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    ****Treibt SDK nun INTERSHOP in die INSOLVENZ**** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.05 19:17:41 von
    neuester Beitrag 28.04.05 11:32:11 von
    Beiträge: 36
    ID: 977.565
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      schrieb am 27.04.05 19:17:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      laut w:o board .........(siehe intershop Thread: Wandelanleihe Intershop??? "#456 von PhiIippSteinhauer 27.04.05 16:38:52 Beitrag Nr.: 16.469.817 Es wurde doch Widerspruch zu Protokoll gegeben, so dass die HV Beschlüsse zu TOP 6 und 7 angefochten werden können. Das hatte ich nicht mitbekommen, da ich keinen sah, der zum Podium nach der Abstimmung kam. Dies wurde mir soeben von Intershop bestätigt und erklärt auch den Kursrückgang.")


      ............wurde gegen einige hv beschlüsse widerspruch eingereicht, speziell gegen die geplanten kapitalmassnahmen zur rettung von intershop, da die hälfte des grundkapitals aufgezehrt ist


      weiter unten das geplante abstimmungsverhalten der SDK---damit dürfte nun intershop vor der insolvenzanmeldung stehen dank der sdk, wenn ich das richtig verstehe, denn die bilanzielle sanierung der firma wäre damit gescheitert, oder verstehe ich das falsch???

      DANKE AN DIE SDK SAGE ICH DANN IM SINNE DER AKTIONÄRE :D:D:D:D, das ist eben eine echte schutzgemeinschaft

      HV der Intershop AG am 26.04.2005

      Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


      Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2004 und des Berichts des Aufsichtsrats
      Abstimmung entfällt

      Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      NEIN vgl. TOP 9

      Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      NEIN vgl. TOP 9

      Top 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      JA

      Top 5: Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht

      Top 6: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien sowie die Anpassung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      NEIN

      Top 7: Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, Deckung von Verlusten und Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage sowie die Anpassung der Satzung
      NEIN vgl. TOP 8

      Top 8: Beschlussfassung über die Verlängerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse
      NEIN. Die Herabsetzung des Grundkapitals führt in Verbindung mit den ausgegebenen Wandelanleihen zu einer zu erwarteten Verwässerung der Stimmrechtsanteile der Altaktionäre. Die im Rahmen einer Privatplazierung ausgegebenen Wandelanleihen behalten ihr volles Bezugsrecht unter Wahrung des Umtauschverhältnisses. Den Privatinvestoren wird deshalb ein erheblicher Vorteil gegenüber den übrigen freien Aktionären eingeräumt.


      Top 9: Beschlussfassung über die Bestätigung der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
      NEIN. Die gesamte Verwaltung unterstützte maßgeblich die Bevorteilung der Privatinvestoren. Die Erwähnung einer Kapitalherabsetzung in einem am 13.12.2004, also einen Tag vor Ablauf der Zeichnungsfrist der Altaktionäre, veröffentlichten Interview lässt den Eindruck entstehen, die Kapitalerhöhung habe damals bereits im Raum gestanden. In diesem Falle hätten die Privatinvestoren einen entscheidenden Vorteil gehabt. Dieses Vorgehen wurde vom Aufsichtsrat geduldet. Sollten diese Bedenken nicht auf der HV ausgeräumt werden, kann der Verwaltung kein Vertrauen entgegen gebracht werden, geschweige denn die zur Abstimmung stehenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt werden.

      Top 10: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
      NEIN. Obwohl das UMAG noch nicht beschlossen ist, sollen bereits voreilig Möglichkeiten, die Rechte von Aktionären zu beschneiden, in der Satzung verankert werden. Die SdK stellt sich gegen eine derartige Beschneidung der Aktionärsrechte.

      Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:26:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      was ist denn hier los?????
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:37:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja mfierke

      das frage ich ja gerade
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:38:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Berta ich lass dich gleich sperren wenn Du hier weiter Falschmeldungen aus deinem 1000 EURO Abo verbreitest:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:40:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      emisg

      begründe bitte, was hier eine falschmeldung sein soll, danke

      ansonsten lasse ich eben dich sperren

      antworte lieber auf die fragen, wenn ich was falsch verstehe, dann kläre mich gerne auf

      wo steht eine falschmeldung

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:45:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aktie eingebrochen.Wandelanleihe eingebrochen?
      Was geht denn hier ab??

      stimmt das wirklich?
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:47:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich warte auf eine Antwort..aber zack zack!

      gibts Intershop nächstes Jahr noch?
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:47:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      zur erinnerung, für alle, die es mal wieder verpasst haben, aber dafür abenteuerlichen lächerlichen meldungen bei anderen aktien nachlaufen:

      Intershop Communications kündigt Aktienzusammenlegung an


      Jena, 01. März 2005 – Intershop Communications AG (Prime Standard: ISH1) gab heute bekannt, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 nach Rechnungslegung gemäß HGB den hälftigen Verbrauch des Grundkapitals der deutschen Intershop AG ergeben hat.

      Der Verbrauch von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ist auf die im Geschäftsjahr 2004 eingetretenen Verluste sowie außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungswerten zum Bilanzstichtag 2004 zurückzuführen. Der Vorstand wird daher unverzüglich gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz eine Hauptversammlung für den 26. April 2005 einberufen und ihr dies anzeigen.


      Zur Buchsanierung der eingetretenen Verluste wird der Vorstand eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 1:3 durch Zusammenlegung von drei Inhaberstammaktien zu einer Inhaberstückaktie vorschlagen. Diese Kapitalrestruktierungsmaßnahme stellt den Abschluss der umfassenden Sanierungsmaßnahmen der letzten beiden Jahre dar, die von Personal- und Kostenabbau einerseits und Refinanzierung durch Begebung einer Wandelanleihe andererseits gekennzeichnet waren.

      Die beim Mutterunternehmen vorgenommenen Abschreibungen haben keinen Einfluss auf das konsolidierte Konzernergebnis.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:50:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      alle information stammen hier aus dem board, speziell THREAD]948261 oder direkt von der intershop bzw. sdk homepage[/THREAD]


      an w:o

      user wie emsig was weiss ich bitte sperren, macht hier nur stimmung gegen mich, was soll das, ich stelle wichtige fragen zur zukunft eines unternehmens und mir werden falschmeldungen unterstellt

      typisch w:o, wenn solche user hier eine lobby haben, statt sie sofort zu sperren, frechheit von dem typen
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:55:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      :rolleyes:berta was bist du denn für eine Heulsuße verlangst ständig sperrungen anderer user! fühlst dich ständig angegriffen und beleidigst auch wenn du austeilst, kannst du nicht mal etwas einstecken oder user tolerieren die anderer meinung sind als du?
      bist du im wahren leben auch so schwach oder was?
      du solltest lernen auch andere meinungen zu akzeptieren.
      frechheit schreist du? gerade du der nur zu meckern und zu gaggern hat. was bist du ein trader oder was? unglaublich dein auftritt!
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:56:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.471.744 von Berta Roker am 27.04.05 19:50:59[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 19:57:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      tja es sieht so aus, als ob es intershop nun an den kragen geht...die vorgehensweise mit der wa könnte man sicher auch als dreiste enteignung der aktionäre bezeichnen, die die wa nicht gezeichnet haben....

      nur meine meinung

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:10:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      lol, wie oft wart ihr schon auf ner HV?

      wird praktisch immer von irgendwem zu irgendwas widerspruch zu protokoll gegeben. passieren muss deshalb noch lange nix

      kleine mahnung von nem unbeteiligten. :D

      berta reg dich nicht zu sehr über deine wandelanleihe auf -- das werden schon noch aktien -- die frage is nur wo die dann notieren. :D
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:20:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @pfandbrief

      die sdk ist eben nciht irgendwer und irgendwas

      einem normalen kleinanleger (so wie bei nordex) imho, der sich da erdreistet, einen widerspruch einzulegen, dem wird sozusagen das "maul gestopft" entweder mit reichlich kohle oder mit druck von anwälten, aber die sdk ist keineswegs so einfach aus dem weg zu räumen m.e.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:24:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:27:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]16.472.045 von Berta Roker am 27.04.05 20:20:55[/posting]... aber Berta hast du nicht immer gesagt verkauft die Aktie...

      Dann ist sie halt zu 80% in die falschen Hände gelangt:)

      Oder hab ich da was falsch verstanden?

      gmorf
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:28:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bist doch sonst nicht auf den Kopf gefallen:)

      #1 von Berta Roker Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 08.03.05 10:41:24 Beitrag Nr.: 16.026.255
      einen Beitrag nach unten Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      warum spart ihr luschen nicht mal ein paar jahre, dann könnte ihr statt nur penny- und insobuden zu 10 cent auch mal freenet, telekom oder sogar volkswagen in 1k blöcken handeln, statt den GANZEN DTAG DAS BOARD MIT EUREM PENNYDRECK VOLLZUMÜLLEN
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:32:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      #478 von tommyausol 27.04.05 20:25:56 Beitrag Nr.: 16.472.079
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben INTERSHOP COMMUNICATIONS AG

      Aus dem cbb Thread von zenman:

      Bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Handelsregister. Bei Eingliederungsbeschlüssen und Beschlüssen über Verschmelzungen und sonstige Umwandlungen ist hierzu
      als formale Eintragungsvoraussetzung ein Negativattest notwendig, § 319 V AktG bzw. § 6 II UmwG. Ohne die Erklärung, dass keine Klage gegen den Beschluss erhoben wurde, kann dieser nicht eingetragen werden (so genannte Registersperre). Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, beim Prozessgericht einen Freigabebeschluss (§ 319 VI AktG, § 16 III UmwG) zu erwirken. Dies setzt voraus, dass das Prozessgericht die Klage für unzulässig oder offensichtlich unbegründet hält oder ein vorrangiges Eintragungsinteresse der Gesellschaft annimmt.[97]

      Bei sonstigen eintragungsbedürftigen Hauptversammlungsbeschlüssen besteht keine Registersperre. Dies gilt beispielsweise für Satzungsänderungen (§ 181 AktG) und Kapitalerhöhungen (§ 189 AktG). Bei einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage entscheidet aber das Registergericht gem. § 127 FGG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es das Eintragungsverfahren aussetzt oder die Eintragung verfügt. Wenn Anfechtungsklage erhoben ist, wird nach der Praxis der Registergerichte das Eintragungsverfahren bis zur Entscheidung des Prozessgerichts über die Anfechtungsklage ausgesetzt.[98]
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:34:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      da hier permanent vom thema/frage der baldigen

      INTERSHOP INSOLVENZ

      abgelenkt wird, muss ich mich fragen, ob euch allen die muffe geht, damit ihr morgen noch gut rauskommt?

      LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

      das wird teuer, wenn plötzlich der insoantrag auf dem tisch liegt gell

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:36:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      aha daher weht der wind

      das hat weh getan moorhupfer, gell, so ein scheiss pennyzocker ohne geld zu sein und es ins gesicht gesagt bekommen, ja das sitzt tief

      luschen und versager vereinigt euer geld und kauft auf einen schlag 10 telekom aktien


      BRÜLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:38:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      na Berta aber dann morgen hurtig short!
      olo :)


      gmorf
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:40:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      KORREKTUR:)

      olo wollte lol schreiben nicht dass ihr jetzt was denkt:)

      gmorf
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:41:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Berta

      Ist mir auch schon aufgefallen.
      Intershop zu kritisieren bzw nur eine offene Frage zu stellen, löst hier sofort Amoklauf aus.

      Ist das ein Wunder ?
      Was für Leute kaufen denn diese völlig überbewertete (ich wollte ganz was anderes schreiben, aber das verkneife ich mir) Aktie ?

      Du weißt doch wie das läuft.

      Wer nicht hören will , der muss dann fühlen!
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:43:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      :D


      Thread: Intershop-Kursziel erreicht-




      Was da wohl drin ist??

      nk
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:45:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      ach oh ihr sprecht von der Aktie???
      Ich dachte eher von dem Wandler:)


      gmorf

      #1 von Berta Roker Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 26.04.05 16:13:04 Beitrag Nr.: 16.460.051
      einen Beitrag nach unten Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      oft empfohlen, bisher aber längst nicht ausgereizt, der ish wandler

      a0c4ze


      fairer wert laut ish kurs (0,95) für den wandler = 285%!!! aktueller kurs 150%!!! macht 135 % zu billig aktuell und die beschlüsse sind seit wenigen minuten gefasst!!!

      megachance für schnelle weitere gewinne finde ich


      story erklären hab ich keine lust hier bei w:o, steht auch alles schon in den threads zu ish
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:52:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      gmorf empfiehlt:: bei Kopfschmerz oder Realitätsverlust Thyssen / 750000 Kauf unter 14 EUR Verkauf 17 EUR:)

      Das ist keine Kauf/Verkauf-Empfehlung nur meine Meinugn

      gmorf
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:53:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      genau das ist ja das schöne

      durch eine ish insolvenz wären alle aktionäre aussen vor, hätten nur noch die schulden und den tower am hals, aber die anleihegläubiger haben das einzige wahre asset von intershop als sicherheit, das ist ja das geile


      und die sdk machts möglich am ende :D:D:D:D:D:D

      aber eh ihr das begreift, ist die adhoc da, um die es in dem thread eigentlich geht, begreift ihr ja eh nicht, was hier abläuft, von ein paar wenigen abgesehen :):):)
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 20:57:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]16.472.292 von Berta Roker am 27.04.05 20:53:00[/posting]Berta denken hab ich vor dem Laufen gelernt:)

      ich kann Frösche von Affen unterscheiden mindestens 3 Farben ausseinander halten...
      Hab schon Aktien über 473.50 EUR gekauft und lese Börsenbriefe mit dem Finger - Letter 4 Letter...

      Du kannst mir nichts vormachen ich bin ne Traderoink:)

      gmorf
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 21:08:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      kommt dir das bekannt vor?

      02-03-05
      "
      Die Wandelanleihe beginnt zu fliegen. Grund: Einberufung der HV zum 26.4., auf der eine vereinfachte Kapitalherabsetzung 1:3 beschlossen werden soll. Diese Maßnahme, bei der 3 Aktien zu einer zusammengelegt werden, soll den Abschluß der umfassenden Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre bilden. Die Aktie, die aktuell bei rund 1€ steht, wäre ceteris paribus nach Kapitalherabsetzung rund 3€ wert. Da die Wandelanleihestücke nach Herabsetzung zum Bezug einer neuen Aktie berechtigen, müßte die Wandelanleihe bei einem Aktienkurs von 3€ bei rund 300% notieren (akt. Kurs 133%). An dieser Stelle wurde bereits bei Aufnahme der Anleihe darauf hingewiesen, daß die Inhaber der Wandelanleihe eindeutig im Vorteil gegenüber den Aktionären sind!
      "

      "
      Über Zeichnung wurden 50.000 Stück der Intershop-Wandelanleihe zum Ausgabebetrag von 1€ (100%, die Anleihe wird in Prozent notiert) aufgenommen. Glasklare Sache: Intershop-Aktionäre müssen ihre Aktien verkaufen und die Wandelanleihe kaufen. Denn: Die Wandelanleihe kann in eine Aktie getauscht werden (allerdings nur zu bestimmten Terminen, erstmals zwischen dem 1. und 30.11.05). Und der Clou: Selbst bei einem Kapitalschnitt berechtigt eine Anleihe zum Bezug einer Aktie. Ein Kapitalschnitt erscheint in nächster Zeit wahrscheinlich. Außerdem ist die Anleihe mit dem wesentlichen Asset von Intershop besichert, nämlich einem Pfandrecht auf die weltweiten urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Enfinity Software. Fazit: Die Inhaber der Wandelanleihe sind eindeutig im Vorteil gegenüber den Aktionären, die Zocker in der Aktie haben noch nicht gemerkt, daß sie nur noch auf den billigen Plätzen sitzen.
      "

      "
      Aktie im Vergleich zur Wandelanleihe zu hoch. Deswegen heute morgen eine Shortposition in der Aktie, die im Tagesverlauf glattgestellt wurde.
      "
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 21:15:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich hab nicht so schöne Worte wie der gute User bert3000
      und aus Bertas Mund klingt alles immer so negativ da er ja so ein Held ist....

      #5 von bert3000 Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 01.02.05 16:41:59 Beitrag Nr.: 15.686.871
      einen Beitrag nach unten Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Die Anleihe ist ja gegenüber der Aktie nach unten abgesichert. Im schlimmsten Falle muß man bis 2008 warten und bekommt dann 146% Prozent vom investierten Geld ausbezahlt. Unter diesen Wert abzüglich Abschlag (Stillhalteposition, verkleinert sich kontinuierlich bis 2008) kann die Anleihe also nie rutschen.

      Das war der schlimmste Fall.

      Da man die Anleihe später in Aktien tauschen kann bewegt sie sich theoretisch genauso wie der Kurs der Aktie. Auch hier gibt es wieder einen Abschlag zum Aktienkurs, denn man kann nur zu bestimmten Zeitpunkten Anleihen in Aktien tauschen. Zum ersten Mal geht das im November 2005.
      So richtig interessant wird die Sache bei einem möglichen Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung), welcher eventuell bei einer Hauptversammlung beschlossen wird. Dort werden zur Verkleinerung des Grundkapitals Aktien zusammengelegt, es gibt also bei unveränderter Marktkapitalisierung des Unternehmens eine kleinere Zahl von Aktien. Folglich steigt der Kurs einer Aktie. Je nachdem in welchem Verhältnis Aktien beim Kapitalschnitt zusammengelegt werden (z.B. 5:1) wird sich der Kurs einer Aktie entsprechend diesem Faktor erhöhen (mal 5).
      Der Aktienbesitzer merkt da keinen Unterschied, weil der Kurs seiner Aktie sich zwar erhöht, aber gleichzeitig die Stückzahl der Aktien im Depot verkleinert wird.

      Aber jetzt kommts: Der Besitzer der Anleihe hat nach wie vor das Recht, ein Stück Anleihe in ein Stück Aktie umzutauschen. Wartet der Anleihenbesitzer bis nach dem Vollzug des Kapitalschnitts, bekommt er für ein Stück Anleihe weiterhin ein Stück Aktie (die aber den fünffachen Kurs hat)
      Über Nacht ist also die Anleihe viel mehr wert.


      Meine Ansicht
      Bert3000
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 21:36:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo zusammen,

      bisher habe ich zum thema wandelanleihe nichts gesagt, aber
      nun will ich auch ein paar bemerkungen anbringen:

      die art und weise, wie die wandelanleihe herausgegeben worden ist, stellt eine riesen sauerei dar. fakt ist, dass
      die aktionäre knallhart enteignet werden sollen. argumente,
      dass auch altaktionäre bezugsrechte erhalten haben und dass
      angeblich alles transparent abgelaufen ist, kann ich nicht
      gelten lassen. aus meiner sicht hätte intershop ganz klar
      darauf hinweisen müssen, dass die emission der anleihe für
      die aktionäre schwerwiegende nachteile zur folge hätte. das management von intershop hat sich aber nur darauf beschränkt die vorteile der anleihe zu preisen.

      was die user angeht, die hier massiv für die wandelanleihe
      getrommelt haben, kann ich nur folgendes sagen:

      eurer meinung nach waren die aktionäre dumme kleinanleger,
      die es nicht besser wissen und auf deren kosten man sich mal eben bereichern kann. jetzt sieht die sache mal eben anders aus. die wandler sind vorübergehend die dummen!mein
      mitleid hält sich in grenzen!

      und warum muss intershop eigentlich zwangsläufig pleite gehen, wenn der kapitalschnitt nicht in der geplanten form
      durchgeht???? wenn ich mich nicht täusche wird die anleihe
      erst 2008 zur rückzahlung fällig. bis dahin haben die intershoper genug zeit, die arschbacken zusammenzukneifen
      und dafür zu sorgen, dass man genug geld verdient, um zurückzahlen zu können.

      es kann ja wohl nicht sinn der sache sein, dass man auf immer und ewig anleger anzapfen muss, um die geschäfte weiterführen zu können!!!!

      in diesem sinne noch einen schönen abend
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 21:37:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Berta

      soweit ich weiss gehört Intershop der Tower garnicht, sondern der Stadt Jena. Die haben einen langjährigen Mietvertrag für zig Stockwerke, die jetzt zum Teil leerstehen und die hohe Miete muss trotzdem gezahlt werden.

      Trotzdem,Berta, Weiter SO!!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 21:50:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]16.472.616 von MegaMarket am 27.04.05 21:36:45[/posting]du hast meine volle zustimmung zu deinem posting...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 22:13:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ein Widerspruch zu einem HV-Beschluss stellt noch keine Anfechtungsklage dar. Zuerst wäre also zu klären

      a) Wie lange es in der Regel dauert, bis der AR zu einem HV-Widerspruch Stellung nimmt?

      b) Wie häufig die SdK einem Widerspruch tatsächlich auch eine Anfechtungsklage folgen lässt?


      @Megamarket

      Intershop muss etwas tun, weil die Firma bilanziell überschuldet ist (Anzeige des Verlustes der Hälfte des GK); solange keine Kapitalerhöhung mit anschließender Wandlung durchgeführt wird, verfügt Intershop zwar über Fremdkapital, zur Beseitigung der Überschuldung benötigen sie aber Eigenkapital.

      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 23:07:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      Berta, hast du noch alle?
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 11:32:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich habe mit dem SdK Sprecher gesprochen. Es wurde weit vor den Abstimmungen vorsorglich Widerspruch zu Protokoll gegeben. Es ist nicht geplant, dass sich hieraus irgendwelche Konsequenzen ergeben. Somit wird es nach seiner Info auch nicht zu einer Anfechtungsklage kommen.


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