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    Kontopfändung ohne Angabe von Bankkonto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.02 12:58:09 von
    neuester Beitrag 01.04.02 13:15:53 von
    Beiträge: 3
    ID: 572.828
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      Avatar
      schrieb am 01.04.02 12:58:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab da mal ne Frage, seit ca. 4 Monaten wohne und arbeite ich in den Niederlanden. Eine Stadt im Süden Deutschlands hat noch eine Forderung gegen mich und hat mir eines meiner Sparkonten (für ein schönes Grab mir einem Schönen Grabstein) bei der Volkbank sperren lassen um die Forderung zu begleichen. Dabei ist die Höhe des Bescheides strittig.

      Der Bescheid an sich enthält keine Angabe über Kontonummer.

      Die Stadt hat ebenfalls ein Konto bei der Volksbank und hat wohl deswegen bereitwillig Auskunft über mein Konto gegeben und es nach §829 ZPO sperren lassen. (das Bankgeheimnis wurde mit Füßen getreten)

      Kann mir jemand sagen ob ich aufgrund dieser Tatsache den Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers zurückschicken kann, schließlich möchte ich keine Schufa Eintrag.
      Kennt jemand noch einen anderen Weg ?? Vielen Dank

      Und noch einen schönen Ostermontag
      Corny
      Avatar
      schrieb am 01.04.02 13:15:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      1) Ein Pfändungs-u. Überweisungbeschluß braucht keine Kontonummer enthalten (im Regelfall werden gleich alle bestehenden Konten des Schuldners gepfändet).
      2) Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben, in der auch die Höhe des Kontoguthabens genannt werden muß. Das Bankgeheimnis zieht hier nicht.
      3) Eine Stadt als öffentliche Behörde kann sich leider sehr schnell einen Pfändungs-u. Überweisungsbeschluß besorgen.
      Es ist daher empfehlenswert, sich möglichst schnell mit der Stadt in Verbindung zu setzen und zu einigen. Ist keine Einigung möglich, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

      Gruß
      die_benchmark
      Avatar
      schrieb am 01.04.02 13:15:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Als Gläubiger mit einem Titel kann ich gegen den
      Schuldner "Blindpfändungen" bei in Frage kommenden
      Banken tätigen, ohne zu wissen, ob der Schuldner tat-
      sächlich dort ein Konto führt. Die Kontonummer braucht
      man insoweit keineswegs zu wissen.
      Bzgl. der Höhe des Bescheides ist dies natürlich eine
      andere Frage. Ist er denn schon rechtskräftig ? Oder
      im Widerspruchs- (Klag-)verfahren ? Dann Aussetzung der
      sofortigen Vollziehung beantragen.
      cu
      PS: Genug der Ostergeschenke für heute, wie wärs mit einem
      Anwalt ;-)


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