checkAd

    Ombudsmannverfahren gegen Comdirect gewonnen!...Mistrade kein Grund für Neueindeckung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.02 13:39:39 von
    neuester Beitrag 17.04.02 14:03:53 von
    Beiträge: 4
    ID: 577.976
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.430
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:39:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Vor ca. einem Jahr ist mir bei der Comdirect Bank folgendes passiert:

      Bei der Comdirect Bank habe ich ausserbörslich Aktien über den Handelspartner Deutsche Bank gekauft. Eine Minute später habe ich diese mit Gewinn über den Handelspartner Finacor Rabe wieder verkauft. Eine Stunde später rief mich ein Mitarbeiter der Comdirect Bank an um
      mir mitzuteilen, dass es sich bei dem Kauf über den Handelspartner Deutsche Bank um einen
      Mistrade handelt. Da ich die Aktien bereits wieder verkauft hatte sollte ich mich jetzt mit der gleichen Anzahl an Aktien ein zweites Mal eindecken. Sollte ich dies nicht tun würde die Comdirect Bank die Aktien selber kaufen. Leider war der Kurs der Aktie in dieser Zeit um 30% gestiegen und mir entstand ein Verlust von 1500 DM


      Nach mehreren Briefwechseln war die Comdirectbank leider immer nocht nicht bereit mir den Schaden zu ersetzen.
      Comdirect berief sich hierbei immer wieder auf Punkt 4. der besonderen Bedingungen zur Nutzung von Live Trading:

      1. Leistungsangebot

      Der Kunde kann mittels LiveTrading der comdirect bank elektronisch Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren erteilen. Die comdirect bank führt die Aufträge des Kunden als Kommissionärin aus. Über die in LiveTrading einbezogenen Wertpapiere entscheidet die comdirect bank.

      2. Keine Anlageberatung

      Im Rahmen der Nutzung von LiveTrading erbringt die comdirect bank keine Anlageberatung.

      3. Benennung des Handelspartners / Kursanfrage

      Die für die jeweiligen Wertpapiere zur Verfügung stehenden Handelspartner werden dem Kunden auf dem elektronischen Orderformular angezeigt. Der Kunde benennt den Handelspartner, mit dem die comdirect bank das Ausführungsgeschäft abschließen soll. Durch Ausfüllen und Absenden (Freigabe) eines elektronischen Orderformulars beauftragt der Kunde die comdirect bank, zu den in dem Orderformular genannten Konditionen ein Ausführungsgeschäft mit dem in dem Orderformular angezeigten Handelspartner zu tätigen.

      4. Mistrade-Regelung

      Zur Ausführung der von den Kunden unter Nutzung von LiveTrading erteilten Kommissionsaufträge nutzt die comdirect bank die von den Handelspartnern oder dritter Seite zur Verfügung gestellten elektronischen Handelssysteme. Die über die Nutzung dieser Handelssysteme abgeschlossenen Verträge sehen ein vertragliches Rücktrittsrecht / Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise vor. Hat danach der Handelspartner dem Geschäft aufgrund einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers irrtümlich einen falschen Kurs zugrundegelegt, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktadäquaten Preis - dem Referenzpreis - abweicht (Mistrade), so steht dem Handelspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht / Aufhebungsrecht zu.
      In diesem Fall ist auch die comdirect bank berechtigt, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die comdirect bank oder gegen deren Handelspartner aus Anlass einer solchen Rückabwicklung bestehen nicht.



      5. Kein Anspruch des Kunden auf die Nutzung von LiveTrading

      Die comdirect bank kann LiveTrading jederzeit modifizieren, weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen den Zugang des Kunden zum LiveTrading vorübergehend oder gänzlich unterbinden. Ein Anspruch des Kunden auf Zugang zum außerbörslichen Handel unter Nutzung von LiveTrading besteht nicht. Sofern aus technischen Gründen ein außerbörslicher Handel unter Nutzung von LiveTrading nicht möglich ist, kann der Kunde seine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über die Börse leiten.

      6. Preise

      Es gelten die allgemeinen Konditionen zum Direct Brokerage.

      7. Geschäftsbedingungen

      Im übrigen gelten die allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen der comdirect bank.




      Nachdem ich an das Bawe geschrieben hatte, und mir dort leider auch nicht weiter geholfen wurde, habe ich mich an den Ombudsmann deutscher Banken gewandt.
      Dieser ist für den Kunden der Bank völlig kostenlos und bei einem Streitwert von weniger als 5000 € ist die Bank verpflichtet den Schlichtungsspruch zu befolgen.

      Nachdem ich meinen Fall gegenüber dem Ombudsmann noch einmal schriftlich dargelegt hatte, und auch die Bank noch einmal die Chance hatte sich zu äussern, bekam ich vor einem Monat eine Zwischenverfügung vom Ombudsmann.

      In dieser gab mir der Ombudsmann in praktisch allen Punkten recht.

      Zitat: "Das nach Nr. 4 im Falle eines Irrtums erwachsende "Rücktrittsrecht/Aufhebungsrecht" ist wohl ein Anfendungsrecht. Nach § 122 BGB muss der Anfechtende seinem Vertragspartner denjenigen Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut. Im vorliegenden Fall musste dieses Vertrauen angesichts der nicht auffällig grossen Kurssprünge nicht gestört gewesen sein."

      Der Ombudsmann emphahl Comdirect sich mit mir zu einigen.

      Vor einer Woche bekam ich schliesslich einen Brief von Comdirect, in dem sie mir mitteilten, dass sie mir den Schaden von 1500 DM aus Kulanz vollständig ersetzen würden.

      Das ganze nach fast einem Jahr!


      Fazit: Manchmal lohnt sich Hartnäckigkeit und es ist beruihgend zu wissen, dass man doch nicht ganz machtlos ist gegen die Banken.

      Ich hoffe ich kann mit meinem Fall andere motivieren, sich nicht alles von den Banken gefallen zu lassen!


      MFG bbakee
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:48:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Glückwunsch! Sehr gut!
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 13:53:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Banken lassen es einfach draufankommen.

      Ombudsmann, den kennen die wenigsten, also gehts immer Richtung Rechtstreit.
      Da sind es für die Banken nur "Peanuts", aber die Kunden werden mit evtl. Kosten-/und Zeitaufwand abgeschreckt.

      Bei mir ging es auch (Kartendiebstahl aus dem Büro inclusive Kartenbetrug Barabhebung mittels gefälschter Unterschrift) bis kurz vor einem Gerichtstermin. Es trafen sich nur die Anwälte und ein Richter.

      Ein Jahr hat die Bank es rausgezögert, bis dann der Richter eine Geschäftsbedingungen fand, die plötzlich positiv für mich ausgelegt wurde. Vorher war der Richter vollkommen mit der Bank ein und die gleicht Meinung.

      ICH vermute, die Bank wollte KEIN Gerichtsurteil. Der Richter war anscheinend "gekauft".


      Der Grund weshalb ich das hier schreibe:

      Fazit: Manchmal lohnt sich Hartnäckigkeit und es ist beruihgend zu wissen, dass man doch nicht ganz machtlos ist gegen die Banken.

      Ich hoffe ich kann mit meinem Fall andere motivieren, sich nicht alles von den Banken gefallen zu lassen!


      Gruß sync
      Avatar
      schrieb am 17.04.02 14:03:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe von dem Ombudsmann auch erst über www.tradewire.de erfahren. Bin da ca. drei Monate nachdem die Sache passiert war zufällig drauf gestossen. Ich hatte mit der Sache eigentlich schon abgeschlossen!

      So hat es sich doch noch gelohnt...

      Das gute am Ombudsmann ist wirklich, dass einem keine Kosten entstehen können!:)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ombudsmannverfahren gegen Comdirect gewonnen!...Mistrade kein Grund für Neueindeckung