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    Rot/Grün verletzt Art. 6 Grundgesetz. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.02 16:50:49 von
    neuester Beitrag 04.10.02 16:48:06 von
    Beiträge: 79
    ID: 641.600
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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 16:50:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      CDU/CSU-Bundestagsfraktion
      Eichhorn: Rot-grüne Politik verletzt Art. 6 Grundgesetz
      [02.10.2002 - 14:13 Uhr]
      Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen von
      Rot-Grün zum Thema Familie erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
      Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
      Maria Eichhorn MdB:

      Artikel 6 Grundgesetz stellt "Ehe und Familie" unter den
      besonderen Schutz des Staates. Nunmehr wird diese Basis von Rot-Grün
      verlassen. Durch die geplanten Kürzungen beim steuerlichen
      Ehegattensplitting werden Ehe und Familie angegriffen und
      diskriminiert. Das Ehegattensplitting schafft die Möglichkeit, die
      Ehepartner als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu besteuern. So
      wird ihnen die Wahlfreiheit gegeben, die Aufteilung von Familien- und
      Erwerbsarbeit ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.

      Die Pläne der Bundesregierung beträfen nicht nur kinderlose
      Doppelverdiener, sondern in über 90% der Fälle Familien mit Kindern.
      Rot-Grün bestraft daher mit diesem Vorhaben gerade jene Familien, in
      denen ein Elternteil wegen der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit
      einschränkt oder darauf verzichtet. Gleichzeitig wäre dies ein Schlag
      ins Gesicht für Arbeitnehmerfamilien, da sie im Gegensatz zu
      Selbständigen und Besserverdienenden nicht die Möglichkeit haben,
      Einkommensteile auf den nicht oder gering verdienenden Partner
      umzuverteilen.

      Mit dem Angriff auf das Ehegattensplitting steht die SPD im
      Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das erst am 5. Februar 2002
      klargestellt hat, dass Kindererziehung, Hausarbeit und
      Erwerbstätigkeit gleichberechtigt nebeneinander stehen. Der
      sogenannten Toleranz gegenüber anderen Lebensformen in der letzten
      Legislatur folgt nun der Anschlag auf die bewährten Lebensformen und
      deren grundgesetzlichen Schutz.

      Also langsam schlägt das echt dem Faß den
      Boden aus.
      Diese Regierung gehört weg.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 16:57:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:10:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Holger

      du musst das in größerem Zusammenhang sehen.
      Es geht um die Abschaffung der althergebrachten Familie.
      Zum Kinderkriegen braucht man keine Ehe.
      Die entspricht eh einem konservativem Familienbild. :laugh:

      Mit alleinerziehenden Mütter kommt ein Staat besser
      klar. Er baut lieber Kinderkrippen
      für die 0- bis 3-Jährigen (Amtsdeutsch), zahlt
      den Müttern Sozialhilfe und hat so alle in
      Abhängigkeit und damit unter Kontrolle.

      Die Vereinzelung der Menschen wird vom Staat
      gezielt gefördert.
      Warum wohl?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:12:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn ein Mann und eine Frau, die bislang je 30.000 Euro verdient haben, zusammen ziehen und die Partner nun Arbeitsteilung vereinbaren, einer macht den Haushalt, der andere konzentriert sich auf das Geldverdienen und daurch jetzt 60.000 Euro verdient, dann ist das Einkommen der beiden in Summe gleich. Die Splittingregel bewirkt, daß dann auch das Steueraufkommen aus diesen 60.000 Euro gleich bliebt. Wegfall des Splittings bewirkt, daß nun plötzlich die Steuerprogression voll zuschlägt und das arbeitsteilige Ehepaar höhere Steuern bezahlen muß. Das wäre ungerecht. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Aus diesem Grund darf das Splitting nicht abgeschafft werden.

      Das Splitting ist kein Privileg, sondern nur die gerechte Behandlung von Einkommen unabhängig vom Privatleben eines Paars. Einer Regierung steht es nicht zu, darüber zu urteilen, wie ein Paar sich zu Hause die Arbeit aufteilt.

      Das Ehegattensplitting bringt keine Vorteile, sondern es behebt Nachteile, die eine arbeitsteilige Ehe hätte. Deshalb ist es auch Unfug, Kindergeld als Kompensation dagegen zu stellen, weil das Kindergeld ja nicht einkommensabhängig ist. Es wäre nur eine weitere Umverteilung zu Lasten der mittleren Einkommen zugunsten der geringen Einkommen. Und die sind bei Grundfreibetrag, progressiver Steuer, einkommensabhängiger Krankenversicherung, Subventionen und Sozialleistungen schon privilegiert genug.

      Es ist auch sinnvoll, speziell die Ehe nicht zusätzlich zu belasten. Ein anderer User (Das Virus) schrieb: "Die Ehepartner sind unter anderem gegenseitig voll unterhaltspflichtig. Hat der eine keinen Job, der andere aber Einkommen/Vermögen, dann fällt das Sozialamt weg. Was wäre die Konsequenz einer Abschaffung der gemeinsamen Besteuerung? Ganz klar: mehr Staat. Man sieht das heute schon sehr oft bei Partnern mit sehr geringem Einkommen.

      Da bringt die Ehe jetzt schon keine Vorteile, nur finanzielle Risiken. Viele heiraten dann auch (oder gerade?) wenn sie Kinder haben nicht. Was ist die Konsequenz: wenn die Mutter dann den Namen des Vaters nicht angibt (und das ist bei "unehelichen" Kindern sehr oft der Fall: Vater angeblich unbekannt) - dann zahlt das Sozialamt für alles."
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:24:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zum heueln! einige Leute können sich einfach nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die keine Kinder wollen. Sind die Kinderlosen den die Prügelknaben der Gesellschaft. Wer 10 Kinder will braucht halt Geld - Na und.

      Kindergeld auf 500€ und wer sich nicht so eine Rasselbande anhängt zahlt 85% Stuern, oder was. Bald kann man echt nur noch Auswandern.....

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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:48:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ppeschel

      Du raffst es scheinbar nicht, leute die Kinder bekommen sorgen für deine Rente....
      Daher bist du bis jetzt nicht der Prügelknape, sondern der Sozialschmarotzer!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:50:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      for4zim,

      deine erklärung des splittings ist frei erfunden. alles andere hätte mich allerdings auch gewundert.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:55:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nein, frei erfunden ist es nicht. Siehe BVerfGE 6,55
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 18:00:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wann kommt der LEBENSBORN? :D
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 18:41:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Blöd
      echt
      Blöde Beiträge
      Scheisse
      Scheiss Beiträge

      ICH HABE 4 KINDER

      die drei Ältesten zahlen alle Steuern usw

      später auch das Jüngste

      wer keine Kinder will sollte das Kindergeld finanzieren

      villeicht 500 EURO pro monat damit er säter mal eine rente bekommt
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 18:49:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      @E_L..
      Glückwunsch zu deinen 4 kindern. trotzdem bedauere ich dich. in der gesellschaft wirst du ja mit 4 kindern schief angeguckt. viele sagen ja noch, daß sie für dein kindergeld arbeiten müssen. unsere gesellschaft ist ja kinderfeindlich. und je mehr kindergeld eine familie bekommt, umsomehr steigt die kinderfeindlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:37:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ for4zim

      Genau richtig erklärt.

      Um bei Deinem Bsp. zu bleiben: Gleich ob bei einem Ehepaar beide je 30.000,00 EUR verdienen oder bei einem anderen der eine Partner 60.000,00 EUR und der andere nichts. Beide sollen Steuern in gleicher Höhe bezahlen. Das allein kann aber nur mit dem Ehegattensplitting erreicht werden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:56:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Ehegattensplitting ist in der heutigen Zeit nicht mehr gerecht únd muß reformiert werden. Es ist verständlich wenn jetzt kinderlose Ehepaare aufschreien. Im Zweifelsfall sollen sie klagen.

      Hier ein Leserbrief von "VaeterinNot.de"

      Das Ehegattensplitting ist eine völlig antiquierte Steuersubvention für Ehepaare, in der der eine (meist der Mann) sehr viel verdient und der andere (meist die Frau) nichts oder sehr wenig.

      Der Staat subventioniert dies jährlich mit Milliardengeschenken. Gleichzeitig fehlt ihm das Geld, für die Förderung von Vätern und Müttern, die für ihre Kinder sorgen. Mit lächerlichen 300 DM werden da die Eltern abgespeist. Getrenntlebende Väter sehen trotz ihrer Aufwendungen die sie für ihre Kinder erbringen meist nicht einmal davon etwas.

      Wollen wir hoffen, dass die Regierungskoalition aus SPD und Grüne bald über ihren Schatten und die Interessen so manch eines Bundestagsabgeordneten aus ihren Reihen springen können und nicht erst dann, wenn 90 Prozent der Bevölkerung Rentner sind, die durch die restlichen 10 Prozent versorgt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 00:36:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke leo6

      Sieht nicht ganz so aus

      meine grossen sind zwischen 22 u. 26

      der Jüngste verdient vermutlich am wenigsten mit 14,-€ Brutto die Stunde

      die drei bezahlen mehr ein als ich vermutlich in 15 jahren ( wenn ich das erlebe ) dann an Rente bekomme

      als die klein waren hatten uns die Nachbarn mit Drei Kindern aber Respektiert - Mehrfamilienhaus und Handwerksbetrieb
      ABER
      eine Wohnung mit drei Kindern zu Mieten undenkbar !!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:09:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @cyberwilly
      Die Familie hat sich selbst abgeschafft! Würde Deine Vermutung zutreffen, gäbe es nicht so viele Scheidungen und daraus resultierend nicht so viele Alleinerziehende.
      Nicht der Staat fördert die "Vereinzelung der Menschen" mit einem neuen Gesetz, sondern der Staat reagiert auf eine gesellschaftliche Entwicklung der letzten 10/15 Jahre.

      Was spricht gegen eine Abschaffung des Ehegattensplittings? Warum soll ein Ehepartner dem Staat mehr wert sein, als ein Kind?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:24:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15,
      hier muss ich Dir energisch widersprechen!!! Es kann sein dass sich einige Familien abgeschaft haben, aber längst nicht alle!!! Nimmst Du nur die veröffentlichte Meinung zur Kenntnis?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:24:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:36:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Stockaxis
      Es haben sich viele Familien "abgeschafft", Tendenz steigend!
      Statistisch wird jede dritte Ehe irgendwann einmal geschieden, durchschnittlich nach sechs Jahren. 61,3% der Scheidungsanträge wurden von den Frauen gestellt (in 1997).
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:50:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Test
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:52:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      genova, kannst Du den Unsinn, den Du behauptest, mal bitte belegen?

      Ich weiß, daß Du es nicht kannst, weil ich nämlich meine Aussagen zum Ehegattensplitting nicht erfunden habe, sondern sie sind Gesetz und man kann sie nachrechnen.

      genova, hör auf, aus reinem Hass auf meine politische Einstellung mich zu beleidigen und falsche Behauptungen über mich zu verbreiten.

      Und noch mal an alle: das Ehegattensplitting ist keine Subvention der Ehe, sondern ein gerechter Ausgleich dafür, daß ein gemeinsamer Haushalt in der Progression hochrutscht und daß Ehepartner in Notzeiten für einander einstehen udn damit den Staat entlasten. Im Fall meiner Frau war das so, daß sie aufgrund ihrer Sprachausbildung zunächst mal zwei Jahre nicht arbeiten konnte und ich sie in der Zeit versorgt habe. Wäre sie nicht verheiratet gewesen, hätte der Staat mit Sozialhilfe in Leistung treten müssen. Im Vergleich dazu spart der Staat - wir alle - durch das Ehegattensplitting und dem Anreiz zur Ehe erheblich Geld ein.

      Was bei den jetzt veröffentlichten Plänen so richtig sauer aufstößt: belastet werden sollen Einkommen ab 45000 Euro. Das sind genau die Einkommen, wo die Steuernlast drückt, wo die meisten Zuschüsse wie BaföG, Kindergartenermäßigung usw. nicht mehr gezahlt werden. Hier liegt das Tief der Bezuschussung von Familieneinkommen bei der Riesterrente. Die Einkommen um 30000 bis 60000 Euro sind genau die Einkommen, die einerseits die volle Abgabenlast trifft, die andererseits fast nirgendwo noch staatliche Leistungen erhalten. Es sind die mittleren Einkommen, die den Sozialstaat zu bezahlen haben und die man entlasten muß. Einkommen unter 25000 Euro muß man nicht entlasten, weil die eh vergleichsweise wenig Steuern zahlen. Einkommen über 100.000 Euro können die Abgabenlasten gut schultern, weil hier viele alltägliche Ausgaben nur noch geringfgig im Vergleich zum Haushaltsvolumen sind. Die mittleren Einkommen aber sind die, die seit ca. 10 Jahren netto stagnieren oder zurückfallen. Diese Regierung hat einfach nicht kapiert, was hier im Land los ist. Und die, die vom Ehegattensplitting als Privileg sprechen, leider auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:02:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      @for4zim

      Deine Darstellung ist so nicht ganz richtig, zumindest nicht vollständig. Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind Partner Unterhaltspflichtig, ohne dafür steuerliche Vorteile zu bekommen. Viele Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger müssen in diesem Zusammenhang eine miese Schnüffelei der Behörden in ihrem Privatleben erdulden. Teilweise wird durch übereifrige Beamte die schutzige Wäsche auf "Indizien" untersucht :mad:.

      Also weg mit dem Splitting für kinderlose Ehepaare. Familie ist da, wo Kinder sind;).
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:06:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:17:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Punk24, warum heiraten diese Leute dann nicht? Sie hätten doch nur Vorteile, bei all den Privilegien für Verheiratete? ;)

      Und wenn Du auf Schnüffelei verweist - ist es nicht leider meist so, daß es nur eine Frage der "Cleverness" des Paares ist, ob der Partner, der Einkommen hat, zur Leistung verpflichtet wird? Bei Verheirateten stellt sich diese Frage gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:29:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      punk,

      hör bitte auf, aus reinem hass auf die politische einstellgung von for4zim den armen mann zu beleidigen.

      for4zim, entschuldige bitte, dass ich dich aus reinem hass beleidigt habe. das ehegattendingsbums ist natürlich gut. ich hab mich da vertan.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:33:33
      Beitrag Nr. 25 ()
      Darum geht doch doch gar nicht for4zim. Dein Argument für das Splitting war die gegenseitige Unterhaltspflicht der Partner. Diese ist aber nicht auf die Ehe beschränkt. Folglich müssten entweder auch nichteheliche Parnerschaften in den Genuss des Splittings kommen oder das Splitting wird abgeschafft. Alles andere wäre von der Argumentation her nicht logisch ;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:58:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nein, mein Argument für das Splitting ist, daß man von staatlicher Seite nicht zu sanktionieren hat, wie sich Ehepartner Beruf und Haushalt aufteilen.

      Daß im Gegensatz zu nicht-ehelichen Lebenspartnerschaften Ehepaare bei der gegenseitigen Unterstützung nicht mehr tricksen können, kommt noch obendrauf. Bei nicht-ehelichen Lebenspartnerschaften reicht schon der Nachweis unterschiedlicher Wohnsitze oder getrennter Haushaltsbücher, wenn überhaupt staatliche Stellen mitbekommen, daß da eine Lebenspartnerschaft besteht, bei der Ehe zahlt der eine für den anderen so oder so.

      Und nochmal die Frage, wenn denn die Ehen so privilegiert sind, warum heiraten die Leute nicht? Offensichtlich hat es doch auch Vorteile, nicht verheiratet zu sein. Und die Ehe gerät bei immer mehr Menschen ins Hintertreffen, wenn sie auch noch steuerlich benachteiligt wird.

      Und das wesentliche: man kann nicht bei den Menschen, bei denen die Abgabenlast ohnehin schon zu hoch ist, die Steuerlast noch weiter erhöhen.Das aber wird getan, statt wirksame Einsparungen im Haushalt vorzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:58:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich bin jetzt auch für einen rigorosen Sparkurs im Sinne einer risikogerechten Einstufung!



      Abschaffung des Ehegattensplittings, und zwar für alle
      (nicht nur einkommensabhängig)

      Höhere Rentenbeiträge für Kinderlose
      (Mehrbeitrag dient dem Ausgleich für Generationenvertrag)

      Höhere Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge für Alleinlebende
      (Risiko, die Versichertengemeinschaft zB durch Krankenhausaufenthalt in Anspruch zu nehmen ist größer, als bei jemandem , der ggf. zu Hause versorgt werden kann)

      Im Gegenzug: Abschaffung der beitragsfreine Mitversicherung von Familienangehörigen

      Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen
      (warum sollen die, die mehr verdienen letztlich umgerechnet weniger prozentual belastet werden)

      Höhere Mehrwertsteuern auf Baumarktprodukte
      (indirekte Förderung der Schwarzarbeit muss verhindert werden)

      Doppelte Besteuerung von Zweit- und Mehrautos
      (Höhere Umweltbelastung muss verhindert werden)

      Höhere Steuern für Alleinerziehende
      (für sie müssen mehr Leistungen durch die Gemeinschaft erbracht werden; Kinderhorte usw.)

      Erbschaftssteuer für alle
      (nicht erst ab bestimmten Höhen. Anreiz für Konsum muss geschaffen werden)

      Höhere Steuern für solche, die nichts zu vererben haben
      (Sie sind es, die dem Staat bis zum Schluss auf der Tasche gelegen haben und so die Allgemeinheit stärker belasteten)

      Kirchensteuer abschaffen
      (Nutzer von bislang durch die Kirche geförderten Einrichtungen müssen aufwandsgerechte Zahlung leisten; Eintrittsgeld für Kirchgänger)

      Eintrittsgelder für öffentliche Erholungsbereiche
      (Mehrnutzer müssen eben mehr zahlen)

      Tabaksteuer erhöhen

      Alkoholsteuer erhöhen

      Steuern auf Flugbenzin erhöhen





      Das sind nur erste Möglichkeiten für eine sozialistische Umverteilungspolitik.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:01:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26

      hier hilft nur eine stärkere Beobachtung durch die Nachbarschaft. Wöchentlich auszufüllende Meldezettel über die Vorkommnisse der nächstliegenden Häuser/Wohnungen sollten zur Pflicht gemacht werden. Wäre sicher auch ein nützliches Medium für die Rasterfahndung.

      Rasterfahndung nicht nur nach Terroristen, sondern auch nach Schmarotzern.


      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:58:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Punk24
      Richtig, eine Familie ist da, wo Kinder sind! Keine Kinder, keine Familie, keine Steuervorteile!
      Warum soll beispielsweise ein berufstätiger Alleinerziehender mit ein, zwei oder mehr Kindern steuerlich schlechter gestellt sein, als ein Ehepaar ohne Kinder?
      Das Ehegattensplitting stammt aus einer Zeit, in der Kinderplanung nur sehr eingeschränkt möglich war und man zu 95 % davon ausgehen konnte, dass Kinder geboren werden. Dem ist seit Jahrzehnten nicht mehr so.

      Sollte das Ehegattensplitting für kinderlose Paare wirklich fallen, so müssen die Männer ihre Frauen halt zur Arbeit schicken, damit der Steuernachteil ausgeglichen wird ;) sehr geeignet wäre hierfür der Dienstleistungssektor, wie Altenbetreuung, Lesestunden, Nachhilfe für Kinder in Asylbewerbereinrichtungen, es gäbe viel zu tun...;) und 300 Euro lassen sich damit leicht verdienen!
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:48:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Linda#17
      zu 95 % davon ausgehen konnte, dass Kinder geboren werden

      Kinder werden aus dem Haus gehen und der Staat betrügt dann die Eltern da sie Steuerlich ohne Kinder sind

      hier besteht eine Langfristungerechtigkeit

      meine drei erwachsenen Kinder verdienen selbst schon über 5 Jahre ihr eigenes Steuerpflichtiges Einkommen
      ich muss noch 15 Jahre arbeiten gehen wie andere Kinderlose

      in meiner Steuerplicht habe ich noch 10 Jahre einen "Nachzügler" der dann auch noch Steuern bezahlt
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:54:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      @E-L-Schu
      Wenn ich Dich richtig verstehe, siehst Du das Ehegattensplitting als steuerliche Entschädigung für das Kindergroßziehen, das Dir auch zustehen sollte, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Warum soll nur die Gruppe der Ehepaare in den Genuß dieses steuerlichen Vorteils kommen, gibt es doch mehr und mehr berufstätige Alleinerziehende.
      Wenn deren Kinder aus dem Haus sind, werden sie steuerlich in die Klasse I gestuft. Dies könnte man genauso als Betrug betrachten, tust Du aber nicht. Warum?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 18:31:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      for4zim,
      <Die mittleren Einkommen aber sind die, die seit ca. 10 Jahren netto stagnieren oder zurückfallen.>
      Leider ist das so. :( Es ist es aber auch so, dass die ehem. BuReg diese Verhältnisse erst geschaffen, zumindest vorangetrieben hat, und die BuReg seit Okt. 1998 dabei ist, den Missstand positiv zu verändern. ;) So was dauert aber sehr lange und ist auch sehr teuer.

      <Diese Regierung hat einfach nicht kapiert, was hier im Land los ist.> Siehe oben. Richtig wäre es, wenn Du geschrieben hättest "Die alte und neue Regierung". ;)

      <Und die, die vom Ehegattensplitting als Privileg sprechen, leider auch nicht.> ;) Stimmt. Die Denkanstösse zum Wegfall des Ehegattensplittings stammen schon aus dem Steuer- und Finanzkonzept von B90/Die Grünen von 1997. Schon 1998 waren die verantwortlichen SPD-Verhandlungspartner in den Koa.-
      verhandlungen gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings.
      Ich hoffe, dass das jetzt wieder so sein wird.

      Weiterhin halte ich es aus den von Dir genannten und plausibel erklärten Gründen für einen großen Fehler, das Ehegattensplitting zu canceln.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 08:18:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      for4zim,

      "...keine Subvention der Ehe, sondern ein gerechter Ausgleich dafür, daß ein gemeinsamer Haushalt in der Progression hochrutscht und daß Ehepartner in Notzeiten für einander einstehen udn damit den Staat entlasten."



      Dass kann man so sehen, aber man muss es nicht uneingeschränkt so sehen. Warum ist der Spltting-Faktor von 1 "gerecht"? Kapier ich nicht, wird auch schwierig sein,d ass zu begründen. Es geht um die Besteuerung von haushalten nach ihrer Leistungsfähigkeit, und es wäre ja nicht so, dass 2-Personen-Haushalte automatisch den doppelten Finanzbedarf wie 1-Personen-Haushalte hätten. Du gehst rein von der horizontalen gerechtigkeit aus - zwei Ehepaare, bei den einen arbeitet nur einer und der andere bleibt zuhause, beim anderen arbeiten beide und verdienen in der Summe das gleiche - warum sollte ersteres benachteiligt werden? Da kann man auch auf dem Standpunkt stehen: Weil beim ersten Ehepaar einer der beiden alleine zuhause bleiben kann und entsprechend die Leistungsfähigkeit dieses haushaltes höher einzustufen ist. Vertikale Gerechtigkeit würde vollends zu klaren Ergebnissen führen: Ein 1-Personen-Haushalt mit 30.000€ Einkommen hat eine geringere Leistungsfähigkeit als ein 2-Personen-Haushalt mit 60.000€ Einkommen. Der durchschnittliche Steuersatz läge bei beiden gleich hoch.



      @ll,
      "Ehe und Familie" unter den besonderen Schutz des Staates, nicht das Ehegattensplitting. Gedacht ist auch nicht an eine Abschaffung, sondern an eine Begrenzung des Splitting-Vorteils nach oben. Damit würde aber weiterhin eine sehr klare steuerliche Bevorteilung der Ehe einhergehen. Nur weil die Opposition darin einen Verfassungsbruch sehen möchte, ist es noch längst keiner. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 08:48:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      dickdiver, Du behauptest, die neue Bundesregierung sei dabei, den Mißstand zu beheben. Das ist aber objektiv nicht der Fall. Bei der Riesterrente ist die staatliche Bezuschußung am geringsten bei Einkommen um die 20000 bis 50000 Euro. Höhere und vor allem geringere Einkommen profitieren hingegen erheblich entweder von Zuschüssen oder Steuergutschriften.

      Bei der Heraufsetzung des Grundfreibetrages profitierten die unteren Einkommen überproportional. Bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hingegen die, die große Aktienvermögen oder überhaupt überdurchschnittliche Vermögenseinnahmen haben.

      Die Heraufsetzung des Grundfreibetrags für die Krankenversicherung trifft erneut gerade die mit Einkommen um 40.000 Euro am härtesten, die, wenn sie freiwillig versichert waren, schon von jeher die höchsten Erhöhungen des Tarifs (Anstieg der Bemessungsgrenze und der Tarife) ertragen mußten.

      Und auch sonst kann ich nicht erkennen, daß gerade diese Einkommensschichten irgendwo entlastet worden wären.

      Neemann, ich kann Dir leider nicht zustimmen. Wieso ist ein Haushalt, wo einer ganztags arbeitet und 50.000 Euro erhält, während der andere den Haushalt macht, leistungsfähiger als ein Haushalt, in dem beide halbtags arbeiten und je 25.000 Euro verdienen?

      Und die Begrenzung des Splittingvorteils "nach oben" ist ja nur wieder so eine Umverteilungsformel, die suggeriert, es träfe nur die Reichen, die etwas mehr Steuern leicht wegstecken. Aber es trifft eben gerade nicht nur die Reichen, sondern mittlere Einkommen, wie schon oben angemerkt, die eigentlich entlastet werden müßten. Die Begrenzung des Splittingvorteils wäre nur opportun, wenn man dies im Rahmen einer spürbaren allgemeinen Steuerentlastung vornähme.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:00:17
      Beitrag Nr. 35 ()
      1. Unterhaltspflicht auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Wo soll das geregelt sein ?

      Der einzig mir bekannte Fall ist § 1615l, bei der der unverheiratete Vater des Kindes, der Mutter bis zu drei Jahre Unterhalt leisten muss, wenn sie einer Erwerbstätigkeit wegen des Kindes nicht nachgehen kann. Ansonsten ist man nur Verwandten in gerader Linie und dem Ehegatten unterhaltspflichtig.

      Wenn zwei Personen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, der Vater trennt sich von der Mutter, nachdem die Kinder drei Jahre oder älter sind, haben nur noch die Kinder Unterhaltsansprüche. Falls die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, muss das Sozialamt einspringen. Im Falle einer Ehe wäre der Vater auch nach der Scheidung weiterhin für die Mutter unterhaltspflichtig.

      Von daher hinkt der Vergleich mit den nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

      2. Wer das Ehegattensplitting komplett abschaffen will, wird riesige Probleme mit §10INr. 1 EStG bekommen, wonach Unterhaltsleistungen an geschieden oder dauernd getrennt lebende Ehegatten steuerlich bis zu 13.805 Euro abzugsfähig sind. Solange ich Unterhalt an der verheirateten Ehepartner zahle kann ich diesen nicht absetzen. Sobald ich getrennt lebe oder mich scheiden lasse kann ich Unterhaltszahlungen absetzen. Getrenntleben oder Scheidung als Steuersparmodell ?

      Von daher ist eine komplette Abschaffung des Ehegattensplitting rechtlich gar nicht machbar. Das weiss jeder, der nur etwas Ahnung von der Materie hat. Über eine Begrenzung lässt sich sicherlich reden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:05:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ergänzung:

      Bei einer Begrenzung erwarte ich allerdings, dass die eingesparten Beträge auch wirklich zu einer Kindergelderhöhung verwandt werden, und nicht in irgendwelchen staatlichen Projekten verschwinden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:07:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      fundamentalfan, soweit ich weiß, geht es um häusliche Gemeinschaften. Wenn das Sozialamt davon ausgeht, daß eine gemeinschaftliche Haushaltskasse besteht, dann gehen die auch davon aus, daß der Sozialhilfeempfänger zunächst aus dieser Kasse versorgt wird und entsprechend weniger bedürftig ist. Das läßt sich aber leicht umgehen, weshalb es ein Scheinargument ist, und in der Tat nur die Ehe garantiert, daß keiner in der Familie in die Sozialhilfe fallen kann, solange auch nur einer ausreichend verdient. Warum man daher meint, ein Splitting-Faktor von irgendeinem willkürlichen Betrag unter 1 wäre gerechter, kann ich nicht einsehen. Es kann auch niemand vorrechnen, warum gerade der Faktor 0,8 oder 0,9, womöglich gestaffelt nach Einkommen, jetzt gerechter sein sollen. Es geht um nichts als eine Steuererhöhung, bei der man sich eine begrenzte Gruppe ausgewählt hat, von der man sich erhofft, daß sie sich nicht wehren kann.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:10:32
      Beitrag Nr. 38 ()
      fundamentalfan, der verweis auf höheres Kindergeld ist Augenwischerei. Es ist fraglich, ob überhaupt die angekündigten Kindergelderhöhungen in voller Höhe geleistet werden. Das Problem ist einfach, der Haushalt ist ruiniert. Dieses Jahr fehlen über 10 Milliarden, nächstes Jahr über 20 Milliarden. Diese Lücken muß man schließen, und jede Ankündigung von Wohltaten, wie die 4 Milliarden für die Länder oder höheres Kindergeld, muß noch obendrauf finanziert werden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:20:11
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ for4zim,

      was Du beschreibst ist ein Problem der Subsidiarität der Sozialhilfe, aber eine echte Unterhaltspflicht gibt es zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht.

      Und wenn die nichteheliche Lebensgemeischaft beendet ist, kann sich der Vater schön aus der Verantwortung stehlen und das Sozialamt muss einspringen. Dies geht bei einer geschiedenen Ehe nicht ohne weiteres.

      Von daher halte ich es auch für sinnvoll, dass die Ehe in gewissen Bereichen besonders geschützt ist, da sie rechtliche und finanzielle Verpflichtungen (auch nach der Scheidung) untereinander begründet und auf diese Weise die Staatskasse (insbes. das Sozialamt) entlastet.

      Würde man wie einige Leute (mbspowersystems) die Abschaffung der Ehe fordern, würden die Sozialämter mit weiteren ungeanhnten Belastungen auskommen müssen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:25:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      ach ihr seit alle ungerecht. wo es darum ging die steuerfreien zuschläge für nacht- sonn- und feiertagsarbeit zu versteuern, haben alle JA gebrüllt. hier hatte es sich auch nur um eine begrenzte gruppe gehandelt. sogar noch kleiner als die, welche vom splitting profitiert.

      immer schön nach dem florians-prinzip
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:26:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      @for4zim,
      "Die Begrenzung des Splittingvorteils wäre nur opportun, wenn man dies im Rahmen einer spürbaren allgemeinen Steuerentlastung vornähme."

      Ich kann jetzt nicht mit Summen hantieren, aber so ganz arg viel wird bei dieser Begrenzung nicht herauskommen, als dass damit irgendetwas spürbares an Entlastung für die Steuerbasis anfallen könnte.

      Was dein Beispiel angeht, so hättest du hypothetisch freilich recht, nur wären die von der Begrenzung des Vorteils überhaupt betroffen? Daneben - so ganz realistisch ist das nicht - i.A. gibt es kaum derart gut bezahlte Halbtagsjobs. In den unteren und mittleren inkommensbereichen soll m.W. der Vorteil gar nicht gekürzt werden, und wenn jetzt jemand mit dem hypothetischen Beispiel "Einer 80.000€ ganztags oder beide 40.000€ halbtags kommt - nun ja, in der Tat, wenn es so etwas gibt, dann wäre es keine Gleichbehandlung und damit eine Regelung, die zu einer Verletzung der horizontalen Gerechtigkeit führt .... dabei aber ein Stück mehr an vertikaler Gerechtigkeit mit sich brächte - eine Regelung ohne Verletzung der Gerechtigkeitsnormen kann es ohnehin nicht geben.

      Auch horizontal könnte man sich übrigens fragen: Wieso wird ein Ehepaar, bei dem der eine ganztags 50.000€ mitbringt und die andere zuhause sitzt, gleichgestellt mit einem Ehepaar, bei dem der eine ganztags 30.000€ und die andere ganztags 20.000€ mitbringen?
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:32:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      #37 Merkwürdige Rechtsauffassung

      Natürlich müßte gerechterweise das Splitting
      auch für eheähnliche Gemeinschaften gelten.

      Das man hier Verpflichtungen umgehen kann ist ja
      wohl kein Grund, eigentlich zustehende Leistungen
      vorzuenthalten.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:33:23
      Beitrag Nr. 43 ()
      PS,

      mal ein Blick über die Landesgrenze nach Österreich:

      Dort gibt es überhaupt keine Form des Splittings, sondern die reine Form der Individualbesteuerung. Was es gibt, sind freilcih umfangreiche Regeln für Familien mit Kindern (hier jetzt nicht relevant) und einen Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 364€, mit dem die verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner steuerlich berücksichtigt werden soll. (Dieser erhöht sich z.B. auch, wenn Kinder vorhanden sind).

      Jenseits der Frage, ob das nun gerade ein der Höhe nach angemessener Ansatz wäre (diese 364€ verringern nicht die Bemessungsgrundlage, sondern die Steuerschuld, aber dennoch ziemlich niedrig) - es macht deutlich, dass eine steuerliche Bevorteilung der Ehe sich steuerrechtlich genauso gut anders manifestieren liesse als durch das Splitting. Das Splitting steht nicht unter dem Schutz des GG
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:34:45
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ for4zim, # 4:

      das habe ich bisher noch nichht so gesehen. Deine Begründung ist aber einleuchtend und macht mich echt nachdenklich.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:37:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      @ leo6

      von mir aus könnten sie das Ehegattensplitting ganz abschaffen.
      Erstens lebe ich in einer Doppelverdienerehe;
      Zweitens kann ich als Selbständiger ohne weiteres den Einkommensvorteil gegenüber meiner Frau dadurch ausgleichen, dass ich sie bei mir beschäftige, so dass ich am Ende genau den gleichen Splittingvorteil habe.

      Wenn Du auch sachliche rechtliche Argumente zu liefern hast - was ich bei Dir bezweifle - bin ich gern bereit mit Dir zu diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:37:46
      Beitrag Nr. 46 ()
      pollux, fundamentalfan beantwortet das eigentlich schon. Daß man in eheähnlichen Gemeinschaft sich aus der Verantwortung stellen kann, ist eher die Regel als die Ausnahme. Deshalb hat der Staat auch keinen Grund, diese Lebensform zu begünstigen.

      Neemann, es geht um Einkommen ab 45000 Euro. Und das sind, Scharping möge mir verzeihen, noch mittlere Einkommen. Und warum ein Haushalt, in dem einer 30.000 Euro, der andere 20.000 Euro ganztags erhält, steuerlich besser gestellt werden soll, als ein Haushalt, in dem nur einer 50.000 Euro verdient, sehe ich auch nicht ein. Soll also doch die sogenannte "Nur-Hausfrau" bestraft werden?
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:45:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      for4zim,
      du formulierst es markant so, ich andersrum: Warum sollte das ganztags berufstätige Paar denn benachteiligt werden?
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:47:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ neemann,

      das Argument mit der vertikalen Gleichbehandlung (Ehe zu nichtehelichen Lebensgemeischaften) wurde bisher vom BVerfG nicht akzeptiert, wegen der unterschiedlichen Ausprägungen insbesondere was die Unterhaltspflicht betrifft.
      Es bleibt daher die von auch Dir gerügte horizontale Ungleichbehandlung bei Ehen mit ungleicher Vermögensverteilung, so dass ein deutliche Absenkung oder gar Abschaffung des Ehegattensplitting mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft wird.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:50:58
      Beitrag Nr. 49 ()
      Neemann, aber das ganztätig berufstätige Ehepaar wird ja gar nicht benachteiligt. Sie werden in genau gleicher Höhe besteuert, eventuell können sie noch mehr Werbungskosten nachweisen, z.B. wenn ihre Arbeitsorte auf einem Weg liegen und nur einer fährt, aber beide die Kilometerpauschale geltend machen können.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:51:24
      Beitrag Nr. 50 ()
      #46

      "Daß man in eheähnlichen Gemeinschaft sich aus der Verantwortung stellen kann, ist eher die Regel als die Ausnahme."

      Ich gehe davon aus daß dir hierzu entsprechende Erhebungen
      vorliegen, ansonsten solltest du das als deine persönliche
      Auffassung kennzeichnen.

      In meinem Bekanntenkreis gibt es alleine 4 nicht
      verheiratete Paare, bei denen jeweils nur einer arbeiten
      geht (bei 2 Paaren die Frau).
      Die nicht arbeitstätigen Partner beziehen keinerlei
      Sozialleistungen.

      Und was die Verpflichtungen angeht macht euch mal schlau.
      Zum Teil ist man schlechter gestellt als Verheiratete.

      Schlechterstellung gegenüber Ehen ist nicht verboten (neues Urteil VGH Baden-Württemberg 08.07.1997, FEVS 1998, 219, 225).
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:53:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      pollux, nein, Erhebungen habe ich nicht. Bei Deinem Bekanntenkreis wundere ich mich, bei mir sieht es ganz anders aus. Warum heiraten die denn alle nicht, wenn sie so deutlich besser gestellt wären in einer Ehe?
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 09:53:34
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ehegattensplitting
      Geschichte des "Ehegattensplittings"
      1958 hat der Bundestag das so genannte Ehegattensplitting verabschiedet. Damit wurde die aus der Weimarer Republik stammende Haushaltsbesteuerung abgelöst. Bei der Haushaltsbesteuerung hat der Fiskus die Einkommen der Ehepartner einfach zusammengelegt und durch zwei geteilt, unabhängig von den Einkommensverhältnissen der jeweiligen Ehepartner. Die Besteuerungsformel war zwar einfach, konnte jedoch auch zu einer ungerechten Besteuerung eines Ehepartners und vor allem gegenüber Alleinerziehenden führen.

      In den 50er Jahren klagten viele Ehepartner und Alleinerziehende vor dem Bundesfinanzhof, weil sie die ungerechte Besteuerung nicht weiter hinnehmen wollten. Daraufhin sah sich der Gesetzgeber veranlasst ein neues Besteuerungsmodell einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht war nun gefragt, denn es musste ein Besteuerungsmodell gefunden werden, dass mit der Verfassung bzw. dem im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatz von Ehe und Familie vereinbar ist.

      Die deutschen Verfassungsrichter fanden im US-amerikanischen Steuerrecht ein Modell, dass auch auf Deutschland übertragen werden konnte. 1958 wurde das so genannte "Ehegattensplitting" eingeführt.

      So funktioniert das Ehegattensplitting:
      Der Kölner Rechts- und Steuerwissenschaftler Prof. jur. Joachim Lang erklärt dem ARD-Ratgeber Recht, wie das Ehegattensplitting funktioniert:

      "Die Einkommen der Ehegatten werden zusammengerechnet. Dann wird der zusammengerechnete Betrag durch zwei geteilt und dann wird auf den geteilten Betrag der Tarif (je nach Steuerklasse festgelegter Steuertarif, Anmerkung der Redaktion) abgelesen und dieser Tarifbetrag wird verdoppelt".

      So einfach ist das also, doch wie so oft ist die Realität viel komplizierter und manchmal auch ungerechter.

      Die Kritik am Ehegattensplitting:
      Familien- und Alleinerziehenden-Verbände, so wie einige politische Parteien, fordern seit Jahren eine dringende Reform des Ehegattensplittings. Einige wollen diese Besteuerung von Ehepartnern ganz abschaffen.

      Die am häufigsten geäußerte Kritik: Das Ehegattensplitting sei nicht mehr zeitgemäß, weil es die traditionelle Einverdiener-Ehe bevorzuge und die vielfältigen Formen der Lebensgemeinschaften in der heutigen Zeit nicht berücksichtigt. Das Ehegattensplitting führe auch dazu, das sich wegen der Besteuerung ein Teilzeitjob kaum noch lohnt. Eine weitere Kritik zielt auf die Bevorzugung der "Besserverdienenden".

      Steuervorteil vor allem für besserverdienende Ehepaare ohne Kinder:
      Der ARD-Ratgeber Recht fragte den Kölner Rechts- und Steuerwissenschaftler Prof. jur. Joachim Lang im Interview, wer eigentlich den größten Steuervorteil vom Ehegattensplitting hat.

      Seine Antwort: "Das Ehegattensplitting wirkt sich am meisten bei der Mittelstandsfamilie aus, wo nur ein Ehegatte verdient. Dann ist es nämlich so, dass das mittlere Einkommen, durch zwei geteilt wird und dadurch ergibt sich nämlich eine Steuerentlastung für die mittleren Einkommen."

      Zur Veranschaulichung hier einige Zahlen: Bei einem Jahreseinkommen zwischen ca. 40.000 und 55.000 Euro im Jahr, kann über das Ehegattensplitting ein Steuervorteil von über 9.000 Euro im Jahr erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, das nur ein Ehepartner arbeitet bzw. Einkommen bezieht.

      Das durchschnittliche Familieneinkommen liegt allerdings längst nicht so hoch. Die meisten Familien und Ehepaare verdienen ca. 30.000 Euro im Jahr. Der Steuervorteil über das Ehegattensplitting liegt hierbei gerade einmal bei knapp über 3000 Euro im Jahr.

      Die Rechenbeispiele geben nur eine grobe Richtung an, da bei der genauen Berechnung des Steuervorteils über das Ehegattensplitting die anzuwendende Grundsteuertabelle maßgeblich ist.

      Einen sehr geringen bis keinen Steuervorteil haben Ehepaare die beide berufstätig sind und etwa gleich viel verdienen. Bei gleichem Einkommen beträgt der Steuervorteil gleich null Euro.

      Ehepaare mit einem sehr unterschiedlichen Einkommen, zum Beispiel Paare bei denen einer nur Teilzeit arbeitet, sind zunächst einmal ebenfalls benachteiligt. Denn, bei dem Splitting zahlt derjenige, der weniger verdient, im Verhältnis zum besserverdienenden Partner, mehr Steuern für den geringeren Lohn.

      Die im Verhältnis ungleiche Besteuerung gleicht sich erst bei der gemeinsamen Veranlagung am Jahresende aus. Für den geringer Verdienenden ist das ein Nachteil, doch betrachtet man das gesamte Familien bzw. Ehe-Einkommen gleicht sich die "ungerechte" Besteuerung über den besserverdienenden Partner wieder aus. So sagen die Richter am Bundesfinanzhof.

      Alternativen zum heute praktizierten "Ehegattensplitting":
      Im Juni 2002 trafen sich Steuerexperten und Familienverbände bei der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin, um über Alternativen und eine gerechtere Familienbesteuerung zu diskutieren. Auch Familienministerin Bergmann diskutierte mit. Sie ist der Meinung, dass das Ehegattensplitting vor allem bei der Familienbesteuerung zu einer ungerechten Bevorzugung der Spitzenverdiener ohne Kinder führt. Zudem würde das Ehegattensplitting der vielfältigen Lebensformen in der heutigen Zeit nicht mehr gerecht und müsste deshalb dringend reformiert werden. Kritik wurde auf der Veranstaltung laut, denn die Familienministerin musste sich den Kommentar gefallen lassen, warum sie denn bis heute keine Reform auf den Weg gebracht habe, schließlich hätte sie vier Jahre dazu Zeit gehabt. Die Familienministerin nahm dazu keine Stellung. Ein Richter des Bundesfinanzhofs machte daraufhin aufmerksam, dass das Ehegattensplitting immer wieder zum Wahlkampfthema gemacht wird und die politischen Parteien lautstark für eine Reform plädieren und nach den Wahlen dann doch nichts umsetzen. Immerhin gehören auch die Politiker zu den Spitzenverdienern und zählen zu dem Kreis, die am meisten von dem Ehegattensplitting profitieren.

      Der ARD-Ratgeber Recht wollte nun von Experten wissen, wie eine Reform denn aussehen könnte. Dr. Irene Dingeldey von der Universität Bremen (Zentrum für Sozialpolitik), schlägt im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht einen stufenweisen Abbau des Ehegattensplittings vor. Dabei will sie zuerst so genannte Kappungsgrenzen bei den Besserverdienern umgesetzt sehen. Das heißt: Ehegatten und Familien mit einem Jahreseinkommen weit über dem Durchschnitt von 30.000 Euro im Jahr, sollen keine Steuererleichterungen über das Ehegattensplitting mehr erhalten. Mehrere Milliarden Euro würde das dem Staat jährlich bringen und die müssten dann allerdings auch gezielt in die Familienförderung mit einfließen. Zum Beispiel für einen Ausbau bei der Kinderbetreuung, damit Mütter auch verstärkt Vollzeit arbeiten können. Zudem könnte das Kindergeld aufgestockt werden. Dr. Dingeldey hält eine Reform der gesamten Familienförderung für notwendig. Nur mit einer Reform des Ehegattensplittings sei es nicht getan, denn vor allem Familien mit Kindern müssten stärker gefördert werden.

      Der Kölner Rechts- und Steuerexperte Prof. jur. Joachim Lang verfolgt einen anderen Ansatz. Im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht, spricht er sich für ein so genanntes "Familienrealsplitting" aus. Zitat: "Ich plädiere für das sogenannte Familienrealsplitting. Das heißt, das Einkommen wird so verteilt, wie die Zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Wir müssen im Grunde genommen das Zivilrecht als Maßstab dafür nehmen, wie das Einkommen steuerlich zu behandeln ist. Da sind die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kinder mit einzubeziehen."

      Das Familienrealsplitting würde zumindest Familien mit Kindern steuerlich berücksichtigen. Bisher werden beim Ehegattensplitting Ehepaare mit und ohne Kinder gleicht behandelt. Das Familienrealsplitting beseitigt jedoch nicht die Bevorzugung der "Einverdiener-Ehe". Auch die ungleiche Besteuerung der Ehepartner wird damit nicht beseitigt, sondern gefördert. Das Familienrealsplitting macht allerdings einen Sinn, wenn neben den Unterhaltsleistungen auch die Erziehungszeiten und Haushaltsleistungen mit berücksichtigt werden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:01:37
      Beitrag Nr. 53 ()
      Warum ich nicht heirate geht weder dich noch den Staat
      etwas an :D

      Letztlich fordere ich auch kein Splitting für unverheiratete
      sondern bin grundsätzlich für die Abschaffung bei nicht
      Vorhandensein von Kindern.

      Dein Argument mit der freien Entscheidung wer von den
      Partnern arbeiten geht stimmt auch nicht ganz wenn man
      die Steuerprogression akzeptiert.

      Wenn ein Partner 60.000 € verdient und der andere zu Hause bleibt liegt der Verdienst letzlich höher als wenn beide
      arbeiten und je 30.000 € verdienen.
      Die müssen dann nämlich eine Haushaltshilfe bezahlen
      um den gleichen Lebensstandard zu haben
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:10:46
      Beitrag Nr. 54 ()
      pollux, also doch Bestrafung der "Nur-Hausfrau".
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:13:39
      Beitrag Nr. 55 ()
      mal ein beispiel,

      wenn zwei in einer eheähnlichen gemeinschaft leben und
      die frau hat "nur" einen halbtags job weil sie einfach nix anderes gefunden hat (solls ja zu genüge geben)
      und nun wir sie arbeitslos da sie dann ja zimmlich wenig geld bekommt will sie vom sozialamt miet/heiz zuschuß,
      das erste was sie von "amt" hört ist "sie haben ja einen lebensgefährten" und dessen verdienst wird mitberechnet
      und sie wird nix bekommen.

      is das gerecht,voll steuern zahlen aber wenns eng wird nix bekommen.

      es gibt nur eine faire lösung ,alleine durch heiraten darf es keine steuervorteile geben, erst wenn kinder da sind aber dann muß es einen merkbaren vorteil geben.
      egal ob mann das mit kindergeld oder einer anderen zahlung regelt
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:17:41
      Beitrag Nr. 56 ()
      aus dem Beitrag von Leo6

      Der Kölner Rechts- und Steuerexperte Prof. jur. Joachim Lang verfolgt einen anderen Ansatz. Im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht, spricht er sich für ein so genanntes "Familienrealsplitting" aus.
      Zitat: "Ich plädiere für das sogenannte Familienrealsplitting. Das heißt, das Einkommen wird so verteilt, wie die zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Wir müssen im Grunde genommen das Zivilrecht als Maßstab dafür nehmen, wie das Einkommen steuerlich zu behandeln ist. Da sind die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kinder mit einzubeziehen."


      Genau dies ist der Weg, der der ESt als Personensteuer, die auf die persönliche Leistungsfähigkeit abzustellen hat am Besten gerecht wird.

      Wer Unterhaltszahlungen leistet, muss besser gestellt werden, als derjenige, der seinen Lebenspartner dann vom Sozialamt finanzieren lässt.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:20:33
      Beitrag Nr. 57 ()
      kopfeck, warum heiraten die denn nicht, wenn die "wie verheiratet" leben? Das will mir einfach nicht in den Kopf.

      Außer, die wollen irgendwo Vorteile haben: mögliche Scheidung sparen, oder sie stellen eben fest, daß sie getrennte Haushalte haben und nur zufällig in einer Wohnung wohnen - oder einer meldet sich woanders, bei den Eltern etwa.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:22:09
      Beitrag Nr. 58 ()
      Realsplitting fände ich auch noch am besten nachvollziehbar. Allerdings steht dann auch das Kindergeld auf dem Prüfstand. Eigentlich müßte es dann entsprechend reduziert werden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:22:33
      Beitrag Nr. 59 ()
      #54
      Wieso Bestrafung, ihre Leistung im Haushalt wird als
      entsprechender geldwerter Vorteil anerkannt :D

      Ein weiterer Punkt ist, daß die Frau mit krankenversichert ist.
      Wenn der Verdienst des Mannes über der Beitragsbemessungsgrenze
      liegt zahlt er weniger als das Paar mit 2 Werktätigen
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:24:50
      Beitrag Nr. 60 ()
      Ist doch alles kein Problem.

      Ehegattensplitting abschaffen. Dann vereinbart der alleinverdienende Partner einen Ehegattenarbeitsvertrag, Inhalt: "Haushaltsführung" mit dem anderen Ehegatten. Die Lohnkosten und Lohnnebenkosten sind Betriebsausgaben. Der zweite EHegatte hat dann sogar volle Ansprüche auf Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente).

      Und das Splitting ist damit faktisch auch wieder da.
      Zusätzlich gilt die Familie noch als modern :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:25:17
      Beitrag Nr. 61 ()
      @kopfeck

      es betrifft nicht nur leistungen vom sozialamt. schaue dir mal einen antrag auf arbeitslosenhilfe an. da ist es nicht anders aus.
      bei dem viel beschriebenen beispiel einer NUR HAUSFRAU werden ja auch die kranken- und pflegekassen, da beitragsfrei mitversichert, geschädigt.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:32:03
      Beitrag Nr. 62 ()
      pollux, bei den Einkommen, um die es geht, ist die Frau wohl eher privatversichert.

      Und von diesem "geldwerten Vorteil" (so was hirnrissiges) kann sich keiner was kaufen. Es gibt genug andere Gründe dafür, daß die Frau nicht arbeitet, etwa Ausbildung oder Arbeitslosigkeit. Meine ausländische Frau z.B. brauchte zwei Jahre, um Deutsch zu lernen und sich hier zurecht zu finden. Nur-Hausfrau war sie trotzdem nicht. Sie ging zur Schule und das war recht teuer. Alle Integrationslasten gingen voll auf meine Kappe. Jetzt, wo meine Frau arbeiten geht, hält dafür der Staat seine Hände offen - über 50% Abgaben gehen von ihrem Zusatzeinkommen weg und sie überlegt sich bereits, ob sie unter den Bedingungen überhaupt arbeiten will. Genau daran krankt unser Land, und das sind dann die Einnahmeausfälle in der Steuer, die wir beklagen, weil es an der Motivation für Mehrverdienst zur Finanzierung unseres Staates fehlt.

      Mit welchem Recht wird so eine Ehe mit nur einem Verdiener schlechter behandelt als eine mit gleichem Einkommen, bei der aber beide zur Arbeit gehen?

      Die Frage kann keiner beantworten. Es geht in Wahrheit nur darum, ein bestimmtes Gesellschaftsmodell durchzusetzen: daß der Ehe, in der beide Partner im gleichen Umfang berufstätig sind. Ein Grüner findet das natürlich gut. Aber gerecht ist es trotzdem nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:36:35
      Beitrag Nr. 63 ()
      Leo6, die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung des Ehepartners würde ich sofort unterstützen, das ist nämlich ein versicherungsfremdes Element. Das hat aber mit dem Splitting nichts zu tun. Oder willst Du etwa, daß man dann die private Versicherung des Ehepartners auf die Steuerschuld anrechnen kann?
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:01:50
      Beitrag Nr. 64 ()
      @for4zim

      frage: was war der grund für die einführung des splittings ?
      wenn es 1958 eingeführt wurde, war der hintergrund doch der, dass bei einer familie mit kindern sich die frau im deren erziehung kümmern konnte/sollte. damals hat es kaum ehen ohne kinder (zum. nicht freiwillig) gegeben. eheähnliche wohngemeinschaften hat es gar NICHT gegeben. damals gab es ja noch den kuppeleiparagraphen. so die zeit hat sich geändert. eheähnliche wohngemeinschaften kommen immer mehr in mode. kinderlose ehepaare werden die regel. folglich finde ich es für richtig die steuergesetze entsprechend anzupassen. das splitting sollte nur denen zu gute kommen, bei denen kinder eine rolle spielen. den vorteil des ehegattensplittings sollte ehepaare nicht dazu ermundern, nur wegen des splittings auf kinder zu verzichten.
      in einem echten splittingsfall (mit kindern) kann/muß der ehepartner beitragsfrei mitversichert werden. ansonsten hat der nichtarbeitende partner für seine krankenversicherung selbst zu sorgen.

      das ganze hört hier ja nicht auf. wie ist es im todesfall wenn beide gearbeitet haben.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:06:16
      Beitrag Nr. 65 ()
      for4zim,
      ich denke mal, dass der Hauptunterschied zwischen Deiner und meiner (in einem anderen thread schon dargestellten) Auffassung, dass die Abschmelzung des Ehegattensplittings zu begrüßen ist, darin liegt, dass wir uns nicht darauf einigen können, was vom Staat gefördert werden soll- die reine "Ehe" oder lediglich die "Familie"(was das Vorhandensein von Kindern voraussetzt). Du sagst immer wieder, dass das Ehegattensplitting nicht die Familie fördert sondern lediglich Nachteile, die durch die "arbeitsteilige" Lebensführung entstehen ausgleicht.
      Deine auch hier gebrachten Beispiele von den Unverheirateten, die jeder 30.000 Euro verdienen, die dann heiraten und nach der Ehe "arbeitsteilig" werden (ein Ehegatte geht weiter arbeiten, verdient dann aber 60.000 Euro, ein Ehegatte bleibt zuhause und macht die "Hausarbeit" ) leuchtet vordergründig ein, weil den "verdienenden" Ehegatten die volle Progression trifft, im Ergebnis also mehr Steuern zu zahlen sind als vorher obwohl das "Eheeinkommen" gleich hoch bleibt.
      Nur, wenn Du Dir mal den gleichen Fall vorstellst (zwei ziehen zusammen, heiraten aber nicht, trotzdem wird eine Arbeitsteilung in Deinem Sinne vorgenommen), siehst Du, dass durch das Ehegattensplitting ausschließlich die Ehe gefördert wird. Während bei einem verheirateten Paar das Splitting die Progression durch die "Ehe" verhindert wird, passiert genau das bei einem unverheirateten Paar nicht, obwohl der Sachverhalt absolut identisch ist!!!
      Sicher können diese Leute auch heiraten aber der Staat sollte sich nicht in die Lebensentwürfe von Menschen einmischen. Gleicher Sachverhalt wird also unterschiedlich behandelt, nur weil das eine Paar verheiratet und das andere nicht verheiratet ist. Dies erscheint aber nicht gerechtfertigt zu sein.
      Vielmehr sollte sich der Staat darauf konzentrieren anstatt die bloße Ehe die Familie mit Kindern zu fördern (durch höheres Kindergeld, durch Betreuungseinrichtungen etc.).
      Gruß
      Huta
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:08:51
      Beitrag Nr. 66 ()
      Wer verzichtet denn wegen des Splittings auf Kinder? Das wird ja immer abenteuerlicher hier. Und wieso muß einer der Partner beitragsfrei mitversichert werden? Was sollen denn die privat Versicherten sagen? Hier sehe ich keinen Sinn, einen Zusammenhang herzustellen.

      Es bleibt doch nur, daß eigentlich nur eine Steuererhöhung betrieben wird, die man mit irgendwelchen ideologischen Mänteln behängt und mit einer Neiddebatte verknüpft wird. Über ein Realsplitting kann man reden. Aber Einkommen höher zu besteuern, nur weil nicht beide Partner gleich stark arbeiten gehen, das ist ungerecht.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:10:50
      Beitrag Nr. 67 ()
      wenn die väter des gesetzes 1958 gewußt hätten wie sich die lebensformen bis zum jahr 2002 ändern würden, wäre dieses gesetz so nicht zustande gekommen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:22:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      es soll keine steuererhöhung betrieben werden. es sollen ungerechte steuervorteile verlagert werden. alle schreien nach kindern für die rente aber einen anreiz kinder aufzuziehen soll mit ein paar euro kindergeld ausgeglichen werden.
      ist das gerecht ?

      hier wird dann noch gelästert "wir (kinderlosen) müssen für deren kindergeld aufkommen".
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:25:21
      Beitrag Nr. 69 ()
      for4zim,

      ich muß Dir Abbitte leisten :D

      Mir ist der Fehler unterlaufen 1 Vollverdiener mit 60.000 €
      + Haufrau mit 2 Vollverdiener mit je 30.000 € zu vergleichen.

      Tatsächlich muß man 1 Vollverdiener+ Hausfrau mit 2
      Halbtagsstellen vergleichen.
      Dann gewinnt deine Argumentation ungemein an Logik :D

      Es ist dann tatsächlich nicht einzusehen warum die
      2 Halbtagsstellen weniger Steuern zahlen als aufgrund der
      Progression ein Vollverdiner + Hausfrau

      Was jedoch nichts an meiner Meinung bezüglich der
      Gleichstellung eheähnlicher Gemeinschaften ändert
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:39:20
      Beitrag Nr. 70 ()
      Jetzt muß ich mich tatsächlich auch mal einmischen.
      in # 65 finde ich folgenden Eintrag:
      "Sicher können diese Leute auch heiraten aber der Staat sollte sich nicht in die Lebensentwürfe von Menschen einmischen. Gleicher Sachverhalt wird also unterschiedlich behandelt, nur weil das eine Paar verheiratet und das andere nicht verheiratet ist. Dies erscheint aber nicht gerechtfertigt zu sein."
      Ich tu mich schwer, hier eine Einmischung zu sehen.

      Das Thema des Threads ist doch die Aussage von Maria Eichhorn, daß der Artikel 6 unseres GG von der rot-grünen Regierungspolitik verletzt werde. Deshalb nachstehend eine Auszug aus der Präambel und dem besagten Artikel 6 GG:

      Präambel:
      Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,.......

      Artikel 6
      (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
      (2)......


      Deshalb stimme ich der Argumentation von for4zim zu. Versteht man die Aussage als "Ehe und/oder Familie", so sehe ich den besonderen Schutz auch für unverheiratete Paare mit Kindern. Es ist jedenfalls eindeutig, daß die Aufhebung des Ehegattensplittings eine steuerliche Schlechterstellung verheirateter im Vergleich zum Status Quo darstellt. Ob dadurch aber der besondere Schutz nach GG Art. 6 verletzt wird, darüber sollen sich Verfassungsrechtler streiten.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 11:46:13
      Beitrag Nr. 71 ()
      wenn hier schon so viel von gerecht und ungerecht gesprochen wird. gerecht wäre es wenn jeder nach der gleichen steuerklasse besteuert wird und alleinstehende oder ehepaare mit kindern für jedes kind einen entsprechenden betrag bekämen.
      es ist auch ungerecht gegenüber den nichtverheiratetenm um beim beispiel von "for4zim" zu bleiben. ein kinderloses ehepaar (1 verdiener) nimmt die rentenkasse länger in anspruch als ein in eheähnlicher lebensgemeinschaft lebender partner.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 13:34:40
      Beitrag Nr. 72 ()
      SFK,
      die von Dir und von for4zim behauptete Schlechterstellung eines verheirateten Paars ohne Ehegattensplitting gegenüber einem unverheirateten Paar sehe ich nach wie vor nicht!
      Falls das Splitting wegfällt, werden beide Paare, bei sonst gleichen Voraussetzungen (Höhe und Verteilung der Einkünfte) gleich gestellt.
      Ob das Ehegattensplitting und der hieraus entstehende Vorteil eines verheirateten Paares tatsächlich unter den Schutz des GG fallen werden sicher tatsächlich die Richter entscheiden müssen.
      Ich sehe aber Deine klaren verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unbedingt, zumal der Beschlussentwurf der Grünen ja auch nur von einem "abschmelzen" des Vorteil ab einer bestimmten Einkommensgrußße spricht!
      Gruß
      Huta
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 13:54:05
      Beitrag Nr. 73 ()
      Beim Ehegattensplitting handelt es sich nicht um ein Privileg, sondern um ein Grundprinzip im Steuerrecht - nämlich die Aufteilung von Einkommen auf verschiedene Personen.

      Dieses Prinzip gilt bei allen Einkunftsarten, z.B. aus Gewerbebetrieb, Vermietung & Verpachtung etc.

      Beispiel: zwei Personen führen einen Gewerbebetrieb (eine Personengesellschaft) und teilen sich den Gewinn je zur Hälfte. Dann wird logischerweise jeweils die Hälfte des Gewinns bei jeder Person versteuert mit entsprechender (günstiger) Auswirkung auf die Progression. Niemand käme auf die Idee, zu verlangen, den Gesamtgewinn bei einer Person zu versteuern und bei der anderen unversteuert zu lassen.

      Ehegatten haben exakt dieselbe situation - nur dass die Einkünfte i.d.R. aus unselbständiger Arbeit stammen (was aber nicht unbedingt sein muss und im übrigen in diesem Zusammenhang irrelevant ist).

      Wollte man das Ehegattensplitting nun abschaffen, so hätte man die kuriose Situation, dass z.B. zwei verheiratete Gesellschafter einer Personengesellschaft mit voller Progression belastet würden, während zwei unverheiratete Gesellschafter den Gewinn hälftig teilen und somit mit niedrigerer Progression versteuern könnten. Diese Situation wäre offensichtlich eine willkürliche Schlechterstellung der Eheleute, die vor dem Verfassungsgericht wohl nicht bestehen würde.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 13:55:03
      Beitrag Nr. 74 ()
      Huta, es hat nie jemand behauptet, daß mit der Kappung des Splittings verheiratete Paare schlechter behandelt werden als unverheiratete. Wenn Du die Postings noch mal durchliest, wirst Du sehen, daß die Argumente anders lagen.

      Im übrigen ist es ja offensichtlich, daß eine steuerliche Gleichbehandlung von unverheirateten Paaren und verheirateten Paaren nicht im Sinne des Staates sein kann, weil die Verpflichtung in einer Ehe stärker sind und leichter eingefordert werden können, als bei Unverheirateten, die sich ohne Aufwand jederzeit trennen können und deren Verhältnis zueinander im vagen bleibt. Mit der Gleichstellung solcher Partnerschaften kommt dann auch schnell die Frage auf, was eigentlich das ganze Theater um die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sollte. Wer die besonderen Verpflichtungen in der Ehe leugnen will, den kann ich nur auf die bereits erfolgte Diskussion verweisen. Ich sehe keinen Sinn darin, die gleichen Argumente immer wieder neu auszutauschen.

      Mit der Privilegierung der Ehe gegenüber der Nicht-Ehe kommt aber der Steuertarif Klasse 3/5 bzw. 4/4. Das Splitting hingegen stellt nur sicher, daß die Verteilung des Einkommensbezuges steuerlich neutral bleibt. Die Splittingkappung ist nichts weiter als:

      1. eine Steuererhöhung - die Menschen sind aber zu hoch belastet, um noch Steuererhöhungen zu dulden,

      2. eine Aufsteilung der Progression bei Verheirateten - die Steuerprogression ist aber bereits zu steil, so daß jeder Mehrverdienst spürbar bestraft wird,

      3. ideologisch begründet, weil eben Grüne und auch manche SPD-Anhänger einfach etwas gegen die Ehe und gegen die Hausfrau haben - wenn sie es doch wenigstens ehrlich sagten.

      Hier wurden einfach Sündenböcke gesucht, die die Steuererhöhung tragen sollen und weil die Gruppe der Betroffenen klein genug scheint, kann man hier die Entsolidarisierung in Gang setzen, indem man dauernd behauptet, daß Ehen mit Einkommen über 45000 Euro und einem Hauptverdiener sehr privilegiert wären. Das ist aber gar nicht wahr. Und belastet werden ja durch die Kappung des Splittings ja dann auch Ehepaare, bei denen beide gleich viel verdienen - was hier in der Diskussion untergeht.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:11:46
      Beitrag Nr. 75 ()
      @for4zim
      setze einfach 2 - 4 kinder in die welt und ziehe sie mit auf. dann gönnen wir dir auch das ehegattensplitting.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:31:32
      Beitrag Nr. 76 ()
      for4zim,
      ich sagte ja bereits, dass wir zu verschiedenen Punkten unterschiedliche, teilweise diametral entgegengesetzte Auffassungen haben;).
      Ich bin keineswegs der Auffassung, dass die Steuerbelastung so hoch ist, dass sich "Leistung nicht mehr lohnt"!
      Vielmehr bleibe ich ein Anhänger der These, dass der, der viel leistet (und viel dafür bekommt) auch eine höhere Belastung tragen muss.
      Insofern stimme ich Punkt 1 und 2 in Deinem Posting 74 ausdrücklich nicht zu!
      Punkt 3 ist m.E.ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wenn man sich vor Augen führt, dass das tradierte Familienbild (Vater, Mutter und 2 Kinder, selbstverständlich mit Trauschein) immer weniger der Wirklichkeit entspricht und inzwischen Alleinerziehende mit Kindern einen nicht ganz unwesentlichen Teil der "Familien" ausmachen, erscheint mir auch die antiquierte Sicht (Familie ist nur dann vorhanden, wenn man verheiratet ist) von der Wirklichkeit überholt.
      Die Konzentration der immer knapper werdenden Mittel auf "Familien" in meinem Sinne ist daher auch aus finanzpolitischer Sicht geboten, das bloße "fördern" eines Trauscheins durch das Ehegattensplitting ist durch nichts gerechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:44:15
      Beitrag Nr. 77 ()
      Huta, daß die Steuerbelastung so hoch ist, daß es sich nicht lohnt, sehe ich an meiner Frau, die inzwischen wieder ihre Stelle auf geringere Stundenzahl abwerten will, weil sie nach den Abzügen keine Lust mehr hat, mehr zu arbeiten. Hier sieht man mal die Lafferkurve im praktischen Leben. Wäre die Steuer- und Sozialabgabenlast insgesamt 5% niedriger, würde meine Frau mit dann gegebener Motivation um 100% mehr arbeiten. Im konkreten Fall würde das die Abgaben netto um ca. 2000 bis 3000 Euro im Jahr erhöhen. Das ist kein repräsentativer Fall, aber es zeigt, daß mit geringerer Abgabenquote gerade bei den leistungsbereiten Bürgern mehr Staatseinkommen generiert werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 15:21:29
      Beitrag Nr. 78 ()
      Irgendwie scheint sich in vielen Köpfen die fixe Idee breitgemacht zu haben, das Ehegattensplitting stellt ein Privileg dar. Das stimmt einfach nicht.
      Das Einkommen eines verheirateten Paares ist ein gemeinsames Einkommen, das einhergeht mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung.
      Man kann einen verheirateten Alleinverdiener nicht wie einen Single besteuern, weil er kein Single ist - er hat einen partner, mit dem er sein Einkommen teilt. Also wird es auch steuerlich geteilt. Alles andere wäre eine eklatante Ungerechtigkeit.

      Wollte man den Alleinverdiener als Single behandeln, muss man logischerweise auch den nicht-verdienenden Partner als Single behandeln - er müsste also Sozialhilfe, Wohngeld etc. bekommen, da er ja keinen Anspruch mehr auf das Einkommen des Partners hätte.

      Wie ich weiter oben schon zu erklären versucht habe, kann man das Splitting alleine gar nicht abschaffen, ohne die gesamte Systematik des Steuerrechts in bezug auf die Aufteilung von Einkünften umzuwerfen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 16:48:06
      Beitrag Nr. 79 ()
      for4zim #62: kann ich gut nachvollziehen. Bei uns war/ist es ähnlich.

      und #74 Nr. 3: Hier bin auch mal wieder die rühmliche Ausnahme. ;)


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