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    Bereitstellungszinsen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.05 17:09:06 von
    neuester Beitrag 29.06.05 16:20:23 von
    Beiträge: 6
    ID: 979.599
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      schrieb am 06.05.05 17:09:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Frage an die Experten. Gibt es einen Zeitraum nach Aushändigen der Darlehensverträge(Hauskauf), nachdem die Bank frühestens Bereitstellungszinsen verlangen darf?
      Konkreter Fall: Vor 20 Tagen wurden uns die Darlehensverträge zugeschickt, die wir am nächsten Tag unterschrieben zurück gegeben haben. Ab dem 08.05.2005 muss ich nun Bereitstellungszinsen bezahlen. Kommt mir etwas früh vor, zumal wir ja auf die Zahlungsaufforderung seitens des Notars warten.
      Kann man die Bereitstellungszinsen bei schuldhafter Verzögerung durch den Verkäufer, diese diesem in Rechnung stellen?

      Danke vorab für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 17:17:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bereitstellungszinsen sind ok da diese sicherlich im Darlehensvertrag vereinbart wurden. Im Kaufvertrag gibt es immer einen Liefertermin für die Immobilie. Sollte der Verkäufer seiner vertraglichen Lieferung nicht rechtzeitig nachkommen so hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz. Steht meistens im Vertrag.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 17:26:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke.

      Stimmt, das Datum für die Zinsen steht im Darlehensvertrag. Im Kaufvertrag wurde kein genaues Datum als Liefertermin genannt. Objektübergabe erfolgt sofort nach Kaufpreiszahlung. Kaufpreis wird zur Zahlung fällig, wenn gewisse Punkte erfüllt sind. Unter anderem wenn die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers vorliegt. Genau darin besteht auch das problem. Aus irgendeinem Grund ging bis heute diese Löschungsbewilligung nicht ein. Es liegt nur noch daran, damit alle Punkte erfüllt sind.
      Avatar
      schrieb am 06.05.05 17:46:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Problem kann sein, dass der Kaufpreis nicht ausreicht um die auf dem Objekt eingetragenen Belastungen zu tilgen. Die Bank des Verkäufers gibt ihre Ansprüche erst frei wenn Sichergestellt ist das abgelöst wird. Das Problem ist wahrscheinlich auch, dass hier ohne Anderkonto vereinbart wurde. In diesem Fall wäre das Problem nicht dafür aber mehr Kosten.
      Avatar
      schrieb am 07.05.05 14:37:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe mitlerweile das Problem in Erfahrung bringen können.

      Die Verkäuferbank die im Grundbuch steht, hat vor einiger zeit die Grundschuld an die neue Bank des Verkäufers abgetreten. Aus irgendeinem Grund wurde die neue bank aber nicht ins Grundbuch eingetragen. Der Notar hat natürlich von der im Grundbuch stehenden Bank die Löschungsbewilligung angefordert. Diese haben irgendwann zurück geschrieben, dass Sie keine Löschungsbewilligung ausstellen können, da das Darlehen nicht mehr bei dieser Bank ist. Der Notar musste nun bei der neuen Bank erst wieder die Löschungsbewilligung beantragen. Auf diesem Weg ist es nun und deshalb gibt es diese Verzögerungen.

      Danke an alle für die Antworten.

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      schrieb am 29.06.05 16:20:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin auf der Suche nach einem günstigen Wertpapierkredit. Habe mich bei vielen Anbietern erkundigt, aber die Zinsen, die verlangt werden, sind echt der Hammer. Alle so um 6% p.a.-der Einstand unter Banken ist gerade knapp über 2% p.a.
      Kennt jemand von Euch eine seriöse Adresse mit vernünfigen Zinssätzen und Abwicklung? Wer hat Erfahrungen?
      Thanx für Antwort


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