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    WAS IST EIGENTLICH EIN JAHRESABSCHLUSS... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.02 00:14:54 von
    neuester Beitrag 05.05.02 13:33:23 von
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      schrieb am 05.05.02 00:14:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was ist eigentlich ein Jahresabschluss?

      Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Kennzahlen sind der Analysten liebste Werkzeuge. Doch auch für den Laien lohnt es sich, zumindest die Grundzüge zu verstehen. Etwa, wenn er Geld anlegen will.











      Text:

      Tom Brankamp und Michael Tobias







      ----- Jahresabschlüsse von Unternehmen sind eine Lektüre für Liebhaber. Hinter so schönen Begriffen wie Anlagevermögen, Goodwill-Abschreibungen oder Rechnungsabgrenzungsposten findet der intime Kenner ein wahres Zahlenuniversum - das freilich auf die meisten Laien wie eine Allzweckwaffe gegen Schlafstörungen wirken dürfte.
           Das ist schade, denn eigentlich lohnte es sich, beim Lesen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung hellwach zu sein. Immerhin finden sich in einem Jahresabschluss jede Menge interessanter Informationen: Im vermeintlichen Zahlendschungel verbergen sich Fakten wie: Ist das Unternehmen ordentlich finanziert? Wie hoch sind die Schulden? Und: Macht der Laden einen anständigen Gewinn? Alles Dinge, die man gern wissen möchte, jedenfalls dann, wenn man mit einem Unternehmen Geschäfte machen möchte. Oder vielleicht - das soll es noch geben - dessen Aktien kaufen will.
           Leider verzichten die Unternehmen in der Regel darauf, die wirklich wichtigen Stellen im Jahresabschluss deutlich zu markieren, zum Beispiel durch einprägsame Farben wie Rot und Schwarz. So profane Dinge wie Gewinne scheinen kaum noch der Rede wert zu sein, und wenn sie gar ausbleiben, wird ohnehin lieber mit Kürzeln wie EBIT (Earnings before Interest and Taxes, also Ergebnis vor Zinsen und Steuern) oder EBITDA (Earnings before interest, Taxes, Depreciation and Amortization, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) hantiert, weil sie die wahre Leistungskraft des Unternehmens belegen sollen. Die Folge: Nicht nur Hobby-Anleger fragen sich mittlerweile, von welchen Zahlen sie bei der Bewertung eines Unternehmen ausgehen können.

      Vielfach unbeachtet, aber für Jahresabschlussleser aufschlussreich: der Anhang und der Lagebericht.

      Ein Grund für die blühende Begriffsvielfalt ist, dass jeder Jahresabschluss eine Reihe von Posten auflistet, die alle unter einem bestimmten Blickwinkel durchaus aussagekräftig sein können. Die Bilanz, die ein Kernstück des Jahresabschlusses ist, sagt beispielsweise etwas über die Mittelverwendung und die Vermögenslage aus, etwa welche Grundstücke dem Unternehmen gehören. Zudem informiert die Bilanz über die Mittelherkunft, also darüber, woher das Geld gekommen ist: Wie hoch sind die Schulden? Wie viel Eigenkapital hat das Unternehmen? Wie ist das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital?
           Das zweite Kernstück eines Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz: G+V-Rechnung. Damit soll die Ertragslage des Unternehmens dokumentiert werden. Wie hoch waren die Umsatzerlöse? Wie hoch sind die Personalkosten? Wie viel gibt das Unternehmen für Miete aus? Und, die wichtigste aller Fragen: Wie viel bleibt am Ende übrig? Außerdem enthält der Jahresabschluss mindestens einen Anhang, der noch einmal gesondert Auskünfte zu den einzelnen Positionen im Jahresabschluss gibt. Ihn gründlich zu lesen lohnt sich in jedem Fall. Bei größeren Unternehmen findet sich neben dem Anhang noch ein weiteres überaus wichtiges Element: der Lagebericht. In ihm werden die Aussichten des Unternehmens, die Wettbewerbssituation und das Umfeld beschrieben.

      Abschluss ist nicht gleich Abschluss. Wer ausländische Investoren locken will, muss ihre Ansprüche erfüllen.

      Um zu sehen, wie es um eine Firma wirklich steht, setzen Analysten bei ihren Untersuchungen an sehr unterschiedlichen Stellen an. So besagt das EBITDA, was verdient wurde, bevor Kostenfaktoren wie Zinsen, Steuern oder Abschreibungen das Ergebnis wieder drücken. Beim EBIT werden dagegen nur die Zinsen und Steuern außen vor gelassen. Beide Betrachtungen haben durchaus ihre Berechtigung, etwa bei der Beurteilung von Start-ups: So soll das EBIT zum Beispiel zeigen, wie gut eine Firma grundsätzlich arbeitet, und zwar unabhängig davon, wie viele Steuern sie abführen oder ob sie einen Kredit aufnehmen musste, für den entsprechende Zinsen zu zahlen sind.
           Freilich findet sich in dem ganzen Zahlendschungel nur ein Posten, der unmissverständlich ausdrückt, ob ein Unternehmen unter dem Strich tatsächlich Geld verdient hat. Dieser schöne Posten heißt Bilanzgewinn, und der ist schon deshalb eine wichtige Größe, weil immer nur aus diesem Topf etwas an die Aktionäre oder Gesellschafter ausgeschüttet werden kann.
           Leider ist Jahresabschluss aber längst nicht mehr gleich Jahresabschluss. In Deutschland kann heute zwischen drei Möglichkeiten der Bilanzierung gewählt werden. Da gibt es erstens den Abschluss nach HGB, also auf der Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuches. Die zweite Variante heißt US-GAAP - das Kürzel steht für US-Generally Accepted Accounting Principles. Variante drei: der Jahresabschluss nach IAS, den so genannten International Accounting Standards (Im Prinzip könnte sogar noch die Steuerbilanz hinzugezählt werden, die aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, sondern allein Sache zwischen Unternehmen und Finanzamt ist). Also gilt es bei allen Zahlenspielen erst einmal zu klären, nach welchen Regeln überhaupt abgerechnet wird.
           Zum Beispiel müssen die Unternehmen am Neuen Markt dieses Jahr ihre Abschlüsse auch nach US-GAAP oder IAS erstellen, so will es die Deutsche Börse AG. Damit wird unter anderem zusätzlich zur Bilanz und G+V-Rechnung eine Kapitalflussrechnung beziehungsweise Cash-Flow-Rechnung fällig. Erklärtes Ziel ist es, insgesamt mehr Transparenz und eine bessere internationale Vergleichbarkeit zu schaffen, um damit nicht zuletzt auch ausländische Investoren für die Unternehmen an der Technologiebörse zu interessieren, schließlich orientieren sich diese Vorschriften im Grundsatz eher an den Interessen der Anleger. Die Vorgaben des deutschen HGB dienen dagegen in erster Linie dem Schutz der Gläubiger - wie zum Beispiel der Banken.
           Grundsätzlich können seit 1998 in Deutschland alle Unternehmen ihren so genannten Konzernabschluss (der gemacht wird, wenn ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe an weiteren Firmen beteiligt ist) nach IAS oder US-GAAP erstellen. Allerdings muss wiederum der Einzelabschluss, also das Zahlenwerk für die Muttergesellschaft selbst wie für jedes einzelne Unternehmen immer auch noch nach dem HGB vorgelegt werden - selbst am Neuen Markt.
           Der Grund: Für die Ausschüttung beziehungsweise die Dividende der Gesellschafter oder Aktionäre ist weiterhin der Bilanzgewinn nach HGB die wichtigste Größe. Denn je nach angewandter Methode ergeben sich wesentliche Unterschiede unter dem Strich - und das ganz wörtlich: Die Ergebnisse eines Unternehmens können nach HGB, US-GAAP oder IAS völlig anders ausfallen.
           Nach IAS fließen zum Beispiel auch nicht realisierte Gewinne in die Bewertung mit ein, wenn also ein Aktienpaket des Unternehmens zwar im Wert gestiegen ist, aber nicht verkauft wurde. Nach HGB ist genau das nicht möglich. Wichtige Unterschiede gibt es außerdem bei den Abschreibungsfristen für Unternehmensbeteiligungen. Nach HGB wird im ersten Jahr nichts abgeschrieben, doch in den nächsten vier Jahren kann ziemlich flexibel gewählt werden, wann welche Kosten in den Jahresabschluss einfließen. Wer dagegen nach IAS bilanziert, muss denselben Unternehmenskauf meist über einen viel längeren Zeitraum von zehn bis 15 Jahren linear ansetzen.

      Selbst wenn es künftig für Europa und Amerika verbindliche und einheitliche Regeln geben sollte: Platz für Kreativität bleibt.

      Damit ist aber auch klar, dass es sich für ein Unternehmen lohnen kann, neben dem HGB-Abschluss noch einen zweiten Abschluss vorzulegen, wenn dieser die Geschäfte in einem besseren Licht zeigt. Dabei gilt unter Experten die Faustregel, dass die Gewinne nach IAS oder US-GAAP meistens höher ausfallen. Eine gemeinsame Grundlage könnte es immerhin ab 2005 geben, denn nach einem Vorschlag der EU sollen dann alle Unternehmen in Europa, die einen Jahresabschluss vorlegen müssen, nach IAS bilanzieren. Dennoch müssen Liebhaber einer kreativen Buchführung nicht allzu traurig sein, denn die meisten Experten sind sich einig, dass auch in Zukunft noch genug Spielraum bleibt. -----|
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 00:21:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Silvester, 24:00 Uhr

      kuckuck :p
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 02:32:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ THECANADIEN

      Schöner Text, auch der andere über die Ermittlungen.
      Aber in beiden Fällen fehlen die Quellenangaben.
      Man weiss nicht, wo das herkommt.
      Damit ist es wertlos. Schade.
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 10:41:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier nochmal für alle die Quellen-Angabe;www.brandeins.de
      Avatar
      schrieb am 05.05.02 13:33:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ THECANADIEN:

      Danke für den Hinweis.
      Die Quellenangabe ist übrigens auch aus einem anderen Grund
      sinnvoll: Wenn sie fehlt, kann es mit den betreffenden
      Publikationen richtig Ärger geben - wg. Urheberrechts-Verletzung.
      Mir sind im letzten Jahr von einem Verlag schon mal
      rechtliche Schritte angedroht worden, weil ich die
      Quellenangabe vergessen hatte.
      Seitdem bin ich da sehr vorsichtig.


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