermittlungsunternehmenOberlandesgericht Frankfurt (OLG) verurteilt zum Schadenersatz Das OLG hat in einer Entscheidung vom 22.01.2004, 16 U 21/00, jetzt veröffentlicht klargestellt, dass ein Kunde sowohl von dem Geschäftsführer, der Firma selbst als auch von dem Telefonverkäufer Schadenersatz erhalten kann wegen fehlgeschlagener Börsentermingeschäfte. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Kunde von den Beteiligten Schadenersatz verlangen kann, wenn Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abgeschlossen worden sind. Das Gericht stellt fest, dass eine umfassende und eindeutige Aufklärung über die Risiken des Totalverlustes bei Optionen notwendig sind. Dabei hat das Gericht erklärt, dass der Bundesgerichtshof bisher noch keine einzige Aufklärungsbroschüre in diesem Bereich als ausreichend anerkannt hat. In der schriftlichen Aufklärung ist über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Risiken des Optionsgeschäfts, insbesondere die Höhe und Bedeutung der Optionsprämie aufzuklären. So muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Börsenoptionsprämien durch Annäherung von Gebot und Gegengebot bildet und deswegen den Rahmen eines vom Markt noch als vertretbar angesehenen Risikobereichs kennzeichnet, weil die Option nach Einschätzung der Kursentwicklung durch den Börsenfachhandel eine Gewinnchance hat, die den Optionspreis wert ist und somit die Höhe dieses Preises den noch als realistisch angesehenen, wenn auch bereits weitgehend spekulativen Kurserwartungen des Börsenfachhandels entspricht. Mit anderen Worten: Es muß dem Kunden gesagt werden, dass die Gewinnchancen meist sehr schlecht sind. Auch der Telefonverkäufer haftet dem Kläger auf Schadensersatz, weil er das Geschäftssystem kannte und wusste, dass die Kunden nicht ausreichend aufgeklärt worden sind. Interessant ist dieses Urteil, weil im Grunde der Geschäftsführer und sonstige beteiligte Hilfspersonen (Telefonverkäufer) im Grunde immer persönlich haften auf Schadenersatz.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 13:29:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mittwoch, 16. März 2005
      n-tv Interview
      Phoenix Kapitaldienst

      Die Staatsanwaltschaft hat die Geschäftsräume des Frankfurter Finanzunternehmens Phoenix Kapitaldienst GmbH durchsucht. Es geht um mehr als 600 Millionen Euro Anlegergelder, die offenbar verschwunden sind. Anlegerschützer gehen von systematischem Betrug aus. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und Verbraucherzentralen hatten seit Jahren vor riskanten Anlagen bei Phoenix gewarnt. Montag meldetet jetzt die Terminhandelsgesellschaft wegen Überschuldung Insolvenz an. Der Chef der Frankfurter Börsenaufsicht, Klaus-Dieter Benner, im Gespräch mit n-tv.

      n-tv: Herr Benner, Sie sind ja nicht nur Chef der Börsenaufsicht Frankfurt heute, sondern waren auch jahrelang Staatsanwalt und haben für Furore gesorgt. Viele Warenterminvermittler - auch die größten unter ihnen – haben Sie für viele Jahre hinter Gitter gebracht hat. Phoenix war so einer der letzten Mohikaner der Warenterminszene. Was ist da passiert. Warum fliegen die heute auf? Die haben doch so lange überlebt?


      Klaus-Dieter Benner: Phoenix ist eines der letzten Glieder in der Kette, was ich regelrecht lange Zeit vermisst habe. Irgendwann musste es ja mal kommen. Eigentlich hätten die schon lange, schon kurz nach 1998, auffliegen müssen, als mit dem dritten Finanzbankförderungsgesetz versucht wurde, den grauen Markt zu regulieren. Aber was nutzen die besten Regeln gegen Fälschungen, gegen schlichte Fälschungen, die auch der Prüfer und derjenige, der ein Unternehmen überwacht, einfach nicht entdecken können.

      Sie haben als Staatsanwalt auch schon mal gegen Phoenix ermittelt. 2002 hat es vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren gegeben, das die BaFin, also das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, angestrebt hat. Danach hätten Kundengelder und Firmengelder getrennt werden müssen. Wieso konnten die da noch weiter wirtschaften bis 2005?

      Einfach, indem sie die Trennung auf dem Papier gemacht haben. So lange die Anlagegeschäfte im Ausland, also in London, statt gefunden haben und so lange das Geld dort auf ein Konto eines Brokers überwiesen worden ist, verstößt das, was dann hier auf dem Papier steht oder was auf sonstigen Kontoauszügen mit willkürlichem Inhalt gedruckt wurde, nicht gegen die Regeln.

      Nun hat das BaFin und das - das erste Mal in der Geschichte - einen so genannten Entschädigungsfall erkannt - in Sachen Phoenix Kapitaldienst. Das heißt: bis zu 90 Prozent der Anlagegelder werden zurückgezahlt. 20.000 im Einzelfall. Was soll der Anleger jetzt machen? Warten, dass er sein Geld zurück kriegt oder auch noch den zivilen Rechtsweg beschreiten?

      Auf alle Fälle den zivilen Rechtsweg beschreiten; auf alle Fälle sollte er sehen, dass er - so weit es geht - an sein Geld kommt. Er soll sich in erster Linie mit dem Konkursverwalter zusammensetzen, denn es ist ja ein Konkursverfahren bzw. ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Der Geschädigte muss also seine Forderung anmelden. Es wird dann natürlich das - wenn er etwas aus dem Entschädigungsfonds bekommt - entsprechend gegen gerechnet.

      Mit Klaus-Dieter Benner sprach Stefan Risse

      Quelle: n-tv.de
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 13:33:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      16

      "Phoenix ist eines der letzten Glieder in der Kette, was ich regelrecht lange Zeit vermisst habe."

      warum eines der letzten Glieder ?

      Mir fallen noch ein paar andere ein
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:32:59
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 14:34:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      18

      686

      " Deshalb nochmals: Wir können Ihnen nicht versprechen, dass wir Ihr Geld zurückbringen! Aber wir versprechen Ihnen, Sie nach bestem Können bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche juristisch zu beraten und zu vertreten."
      Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt gemäß Gebührenordnung, damit alles seine Ordnung hat- unabhängig vom Erfolg. Denn Erfolgshonorare kennt unsere Rechtsordnung nicht
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 18:02:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mir leuchtet auch nicht ein, warum man zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt braucht.
      Der Insolvenzverwalter wird sich melden.
      Die EDW dito.

      Also, wozu Gebühren den Anwälten in den Rachen werfen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 21:21:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Aktuelle Zusammenfassung. Quelle: Faz.de

      Insolvenz
      Phoenix-Kunden erhalten Entschädigung


      16. März 2005 Die Kunden der insolventen Finanzgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können ihre Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin geltend machen. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Mittwoch entschieden. Allerdings erhält jeder Anleger nur 90 Prozent seiner Forderung und maximal 20.000 Euro, teilte ein Sprecher der EdW mit.


      „Wir müssen erst noch prüfen, was bei Phoenix Kapitaldienst tatsächlich geschehen ist und was mit den Anlegergeldern passiert ist”, sagt Rudi Röglin, Handlungsbevollmächtigter der EdW. Die Entschädigungseinrichtung werde nun alle Phoenix-Kunden anschreiben und diese bitten, ein Formular zurückzusenden. Sie hätten ein Jahr Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen.

      Insolvenzverfahren läuft

      Unterdessen teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Rechtsanwalt bei Schultze&Braun in Frankfurt, mit, daß er das vorläufige Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst eröffnet habe. Phoenix habe an Terminbörsen gehandelt und die fondsähnliche Konstruktion „Phoenix Managed Account” vertrieben. Kontounterlagen, welche ein Guthaben von mehr als 800 Millionen Euro aufwiesen, seien offenbar jahrelang manipuliert worden. Ein Großteil des Geldes sei nicht mehr vorhanden. Davon seien 30000 Kunden betroffen. Eine Sprecherin der Bafin stellte klar, daß nicht nur die Zeichner des „Managed Account” geschädigt seien, sondern durch die Insolvenz alle Kunden von Phoenix.

      „Wir haben eine detaillierte Prüfung unserer Unterlagen vorgenommen und festgestellt, daß keinerlei Unregelmäßigkeiten bei irgendeinem unserer Unternehmen aufgetreten sind”, teilte die Man Group plc. in London mit. Es habe sich herausgestellt, daß Konten in den Phoenix-Büchern bei keiner Gesellschaft der Man-Gruppe existierten. Phoenix sei jedoch Kunde bei der Wertpapierhandelsgesellschaft der Man Group, Man Financial.

      Keine weiteren Verdächtige

      Wie hoch der Schaden ist, bleibt unklar. Die Bafin spricht von 600 Millionen Euro, während die Staatsanwaltschaft Frankfurt 700 Millionen Euro nennt. Allerdings habe sie diese Zahl genommen, weil die Geschäftsleitung von Phoenix diese in ihrer Strafanzeige genannt habe, sagte ein Sprecher der Behörde. Gleichzeitig dementierte er, daß die Ermittlungen auf weitere Verdächtige ausgeweitet worden seien. „Die Strafanzeige nennt einen Verdächtigen”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Man muß aber auch andere Sachverhalte in Erwägung ziehen.” Völlig ungewiß ist auch, wie hoch der Schaden ist, der den Anlegern entstanden ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt spricht vage von einem „Schaden in dreistelliger Millionenhöhe”.

      Zugleich bestätigte Schmitt am Mittwoch ein Gerücht, das schon am Dienstag in Frankfurt zirkulierte: Demnach hat Geschäftsführer Detlef Amonath seine Position im November 2004 angetreten, sein Kollege Norbert Przibilla im Januar. Amonath ist an der Frankfurter Börse aus seiner Tätigkeit bei der untergegangenen Wertpapierhandelsgesellschaft Fritz Nols bekannt.

      EdW weißt finanzielle Bedenken zurück

      Auch hatte er sich in der Taunus-Gemeinde Glashütten als parteiloser Kandidat für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl gestellt. Amonath hat Gerüchten zufolge den möglichen Betrug bei Phoenix aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. „Die erst vor einigen Monaten eingesetzte Phoenix-Geschäftsführung hatte die Bafin von den Unregelmäßigkeiten, welche erst Anfang März 2005 aufgedeckt wurden, in Kenntnis gesetzt”, bestätigte Schmitt. Die dritte Geschäftsführerin, Elvira Ruhrauf, dagegen ist seit vielen Jahren im Unternehmen beschäftigt.

      Die erst 1998 gegründete Entschädigungseinrichtung versuchte, Bedenken zu zerstreuen, denen zufolge sie nicht genügend Kapital zur Verfügung habe, um alle Kundenansprüche zu befriedigen. „Wir können von unseren 760 Mitgliedsunternehmen zur Not Sonderbeiträge eintreiben und Kredite aufnehmen”, sagte Röglin. Bei 30000 Geschädigten und einem Höchstbetrag von 20000 Euro muß sie theoretisch 600 Millionen Euro vorhalten.


      Text: hlr., F.A.Z., 17.03.2005, Nr. 64 / Seite 21
      Bildmaterial: dpa/dpaweb
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 22:30:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Jens Graf Rechtsanwälte

      Mitteilung der Pressestelle

      Nr. 7/2004

      OLG Frankfurt bestätigt mit noch nicht rechtskräftigem Schlussurteil die vorinstanzliche Verurteilung des früheren Geschäftsführers einer Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt a. M., zum Schadensersatz und spricht dem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertretenen Kläger darüber hinaus einen weitgehenden Zinsanspruch zu

      Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit noch nicht rechtskräftigem Schlussurteil die vorinstanzliche Verurteilung des früheren Geschäftsführers einer Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt a. M., zum Schadensersatz bestätigt und dem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertretenen Kläger darüber hinaus einen weitgehenden Zinsanspruch zugesprochen. Damit haften die Phoenix als sog. „Warenterminvermittlerin“ und ihr ehemaliger Geschäftsführer nicht nur auf Ersatz des bei angeblich erfolgten Börsenspekulationsgeschäften verloren gegangenen Einsatzes, sondern schulden darauf eine hohe Verzinsung über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren.

      In Übereinstimmung mit dem Landgericht Frankfurt geht die Berufungsinstanz von einer Haftung des Geschäftsführers der Vermittlungsfirma wegen sittenwidrigen Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit aus, weil er veranlasste bzw. bewusst nicht verhinderte, dass die Unternehmung die nicht sachkundigen Kunden nicht ausreichend aufgeklärt hat, um sie über das Risiko der angebotenen Termingeschäfte zu täuschen.

      Die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist eine seit mehr als zwei Jahrzehnten in Frankfurt ansässige Unternehmung und damit vermutlich eine der letzten noch existierenden Adressen des ehemals sog. Grauen Kapitalmarktes. Nach eigenen Angaben verfügt das Unternehmen allerdings über alle erforderlichen Genehmigungen. Auch scheint es sich über Jahre trotz eindeutiger Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchaus wohlwollender Beurteilung durch Frankfurter Gerichte erfreut zu haben. Diese Insellage könnte eine Erklärung für den für einen früheren Anbieter von aufschlagsbelasteten Warentermin-geschäften seltenen Umstand des Erreichens eines für solche Unternehmungen nahezu biblischen Alters sein.

      Der Fall zeigt, dass die Aufarbeitung selbst über ein Jahrzehnt zurückliegender Schadensfälle durchaus von Erfolg gekrönt sein kann. Vor diesem Hintergrund erscheint die jahrelange Haltung der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu den Geschäften dieser Unternehmung als Glücksfall für die konkret betroffenen Kunden. Wie viele andere Anleger durch die Berechnung einer „Geschäftsbesorgungsgebühr“ von 33 1/3 % jeder Einzahlung geschädigt wurden, kann nur vermutet werden. Ihnen sollte das Urteil Hoffnung machen.

      Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte rät in vergleichbaren Fällen ihrer Mandantschaft zu entschlossenem Vorgehen auch gegen den gelegentlich zu beobachtenden Unwillen der „betroffenen“ Richterschaft. Angesichts der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Warenterminvermittlung sind solche Unternehmungen und ihre Organe die geborenen Verlierer gerichtlicher Auseinandersetzungen, selbst wenn diese Erkenntnis in Justizkreisen noch keine durchgängige Verbreitung gefunden zu haben scheint. Für Anleger gewonnene Prozesse tragen dazu bei, dem Gedanken des Verbraucherschutzes auch im Kapitalanlagenrecht zum Durchbruch zu verhelfen.

      Düsseldorf, den 13. Juli 2004
      Jens Graf Rechtsanwälte
      Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
      Telefon-Nr.: 0211 86322525
      Telefax-Nr.: 0211 86322555
      E-Mail: <Jens.Graf@t-online.de>
      Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 08:14:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Vorsicht vor Rechtsanwälten. Die wollen nur Euer letztes Geld. Erfolgshonorare gibt es Deutschland bekanntlich nicht.
      Auch Pauschalhonorare, um sich irgendeine Rechtsausführung anzuhören, sind rausgeworfenes Geld.
      Sie bringen Euch mit 99 %-iger Wahrscheinlichkeit nicht einen Euro zurück.


      Im jetzigen Stadium des Verfahrens schreibt die staatliche Entschädigungseinrichtung:

      16. März 2005
      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat den Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH am 15.03.2005 festgestellt.
      Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den meistgestellten Fragen zum Entschädigungsverfahren zusammengestellt:

      Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EdW tätig?
      Die EdW handelt nach den Maßgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG).

      Was muss man als Anleger tun, um eine Entschädigung von der EdW zu erhalten?
      [red ]Die EdW wird kurzfristig die betroffenen Anleger schriftlich über den Entschädigungsfall benachrichtigen und ihnen ein Formular übersenden, mit dem ein Entschädigungsanspruch angemeldet werden kann.[/red]

      Wie hoch ist eine mögliche Entschädigung?
      Allgemein gilt, dass die Höhe der Entschädigung pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal 20.000 EUR, beträgt.

      Könnte die EdW aus ihrem Fondsvolumen bei Eintritt des Entschädigungsfalles alle Anspruchsteller befriedigen?
      Die Höhe des möglichen Schadens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die EdW kann Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen, wenn dies zur Durchführung des Entschädigungsverfahrens erforderlich wäre.

      Gibt es eine Rangfolge, nach der im Falle einer Entschädigung an die Anleger ausgezahlt wird?
      Sämtliche Anleger haben den gleichen Rang.

      Fazit: einen Anwalt braucht ihr zunächst nicht.

      nachzulesen: http://www.e-d-w.de/aktuelles/f_meldungen.html
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 14:23:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nachrichten


      18.03.2005 13:18

      Phoenix: Entschädigung ist nicht sicher


      „Die betrogenen Anleger des Phoenix Managed Account sollten sich nicht zu früh freuen“, sagt der Tübinger Anwalt Andreas Tilp von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstsleistungsaufsicht (Bafin) habe zwar den Schadensfall festgestellt und damit den Grundstein für einen Anspruch gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gelegt, ob die betrogenen Anleger aber Geld sehen, sei ungewiss. Tilp: „Die EdW wird nun alles versuchen, sich um die Entschädigung der Anleger zu drücken.“
      Bei der Beurteilung der Phoenix-Fälle gebe es viele Probleme: „Es beginnt schon damit, dass die EdW nur für verlorene Einlagen oder Ansprüche aus Wertpapiergeschäften eintritt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist unserer Meinung nach jedoch kein Einlagenkreditinstitut, sondern nur ein sonstiges Finanzdienstleistungsinstitut. Damit kommt der erste Fall nicht in Frage“, so Tilp zu DER FONDS.com. Der Phoenix Managed Account habe zudem keine Wertpapiergeschäfte getätigt, sondern Termingeschäfte. Tilp: „Auch diese Anspruchsgrundlage ist damit problematisch. Das muss auf jeden Fall noch eingehend geprüft werden.“

      Doch selbst, wenn diese erste Hürde genommen sei, könnten die betrogenen Phoenix-Kunden noch nicht aufatmen. „Die Anleger zahlten das Geld zunächst auf ein deutsches Konto von Phoenix ein. Die Firma hat es anschließend ins Ausland überwiesen, wo beispielsweise der Londoner Broker Man Financial das Geld anlegte. Ist das Geld aber gar nicht weitergeleitet worden, handelt es sich um so genannte Scheingeschäfte und die fallen eventuell nicht unter das für die EdW geltende Gesetz“, sagt Tilp. Aber auch, wenn die Gelder ins Ausland überwiesen worden seien, trete die EdW eventuell nicht ein. Tilp: „Es besteht laut Gesetz kein Entschädigungsanspruch, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eine EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten.“ Auch das müsse noch genau geprüft werden.

      Die 11 Mitarbeiter der EdW haben nun viel Arbeit: Sie müssen rund 30.000 Schadensfälle prüfen, die alle anders gelagert sein können. Das braucht viel Zeit. „Wir werden voraussichtlich jahrelang darum kämpfen müssen, dass die Anleger entschädigt werden“, so Tilp. Wenn die EdW nicht zahlen müsse, sei das Gesetz jedoch schlichtweg für den Müll. Tilp: „Dann stellt Deutschland für die wichtigsten Verlust-Fälle, nämlich diejenigen, die mit krimineller Energie begangen werden, keine vernünftige Einlagensicherung zur Verfügung. Gegebenenfalls muss man dann sogar prüfen, ob das nicht gegen EU-Recht verstößt.“

      Der Hintergrund: Der Phoenix Managed Account ist ein Sammelkonto, dessen Gelder in spekulative Futures und Optionen investiert wurde. Seit Jahren sollen Kontounterlagen gefälscht worden sein, um den wahren Wert des Managed Account zu vertuschen. Zwischen 600 und 700 Millionen Euro sollen in der Kasse fehlen. Die Bafin hat vergangene Woche die Konten der Phoenix Kapitaldienst gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt.

      INFO: Die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte wurde 1994 in Tübingen gegründet und ist auf Anlegerrecht spezialisiert. Zusammen mit der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft hat Tilp die „Arbeitsgemeinschaft Phoenix“ gegründet. Die Kooperation repräsentiert die Interessen von über 10.000 Geschädigten mit einer Schadenssumme von insgesamt rund 200 Millionen Euro. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arge-phoenix.de.

      Quelle: DER FONDS.com 18.03.05 al
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 16:40:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      18.03.2005 15:02

      "Das Geld wird schon reichen"

      Obwohl die BaFin im Phoenix-Skandal den Entschädigungsfall festgestellt sind für die Anleger noch längst nicht alle Ängste zerstreut. Was ist, wenn die EdW nicht genügend Geld hat, um die Anleger auszubezahlen? boerse.ARD.de fragte bei EdW-Sprecher Rudi Röglin nach.


      boerse.ARD.de: Viele Anleger sind verunsichert, weil in den Medien zu lesen ist, dass es keine Entschädigung geben wird, wenn es sich bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH um Betrug gehandelt hat. Ist das so richtig?

      Röglin: Nein. Grundsätzlich kann auch bei Veruntreuung entschädigt werden. Der Anspruch ist also da. Wenn ich mir die Entschädigungsfälle der letzten Jahre anschaue, ging es in vielen Fällen auch um Betrug.

      boerse.ARD.de: Was ist mit der Regelung, dass kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn die Einlagen nicht auf Euro lauten?

      Röglin: Die genaue Formulierung lautet: Es besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn die Einlagen oder Gelder nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten. Also bestünde zum Beispiel bei britischen Pfund ein Anspruch. Klassisches Gegenbeispiel wäre der US-Dollar.

      boerse.ARD.de: Können Sie schon abschätzen, wie hoch die Entschädigungssumme sein wird?

      Röglin: Gerechnet wird immer 30.000 Anleger mal die gesetzliche Höchstgrenze für die Anlagesummen von 20.000 Euro, das ergibt die 600 Milllionen Euro, die derzeit durch die Presse gehen. Aber viele der Anleger, die sich bei uns melden, hatten gar keine 20.000 Euro angelegt – das schmälert die Gesamtsumme schon einmal. Und die 800 Millionen Euro, die in den Medien kursieren, sind erstmal ja nur fiktive Gewinne, die es womöglich gar nicht gab.

      boerse.ARD.de: Dennoch kommen ja auf die EdW geschätzte Zahlungen im dreistelligen Millionenbereich zu. Wie wird das finanziert?

      Röglin: Sämtliche Wertpapierhandelsunternehmen, die eine Erlaubnis von der Finanzaufsicht BaFin haben, und das sind derzeit 760, werden der EdW per Gesetz zugeordnet. Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag ein, der sich jeweils an die Höhe ihrer Erträge bemisst. Aus diesem Fonds werden dann die Entschädigungszahlungen entnommen.

      boerse.ARD.de War Phoenix auch ein Mitglied?

      Röglin: Natürlich, sonst hätte der Entschädigungsfall gar nicht festgestellt werden können. Denn nur die Anleger eines bei uns registrierten Wertpapierhandelshauses haben den Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

      boerse.ARD.de Trotz der Regelungen kursieren Gerüchte, dass das Geld nicht ausreichen wird, um die Anleger alle zu bedienen.

      Röglin: Sollte das Geld nicht reichen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit, Kredite aufzunehmen oder Sonderbeiträge zu erheben. Das war zwar bisher noch nicht notwendig, aber wir werden sehen, was in diesem Fall passiert.


      sl

      Quelle: ard.de
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 19:39:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Quelle: manager-magazin.de

      Feuerwehr-Fonds ist vorbereitet

      Von Karsten Stumm


      Anleger in Angst und Schrecken: Erst macht ihre Finanzfirma Phoenix Pleite. Dann scheinen Entschädigungen aus einem Rettungs-Fonds für Kapitalbetrug erhältlich zu sein. Aber hat der genug Geld für alle 30.000 Phoenix-Opfer? Falls nicht, hilft sich der Fonds selbst. Und den Anlegern gleich mit.


      Frankfurt am Main - Geprellte Anleger der Firma Phoenix Kapitaldienst können ein wenig aufatmen. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat Gerüchten widersprochen, der Feuerwehr-Fonds sei von der Phoenix-Pleite womöglich überfordert. EdW-Sprecher Rudi Röglin sagte zu manager-magazin.de: "Egal wie hoch die Entschädigungssumme im Phoenix-Fall ausfallen wird: In den entsprechenden Gesetzen ist festgeschrieben, dass die EdW zahlt. Und das wird sie."
      Deshalb sendet die EdW den betroffenen Anlegern in den nächsten Tagen Antragsformulare zu, mit denen die geschädigten Phoenix-Sparer ihre Ansprüche gegenüber dem Fonds geltend machen können. "Wir denken, dass diese Phase in der Woche nach Ostern abgeschlossen sein wird", sagte EdW-Sprecher Röglin. "Wer Geld bekommt, wird danach von Fall zu Fall entschieden."

      Schadenersatzansprüche aus Beratungsfehlern oder Kursverlusten sind allerdings grundsätzlich nicht gedeckt. Wie lange die Bearbeitung der Anträge dauert und wie hoch der Gesamtschaden ausfällt, lässt sich derzeit zwar noch nicht endgültig übersehen, sagte EdW-Sprecher Röglin. "Aber wir rechnen mit einem Schaden, der klar unter den 600 bis 800 Millionen Euro liegt, die bisher als Gesamtsumme im Fall Phoenix genannt worden ist."

      Entschädigungsfonds kann auf Rücklagen zurückgreifen

      Betroffen sind nach ersten Schätzungen bis zu 30.000 Anleger, die in so genannte Managed Accounts des Frankfurter Unternehmens Phoenix Kapitaldienst investiert haben, um mit Terminmarktgeschäften Geld zu verdienen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Konten frisiert zu haben. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft und Phoenix hat in den vergangenen Tagen Konkurs wegen Überschuldung anmelden müssen. Das Unternehmen ist für Stellungnahmen weiter nicht zu erreichen.

      Der Rettungs-Fonds EdW, der im August 1998 von der rot-grünen Bundesregierung gegründet worden ist, erstattet Investoren im Entschädigungsfall bis zu 90 Prozent des investierten Kapitals, allerdings höchstens bis zu einer Grenze von maximal 20.000 Euro pro Person. Der Fonds hat seit Auflegung Rücklagen für solche Fälle gebildet, die aus den Jahresbeiträgen seiner Pflichtmitglieder stammen. Derzeit sind das rund 760 Wertpapierhandelshäuser.

      Doch wie hoch sind diese Jahresbeiträge eigentlich? Die EdW kann von jedem Pflichtmitglied zwischen 0,35 und 2,22 Prozent seiner jährlichen Brutto-Provisionserträge und Bruttoerträge aus Finanzgeschäften einfordern, wenigstens aber 300 Euro jährlich und höchstens 10 Prozent des jeweiligen Jahresüberschusses. Das war bisher genug, um sogar einiges an Rücklagen bilden zu können - für Notfälle, wie mit Phoenix Kapitaldienst.


      "Sollte unser angesammeltes Kapital dennoch nicht ausreichen um alle Phoenix-Anleger zu entschädigen, dürfen wir zusätzlich Sonderbeiträge von unseren Pflichtmitgliedern erheben - und notfalls auch Kredite aufnehmen", beruhigt Röglin nervöse Investoren. In Frankfurter Finanzkreisen war spekuliert worden, einige der betroffenen Wertpapierhandelshäuser könnten sich ihrer Nachschusspflicht widersetzen, sofern der EdW seine Mitglieder tatsächlich mit einem Sonderbeitrag für die Phoenix-Opfer belasten werde. Dann stünden erst der Rettungsfonds und anschließend die Anleger im Regen.

      "Dass die Mitglieder von einem Sonderbeitrag nicht begeistert sein würden, kann ich mir zwar vorstellen", widersprach Röglin dem Marktgerücht gegenüber manager-magazin.de ausdrücklich. "Aber die Wertpapierhandelshäuser würden nicht umhin kommen zu zahlen. Alle Streitigkeiten in der Vergangenheit haben wir bisher stets zu unseren Gunsten entscheiden können, notfalls vor Gericht, bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht."

      Die EdW hat seit Gründung des Fonds im Jahre 1998 in 15 Fällen eingreifen müssen. Darin haben 2474 Anleger Entschädigungsansprüche gegenüber der EdW geltend gemacht, 627 Investoren erhielten schließlich Zahlungen im Gesamtwert von 5,3 Millionen Euro.

      Die Pleite der Phoenix Kapitaldienst ist allerdings der bei weitem größte Entschädigungsfall in der knapp siebenjährigen Geschichte der EdW.
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 22:35:32
      Beitrag Nr. 27 ()
      "EdW-Sprecher Rudi Röglin"

      Haha, will er den Schaden aus seiner Privatkasse zahlen oder wie ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 22:37:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      HANDELSBLATT, 21.3.2005 - FRANKFURT/M. Für die Betroffenen des Frankfurter Anlegerskandals um die Firma Phoenix Kapitaldienst wird die Lage immer unsicherer. Nachdem bei Phoenix Anlegergelder von bis zu 800 Mill. Euro verschwanden, ist jetzt in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW), die den geprellten Investoren Schadensersatz leisten soll, offener Streit ausgebrochen. 77 der 760 EDW-Mitglieder wollen den Fonds verlassen und haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.

      (...)
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 08:00:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...das ist ja klasse, jetzt wird für die Zocker auch noch bezahlt...das sollte nicht "belohnt" werden...komisch, dass nie jemand gemerkt hat, wie dort betrogen wurde ??
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 08:04:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      " 77 der 760 EDW-Mitglieder wollen den Fonds verlassen und haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt."

      Ach, auf einmal.
      Dieses potenielle Risiko war doch schon seit Jahren klar.
      Jetzt, wo es sich realisiert, kneifen sie.

      mitgefangen, mitgehangen.

      Siehe IHK-Zwangsmitgliedschaft oder Pensionssicherungsverein.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 16:57:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      Phoenix-Skandal: Streit an allen Fronten
      23.03.2005

      Einem Bericht des Handelsblattes zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im spektakulären Betrugsfall rund um die Frankfurter Phoenix Kapitaldienst GmbH (siehe Link) geschlafen. Die Wirtschaftszeitung beruft sich dabei auf ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Werner Meier von der Münchner Kanzlei Marzillier, die einige der betroffenen Anleger vertritt. “Hätten die Finanzaufseher härter und entschlossener durchgegriffen“, so Meier im Handelsblatt, wären die Unregelmäßigkeiten Jahre früher ans Licht gekommen.

      BaFin weißt Vorwürfe zurück

      Meiers Einschätzung beruhe auf der Tatsache, dass das Betrugsunternehmen Phoenix bereits im Jahr 2000 von der Vorläuferbehörde der BaFin sorgfältig unter die Lupe genommen wurde. „Dennoch“, so der Anwalt im Handelsblatt, „konnte Phoenix bis März dieses Jahres weiter arbeiten.“ Von Seiten der BaFin wird dieser Vorwurf aber zurück gewiesen. „Auch bei einem energischeren Vorgehen der Aufsicht wären die jahrelangen Fälschungen nicht aufgefallen“, wird eine BaFin Sprecherin im Handelsblatt zitiert.

      Eine der größten Anlagebetruge der Nachkriegsgeschichte

      Der Fall Phoenix, so die Wirtschaftzeitung, entwickelt sich immer mehr zu einer der größten Anlagebetrügereien in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Frankfurter Firma habe seit 1992 Kundengelder auf Gemeinschaftskonten eingesammelt, um damit an den internationalen Terminmärkten auf Öl, Kaffee oder Aktienindizes zu spekulieren, heißt es. Mit dem Ergebnis, dass jetzt auf einem offenbar über Jahre hinweg gefälschten Sammelkonto von Phoenix beim weltweit größten Hedge-Fonds Man Group in London bis zu 800 Millionen Euro verschwunden sind.

      Mit Bescheid vom 21. März 2000 hatten die Finanzaufseher schon einmal verfügt, dass das Kapital der Phoenix-Anleger nicht länger auf gemeinsamen Treuhandkonten, sondern "unverzüglich" getrennt von den Geldern des Unternehmens und anderen Kundengeldern geführt werden müsse, schreibt das Handelsblatt weiter. Phoenix habe daraufhin gegen diesen Beschluss geklagt, unterlag aber am 24. April 2002 endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht . Das habe die Frankfurter Gesellschaft aber nicht davon abgehalten, noch in diesem Jahr Gelder auf die Gemeinschaftskonten zu buchen.

      BaFin: Äpfel nicht mit Birnen vergleichen

      "Sammelkonten wie bei Phoenix öffnen wegen ihrer Intransparenz Betrug Tür und Tor", moniert Anwalt Meier im Handelsblatt. Bei einer konsequenten Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts durch die BaFin wäre der Betrug aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich früher aufgeflogen. Im Gegenzug warnt die Finanzaufsicht im Handelsblatt davor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. "Die vorgeschriebene Trennung der Kundengelder kann kriminelles Verhalten nicht verhindern", betont die BaFin-Sprecherin. Auch bei pflichtgemäßer Trennung der Gelder habe ein Institut wie Phoenix als Kontoinhaber jederzeit Zugriff auf die Kundengelder, heißt es in dem Artikel.

      Für den Münchner Anwalt Meier dennoch ein Unding. Er habe, so das Handelsblatt, bereits 2002 schriftlich über die dubiosen Geschäftspraktiken der Frankfurter Firma bei der Finanzaufsicht beschwert. Darüber hinaus hätten Verbraucherschützer bereits seit Ende der 90er-Jahre vor Phoenix gewarnt und auch der Justiz sei das Skandalunternehmen seit vier Jahren bekannt.

      Lage für Anleger wird unsicherer

      Für die Betroffenen Anleger wird die Lage indes immer unsicherer. Dem Handelsblatt zufolge ist in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW), die den geprellten Investoren Schadensersatz leisten soll, ein offener Streit ausgebrochen. 77 der 760 EDW-Mitglieder drohten damit den Fonds zu verlassen und hätten bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Laut Informationen des Handelsblattes handelt es sich um die Mitglieder des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter (VUV), die sich gegen die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Zwangsmitgliedschaft in der EDW wehren.

      Der Fonds wurde 1998 aufgrund einer EU-Richtlinie gegründet. Mit den Beiträgen der EDW-Mitglieder werden Anleger entschädigt, falls ein Finanzdienstleister zusammenbricht. Allerdings zahlt die EDW nur bis zu 90 Prozent der Forderungen und maximal 20 000 Euro - und das auch nur, wenn das Geld in Euro oder einer EU-Währung angelegt war. Jedes Unternehmen, das eine Erlaubnis der Finanzaufsicht für seine Geschäfte benötigt, muss Mitglied der EDW werden, schreibt das Handelsblatt.

      Zwangsverpflichtung

      "Wir sind quasi zwangsverpflichtet und müssen Betrugsunternehmen wie Phoenix mitfinanzieren", klagt Kai-Arne Jordan, Vorstand der Huber Portfolio AG und bis vor kurzem im Vorstand des VUV. Weil Portfolioverwalter wie Huber nur befugt seien, Dispositionen auf dem Depotkonto eines Kunden vorzunehmen und nicht wie Wertpapierhäuser wie Phoenix Anlagegelder entgegennehmen und Umschichtungen auf andere Konten veranlassen können, würden die EDW-Kriterien auf die Mitglieder des VUV nicht zutreffen. Im Handelsblatt klagt Jordan, dass er bereits seit Jahren davor warnt, dass sich im EDW auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. Käme es zur Entschädigung aller 30 000 geprellten Phoenix-Kunden in Höhe der Maximalsumme von 20 000 Euro, wären 600 Millionen Euro fällig. Rechnerisch, so das Handelsblatt, entfielen auf jedes EDW-Mitglied rund 800 000 Euro. Da die Organisation nicht über solche Mittel verfüge, müssten die Mitglieder nachschießen, oder die EDW einen Kredit aufnehmen.

      EDW über Finanzierung im unklaren

      Der VUV hat nach Informationen des Handelsblattes bereits Klagen gegen etwaige Nachschussbescheide angekündigt und wolle alle. rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, das das Kind in den Brunnen gefallen ist und tausende Anleger um ihr Kapital bangen. Der Fall Phoenix, so das Handelsblatt, hat für die EDW völlig neue Dimensionen. Seit 1998 wurden in 16 Fällen insgesamt lediglich zehn Millionen Euro ausgeschüttet. Noch sei völlig unklar, wie die EDW die Entschädigungen für Phoenix finanzieren will.

      Möglicherweise gehen die Phoenix-Anleger aber auch ganz leer aus, so das Handelsblatt, dass dazu den EDW-Anwalt Henning Berger, Partner der Kanzlei White & Case, zitiert. „Im Fall von Untreue ist ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben", sagt Berger. Aber auch bei fehlerhafter Beratung hafte die EDW ausdrücklich nicht. (rmk)

      Quelle: www.FONDSprofessionell.at
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 14:12:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      Erste Einblicke in die Firma Phoenix werden bekannt:

      Quelle: www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

      Aspekte der Phoenix GmbH aus innerbetrieblicher Sicht , 23.03.05

      Bei der Phonix GmbH gab es zwei Bereiche: den der handelbaren Optionen, die über 14 Telefonverkäufer (Handelsvertreter) angeboten wurden, und das umstrittene Konstrukt des „managed account“, das über Vertriebe veräußert wurde und einen jährlichen Zuwachs von ca. 10 % verhieß. Das Unternehmen arbeitete mit einem milliardenschweren Broker zusammen.

      Bei der Phoenix GmbH bestand seit längerem die vage Vermutung, dass Geld fehlte. Die Geschäftsführung eilte - möglicherweise anlässlich bevorstehender erneuter Prüfung - zur BaFin nach Bonn und teilte mit: „Das Geld ist weg“. Man versuchte, dieses dem Mitgeschäftsführer M. in die Schuhe schieben. Tatsächlich waren aber monatliche Kontoauszüge des Brokers zunächst in das Backoffice gelangt, wurden dort mit einem Eingangsstempel versehen und dem dortigen Leiter vorgelegt. Aus den monatlichen Kontoauszügen musste der gesamten Führungsriege der Verlust klar sein. Deliktstypisch zog sich ein einmal begonnenes leichtfertiges Verhalten über einen längeren Zeitraum hin und war folglich auf Wiederholung angelegt.

      Dem Broker vorgeschaltet war ein uralter Bekannter auf dem grauen Kapitalmarkt, der Zwischenvermittler S. aus S. in Norddeutschland, der über ein Londoner Büro die Zwischenabwicklung zum Broker durchführte. Dieses Londoner Büro bestand aus einem verrauchten Raum mit 6 Personen (Engländer), die mit der Bearbeitung der Zwischenorders befasst gewesen waren und die Aufträge an den Broker weiter leiteten. Dieser Zwischenbroker war seit Jahren auf dem grauen Kapitalmarkt in Deutschland tätig und ließ das durch hohe Zahlungen erdiente besonders schutzwürdige Vertrauen der Anleger in den Fortbestand der Investition stets unberücksichtigt. Die kapitalmarktrechtliche Schadenstypizität bedingt letztlich seine Haftung.

      Die Probleme begründende amtliche Prüfung erweckte den Anschein einer Farce. Der Prüfer konnte die Nichtplazierung im Bereich „managed account“ aus der Sicht der gebundenen Agenten nicht erkennen, verfügte über keine Kenntnisse von den Gegebenheiten des Marktes, vernachlässigte Feststellungen zu den Handelssignalen, er wusste weder, was ein Tick im Öl ist noch was ein Punkt im Crude Oil ist. Er war mangels Kenntnis der Bedeutung der Kontoauszüge nicht in der Lage, die Werte verlässlich zu attestieren. Er hatte zwar überprüft, ob eine tatsächliche Plazierung der Optionen erfolgt war und verglich zu diesem Zweck einige Zahlen miteinander, wusste aber nicht, welcher Wert wie umzurechnen gewesen war, da er die Tick-Größen und Handelsgrößen bzw. die Kontraktmengen ersichtlich nicht kannte. Er war mehr Poet als Philosoph. Darf man einen Poeten in F.a.M. hängen? Sollte das „managed account“, der jetzt umstrittene Bereich von Phoenix, in gleicher Weise analysiert worden sein, verwundert nicht, dass das gebotene Mindestmaß an Aufklärung nicht gewahrt wurde.

      Die Gelder der Kunden gingen auf das Konto der F.-Bank. (normale Bank in F.). Jeder Kunde weiß dieses. Die Begründung war, dass diese die einzige Bank sei, die ein Konto für die Phoenix zu führen bereit gewesen war. Es besteht die Annahme, dass nur Bruchteile von diesem Konto beim Broker von diesem Einzahlungskonto übermittelt wurden. Anhand der Kontoauszüge der F-Bank wird der Geldverbleib festzustellen sein. Es ist aufgefallen, dass der Börsenhandel der Finanzausstattung keine Rechnung trug und im Vergleich zum Geldeingang bescheiden war.

      Die personelle Zusammensetzung bei Phoenix gestaltete sich wie folgt: Im HO-Bereich (= handelbare Optionen) waren 14 Personen tätig, im Tradingraum 5 Angestellte. Im HO-Bereich wurden handelbaren Optionen verkauft mit einem Aufschlag von 50 %, die 14 Leute waren im Wege des cold calling tätig. Die Personen aus dem HO-Bereich waren als Handelsvertreter tätig und verdienten unterschiedlich auf Provisionsbasis, einige erhielten 400 Euro im Monat, andere 40.000,-- Euro. Es wird geschätzt, dass die ganze Truppe im Monat ca. 100.000,-- Euro einnahm. Der frühere Inhaber der Phoenix hatte monatlich daran das Doppelte verdient, also ca. 200.000,-- Euro. Das war der Schnitt, es gab weniger und mehr.

      Im Bereich „managed account“ waren die folgenden Vertriebsorganisionen tätig:

      ProIndex GmbH
      INNOFINANZ GmbH (soll Insolvenz angemeldet haben)
      Firmengruppe Kircheis
      SIB Spar-& Investment-Beratungs GmbH


      Dann gab es weitere 80 Vermittler, eventuell auch mehr. Die Vertriebe erhielten schier unglaubliche Provisionen, nämlich sagenhafte 600.000,-- bis 700.000 DM monatlich. Die kapitalmarktrechtliche Schadenstypizität bedingt letztlich ihre Haftung.

      Es gab einen Kunden aus dem skandinavischen Raum, der 30 Mio. Euro in dem “managed account” gelassen hatte. Aktiv war auch die dänische Dependance, sie betreute sehr vermögende Kundschaft. Phoenix hatte auch versucht, eine Dependance in Abu Dhabi City aufzubauen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.05 16:57:29
      Beitrag Nr. 33 ()
      also, diese Anwälte:

      "Der Versuch zur möglichen Sicherung von Schadensersatzansprüchen in maximaler Höhe wird nach umfangreichen Recherchen während der Ostertage von den Rechtsanwälten Robert, Kempas und Segelken, Bremen/Erfurt, für all diejenigen Auftraggeber durchgeführt werden, die uns bis zum 30.03.05, 22.00 Uhr die Vollmacht unterzeichnet zurückgefaxt haben."

      Mit der Angst und Unsicherheit der Betroffenen Geschäfte machen. Die müssen ja alle ziemlich unter Gelddruck stehen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 10:56:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      Schaden im Phoenix-Skandal geringer als befürchtet
      Dienstag, 05 April 2005
      Der Schaden im Finanzskandal bei dem Wertpapierhaus Phoenix Kapitaldienst wird geringer ausfallen als zunächst befürchtet. Wie die "Süddeutsche Zeitung" aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, beträgt die voraussichtliche Schadenssumme etwa 300 Millionen Euro. Bisher war von 600 Millionen Euro die Rede. In einer Strafanzeige des Unternehmens wird sogar eine Summe von 700 Millionen Euro genannt.

      Nach "SZ"-Informationen wurden auf einem Treuhandkonto in Deutschland gut 100 Millionen Euro sichergestellt. Weiteres Anlegergeld befindet sich in Skandinavien und auf kleineren Konten. "Es dürften etwa 200 Millionen Euro zusammenkommen, die dem Insolvenzverwalter als Masse zur Verfügung stehen", wurde aus den Kreisen verlautbart. Bei Berücksichtigung der Summe der Anleger-Einzahlungen von etwa 500 Millionen Euro - ohne die fiktiven Gewinne auf dem Papier - sei ein Schaden von etwa 300 Millionen Euro realistisch.

      Phoenix Kapitaldienst hatte vorgegeben, das Geld ihrer etwa 30.000 Anleger in riskante Termingeschäfte anzulegen. Kontounterlagen wurden aber jahrelang systematisch gefälscht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte Mitte März festgestellt, dass ein Entschädigungsfall vorliegt. Damit können die Geschädigten auf eine teilweise Erstattung ihres Geldes durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hoffen.

      Quelle: Finanzen.de


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      Bafin sperrt Phoenix- Konten, 600 Mio Schaden?