gehen jetzt die lichter aus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.02 20:17:56 von
neuester Beitrag 16.08.02 12:37:16 von
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Amatech hatte letztes Jahr einen Jahresfehlbetrag von -25,2 Mio €, d.h. ca. 2 Mio pro Monat.
Bei gleichzeitig 2,6 Mio liquiden Mitteln Ende 2001.
!!!Erstaunlich, dass das Geld bis jetzt gelangt hat!!!
Wie lange darf sich eigentlich eine am Neuen Markt notierte Firma Zeit lassen, um ihre Quartalszahlen zu veröffentlichen?
Nachdem die Kurse das "katastrophale Ergebnis"
der letzten Ad-Hoc Meldung noch relativ gut
verkrafteten, was muss dan jetzt kommen............?
Weiss wieder mal ein Insider mehr als alle anderen und verkauft noch schnell vor der Insolvenzmeldung?
Bei gleichzeitig 2,6 Mio liquiden Mitteln Ende 2001.
!!!Erstaunlich, dass das Geld bis jetzt gelangt hat!!!
Wie lange darf sich eigentlich eine am Neuen Markt notierte Firma Zeit lassen, um ihre Quartalszahlen zu veröffentlichen?
Nachdem die Kurse das "katastrophale Ergebnis"
der letzten Ad-Hoc Meldung noch relativ gut
verkrafteten, was muss dan jetzt kommen............?
Weiss wieder mal ein Insider mehr als alle anderen und verkauft noch schnell vor der Insolvenzmeldung?
Spekulationsteuer kommt auf den Prüfstand
Von Axel Schrinner, Handelsblatt
Während Juristen noch über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer streiten, schaffen die Finanzbehörden Fakten: Sie gehen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung neue Wege.
DÜSSELDORF. Gibt es ein strukturelles Defizit bei der Erfassung privater Spekulationsgewinne? Darüber streiten am Dienstag der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke und das Bundesfinanzministerium vor dem Bundesfinanzhof in München. Sollte das oberste deutsche Finanzgericht Tipkes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer teilen, wird es den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweisen.
Tipke vertritt die Auffassung, die Steuer auf Spekulationsgewinne sei eine „Dummensteuer“ – nach dem Motto: Der Ehrliche ist der Dumme. Die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben in den Steuererklärungen zu Spekulationsgewinnen zu überprüfen. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz.
Gestützt wird Tipkes These durch eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs. Darin heißt es, das Erhebungsverfahren weise „strukturelle Mängel“ auf. Die jährlichen Steuerausfälle durch nicht deklarierte Spekulationsgewinne beliefen sich auf geschätzte 1,5 Mrd. Euro.
Werner Haas von der Oberfinanzdirektion München bestätigt: „Wir haben bei dieser Steuer wenig Möglichkeiten zur Überprüfung“. Das sieht man 600 Kilometer nordwestlich neuerdings anders: Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf hat nach Handelsblatt-Informationen jetzt ihre nachgeordneten Behörden angewiesen, im Zuge von Betriebsprüfungen bei Banken Kontrollmitteilungen über Wertpapiertransaktionen der Bankkunden an die Finanzämter zu verschicken. Damit erhoffen sich die Behörden flächendeckende Daten über private Gewinne aus Aktiengeschäften. Diese sind seit 1999 steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und der Gewinn 1 000 DM/512 Euro im Jahr übersteigt – seit 2002 hat sich diese Freigrenze durch das Halbeinkünfteverfahren faktisch verdoppelt, da Gewinne nur noch zur Hälfte bewertet werden.
Um nicht in Konflikt mit dem § 30 a Abgabenordnung, dem Bankgeheimnis, zu kommen, sollen sich die nordrhein-westfälischen Betriebsprüfer eines Tricks bedienen: Das bankinterne Konto „Erträge aus Wertpapieran- und Verkauf“ enthält sämtliche Wertpapiertransaktionen, die eine Bank für ihre Kunden durchgeführt hat. Zwar kann die Bank die Daten komprimieren, etwa durch Weglassen einzelner Kundendaten. Sie muss aber nach Ansicht der Finanzverwaltung die Daten wieder vervollständigen können, um den in der Abgabenordnung geforderten Überblick über die Geschäftsvorfälle zu geben.
Kontrollmitteilungen sollen eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Für das Schreiben von Kontrollmitteilungen ist nicht erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerpflicht oder ein Verdacht der Steuerhinterziehung vorliegen. Durch solche Mitteilungen wurden in den 90er Jahren Tausende Steuerhinterzieher aufgespürt, die ihre Gelder nach Luxemburg transferiert hatten.
HANDELSBLATT, Montag, 15. Juli 2002, 19:02 Uhr
Von Axel Schrinner, Handelsblatt
Während Juristen noch über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer streiten, schaffen die Finanzbehörden Fakten: Sie gehen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung neue Wege.
DÜSSELDORF. Gibt es ein strukturelles Defizit bei der Erfassung privater Spekulationsgewinne? Darüber streiten am Dienstag der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke und das Bundesfinanzministerium vor dem Bundesfinanzhof in München. Sollte das oberste deutsche Finanzgericht Tipkes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer teilen, wird es den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweisen.
Tipke vertritt die Auffassung, die Steuer auf Spekulationsgewinne sei eine „Dummensteuer“ – nach dem Motto: Der Ehrliche ist der Dumme. Die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben in den Steuererklärungen zu Spekulationsgewinnen zu überprüfen. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz.
Gestützt wird Tipkes These durch eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs. Darin heißt es, das Erhebungsverfahren weise „strukturelle Mängel“ auf. Die jährlichen Steuerausfälle durch nicht deklarierte Spekulationsgewinne beliefen sich auf geschätzte 1,5 Mrd. Euro.
Werner Haas von der Oberfinanzdirektion München bestätigt: „Wir haben bei dieser Steuer wenig Möglichkeiten zur Überprüfung“. Das sieht man 600 Kilometer nordwestlich neuerdings anders: Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf hat nach Handelsblatt-Informationen jetzt ihre nachgeordneten Behörden angewiesen, im Zuge von Betriebsprüfungen bei Banken Kontrollmitteilungen über Wertpapiertransaktionen der Bankkunden an die Finanzämter zu verschicken. Damit erhoffen sich die Behörden flächendeckende Daten über private Gewinne aus Aktiengeschäften. Diese sind seit 1999 steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und der Gewinn 1 000 DM/512 Euro im Jahr übersteigt – seit 2002 hat sich diese Freigrenze durch das Halbeinkünfteverfahren faktisch verdoppelt, da Gewinne nur noch zur Hälfte bewertet werden.
Um nicht in Konflikt mit dem § 30 a Abgabenordnung, dem Bankgeheimnis, zu kommen, sollen sich die nordrhein-westfälischen Betriebsprüfer eines Tricks bedienen: Das bankinterne Konto „Erträge aus Wertpapieran- und Verkauf“ enthält sämtliche Wertpapiertransaktionen, die eine Bank für ihre Kunden durchgeführt hat. Zwar kann die Bank die Daten komprimieren, etwa durch Weglassen einzelner Kundendaten. Sie muss aber nach Ansicht der Finanzverwaltung die Daten wieder vervollständigen können, um den in der Abgabenordnung geforderten Überblick über die Geschäftsvorfälle zu geben.
Kontrollmitteilungen sollen eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Für das Schreiben von Kontrollmitteilungen ist nicht erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerpflicht oder ein Verdacht der Steuerhinterziehung vorliegen. Durch solche Mitteilungen wurden in den 90er Jahren Tausende Steuerhinterzieher aufgespürt, die ihre Gelder nach Luxemburg transferiert hatten.
HANDELSBLATT, Montag, 15. Juli 2002, 19:02 Uhr
gek zu ,72 Heute Morgen!
Insolvenz laesst bestimmt nicht lange auf sich warten
Na das ging ja schnell
Die letzte Gelegenheit, Euer Geld wiederzusehen???
Am 28.08. ist Hauptversammlung bei Amatech
Mr. Finn hat die Firma ausgeplündert, sich rechtwidrig die Patente überschrieben, damit eine
Konkurrenzfirma aufgebaut und er hält noch sehr viele Amatech-Aktien.
Wenn er damit auf der HV seine eigene Entlastung durchsetzen kann, ist Amatech vielleicht
endgültig am Ende (dann kann ihn nur noch der Zivilprozess zur Rückgabe der Patente zwingen).
Da er zwar sehr viele Aktien, aber keine Aktien-Mehrheit hat: -----> geht zur HV und
stimmt gegen seine Entlastung. Wenn Ihr keine Zeit habt, übertragt Eure Stimmrechte
auf die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK) oder andere Vereinigungen.
ES GEHT UM EUER GELD
Was die hohen Umsätze heute betrifft:
Kauft Mr. Finn gerade für´n Appel und´n Ei so viele Aktien, bis er wieder die Mehrheit an
Amatech hat und die HV nach seinem Belieben lenken kann? Er hat ja genügend Geld aus der
Firma gezogen, bevor er gegangen ist!!!
Am 28.08. ist Hauptversammlung bei Amatech
Mr. Finn hat die Firma ausgeplündert, sich rechtwidrig die Patente überschrieben, damit eine
Konkurrenzfirma aufgebaut und er hält noch sehr viele Amatech-Aktien.
Wenn er damit auf der HV seine eigene Entlastung durchsetzen kann, ist Amatech vielleicht
endgültig am Ende (dann kann ihn nur noch der Zivilprozess zur Rückgabe der Patente zwingen).
Da er zwar sehr viele Aktien, aber keine Aktien-Mehrheit hat: -----> geht zur HV und
stimmt gegen seine Entlastung. Wenn Ihr keine Zeit habt, übertragt Eure Stimmrechte
auf die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK) oder andere Vereinigungen.
ES GEHT UM EUER GELD
Was die hohen Umsätze heute betrifft:
Kauft Mr. Finn gerade für´n Appel und´n Ei so viele Aktien, bis er wieder die Mehrheit an
Amatech hat und die HV nach seinem Belieben lenken kann? Er hat ja genügend Geld aus der
Firma gezogen, bevor er gegangen ist!!!
#6
Sieht so aus!
Und wenn er den Kurs damit auf 0,50 bringt hab ich nix dagegen!
Ich glaub eher die haben erfolgreich Unternehmensteile verkauft!
mfg
perkins
Sieht so aus!
Und wenn er den Kurs damit auf 0,50 bringt hab ich nix dagegen!
Ich glaub eher die haben erfolgreich Unternehmensteile verkauft!
mfg
perkins
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