Kontopfändung ohne Angabe von Bankkonto - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.04.02 12:58:09 von
neuester Beitrag 01.04.02 13:15:53 von
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Ich hab da mal ne Frage, seit ca. 4 Monaten wohne und arbeite ich in den Niederlanden. Eine Stadt im Süden Deutschlands hat noch eine Forderung gegen mich und hat mir eines meiner Sparkonten (für ein schönes Grab mir einem Schönen Grabstein) bei der Volkbank sperren lassen um die Forderung zu begleichen. Dabei ist die Höhe des Bescheides strittig.
Der Bescheid an sich enthält keine Angabe über Kontonummer.
Die Stadt hat ebenfalls ein Konto bei der Volksbank und hat wohl deswegen bereitwillig Auskunft über mein Konto gegeben und es nach §829 ZPO sperren lassen. (das Bankgeheimnis wurde mit Füßen getreten)
Kann mir jemand sagen ob ich aufgrund dieser Tatsache den Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers zurückschicken kann, schließlich möchte ich keine Schufa Eintrag.
Kennt jemand noch einen anderen Weg ?? Vielen Dank
Und noch einen schönen Ostermontag
Corny
Der Bescheid an sich enthält keine Angabe über Kontonummer.
Die Stadt hat ebenfalls ein Konto bei der Volksbank und hat wohl deswegen bereitwillig Auskunft über mein Konto gegeben und es nach §829 ZPO sperren lassen. (das Bankgeheimnis wurde mit Füßen getreten)
Kann mir jemand sagen ob ich aufgrund dieser Tatsache den Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers zurückschicken kann, schließlich möchte ich keine Schufa Eintrag.
Kennt jemand noch einen anderen Weg ?? Vielen Dank
Und noch einen schönen Ostermontag
Corny
1) Ein Pfändungs-u. Überweisungbeschluß braucht keine Kontonummer enthalten (im Regelfall werden gleich alle bestehenden Konten des Schuldners gepfändet).
2) Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben, in der auch die Höhe des Kontoguthabens genannt werden muß. Das Bankgeheimnis zieht hier nicht.
3) Eine Stadt als öffentliche Behörde kann sich leider sehr schnell einen Pfändungs-u. Überweisungsbeschluß besorgen.
Es ist daher empfehlenswert, sich möglichst schnell mit der Stadt in Verbindung zu setzen und zu einigen. Ist keine Einigung möglich, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
die_benchmark
2) Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben, in der auch die Höhe des Kontoguthabens genannt werden muß. Das Bankgeheimnis zieht hier nicht.
3) Eine Stadt als öffentliche Behörde kann sich leider sehr schnell einen Pfändungs-u. Überweisungsbeschluß besorgen.
Es ist daher empfehlenswert, sich möglichst schnell mit der Stadt in Verbindung zu setzen und zu einigen. Ist keine Einigung möglich, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
die_benchmark
Als Gläubiger mit einem Titel kann ich gegen den
Schuldner "Blindpfändungen" bei in Frage kommenden
Banken tätigen, ohne zu wissen, ob der Schuldner tat-
sächlich dort ein Konto führt. Die Kontonummer braucht
man insoweit keineswegs zu wissen.
Bzgl. der Höhe des Bescheides ist dies natürlich eine
andere Frage. Ist er denn schon rechtskräftig ? Oder
im Widerspruchs- (Klag-)verfahren ? Dann Aussetzung der
sofortigen Vollziehung beantragen.
cu
PS: Genug der Ostergeschenke für heute, wie wärs mit einem
Anwalt ;-)
Schuldner "Blindpfändungen" bei in Frage kommenden
Banken tätigen, ohne zu wissen, ob der Schuldner tat-
sächlich dort ein Konto führt. Die Kontonummer braucht
man insoweit keineswegs zu wissen.
Bzgl. der Höhe des Bescheides ist dies natürlich eine
andere Frage. Ist er denn schon rechtskräftig ? Oder
im Widerspruchs- (Klag-)verfahren ? Dann Aussetzung der
sofortigen Vollziehung beantragen.
cu
PS: Genug der Ostergeschenke für heute, wie wärs mit einem
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